Philippines from $150 → Let’s Go to the Islands

5 d
3 h
8 m
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Explore Great Silk Road Part 3 for 25 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Pamir & Tienshan - Through Central Asia's sky Mountains

Country:

Tajikistan

Flight:

Not included

Favorite

Tour id:

254993

Share:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Length:

    25 days

  • Group size:

    12 pax

  • Age:

    5 to 85

  • Difficulty:

    Difficulty levels:
    • Relaxing
    • Easy
    • Moderate
    • Serious
    • Heart-pumping

Itinerary

The last part of the long route on our Silk Road promises thrills and mountain adventures beyond compare. With Tajikistan and Kyrgyzstan, two high mountain countries await you. Are you ready for this mountain journey? Tajikistan - in the footsteps of Alexander the GreatAlexander the Great achieved his greatest expansion of power along the Wakhan Corridor. As you travel along the Pamir Highway, you too will become acquainted with the Wakhan and marvel at how the Pamir and the Hindu Kush face each other here like two mighty armies.Horses, yurts and kumysThe rugged plateaus of the Pamir are suddenly replaced by gentle green plateaus in Kyrgyzstan. The transition to the land of yurts and horses is full of contrasts. On your exciting route through the country, you are sure to come into contact with kumys, the traditional mare's milk - the popular local drink that makes you strong as a bear.Kazakhstan - From the Sky Mountains through canyons to the old capital AlmatyKazakhstan rounds off our huge travel concept perfectly. Anyone who thinks that Kazakhstan is just endless steppe and semi-desert will be amazed at the magnificent landscapes we pass through in the south-east of the country. Our route is once again pure nature and a contrasting program to the deserts from parts 1 and 2.

Tour program

Day 1

Arrival to Tajikistan

Individual flight to Dushanbe.
Day 2

Dushanbe and surroundings

You will take a guided tour of the city, the literal translation of which means Monday, as the market used to be held on Mondays in the former village center. Nowadays, you can visit the bazaar on all days of the week and will also get to know the Tajik National Museum during the city tour. In addition to numerous artifacts from the Sogdian and Graeco-Bactrian periods, you will find the largest preserved Buddha statue in Central Asia from the Kushan period at 14 m high (since the destruction of the Buddha figures in Bamian, Afghanistan). Despite all the culture, there will be no shortage of relaxation, preferably in one of the Central Asian teahouses! In the afternoon, an excursion takes you to Fort Hisaar, where you can enjoy a wonderful panoramic view over the valley of the same name. Overnight stay as on the previous day.
Day 3

Drive into the Pamir to Kalaikum

Today you drive to Kalaikum. A first important stop is at the Nurek reservoir. A little later you reach Kulyab, a larger town in the south of the country with a completely different landscape. On a pass before Shurobod, the GBAO stamps (special permit for Nagorno-Badakhshan) are checked for the first time. The route now runs close to the border with Afghanistan, which is basically the border river Panj. Towards evening, depending on road conditions and traffic, you reach the important junction of Kalaikum and are hosted by a Pamiri family. Overnight stay in a homestay. (Travel time approx. 8 hours, 360 km).
Day 4

Khorog - main town in the Pamirs

The journey continues along the Tajik-Afghan border on a spectacular dirt road and winding through a narrow valley until you reach Khorog at midday. You will first visit the museum, where you will learn a lot about the region, nature and the country and its people. In the afternoon, you will drive to the pride of the Pamiris, one of the highest botanical gardens in the world (2320 m), which towers high above the city. You will be amazed not only by the wealth of species at this altitude, but also by the wonderful view over Khorog! Overnight stay in a guesthouse. (Travel time approx. 6 hours, 220 km).
Day 5

Wakhan Corridor steeped in history

You have an early start, as another day full of excursions and sightseeing awaits you today. You leave Khorog and first drive up to the famous spring terraces of Garm Chashma. These springs, which are around 50-60° C hot, invite you to take a relaxing dip. Shortly before Ishkashim, the view of the Hindu Kush opens up. The Wakhan Corridor is one of the most interesting and beautiful regions of the Pamir. Along the way, you will visit the fortress of Kachkacha. Drive to Jamg. Overnight stay in a homestay. (Travel time approx. 6-7 hours, 200 km).
Day 6

Wakhan Corridor (recovery day)

