Kap Hoorn - 16 Tage Genießer-Reise
Reiseroute
Am Ende der Welt ist es kühl, da können Sie sich in Buenos Aires beim Tango ein bisschen einheizen. Aber dann kommt es knüppeldick. An den eiskalten Gewässern im Nationalpark Feuerland. Bei den Kaiserkormoranen im Beagle-Kanal. Als Augenzeuge, wenn der Perito Moreno-Gletscher kalbt. Bei den »Türmen des blauen Himmels« im Naturwunder Torres del Paine. Und weil es Ihnen nun wieder wärmer werden soll, alles auf Anfang. Zum Finale auf dem Broadway von Buenos Aires.
Tourprogramm
Los geht’s!
Buenos Aires, Hauptstadt des Tangos
Unterkunft
Eurobuilding Boutique Buenos Aires
Das Eurobuilding Boutique Buenos Aires trumpft mit seiner zentralen Lage in der argentinischen Hauptstadt auf. In nur zehn Gehminuten erreichst du das berühmte Café Tortoni oder den architektonisch beeindruckenden Palacio Barolo. Die stilvoll eingerichteten Zimmer sind in Creme-Farben gehalten und sorgen für den Komfort während deines Aufenthaltes. Die Sonnenterrasse und der Whirlpool im Wellnessbereich laden zum Entspannen ein.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 30 km.
Das Welcome-Meeting mit deiner Reiseleitung findet um 13:15 Uhr in der Lobby deiner Unterkunft statt. Im Anschluss startest du direkt zur Erkundungstour durch die Stadt.
Dein Zimmer steht ab 15:00 Uhr für dich zur Verfügung. Solltest du einen Early Check-in wünschen, können wir diesen – wenn verfügbar – vorab dazu buchen. Der Preis beträgt ab 2026 125 € pro Zimmer.
Buenos Aires und Bootsfahrt im Tigre-Delta
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück.
Unterkunft
Eurobuilding Boutique Buenos Aires [Folge-ÜN]
Das Eurobuilding Boutique Buenos Aires ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 70 km.
Bei weniger als 4 Teilnehmern können an der Bootstour im Tigre-Delta außer dir auch andere internationale Gäste teilnehmen.
Ushuaia, Stadt am Ende der Welt
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind heute Frühstück und Abendessen.
Unterkunft
Hostería Mi Vida
Die Hostería Mi Vida liegt ca. fünf Kilometer außerhalb von Ushuaia in einem ruhigen Wohngebiet. Die Zimmer sind einfach, aber gemütlich eingerichtet und verströmen eine heimelige Atmosphäre. Die großen Fenster mancher Zimmer ermöglichen einen malerischen Blick auf die schneebedeckten Gipfel der Anden. Don Rogelio, der Besitzer, wird deinen Aufenthalt gern so angenehm wie möglich gestalten.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 10 km.
Das Programm an den Tagen 4 und 5 kann in anderer Reihenfolge stattfinden.
Feuerland-Nationalpark und der Start der Expeditionsschifffahrt zum Kap Hoorn
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück und Abendessen, letzteres an Bord deines Schiffes.
Unterkunft
Expeditionsschiff Australis
Die Australis ist ein modernes Expeditionsschiff, mit dem du die südlichen Kanäle und Fjorde Südamerikas entdeckst. Auf drei Decks verteilen sich insgesamt 100 Außenkabinen, die mit einem Panoramafenster und somit einem einmaligen Blick in die wilde Natur bestechen. Das herzliche Personal sorgt in den verschiedenen Lounges mit einem abwechslungsreichen Programm für eine unterhaltsame Reise und steht dir jeder Zeit zur Seite. Jeden Abend gibt dir die Reiseleitung einen kleinen Vorgeschmack auf die Exkursionen am kommenden Tag. Stöbere in der Bibliothek und genieße das Essen an Bord. Die offiziellen Sprachen an Bord sind englisch und spanisch. .
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 10 km.
Das Highlight
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Unterkunft
Expeditionsschiff Australis [Folge ÜN]
Das Expeditionsschiff von Australis ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Wanderung bei der Wulaia-Bucht ist etwas länger und teilweise etwas anspruchsvoller, da es bergauf geht, um den Ausblick über die schöne Bucht genießen zu können.
Pía-Gletscher und Porter-Gletscher
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Unterkunft
Expeditionsschiff Australis [Folge ÜN]
Das Expeditionsschiff von Australis ist auch heute deine Unterkunft.
Aguila-Gletscher und Cóndor-Gletscher
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Unterkunft
Expeditionsschiff Australis [Folge ÜN]
Das Expeditionsschiff von Australis ist auch heute deine Unterkunft.
Pinguinkolonie Isla Magdalena und Puerto Natales
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück und Mittagessen: ein typisch patagonisches Asado.
