Reisroute
Bewonder de imposante tempels van Angkor, maak een ritje met de beroemde bamboetrein in Battambang en dompel je onder in het kleurrijke verleden van het land in de hoofdstad Phnom Penh.
Geniet tot slot van een ontspannen strandvakantie op de witte stranden van Koh Rong Island Ervaar de klassieke hoogtepunten van Cambodja en ontspan aan het eind van de reis op de witte zandstranden van Koh Rong. Het startpunt van je rondreis is de stad Siem Reap, die op slechts een paar kilometer van het beroemde tempelgebied Angkor ligt. Naast de imposante Angkor Wat, de voormalige hoofdstad Angkor Thom en de met jungle bedekte Ta Phrom tempel, bezoek je tijdens je 4-daags verblijf in Siem Reap ook locaties uit de begintijd van de Khmer kunst, zoals de Roluos tempelgroep, en bezoek je de drijvende dorpen op het grootste binnenmeer van Zuidoost-Azië - de Tonle Sap. Vervolgens reis je door naar Battambang, waar een ritje met de legendarische bamboetrein op het programma staat. In de hoofdstad Phnom Penh verdiep je je in de bewogen recente geschiedenis van het land voordat je de laatste dagen doorbrengt op de droomstranden van Koh Rong, waar je kunt nagenieten van je opwindende indrukken. Je terugvlucht naar huis is vanaf Phnom Penh. De tour is gegarandeerd voor minimaal 2 personen. Het maximum aantal deelnemers is ongeveer 10
Reisprogramma
Welkom in Siem Reap - het beginpunt van je Cambodjaanse avontuur
Ontdek de tempels van Angkor (F)
This morning we visit the legendary Angkor Wat. Inside the temple, the walls are covered with stone carvings and bas-reliefs depicting Hindu mythology and the wars waged by Suryavarman II during his reign. Angkor Wat is famous for the more than 2,000 Apsara dancers that adorn the temple.
Lunch at a local restaurant (own account).
In the afternoon we visit the ancient city of Angkor Thom, the last capital of the Great Khmer Empire under the reign of Jayavarman VII. This city is surrounded by an 8 m high wall that draws a perfect square. Enter the city through the old South Gate, an impressive stone gate with elephants and four giant faces. On each side of the entrance path, a row of 54 gods or demons hold the sacred Naga snake.
We continue to the famous Ta Prohm temple, which was built in the mid-12th to early 13th century. Ta Prohm is unique in that it has been left largely as it was found: overgrown with jungle trees and vines, with many parts of the temple razed to the ground.
The evening is at your leisure. For example, visit the local Pup Street, which has several bars, discos and restaurants.
Overnight stay in Siem Reap.
Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle.
Accommodation: hotel in Siem Reap.
Meals included:
Breakfast
Bookableoptions
Balloon ride over the temple landscapes of Angkor
Enjoy an exciting balloon ride over the ruins of the temple complexes. From above you have an ideal view of the imposing temple area and the many rice fields and small villages in the surrounding area (except the main temple Angkor Wat).
Price:
Standard: 23 EUR per person (approx. 10-15 minutes - ascending balloon)
Premium: 115 EUR per person (approx. 30-45 minutes) - Operates: December to March
*** From a body weight of 110 kg, double the price is charged.
*** Not available for travellers over 70 years of age or with health restrictions.
De "vrouwentempel" Bantey Srey, dorpsontmoetingen en monnikzegening (F)
This morning we drive to a suburb of Siem Reap and visit the "jewel" of the Angkor region, the beautiful temple of Banteay Srey. The so-called "Citadel of Women" is the best preserved temple in Cambodia to this day. It displays some of the finest examples of classical Khmer art, as this small temple is known for its truly remarkable fine bas-reliefs. Banteay Srey is unique in that it is built of pink sandstone, which is not seen anywhere else in Angkor.
Lunch at a local restaurant (own account).
In the afternoon you will be taken on a drive through the lush countryside to a local village, a beautiful little farming village where life revolves around the seasons and family, about 15 minutes outside of Siem Reap. Here you will be taken on a tour of the village and the local community, learning about their simple way of life, meeting locals and probably wanting to chat with them or help grow vegetables in the gardens. You will be greeted by children who will say hello to you. The village guide will explain Cambodian daily life, cultures and superstitions. Then we also stop at a local pagoda for an intimate monk's blessing (water blessing) and wish you good health and a safe journey - a very special experience!
This is a wonderful village tour that offers many photo opportunities and local experiences. Enjoy seasonal fruits and fresh coconut juice at a homestay before we say goodbye.
*** Note: Today we recommend that you have appropriate clothing if you wish to attend the monk blessing at the local temple.
We end the day with a beautiful sunset view from the Sra Srang water reservoir. Once the sun has set, we drive back to the city. In the evening you have time for yourself.
Overnight stay in Siem Reap.
Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle. Monk blessing and seasonal fruits in the local village.
Accommodation: Hotel in Siem Reap.