The day can be approached calmly. There will be no change of accommodation today. Enjoy your time in this wonderfully peaceful valley. A tour of Jamg is well worthwhile. Visit the museum and the famous solar calendar of Surfi Muborak Kadam, the mystic, astronomer and musician. The hot springs of Bibi Fatima and the Jamchun fortress are also worthwhile destinations. From the fortress (3200 m) you have a fantastic view over the wide valley and across to the white peaks of the Hindu Kush. It is only 7 km to the fortress and another 7 to the hot springs, where you can relax. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 1h, 28 km).
Day 7

Across the Pamir plateau to Murghab

You set off in the morning to reach the high plateau of the Murghab region. After the border point of Khargush, you cross the pass of the same name (4344 m). The Bulunkul and Yashikul lakes lie in a kind of lunar landscape - impressive and gruesome in equal measure. Your destination for the day is Murghab (approx. 140 km). The town at 3630 m is the administrative center of the Eastern Pamirs. The highlight of the town is the view of Muztagh Ata (7546 m), approx. 100 km away. The inhabitants (mostly Kyrgyz) run a small bazaar. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 7 hours, 320 km).
Day 8

High mountain lake Karakul

In the morning, you will have another opportunity to explore Murghab on your own before continuing to Lake Karakul. The Akbaital Pass (4655 m) is also the highest point of this journey. Herds of yaks graze on the shores of the lake and provide beautiful photo opportunities with the Alai mountain range in the background. Overnight stay in a homestay. (Travel time approx. 2-3 hours, 260 km).
Day 9

Off to Osh in Kyrgyzstan

You slowly say goodbye to Tajikistan. The Tajik border lies high up in the mountains. The route takes you over the Kysil-Art Pass (4336 m) to Sary Tash in Kyrgyzstan. From here, the road is very well developed and you soon reach Taldyk (3589 m), the last high pass of this journey. From here you can once again see Lenin Peak. Then you descend into the Gulcha Valley. This is typical Kyrgyzstan, as we know it from Aitmatov's books: high alpine pastures, yurts, poplars and countless horses. On the way, there are always opportunities to stop at street markets, including to refuel with mare's milk. You reach Osh in the afternoon. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 5 hours, 260 km).
Day 10

Osh - the "second capital" of Kyrgyzstan

Your program begins today with a sightseeing tour of this interesting city, which is somehow located between the worlds, nations and peoples of the region. You climb the Suleiman Too - an almost monolithic mountain rising from the plain of the old trading city, which is also a UNESCO World Heritage Site. You will visit the Babur Mosque, the Suleiman Too Museum, the city's central square with one of the few remaining Lenin monuments and, of course, the large bazaar. In the Silk Road Museum you will learn more about the history of the trade route and about the peoples along the routes. Overnight stay as on the previous day.
Day 11

Panoramic drive over the Fergana chain (3000 m)

Enjoy the wonderful views and landscapes with the snow-covered mountain peaks today! Prepare yourself for a very long but interesting day of driving with plenty of photo stops. Make a stop in the small town of Uzgen to visit Karakhanid buildings. Over the Kaldama-Ashuu Pass (3062 m) you descend to the village of Kazarman. Overnight stay with a Kyrgyz host family. (Travel time approx. 5 hours, 250 km).
Day 12

Tash-Rabat caravanserai and overnight stay in a yurt

Drive on well-maintained roads via Naryn to the wonderfully situated caravanserai of Tash Rabat in a wide valley. Let yourself be surprised by the history and above all by the location of the accommodation of the former travelers on their way to China to the legendary Kashi/Kashgar. Overnight stay in a yurt camp. (Travel time approx. 5 hours, 300 km).
Day 13

To the summer pastures of the nomads at Song Kul

Today you will travel to the beautiful mountain lake Song Kul. On the way there, you will pass the town of Naryn, where you will see the town's main square, the Independence Monument, the Blue Mosque and, if open, an art gallery. Over the Kurtkal Pass, also known as Moldo Ashuu, with an altitude of over 3000 meters, you finally reach the lake (3013 m). This is where the Kyrgyz shepherds have their Jailoos, the summer pastures. Overnight stay in yurts. (Travel time approx. 6 hours, 280 km).
Day 14

Slow down in a picturesque natural setting

Enjoy the day at the lake! Take an easy hike to the petroglyphs and familiarize yourself even better with the life of the nomads by visiting the yurts. If you wish, you can go on an optional horse riding excursion. You will build a yurt together! The complete absence of ambient light makes the starry night a highlight with an incredibly beautiful starry sky. Overnight stay as on the previous day.
Day 15

