Филиппины от $150 → Погнали к островам

9 д
2 ч
11 м
Подробнее
Explore From the Great to the Small Caucasus for 17 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

From the Great to the Small Caucasus

Страна:

Грузия

Перелёт:

Включен

В избранное

Код тура:

237792

Поделиться:

  • Оператор:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Длительность:

    18 дней

  • Размер группы:

    12 чел

  • Возраст:

    5 до 85

  • Сложность:

    Уровни сложности:
    • Relaxing
    • Easy
    • Moderate
    • Serious
    • Heart-pumping

О туре

One of the most pristine and fascinating regions in the world stretches between the Black and Caspian Seas: the South Caucasus. In Georgia and Armenia, history, nature and spirituality come together in an impressive way - two countries deeply rooted in early Christianity, on the threshold between the Occident and the Orient. No wonder that this extraordinary combination of countries is one of our most popular toursTwo countries in the South Caucasus - a journey full of contrastsThis tour combines the highlights of both nations to create an unforgettable experience. It takes you through imposing mountain landscapes and pristine valleys, past ancient monasteries and vibrant cultures. Easy hikes through magnificent natural scenery ensure active relaxation and open up new perspectives. Discover the white peaks of the Greater Caucasus and the dramatic gorges of the Lesser Caucasus - and experience how different Georgia and Armenia really are despite their geographical proximity.On the trail of myths and legendsJoin us on a journey through the legendary world of the Caucasus: from the vineyards of Kakheti to the majestic Mount Kazbek to remote, mystical Svaneti - and on to Armenia with its slightly oriental flavor, ancient churches and mysterious stone crosses. Was this really where Noah's Ark stranded? Where Jason and the Argonauts searched for the Golden Fleece? And where Prometheus brought fire to mankind? Immerse yourself in a world where legends come to life - and nature, culture and history create a unique travel experience.

Программа тура

Day 1

Arrival

Day 2

On a discovery tour through Tbilisi

Start your exploration tour through the charming old town with a visit to the historic Metechi church from the 13th century and the impressive equestrian statue of the city's founder, Wachtang Gorgassali. The tour continues past the famous sulphur baths to the majestic Nariqala Fortress, which has towered high above the city since the 4th century. On the way, you will discover the synagogue and the Sioni Cathedral, where the legendary grapevine cross of St. Nino - the woman who led Georgia to Christianity - is kept. Another highlight is the Antshishati Church from the 6th century - the oldest church in Tbilisi. In the evening, we invite you to a typical Georgian welcome dinner to round off the day in style. Overnight stay at the hotel.
Day 3

Kakheti - home of Georgian wine

Today you travel to the province of Kakheti. Your first stop is perhaps the most beautiful town in Georgia - Signagi. It is surrounded by a defensive wall with more than 20 towers, which was built by King Erekle II in the 18th century. The narrow winding streets with the 2-3 storey high houses, built in Italian style and decorated with Georgian ornaments, exude a Mediterranean flair. You almost think you are in Tuscany. For lunch, you are invited to stay with a farming family. In the afternoon, you will visit the castle complex of Gremi and an old wine cellar. Your destination for the day is Telawi. Overnight stay in a guesthouse. (Travel time approx. 3-4 hours, 210 km).
Day 4

From Kakheti to Kasbek

In the morning, drive over the Gombori Pass to Tbilisi. Now take the exit to the north and make a detour to visit the Dzhvari Monastery (UNESCO) and the 11th century Svetitskhoveli Cathedral near Mtskheta. Continue along the Georgian Military Road over the Cross Pass (2395 m) to the mountain village of Kasbegi (1700 m). On the way visit the fortified church of Ananuri (17th century). Overnight stay in a guesthouse. (Travel time approx. 5-6 hours, 250 km).
Day 5

At Mount Prometheus Kasbek

The whole day is free for exploring and hiking around Kasbegi. An excursion into nature on foot is always worthwhile. A beautiful hike leads up to the Holy Trinity Church "Zminda Zameba" from the 14th century. From the church, at an altitude of 2180 m, you have perhaps the best view over to Mount Prometheus Kasbek (5047 m). Lunch will be with a family in Kasbegi. If there is still time in the afternoon, visit the Gweleti waterfalls. Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 2h, 470 m↑↓).
Day 6

On the old Silk Road to the Kartli region (central Georgia)

Your journey along the ancient Silk Road takes you to the historic Kartli region and the city of Gori. You will visit the fascinating cave city of Uplisziche from the 1st millennium BC, through which a branch of the legendary Silk Road once ran. The easily recognizable city structure with streets, an ancient theater and palaces brings the life of bygone times to life. In Gori, the birthplace of Stalin, you will visit the outside of his birthplace - an important testimony to Soviet history. Afterwards, you will have free time to explore the city individually or simply enjoy the Georgian flair. Overnight stay in a hotel in Gori. (Travel time approx. 3 hours, 210 km).
Day 7

