Philippines from $150 → Let’s Go to the Islands

9 d
7 h
15 m
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Explore Private Tour Experience Two Cultures - Vietnam and Cambodia with Beach Vacation in Phan Thiet / Mui Ne or on Phu Quoc 21 Days (18 destinations) for 19 days with Indochina Travels and discover unforgettable experiences - Photo 2

Private Tour Experience Two Cultures - Vietnam and Cambodia with Beach Vacation in Phan Thiet / Mui Ne or on Phu Quoc 21 Days (18 destinations)

Country:

Vietnam

Flight:

Included

Favorite

Tour id:

229896

Share:

  • Operator:

    Indochina Travels

  • Length:

    19 days

  • Group size:

    10 pax

  • Age:

    1 to 99

  • Difficulty:

    Difficulty levels:
    • Relaxing
    • Easy
    • Moderate
    • Serious
    • Heart-pumping

Itinerary

After the classic Vietnam tour and a few days' beach vacation in Phan Thiet / Mui Ne or on the island of Phu Quoc, a highlight of every Indochina trip follows - the temples of Angkor

Private experience of two cultures: Vietnam & Cambodia with a beach vacation in Phan Thiet / Mui Ne or on Phu Quoc On the classic route, you travel from North to South Vietnam and then on to Cambodia to the temples of Angkor. You start your round trip in the capital of Vietnam, Hanoi. After an unforgettable cruise in Halong Bay, you will fly to central Vietnam and visit the former capital of the empire, Hue, and the charming medieval town of Hoi An. Another domestic flight takes you to the tropical south of the country, with a visit to the bustling metropolis of Saigon and the Mekong Delta. Before you travel on to Cambodia for the crowning finale of your round trip to the overwhelming temple complexes of Angkor, you will spend a few relaxing days swimming on the dream beaches of southern Vietnam. Here you can choose between a beach vacation on the mainland in Phan Thiet / Mui Ne or the tropical island of Phu Quoc. You will cross the greater distances between the individual regions on a flight of around one hour. Your return flight home is from Siem Reap. The tour is guaranteed from a minimum of 2 people.

Tour program

Day 1

Arrival in the charming capital Hanoi (B)

Day 2

Experience Hanoi's history up close (B)

Day 3

Cruise in the breathtaking Halong Bay (B, M, A)

Day 4

Continuation of your cruise and onward flight to Hue (brunch) (B).

Day 5

Exploring the ancient imperial city of Hue (B)

Day 6

Hue - Danang - Hoi An (cloud passes and sandy beaches) (F)

Duration of the tour: approx. 08:30 - 17:00

Onward journey to Hoi An with a stopover on the 496 m high Cloud Pass, the weather divide between the subtropical north and tropical south. On this day you will see the kilometer-long beach of Lang Co and the Marble Mountains in Danang.

Hue - Hoi An: Approx. 150 km ~ 3.5 hours drive (including breaks on the way)

We stop in Danang and take a hike to Marble Mountain, a collection of five hills made of limestone and marble. It is also a well-known pilgrimage site with peaks, caves, tunnels and temples. When you reach the summit, you will get a spectacular panoramic view of the city of Danang.

We continue to the nearby town of Hoi An. From the 16th to the 18th century, Hoi An was a thriving international trading port. Today it is a picturesque riverside town popular with tourists for its eclectic architecture, tailor shops and cafes.

Check into your hotel in Hoi An, the rest of the day is at leisure. Dinner on your own and overnight stay in Hoi An.

Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle.
Accommodation: Hotel in Hoi An.

Meals included:
Breakfast
Day 7

Explore Hoi An Old Town & cycle to the local village (F, M)

Duration of the tour: approx. 08:30 - 15:00

This morning we explore the picturesque town of Hoi An on foot. Take a walking tour through the winding narrow streets of the old quarter, visit the Chua Ong Pagoda or Phuc Kien Pagoda, the Assembly Hall, the 200-year-old Tam Ky House and the covered Japanese Bridge. During the walk, you will also have the opportunity to attend a cultural show with traditional music and dance performances.

The last point is the Precious Heritage Museum, which houses the permanent exhibition of Réhahn's Precious Heritage Collection. Discover impressive portraits, stories and heirlooms that cannot be found anywhere else in the world.

You then set off with your guide on a bike tour to the village of Tra Que. There, a short walk takes you through the farm's vegetable garden: watch the farmers at work in the fields and learn interesting facts about vegetable cultivation. Afterwards, relax with a short foot bath and a foot massage before preparing your own lunch. After a break, you say goodbye to your hosts and are taken back to your hotel in the van.

*** Note: A van is available for those who cannot manage the bike tour.

The rest of the day is free for you to explore Hoi An on your own.