Unterkunft
Remota Patagonia Lodge
Die Remota Patagonia Lodge liegt ein wenig nördlich von Puerto Natales am Última-Esperanza-Fjord, dem sogenannten »Fjord der letzten Hoffnung«. Das lange Gebäude fügt sich mit seinem flachen Grasdach harmonisch in die Landschaft ein. Innen bietet dir dein Zimmer modernen Komfort in angenehmer Atmosphäre. Große Fenster lassen die wilde Landschaft immer präsent sein. Klare, einfache Linien bestimmen Einrichtung und Dekoration und gleichzeitig geben Holz und Naturstein dem Hotel eine warme Note. Im Aufenthaltsbereich lädt dich die offene Feuerstelle zum gemütlichen Zusammensein am Abend ein.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 250 km.
Der Besuch der Insel Magdalena oder Insel Marta ist wetterabhängig. Bei sehr schlechtem Wetter muss er ggf. entfallen.
Von Puerto Natales in den Torres-del-Paine-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück, einem Picknick zur Mittagszeit und Abendessen.
Unterkunft
Hotel Las Torres
Das Hotel Las Torres im Nationalpark Torres del Paine am Fuße der Torres-Spitzen ist eine ehemalige Rinderfarm, umgebaut zu einer komfortablen Lodge mit Garten und eigener Pferdehaltung. Dank der wunderschönen, nahezu vollständig verglasten Fachwerkstruktur des Gebäudes kannst du bei gutem Wetter die unvergleichliche Aussicht auch von innen genießen. Im Wohnzimmer mit Kamin wirst du dich nach einer Wanderung herrlich entspannen. Noch mehr Erholung erwartet dich bei den Massagen im Spa Las Torres.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 130 km.
Torres-del-Paine-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, einem kleinen Snack zur Mittagszeit und Abendessen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 150 km.
Der Besuch der Wasserfälle ist wetterabhängig. Je nach Wetterlage wird die Reiseleitung vor Ort die Reihenfolge der Aktivitäten an Tag 9 und 10 festlegen. Bei sehr schlechtem Wetter kann ggf. auch Programm entfallen. Die Agentur vor Ort bemüht sich in dem Fall um Alternativen.
Vom Torres-del-Paine-Nationapark bis nach El Calafate
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten.
Unterkunft
Imago Hotel & Spa
Das Imago Hotel & Spa am Stadtrand von El Calafate begrüßt dich mit modernem Komfort und rustikalem Charme. Die großen Fenster der geschmackvoll eingerichteten Zimmer eröffnen einen weiten Ausblick auf den Lago Argentino oder die umliegende Berglandschaft. Das reichhaltige Frühstück am Morgen stärkt dich für einen ereignisreichen Tag in Patagonien. Der Wellnessbereich zählt eine Sauna und ein türkisches Bad.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 450 km.
Du kannst nicht genug bekommen? Wir empfehlen:
Unternimm eine etwa dreistündige Tour im Geländewagen entlang der Küste des Lago Argentino, der als größter See Argentiniens gilt. Genieße die Aussicht auf die Berge der Anden und die Landschaft um El Calafate und erfahre mehr über die Welt der Tehuelche, den Ureinwohnern Patagoniens. Du besuchst das archäologische Gebiet Punta Walichu, wo du Höhlenmalereien bestaunen kannst, die vor Tausenden von Jahren von den Indigenen angefertigt wurden. Dadurch kannst du mehr über die Lebensweise und Kultur der Gemeinde Tehuelche erfahren. Der Besuch endet in einer der Höhlen, wo du ein Abendessen mit Blick auf den Lago Argentino genießen kannst. Der Preis für die ca. dreistündige Tour ist wie folgt: Im Frühjahr 2026: 110 Euro pro Person Ab Oktober 2026: 140 Euro pro Person Die Tour wird ausschließlich durch eine englischsprachige Reiseleitung begleitet und findet ggf. mit weiteren Gästen zusammen statt. Bitte buche den Ausflug spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt über uns vor.
Imposanter Perito-Moreno-Gletscher
Verpflegung
Das Frühstück und ein Picknick sind im Preis enthalten.
Unterkunft
Imago Hotel & Spa [Folge-ÜN]
Das Imago Hotel & Spa ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 140 km.
Buenos Aires, eine Wiederkehr
Verpflegung
Das Frühstück und Abschiedsabendessen sind heute im Preis enthalten.
Unterkunft
Eurobuilding Boutique Buenos Aires
Das Eurobuilding Boutique Buenos Aires trumpft mit seiner zentralen Lage in der argentinischen Hauptstadt auf. In nur zehn Gehminuten erreichst du das berühmte Café Tortoni oder den architektonisch beeindruckenden Palacio Barolo. Die stilvoll eingerichteten Zimmer sind in Creme-Farben gehalten und sorgen für den Komfort während deines Aufenthaltes. Die Sonnenterrasse und der Whirlpool im Wellnessbereich laden zum Entspannen ein.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 50 km.
Buenos Aires und dann zurück nach Hause
Verpflegung
Das Frühstück ist heute im Preis enthalten.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 30 km.
Wieder daheim
Stornorichtlinien
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.
EINFACH ANRUFEN.
