Explore Oman: Group Tour Insights Into Oman for 7 days with Klueger Reisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Oman: Groepsreis Inzichten in Oman

Land:

Oman

Vlucht:

Niet inbegrepen

Favoriet

Reis-ID:

277766

Delen:

  • Operator:

    Klueger Reisen

  • Duur:

    7 Dag

  • Groepsgrootte:

    12 pax

  • Leeftijd:

    1 tot 108

  • Moeilijkheid:

    Moeilijkheidsgraden:
    • Ontspannend
    • Gemakkelijk
    • Gemiddeld
    • Serieus
    • Bloedstollend

Reisroute

Tijdens deze groepsrondreis zie je al het moois van Oman. Het sultanaat Oman ligt in het zuidoosten van het Arabisch Schiereiland. De kustlijn strekt zich in totaal ruim 2000 kilometer uit, van de Straat van Hormuz in het noorden tot de grens met Jemen in het zuiden en kijkt uit over drie zeeën: de Perzische Golf, de Golf van Oman en de Arabische Zee.



Reisprogramma

Dagen 1

Muskaat

Na aankomst op de luchthaven van Muscat ontvang je je inreisvisum bij de Travelex balie. Nadat je door de paspoortcontrole en douane bent en je bagage hebt opgehaald, wacht je contactpersoon je op in de aankomsthal. Transfer naar je accommodatie.

Dagen 2

Muskaat

Na het ontbijt ontmoet je je gids op de afgesproken tijd en ga je op weg om de Grote Moskee te bezoeken. Een bezoek aan dit architectonische juweeltje is een must!

Dagelijks geopend van 08:00 - 11:00 behalve op donderdag en vrijdag. Let op de volgende kledingvoorschriften: mannen en vrouwen mogen de moskee alleen betreden met bedekte armen en benen, vrouwen moeten hun hoofd bedekken met een sjaal (kinderen onder de 10 jaar mogen niet naar binnen).

Na het bezoek aan de moskee rijden we samen naar Nakhl en bezoeken we het Nakhl Fort. Ooit gebruikt door de imams van Bani Kharous en de Ya'arubah dynastie, zijn de kamers van het volledig gerestaureerde fort nu opnieuw ingericht met traditionele meubels, handwerk en historische artefacten. Het oude dorp Nakhl nestelt zich aan de voet van het fort en leidt rechtstreeks naar de beroemde warmwaterbronnen van Nakhl aan de rand van een oase. We ontspannen met een picknick (niet inbegrepen; betaling ter plaatse) aan de rand van de bronnen, omringd door het weelderige groen van de dadelplantage en steile kliffen. Daarna rijden we terug naar Muscat. Op weg naar de oude stad van Muscat maken we een fotostop bij het Al Alam Palace, het officiële paleis van Zijne Majesteit Sultan Qaboos bin Said Al Said, dat wordt geflankeerd door de twee 16e-eeuwse Portugese forten - Jalali en Mirani. We rijden verder door de oude stad van Muscat naar het Bait al Zubair Museum, dat ons een eerste inzicht geeft in de kunst en cultuur van Oman (gesloten op vrijdag). Daarna rijden we langs de promenade langs het water, ook bekend als de Corniche, naar de levendige Mutrah Souq, die al generaties lang onveranderd is gebleven en ons verwelkomt met een veelheid aan indrukken, geuren en geuren.

Dagen 3

Muscat - Sur - Wahiba Sands

Na het ontbijt checken we uit bij het hotel en rijden we samen naar de zeevarende stad Sur. Maar eerst gaan we naar Quriyat en de Bimah Sinkhole, Fins Beach en Wadi Shab of Wadi Tiwi. Na deze stops bereiken we Sur om de naburige dhow scheepswerf te bezoeken. De traditionele koopvaardijschepen worden nog steeds uitsluitend van hout gemaakt, net als een paar eeuwen geleden. Daarna gaan we verder naar de Wahiba Sands. Aan de rand van de woestijn stappen we over op een 4x4 en rijden we naar het woestijnkamp. Geniet van de rit over het heuvelachtige, gouden zand naar het Arabian Oryx Camp, dat we kort voor zonsondergang bereiken.

