Filipinas desde $150 → Vámonos a las islas

23 d
8 h
30 m
Ver circuito
Explore Traumwanderungen: Rota Vicentina for 9 days with Abanico Individuell Reisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Caminatas de ensueño: Rota Vicentina

País:

Portugal

Vuelo:

No incluido

Favorito

Tour id:

239132

Compartir:

  • Operador:

    Abanico Individuell Reisen

  • Longitud:

    9 días

  • Tamaño del grupo:

    10 pax

  • Edad:

    1 to 99

  • Dificultad:

    Niveles de dificultad:
    • Relajante
    • Fácil
    • Moderado
    • Activo
    • Muy activo

Itinerario

110 kilómetros de costa salvaje y 75.000 hectáreas de paisaje protegido: ¡este litoral te deja sin aliento! El rincón más suroccidental de Europa está azotado por el viento, envuelto en mitos, un acontecimiento épico. El Algarve, un espumoso encuentro de mar y tierra. El Atlántico choca contra la costa, el agua golpea las rocas, el goteo constante desgasta la piedra. La naturaleza crea formaciones extrañas: torres de roca, arcos de piedra, cuevas profundas. Entre el mar y la tierra se acumulan cantidades insensatas de granos de arena, rocas y conchas trituradas durante millones de años, inundadas en masa, empujadas a las bahías, secadas y abrillantadas por el sol. En algunos lugares se han formado playas, que no podrían ser más magníficas. Unos cuantos excursionistas en la costa rocosa, caminando por un paisaje desierto y disfrutando de sensacionales vistas de la extensión abierta. La naturaleza de la Costa Vicentina es más virgen que la de cualquier otro lugar costero de Portugal, y la mayor parte está protegida. Cada día de senderismo aquí tiene lo necesario para ser el mejor día de tus vacaciones...


Los paseos e itinerarios evitan la turística costa sur del Algarve y se centran en explorar la relativamente poco conocida costa oeste. Disfruta del tradicional y relajado estilo de vida portugués y de todos los placeres de la deliciosa comida y el buen vino. Recorre la costa a través del Parque Natural del Sudoeste Alentejano y la Costa Vicentina hasta el Cabo de Sao Vincente, el punto más suroccidental del continente europeo.


A lo largo de la costa más hermosa Caminatas de placer por antiguos senderos pesqueros y de enlace

Costas únicas: Algarve y Alentejo

Alojamiento con encanto y especialidades caseras

Las vacaciones de senderismo pueden ampliarse individualmente: ¡400 km de senderos costeros desarrollados!

Consejo: Otoño - espectáculo único de más de 300 especies de aves migratorias y marinas

Programa del tour

Día 1

Viaje individual

Llegada al pueblo costero de Zambujeira do Mar, en la región del Alentejo.


Estaremos encantados de organizar un traslado privado con recogida en el aeropuerto de Faro, por ejemplo.

Reunión informativa personal con tu asistente de viaje.

Alojamiento en hotel durante 2 noches



Punto de partida

Zambujeira do Mar, Beja, Portugal

Día 2

Almograve - Cabo Sardao - Zambujeira

Tu primera etapa en la Ruta de los Pescadores: Por la mañana, empieza con un breve traslado en taxi hasta el pueblo de Almograve, donde comenzarás tu caminata introductoria. La caminata circular de unas 7 horas por la "Rota Vicentina" te lleva por la costa pasando por Cavalheiro y el faro del cabo Sardao. Disfruta de los espectaculares acantilados en el camino de vuelta a Zambujeira de Mar. Si prefieres un paseo más corto, simplemente pide al taxista que te deje en Cavalheiro (8 km menos).


Tiempo de caminata: 6 - 7 horas, 12 km o 20 km



Día 3

Zambujeira - Azenha - Odeceixe

Continúa por el Sendero de los Pescadores a lo largo de la costa. Las dunas se alternan con las costas rocosas donde anidan las cigüeñas. A lo largo de la costa, pasa por hermosas bahías y playas hasta el pueblo pesquero de Azenha do Mar. Finalmente, llegarás al majestuoso mirador de Ponta em Branco, con magníficas vistas de la hermosa playa y del pueblo de Odeceixe.