A special route to the land of the Golden Fleece

Continue west, but take the charming detour away from the classic sights. You first reach the village of Sachkhere. Sachkhere is not only picturesquely situated, surrounded by dense forests and hills, but also has a particularly impressive monastery. An approximately 40-metre-high rock pillar rises into the sky and on top of it is a tiny monastery. The airy dwelling is only accessible by means of an old iron ladder, which is only allowed to be used by the solitary monk himself and selected clergymen. There is much to tell about mining in Georgia. Today, Chiatura stands for the spectacular cable cars that connect the higher districts in the mountainous city center and transport people across the city. Pure adventure! Would you like to take a ride over the city? Your journey continues to the land of the Golden Fleece, the precious skin of the divine ram that could fly and speak and was later abducted by the Argonauts and taken to Greece. Towards evening you reach the second largest city in the country - Kutaisi. Overnight stay in a guest house. (Travel time approx. 3 hours, 185 km).
Day 8

Swanetia mountain region

Today you are heading to perhaps the most beautiful spot in Georgia - Svaneti. Svaneti - snow-capped mountain giants, untouched meadows, wild rivers and waterfalls as well as medieval fortified towers. Rites and customs that have been preserved to this day are impressive, not to mention the Swans' own language, which has nothing at all in common with Georgian. In the afternoon you reach Mestia (1400 m), the administrative center of Svaneti. Overnight stay in a guest house. (Travel time approx. 4-5 hours, 300 km).
Day 9

UNESCO World Heritage Site in the High Caucasus - Ushguli

Day 10

Hike to the Shkhara Glacier

Wonderful half-day hike along the upper reaches of the Enguri to the foot of the Shkhara (5201 m), the highest mountain in Georgia. In principle, this hike does not present any major difficulties. The altitude level increases very slowly, hardly noticeably over the distance. Picnic on the way. The distance we have indicated is the maximum variant if you walk all the way to the glacier moraine. You will be picked up by the vehicles at the small café just before the glacier moraine on the way back. The route can also be modified in consultation with the tour guide and group. Please understand that this hike is a suggestion on our part. Return to Mestia in the evening and overnight stay in the guesthouse. (Driving time approx. 3h, 50 km, walking time approx. 3h, 320 m↑, 10 km).
Day 11

Return to Tbilisi

Drive back to Tbilisi. On the way, visit a family winery in Kaspi, where the winemaker has been growing old local grape varieties again for many years and produces organic wines using the Georgian method. Small snacks such as nuts, fruit or dried fruit are served with the wine tasting. Arrival in Tbilisi in the late afternoon. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 8 hours, 480 km).
Day 12

Armenia in the Lesser Caucasus

It is only a good hour's drive from Tbilisi to the Armenian border. The scenery suddenly changes - wide fields of grain and meadows line the roads. It is also noticeably hotter than during the days in the mountains. After the obligatory border formalities, which can sometimes take a while, and saying goodbye to your Georgian companions, the Armenian agency picks you up and off you go to the monastery road. You will visit one of the most important monasteries in the country - "Haghpat" (UNESCO World Heritage Site). From Haghpat (990 m), you will hike down into the Debed Gorge, where the vehicle will pick you up again. Continue to Dilijan in the afternoon. The Debed Gorge is characteristic of the Armenian landscape. Gentle plateaus are dissected by deep canyon systems. Overnight stay in a hotel. (Driving time approx. 3-4 hours, approx. 200 km, walking time approx. 1-1.5 hours, 6 km).
Day 13

Lake Sevan and Selim Pass Road (2410 m)

Today you will visit the pretty village of Dilijan. The locals also refer to this area as the "Switzerland of Armenia". A winding road takes you up to the Sea of Armenians - Lake Sevan at an altitude of 1900 meters. From the northern shore, you will reach the Sevan Peninsula and visit the Sevanavank Monastery. You will also stop in Noratus, a cemetery with the largest number of khachkars (cross-stones) in Armenia. Lunch not far from Noratus. You drive up towards the Selim Pass (2410 m). Below the pass you will visit the Selim Caravanserai (14th century). The former guesthouse is one of the best-preserved caravanserais on the Silk Road. Overnight stay in a guesthouse or hotel near the village of Yeghegnadzor. (Travel time approx. 2-3 hours, 160 km).
Day 14

To the Ararat Valley

The day begins with a visit to Noravank Monastery, which is perched on a rock at the end of a narrow gorge. Before you reach Yerevan, you stop at Chor Virap. No other monastery in Armenia is pictured more often, and in no other place does Ararat seem so close to touch as here. Enjoy the fantastic view of the biblical mountain, which, to the chagrin of the Armenians, is now located on Turkish territory. Overnight stay in a hotel in Yerevan. (Travel time approx. 3-4 hours, 260 km).
Day 15