Dagen 4

Wahiba - Wadi Bani Khalid - Wahiba

Na het ontbijt gaan we weer aan boord van onze betrouwbare moderne woestijnboten en worden we naar een bedoeïenenfamilie gebracht die ons hun traditionele huis laat zien en ons een kijkje geeft in hun dagelijks leven. Daarna rijden we naar het prachtige Wadi Bani Khalid. De zwembaden van de wadi zijn koel, diep en absoluut adembenemend - geniet van het zijdeachtige water dat je uitnodigt om te zwemmen en van het paradijselijke landschap eromheen. Na aankomst in het kamp in de late namiddag hebben we nu tijd om de woestijn en haar unieke sfeer op te snuiven. s Avonds ontmoeten we elkaar weer om te genieten van de prachtige zonsondergang boven de duinen en de dag in stijl af te sluiten - een droom uit 1001 nacht!



Dagen 5

Wahiba - Nizwa

Na het ontbijt in het kamp keren we terug naar het Al Mintrib Shell Station. Vanaf hier gaan we per minibus verder richting Nizwa, met een stop bij de vrouwenmarkt in het stadje Ibra. Geniet van een stop op de markt voordat we verder gaan naar Jibreen Castle. We bezoeken het fort in Jabrin, een van de mooiste complexen in Oman uit de late 17e eeuw, dat in zijn hoogtijdagen een centrum van wetenschap was. Dit fort biedt indrukwekkende kamers met prachtige decoratieve en florale plafondschilderingen. Het uitzicht vanaf de top van het fort is adembenemend. Daarna rijden we door naar het hotel in Nizwa.

Dagen 6

Nizwa - Jebel Shams

Na het ontbijt bezoeken we de oasestad Nizwa, ooit de hoofdstad van de Julanda dynastie in de 6e en 7e eeuw na Christus. Vandaag de dag is het met zijn historische gebouwen en indrukwekkende fort een van de beroemdste bezienswaardigheden in Oman. Bezoek het fort van Nizwa met zijn ronde toren die in de 17e eeuw werd gebouwd door Imam Sultan Bin Saif Al Ya'aruba. Het fort domineert de hele omgeving en de stad die eromheen is gegroeid. De toren is bereikbaar via steile, smalle trappen en door dikke, met metaal beklede houten deuren. De klim is de moeite waard, want op de top wacht ons een panoramisch uitzicht over heel Nizwa. Later brengt de tour ons naar het dorp "Al Hamra", dat bekend staat om zijn lemen huizen, en om "De Bait Al Safah" te bezoeken. Ga op een ongelooflijke ontdekkingstocht en krijg een indruk van het leven rond 400 jaar geleden. Bekijk oude huizen en het museum en bewonder een uniek werelderfgoed: het Falaj irrigatiesysteem. Daarna ga je verder naar Jebel Shams in een voertuig met vierwielaandrijving. Onderweg bezoeken we het bergdorp Misfat-al-Ibriyeen, waarvan de beroemde en nog steeds bewoonde stenen huizen uit de rotsen lijken te zijn gehouwen. Een korte wandeling door het dorp demonstreert het "Falaj" irrigatiesysteem met zijn stenen bassins, die vandaag de dag nog steeds worden gebruikt om te wassen. De reis gaat verder naar Jebel Shams, de Grand Canyon van Oman. Geniet van de middag met een wandeling. Voordat we aan het eind van de middag weer afdalen naar Nizwa, versterken we onszelf met een lunch in een resort tegen een adembenemende achtergrond van bergen.

