Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

5 d
3 h
8 m
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Explore Great Silk Road Part 3 for 25 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Pamir & Tienschan – durch Zentralasiens Himmelsgebirge

Flug:

Nicht enthalten

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Tour id:

254993

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    25 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Der letzte Teil der langen Route auf unserer Seidenstraße verspricht Nervenkitzel und Bergabenteuer sondergleichen. Mit Tadschikistan und Kirgistan stehen Ihnen zwei Hochgebirgsländer bevor. Sind Sie bereit für diese Bergfahrt?Tadschikistan – auf den Spuren Alexander des GroßenAlexander der Große erreichte am Wakhan-Korridor seine größte Machtausdehnung. Während der Fahrt auf dem Pamir-Highway werden auch Sie Bekanntschaft mit dem Wakhan machen und staunen, wie sich hier der Pamir und der Hindukusch wie zwei mächtige Armeen gegenüberstehen.Pferde, Jurten und KumysDie schroffen Hochebenen des Pamir werden urplötzlich von sanften grünen Hochflächen in Kirgistan abgelöst. Kontrastreich gestaltet sich der Übergang ins Land der Jurten und Pferde. Auf Ihrer spannenden Route durch´s Land werden Sie bestimmt hin und wieder mit Kumys, der traditionellen Stutenmilch in Berührung kommen – der beliebte Landestrunk der bärenstark macht.Kasachstan – Vom Himmelsgebirge durch Canyons zur alten Hauptstadt AlmatyKasachstan rundet unser riesiges Reisekonzept bestens ab. Wer meint, dass Kasachstan nur unendliche Steppe und Halbwüste ist, der wird sich wundern durch welche prächtigen Landschaften wir im Südosten des Landes gelangen. Unsere Route ist noch einmal Natur pur und Kontrastprogramm zu den Wüsten aus Teil 1 und 2.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach Tadschikistan

Individueller Flug nach Duschanbe.
Tag 2

Duschanbe und Umgebung

Sie unternehmen eine Führung durch die Stadt, deren wortwörtliche Übersetzung Montag bedeutet, weil früher im ehemaligen Dorfkern montags der Markt abgehalten wurde. Heutzutage können Sie den Basar an allen Wochentagen besuchen und werden bei der Stadtbesichtigung auch noch das tadschikische Nationalmuseum kennenlernen. Neben zahlreichen Artefakten aus der sogdischen und gräko-baktrischen Zeit findet sich dort die mit 14 m Höhe (seit der Zerstörung der Buddha-Figuren im afghanischen Bamian) größte erhaltene Buddha-Statue Zentralasiens aus der Kuschan-Periode. Bei aller Kultur wird die Entspannung nicht zu kurz kommen, am besten in einem der zentralasiatischen Teehäuser! Am Nachmittag führt Sie ein Ausflug zum Fort Hisaar, wo Sie einen herrlichen Panoramablick über das gleichnamige Tal genießen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 3

Fahrt in den Pamir nach Kalaikum

Heute fahren Sie nach Kalaikum. Ein erster wichtiger Stopp ist am Nurek-Stausee. Etwas später erreichen Sie Kulyab, eine größere Stadt im Süden des Landes mit einem völlig anderen Landschaftsbild. Auf einer Passhöhe vor Schurobod werden dann erstmals die GBAO-Stempel (Sondergenehmigung für Berg-Badachschan) kontrolliert. Nun verläuft die Route unweit der Grenze zu Afghanistan, die im Grunde der Grenzfluss Panj ist. Gegen Abend erreichen Sie, je nach Straßenbedingungen und Verkehr, den wichtigen Knotenpunkt Kalaikum und sind bei einer Pamiri-Familie zu Gast. Übernachtung im Homestay. (Fahrzeit ca. 8h, 360 km).
Tag 4