Meals included:
Breakfast
Add-onoptions
Gourmet tour by Vespa after dark: (18:00-22:30) - English guided
The hustle and bustle of street vendors, dishes, fruits, sights, flavors and sounds blend into a single Cambodian experience. In the most unlikely corners of the city and exclusively among local clientele, the true Khmer cuisine can be found. For example, try the Cambodian rice wine infused with local herbs. To complete this experience, you will receive information about the importance of the cuisine for the locals during the tour. The tour price includes all food and drinks (alcoholic and non-alcoholic) at all stops. You can enjoy your gourmet tour without worries as each guest will be seated behind one of our conscientious drivers on the Vespa. Pick-up at 18:00 and return to the hotel around 22:30 are included.
Includes: Vespa, driver, English-speaking tour guide, food and drinks
Boottocht op het Tonle Sap meer (Kampong Phluk) (F)
This morning, you will take an interesting boat trip on Tonle Sap Lake (Kampong Phluk area), where you will have the opportunity to learn about life on the lake. Tonle Sap is Southeast Asia's largest freshwater lake, which varies greatly in size depending on the season, as it swells to about four times its size during the rainy season.
Hop on a local boat and visit Kampong Phluck, a village where you will see houses on stilts that are submerged when the lake's water level swells. On the way, you will pass floating houses and impressive flooded forests that depict life on the water.
*** Please note: In the dry season, it is possible that the visit to Kampong Phluk will be replaced by a visit to Chong Knea, another part of the Tonle Sap.
Return to the hotel with a stopover for a foot massage.
The rest of the day is at leisure. Overnight stay in Siem Reap.
Included:
Transfer: private, air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle. Boat trip on the Tonle Sap Lake. Foot massage.
Accommodation: Hotel in Siem Reap.
Meals included:
Breakfast
Bookableoptions
Dinner with a traditional Apsara dance show at the Angkor Village Theater
End the eventful day with a delicious meal and relaxed entertainment. Sit back and enjoy the impressive ambience of the Angkor Village Apsara Theater as dancers, singers and musicians bring the ancient Khmer culture back to life while you enjoy the delicacies of Cambodian cuisine.
Beleef het avondlijke vleermuisspektakel in Battambang (B)
Today you continue to Battambang with its very well-preserved French colonial buildings. Cambodia's second largest city is still off the beaten track. After check-in, you will visit Phare Ponleu Selpak, an institution for disadvantaged young people. You will see young artists at work and attend a traditional circus show***.
*** The circus show in Battambang only takes place on Mondays, Thursdays and Saturdays. On all other days, there is an alternative circus show in Siem Reap.
Then drive to Phnom Sampeau and visit the Killing Caves. At dusk, you can watch thousands of bats swarming around before returning to Battambang.
Overnight stay in Battambang.
Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Tour guide: German-speaking tour guide.
Meals: Breakfast at the hotel.
Entrance tickets: to all listed sights.
Other: mineral water in the vehicle. Circus show in Battambang.
Accommodation: Hotel in Battambang.
Meals included:
Breakfast
Rijd met de "Bamboetrein" en ga verder naar Phnom Penh (B).
Overnachting in Phnom Penh inclusief ontbijt de volgende ochtend.
Maaltijden inbegrepen:
Ontbijt
Stadsbezichtiging van Phnom Penh (B)
Overnachting in Phnom Penh inclusief ontbijt de volgende ochtend.
Maaltijden inbegrepen:
Ontbijt
Geniet van je droomstrandvakantie op Koh Rong of Koh Rong Samloem (B).
You can sit back and relax for the next few days and process the impressions you have gathered on your round trip. Your transfer will take you to the island of Koh Rong or Koh Rong Samloem, the most beautiful place for a beach vacation in Cambodia. After your arrival, the rest of the day is at your leisure.
Overnight stay on Koh Rong or Koh Rong Samloem.
Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Meals: Breakfast at the hotel.
Other: Mineral water in the vehicle. Express boat to the islands.
Accommodation: Hotel on Koh Rong/ Koh Rong Samloem.
Meals included:
Breakfast
Dagen 9-11: Strandvakantie op Koh Rong of Koh Rong Samloem (F)
Included:
Meals: Breakfast at the hotel.
Accommodation: Hotel on Koh Rong/ Koh Rong Samloem.
Meals included:
Breakfast
Transfer naar de luchthaven van Phnom Penh - terug- of doorvlucht (B)
Return - onward flight
Included:
Transfer: air-conditioned vehicle.
Meals: Breakfast at the hotel.
Other: Mineral water in the vehicle. Express boat from the islands to the mainland.
Meals included:
Breakfast
Annuleringsbeleid
ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INDOCHINA TRAVELS / EUVIBUS GMBH
Stand Aug 2018
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.
1. ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.
2. BEZAHLUNG
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.
2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
2.4 Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kosten des Reiseveranstalters erfolgen. Für Zahlungen mit den Kreditkarten VISA und MasterCard werden dem Kunden vom Reiseveranstalter keine Nutzungsentgelte berechnet, für Zahlungen nicht mit den Kreditkarten VISA und MASTERCARD, wie AMEX und etc. betragen die Nutzungsentgelte zurzeit (Stand: 07/2018) 2,5 % des Zahlungsbetrags.