Dagen 7

Nizwa - Muscat

Na het ontbijt gaan we naar de drukte van de veemarkt op de Nizwa Souq. Daarna rijden we terug naar het hotel om uit te checken, waar we gebruik kunnen blijven maken van de voorzieningen van het hotel totdat we weer op weg gaan naar Muscat. Onderweg maken we een korte stop bij het Birkat Al Mauz fort. Daarna rijden we door naar Muscat, waar we bij aankomst beginnen met een "Muscat by night" tour. Eerst bekijken we de prachtig verlichte moskee van buiten voordat we verder reizen naar de oude stad. Bekijk het paleis, de prachtige forten op de Mutrah berg en de glinsterende haven van Sultan Qaboos. Een korte stop bij de Corniche is gepland voor adembenemende foto's. Ontdek de kleurrijk verlichte stad - als iets uit 1001 nacht. Afscheidsdiner in een traditioneel Arabisch restaurant. Na het diner word je naar het vliegveld gebracht voor je terugvlucht. Gasten die hun verblijf individueel hebben verlengd worden naar hun hotel gebracht.

Reisebedingungen der KLÜGER REISEN — Romeo Klüger ab 01.04.2020

die nachfolgenden Bestimmungen werde, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und KLÜGER REISEN — Romeo Klüger -, nachfolgend KR genannt im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a‑y ff BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!


Für eine Buchung anderer Veranstalter außer KR regeln sich die Reisebedingungen gemäß deren Ausschreibungen auf Rechnung, Bestätigung und/oder Katalog.


Stellung von KR bei vermittelten Leistungen


A.) Die Reiseleistungen von KR beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von KR angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet KR Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.

B.) Soweit KR eine Zusammenstellung aus Flugbeförderungsleistungen und eigenen Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Mietwagen) vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von KR selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat KR lediglich die Stellung eines Vermittlers von Flugbeförderungsleistungen.

C.) KR hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von KR vorliegen.

D.) Unbeschadet der Verpflichtungen von KR als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von KR) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist KR im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach B.) oder C.) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Luftbeförderung. KR haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von KR aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

E.) Die Vermittlerstellung verpflichtet KR insbesondere:

E.a.) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von KR unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen

E.b.) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen

E.c.) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.

F.) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von KR aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.


1. Anmeldung und Bestätigung


Mit der Anmeldung bietet der Kunde KR den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch (per E‑mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Ein anmeldendes Reisebüro tritt für die Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch KR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird KR dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Mündliche Absprachen bedürfen auf jeden Fall der schriftlichen Bestätigung.


2. Zahlungsmodus/Reiseunterlagen


Soweit nicht anders auf der Bestätigung vermerkt, wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes erfolgt mit schriftlicher Bestätigung die Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 4 BGB. Es ist zu beachten, dass es auch Reisen gibt, bei denen sofort der gesamte Reisepreis fällig wird (z.B. alle Arten von Sondertarifen). Die volle Bezahlung muss spätestens 28 Tage vor Abreise auf einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Kurzfristige Buchungen können nur akzeptiert werden, wenn die fälligen Beträge sofort bezahlt werden. Wir empfehlen Blitzgiros bzw. telegrafische Anweisung der Beträge (siehe Abschnitt Rücktritt).

Sollte sich die Zahlung aus für uns irrelevanten Gründen verzögern, so haben wir das Recht, ‑ohne Haftungsanspruch- von der bestätigten Reise zurückzutreten bzw. zuzuleiten. Die Haftung überträgt sich hierbei auf den Einbucher, der auch etwaige Zusatzkosten übernehmen muss. In solchen Fällen auftretende Flugpreiserhöhungen werden ebenfalls in voller Höhe an den Einbucher weiterbelastet. (Vorausbuchungsfristen, Flugpreisänderung aufgrund Wechselkursschwankungen). Hieraus folgende Kosten für Mehraufwand wie z.B. Hinterlegungsgebühren können weiterbelastet werden. Die Reiseunterlagen sind Originaldokumente, die mit größter Sorgfalt zu behandeln sind. Bei Verlust besteht kein automatischer Rechtsgrund zur Erstattung oder Neuausstellung. Bis zur vollen Bezahlung bleiben alle Unterlagen unser Eigentum.


3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen / unerwartete Ereignisse


Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind KR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

KR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von KR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von KR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte KR für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


Auf unerwartete Ereignisse, Naturereignisse, politische Unruhen, etc. und daraus resultierende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss und es besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für den Fall, dass durch solche Ereignisse zusätzliche Kosten entstehen, wird vereinbart, dass sich der Reisepreis um diese Kosten erhöht. Auch wenn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Verfügung oder aus anderen Gründen Zusatzkosten entstehen (z.B. zusätzliche Flug‑, Aufenthalts‑, Hotel-bzw. Überführungskosten), so gehen diese zu Lasten der Reiseteilnehmer.