Overnight stay in Hoi An.

Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel. Lunch in Tra Que village.
Entrance tickets: to all listed attractions.
Others: mineral water in the vehicle. Bike tour to Tra Que village. Foot massage in Tra Que village.
Accommodation: Hotel in Hoi An.

Meals included:
Breakfast
Lunch
Day 8

Flight to Saigon (B)

Day 9

Saigon - the vibrant metropolis of Vietnam (B)

Day 10

Day trip to the fertile Mekong Delta (B, M)

Day 11

Saigon - transfer to Mui Ne - beach vacation in Mui Ne (F)

Saigon - Mui Ne: Approx. 200 km ~ 5 hours drive

Today your driver will take you to Mui Ne. You will arrive at the resort, which is located directly on Mui Ne beach, at lunchtime. Here you can relax in peace and quiet and put your feet up for a while. Enjoy the small harbour with its many colorful fishing boats or spend the afternoon on the enchanting white sandy beach. Spend the night at the charming resort hotel.
Overnight stay in Mui Ne.

Recommended activities: The drive takes you past large farms, everywhere the land appears lush green. The main crop grown in the region is dragon fruit, so you should definitely try this tasty fruit.

Included:
Transfer: private, air-conditioned vehicle Saigon - Mui Ne hotel.
Meals: Breakfast at the hotel.
Other: Other: Mineral water in the vehicle.
Accommodation: Hotel in Mui Ne.

Meals included:
Breakfast
Day 12

Days 12-14: Bathing and relaxing on the sandy beach of Mui Ne (Phan Thiet) (B)

Day 15

Flight from Saigon to Siem Reap (B)

Day 16

Exploring the temples of Angkor (F)

Duration of the tour: approx. 08.00 - 17.30

This morning we visit the legendary Angkor Wat. Inside the temple, the walls are covered with stone carvings and bas-reliefs depicting Hindu mythology and the wars waged by Suryavarman II during his reign. Angkor Wat is famous for the more than 2,000 Apsara dancers that adorn the temple.

Lunch at a local restaurant (own account).

In the afternoon we visit the ancient city of Angkor Thom, the last capital of the Great Khmer Empire under the reign of Jayavarman VII. This city is surrounded by an 8 m high wall that draws a perfect square. Enter the city through the old South Gate, an impressive stone gate with elephants and four giant faces. On each side of the entrance path, a row of 54 gods or demons hold the sacred Naga snake.

We continue to the famous Ta Prohm temple, which was built in the mid-12th to early 13th century. Ta Prohm is unique in that it has been left largely as it was found: overgrown with jungle trees and vines, with many parts of the temple razed to the ground.

The evening is at your leisure. For example, visit the local Pup Street, which has several bars, discos and restaurants.

Overnight stay in Siem Reap.

Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle.
Accommodation: hotel in Siem Reap.

Meals included:
Breakfast

Bookableoptions
Balloon ride over the temple landscapes of Angkor
Enjoy an exciting balloon ride over the ruins of the temple complexes. From above you have an ideal view of the imposing temple area and the many rice fields and small villages in the surrounding area (except the main temple Angkor Wat).
Price:
Standard: 23 EUR per person (approx. 10-15 minutes - ascending balloon)
Premium: 115 EUR per person (approx. 30-45 minutes) - Operates: December to March

*** From a body weight of 110 kg, double the price is charged.
*** Not available for travellers over 70 years of age or with health restrictions.
Day 17

The "women's temple" Bantey Srey, village encounters and monk blessing (F)

Duration of the tour: approx. 08.00 - 18.00

This morning we drive to a suburb of Siem Reap and visit the "jewel" of the Angkor region, the beautiful temple of Banteay Srey. The so-called "Citadel of Women" is the best preserved temple in Cambodia to this day. It displays some of the finest examples of classical Khmer art, as this small temple is known for its truly remarkable fine bas-reliefs. Banteay Srey is unique in that it is built of pink sandstone, which is not seen anywhere else in Angkor.

Lunch at a local restaurant (own account).

In the afternoon you will be taken on a drive through the lush countryside to a local village, a beautiful little farming village where life revolves around the seasons and family, about 15 minutes outside Siem Reap. Here you will be taken on a tour of the village and the local community, learning about their simple way of life, meeting locals and probably wanting to chat with them or help grow vegetables in the gardens. You will be greeted by children who will say hello to you. The village guide will explain Cambodian daily life, cultures and superstitions. Then we also stop at a local pagoda for an intimate monk's blessing (water blessing) and wish you good health and a safe journey - a very special experience!