+49 30 347996-0
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Chamäleon Reisen GmbH (nachfolgend: Chamäleon) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Chamäleon zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Chamäleon dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Chamäleon vor, an das Chamäleon für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Chamäleon ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Chamäleon den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Für einzelne Reiseleistungen, für die Chamäleon kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Chamäleon den Reisekunden vor Vertragsabschluss.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Chamäleon nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chamäleon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Chamäleon ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Chamäleon zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Gemäß den Bestimmungen der §§ 651f und g BGB behält sich Chamäleon vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Chamäleon den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Chamäleon vom Reisekunden verlangen.
b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Chamäleon gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Chamäleon verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Chamäleon den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Chamäleon eine solche anbietet.
3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Chamäleon zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Chamäleon informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Chamäleon kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Chamäleon bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Chamäleon bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Chamäleon kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 30%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 70 %
des Reisepreises.
– bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 35%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 65 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 75 %
des Reisepreises.
Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Eintrittskarten) und muss Chamäleon diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Chamäleon nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5. Rücktritt durch Chamäleon (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1 Chamäleon kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Chamäleon von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Chamäleon zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Chamäleon oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Chamäleon dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Chamäleon keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Chamäleon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Chamäleon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Chamäleon nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Chamäleon; für solche Leistungen übernimmt Chamäleon keine Haftung.
7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Chamäleon ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Chamäleon oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Chamäleon wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
9. Beistandspflicht von Chamäleon
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Chamäleon ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Chamäleon unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Chamäleon unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Chamäleon kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Chamäleon steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Chamäleon vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.
11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Chamäleon bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chamäleon, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chamäleon verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.
Sobald Chamäleon Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Chamäleon den Reisekunden über den Wechsel informieren. Chamäleon muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Chamäleon findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Chamäleon im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Gerichtsstand von Chamäleon ist der Firmensitz in Berlin.
13.3 Für Klagen von Chamäleon gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Chamäleon maßgebend.
13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Chamäleon anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
14. Schlichtungsverfahren
Chamäleon nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Chamäleon den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Mai 2022.
16. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Chamäleon wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Chamäleon und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: chamaeleon-reisen.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Chamäleon dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.
17. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Chamäleon Reisen GmbH:
Pannwitzstraße 5, 13403 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 347996-0
Fax +49 30 347996-11
E-Mail: [email protected]
Website: chamaeleon-reisen.de
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 70147
Geschäftsführer: Ingo Lies
Details zur Tour
Unterkunft
13 Übernachtungen in Hotels, Hosterías und auf dem Expeditionsschiff in komfortablen Außenkabinen auf dem Tierra-del-Fuego-Deck
Unterkunft
- Eurobuilding Boutique Buenos Aires Tag 1
- Eurobuilding Boutique Buenos Aires [Folge-ÜN] Tag 2
- Hostería Mi Vida Tag 3
- Expeditionsschiff Australis Tag 4
- Expeditionsschiff Australis [Folge ÜN] Tag 5
- Expeditionsschiff Australis [Folge ÜN] Tag 6
- Expeditionsschiff Australis [Folge ÜN] Tag 7
- Remota Patagonia Lodge Tag 8
- Hotel Las Torres Tag 9
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 10
- Imago Hotel & Spa Tag 11
- Imago Hotel & Spa [Folge-ÜN] Tag 12
- Eurobuilding Boutique Buenos Aires Tag 13
Transport
Rail&Fly in der 1. Klasse der DB zum Flughafen und zurück (https://www.bahnanreise.de/geltungsbereich)
5-tägige Fahrt auf einem Expeditionsschiff von Australis von Ushuaia am Kap Hoorn vorbei nach Punta Arenas
Bootsfahrt im Tigre-Delta
Katamaranfahrt zum Perito-Moreno-Gletscher
Flüge
Linienflug mit Lufthansa von Frankfurt nach Buenos Aires und zurück (Buchungsklasse T)
Inlandsflüge mit Aerolíneas Argentinas von Buenos Aires nach Ushuaia und von El Calafate nach Buenos Aires
Preis inklusive Linienflug ab/bis Frankfurt
Weitere Leistungen
Genießer-Reise mit höchstens 12 Gästen
Reiseminibus mit Klimaanlage
Während des Aufenthalts auf dem Expeditionsschiff ausgewählte Getränke
Kocherlebnis in deiner Unterkunft in Ushuaia
Besuch einer Tangoshow in Buenos Aires
Besuch beim Forschungsteam des Pinguin-Projektes
Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
233 m² Regenwald auf deinen Namen
Weitere Leistungen
Tour im Geländewagen entlang des Lago Argentino: ab 110 €
Zubringerflüge nach/von Frankfurt: ab 200 €
Mahlzeiten
Täglich Frühstück, 4 x Mittagessen, 2 x Picknick, 1 x Lunchbox, 8 x Abendessen
Reiseführer
Garantierte Durchführung aller Termine
Deutsch sprechende einheimische Reiseleitung
Gut zu wissen
Währung
Argentine Peso
Argentinien
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