Explore  for 21 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Grand Tour du Sénégal avec festival de la calebasse

Pays:

Sénégal

Vol:

Inclus

Favori

ID du circuit:

238011

Partager:

  • Opérateur:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Durée:

    21 days

  • Taille du groupe:

    8 pax

  • Âge:

    5 à 85

  • Difficulté:

    Niveaux de difficulté:
    • Relaxant
    • Facile
    • Modéré
    • Difficile
    • Très difficile
  • 02.12-22.12.26 scheduled icon

Itinéraire

Pour la première fois, ce voyage vous permettra de parcourir l'ensemble du Sénégal, de la ville lagunaire historique de Saint-Louis au nord, en passant par les savanes arides et les villages authentiques du centre, jusqu'au sud tropical de la Casamance. Plongez dans les espaces naturels, l'histoire et la diversité culturelle de ce pays fascinant et découvrez en profondeur le quotidien coloré et les défis du peuple sénégalais.Des savanes sèches du nord au grenier du sudSi la savane sèche et ses quelques acacias rappellent encore fortement la vie éphémère du Sahel, les forêts-galeries et les rizières à perte de vue le long du fleuve Casamance sont synonymes d'abondance et de biodiversité. Les populations qui y vivent, leurs cultures et leurs traditions ne pourraient pas non plus être plus différentes.Visite chez les Peul, Diola et Bedik et baignade sur la plage tropicale de Cap SkirringAlors que les Peulhs, semi-nomades et musulmans, sont à la recherche permanente d'eau avec leurs troupeaux, les Diola, d'obédience catholique, vivent au sud de l'agriculture. Ces derniers sont gouvernés par des rois locaux qui vous recevront en audience. Tout à l'est du pays, au pied du Fouta Djalon, vivent les groupes Bedik et Bassari, encore largement animistes, dont vous découvrirez le mode de vie et la vie quotidienne. À la fin du voyage, les plages de rêve du Cap Skirring, encore presque inconnues aujourd'hui, vous attendent pour la baignade et la détente.

Programme du circuit

Day 1

Jour 1 : Arrivée - Lac Rose

Bienvenue au Sénégal ! Après avoir rempli les formalités d'entrée, vous serez accueillis par votre guide local. Route vers le Lac Rose. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet : environ 1h, environ 45 km).
Day 2

Jour 2 : Lac Rose - visite d'un village Peulh - Lompoul

Le lac Rose est également appelé lac Retba. Il est particulièrement connu grâce au Rallye Paris-Dakar, car c'est ici que se trouvait la ligne d'arrivée. Le matin, vous pourrez assister à l'extraction du sel. Le Lac Rose est un lac salé aux reflets roses qui, selon l'ensoleillement et les conditions de vent, offre un spectacle naturel fantastique. Le lac Rose est habité par l'ethnie Peulh, dont vous visiterez le village aujourd'hui. Vous continuerez ensuite vers Lompoul. En option, vous pourrez faire le soir une petite balade à dos de dromadaire dans le champ de dunes rendu célèbre par le rallye Paris-Dakar. Nuit au campement dans le désert. (Durée du trajet env. 3-4h, env. 160 km).
Day 3

Jour 3 : Lompoul - Saint-Louis

Aujourd'hui, nous continuons vers Saint-Louis, l'ancienne capitale de la colonie française "Soudan Français", autrefois surnommée la "perle de l'Afrique de l'Ouest". Cette charmante ville, située à l'embouchure du fleuve Sénégal, respire la sérénité malgré ses 150 000 habitants. En calèche, vous ferez une visite de la charmante vieille ville avec ses nombreux et magnifiques bâtiments coloniaux et explorerez le quartier des pêcheurs sur la Langue de Barbarie. Depuis 2004, la vieille ville de l'île Saint-Louis est inscrite au patrimoine mondial de l'UNESCO. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet environ 2h, environ 110 km).
Day 4

Jour 4 : Excursion dans le parc national du Djoudj

Le fleuve Sénégal se jette dans la mer à Saint-Louis dans un grand delta. C'est dans ce delta que se trouve la troisième plus grande réserve d'oiseaux au monde. Le parc national du Djoudj est inscrit sur la liste du patrimoine mondial de l'UNESCO. Tôt le matin, vous quitterez Saint-Louis pour vous rendre dans le parc à la frontière mauritanienne. Dans la matinée, vous ferez une croisière de plusieurs heures dans ce paradis naturel. Vous pourrez observer et photographier tranquillement les nombreuses espèces d'oiseaux, dont beaucoup sont rares. Ensuite, vous retournerez à Saint-Louis. L'après-midi est libre : vous pouvez vous détendre sur la belle plage de sable ou vous promener en ville. Nuit comme la veille. (Durée du trajet environ 3h, environ 150 km).
Day 5