Khorog – Hauptort im Pamir

Auf spektakulärer Piste und durch ein enges Tal windend geht die Reise entlang der tadschikisch-afghanischen Grenze bis Sie mittags Khorog erreichen. Sie besuchen zunächst das Museum, wo Sie vieles über die Region, die Natur sowie Land und Leute erfahren. Am Nachmittag fahren Sie zum Stolz der Pamiris, zu einem der höchst gelegenen Botanischen Gärten der Welt (2320 m), der hoch über der Stadt thront. Nicht nur der Artenreichtum in dieser Höhe, auch der wundervolle Blick über Khorog wird Sie begeistern! Übernachtung in einer Pension. (Fahrzeit ca. 6h, 220 km).
Tag 5

Geschichtsträchtiger Wakhan-Korridor

Sie starten zeitig, denn heute wartet wieder ein Tag voller Ausflüge und Besichtigungen auf Sie. Sie verlassen Khorog und fahren zunächst hinauf zu den berühmten Quellterrassen von Garm Chashma. Diese ca. 50-60° C heißen Quellen laden zu einem entspannten Bad ein. Kurz vor Ishkashim wird der Blick frei auf den Hindukusch. Der Wakhan-Korridor ist eine der interessantesten und schönsten Regionen des Pamir. Am Wegesrand besuchen Sie die Festung von Kachkacha. Fahrt nach Jamg. Übernachtung im Homestay. (Fahrzeit ca. 6-7h, 200 km).
Tag 6

Wakhan-Korridor (Erholungstag)

Der Tag kann ruhig angegangen werden. Das Quartier wird heute nicht gewechselt. Genießen Sie die Zeit in diesem wunderbar ruhigen Tal. Ein Rundgang durch Jamg lohnt sich. Sie besuchen das Museum und den berühmten Sonnenkalender von Surfi Muborak Kadam, dem Mystiker, Astronomen und Musiker. Die heißen Quellen von Bibi Fatima sowie die Festung Jamchun sind ebenso lohnenswerte Ziele. Von der Festung (3200 m) haben Sie einen fantastischen Blick über das weite Tal und hinüber zu den weißen Gipfeln des Hindukusch. Nur 7 km sind es bis zur Festung und weitere 7 bis zu den heißen Quellen, wo Sie prima entspannen können. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, 28 km).
Tag 7

Über die Pamir-Hochebene nach Murghab

Morgens brechen Sie auf, um das Hochplateau der Region Murghab zu erreichen. Nach dem Grenzpunkt von Khargusch folgt die Überquerung des gleichnamigen Passes (4344 m). Die Seen Bulunkul und Yashikul liegen in einer Art Mondlandschaft – gleichermaßen beeindruckend und schauderhaft. Ihr Tagesziel ist Murghab (ca. 140 km). Die Stadt auf 3630 m ist das administrative Zentrum des Ostpamirs. Höhepunkt des Ortes ist der Blick zum ca. 100 km entfernten Muztagh Ata (7546 m). Die Einwohner (mehrheitlich Kirgisen) betreiben einen überschaubaren Basar. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 7h, 320 km).
Tag 8

Hochgebirgssee Karakul

Vormittags haben Sie noch einmal Gelegenheit Murghab auf eigene Faust zu erkunden, bis es zum Karakul-See weiter geht. Mit dem Akbaital-Pass (4655 m) überfahren Sie zugleich den höchsten Punkt dieser Reise. An den Ufern des Sees weiden Yak-Herden und geben mit der Alai-Kette im Hintergrund schöne Fotomotive ab. Übernachtung im Homestay. (Fahrzeit ca. 2-3h, 260 km).
Tag 9

Auf nach Osch in Kirgistan

So langsam verabschieden Sie sich von Tadschikistan. Die tadschikische Grenze liegt hoch oben in den Bergen. Es geht über den Kysil-Art-Pass (4336 m) nach Sary Tasch in Kirgistan. Die Straße ist ab hier sehr gut ausgebaut und schon bald bewältigen Sie Taldyk (3589 m), den letzten hohen Pass dieser Reise. Von hier können Sie noch einmal zum Pik Lenin blicken. Dann geht es hinab ins Gulcha-Tal. Das ist das typische Kirgistan, wie man es aus Büchern von Aitmatov kennt: Hochalmen, Jurten, Pappeln und unzählbar viele Pferde. Unterwegs bieten sich immer wieder Stopps an Straßenmärkten an, auch zum Nachtanken von Stutenmilch. Am Nachmittag erreichen Sie Osch. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5h, 260 km).
Tag 10

