Explore Central England ─ Cottage parks and Landscaped Gardens for 8 days with Gebeco and discover unforgettable experiences - Photo 2

Central England ─ Cottage parks and Landscaped Gardens

Země:

Anglie

Let:

V ceně

Oblíbené

Id zájezdu:

297310

Sdílet:

  • Operator:

    Gebeco

  • Trvání:

    8 Dní

  • Velikost skupiny:

    26 Čl.

  • Věk:

    0 to 0

  • Obtížnost:

    Úrovně obtížnosti:
    • Relaxing
    • Easy
    • Moderate
    • Serious
    • Heart-pumping
  • 15.07-22.07.26 plánované icon
  • 19.08-26.08.26 plánované icon

Itinerary

The center of England has always been one of the most important centers of power, culture and education. Let's follow in the footsteps of university life, the great poets and writers, the aristocracy and the landed gentry. And we enjoy the well-formed nature of the English landscape gardens. Even after decades as a tour guide, the middle of England is still worth a trip for me. Yours, Burkhard Hillerich

Program zájezdu

Den 1

Arrival in London

From the present day straight into the 16th century. After your arrival at London Heathrow between 10:00 and 13:00, we will travel to Hampton Court, the residence of the scandalous King Henry VIII. It was not only his wives who had a hard time with the king. Lord Privy Seal Cardinal Wolsey, the previous owner of Hampton Court, also fell out of favor with Henry and lost the castle. In the Great Hall, the Tudor kitchen and the magnificent state rooms, we immerse ourselves in the English Middle Ages before strolling through the extensive gardens to the Great Vine. 120 km (A)
Den 2

Oxford: the famous university city

What is it like to live, teach and study in the English university city of Oxford? We find out, stroll through the old town and visit Christ Church, the largest of the colleges. If you want to know what English students think about tuition fees, reforms and Oxford's prospects in the next rowing regatta against Cambridge, you should ask here. North of Oxford, we explore Blenheim Palace. In the landscape gardens, we meet Lancelot "Capability" Brown for the first time, who saw "possibilities" for shaping almost every landscape. He proved it impressively more than 170 times in England. 35 km (F, A)
Den 3

Shakespeare's country

English picture-book landscapes, small towns, hidden gardens ─ that's Shakespeare Country. The garden at Hidcote Manor is a place to dream: yew trees and finely trimmed hedges divide the intimate grounds. A real insider tip with a view of the gentle Gloucestershire countryside! Next, and as a beautiful contrast, is the colorful flowering cottage garden of William Shakespeare's parents-in-law at Anne Hathaway Cottage. Inside the house, we get to know the world of a wealthy 16th century farming family. In Shakespeare's birthplace in nearby Stratford-upon-Avon, everything revolves around the English national poet. Finally, we stay at Kenilworth Castle in the age of Elizabeth I. Count Leicester did everything he could to impress the Queen here. He even had the recently reconstructed gardens laid out for his lady of the heart. How did the love story end? You'll find out on site! 175 km (F, A)
Den 4

From Milton Common to Chester

Owned by the Vernon family since the early 18th century, Hanbury Hall is now open for us to look around the building and beautifully landscaped gardens. George London was one of the most influential and celebrated landscape designers of his time and laid out the gardens at Hanbury Hall in 1705. There have been numerous changes over the centuries, but the garden was restored to its original Georgian state in the 1990s using the surviving original plans. Today, we can once again see the geometrically laid out paths and hedges, the trimmed boxwood bushes and the colorful flower beds that bloom all year round. A visit inside the estate is also worthwhile. The absolute highlight is the large mural by Sir James Thornhill in the staircase. The garden at Biddulph Grange, which we visit in the afternoon, is completely different. This is an absolute masterpiece of Victorian garden architecture and we take a look around together. We reach Chester in the evening. 286 km (F, A)
Den 5

In Wales: Chirk Castle and Llangollen

Our first visit of the day takes us to Chirk Castle, Edward I's only 14th century border fortress, which is still inhabited today. The original defensive structure has been repeatedly adapted to the needs of the times and on our tour of the house we hear about the special significance of the castle during the Wars of the Roses. Our second destination in Wales is the idyllic little town of Llangollen. We take a narrowboat along the canal and let the landscape pass us by at a leisurely pace. These boats were used to transport goods from around the middle of the 18th century and were traditionally pulled by horses. With the invention and spread of the railroad, this method of transporting goods became obsolete and today it is more of a journey into the past. I wonder what history the house and garden of the famous "Two Ladies of Llangollen", who lived here for 50 years, has in store for us? Your alternative: You don't want to see a garden today? No problem! Take a walk to Llangollen railroad station and travel back in time. Here you can discover old puffing trains and experience what train travel was like in the past. 50 km (F, A)
Den 6

