Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

23 d
19 h
44 m
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Explore Portuguese Way of St. James Along the Coast from Porto to Santiago for 15 days with Abanico Individuell Reisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Portugiesischer Jakobsweg entlang der Küste von Porto nach Santiago

Land:

Portugal

Flug:

Nicht enthalten

Favorite

Tour id:

239128

Aktie:

  • Operator:

    Abanico Individuell Reisen

  • Länge:

    15 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    8 bis 99

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

15-tägige Jakobsweg-Wanderreise auf dem Camino portugués "Küstenweg" von Porto nach Santiago de Compostela

Alle Wege führen nach Santiago de Compostela. Der portugiesische Weg ist einer davon.

Der portugiesische Jakobsweg, beginnt in Porto und bezaubert vor allem mit seinen liebliche Landschaften und der großartigen Gastfreundschaft unterwegs. Er führt durch kleine verschlafene Dörfer, vorbei an Weinbergen, Wiesen und Feldern, über mittelalterliche Brücken und entlang einsamer Buchten. In traumhafter Natur wandern Sie über Hügel, Täler, durch Wälder. Spüren Sie die Nähe des Meeres und die Geschichte einer jahrtausend alten Kulturlandschaft. Die Jakobsmuschel wurde zu einem Symbol des Jakobswegs, weil sie in früheren Zeiten als typisches Fundstück von den Küsten Galiciens von den Pilgern als Beweis für die Beendigung der Pilgerfahrt mit zurück in ihre Heimat genommen wurde.

  • Ideal für Camino-Einsteiger
  • Wandern auf gut markierten Wegen
  • Orte mit langer Geschichte und Tradition
  • Gute Wasser- und Proviantversorgung en route
  • Individuell - im eigenen Tempo und ohne Gepäck leicht wandern
  • zuverlässiger Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft
  • englischsprachige Tourenassistenz
  • detaillierte Roadbooks, GPS-Tracks, Wanderkarten
  • 24-Stunden-Notfallservice

Tourprogramm

Tag 1

Individuelle Anreise Porto

Beginn Portugiesischer Jakobsweg "Küstenweg"

Individuelle Anreise nach Porto. Sie haben Zeit, sich auf den Straßen der zweitwichtigsten Stadt Portugals - nach Lissabon - umzuschauen. Der berühmter Portwein, oder wie man im portugiesischen sagt Vinho do Porto, ist auf der ganzen Welt bekannt. Es gibt viele Weingüter, in denen Sie den Portwein probieren können am besten untermalt mit einem Fado, einem portugiesischen Volkslied mit melancholischem Charakter. In der Stadt Porto fließt der Douro-Fluss - nehmen Sie sich die Zeit und machen eine kleine Bootstour, um die Stadt auch von der Wasserseite aus zu sehen.

1 Übernachtung in Porto

Startpunkt

Metro Aeroporto [E], Via do Aeroporto, Moreira, Porto 4470-558, Portugal

Tag 2

Porto (Matosinhos) - Vila do Conde (20-25 km)

Verlassen Sie Porto nicht, ohne die Sé-Kathedrale, den Clérigos-Turm, den Bolhao-Markt und die Crystal Palace-Gärten zu besuchen. Sie fahren von Porto nach Matosinhos, wo Sie die Etappe zu Fuß beginnen und dabei Orte wie Leça da Palmeira, Labruge, Vila do Conde und Póvoa de Varzim, Ihr Ende der Etappe, entdecken. Diese wunderschöne Stadt hat eine Festung: Cividade de Terrosso, welche mit Ihren mehr als 3000 Jahren der Ursprung der heutigen Stadt ist. In Póvoa können Sie das Aquädukt besuchen, den Monumental Plaza de Toros (Monumental Praça de Touros), die Festung Nuestra Señora de la Concepción. Sie entscheiden, ob Sie 20 oder 25 Kilometer laufen, das heißt, Sie können von Porto nach Matosinhos mit einem Transfer fahren und Ihre Reise in dieser Stadt beginnen oder Sie beginnen Ihre Wanderung in Praia de Leça da Palmeira und wandern die 20 km nach Vila do Conde.