Osch – die „zweite Hauptstadt“ Kirgistans

Ihr Programm beginnt heute mit einer Stadtbesichtigung in dieser interessanten Stadt, die sich irgendwie zwischen den Welten, Nationen und Völkern der Region verortet. Sie erklimmen den Suleiman Too –einen fast monolithisch aus der Ebene der alten Handelsstadt aufragende Berg, der auch UNESCO-Weltkulturerbeschutz genießt. Sie besichtigen die Babur-Moschee, das Suleiman-Too-Museum, den zentralen Platz der Stadt mit einem der wenigen verblieben Lenin-Monumente und natürlich den großen Basar. Im Seidenstraßenmuseum werden Sie noch mehr über die Geschichte der Handelsroute, und über die Völker entlang der Routen lernen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 11

Panoramafahrt über die Fergana-Kette (3000 m)

Genießen Sie heute die wundervollen Ausblicke und Landschaften mit den schneebedeckten Bergkuppen! Richten Sie sich auf einen sehr langen, dafür interessanten Fahrtag mit vielen Fotopausen ein. In dem kleinen Städtchen Uzgen legen Sie einen Stopp ein, um Bauwerke der Karakhaniden zu besichtigen. Über den Kaldama-Ashuu-Pass (3062 m) geht es hinunter ins Dorf Kazarman. Übernachtung bei einer kirgisischen Gastfamilie. (Fahrzeit ca. 5h, 250 km).
Tag 12

Tasch-Rabat-Karawanserei und Jurtenübernachtung

Auf gut ausgebauten Straßen fahren Sie über Naryn zur wunderbar, in einem weiten Tal gelegenen Karawanserei von Tasch Rabat. Lassen Sie sich von der Geschichte und vor allem auch von der Lage der Unterkunft der früheren Reisenden auf dem Weg nach China ins sagenumwobene Kashi/Kashgar überraschen. Übernachtung im Jurtencamp. (Fahrzeit ca. 5h, 300 km).
Tag 13

Zu den Sommerweiden der Nomaden am Song Kul

Heute geht die Fahrt zum herrlichen Bergsee Song Kul. Auf dem Weg dorthin passieren Sie die Stadt Naryn, wo Sie sich den Hauptplatz der Stadt, das Denkmal der Unabhängigkeit, die Blaue Moschee und, so geöffnet, eine Kunstgalerie ansehen. Über den Kurtkal-Pass mit über 3000 Höhenmetern, auch Moldo Aschuu genannt, geht es schließlich hinauf zum See (3013 m). Hier haben die kirgisischen Hirten ihre Jailoos, die Sommerweiden. Übernachtung in Jurten. (Fahrzeit ca. 6h, 280 km).
Tag 14

Entschleunigung in malerischer Naturkulisse

Genießen Sie den Tag am See! Unternehmen Sie eine leichte Wanderung zu den Petroglyphen und machen Sie sich beim Besichtigen der Jurten noch besser mit dem Leben der Nomaden vertraut. Wer möchte kann optional einen Reitausflug unternehmen. Gemeinsam bauen Sie eine Jurte auf! Das völlige Fehlen von Fremdlicht macht die sternenklare Nacht zu einem Höhepunkt mit einem unfassbar schönen Sternenhimmel. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 15

Auf zum großen Bruder – dem Issyk Kul

Sie verlassen den Song Kul und fahren entlang des gewaltigen Issyk Kul in Richtung Osten nach Bokonbaevo. Die „Perle Zentralasiens“ ist der zweittiefste Binnensee der Erde. Unterwegs in Kotschkor besuchen Sie ein kleines Museum, in dem die traditionellen, farbenfrohen Shyrdaks hergestellt werden. Übernachtung in einem Gästehaus. (Fahrzeit ca. 4h, 280 km).
Tag 16