Yerevan and surroundings

After recovering a little from the long day's drive, head 20 km west out of the city to Echmiadzin. The capital of Armenia from the 2nd-4th century, it is still the seat of the Catholicos of the Armenians, the spiritual head of the Armenian Apostolic Church. Echmiadzin Cathedral is the first official Christian church in the world. On the way back, you will stop in Zvartnots, the site of a wonderful three-storey round church, which unfortunately fell victim to an earthquake just a few decades after it was built. After visiting Eschmiadzin, you will visit the city's world-famous brandy distillery, located in an old fortress with deep cellars and dark dungeons, where you will take part in a tasting and learn a lot about the history of Armenian brandy. Then you will set off on a tour of the city. The first stop is at a viewpoint overlooking the city, from where you can get your bearings. A fantastic picture: the city in the foreground and Mount Ararat behind it! We continue to the cascades, the opera house and the city park, where we take a coffee break. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 2 hours, 100 km) Optional if you have enough time: the Matenadaran library with one of the largest and most valuable collections of manuscripts in the world; the museum of the controversial Armenian exceptional artist and cinema director Sergei "cinema rebel" Parajanov; the Zizernakaberd memorial complex in Yerevan to commemorate the victims of the Armenian genocide in 1915.
Day 16

Geghard Cave Monastery and Garni Sun Temple

After an early breakfast, you set off for the Geghard cave monastery, one of the most important pilgrimage sites in Armenia. The impressive monastery complex from the 7th to 12th centuries is picturesquely situated at an altitude of around 1800 m and is a UNESCO World Heritage Site. Legend has it that the spearhead with which Jesus was wounded on the cross was once kept here. Parts of the church are carved directly into the rock and create a very special atmosphere. From Geghard, you start your hike in the direction of Garni. The trail takes you across high pastures, gentle mountain slopes and along the spectacular rock formations of the Garni Canyon. From a distance, you can already see the impressive Garni Temple of the Sun at an altitude of around 1300 m - a rare witness to pagan architecture dating back to the 1st century and also under UNESCO protection. After visiting the temple, you continue to a small village. There you will not only enjoy a typical Armenian lunch, but also visit a traditional Armenian bakery where the famous Lavash flatbread is baked - with a tasting, of course. In the afternoon, return to Yerevan and overnight stay as on the previous day. (Driving time approx. 2-3 hours, 90 km, walking time approx. 3-4 hours, 10 km).
Day 17

Free time or 2 excursion options

For those who do not wish to go to the mountain, the day in Yerevan is at leisure. One of the two options can be optionally booked for this day, payment for both excursions is made on site (approx. 70-100 EUR, depending on the number of participants, from 2 persons). A reservation is required when booking Option 1 - Aragats ascent: For the summiteers, the day begins early in the morning with a drive to the Aragats highlands to start the mountain hike to the southern summit of Aragats (3900 m) at Lake Kari (3200 m). After approx. 4-5 hours you will stand on the southern summit of Aragats and enjoy the views "over" to Ararat and into the crater landscape of this impressive mountain. (Payment on site, reservation required when booking). Duration of the excursion approx. 8 hours with arrival and departure including English-speaking mountain guide, transfer, picnic and 2 bottles of water. Note: The picnic lunch box is only provided for the participants of the Aragats ascent. (Travel time approx. 2-3h, 120 km, walking time approx. 6-7h, 800 m↑↓, 8 km) Option 2 - Excursion to monasteries at the foot of Mount Aragats: Alternatively, you can book a private excursion to monasteries around Mount Aragats on site. You will first drive to the Amberd fortress in the Aragats highlands (a worthwhile photo stop) and visit the alphabet park in honor of Saint Mesrop Mashtoz, who invented the Armenian alphabet. The monasteries of Saghmossavank and Mughni and the church of St. Karmvorar in Ashtarak are also on your route. The excursion lasts around 4 hours with arrival and departure including a German-speaking tour guide, transfer and 1 bottle of water, and in the evening everyone comes together again to enjoy a Caucasian farewell dinner in an Armenian restaurant. Wonderful days lie behind them - there is much to tell.
Day 18

Return home

Transfer to the airport and journey home.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Детали тура

Размещение / проживание

11 nights: Hotel

6 nights: Guest house

Транспорт

all journeys in private vehicles

Опционально

optional excursions and activities

Перелет

Scheduled flight from/to Frankfurt to Tbilisi and back from Yerevan with LOT Polish Airlines or Lufthansa/Austrian Airlines or another airline in Economy Class

Дополнительно

Meals and drinks not mentioned

Ascent of Mount Aragats or the day trip to churches and monasteries on the penultimate day

Optional excursions and activities

gratuities

Personal expenses

Дополнительно

wine and brandy tastings according to the program

all entrance fees according to the program

Питание

Meals: 16×F, 4×M, 5×M (LB), 12×A

Гид

alternating German speaking tour guide

Хорошо знать

Валюта

GEL

Lari

Грузия

Отзывы покупателей

Оператор

4.1

Часто задаваемые вопросы

Как я могу заказать тур?
Вы можете заказать тур на нашем сайте, выбрав нужные даты и нажав кнопку "Забронировать". Также можно связаться с нашим отделом продаж по телефону или электронной почте.
Какие варианты оплаты доступны?
Мы принимаем кредитные карты, банковские переводы и другие популярные способы оплаты.
Могу ли я изменить или отменить бронирование?
Да, изменение или отмена бронирования возможны, однако могут применяться штрафы в зависимости от времени до начала тура.
Какие документы необходимы для участия в туре?
Вам потребуется заграничный паспорт с действующей визой (если требуется) для посещения стран по маршруту тура.
Главная
Поиск
Профиль