Filipijnen vanaf $150 → Op naar de eilanden

10 d
22 h
43 m
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Explore Sri Lanka natural treasures and fascinating culture (including Peradeniya) for 13 days with Indochina Travels and discover unforgettable experiences - Photo 2

Sri Lanka – natuurlijke schatten & fascinerende cultuur (inclusief Peradeniya)

Land:

Sri Lanka

Vlucht:

Niet inbegrepen

Favoriet

Reis-ID:

225104

Delen:

  • Operator:

    Indochina Travels

  • Duur:

    13 Dag

  • Groepsgrootte:

    10 pax

  • Leeftijd:

    1 tot 99

  • Moeilijkheid:

    Moeilijkheidsgraden:
    • Ontspannend
    • Gemakkelijk
    • Gemiddeld
    • Serieus
    • Bloedstollend

Reisroute

Deze klassieke rondreis Sri Lanka brengt je dichter bij de indrukwekkende natuur en cultuur van deze fascinerende eilandstaat in de Indische Oceaan.

Laat je betoveren door 7 adembenemende UNESCO Werelderfgoedlocaties. Ervaar Sri Lanka's natuurlijke schatten en fascinerende cultuur Leer Sri Lanka in al zijn facetten kennen. Bewonder de fascinerende wilde dieren, adembenemende landschappen en ongeëvenaarde culturele rijkdom van de eilandnatie. Je begint je Sri Lankaanse avontuur met een safari in het Wilpattu National Park, waar olifanten, luipaarden, waterbuffels en vele andere dieren leven. Vervolgens brengt je reis je naar de drie voormalige hoofdsteden van het oude koninkrijk - Anuradhapura, Polonnaruwa en Kandy. Andere hoogtepunten in de zogenaamde Gouden Driehoek zijn de mystieke rotstempel van Sigiriya en de unieke grottempels van Dambulla. Een onvergetelijke treinreis langs theeplantages brengt je naar de koele hooglanden van Sri Lanka. Bewonder het adembenemend mooie landschap rond het stadje Ella en mis het voeren van de verweesde babyolifantjes in het Elephant Transit Home niet. Keer ten slotte terug naar de zuidwestkust, waar je de goed bewaarde koloniale architectuur van de Nederlanders kunt bewonderen tijdens een wandeling door het fort van Galle. Optioneel kun je je rondreis uitbreiden met een omweg naar het unieke Sinharaja regenwoud of met een strandvakantie aan de populaire zuidwestkust voordat je vanuit Colombo aan je thuisreis begint. De rondreis is gegarandeerd voor groepen vanaf 2 personen. De maximale groepsgrootte is 10 personen.

Reisprogramma

Dag 1

Vlucht naar Colombo

Dag 2

Aankomst in Sri Lanka en transfer naar Negombo (A)

Ontvangst door de reisleiding. Transfer van de luchthaven naar je hotel in Negombo. (Inchecken in het hotel is meestal vanaf 14:00 uur). De eerste dag is vrij voor een ontspannen aankomst of voor je eerste eigen verkenningen in Negombo. Diner in het hotel.

Overnachting in Negombo inclusief ontbijt de volgende ochtend.

Maaltijden inbegrepen:
Diner
Dag 3

Visafslag in Negombo en avondsafari door het Wilpattu National Park (B, A)

Negombo still has some buildings from the Dutch and Portuguese colonial days. The well-known backdrop on Negombo beach is the catamarans of the fishermen, who later auction off their catch of fish or lobster, crabs and prawns from the lagoon on the beach or in the harbor. Here you will visit a fish auction in the early morning. Later, drive from Negombo to Wilpattu National Park. Here you will go on a jeep safari in the evening. Wilpattu National Park is one of the largest and oldest in the country and is particularly famous for its leopard population. The 131,000-hectare area is also home to elephants, sloth bears, water buffalo, sambar and axis deer, mongooses and many other animals. The name of the park is derived from the "Willus" (natural lakes containing rainwater). Dinner at the hotel.
Overnight stay in Anuradhapura, including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 4

Anuradhapura - de eerste hoofdstad van Sri Lanka (B, A)