Von der Skaska-Schlucht nach Jety Öguz und schließlich nach Karakol

Nach dem Frühstück machen Sie sich auf, um die südlich liegende Skaska-Schlucht zu besuchen. Eine kleine Wanderung führt Sie hinein in einen Canyon aus bunten Lehmschichten, aus denen sich wahrhaft märchenhafte Formen heraus modelliert haben. Daher auch der Name Märchenschlucht. Danach fahren Sie in die Schlucht Jety Öguz. Sie kommen an den Jurten der Einheimischen vorbei und haben den Blick auf den Issyk Kul und die alpine Berglandschaft zugleich. Die Wanderung endet an der berühmten, für das Tal namensgebenden Felsformation Jety Öguz, zu Deutsch sieben Stiere. So müssen vor hunderten Jahren die roten Felsen ausgesehen haben. Heute sind es elf rote Felsen, die einen wunderbaren Kontrast zum umliegenden üppig grünen Tal bilden. Auf der Rückseite ist eine andere Felsformation, das gebrochene Herz. Wie dieser zweigeteilte Fels entstand, erzählt die Legende…Weiterfahrt nach Karakol. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, 170 km).
Tag 17

Exkursion zur Altyn Araschan Schlucht

Der Tag beginnt mit einer kurzen Stadtbesichtigung in Karakol. Eine Besonderheit der Stadt ist die chinesische Moschee, welche ganz aus Holz und ohne einen einzigen Nagel erbaut wurde. Ebenfalls ganz aus Holz ist die russisch-orthodoxe Dreifaltigkeitskirche, welche 1896 in einem Rosengarten entstand. Sie wurde erst in den 90ern restauriert. Exkursion zur Altyn Araschan Schlucht (2h Fahrt, 1 Richtung). Die Schlucht Altyn Araschan ist durch ihre einmalige Natur und ihre heilenden Heißwasser-Quellen bekannt. Je nach Wunsch können Sie in heißen Quellen baden oder im breiten Tal mit ausgedehnten Wiesen eine Wanderung unternehmen. Rückfahrt nach Karakol. Am Abend erwartet Sie ein gemeinsamer Kochabend bei einer uigurischen Familie. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, 40 km).
Tag 18

Wer war Przewalski?

Heute brechen Sie nach dem Frühstück auf, um sich auf den Weg nach Karkara zu machen. Unterwegs besuchen Sie das Przewalski-Museum und erfahren dort einiges über den berühmten russischen Zentralasienforscher, der leider während seiner fünften Reise in Karakol 1888 verstarb. Ankunft in Karkara. Unternehmen Sie einen gemütlichen Spaziergang durch die Schlucht oder mieten Sie sich ein Pferd oder ein Mountainbike und erkunden so die Umgebung. Abendessen und Übernachtung in Jurtencamp.
Tag 19

Final in Kasachstan – Fahrt nach Saty

Nach dem Frühstück fahren Sie über die kirgisische Grenze zum kasachischen Grenzort Kegen. Das grüne breite Tal des gleichnamigen Flusses umgebend von malerischen Gipfeln bietet einen herrlichen Blick auf weidende Pferde und Schafe, die hierher vom Tiefland auf die Bergwiesen mit saftigem Gras in den Sommermonaten getrieben werden. Durch die gebirgige Landschaft geht es weiter nach Saty (in der Nähe der Kolsaj Seen). Ankunft und Unterbringung im Gästehaus. Nach mit Mittagessen erkunden Sie den Kaindi-See, welcher sich auf einer Höhe von 1867 m befindet. Es handelt sich um einen sehr jungen See, der erst zu Beginn des letzten Jahrhunderts infolge des Erdbebens von 1911 entstanden ist. Das Wasser ist extrem kalt – selbst im Sommer beträgt die Temperatur nicht mehr als 6 Grad.Besuchen Sie das Ufer des Sees und steigen Sie dann zum Aussichtspunkt hinauf, von wo aus Sie den See von oben betrachten können. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3-4h, 140 km, Offroad zum Kaindi See und zurück 1,5h, ca. 25 km).
Tag 20

