Ankunft in der Region Alentejo im Küstendorf Zambujeira do Mar.
Gerne organisieren wir einen Privat-Transfer mit Abholung beispielsweise vom Flughafen Faro.
Persönliches Informationsgespräch mit Ihrer Tour-Assistenz.
Hotelbezug für 2 Nächte
110 km wilde Küste und 75.000 Hektar als Naturpark geschützte Landschaft: diese Küste raubt einem den Atem! Europas südwestlichster Winkel ist windumtost, mythenumwittert, ein episches Ereignis. Die Algarve - ein schäumendes Zusammentreffen von Meer und Land. Der Atlantik brandet an der Küste, Wasser schlägt an Felsen - steter Tropfen höhlt den Stein. Die Natur erschafft bizarre Gebilde: Felstürme, Steinbögen, tiefe Grotten. Zwischen Meer und Land sammeln sich Irrsinnsmengen von Sandkörnern, im Laufe von Jahrmillionen zerriebene Felsen und Muscheln, in Massen angeflutet, in Buchten getrieben, getrocknet und von der Sonne beschienen. An wenigen Stellen haben sich Strände gebildet - Strände die grandioser nicht sein könnten. Ein paar Wanderer auf der Felsküste, sie wandern durch menschenleere Landschaft und genießen sensationelle Blicke in die Freiheit der Weite. Die Natur an der Costa Vicentina ist ursprünglicher als an jedem anderen Küstenfleck Portugals und in den weitesten Teilen unter Naturschutz gestellt. Jeder Wandertag hat hier das Zeug zum schönsten Urlaubstag...
Die Wanderungen und Reiseroute vermeiden die touristische Südküste der Algarve und konzentrieren sich stattdessen auf die Erkundung der relativ wenig bekannten Westküste. Genießen Sie den traditionell entspannten portugiesischen Lebensstil und all die Genüsse von leckerem Essen und gutem Wein. Sie wandern der Küstenlinie folgend, durch den Naturpark "Sudoeste Alentejano und Costa Vicentina" bis zum Cabo de Sao Vincente, der südwestlichste Punkt des europäischen Kontinents.
entlang der schönsten Küstenlinie Genuss-Wanderungen auf alten Fischer- und Verbindungswegen
einzigarte Küste: Algarve und Alentejo
charmante Unterkünfte und hausgemachte Spezialitäten
Wanderreise individuell verlängerbar - 400km erschlossene Küstenwanderwege!
Tipp: Herbstzeit - einzigartiges Schauspiel von über 300 Zugvogelarten und Seevögeln
Ankunft in der Region Alentejo im Küstendorf Zambujeira do Mar.
Gerne organisieren wir einen Privat-Transfer mit Abholung beispielsweise vom Flughafen Faro.
Persönliches Informationsgespräch mit Ihrer Tour-Assistenz.
Hotelbezug für 2 Nächte
Startpunkt
Zambujeira do Mar, Beja, Portugal
Ihre erste Etappe auf dem Fishermen´s Trail: Am Morgen starten Sie mit einem kurzen Taxi-Transfer zum Dorf Almograve, wo Sie Ihre Einstimmungswanderung beginnen. Die ca. 7-stündiger Rundwanderung auf der "Rota Vicentina" führt Sie entlang der Küste über Cavalheiro und den Leuchtturm am Kap Sardao. Genießen Sie die spektakulären Klippen auf dem Rückweg nach Zambujeira de Mar. Wenn Sie einen kürzeren Rundgang bevorzugen, bitten Sie einfach den Taxifahrer, Sie in Cavalheiro abzusetzen (8 km weniger).
Gehzeit: 6 - 7 Stunden, 12 km bzw. 20 km
Weiter auf dem Fishermen´s Trail entlang der Küste. Dünen wechseln sich mit felsigen Ufern ab, an denen Störche nisten. Entlang der Küste, vorbei an traumhaften Buchten und Stränden zum Fischerdorf Azenha do Mar. Zum Abschluss erreichen Sie den majestätischen Aussichtspunkt Ponta em Branco mit großartigem auf den schönen Strand und das Dorf Odeceixe.