Today's program includes a visit to Sri Lanka's first capital. Anuradhapura was the most important city in Sri Lanka's history and one of the country's 8 UNESCO World Heritage Sites. The Sri Maha Bodhi (sacred Bo tree) there is over 2200 years old and originated from a branch of the Bo tree in India, under which Prince Siddhartha was enlightened. It is revered as the "oldest tree in the world". The famous Ruwanwelisaya stupa (2nd century BC), the palace in front of the tree, the Samadhi Buddha statue and the Isurumuniya rock temple (3rd century BC) are further sights of glorious Anuradhapura. Dinner in Anuradhapura.
Overnight stay in Anuradhapura including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 5

De UNESCO Werelderfgoederen Polonnaruwa en Sigriya verkennen (B, A)

Drive to Polonnaruwa. After the fall of the city of Anuradhapura, King Vijayabahu I, who had liberated the island from the Chola occupation, declared Polonnaruwa the second capital of Sri Lanka. Today, the ancient city of Polonnaruwa - like Anuradhapura - is a UNESCO World Heritage Site. The remarkable remains of the royal palace, the audience hall and the lotus bath as well as the Gal Vihara temple with its 4 Buddha statues in standing, sitting and reclining postures, carved out of a single rock, are among the highlights of your sightseeing tour through the archaeological park of Polonnaruwa. Other interesting remains of the ancient royal city from the 11th century are the statue of Parakramabahu, the former Temple of the Tooth, the Shiva Temple, Lankatilake, Watadage, Galpota and Kiri Vehera. Continue to Sigiriya. The lion rock Sigiriya, which rises out of the jungle, is the most popular historical site in Sri Lanka. The name of the rock is derived from its shape. It is said to resemble a reclining lion. Climb to the top of the massive, approx. 200m high monolith and discover the former fortress of King Kashyapa. Kashyapa had some of the rock's niches decorated with colorful frescoes. These rock frescoes of the "cloud girls" are world-famous for their astonishing beauty. Halfway up is the entrance to the citadel, which is flanked by two lion paws. Once you reach the top, you will be rewarded with a wonderful panoramic view over Sri Lanka's green landscapes. Dinner in Dambulla.
Overnight stay in Dambulla including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 6

Traditioneel plattelandsleven in Hiriwadunna en de unieke grottempels van Dambulla (B, A)

Get to know rural life in the village of Hiriwadunna and admire the natural beauty of the reservoir of the same name and the rolling green rice fields. Experience the hospitality of the villagers on a walk through the small village. A boat trip on the lake and a ride on an oxcart will give you a deep insight into the everyday life of the simple rural population. Your visit to the village ends with a traditional lunch.
In the afternoon, you will visit the cave temples in Dambulla. The cave temples of Dambulla comprise five caves under a far overhanging rock. Inside the caves are numerous Buddha statues. The caves are also decorated with beautiful religious ceiling and wall paintings. Return to your hotel followed by dinner.
Overnight stay in Dambulla including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 7

De legendarische tandentempel van Kandy (B, A)

Drive to Matale. Located in the central province, Matale is surrounded by hills and lush vegetation. Matale is world-famous for its spice gardens. Here you can learn about the various spices for which Sri Lanka is so famous. Continue to Kandy. In Kandy, you will take a city tour. Kandy is the third largest city in Sri Lanka and is considered the religious center of Buddhism. The Temple of the Tooth is the city's largest shrine. Before Sri Lanka was taken over by the British, Kandy was the last royal city of the Sri Lankan kings. It is famous for its rich culture and splendor. Dinner in Kandy. In the evening you will experience the classical Kandy dances at a show.
Overnight stay in Kandy including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 8

Wandeling door een van de mooiste botanische tuinen in Azië (B, M, A)

The Peradeniya Botanical Garden was founded by the British in 1822 and is considered one of the most beautiful in Asia. Many tropical and subtropical plants can be found here. Among other things, one of the world's largest birch figs can be found there. The plants range from Chilean candle trees and Mexican agaves to tall Australian trees. However, due to the rather temperate climate in the Kandy region, orchids can also be found here under glass. Afterwards, you will visit an old stately home of an aristocratic family. Experience the Sri Lankan lifestyle here in Kirinda Walauwa and watch local food being prepared in the kitchen before enjoying a typical Sri Lankan meal. Afterwards, you will have time for an extensive tour of the property.
Dinner and overnight stay at your hotel in Kandy, including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Lunch
Dinner
Dag 9

Met de panoramatrein naar de stad boven de wolken (B, A)

