Filipijnen vanaf $150 → Op naar de eilanden

24 d
7 h
55 m
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Explore In the Heart of Indochina for 12 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

In het hart van Indochina

Land:

Laos

Vlucht:

Inbegrepen

Favoriet

Reis-ID:

238063

Delen:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Duur:

    12 Dag

  • Groepsgrootte:

    10 pax

  • Leeftijd:

    5 tot 85

  • Moeilijkheid:

    Moeilijkheidsgraden:
    • Ontspannend
    • Gemakkelijk
    • Gemiddeld
    • Serieus
    • Bloedstollend

Reisroute

Laos en Cambodja zijn onlosmakelijk met elkaar verbonden door de Mekong, het boeddhisme en hun koloniale verleden: fascinerende landschappen, mysterieuze culturen, rustige tempels, smakelijke keuken - en dat alles in een dubbelpakket! Perfecte combinatie van Laos en CambodjaEn toch heeft elk land zijn eigen charme: in Laos wacht het betoverende stadje Luang Prabang met zijn vele tempels, spectaculaire natuurwonderen, watervallen, heuvelketens en valleien op je in de mystieke ochtendnevel. Je zult gebiologeerd zijn door het bijna ongerepte landschap van het noorden. De reis gaat verder door prachtige landschappen naar Vientiane, de charmante hoofdstad van het land. Laat je betoveren door de mengeling van Frans-koloniale architectuur en het boeddhistische tempelleven.Mystiek Angkor met jungletempel Ta ProhMet buurland Cambodja is het na vele jaren gelukt om zich te bevrijden van zijn tragische verleden. In de hoofdstad Phnom Penh bezoek je de beroemde tempel Wat Phnom en de legendarische Zilveren Pagode. Siem Reap is het startpunt voor een bezoek aan het legendarische tempelcomplex van Angkor Wat. Ontdek de enorme tempelcomplexen van Angkor en zie hoe de natuur haar plaats terugverovert bij de Ta Prohm tempel. Verleng je reis optioneel op een van de prachtige stranden van Cambodja of Thailand.

Reisprogramma

Dag 1

Aankomst in Luang Prabang

Individuele aankomst, ontvangst en transfer naar het hotel. Welkom in Lan Xang, het land van een miljoen olifanten. Luang Prabang is een rustig provinciestadje maar tegelijkertijd de spirituele hoofdstad van Laos. Er is nog weinig verkeer in de straten. Monniken in hun typische oranjekleurige gewaden en open parasols lopen eerbiedig door de steegjes en kloosterhoven. Geniet 's avonds van een heerlijk Laotiaans diner. Overnachting in het hotel.
Dag 2

Kookcursus, fietstocht en koninklijk paleis van Luang Prabang

Je begint je dag met een bezoek aan de markt en koopt alle ingrediënten voor de daaropvolgende kookcursus. Verheug je op een typisch Laotiaanse lunch. In de middag maak je een ontdekkingstocht op de fiets en bezoek je de Wat Mai-tempel en het voormalige koninklijke paleis, dat nu het nationale museum is. Na de verdrijving van de koninklijke familie is het in zijn oorspronkelijke staat bewaard gebleven en getuigt het van het kleurrijke verleden van het land. De fietstocht gaat verder naar de Wat Visoun tempel en naar Ock Pop Tock, een gemeenschap waar je traditionele weeftechnieken en verven te zien krijgt. Beleef de zonsondergang aan de oevers van de Mekong. Overnachting zoals op de vorige dag.
Dag 3

De monnikenwandeling en gebedsceremonie

Early risers should not miss out on attending the monks' morning procession. At sunrise, the orange-clad monks leave their pagodas and collect donations from the local population. You then drive to Mount Phousi. After climbing the 330 or so steps, you will be rewarded with a magnificent view of the city and the surrounding countryside. You will also visit Wat Xieng Thong, probably the most beautiful monastery complex in the city. Optionally, you can visit the caves of Pak Ou, just a few kilometers upstream. Thousands of Buddha statues can be admired in large caves with spectacular views of the river landscape. You also have the option of visiting a Lao Loum village in the evening. Here you will attend a traditional Baci ceremony, an impressive prayer ceremony. The head of the family requests the blessing of the gods for the inhabitants and guests of the house. Overnight stay as on the previous day.
Dag 4

Vrije dag in Luang Prabang - optioneel

Today is at your leisure. Take a stroll through the city, try street food at the market and admire the architecture of the temples. Our tip: You can optionally book an excursion to MandaLao Camp, where you can learn about the behavior of elephants in direct contact without riding them. You will accompany the elephants as they bathe and take a walk through the jungle. Overnight stay as on the previous day.
Dag 5

Treinreis door adembenemend mooi landschap naar Vientiane

De ochtend is vrij om op eigen gelegenheid te verkennen. Transfer naar het treinstation voor de trein naar Vientiane, de ietwat slaperige en charmante hoofdstad van het land. Overnachting in een hotel.
Dag 6