Jour 5 : Saint-Louis - Touba - Kaolack

Après le petit-déjeuner, vous partirez pour la ville sainte de Touba, bastion de la confrérie islamique soufie des Mourides, avec ses lois strictes qui interdisent l'alcool et les cigarettes et imposent un comportement respectueux. Il n'y a pas de police et personne ne paie d'impôts à Touba. Vous visiterez la grande mosquée où se trouve la tombe de Cheick Amadou Bamba, le chef spirituel des Mourides. Vous continuerez ensuite vers Kaolack, où vous visiterez le marché en fin de journée. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet environ 6h, environ 300 km).
Day 6

Jour 6 : Kaolack - Tambakounda - Parc national du Niokolo Koba

Aujourd'hui, votre voyage vous emmène à l'est du pays. Vous traverserez la savane sèche, caractérisée par la présence de quelques acacias, en passant par Tambacounda, à proximité du parc national du Niokolo Koba. Ce parc national de 9 130 km² est inscrit sur la liste du patrimoine mondial de l'UNESCO depuis 1981. Votre camp est situé sur les rives du fleuve Gambie. Dans l'après-midi, vous pourrez faire une excursion en bateau, au cours de laquelle vous aurez peut-être la chance d'observer des hippopotames dans leur milieu naturel (en option). Nuit dans un éco-camp simple. (Durée du trajet environ 6-7h, environ 390 km).
Day 7

Jour 7 : Niokolo-Koba NP - Mako

La journée d'aujourd'hui est entièrement consacrée à l'observation de la faune dans le parc national du Niokolo Koba. Avec un peu de chance, vous y verrez des chimpanzés d'Afrique de l'Ouest, des lions, des babouins ou des antilopes comme l'antilope chevaline ou l'antilope coba. En fin de journée, vous prenez la route pour Mako. Nuit dans un éco-campement. (Durée du trajet environ 1h, environ 50 km).
Day 8

Jour 8 : Mako - Kedougou

Le matin, vous ferez une promenade le long du fleuve Gambie jusqu'au village de Badian. Vous pourrez peut-être observer des hippopotames dans le fleuve. Après la visite du village, vous vous rendrez dans une mine d'or à l'est du Sénégal, où de nombreux Africains de l'Ouest tentent leur chance comme chercheurs d'or depuis quelques années. Vous visiterez ensuite une coopérative agricole de femmes produisant du beurre de karité. En fin de journée, vous reprendrez la route vers Kedougou. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet environ 1h, environ 50 km).
Day 9

Jour 9 : Kedougou - Excursion chez les Bédik et à la cascade de Dindéfélo - Salemata

Le matin, nous partons à la rencontre des Bédik. Ce petit peuple, qui ne compte que quelques milliers de membres, vit isolé depuis des siècles dans les montagnes près de Kedougou. Dans le village d'Iwol, vous serez accueillis par le chef du village, rencontrerez les habitants et découvrirez leurs traditions et leur artisanat. En poursuivant votre route vers les Bassari, vous faites un détour par la chute d'eau de Dindefelo, la plus haute du Sénégal avec environ 100 m de hauteur. Ensuite, continuation vers Salemata/Ethiolo. Nuit dans un campement simple. (Durée du trajet environ 2-3h, environ 120 km).
Day 10

Jour 10 : Salemata - Ethiolo

Aujourd'hui, vous visiterez quelques villages Bassari dans le district de Salemata. Le petit village d'Ethiolo est considéré comme le centre religieux de cette petite ethnie, que l'on ne trouve qu'ici. Vous entrerez en contact avec la population et découvrirez leurs croyances animistes et leur mode de vie traditionnel. Nuit comme la veille. (Temps de trajet environ 1h, environ 20 km).
Day 11

Jour 11 : Salemata - Tambakounda

Le matin, vous visitez la place du village où se déroule chaque année en mai l'initiation des jeunes hommes. Vous quittez ensuite les Bassari pour retourner à Tambakounda, que vous atteignez en fin d'après-midi. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet environ 6h, 305 km).
Day 12

Jour 12 : Tambakounda - Kolda

Traversée du grenier à blé du pays le long de rizières à perte de vue jusqu'à Kolda, où vous visiterez les campements portugais de la ville sur le fleuve Casamance. Ensuite, promenade dans le marché local, dominé par les Diola, qui disposent d'une grande variété de fruits et légumes. Nuit comme la veille. (Temps de trajet environ 4h, environ 230 km).
Day 13

Jour 13 : Kolda - Cap Skirring

Votre voyage se poursuit vers Cap Skirring. L'après-midi, vous pourrez vous détendre sur la plage. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet environ 5-6h, environ 260 km).
Day 14