In the morning, you will travel to Kandy railroad station to board the local train to Nanu Oya. This section of the route, which leads through the green mountains and valleys, past the tea plantations, is one of the most scenic train journeys in the world. After getting off at Nanu Oya train station, you will continue to Nuwara Eliya. Nuwara Eliya is the city of the Central Province in the mountains. The name means "city of the plateau" or "city of lights", which is situated at an altitude of 1,868 meters and is considered the most important and significant tea-growing region. Sri Lanka's highest mountain, Pidurutalagala, can be seen from Nuwara Eliya. The town is also known for its cool temperature - the coolest region in Sri Lanka. Nuwara Eliya's climate became the main area of residence for the British servants and plantation owners. This is how Nuwara Eliya got the nickname "Little England". In earlier times, fox, deer and even elephant hunting was popular here. They also played golf, cricket and polo there.
On the way back, you can watch the tea pickers harvesting the leaves. We will then take you to a tea factory. There you will be shown exactly how the tea is processed. The machinery is still of traditional British design, almost 100 years old. After the tour, you will have a tea tasting of the different grades of tea.
Dinner and overnight stay in Nuwara Eliya, including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 10

De indrukwekkende Ravana watervallen (B, A)

On the way to Udawalawe, you stop in Ella. Here you will visit Ravana Falls.
This is an impressive waterfall that is 1080 m high and cascades over a series of rocky ledges into the valley. The stream originates in the Wewatenna highlands above the cliff. Generally, the rocky bedrock of waterfalls is hard gneiss or granite, but here the material is khondalite (a type of limestone that disintegrates quickly). There are many caves near the waterfall. King Ravana from the Ramayana epic is said to have lived in one of the caves above the waterfall. Continue to Udawalawe and dinner at the hotel.
Overnight stay in Udawalawe including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner

Bookableoptions
Jeep safari in Udawalawe
This national park is located next to the Udawalawe reservoir with views of the mountains beyond. It is particularly known for its large elephant population. On a safari through the savannah landscape, you will discover not only elephants but also many colorful birds and numerous other animals such as water buffalo and jackals.
Dag 11

Babyolifantjes voeden in het olifanten doorgangshuis (B, A)

The Elephant Transit Home was founded in 1995 and is part of the Udawalawe National Park. Its aim is to rehabilitate orphaned elephant calves and release them back into the wild. Three times a day, the little elephants are led from the meadow to the area where they come running to the sound of trumpets. The baby elephants are bottle-fed one after the other. You will be part of this half-hour spectacle.
Continue to Galle. Galle was once the main port of Ceylon and is a city rich in history. It was the center of the Dutch government in the 17th century and the majestic fort is still a testimony to this colonial era, as well as a World Heritage Site. The Dutch Museum and the Dutch Church are two famous attractions. The town is also known for its fine handmade lacework and deep black ebony carvings. After the guided tour, take a stroll through the small streets of the tranquil old town. There are small, cozy cafés to linger in and great stores to store in.
Overnight stay and dinner in Galle, including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner
Dag 12

Transfer naar strandresort in Induruwa (B, A)

At lunchtime, drive to your beach resort in Induruwa on the southwest coast.
Dinner and overnight stay at your beach resort, including breakfast the next morning.

Meals included:
Breakfast
Dinner

Optional extras
Whale watching in Mirissa (from December to April).

Dag 13

Zwemvakantie in Induruwa (B, A)

Overnachting in een strandhotel inclusief ontbijt de volgende dag.

Maaltijden inbegrepen:
Ontbijt
Diner
Dag 14

Vertrekdag (A)

In the morning you will be driven to the airport to take your flight home or onwards.
*** Note: If your return flight does not take place in the morning, we will have to charge you for a separate airport transfer. Surcharge on request!

Meals included:
Dinner
Dag 15

Aankomst op de luchthaven van thuis

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INDOCHINA TRAVELS / EUVIBUS GMBH

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Stand Aug 2018

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Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

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1. ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGES

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1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

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1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

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1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

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1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

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2. BEZAHLUNG

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2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen. 

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2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

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2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

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2.4 Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kosten des Reiseveranstalters erfolgen. Für Zahlungen mit den Kreditkarten VISA und MasterCard werden dem Kunden vom Reiseveranstalter keine Nutzungsentgelte berechnet, für Zahlungen nicht mit den Kreditkarten VISA und MASTERCARD, wie AMEX und etc. betragen die Nutzungsentgelte zurzeit (Stand: 07/2018) 2,5 % des Zahlungsbetrags.