From Chester to Lincoln

Chatsworth House has belonged to the Cavendish family, the Dukes of Devonshire, for 450 years. And it's not just any aristocratic residence that we visit: The state rooms full of paintings by Tintoretto, Canaletto, Rembrandt and van Dyck, the ceilings designed by Louis Laguerre, priceless tapestries on the walls. In the park of the estate, we stroll through every possible architectural design since the Baroque era: cascades and canals here, a landscape park by Capability Brown there, and finally a fountain by Joseph Paxton. A little further on, rose gardens and mazes, greenhouses and rock gardens, herb gardens and sensory gardens. In the gardens of Renishaw Hall, Sir Georg Sitwell realized his personal dream 100 years ago. Today, Renishaw is one of the most important Italian gardens in England. And so beautiful that parts of the film adaptation of Jane Austin's novel "Pride and Prejudice" were even shot here. 235 km (F, A)
Den 7

From Lincoln to Hempstead

Lincoln Cathedral is one of the most outstanding examples of English Gothic architecture. So outstanding that after the towers were completed in the 14th century, the church replaced the Pyramid of Cheops as the tallest building in the world. In Cambridge, we devote ourselves in detail to the elite university city. Of course, a visit to one of the famous colleges is a must. Why not ask the students here what they think of their chances in the next regatta against Oxford? 210 km (F, A)
Den 8

return journey

Together you will travel to London Heathrow Airport, from where you will fly back home between 3:30 pm and 7:30 pm. 70 km (F)

Flight schedule, hotel and program are expressly subject to change.

(F=breakfast, A=dinner)

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer als Kunden („Kunde“/„Reisender“), und der Gebeco GmbH & Co. KG („Gebeco“) als Reiseveranstalter.

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Stand: 07.2024

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Allgemeine Reisebedingungen und Hinweise

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Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen als Kunden und der Gebeco GmbH & Co. KG („Gebeco“) als Reiseveranstalter.

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1. Vertragsschluss und Reiseunterlagen

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1.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde (m/w/d) Gebeco

Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co KG („Gebeco“) verbindlich den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise sowie auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen an. Der Auftrag erfolgt durch den Kunden auch für alle von ihm mitbenannten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

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1.2 Bei allen Online-Buchungen gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von Gebeco erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen (Button „Ihre Angaben prüfen“). Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er den Buchungsauftrag zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche „Reise zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entstehen kann. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme des Auftrages darstellt, sondern lediglich den Eingang desselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

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1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Gebeco zustande, über die Gebeco den Kunden mit der Reisebestätigung direkt oder über das Reisebüro informiert. Die Reisebestätigung wird dem Kunden als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt (in Papier nur gem. Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

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1.4 Reisebüros und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Gebeco nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Gebeco herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von Gebeco nicht verbindlich.

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1.5 Der Kunde hat Gebeco unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Voucher) nicht spätestens 7 Tage vor Reisebeginn oder in dem von Gebeco genannten Zeitraum erhalten hat oder wenn die Unterlagen oder Flugtickets falsche Angaben, etwa bezüglich der personenbezogenen Daten des Kundens (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum), enthalten. Falsch geschriebene Namen oder Namen, die nicht dem Identitätsnachweis des Kundens entsprechen, können dazu führen, dass eine Fluggesellschaft den Transport des Kunden verweigert.

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1.6 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung

Gebeco weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.


2. Zahlung

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2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird, sofort fällig und zu zahlen. Der Betrag für die Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Die Restzahlung des Reisepreises ist drei Wochen vor Reisebeginn fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann und der Nachweis der Insolvenzabsicherung durch den Sicherungsschein vorliegt. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb der Frist von drei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis unter den genannten Voraussetzungen fällig und zu zahlen. Durch die dem Sicherungsschein zugrundeliegende Insolvenzversicherung sind sämtliche Zahlungen des Kunden für die Pauschalreise gegen Insolvenz abgesichert.

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2.2 Die Prämie für eine vermittelte Reiseversicherung wird in voller Höhe mit der Anzahlung fällig und wird auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen.

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2.3 Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Gebeco zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Gebeco berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6.2 oder 6.3 zu belasten.

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2.4 Für die Zahlung des Kunden im SEPA-Lastschriftverfahren ist erforderlich, dass der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) nach der Vorlage von Gebeco erteilt und insbesondere seine Bankverbindung und seine Adresse gegenüber Gebeco oder dem buchenden Reisebüro nennt und seine Einwilligung zum Einzug im Lastschriftverfahren gibt. Als Vorabinformation des Kunden („Pre-Notification“) gilt im Zweifel die Reisebestätigung als Vertragsdokument. Zwischen Gebeco und dem Kunden wird eine Frist von zwei Tagen für die Vorabinformation vereinbart. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten und, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht, die Restzahlung nach ihrer Fälligkeit nach Ziff. 2.1 ab 18 Tage vor Reiseantritt, stets unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation.