Perlen im nördlichen Tienschan – die Kolsaj-Seen

Den heutigen Tag verbringen Sie tief im Tal des Flusses Kolsaj. Etwa 300 km östlich von Almaty befinden sich die zum Tienschan gehörigen drei Kolsaj-Seen. Sie liegen auf Höhen von 1818 m, 2252 m und 2700 m und zeichnen sich durch ihr kristallklares Wasser aus. Umgeben von dichten Wäldern, die reich an Beeren und Pilzen sind, sowie eingebettet in blühende Wiesen, weist jeder dieser Seen eine einzigartige Schönheit auf. Sie werden daher gern auch als Perlen des nördlichen Tienschan bezeichnet. Nach dem Frühstück im Gästehaus fahren Sie zunächst zum 1. Kolsaj-See. Von da aus starten Sie Ihre Wanderung zum 2. Kolsaj-See (ca. 8 km). Der Pfad führt teils über anspruchsvolles Terrain. Besonders nach Regen kann der Weg schlammig sein. Feste Wanderschuhe sind daher unablässig! Doch die Anstrengung lohnt! Denn hier können Sie einen unübertroffenen Wald erleben und ein bezauberndes Panorama der Berglandschaft bewundern. Atmen Sie die frische Bergluft, genießen Sie die Ruhe und die leichten Wolken, die sich auf der Oberfläche des Sees spiegeln. Nach einer ausgiebigen Rast, Rückkehr zum ersten See und Fahrt zurück ins Gästehaus. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, Gehzeit ca. 6-7h, ca. 450 m↑↓, 16 km).
Tag 21

Kolsaj – Charyn- sowie Altyn Emel-Nationalpark

Nach dem Frühstück fahren Sie vom Dorf Saty ca.100 km hinein in den Charyn Canyon Nationalpark. Die Farben und Felsformationen erinnern an den Grand Canyon in den USA und werden gern mit ihm verglichen. Zu Fuß erkunden Sie gemeinsam die Felsenwelt. Nach einigen Treppenstufen gelangen Sie zum Canyongrund, wo Sie auf einem leicht absteigenden Weg bis zum Fluss Charyn wandern können. Am Rastplatz an dem wilden Wasser können Sie sich ausruhen, bevor es auf dem gleichen Weg wieder zurück zum neu errichteten Visitor Center geht. Von hier können Sie noch einen Spaziergang am Rand des Canyons unternehmen. Die traumhaften Ausblicke auf die roten Felsenformationen mit hohen Berggipfeln im Hintergrund werden Sie verzaubern. Anschließend geht es weiter rund 250 km bis in den Altyn Emel Nationalpark, wo Sie am nächsten Tag die atemberaubende Naturlandschaft erleben werden. Auf dem Weg zum Park können Sie in Chundja in einem lokalen Café zu Mittag essen und nach dem Mittagessen in die Stadt Zharkent fahren. Dort sehen Sie eines der einzigartigsten Bauwerke – die Zharkent-Moschee im chinesischen Pagodenstil (19. Jahrhundert), die vom chinesischen Architekten Hsu Pika entworfen wurde und an der 7 Jahre lang gebaut wurde. Sie verbringen die Nacht direkt im Nationalpark, im Dorf Basshi. Abendessen und Übernachtung im Gästehaus. (Fahrt 4-5h ca. 350 km).
Tag 22

Die Aktau- und Katutau-Berge im Altyn Emel-Nationalpark

Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der vielfältigen Naturwunder des Altyn Emel-Nationalpark. Am Vormittag erleben die „Singenden Sanddünen“ hautnah und am Nachmittag tauchen Sie ein in die bizarre Felsenwelt der Aktau- und Katutau-Berge. Nach dem Frühstück Fahrt zum Nationalpark. Auf dem Weg zu den Bergen sehen Sie einen 700 Jahre alten Baum. Der Legende nach ruhte unter dieser Weide im 12. Jh. Dschingis Khan mit seiner Armee während seines Feldzugs nach Zentralasien. Etwa dreistündige Wanderung durch das Aktau-Gebirge mit herrlichen Panoramen von rot-weißen Vulkanbergen. Die wunderbaren Berge von Katutau und Aktau mit ihren ungewöhnlichen Oberflächen sind die Attraktionen im Gebiet des Altyn-Emel-Nationalparks. Bis heute sind seine einzigartigen Formen unverändert. Abendessen und Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2-3h, 145 km; Gehzeit ca. 3h, 9 km).
Tag 23