4. Leistungen bzw. Leistungs- und Preisänderung


Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog unter Berücksichtigung der hierin veröffentlichten allgemeinen Hinweise sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Etwaige Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von KR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

KR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird KR dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Wird diese vom Kunden nicht akzeptiert, so kann KR vom Vertrag zurücktreten.

KR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Kerosinzuschläge oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat KR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

Falls Preiserhöhungen 8% übersteigen oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Kommt eine Umbuchung nicht zustande oder wird diese nicht akzeptiert oder kann diese nicht angeboten werden, so ist KR berechtigt, von der Reise zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung seitens KR über die Preiserhöhung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.


5.a. Rücktritt = Umbuchung = Änderung


Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle einer Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Die entsprechenden unten genannten Kosten werden pro Fall (z.B. Buchung verschiedener Leistungen) gesondert berechnet — sofern es sich nicht um eine Pauschalreise handelt.

Bitte beachten Sie auch die schriftliche Stornierungsbestätigung durch KR.


Treten Sie vom Reisevertag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig.


Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, z.B. Flug und Rundreise, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Die Stornogebühren der einzelnen Leistungen listen wir nachfolgend einzeln auf:


a) Fluganteil der Gesamtbuchung


Vom Zeitpunkt der Bestätigung bis zum Abflugtag wird hierbei eine Gebühr von 100% des Fluganteils, jedoch ohne Flughafengebühren (bis 1 Tag vor Abreise) erhoben.


b) Anteilige Gruppen-Rundreisen, reine Unterkunftsbuchungen (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen), Mietwagen, Sonderleistungen


bis 30 Tage vor Abreise: 25% (mindestens EUR 50,- )

bis 14 Tage vor Abreise: 50%

bis   7 Tage vor Abreise: 70%

bis   3 Tage vor Abreise: 80%


Späterer Rücktritt sowie Nichterscheinen: 90%


c) Individualreisen weltweit — Privatreisen — unique erstellte Reisepläne


bis 45 Tage vor Abreise: 25%

bis 30 Tage vor Abreise: 50%


Späterer Rücktritt: 90%

Bei Nichterscheinen / No Show und ab 3 Tage vor Ankunft: 100%


d) Camping-Safari


bis 45 Tage vor Abreise: 25%

bis 30 Tage vor Abreise: 40%

bis 15 Tage vor Abreise: 65%


Späterer Rücktritt: 90%

Bei Nichterscheinen: 100%


e) Lodge-Safari / Tented Camp-Safari


bis 45 Tage vor Abreise: 25%


Späterer Rücktritt 90%


Bei Nichterscheinen / No Show und ab 3 Tage vor Ankunft: 100%


f) Fly-Inn-Safari


bis 45 Tage vor Abreise: 50%


Späterer Rücktritt 90%


Bei Nichterscheinen / No Show und ab 3 Tage vor Ankunft: 100%


g) Gorilla-Permits, Schimpansen-Permits und gleichartige Sonderleistungen


Ab Buchungstag: 100%


h) Kilimanjaro-Trekking, Mount-Meru-Trekking und gleichartige Sonderleistungen


bis 45 Tage vor Abreise: 25%

bis 30 Tage vor Abreise: 40%

bis 15 Tage vor Abreise: 65%


Späterer Rücktritt 90%

Bei Nichterscheinen: 100%


i) Bei Gruppenreisen können oftmals besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 90%.

Sollten gesonderte Storno- und Umbuchungskosten gelten, so werden diese direkt mit den Angeboten genannt. Bitte beachten Sie dies besonders!

Abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen sind auf der Rechnung ausgedruckt.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. KR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende gegenüber KR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


j) Covid-19-Pandemie


Für alle Buchungen ab 01.04.2020 können Reiseleistungen, sofern diese innerhalb des Pandemie-Gebietes erfolgen und für diese Region eine ausdrückliche Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis zum Zeitunkt der Abreise besteht, kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen vorgenommen werden.


