Explore  for 21 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Grand Tour Senegal mit Kalebassenfestival

Land:

Senegal

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238011

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    21 Tage

  • Gruppengröße:

    8 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll
  • 02.12-22.12.26 scheduled icon

Reiseroute

Erstmalig können Sie auf dieser Reise den gesamten Senegal von der historischen Lagunenstadt Saint-Louis im Norden, über trockene Savannen und ursprüngliche Dörfer im Zentrum, bis in den tropischen Süden der Casamance bereisen. Tauchen Sie in die Naturräume, Geschichte und kulturelle Vielfalt dieses faszinierenden Landes ein und lernen Sie den bunten Alltag und die Herausforderungen der Menschen des Senegal ausgiebig kennen.Von den Trockensavannen des Nordens in die Kornkammer des SüdensErinnert die Trockensavanne mit ihren wenigen Akazien noch stark an das vergängliche Leben im Sahel, so stehen die Galeriewälder und endlosen Reisfelder am Casamance-Fluss für Überfluss und Artenvielfalt. Auch die hier lebenden Menschen und ihre Kulturen und Traditionen könnten nicht verschiedener sein.Besuch bei den Peul, Diola und Bedik und Baden am Tropenstrand von Cap SkirringWährend die halbnomadischen und muslimischen Peulh mit ihren Viehherden auf der ständigen Suche nach Wasser sind, leben die katholisch geprägten Diola im Süden vom Feldbau. Letztere werden von lokalen Königen regiert, die Sie zur Audienz empfangen werden. Ganz im Osten des Landes, am Fuß des Fouta Djalons, leben die noch weitestgehend animistisch geprägten Gruppen der Bedik und Bassari, deren Lebenswelt und Alltag Sie näher kennenlernen. Am Ende der Reise erwarten Sie die bis heute fast unbekannten Traumstrände von Cap Skirring, die zum Baden und Entspannen einladen.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise – Lac Rose

Willkommen im Senegal! Nach Erledigung Ihrer Einreiseformalitäten werden Sie von Ihrem örtlichen Reiseleiter in Empfang genommen. Fahrt nach Lac Rose. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, ca. 45 km).
Tag 2

Lac Rose – Besuch eines Dorfes der Peulh – Lompoul

Der Lac Rose wird auch als Retba-See bezeichnet. Er ist besonders durch die Rallye Paris-Dakar bekannt, da hier die Zielstrecke war. Am Morgen können Sie den Salzabbau beobachten. Der Lac Rose ist ein rosarot schimmernder Salzsee, der je nach Sonneneinstrahlung und Windverhältnissen ein fantastisches Naturschauspiel zaubert. Am Lac Rose lebt u.a. die Volksgruppe der Peulh, deren Dorf Sie heute einen Besuch abstatten werden. Anschließend geht es weiter nach Lompoul. Optional können Sie am Abend einen kleinen Ritt auf einem Dromedar in das Dünenfeld unternehmen, das durch die Rallye Paris – Dakar bekannt wurde. Übernachtung im Wüstencamp. (Fahrzeit ca. 3-4h, ca. 160 km).
Tag 3

Lompoul – Saint-Louis

Heute geht es weiter nach Saint-Louis, die ehemalige Hauptstadt der französischen Kolonie „Soudan Français“ wurde einst auch als „Perle Westafrikas“ bezeichnet. Die charmante Stadt an der Mündung des Senegal-Flusses strahlt trotz ihrer 150.000 Einwohner eine beschauliche Ruhe aus. Mit einer Pferdekutsche unternehmen Sie eine Besichtigung der reizvollen Altstadt mit ihren zahlreichen prächtigen Kolonialbauten und erkunden das Fischerviertel auf der Landzunge „Langue de Barbarie“. Seit 2004 gehört die Altstadt auf der Ile St-Louis zum UNESCO-Weltkulturerbe. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2h, ca. 110 km).
Tag 4

Ausflug in den Djoudj-Nationalpark

Der Senegal-Fluss mündet bei Saint-Louis in einem großen Delta ins Meer. In diesem Delta liegt das drittgrößte Vogelreservat der Welt. Der Djoudj-Nationalpark steht auf der Liste des UNESCO-Weltnaturerbes. Früh am Morgen verlassen Sie St. Louis und begeben sich in den Park an der Grenze nach Mauretanien. Am Vormittag unternehmen Sie eine mehrstündige Bootsfahrt durch dieses Naturparadies. In Ruhe können Sie die zahlreichen Vogelarten, darunter auch viele seltene, beobachten und fotografieren. Anschließend geht es zurück nach Saint- Louis. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung: Sie können sich am schönen Sandstrand erholen oder einen Stadtbummel machen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, ca. 150 km).
Tag 5