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2.5 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Gebeco diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von Gebeco vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und Gebeco ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten, und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.

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2.6 Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziff. 6.2 und 6.3) oder Umbuchungsentgelte (Ziff. 6.4) sind nach Zugang einer Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

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3. Reiseversicherungen


Gebeco vermittelt dem Kunden auf Wunsch für seine Reise Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich der Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. Ebenso sollte der Kunde seinen Reisekrankenversicherungsschutz auf Deckungsschutz im Ausland mit Versicherung des Rücktransportes aus dem Ausland bei Unfall oder Krankheit, überprüfen.

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4. Leistungen von Gebeco


Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen von Gebeco ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Reise im Prospekt, den dort genannten Serviceinformationen zur Reise und der individuellen Reisebestätigung an den Kunden. Wird von Gebeco ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Gebeco ausschließlich aus dem konkret erstellten Angebot in Verbindung mit der Reisebestätigung.

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5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

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5.1 Gebeco behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Gebeco den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

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5.2 Da Ziff. 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Gebeco führt.

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5.3 Gebeco behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Dies kann etwa der Fall sein bei Flugzeitenänderungen durch die Fluggesellschaft um bis zu 3 Stunden, erforderlichen Routenänderungen, auch von Flugstrecken, den Austausch einer Fluggesellschaft, in zumutbarem Umfang, insbesondere auch wegen des Streiks von Beförderungsunternehmen, notwendige Änderungen von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Erweiterung oder Verkleinerung von Gruppen in zumutbarem Umfang oder dem Austausch von Leistungsträgern bei Ausfall derselben in zumutbarem Umfang, auch bei Personenänderungen (Austausch Reiseleiter/in bei Erkrankung oder Verhinderung). Gebeco hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

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5.4 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Gebeco sie nicht einseitig vornehmen, aber dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Gebeco bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Gebeco die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 1 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. Gebeco kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Gebeco bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von Gebeco nach dieser Ziffer bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als vom Kunden angenommen.

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5.5 Gebeco kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten, über die Gebeco den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

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6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

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6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Gebeco oder bei dem Reisebüro, über das die Reise gebucht wurde. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären.

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6.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Gebeco vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Gebeco hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem vertraglichen Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Gebeco und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen: 


Bei Pauschalreisen (mit Veranstalterflug / ohne Flug)

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bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 65 %

ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 80 %

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Bei Pauschalreisen (mit Flug zu Sondertarifen – wie ausgewiesen)

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bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 %

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 %

ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75 %

ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 90 %

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Bei Schiffsreisen / Kreuzfahrten / Spezialbahnreisen

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bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %

ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %

ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 90 %

Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass Gebeco ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

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6.3 Gebeco behält sich vor, anstelle der in Ziff. 6.2 genannten Entschädigungspauschalen die Höhe der Entschädigung anhand der im Einzelfall ihr tatsächlich entstandenen Kosten, wie etwa Stornierungskosten für Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Agenturen vor Ort) oder Kosten für Vermittler, konkret zu berechnen und diese Entschädigung, die ggf. höher als die in Ziff. 6.2 genannte Pauschale ausfällt, vom Kunden zu fordern. Dabei wird Gebeco ersparte Aufwendungen sowie Ersparnisse durch eine etwaige, anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigen und kann die geforderte Entschädigung konkret beziffern und belegen.

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6.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart, jeweils innerhalb der gebuchten Saison) besteht nicht. Sollte Gebeco auf Wunsch des Kunden kulanterweise dennoch eine Umbuchung vornehmen, so behält sich Gebeco vor, die durch die Umbuchung tatsächlich entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen oder pauschal ein Umbuchungsentgelt von € 75,00 pro Person zu erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass Gebeco kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist. Umbuchungen sind nach Vertragsschluss nur bis zum 60. Tag vor Reisebeginn, danach nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den in Ziff. 6.1 bis 6.3 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

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6.5 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Gebeco nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Gebeco kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Gebeco als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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6.6 Erfolgt der Rücktritt des Kunden nach Ziff. 5.4 wegen eines Angebots über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.4 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.

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7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

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Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Gebeco ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten oder ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.


8. Rücktritt des Reiseveranstalters

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8.1 Gebeco kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von Gebeco bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Gebeco ist berechtigt, die Reise auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.

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8.2 Gebeco kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Gebeco aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist.

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8.3 Tritt Gebeco vom Reisevertrag zurück, so werden dem Kunden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstattet.