2.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, bzw. 6.6 zu verlangen.
3. LEISTUNGEN UND PROSPEKTANGABEN
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.
3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).
4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden: a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder – abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. PREISÄNDERUNGEN
5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reisevorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Bei einem Rücktritt:
6.1
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %,
vom 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reiseantritts 90 %
6.2 Bei Pauschalreiseangeboten mit Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments (ohne Verpflegung)
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %,
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 34. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts 90 %
6.3 Bei Seereisen/Schiffsreisen
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 65 %
vom 14. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts 95 %
6.4 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals)
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 65 %,
am Tag des Reiseantritts 95 %
6.5 Bei Nur-Flug-Buchungen:
Stornierung vor Ausstellung des Tickets 25 €; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100 %
6.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über den Veranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
6.7 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen vereinbart wurden.
6.8 Der Kunde ist bei einem Rücktritt verpflichtet, die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine zurückzugeben. Andernfalls ist der Reiseveranstalter berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
6.9 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
7. UMBUCHUNGEN
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 60 Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 80 als vereinbart.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59 Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, bzw. 6.6 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH REISEVERANSTALTER
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
10. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
10.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.
11. VERSICHERUNGEN SOFERN NICHT ANDERS ERWÄHNT, SIND IM REISEPREIS KEINE VERSICHERUNGEN EINGESCHLOSSEN.
Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: - Reiserücktrittkostenversicherung, - Reisegepäckversicherung, - Reiseabbruchversicherung, - Reiseunfallversicherung, - Reisekrankenversicherung
12. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
12.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 20).
12.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
12.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
13. PASS-, VISA-, EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
13.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.
13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. INFORMATIONSPFLICHT ZUR IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.
15. ZOLLBESTIMMUNGEN
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
16. RECHTSWAHL AUF DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM REISEVERANSTALTER FINDET AUSSCHLIESSLICH DEUTSCHES RECHT ANWENDUNG.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. GERICHTSSTAND
17.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
18. HINWEIS FÜR VERBRAUCHER
18.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. 18.2 Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.
19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
20. REISEVERANSTALTER
VERANSTALTER / REISEVERMITTLER:
INDOCHINATRAVELS EUVIBUS GmbH
Berliner Str. 72
60311 Frankfurt am Main, Germany
Tel. 069 / 90 43 49 50
Fax. 069 / 90 43 49 51
Reisinformatie
Accommodatie
Hotelovernachting incl. ontbijt (B)
Luchthaventransfers volgens groepsafspraak (luchthaven-hotel-luchthaven), voor vluchtverbinding met Vietnam Airlines volgens precieze groepsafspraakVervoer
Alle transfers in privévoertuigen met airconditioning
Alle boottochten volgens de reisbeschrijvingVerzekering
Optioneel
Diner met een traditionele Apsara dansvoorstelling in het Angkor Village Theater
Ballonvaart over de tempellandschappen van Angkor
Gastronomische tocht per Vespa na zonsondergang: (18:00-22:30) - Engelse gids
Vluchten
Extra diensten
ndere luchthavens en luchtvaartmaatschappijen op aanvraag
2 flessen mineraalwater (500 ml) per excursiedag gratis Alle bezienswaardigheden volgens route incl. entreegelden Voetmassage HoogseizoenstoeslagenExtra diensten
optie eigen aankomst: internationale vluchten
op aanvraag vanaf de gewenste luchthaven van vertrek Met de optie inbegrepen vlucht: je internationale vluchten worden uitgevoerd met Vietnam Airlines (van/naar Frankfurt) of gelijkwaardig Met de optie eigen aankomst: internationale vluchten op aanvraag vanaf de gewenste luchthaven van vertrek Hotelovernachtingen incl. ontbijt (F) Alle transfers in privévoertuigen met airconditioning Alle maaltijden zoals gespecificeerd (F ontbijt, M lunch, A diner) 2 flessen mineraalwater (500 ml) incl. ontbijt (F)Ontbijt (F) Alle transfers in privévoertuigen met airconditioning Alle maaltijden zoals gespecificeerd (F ontbijt, M lunch, A diner) 2 flessen mineraalwater (500 ml) per excursiedag gratis Circusvoorstelling en diner in Battambang Alle boottochten volgens reisbeschrijving Alle bezienswaardigheden volgens reisbeschrijving incl. entreegeldenEntreegelden inbegrepen Voetmassage Rondreis met lokale, Duitssprekende reisleiding (wisselend afhankelijk van locatie) Luchthaventransfers volgens groepsschema (luchthaven-hotel-luchthaven), voor vluchten met Vietnam Airlines volgens exact groepsschema HoogseizoenstoeslagenMaaltijden
lle maaltijden zoals aangegeven (F-ontbijt, M-lunch, A-diner)
Circusvoorstelling en diner in BattambangGids
Rondreis met plaatselijke, Duitstalige gids (wisselend, afhankelijk van plaats)
Goed om te weten
Valuta
Riel
Cambodja