Saint- Louis – Touba – Kaolack

Nach dem Frühstück fahren Sie in die Heilige Stadt Touba, die Hochburg der islamischen Sufi-Bruderschaft der Muriden mit ihren strengen Gesetzen, welche Alkohol und Zigaretten verbieten und respektvolles Benehmen vorschreiben. Es gibt keine Polizei und niemand zahlt Steuern in Touba. Sie besichtigen die große Moschee mit dem Grab von Cheick Amadou Bamba, dem spirituelle Führer der Muriden. Anschließend geht es weiter nach Kaolack, wo Sie zum Tagesabschluss den Markt besuchen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, ca. 300 km).
Tag 6

Kaolack – Tambakounda – Niokolo-Koba-Nationalpark

Heute bringt Sie Ihre Reise in den Osten des Landes. Die Fahrt führt durch die von wenigen Akazien geprägte Trockensavanne über Tambacounda in die Nähe des Niokolo-Koba-Nationalparks. Der 9.130 km² große Nationalpark steht seit 1981 auf der Liste des UNESCO-Weltnaturerbes. Ihr Camp ist am Ufer des Gambia-Flusses gelegen. Am Nachmittag können Sie eine Bootsfahrt unternehmen, auf der Sie mit etwas Glück Flusspferde in ihrem natürlichen Umfeld beobachten können (optional). Übernachtung in einem einfachen Eco-Camp. (Fahrzeit ca. 6-7h, ca. 390 km).
Tag 7

Niokolo-Koba NP – Mako

Der heutige Tag ist ganz den Tierbeobachtungen im Niokolo-Koba-Nationalpark gewidmet. Mit ein wenig Glück sichten Sie hier Westafrikanische Schimpansen, Löwen, Paviane oder Antilopen wie die Pferdantilope oder Kobantilope. Gegen Abend fahren Sie nach Mako. Übernachtung in einem Eco-Campement. (Fahrzeit ca. 1h, ca. 50 km).
Tag 8

Mako – Kedougou

Am Morgen unternehmen Sie einen Spaziergang entlang des Gambia-Flusses bis zum Dorf Badian. Vielleicht können Sie im Fluss Flusspferde beobachten. Nach der Dorfbesichtigung fahren Sie zu einer Goldmine im Osten Senegals, wo seit einigen Jahren viele Westafrikaner ihr Glück als Goldgräber versuchen. Anschließend besichtigen Sie eine landwirtschaftliche Kooperative von Frauen, die für die Herstellung vom Sheabutter zuständig ist. Gegen Abend fahren Sie weiter nach Kedougou. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, ca. 50 km).
Tag 9

Kedougou – Ausflug zu den Bédik und zum Dindéfélo Wasserfall – Salemata

Am Morgen machen sich auf zu den Bédik. Dieses kleine Volk, von dem es nur wenige Tausend Angehörige gibt, lebt seit Jahrhunderten isoliert in den Bergen bei Kedougou. Im Dorf Iwol werden Sie vom Dorfoberhaupt begrüßt, treffen die Einwohner, lernen deren Traditionen und Handwerk kennen. Auf dem weiteren Weg zu den Bassari machen Sie einen Abstecher zum Wasserfall von Dindefelo, mit ca. 100 m Höhe Senegals höchster Wasserfall. Anschließend Weiterfahrt nach Salemata/Ethiolo. Übernachtung in einem einfachen Campement. (Fahrzeit ca. 2-3h, ca. 120 km).
Tag 10

Salemata – Ethiolo

Heute besichtigen Sie im Kreis Salemata einige Dörfer der Bassari. Die kleine Ortschaft Ethiolo gilt als das religiöse Zentrum dieser kleinen Ethnie, die ausschließlich hier anzutreffen ist. Sie kommen in Kontakt mit der Bevölkerung und lernen ihren animistischen Glauben und traditionelle Lebensweise kennen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, ca. 20 km).
Tag 11

Salemata – Tambakounda

Am Morgen besuchen Sie den Dorfplatz, auf dem alljährlich im Mai die Initiation der jungen Männer stattfindet. Anschließend verlassen Sie die Bassari und fahren zurück nach Tambakounda, das Sie am späten Nachmittag erreichen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, 305 km).
Tag 12

Tambakounda – Kolda

Fahrt durch die Kornkammer des Landes entlang endloser Reisfelder nach Kolda, wo Sie die portugiesischen Lager in der Stadt am Casamance-Fluss besichtigen. Anschließend Bummel über den örtlichen Markt, der von den Diola dominiert wird und über ein reichhaltiges Angebot an Obst und Gemüse verfügt. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 4h, ca. 230 km).
Tag 13

Kolda – Cap Skirring

Ihre Reise geht es weiter nach Cap Skirring. Am Nachmittag können Sie sich am Strand erholen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, ca. 260 km).
Tag 14

Ausflug zum König von Oussouye nach Mlomp und Eloubaline

Am Vormittag wird Sie der örtliche König in dem Dorf Oussouyé bei Ziguinchor zu einer Audienz empfangen. In einer nahegelegenen Fabrik werden Sie in die Cashewnussverarbeitung eingeführt. Später besuchen Sie das Dorf Mlomp, berühmt für seine mehrstöckige Architektur und sein Museum, das über die Kultur der Diola informiert. Danach fahren Sie nach Edioungou und setzen mit einem Boot über nach Eloubaline. Hier sehen Sie ein paar schöne Exemplare der typischen Diola- Architektur, sogenannte Impluvium-Häuser. Gegen Abend kehren Sie zurück nach Cap Skirring Übernachtung wie am Vortag.
Tag 15