Hotelbezug für 2 Nächte in Odeceixe
Gehzeit: 5 - 6 Stunden, 16 km
Heute machen Sie eine Rundwanderung von Odeceixe aus. Zuerst folgen Sie der Rota Vicentina im Landesinneren entlang eines Bewässerungskanals, der sich durch bewirtschaftete Felder schlängelt. Durch weite Landschaften mit Heidekraut und duftenden Sträuchern wandern Sie zur Küste, um dem Fischerpfad durch ein sehr beeindruckendes Naturgebiet bis zum Strand zu folgen. Es liegt an Ihnen, ob Sie den Nachmittag am Strand verbringen oder lieber zurück zu Ihrer Unterkunft gehen und einen Nachmittag am Pool genießen möchten.
Gehzeit: 4 Stunden, 13,5 km
Heute folgen Sie wieder dem Fishermen´s Trail und beginnen am südlichen Strand von Odeceixe, ab hier wandern Sie in der Region Algarve. Die Etappe führt durch eineige Feuchtgebiete und küstennahe Heidelandschaften zur mittelalterliche Stadt Aljezur, zu Füßen einer alten Festung.
Ihr modernes Hotel in Aljezur verfügt über einen kleinen Pool und liegt günstig in der Nähe eines der besten Restaurants der Stadt.
Hotelbezug für 1 Nacht
Gehzeit: 6-7 Stunden, 22,5 km
Nach einer kurzen Fahrt in das Dorf Chabouca folgen Sie dem Fernwanderweg Rota Vicentina durch das ruhige Hinterland mit mediterranen Wäldern, weiten Feldern und kleinen Dörfern. Am Ende gelangen Sie zum herrlichen Strand von Carrapateira und haben genug Zeit, um einen Sprung ins Meer zu machen (es ist möglich, die Wanderung durch zusätzliche Transfers zu verkürzen).
Hotelbezug für 1 Nacht
Gehzeit: 5 - 6 Stunden, 15,5 km
Von allen Wanderetappen auf dem Fishermen´s Trail bietet diese die atemberaubendsten Szenarien. Außerirdisch anmutende Klippen- und Felsformationen, versteckte Buchten und paradiesische Strände werden unvergesslich bleiben. Auf dem Weg gibt es Abschnitte entlang der Küste und andere im Landesinneren, abhängig von den Gezeiten. Das Küstenplateau ist von tiefen Tälern durchfurcht, hier werden sie bestimmt Fischer auf den Klippen sehen. Ihre Route endet in der historischen Stadt Vila do Bispo.
Hotelbezug für 1 Nacht in Vila do Bispo
Gehzeit: 6 - 7 Stunden, 19,5 km
Fast am Ende der Rota Vicentina - des Historischen Weges: Diese Wanderung führt Sie durch Wiesen und Felder bis in den äußersten Südwesten Portugals - Europas. Finisterre: das Cabo Sao Vicente ist ein magischer Ort, das jahrhunderte alte Echo der Pilger- und Seefahrerstimmen dröhnt durch 100 Meter hohe Klippen, Schauplatz der Pilgerwanderungen deren Höhepunkt der Besuch des Klosters des Heiligen Vinzenz war, hier erhebt sich heute der Leutturm Cabo Sao Vicente. Sie gehen auf flachen Wegen und schmalen Fischerwegen über felsigen Ufern. Bei warmem Wetter können Sie am Praia do Ponto Ruiva baden. Diese letzte Wanderung endet am windigen Cape Sao Vicente mit herrlichem Blick auf das Meer. Taxitransfer zurück zu Ihrem Hotel in Sagres. Sollten Sie frühzeitig in Sagres sein so haben Sie die Möglichkeit um 15.30 Uhr die Fischauktion in der Fischhalle zu besuchen.
Möglichkiet zum Hotelbezug in Sagres im sehr guten 4*Hotel mit Meerblick und Pool-Anlage.
Geniessen Sie den Abend beim Abendessen im Hafen von Sagres - der Tisch mit herrlichem Blick über die Bucht von Sagres ist für Sie bereits vorbestellt!
Gehzeit: 5 Stunden, 17,5 km
Nach dem Frühstück individuelle Abreise oder Verlängerung.
Gerne organisieren wir Ihren Privat-Transfer, beispielsweise zum Flughafen Faro sowie einen Verlängerungsaufenthalt nach Ihren Vorstellungen.