Jour 14 : Excursion chez le roi d'Oussouye à Mlomp et Eloubaline

Dans la matinée, le roi local vous recevra en audience dans le village d'Oussouyé, près de Ziguinchor. Dans une usine voisine, vous serez initié à la transformation des noix de cajou. Plus tard, vous visiterez le village de Mlomp, célèbre pour son architecture à plusieurs étages et son musée qui renseigne sur la culture Diola. Ensuite, vous vous rendrez à Edioungou et prendrez un bateau pour Eloubaline. Vous y verrez quelques beaux spécimens de l'architecture typiquement diola, appelés maisons impluvium. En fin de journée, vous retournerez à Cap Skirring où vous passerez la nuit comme la veille.
Day 15

Jour 15 : Cap Skirring - Carabane

La matinée est libre. Profitez de la plage à Cap Skirring. Ensuite, vous vous rendrez à Elinkine et de là, vous prendrez une pirogue pour Carabane. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet environ 1h, environ 30 km).
Day 16

Jour 16 : Carabane - Ziguinchor

Faites une visite du village avec un guide local. Vous visiterez l'église et le cimetière. Plus tard, vous poursuivrez votre voyage vers Ziguinchor. Dans l'après-midi, vous participerez à l'ouverture officielle du festival de la calebasse. Ce festival a été organisé pour la première fois en 2008 et est célébré depuis lors chaque année en décembre. L'accent est mis sur les artistes locaux et les différents groupes de population de la Casamance qui travaillent quotidiennement avec la calebasse. Dans la soirée, vous participerez à un autre événement. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet 2-3 heures, environ 90 km).
Day 17

Jour 17 : Carnaval de rue du festival de la calebasse

Aujourd'hui, vous rencontrerez sur la place des fêtes des guérisseurs locaux, des artisans et des artistes qui vous expliqueront les différentes méthodes de transformation et les utilisations de la calebasse. L'après-midi, vous assisterez à un carnaval de rue au cours duquel des milliers de représentants des différentes ethnies défileront dans un cortège coloré. Le soir, vous pourrez vous détendre et faire la fête en assistant à un concert. Nuit comme la veille.
Day 18

Jour 18 : Ziguinchor - traversée en ferry vers Dakar

Selon l'heure de départ du ferry, transfert au port de ferry et enregistrement sur le ferry Alioune Sitoe Diatta à destination de Dakar. Le ferry part vers 13h et arrive à Dakar le lendemain matin à 6h. Nuit à bord du ferry dans des cabines à plusieurs lits.
Day 19

Jour 19 : Visite de Dakar

Le matin, vous ferez un tour de ville de Dakar, capitale du Sénégal, qui compte plus de 2 millions d'habitants. La ville a été fondée en 1857 et est la plus ancienne ville d'Afrique de l'Ouest construite dans le style européen. Nous visiterons la place de l'Indépendance et le marché du Carmel, connu pour les femmes qui y vendent des fleurs. Vous visiterez ensuite le marché artisanal où vous pourrez faire vos derniers achats. Vous vous rendrez ensuite au Monument de la Renaissance Africaine, une statue de bronze de 49 mètres de haut, commandée par l'ancien président du Sénégal, Abdoulaye Wade, et qui constitue le point le plus occidental du continent africain. Nuit à l'hôtel.
Day 20

Jour 20 : Ile de Gorée - Dakar - Départ

After arriving in Dakar, you will take a boat to the island of Goree, which was first settled by Europeans in the 15th century and was the center of the slave trade for around 300 years. In addition to the slave house with its infamous "Gate of No Return", you will also visit the church of St. Charles de Boramee, the museum and other interesting sites that are now UNESCO World Heritage Sites. In the afternoon, return to Dakar and visit the African Arts Museum (I. F. A. N.). In the evening, transfer to the airport and return to Europe. A day room near the airport is at your disposal.
Day 21

Jour 21 : Arrivée

Arrivée en Europe.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Détails du circuit

Hébergement

13 nuits : hôtel

2 nuits : Maison d'hôtes

2 nuits : Cabane

1 nuit : Tented Camp (tente spacieuse avec WC/douche communs)

1 nuit : bateau dans la catégorie de cabine réservée

Transport

tous les transferts et trajets selon le programme

Traversée en ferry de Ziguinchor à Dakar

Promenade en bateau dans le parc national du Djoudj

Facultatif

excursions optionnelles ;

Vols

Vol régulier de/à Francfort vers Dakar et retour avec Brussels Airlines ou autre compagnie aérienne en classe économique

Services supplémentaires

Repas et boissons non mentionnés

les taxes d'aéroport dans le pays de destination, le cas échéant

les excursions optionnelles

Pourboires

Affaires personnelles

Services supplémentaires

guides locaux changeants

toutes les entrées et taxes de parc national selon le programme

chambre de jour le jour du départ

Repas

Repas : 19×F, 16×A

Guide

Guide de voyage DIAMIR

Bon à savoir

Devise

XOF

CFA Franc BCEAO

Sénégal

Prises et adaptateurs

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Customer reviews

Operator

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Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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