Issyk Schlucht und Goldener Mann – Almaty

Heute fahren Sie nach Almaty. Auf dem Weg besuchen Sie den Issyk See (oder Esik – auch übersetzt als „Tür“ nach Kasachstan), der durch den gleichnamigen Fluss gespeist wird, nicht zu verwechseln mit dem Issyk-Kul-See in Kirgistan. Es ist ein malerischer, alpiner See, umgeben von dichten Wäldern und Blumenfeldern. Der See liegt auf einer Höhe von 1760 Metern in der Issyk-Schlucht von Trans-Ili Alatau, etwa 70 km östlich von Almaty. Eine weitere Station ist der Besuch Issyk-Museums, wo Sie vier Ausstellungen kennenlernen: die Geschichte und Kultur der Saks, die Archäologie Kasachstans, den Goldenen Mann (Altyn Adam) und die Geheimnisse des Saks-Kriegers. Unweit des Yssyk-Museums können Sie (optional) noch gern vorher den Wasserfall von Turgen besichtigen. Weiterfahrt nach Almaty. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 280 km).
Tag 24

Almaty, die alte Hauptstadt

Bei der Erkundung der ehemaligen Hauptstadt Kasachstans spazieren Sie durch den Panfilov-Park mit seinem alten Nadelbaumbestand und kommen zur bunten Heiligen Himmelfahrtskirche, die vom berühmtesten kasachischen Architekt Andrey P. Zenkov am Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut wurde. Die Kathedrale gehört zu den höchsten Holzgebäuden der Welt und wurde ohne einzigen Nagel errichtet. Sie besuchen das kleine Museum für die Volksmusik, dessen Gebäude ebenso zu den Bauwerken von Zenkov gehören. Außerdem werden Sie Almaty von oben bestaunen können. Sie nehmen die Seilbahn nach Köktöbe, die Sie auf eine Anhöhe bringt. Von hier haben Sie einen großartigen Panoramablick auf die Stadt und das umliegende Gebirge! Obwohl Almaty die bevölkerungsreichste Großstadt Kasachstans ist, wirkt es mit seinen grünen Parks, breiten Straßen mit vom Bergwasser gespeisten Bewässerungskanälen, mit der sowohl modernen als auch sowjetischen Architektur, bummelnden Einheimischen und spielenden Kindern sehr freundlich und luftig. Genießen Sie noch den letzten Abend in Zentralasien und lassen Sie die angenehme kasachische Stadtatmosphäre bei einem Abendessen (in Eigenregie) in einem lokalen Restaurant auf sich wirken. Übernachtung im Hotel.
Tag 25

Heimreise

Tausende von Kilometern liegen hinter Ihnen. Was für eine verrückte Reise! Wo sind Sie nochmal gestartet? Transfer zum Flughafen und Rückflug oder individuelle Verlängerung.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

11 Ü: Gästehaus

7 Ü: Hotel

4 Ü: Jurte

1 Ü: Privatunterkunft im MBZ

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen, Kleinbussen oder Geländewagen

Weitere Leistungen

Heiße Quellen von Bibi Fatima und Garm Chashma

gemeinsamer Jurtenaufbau am Song-Kul-See

Demonstration der traditionellen Filzteppichherstellung in Kochkor

gemeinsamer Kochabend mit einer uighurischen Familie in Karakol

GBAO-Permit (Berg Badachschan)

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

An-/Abreise

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge

Foto- bzw. Videogenehmigungen

Trinkgelder

Persönliches

Gut zu wissen

Währung

TJS

Somoni

Tadschikistan

Stecker und Adapter

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Steckertyp C

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Steckertyp E

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Steckertyp F

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Steckertyp I

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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