1 Übernachtung in Vila do Conde

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Tag 3

Vila do Conde - Esposende (25 km)

Sie verlassen Vila do Conde und wandern weiter am Paseo Marítimo entlang und gelangen nach ein paar Kilometer die Kapelle San Andrés. Ein Holzsteg führt Sie nach Aguçadoura. Wenig später überqueren Sie den Naturpark der Nordküste, wo Sie verschiedene Lebensräume sehen können: Kiefernwälder, Feuchtgebiete und die Flussmündungen der Flüsse Cávado und Neiva, sowie verschiedene Vogelarten und mehr als 200 verschiedene Pflanzenarten lassen sich dort beobachten. Sie laufen weiter und überqueren nach einer Weile eine eiserne Brücke über den Cávado und gelangen in die Stadt Esposende.

1 Übernachtung in Esposende

Tag 4

Esposende - Viana do Castelo (23,5 km)

Von Esposende wandern Sie vorbei am Leuchtturm und entlang des Strandes in Richtung Marinhas. Sie folgen weiter dem Küstenpfad und durchqueren Strände und Dünen. Nach einigen Kilometer gelangen Sie zum Amorosa Strand und wandern weiter über Holzstege und Dünenpfade zum Rodanho Strand. Sie gehen einen Waldweg entlang, der Sie zu dem kleinen Hafen von Cabedelo führt, der sich bereits an der Mündung des Limas oder des Limia-Flusses befindet. Sie überqueren die Eiffelbrücke und gelangen in die Stadt Viana do Castelo, die eine der schönsten und besterhaltensten Altstadt Portugals besitz. In dieser schönen Stadt können Sie die Mutter Kirche, die Kirche Nuestra Señora de la Concepción (Igreja da Nossa Senhora de Conceição), das Schloss von Minho, Schloss Santiago de la Barra, die Kathedrale von Viana do Castelo, Tempel Santa Luzia und das traditionelle Goldschmiedemuseum besuchen.

­­1 Übernachtung in Viana do Castelo

Tag 5

Viana do Castelo - Caminha (19 km)

Bevor Sie Viana do Castelo verlassen, haben Sie die Möglichkeit, mit der Seilbahn den Monte de Santa Luzia zu erklimmen oder den Tempel des Heiligen Herzens Jesu zu besuchen, von wo aus Sie einen fantastischen Panoramablick auf Viana haben. Sie wandern heute auf flachen Wegen und in Küstennähe. Auf Ihrem Weg kreuzen Sie viele Strände mit Holzstegen über Dünen, ausgetretenen Schotterwegen und Seepromenaden. Sie finden militärische Befestigungen wie das Fort von Santiago de Barra. Sie werden die Städte Areosa, Carreço und Afife hinter sich lassen und kurz danach erreichen Sie Vila Praia de Áncora, wo Sie an einem Strand Praia Vila Praia de Áncora ein erfrischendes Bad nehmen können. Sie verlassen die Ebene von Vila Praia de Áncora und erreichen über den Küstenpfad den Moledo-Strand. Ein wenig weiter liegt das charmante Caminha, die letzte portugiesische Stadt dieser Wallfahrt, an der Mündung des Miño-Flusses.

1 Übernachtung in Caminha

Tag 6

Caminha - A Guarda (5 km)

Es erwartet Sie heute ein gemütlicher Wandertag mit besonders viel Zeit, die Ruhe des Pilgerweges auf sich wirken zu lassen und den portugiesischen Teil des Pilgerweges hinter sich zu lassen. Ab jetzt wandern Sie den Jakobsweg in Spanien weiter. Nehmen Sie sich gerne die Zeit, noch einmal durch den Pinienwald entlang des Strandes zu spazieren bevor Sie den Miño Grenzfluss mit der Pilger-Fähre nach A Pasaxe überqueren. Noch ein Bad im Atlantik? Die Strände zum Atlantik hin sind hier besonders zum Empfehlen! 