This is a wonderful village tour that offers many photo opportunities and local experiences. Enjoy seasonal fruits and fresh coconut juice at a homestay before we say goodbye.

*** Note: Today we recommend you have appropriate clothing if you wish to attend the monk blessing at the local temple.

We end the day with a beautiful view of the sunset from the Sra Srang water reservoir. Once the sun has set, we drive back to the city. In the evening you have time for yourself.
Overnight stay in Siem Reap.

Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle. Monk blessing and seasonal fruits in the local village.
Accommodation: Hotel in Siem Reap.

Meals included:
Breakfast

Bookableoptions
Dinner with a traditional Apsara dance show at the Angkor Village Theater
End the eventful day with a delicious meal and relaxed entertainment. Sit back and enjoy the impressive ambience of the Angkor Village Apsara Theater as dancers, singers and musicians bring the ancient Khmer culture back to life while you enjoy the delicacies of Cambodian cuisine.
Day 18

Boat trip on Tonle Sap Lake (Kampong Phluk) (F)

Duration of the tour: approx. 08:00 - 13:00

This morning, you will take an interesting boat trip on Tonle Sap Lake (Kampong Phluk area), where you will have the opportunity to learn about life on the lake. Tonle Sap is Southeast Asia's largest freshwater lake, which varies greatly in size depending on the season, as it swells to about four times its size during the rainy season.

Hop on a local boat and visit Kampong Phluck, a village where you will see houses on stilts that are submerged when the lake's water level swells. On the way, you will pass floating houses and impressive flooded forests that depict life on the water.

*** Please note: In the dry season, it is possible that the visit to Kampong Phluk will be replaced by a visit to Chong Knea, another part of the Tonle Sap.

Return to the hotel with a stopover for a foot massage.
The rest of the day is at leisure. Overnight stay in Siem Reap.

Included:
Transfer: private, air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle. Boat trip on the Tonle Sap Lake. Foot massage.
Accommodation: Hotel in Siem Reap.

Meals included:
Breakfast

Add-onoptions
Gourmet tour by Vespa after dark: (18:00-22:30) - English guided
The hustle and bustle of street vendors, dishes, fruits, sights, flavors and sounds blend into a single Cambodian experience. In the most unlikely corners of the city and exclusively among local clientele, the true Khmer cuisine can be found. For example, try the Cambodian rice wine infused with local herbs. To complete this experience, you will receive information about the importance of the cuisine for the locals during the tour. The tour price includes all food and drinks (alcoholic and non-alcoholic) at all stops. You can enjoy your gourmet tour without worries as each guest will be seated behind one of our conscientious drivers on the Vespa. Pick-up at 18:00 and return to the hotel around 22:30 are included.
Includes: Vespa, driver, English speaking guide, food and drinks

Phare Circus show
Phare was founded by refugees of the Khmer Rouge era and promotes performing arts as a means of coping with trauma. Over the years, they have not only helped hundreds of Cambodians, but also helped to promote traditional Khmer culture.

Price: 50 EUR
Includes: Transfer, show ticket section A.
Day 19

Transfer to the airport and return flight (F)

Today is at your leisure until your return flight. Spend your free time at the "Old Market", for example, which is very popular with visitors. There are dozens of stores here with a fairly wide range of souvenirs. On the opposite side of the market, local foods such as fruit, vegetables and meat are on sale.

Afterwards, transfer to the airport for your return or onward flight.

Included:
Transfer: Airport transfer in Siem Reap in an air-conditioned vehicle.
Meals: Breakfast at the hotel

Meals included:
Breakfast

Add-onoptions
Exploring rural life by Vespa (08:00-14:00) - English guided
You are invited to start your tour in the shadow of Angkor Wat, the place where the founder of Vespa Tours grew up. This personalized scooter excursion is all about getting closer to true Cambodian rural life. Interact with locals who gather and process surprising resources for their daily livelihood. You'll get an introduction to the Khmer spiritual world and a truly extraordinary excursion to the remnants of the Khmer empire and its ongoing restorations, and possibly a glimpse into its future. Lunch at a picnic spot will give you an insight into what resting in the countryside is really all about. Start at 08:00, end approx. 14:00. Return trip to the hotel included.
Included: Vespa, driver, English-speaking tour guide, food and drinks

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INDOCHINA TRAVELS / EUVIBUS GMBH

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Stand Aug 2018

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Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

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1. ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGES

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1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

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1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

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1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

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1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

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2. BEZAHLUNG

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2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen. 

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2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

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2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

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2.4 Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kosten des Reiseveranstalters erfolgen. Für Zahlungen mit den Kreditkarten VISA und MasterCard werden dem Kunden vom Reiseveranstalter keine Nutzungsentgelte berechnet, für Zahlungen nicht mit den Kreditkarten VISA und MASTERCARD, wie AMEX und etc. betragen die Nutzungsentgelte zurzeit (Stand: 07/2018) 2,5 % des Zahlungsbetrags.