Off to the big brother - Issyk Kul

You leave Song Kul and travel east along the mighty Issyk Kul to Bokonbaevo. The "Pearl of Central Asia" is the second deepest lake in the world. On the way in Kochkor you will visit a small museum where the traditional, colorful shyrdaks are made. Overnight stay in a guest house. (Travel time approx. 4 hours, 280 km).
Day 16

From the Skaska Gorge to Jety Öguz and finally to Karakol

After breakfast, you set off to visit the Skaska Gorge to the south. A short hike takes you into a canyon made of colorful layers of clay, from which truly fairytale-like shapes have emerged. Hence the name Fairytale Gorge. You then drive into the Jety Öguz gorge. You will pass the yurts of the locals and have a view of Issyk Kul and the alpine mountain landscape at the same time. The hike ends at the famous rock formation Jety Öguz, which gives the valley its name. This is what the red rocks must have looked like hundreds of years ago. Today there are eleven red rocks that form a wonderful contrast to the surrounding lush green valley. At the back is another rock formation, the broken heart. Legend tells the story of how this split rock was formed... Continue to Karakol. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 3-4 hours, 170 km).
Day 17

Excursion to the Altyn Arashan Gorge

The day begins with a short sightseeing tour of Karakol. A special feature of the city is the Chinese mosque, which was built entirely of wood and without a single nail. Also made entirely of wood is the Russian Orthodox Holy Trinity Church, which was built in 1896 in a rose garden. It was only restored in the 90s. Excursion to the Altyn Arashan Gorge (2h drive, 1 direction). The Altyn Arashan gorge is famous for its unique nature and healing hot springs. Depending on your preference, you can bathe in the hot springs or go for a hike in the wide valley with its extensive meadows. Return to Karakol. In the evening, a cooking evening with a Uyghur family awaits you. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 1h, 40 km).
Day 18

Who was Przewalski?

Today you set off after breakfast to make your way to Karkara. On the way, you will visit the Przewalski Museum and learn about the famous Russian explorer of Central Asia, who unfortunately died during his fifth journey to Karakol in 1888. Arrival in Karkara. Take a leisurely walk through the gorge or hire a horse or mountain bike to explore the surrounding area. Dinner and overnight stay in a yurt camp.
Day 19

Final in Kazakhstan - drive to Saty

After breakfast, drive across the Kyrgyz border to the Kazakh border town of Kegen. The wide green valley of the river of the same name, surrounded by picturesque peaks, offers a wonderful view of grazing horses and sheep, which are driven here from the lowlands to the mountain meadows with lush grass in the summer months. We continue through the mountainous landscape to Saty (near the Kolsaj Lakes). Arrival and accommodation in the guesthouse. After lunch, explore Lake Kaindi, which is located at an altitude of 1867 meters. It is a very young lake, formed only at the beginning of the last century as a result of the 1911 earthquake. The water is extremely cold - even in summer the temperature is no more than 6°C. Visit the shore of the lake and then climb up to the viewpoint from where you can see the lake from above. Overnight stay in the guesthouse. (Driving time approx. 3-4 hours, 140 km, off-road to Lake Kaindi and back 1.5 hours, approx. 25 km).
Day 20

Pearls of northern Tienshan - the Kolsaj Lakes

Today you will spend the day deep in the valley of the Kolsaj River. About 300 km east of Almaty are the three Kolsaj Lakes, which are part of the Tienshan region. They are located at altitudes of 1818 m, 2252 m and 2700 m and are characterized by their crystal-clear water. Surrounded by dense forests rich in berries and mushrooms and surrounded by flowering meadows, each of these lakes has a unique beauty. They are therefore often referred to as the pearls of northern Tienshan. After breakfast at the guesthouse, you will first drive to the 1st Kolsaj Lake. From there you start your hike to the 2nd Kolsaj Lake (approx. 8 km). The path leads partly over challenging terrain. The path can be muddy, especially after rain. Sturdy hiking boots are therefore essential! But the effort is worth it! Because here you can experience an unsurpassed forest and admire an enchanting panorama of the mountain landscape. Breathe in the fresh mountain air, enjoy the peace and quiet and the light clouds reflecting on the surface of the lake. After a long rest, return to the first lake and drive back to the guesthouse. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 1h, walking time approx. 6-7h, approx. 450 m↑↓, 16 km).
Day 21