Cap Skirring – Carabane

Der Vormittag steht zur freien Verfügung. Genießen Sie den Strand in Cap Skirring. Anschließend fahren Sie nach Elinkine und von dort mit einer Piroge nach Carabane. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca.1h, ca. 30 km).
Tag 16

Carabane – Ziguinchor

Mit einem örtlichen Führer machen Sie eine Dorfbesichtigung. Hier schauen Sie sich die Kirche und den Friedhof an. Später setzen Sie Ihre Reise nach Ziguinchor fort. Am Nachmittag nehmen Sie an der offiziellen Eröffnung des Kalebassen-Festivals teil. Dieses Festival fand zum ersten Mal im Jahr 2008 statt und wird seither jedesJahr im Dezember gefeiert. Im Mittelpunkt stehen örtliche Künstler und die verschiedenen Bevölkerungsgruppen der Casamance, die täglich mit der Kalebasse arbeiten. Am Abend nehmen Sie an einer weiteren Veranstaltung teil. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit 2-3h, ca. 90 km).
Tag 17

Straßenkarneval des Kalebassenfestivals

Heute treffen Sie auf dem Festplatz lokale Heiler, Kunsthandwerker und Künstler, die Ihnen die verschiedenen Verarbeitungsmethoden und Verwendungszwecke der Kalebasse erklären. Am Nachmittag findet ein Straßenkarneval statt, bei dem Tausende von Vertretern der verschiedenen Volksgruppen in einem bunten Umzug durch die Straßen ziehen. Abends können Sie sich bei einem Konzert entspannen und feiern. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 18

Ziguinchor – Fährfahrt nach Dakar

Je nach Abfahrzeit der Fähre Transfer zum Fährhafen und Check-in auf die Fähre Alioune Sitoe Diatta nach Dakar. Die Fähre fährt gegen 13 Uhr ab und ist am nächsten Morgen um 6 Uhr in Dakar. Übernachtung an Bord der Fähre in Mehrbett-Kabinen.
Tag 19

Besichtigung von Dakar

Am Morgen unternehmen Sie eine Stadtrundfahrt in Dakar, Hauptstadt des Senegal, welche über 2 Millionen Einwohner hat. Die Stadt wurde 1857 gegründet und ist die älteste in europäischem Stil gebaute Stadt in Westafrika. Wir besuchen den „Independance Square“ und den Karmel-Markt, der bekannt ist für die Frauen, die dort Blumen verkaufen. Anschließend besuchen Sie den Kunsthandwerksmarkt und können dort letzte Einkäufe tätigen. Anschließend fahren Sie zum Monument de la Renaissance Africaine, einer 49 Meter hohen Bronzestatue, die vom ehemaligenPräsidenten des Senegal, Abdoulaye Wade, in Auftrag gegeben wurde und der westlichste Punkt des afrikanischen Festlandes ist. Übernachtung im Hotel.
Tag 20

Ile de Goree – Dakar – Abreise

Nach Ankunft in Dakar setzen Sie mit einem Boot zur Insel Goree über, die zum ersten Mal von Europäern im 15. Jahrhundert besiedelt wurde und über einen Zeitraum von circa 300 Jahren als Zentrum des Sklavenhandels fungierte. Neben dem Sklavenhaus mit seinem berühmt-berüchtigtem „Tor ohne Rückkehr“ besichtigen Sie auch die Kirche St. Charles de Boramee, das Museum und andere interessante Stätten, die heute zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören. Am Nachmittag kehren Sie nach Dakar zurück und besuchen das African Arts Museum (I. F. A. N.). Gegen Abend Transfer zum Flughafen und Rückreise nach Europa. Ein Tageszimmer in Flughafennähe steht Ihnen zur Verfügung.
Tag 21

Ankunft

Ankunft in Europa.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

13 Ü: Hotel

2 Ü: Gästehaus

2 Ü: Hütte

1 Ü: Tented Camp (geräumiges Hauszelt mit Gemeinschafts-WC/Dusche)

1 Ü: Schiff in gebuchter Kabinenkategorie

Transport

alle Transfers und Fahrten laut Programm

Fährfahrt von Ziguinchor nach Dakar

Bootsfahrt im Djoudj-Nationalpark

Optional Extras

optionale Ausflüge;

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Dakar und zurück mit Brussels Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

Nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

ggf. Flughafengebühren im Reiseland

optionale Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

wechselnde, lokale Guides

alle Eintritte und Nationalparkgebühren laut Programm

Tageszimmer am Abreisetag

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 19×F, 16×A

Reiseführer

DIAMIR-Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

XOF

CFA Franc BCEAO

Senegal

Stecker und Adapter

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Steckertyp C

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Steckertyp D

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Steckertyp E

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Steckertyp F

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Steckertyp K

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Steckertyp M

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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