5.b. Entschädigung


Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.


Wir behalten uns vor, abweichend von den oben genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird in allen Fällen dringend empfohlen!


6. Änderung der Unterkunft im Zielgebiet


Ist aus Gründen, die KR nicht zu vertreten hat, wie Überbuchung, wetterbedingte Unerreichbarkeit oder sonstiger gleichartiger Gründe die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar, so kann seitens der örtlichen Agentur alternativ eine gleichwertige Unterkunft vor Ort vergleichbaren Standards gewählt werden.


7. Rücktritt durch KLÜGER REISEN


KR kann unter bestimmten Voraussetzungen von den vermittelten und bestätigten Reisen zurücktreten, nämlich wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Rundreise nicht erreicht wird bis zum 14. Tag vor Reiseantritt, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. KR setzt den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervor in Kenntnis und leitet ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zu. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet KR den Kunden davon. Der Kunde kann die Buchung einer gleichwertigen, anderen Reise aus unserem Gesamtangebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche aus unserem Angebot anzubieten. Das Ersatzreiseverlangen muss seitens des Kunden unverzüglich nach Zugang unserer Absage uns gegenüber geltend gemacht werden. Wir empfehlen hierfür die Schriftform. Darüber hinaus ist KR bemüht, dem Kunden ein gleichwertiges Angebot mit Absage der Reise zu erstellen


b) Die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, bis zum 28. Tag vor Reiseantritt. Ein Rücktrittsrecht von KR besteht jedoch nur, wenn KR die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn KR die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von KR keinen Gebrauch macht.


c) die Reise aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. KR zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die notwendigen Maßnahmen treffen, die Reisenden, sofern das vertraglich vereinbart wurde, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl KR als auch der Kunde jeweils zur Hälfte, alle übrigen Mehrkosten werden vom Reisenden getragen.


8. Eigenverantwortung/Gesundheitszustand


Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Teilnehmer der besonderen Gefahren. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind unsere Kunden für die Einhaltung aller geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über den gesundheitlíchen Zustand des/der TeilnehmerIn, bitten wir einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung der/des KundIn. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.


9. Abenteuercharakter — besondere Risiken


Verschiedene Angebote des KLÜGER REISEN Programms sind als “Reisen mit besonderen Risiken” im Sinne der Allgemeinen Reisebedingungen anzusehen. Der Charakter einer Safari/Wildbeobachtungstour oder Trekkingtour (z.B. Kilimanjaro-Besteigung) verlangt bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung (Wetter, Straßen- und Wegezustand, behördliche Willkür, technische Gebrechen, etc). Das betrifft insbesondere auch den Transport (Flugplanänderungen, zeitweilige Transportmängel, Fahrzeugdefekte, Tierkrankheiten, etc). Aus diesen Gründen entstandene Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Es können daraus auch keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Wir garantieren dennoch sorgfältigste Planung und eine gewissenhafte Durchführung unserer Reisen. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen unserer Trekkingführer/Guides nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen unserer Trekkingführer/Guides in Fragen der richtigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Teilnehmer Folge zu leisten, ist Bestandteil des Reisevertrages. Wer diese Vertragspflicht schuldhaft verletzt, hat KLÜGER REISEN alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei den Transportmitteln darf man sich durch die zum Teil rauen Straßenbedingungen keinen Ausstattungsluxus erwarten. Für Schäden am Gepäck wird nicht gehaftet. Bei sämtlichen Trekking-Touren, Safaris und Motorradtouren besteht ein erhöhtes Unfall‑, Erkrankungs- und Verletzungsrisiko, das auch durch besondere Schutzmaßnahmen seitens KR oder der begleitenden Betreuer (Reiseleiter, Servicepersonal) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Es ist zu beachten, dass je nach Region aufgrund lokaler Umstände keine bis unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten vorherrschen. Eigenverantwortung sowie Umsichtigkeit mit erhöhter Risikobereitschaft wird von jedem Teilnehmer vorausgesetzt.