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2.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, bzw. 6.6 zu verlangen.

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3. LEISTUNGEN UND PROSPEKTANGABEN

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3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. 

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3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden. 

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3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. 

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3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.). 

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4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

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4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden: a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

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4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

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4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder – abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

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5. PREISÄNDERUNGEN

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5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

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5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

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5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

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5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

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6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

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Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reisevorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Bei einem Rücktritt:

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6.1 

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %,

bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %,

vom 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 75 %

am Tag des Reiseantritts 90 %

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6.2 Bei Pauschalreiseangeboten mit Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments (ohne Verpflegung)

bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %,

bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50 %

vom 34. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %

am Tag des Reiseantritts 90 %

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6.3 Bei Seereisen/Schiffsreisen

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 65 %

vom 14. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %

am Tag des Reiseantritts 95 %

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6.4 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals)

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %

ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 65 %,

am Tag des Reiseantritts 95 %

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6.5 Bei Nur-Flug-Buchungen:

Stornierung vor Ausstellung des Tickets 25 €; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100 %

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6.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über den Veranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

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6.7 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen vereinbart wurden.

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6.8 Der Kunde ist bei einem Rücktritt verpflichtet, die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine zurückzugeben. Andernfalls ist der Reiseveranstalter berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

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6.9 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

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7. UMBUCHUNGEN

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7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 60 Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 80 als vereinbart.

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7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59 Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

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7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, bzw. 6.6 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 

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8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

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Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH REISEVERANSTALTER

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Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

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a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

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10. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

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10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

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10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

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10.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

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10.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.

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11. VERSICHERUNGEN SOFERN NICHT ANDERS ERWÄHNT, SIND IM REISEPREIS KEINE VERSICHERUNGEN EINGESCHLOSSEN.

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Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: - Reiserücktrittkostenversicherung, - Reisegepäckversicherung, - Reiseabbruchversicherung, - Reiseunfallversicherung, - Reisekrankenversicherung

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12. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

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12.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.

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12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 20).

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12.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

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12.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

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12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

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12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

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13. PASS-, VISA-, EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

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13.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

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13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

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13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

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14. INFORMATIONSPFLICHT ZUR IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

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Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

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15. ZOLLBESTIMMUNGEN

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Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren. 

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16. RECHTSWAHL AUF DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM REISEVERANSTALTER FINDET AUSSCHLIESSLICH DEUTSCHES RECHT ANWENDUNG.

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Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

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17. GERICHTSSTAND

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17.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

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17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

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17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 

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18. HINWEIS FÜR VERBRAUCHER

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18.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. 18.2 Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

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19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

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Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

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20. REISEVERANSTALTER

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VERANSTALTER / REISEVERMITTLER:

INDOCHINATRAVELS EUVIBUS GmbH

­ ­ 

Berliner Str. 72

60311 Frankfurt am Main, Germany

Tel. 069 / 90 43 49 50

Fax. 069 / 90 43 49 51

[email protected]

Reisinformatie

Accommodatie

H

otelaccommodatie incl. halfpension (halfpension)

Luchthaventransfers volgens groepsschema (luchthaven-hotel-luchthaven), voor vluchten met Etihad volgens exact groepsschema

Vervoer

Alle transfers in voertuigen met airconditioning

Alle boottochten zoals aangegeven

Treinreis Kandy - Nanu-Oya: Onder voorbehoud van beschikbaarheid kunnen de reisroutes veranderen en we behouden ons het recht voor wijzigingen aan te brengen.

Extra diensten

A

lle bezienswaardigheden volgens de reisroute incl. alle entreegelden

Hoogseizoenstoeslagen

Extra diensten

I

nternationale vluchten: op aanvraag

Trein naar vlucht 2e klas incl. ICE-gebruik: op aanvraag Reisverzekering (direct te boeken op onze website) Visum voor Sri Lanka momenteel 50 USD (hier aanvragen: www.srilankaevisa.lk)

Maaltijden

11 x ontbijt

1 x lunch

13 x diner

Gids

Rondreis met lokale, Duitssprekende gids

Goed om te weten

Valuta

LKR

Sri Lanka Rupee

Sri Lanka

Klantbeoordelingen

Algemene beoordeling

3

Reisroute

4

Gids

4

Vervoer

2

Accommodatie

4

Voeding

4

Operator

4.2

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
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Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
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