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2.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, bzw. 6.6 zu verlangen.

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3. LEISTUNGEN UND PROSPEKTANGABEN

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3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. 

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3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden. 

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3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. 

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3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.). 

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4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

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4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden: a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

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4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

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4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder – abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

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5. PREISÄNDERUNGEN

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5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

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5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

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5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

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5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

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6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

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Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reisevorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Bei einem Rücktritt:

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6.1 

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %,

bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %,

vom 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 75 %

am Tag des Reiseantritts 90 %

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6.2 Bei Pauschalreiseangeboten mit Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments (ohne Verpflegung)

bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %,

bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50 %

vom 34. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %

am Tag des Reiseantritts 90 %

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6.3 Bei Seereisen/Schiffsreisen

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 65 %

vom 14. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %

am Tag des Reiseantritts 95 %

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6.4 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals)

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %

ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 65 %,

am Tag des Reiseantritts 95 %

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6.5 Bei Nur-Flug-Buchungen:

Stornierung vor Ausstellung des Tickets 25 €; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100 %

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6.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über den Veranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

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6.7 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen vereinbart wurden.

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6.8 Der Kunde ist bei einem Rücktritt verpflichtet, die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine zurückzugeben. Andernfalls ist der Reiseveranstalter berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

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6.9 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

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7. UMBUCHUNGEN

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7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 60 Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 80 als vereinbart.

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7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59 Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

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7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, bzw. 6.6 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 

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8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

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Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH REISEVERANSTALTER

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Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

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a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

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10. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

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10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

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10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

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10.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

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10.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.

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11. VERSICHERUNGEN SOFERN NICHT ANDERS ERWÄHNT, SIND IM REISEPREIS KEINE VERSICHERUNGEN EINGESCHLOSSEN.

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Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: - Reiserücktrittkostenversicherung, - Reisegepäckversicherung, - Reiseabbruchversicherung, - Reiseunfallversicherung, - Reisekrankenversicherung

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12. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

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12.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.

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12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 20).

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12.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

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12.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

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12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

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12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

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13. PASS-, VISA-, EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

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13.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

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13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

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13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

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14. INFORMATIONSPFLICHT ZUR IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

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Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

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15. ZOLLBESTIMMUNGEN

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Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren. 

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16. RECHTSWAHL AUF DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM REISEVERANSTALTER FINDET AUSSCHLIESSLICH DEUTSCHES RECHT ANWENDUNG.

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Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

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17. GERICHTSSTAND

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17.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

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17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

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17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 

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18. HINWEIS FÜR VERBRAUCHER

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18.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. 18.2 Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

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19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

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Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

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20. REISEVERANSTALTER

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VERANSTALTER / REISEVERMITTLER:

INDOCHINATRAVELS EUVIBUS GmbH

­ ­ 

Berliner Str. 72

60311 Frankfurt am Main, Germany

Tel. 069 / 90 43 49 50

Fax. 069 / 90 43 49 51

[email protected]

Tour Details

Accommodation

All hotel nights incl. breakfast (F) Hotel check-out: until 12:00 noon

Junk package incl. welcome drink, overnight stay on the junk, one breakfast, one lunch, one dinner and one brunch (seafood)

Transport

All transfers in private, air-conditioned vehicles

Boat trips Hue, Mekong Delta and Tonle Sap Lake.

Rickshaw ride and water puppet theater in Hanoi.

Flights

Domestic flights Hanoi - Hue, Da Nang - Saigon - Siemreap and Saigon - Phu Quoc - Saigon - Siemreap (variant B only) (economy class, 7-10 kg hand luggage and 20-23 kg checked luggage).

Additional Services

Hotel check-in: from 14:00

2 bottles of mineral water (500 ml) per excursion day free of charge

Lunch in the Mekong Delta.

All sightseeing according to the tour itinerary incl. entrance fees.

Additional Services

Only with "flight included" option: International flights with Vietnam Airlines, Qatar Airways or equivalent from Frankfurt, Munich, Düsseldorf or Berlin. Other airports (Basel, Zurich or Vienna) possible for an additional charge.

2nd class train to flight incl. ICE use: on request

Visa to Vietnam and Cambodia.

Personal expenses, tips and gratuities.

Optional tours and optional hotels/rooms.

High season surcharges.

Travel insurance (can be booked directly on our website)

Meals

Guide

Good to know

Currency

VND

Dong

Vietnam

Plugs and adapters

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Plug type G

Customer reviews

Operator

4.2

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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