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9. Obliegenheiten des Kunden und Gewährleistung, Anzeigen des Kunden

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9.1 Mängelanzeige: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Dies kann gegenüber der örtlichen Reiseleitung, gegenüber der Agentur von Gebeco im Reiseland oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer geschehen, ggf. auch über das vermittelnde Reisebüro. Die Kontakt- und Notfallnummer befindet sich in der Reisebestätigung und in den Reiseunterlagen. Soweit Gebeco infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 dieses Absatzes nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

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9.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Gebeco gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

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9.3 Abhilfe: Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Gebeco den Reisemangel zu beseitigen. Gebeco kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Gebeco kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Gebeco die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Gebeco Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

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9.4 Ersatzleistungen: Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Gebeco die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist.

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9.5 Fristsetzung vor Kündigung: Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Gebeco eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Gebeco verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Gebeco hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

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9.6 Schadensminderungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.

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9.7 Rechtzeitiges Erscheinen: Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In und die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung von Rail & Fly-Tickets hat der Kunde ebenfalls die Mitwirkungspflicht, bei allen nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass er eine Bahnanfahrt auswählt, die ihm erlaubt, mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit seines Fluges am Flughafen einzutreffen, so dass er rechtzeitig am Check-In-Schalter erscheinen, die Sicherheitskontrollen oder sonstige Kontrollen, wie etwa Gesundheitskontrollen, passieren und den Flug am Gate antreten kann.

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9.8 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Reise, wenn erforderlich unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route durch ggf. ungewohnte klimatische Verhältnisse mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und seinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist.

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10. Haftung und Haftungsbeschränkungen

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10.1 Die vertragliche Haftung von Gebeco für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

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10.2 Die in 10.1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen oder nach sonstigen internationalen Übereinkommen gegeben sind.

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10.3 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.4.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Der Beförderer haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstigen Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

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10.4 Reiseleiter oder Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für Gebeco anzuerkennen.

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11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

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Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet Gebeco, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss Gebeco diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht, ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Die Liste der Fluggesellschaft mit einem Flugverbot in der EU, ist unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.

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12.Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

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12.1 Gebeco informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

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12.2 Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis, soweit für die Einreise ausreichend, für die gesamte Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein. Der Kunde hat auch die im Einreiseland nötigen gesundheitlichen Nachweise bei der Einreise im Handgepäck bei sich zu führen.

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12.3 Gebeco haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, sondern nur, wenn Gebeco gegen eigene Pflichten verstoßen und die entstandene Verzögerung zu vertreten hat.

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13. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

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13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Gebeco den Kunden in ihrer Datenschutzerklärung auf ihrer Website und in ihrem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identifizieren, wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Katalogbestellung oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Gebeco unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Den Datenschutzbeauftragten erreicht er unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“.

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13.2 Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen.

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14. Allgemeine Bestimmungen und Hinweise

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14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Gebeco findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Gebeco vereinbart.

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14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

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14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Gebeco nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist gesetzlich hierzu nicht verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

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Reiseveranstalter: Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co KG („Gebeco GmbH & Co KG“), 24118 Kiel, Holzkoppelweg 19, Komplementärin: Gebeco Verwaltungsgesellschaft mbH, Geschäftsführer: Ury Steinweg, Thomas Bohlander, Michael Knapp, Registergericht: AG Kiel, HRA 3964, Telefon 0431/5446-0 · Fax 0431/5446-111, E-Mail: [email protected], www.gebeco.de; USt.-ID: DE134848762; Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland, Hopfenstr. 6, 80355 München; räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gebeco vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: [email protected], www.versicherungsombudsmann.de

Podrobnosti o zájezdu

Ubytování

7 hotel nights incl. local taxes (bath or shower/WC)

Doprava

Round trip/excursions in a typical local minibus or coach with air conditioning

Transfers on the day of arrival and departure*

Unfortunately, due to the large number of flight options to London, waiting times until the onward journey by coach cannot be avoided. The end of your trip is planned for departures from London from 15:30. There may be waiting times for later departures.

Letenky

Train to flight 1st class *

Flights with a renowned airline in economy class from/to Frankfurt to/from London (plus flight surcharge if applicable)*

Air traffic tax, airport and flight security charges*

Doplňkové služby

* not included if traveling on your own

Impressive Hampton Court Castle

Christ Church College

Hidcote Manor Garden

Travel back in time at Kenilworth Castle

Hanbury Hall

Victorian Biddulph Grange Garde

Tour of Chirk Castle

Two Ladies of Langlollen

Magnificent Chatsworth House

Landscapes of Capability Brown

Strolling in the gardens of Renishaw

Impressive Lincoln Cathedral

Visit King's College

Use of audio equipment

All entrance fees

Application for eTA

Jídlo

7x breakfast, 7x dinner

Dinner in a typical pub

Guide

German speaking qualified Gebeco tour guide

Guided tour of Blenheim Palace

Travel literature to choose from

Dobré vědět

Měna

£

Pound Sterling

Anglie

Konektory a adaptéry

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Typ konektoru G

Zákaznické recenze

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4.5

Faq Tour

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