Nehmen Sie sich Zeit für eine Zeitreise in die keltische Siedlung Castro de Santa Tegra auf einer Aussichtskanzel 341m über dem Meer, bevor Sie den historischen Grenzort A Guarda erreichen. In der Blütezeit des größten Castro im Nordwesten der Iberischen Halbinsel lebten im 1. Jhdt. v. Chr. ca. 5.000 Menschen. Die mystischen Petroglyphen liegen etwas außerhalb des Castro, ebenso das Archäologische Museum. Die Aussicht - zwischen 2 Länder - ist spektakulär: der kleine Fischerhafen A Guarda, der überwältigende Atlantik, der Grenzfluss Minho und die portugiesische Küste am Horizont. In A Guarda führt Sie der Jakobsweg am Hafen und der Innenstadt, wo Sie die Plaza del Reloj und die Kirche Santa María besuchen können, vorbei. Wir empfehlen Ihnen, die leckeren frischen Fisch- und Meeresfrüchtespezialitäten zu probieren -für seine guten Langusten ist der Ort bekannt!­

1 Übernachtung in A Guarda

Tag 7

A Guarda - Oia (17 km)

Nehmen Sie sich Zeit für einen Abstecher in die keltische Siedlung Santa Tegra, bevor Sie A Guarda verlassen. Die Aussicht ist spektakulär. Folgen Sie dem Camino durch das Stadtzentrum und in Richtung der zerklüfteten Küste. Über Küstenwege, Waldwege und Asphaltstraßen erreichen Sie das kleine Dorf am Strand von Oia, das von seinem Kloster aus dem 12. Jahrhundert dominiert wird.

1 Übernachtung in Oia

Tag 8

Oia - Baiona (17,5 km)

Der Tag beginnt mit der Durchquerung von Feldern und einigen Dörfern entlang der Küste, bevor Sie die Landschaft und das Gelände wechseln und durch bergiges Gebiet wandern. Ein letzter Abstieg durch die Landschaft und die umliegenden Dörfer führt Sie über zwei alte Kirchen in das mittelalterliche Zentrum von Baiona.

1 Übernachtung in Baiona

ABANICO-Tipp: Gönnen Sie sich eine Übernachtung im schönen Parador von Baiona (gegen Aufpreis - auf Anfrage)

Tag 9

Baiona - Vigo (25 Km)

Sobald Sie Baiona verlassen haben, wird die Region mit Dörfern und Waldstücken immer ländlicher. Es gibt einen kurzen Abschnitt entlang einer stark befahrenen Straße, nach der Sie wieder durch Dörfer und auf Wiesenwegen nach Vigo gelangen.

­1 Übernachtung in Vigo

Tag 10

Vigo - Redondela (15,0 Km)

Folgen Sie der Haupteinkaufsstraße von Vigo und verlassen Sie die Stadt auf einer langen Straße, die eine Reihe friedlicher Bergdörfer mit Blick über die Stadt, die Mündung und den Hafen verbindet. Etwa zur Hälfte der Strecke tauschen Sie, vor dem steilen Abstieg in Richtung Redondela, Häuser gegen Bäume aus.

1 Übernachtung in Redondela

Tag 11

Redondela - Pontevedra (19,0 Km)

Zunächst führt der Weg durch bewaldetes Gelände bevor Sie hinunter nach Arcade gelangen, einer Stadt am Fluss, die für ihre Austern berühmt ist. Verlassen Sie Arcade über die ikonische Brücke. Folgen Sie den alten Steinpfaden durch einen Wald und machen Sie einen landschaftlich reizvollen Umweg entlang des Flusses Tomeza, um Pontevedra zu erreichen. Erkunden Sie das historische Stadtzentrum, seine stimmungsvollen Plätze und Tapas-Bars.­ 

1 Übernachtung in Pontevedra

Tag 12

Pontevedra - Caldas de Reis (22,0 Km)

Sie wandern durch hügelige, waldige Landschaften nach Caldas de Reis. Die sich dort befindenden heißen Thermalquellen laden zu einer genussvollen Entspannung ein. 