Kolsaj - Charyn and Altyn Emel National Park

After breakfast, you drive about 100 km from the village of Saty into the Charyn Canyon National Park. The colors and rock formations are reminiscent of the Grand Canyon in the USA and are often compared to it. You will explore the rocky world together on foot. After a few steps, you will reach the bottom of the canyon, where you can hike along a gently descending path to the Charyn River. You can rest at the rest area by the wild water before returning to the newly built visitor center along the same path. From here you can take a walk along the edge of the canyon. You will be enchanted by the fantastic views of the red rock formations with high mountain peaks in the background. The journey then continues for around 250 km to the Altyn Emel National Park, where you will experience the breathtaking natural landscape the next day. On the way to the park, you can have lunch in a local café in Khundja and then drive to the town of Zharkent after lunch. There you will see one of the most unique buildings - the Zharkent Mosque in Chinese pagoda style (19th century), which was designed by Chinese architect Hsu Pika and took 7 years to build. You spend the night directly in the national park, in the village of Basshi. Dinner and overnight stay in the guesthouse. (Drive 4-5h approx. 350 km).
Day 22

The Aktau and Katutau Mountains in Altyn Emel National Park

Today is all about the diverse natural wonders of the Altyn Emel National Park. In the morning you will experience the "Singing Sand Dunes" up close and in the afternoon you will immerse yourself in the bizarre rocky world of the Aktau and Katutau Mountains. After breakfast, drive to the national park. On the way to the mountains you will see a 700-year-old tree. Legend has it that Genghis Khan and his army rested under this willow in the 12th century during his campaign to Central Asia. Approximately three-hour hike through the Aktau Mountains with magnificent panoramas of red and white volcanic mountains. The wonderful mountains of Katutau and Aktau with their unusual surfaces are the attractions in the area of the Altyn-Emel National Park. Its unique shapes have remained unchanged to this day. Dinner and overnight stay as on the previous day. (Driving time approx. 2-3h, 145 km; walking time approx. 3h, 9 km).
Day 23

Issyk Gorge and Golden Man - Almaty

Today you drive to Almaty. On the way, you will visit Lake Issyk (or Esik - also translated as "door" to Kazakhstan), which is fed by the river of the same name, not to be confused with Lake Issyk-Kul in Kyrgyzstan. It is a picturesque alpine lake surrounded by dense forests and fields of flowers. The lake is located at an altitude of 1760 meters in the Issyk Gorge of Trans-Ili Alatau, about 70 km east of Almaty. Another stop is a visit to the Issyk Museum, where you will get to know four exhibitions: the history and culture of the Saks, the archaeology of Kazakhstan, the Golden Man (Altyn Adam) and the secrets of the Saks warrior. Not far from the Yssyk Museum you can (optionally) visit the Turgen waterfall beforehand. Continue to Almaty. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 4 hours, 280 km).
Day 24

Almaty, the old capital

While exploring the former capital of Kazakhstan, you will walk through Panfilov Park with its old coniferous trees and come to the colorful Church of the Holy Ascension, which was built by Kazakhstan's most famous architect Andrey P. Zenkov at the beginning of the 20th century. The cathedral is one of the tallest wooden buildings in the world and was built without a single nail. You will visit the small museum of folk music, whose buildings also belong to Zenkov's constructions. You will also be able to admire Almaty from above. You will take the cable car to Köktöbe, which will take you up to a hill. From here you have a great panoramic view of the city and the surrounding mountains! Although Almaty is the most populous city in Kazakhstan, its green parks, wide streets with irrigation canals fed by mountain water, both modern and Soviet architecture, strolling locals and playing children make it feel very friendly and breezy. Enjoy your last evening in Central Asia and soak up the pleasant Kazakh city atmosphere over dinner (on your own) in a local restaurant. Overnight stay at the hotel.
Day 25

Journey home

Thousands of kilometers lie behind you. What a crazy journey! Where did you start again? Transfer to the airport and return flight or individual extension.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Tour Details

Accommodation

11 nights: Guest house

7 nights: Hotel

4 nights: Yurt

1 night: private accommodation in MBZ

Transport

all journeys in private vehicles, minibuses or off-road vehicles

Additional Services

Hot springs of Bibi Fatima and Garm Chashma

Setting up yurts together at Song Kul Lake

Demonstration of traditional felt carpet making in Kochkor

Cooking evening together with a Uyghur family in Karakol

GBAO Permit (Badakhshan Mountain)

all entrance fees according to the program

Additional Services

Arrival/departure

meals and drinks not mentioned

optional excursions

photo and video permits

gratuities

personal

Good to know

Currency

TJS

Somoni

Tajikistan

Plugs and adapters

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Plug type C

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Plug type E

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Plug type F

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Plug type I

Customer reviews

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
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