Alojamiento en hotel durante 2 noches en Odeceixe


Tiempo de marcha: 5 - 6 horas, 16 km



Día 4

Paseo circular por Odeceixe

Hoy darás un paseo circular desde Odeceixe. Primero sigues la Rota Vicentina por el interior a lo largo de un canal de riego que serpentea entre campos cultivados. Caminas por amplios paisajes con brezos y fragantes arbustos hasta la costa, donde sigues el sendero de los pescadores a través de una impresionante zona natural hasta la playa. Depende de ti si quieres pasar la tarde en la playa o volver a tu alojamiento y disfrutar de una tarde junto a la piscina.


Tiempo de marcha: 4 horas, 13,5 km



Día 5

Odeceixe - Aljezur

Hoy sigues de nuevo la Senda de los Pescadores y empiezas en la playa meridional de Odeceixe, desde donde te adentras en la región del Algarve. La etapa te lleva a través de algunos humedales y brezales costeros hasta la ciudad medieval de Aljezur, al pie de una antigua fortaleza.


Tu moderno hotel de Aljezur tiene una pequeña piscina y está convenientemente situado cerca de uno de los mejores restaurantes de la ciudad.

Alojamiento en hotel durante 1 noche


Tiempo de marcha: 6-7 horas, 22,5 km



Día 6

Chabouco - Carrapateira

Tras un corto trayecto en coche hasta el pueblo de Chabouca, seguirás la ruta de senderismo de largo recorrido Rota Vicentina a través del tranquilo interior con bosques mediterráneos, amplios campos y pequeños pueblos. Al final, llegarás a la hermosa playa de Carrapateira y tendrás tiempo suficiente para darte un chapuzón en el mar (es posible acortar la caminata con traslados adicionales).

Alojamiento en hotel durante 1 noche

Tiempo de marcha: 5 - 6 horas, 15,5 km

Día 7

Carrapateira - Vila do Bispo

De todas las etapas de senderismo del Sendero de los Pescadores, ésta es la que ofrece el paisaje más impresionante. Las formaciones rocosas y acantilados de otro mundo, las calas escondidas y las playas paradisíacas serán inolvidables. A lo largo del camino, hay tramos por la costa y otros por el interior, dependiendo de las mareas. La meseta costera está surcada por profundos valles, donde seguro que ves pescadores en los acantilados. Tu ruta termina en la histórica ciudad de Vila do Bispo.

Alojamiento en hotel durante 1 noche en Vila do Bispo


Tiempo de marcha: 6 - 7 horas, 19,5 km



Día 8

Capo Sao Vicente

Casi al final de la Rota Vicentina - la Ruta Histórica: esta excursión te lleva a través de prados y campos hasta el extremo suroeste de Portugal - Europa. Finisterre: Cabo Sao Vicente es un lugar mágico, el eco secular de las voces de peregrinos y marineros retumba a través de acantilados de 100 metros de altura, escenario de peregrinaciones cuyo punto culminante era la visita al monasterio de San Vicente, donde hoy se alza el faro de Cabo Sao Vicente. Caminas por senderos llanos y estrechos senderos de pesca sobre costas rocosas. Cuando hace calor, puedes bañarte en la Praia do Ponto Ruiva. Esta última caminata termina en el ventoso Cabo Sao Vicente, con una maravillosa vista del mar. Traslado en taxi de vuelta a tu hotel en Sagres. Si llegas pronto a Sagres, tienes la oportunidad de visitar la subasta de pescado en la lonja a las 15.30 h.

Posibilidad de registrarte en tu hotel de Sagres en un hotel muy bueno de 4* con vistas al mar y zona de piscina.

Disfruta de la velada con una cena en el puerto de Sagres - ¡la mesa con una maravillosa vista sobre la bahía de Sagres ya está reservada para ti!

Tiempo de marcha: 5 horas, 17,5 km

Día 9

Salida individual o prórroga

Después del desayuno, salida individual o prolongación.

Estaremos encantados de organizar tu traslado privado, por ejemplo al aeropuerto de Faro, así como una prolongación de la estancia según tus deseos.

Punto final

Sagres, Faro, Portugal

Reisebedingungen der Firma Abanico Reisen


Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Abanico Individuell Reisen, Inhaber M. Baur-Martinez, nachfolgend „ABANICO“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -

m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!


ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / VERPFLICHTUNG DES BUCHENDEN

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ABANICO den Abschluss des

Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ABANICO für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ABANICO nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt desReisevertr ages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von ABANICO

herausgegeben werden, sind für ABANICO und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ABANICO gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ABANICO den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ABANICO beim Kunden z ustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ABANICO dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von ABANICO vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ABANICO vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ABANICO die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. BEZAHLUNG

2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ABANICO zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ABANICO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. PREISERHÖHUNG

3.1 ABANICO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 

3.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ABANICO nicht vorhersehbar waren.

3.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ABANICO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

 a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ABANICO vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ABANICO vom Kunden verlangen.

3.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber ABANICO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der

Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ABANICO verteuert hat.

3.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ABANICO den Kunden

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise

ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von ABANICO über die Preiserhöhung gegenüber ABANICO geltend zu machen.

4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNOKOSTEN

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ABANICO unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ABANICO den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ABANICO, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 ABANICO hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 · bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %

 · ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %

 · ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %

 · ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ABANICO nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5 ABANICO behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ABANICO nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ABANICO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. UMBUCHUNGEN

5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ABANICO bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4. EUR 25,- pro Umbuchungsvorgang.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ABANICO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

7.1 ABANICO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

 a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ABANICO muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein

 b) ABANICO hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen

 c) ABANICO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von ABANICO später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ABANICO dieser gegenüber geltend zu machen.

7.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN

8.1 ABANICO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2 Kündigt ABANICO, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ABANICO wie folgt konkretisiert 

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ABANICO (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

 b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ABANICO wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ABANICO nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ABANICO anzuerkennen.

9.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ABANICO erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ABANICO oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ABANICO oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

 a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

 b) soweit ABANICO für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.3 ABANICO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. 

10.4 ABANICO haftet jedoch

 a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

 b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,

Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

11.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ABANICO unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.3 Die Frist gemäß Ziff. 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

12. VERJÄHRUNG

12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

13.1 ABANICO wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,

Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ABANICO nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 ABANICO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ABANICO eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ABANICO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14.2 Der Kunde kann ABANICO nur an dessen Sitz verklagen.

14.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ABANICO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

 b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die  nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Detalles del tour

Alojamiento

8 x Noche/Cena en habitación doble / en hoteles de 2-3* bonitos y bien cuidados.

1 noche de alojamiento con desayuno en hotel de 4* con vistas al mar y piscina.

Transporte

Taxi -Transfers laut Programm

4 x Transporte de ida y vuelta a la siguiente destinación (1 viaje por persona - sólo llevarás tu mochila).

Opcional

Mittagessen im Hafenrestaurant

Disfruta de un menú especial en el restaurante Traditions, con vistas al pequeño Fischerhafen y al pueblo de Sagres. Puedes comer a la carta, nosotros nos encargamos de servirte la comida.

Viaje en barco a las cuevas del Algarve

Desde hace millones de años, la cooperación entre África e Iberia ha sido esencial para la aparición de las cuevas del Algarve. Después, la erosión provocó la aparición de extrañas grutas, hongos y rocas en los bosques occidentales de rocas calizas y arenosas. El recorrido por los acantilados a través de las Felsformationen se convertirá en un viaje inolvidable.

Observación de delfines en el Atlántico

Viaja a la fascinante costa del Algarve con un crucero con delfines. Al llegar, entrarás en una de las numerosas colinas de la costa y, si te lo pides, se te servirá una parada de autobús.

Vuelos

También te ofrecemos vuelos a precios razonables a Lissabon o Faro.

Servicios adicionales

  • Asistencia turística en inglés con 24 horas de antelación.
  • ABANICO-Reiseinformationpaket con amplio material informativo y mapas con valiosos consejos de expertos.
  • Consejos de expertos.
  • Seguro de viaje
  • Servicio: nuestra propia oficina en Granada con servicio de atención al cliente 24 horas te garantiza asistencia en viajes en alemán y un viaje impecable.

Servicios adicionales

  • An-/Abreise
  • ► Por lo general, te ofrecemos billetes de avión a precios asequibles
  • ► Por favor, te ofrecemos un coche a precios razonables
  • Paquetes de seguro de viaje
  • todos los recambios y accesorios no adquiridos
  • todos los gastos de viaje y de estancia no reembolsables
  • gastos de envío personales
  • Reisebausteine

Comidas

8 x desayuno

Guía

Ausführliche deutschsprachige Wegstrecken-Beschreibung und Kartenmaterial.

Bueno saber

Divisa

Euro

Portugal

Opiniones de clientes

Operador

3.3

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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