Endpunkt
Sagres, Faro, Portugal
Reisebedingungen der Firma Abanico Reisen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Abanico Individuell Reisen, Inhaber M. Baur-Martinez, nachfolgend „ABANICO“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -
m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / VERPFLICHTUNG DES BUCHENDEN
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ABANICO den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ABANICO für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ABANICO nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt desReisevertr ages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von ABANICO
herausgegeben werden, sind für ABANICO und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ABANICO gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ABANICO den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ABANICO beim Kunden z ustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ABANICO dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von ABANICO vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ABANICO vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ABANICO die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. BEZAHLUNG
2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ABANICO zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ABANICO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. PREISERHÖHUNG
3.1 ABANICO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
3.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ABANICO nicht vorhersehbar waren.
3.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ABANICO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ABANICO vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ABANICO vom Kunden verlangen.
3.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber ABANICO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ABANICO verteuert hat.
3.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ABANICO den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von ABANICO über die Preiserhöhung gegenüber ABANICO geltend zu machen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNOKOSTEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ABANICO unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ABANICO den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ABANICO, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 ABANICO hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
· bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
· ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
· ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
· ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ABANICO nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5 ABANICO behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ABANICO nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ABANICO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. UMBUCHUNGEN
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ABANICO bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4. EUR 25,- pro Umbuchungsvorgang.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ABANICO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
7.1 ABANICO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ABANICO muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) ABANICO hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
c) ABANICO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von ABANICO später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ABANICO dieser gegenüber geltend zu machen.
7.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
8.1 ABANICO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2 Kündigt ABANICO, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ABANICO wie folgt konkretisiert
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ABANICO (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ABANICO wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ABANICO nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ABANICO anzuerkennen.
9.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ABANICO erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ABANICO oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ABANICO oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ABANICO für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3 ABANICO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
10.4 ABANICO haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
11.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ABANICO unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.3 Die Frist gemäß Ziff. 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
12. VERJÄHRUNG
12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
13.1 ABANICO wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ABANICO nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 ABANICO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ABANICO eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ABANICO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2 Der Kunde kann ABANICO nur an dessen Sitz verklagen.
14.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ABANICO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
8 x Übernachtung/Frühstück im Doppelzimmer / in schönen, liebevoll geführten 2-3*-Hotels
Taxi -Transfers laut Programm
4 x Reisegepäck-Transport zur jeweils nächsten Unterkunft (1 Gepäckstück pro Person – Sie tragen nur Ihren Tagesrucksack)
Mittagessen im Hafenrestaurant
Genießen Sie ein Spezialitäten-Mittagessen im Traditionsrestaurant, mit Blick auf den kleinen Fischerhafen und die Bucht von Sagres. Sie speisen à la carte - wir übernehmen die Tischreservierung.
Bootsfahrt zu den Grotten der Algarve
Vor Millionen von Jahren war der Zusammen-stoß von Afrika und Iberien für das Entstehen der Algarveküsten verantwortlich. Dann brach die Erosion die bizarren Grotten, Höhlen und Bögen in die westlichen Steilküsten aus Kalk- und Sandsteinschichten. Die Schiffstour entlang den Felsformationen wird zu einem reichlich unvergesslichen Urlaubserlebnis.
Delphinbeobachtung im Atlantik
Bootsfahrt an der faszinierenden Küste der Algarve mit Delphinbeobachtungen. Im Anschluss fahren Sie in eine der vielen Höhlen an der Steilküste und auf Wunsch wird ein Badestopp eingelegt.
Gerne buchen wir für Sie Flüge zu tagesüblichen Preisen nach Lissabon oder Faro.
Englisch-sprachige Tourenassistenz mit 24-Stunden Notruf vor Ort
ABANICO-Reiseinformationspaket inkl. vielseitigem Karten- und Informationsmaterial mit wertvollen Insider-Tipps
örtliche Steuern und Gebühren
Reise-Sicherungsschein
Service: unser eigenes Büro in Granada mit 24-Stunden-Notfallservice garantiert Ihnen deutschsprachige Reiseassistenz und unbeschwertes Reisen
An-/Abreise
► Gerne buchen wir für Sie Flüge zu tagesüblichen Preisen
► Gerne buchen wir für Sie einen Mietwagen zu tagesüblichen Preisen
Reise-Versicherungspakete
alle nicht erwähnten Speisen und Getränke
alle nicht erwähnten Führungen und Eintrittsgelder
persönliche Trinkgelder
Reisebausteine
8 x Frühstück
ausführliche deutschsprachige Wegstrecken-Beschreibung und Kartenmaterial
Portugal