1 Übernachtung in Caldas de Reis.

Tag 13

Caldas de Reis - Padrón (19,0 Km)

Ziel der heutigen Pilger-Etappe ist Padrón, einer der Höhepunkte des portugiesischen Jakobsweges. Der Weg führt durch Dörfer und den herrlichen Velga-Wald. Der Legende zu Folge legte in Padrón das Schiff mit dem Leichnam des Heiligen Jakobus an und wurde dann weiter mit einem von Ochsen gezogenen Wagen zu dem Ort in Santiago de Compostela gebracht, wo heute die Kathedrale thront. Das an den Flüssen Ulla und Sar gelegene Städtchen ist außerdem bekannt für seine "Pimientos de Padron", kleine grüne Paprikaschoten, die in allen Bars als Tapas gereicht werden.

­1 Übernachtung in Padrón.

Tag 14

Padrón - Santiago de Compostela (23 Km)

Die letzte Etappe des Portugiesischen Jakobsweges führt Sie durch das typisch grüne und hügelige Galicien bis zum Ziel aller Jakobuspilger: Santiago de Compostela, eine Stadt, die Sie mit all ihrer historischen Pracht, Vielfältigkeit und Dynamik erwartet und zu Recht zum Weltkulturerbe erklärt wurde. Enge Gassen wechseln sich mit Plätzen und jahrhundertealten Granitbauten ab, die teilweise noch aus dem Mittelalter stammen.

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Betreten Sie die Altstadt durch die Pforte des Jakobswegs, die Porta de Camino. Ihr erster Besuch gilt natürlich der Kathedrale die nach der Legende die Gebeine des Heiligen Jakobs beherbergt. Sie können Sie durch das Pilgerportal betreten oder von der barocken Prachtseite, dem Pórtico de la Gloria.

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In Santiago de Compostela wird auch die Pilger-Urkunde ausgestellt, die den Abschluss der Jakobs-Pilgerreise offiziell dokumentiert - vorausgesetzt, man hat genügend Stempel in seinem Pilgerpass gesammelt.

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Lassen Sie es sich in der Markthalle gut gehen. Nicht nur Fisch und Meeresfrüchte, auch Obst und Gemüse der Umgebung werden hier angeboten. Das Besondere: Sie können die Produkte auch direkt verzehren! Als Nachtisch kommt natürlich nichts anderes als die tarta Santiago in Frage- hergestellt aus Mandel- anstatt aus Weizenmehl.

Die Straßen von Santiago sind voll von Pilgern und Musik, der Dudelsack keltischer Tradition ist hier allgegenwärtig, aber auch die Tradition der „Tunas“, studentischer Musikgruppen, die auf den Straßen und Plätzen spielen. Besonders schön: am Abend versammeln sich diese Gruppen oft unter den Arkaden rund um den Platz der Kathedrale.

­1 Übernachtung in Santiago de Compostela.

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ABANICO-Tipp: Gönnen Sie sich zum Ende der Reise eine Übernachtung im historischen Parador von Santiago de Compostela (gegen Aufpreis - auf Anfrage)

Tag 15

Abreise

Ende der Jakobsweg Wanderreise oder Möglichkeit zur individuellen Verlängerung.


Gerne organisieren wir Ihnen einen Transfer zum Flughafen oder ein Busticket zum Ausgangspunkt Ihrer Pilgerreise in Porto.

Endpunkt

Plus Ultra Seguros, Calle Da Senra, 1302 B, Santiago de Compostela, A Coruña 15705, Spain

Reisebedingungen der Firma Abanico Reisen


Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Abanico Individuell Reisen, Inhaber M. Baur-Martinez, nachfolgend „ABANICO“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -

m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!


ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / VERPFLICHTUNG DES BUCHENDEN

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ABANICO den Abschluss des

Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ABANICO für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ABANICO nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt desReisevertr ages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von ABANICO

herausgegeben werden, sind für ABANICO und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ABANICO gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ABANICO den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ABANICO beim Kunden z ustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ABANICO dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von ABANICO vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ABANICO vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ABANICO die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. BEZAHLUNG

2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ABANICO zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ABANICO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

3. PREISERHÖHUNG

3.1 ABANICO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 

3.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ABANICO nicht vorhersehbar waren.

3.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ABANICO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

 a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ABANICO vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ABANICO vom Kunden verlangen.

3.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber ABANICO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der

Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ABANICO verteuert hat.

3.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ABANICO den Kunden

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise

ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von ABANICO über die Preiserhöhung gegenüber ABANICO geltend zu machen.

4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNOKOSTEN

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ABANICO unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ABANICO den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ABANICO, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 ABANICO hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 · bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %

 · ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %

 · ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %

 · ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ABANICO nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5 ABANICO behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ABANICO nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ABANICO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. UMBUCHUNGEN

5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ABANICO bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4. EUR 25,- pro Umbuchungsvorgang.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ABANICO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

7.1 ABANICO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

 a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ABANICO muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein

 b) ABANICO hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen

 c) ABANICO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von ABANICO später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ABANICO dieser gegenüber geltend zu machen.

7.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN

8.1 ABANICO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2 Kündigt ABANICO, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ABANICO wie folgt konkretisiert 

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ABANICO (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

 b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ABANICO wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ABANICO nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ABANICO anzuerkennen.

9.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ABANICO erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ABANICO oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ABANICO oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

 a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

 b) soweit ABANICO für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.3 ABANICO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. 

10.4 ABANICO haftet jedoch

 a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

 b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,

Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

11.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ABANICO unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.3 Die Frist gemäß Ziff. 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

12. VERJÄHRUNG

12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

13.1 ABANICO wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,

Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ABANICO nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 ABANICO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ABANICO eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ABANICO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14.2 Der Kunde kann ABANICO nur an dessen Sitz verklagen.

14.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ABANICO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

 b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die  nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Details zur Tour

Unterkunft

14x Übernachtung mit Frühstück im Doppelzimmern in 2-3* Landhotels, historischen Hotels und Pousadas

Transport

  • Transfer am 2. Reisetag
  • Reise-Gepäcktransport zur jeweils nächsten Unterkunft (1 Gepäckstück pro Person max. 15 kg - Sie tragen nur Ihren Tagesrucksack

Optional Extras

  • Flughafen-Transfer
  • Ruhetag während der Wanderreise
  • Verlängerungen z.B. in Santiago de Compostela
  • Eintritte

Weitere Leistungen

  • Pilgerausweis
  • Englisch-sprachige Tourenassistenz vor Ort
  • 24-Stunden-Notfall-Service
  • Reise-Sicherungsschein
  • örtliche Steuern und Gebühren
  • ABANICO-Reiseinformationspaket mit wertvollen Insider-Tipps
  • Service: unser eigenes Büro in Granada mit 24-Stunden-Notfallservice garantiert Ihnen deutschsprachige Reiseassistenz und unbeschwertes Reisen

Weitere Leistungen

  • GPS-Gerät
  • An-/Abreise ► Gerne buchen wir für Sie Flüge zu tagesaktuellen Preisen
  • Reise-Versicherungspakete
  • alle nicht erwähnten Speisen und Getränke
  • alle nicht erwähnten Führungen und Eintrittsgelder
  • persönliche Trinkgelder

zusätzliche Reisebausteine

Mahlzeiten

14x Frühstück

Reiseführer

ausführliches Kartenmaterial und Wegstrecken-Beschreibung

Gut zu wissen

Währung

Euro

Portugal

Kundenrezensionen

Gesamtbewertung

3

Reiseroute

3

Transport

4

Unterkunft

4

Essen

4

Operator

3.3

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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