10.1. Haftung als Vermittler


KLÜGER REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Eintrittsgelder im Allgemeinen usw.). Es ist zu beachten, dass KR oftmals nur als Vermittler auftritt und daher in vielen Fällen eine Haftung per Gesetz ausscheidet bzw. stark eingeschränkt ist.

Bei Auftreten von Störungen ist jeder Reisende – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre etwaigen Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung nicht zu.


Ihre Mängelanzeigen richten Sie an die örtliche Reiseleitung oder an die auf Ihren Unterlagen angegebenen örtlichen Partner oder direkt an uns.

Gemäß §651c BGB muss uns zur Behebung eine angemessene Frist eingeräumt werden, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert.


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber KR geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Bestimmungen des $ 651e) BGB bleiben davon unberührt.

Es ist zu beachten, dass KR oftmals nur als Vermittler auftritt. In solchen Fällen haftet nur der Veranstalter (z.B. die Fluggesellschaft usw.).

Änderungen von Fahrtrouten bei Rundreisen bzw. Unterbringung in Quartieren gleicher bzw. ähnlicher Kategorie und Klassifizierung aufgrund bestimmter Vorgegebenheiten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


10.2. Beschränkung der Haftung als Reiseveranstalter


Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt


a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder


b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.


10.3. Deliktische Haftungsbeschränkung


Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck


11. Fremde Beförderungsleistungen


KLÜGER REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Werden die Flüge mit Linienfluggesellschaften durchgeführt und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf (vor allem  Nur-Flug-Buchungen).

Wir haften nicht für Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen. Die Haftung der Flugverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindlichen Beförderungsbedingungen, internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften.


12. Allgemeine Bedingungen


Bitte prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen und Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich. Bitte achten Sie für Mietwagen auf Mitnahme des nationalen Führerscheins, sowie gültiger Kreditkarte.

Über Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften für bestimmte Zielgebiete erkundigen Sie sich bei den hierfür zuständigen Stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass KR hierfür keinerlei Gewährleistung übernimmt.


13. Gerichtsstand


Leistungs- und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz nicht bekannt ist, ist Düsseldorf.


14. Schlussbestimmung


Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein oder werden, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen oder die Rechtswirksamkeit des Reisevertrages.


KLÜGER REISEN

Inh. Dipl.-BW Romeo S. Klüger

Corneliusstrasse 59

D‑40215 Düsseldorf

Fon (0211) 302 349 0

Fax (0211) 302 349 10

Email: info(at)klueger-reisen.com

www.klueger-reisen.com

Reisinformatie

Accommodatie

Overnachting in een tweepersoonskamer voor 6 nachten incl. ontbijt

Dag 01-03 = Royal Tulip Hotel Muscat

Dag 03-05 = Arabian Oryx Camp

Dag 05-07 = Al Diyar Hotel Nizwa

Vervoer

Transfer van de luchthaven naar het hotel. Indien nodig op "SIC basis" als meerdere gasten tegelijk in Muscat aankomen.

Rondreis per auto/minibus/bus afhankelijk van de groepsgrootte

Retourtransfer direct na het afscheidsdiner op dag 7 van het restaurant naar het vliegveld of hotel in Muscat.

Transfer per terreinwagen in de woestijn en voor de Jebel Shams tour (maximaal 4 personen per terreinwagen)

Vluchten

Internationale vluchten

Extra diensten

Groepsreis Oman van/naar Muscat

Entreegelden

Belastingen en servicekosten

CO2-compensatie - met ons reis je klimaatvriendelijk!

Extra diensten

Visa

Andere niet genoemde diensten

Maaltijden

2 diners tijdens de overnachtingen in de woestijn

2 diners in het hotelrestaurant van het Al Diyar Hotel

1 lunch in het Jebel Shams Resort

Afscheidsdiner op dag 7 (Turkse Diwan of Al Mayda)

Gids

Duitssprekende gids tijdens de hele tour

Goed om te weten

Valuta

OMR

Rial Omani

Oman

Stekkers en adapters

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Stekkertype G

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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