De heiligste plek van Laos - de That Luang stupa in Vientiane

Je bezoekt Wat Sisaket, de enige intacte tempel na de Siamese (Thaise) invasie in 1828, en Wat Phra Keo, dat nu als museum wordt gebruikt. Wat That Luang, de heiligste plaats in Laos, en de Patuxay, de Laotiaanse versie van de Arc de Triomphe, wachten daarna op je. Overnachting zoals op de vorige dag.
Dag 7

Vientiane - vlucht naar Phnom Penh

In the morning you leave Laos and fly (without a tour guide) to Phnom Penh, the capital of Cambodia, which lies majestically at the confluence of the mighty Mekong and Tonle Sap rivers. Despite the turbulent history of recent years, Phnom Penh still retains its colonial charm as much of the original architecture has been preserved. Wide tree-lined boulevards and the many buildings from the colonial era reflect the glory days and add to the charm of the city. The rest of the day is at your leisure. In the evening, you can take part in an optional street food tour. Overnight stay at the hotel.
Dag 8

Het verleden achterhalen

Explore the city by cyclo and reach the royal palace with its silver pagoda. In the National Museum, you can see the world's leading collection of archaeological artifacts from Angkor dating from the 4th to 13th centuries. During an approximately one-hour visit to the branch of the pepper farm "La Plantation", you will learn more about the history and social commitment of the organic pepper farm, visit the owner's extraordinary pepper mill collection and then enjoy an exclusive pepper and spice tasting with small snacks. Later, you will delve into a dark chapter of Cambodian history and visit Tuol Sleng S21, the infamous Khmer Rouge prison. Afterwards, you will have the opportunity to stroll through the Russian market. Overnight stay as on the previous day.
Dag 9

Phnom Penh - vlucht naar Siem Reap

After breakfast, you will fly to Siem Reap. Today you will first take a boat trip on the Tonle Sap, the largest lake in Southeast Asia. The trip takes you past floating houses, floating forests and gives you an impression of life on the water. If there is still time, visit the old market and a handicraft center. Overnight stay at the hotel.
Dag 10

Schitterend Angkor - Bayon, Angkor Wat en Ta Phrom

Neem een tuk-tuk naar Angkor Thom, een stad in een stad. In het centrum vind je de Bayon tempelberg met zijn kronkelende gangen, het Olifantenterras, het Terras van de Leper King en het voormalige koninklijke paleis. Geniet van een lunch met de studenten van een hotelmanagementschool (maandag t/m vrijdag). Goed uitgerust ga je verder naar het hoogtepunt van je reis - Angkor Wat, een van de grootste en meest perfecte heilige gebouwen ter wereld met de langste aaneengesloten bas-reliëfs ter wereld. Een meesterwerk van Khmer-architectuur! De tour eindigt met een bezoek aan de beroemde jungletempel Ta Prohm, die grotendeels is achtergelaten zoals hij is gevonden. Overnachting zoals op de vorige dag.
Dag 11

Optioneel

Today is at your leisure. This is the perfect opportunity to explore the charming city center of Siem Reap on your own or take an optional excursion to the lesser-known temples of Angkor. The most beautiful temples in the Angkor region await you on this tour. First, you will drive to the Beng Mealea temple. After a short hike through the dense jungle, you will feel like a temple explorer when you see the completely overgrown site. Continue to the red sandstone Banteay Srei temple. With its fine stone reliefs, this is the best-preserved temple in Cambodia. Overnight stay as on the previous day.
Dag 12

Vertrek of verdere reis

De dag is vrij te besteden tot de transfer naar de luchthaven. Uitchecken in het hotel voor 12 uur 's middags. We boeken graag naar wens een optionele verlenging van je vakantie in Cambodja of op de prachtige stranden van Thailand. Transfer en individuele reis naar huis of verder. (reistijd ca. 1 uur, 50 km).

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Reisinformatie

Accommodatie

11 Overnachting: Hotel

Vervoer

alle reizen en transfers volgens programma

Treinreis Luang Prabang - Vientiane

Riksjatocht op de fiets in Phnom Penh

Boottocht op de Tonle Sap

Tuk-tuk rit door Angkor

Vluchten

Lijnvlucht van Vientiane naar Phnom Penh met Lao Airlines of een andere luchtvaartmaatschappij in economy class en Phnom Penh naar Siem Reap met Cambodia Angkor Air of een andere luchtvaartmaatschappij in economy class (afhankelijk van beschikbaarheid; vluchttoeslag mogelijk)

Extra diensten

Authentiek welkomstdiner

Kookles en fietstour in Luang Prabang

Bezoek aan het Nationaal Museum in Luang Prabang

Bezoek aan het zijdeweefcentrum

Bezoek aan de aalmoezenronde van de monniken

Inzegeningsceremonie door boeddhistische monniken

Drinkwater tijdens de hele reis

Alle entreegelden volgens programma

Extra diensten

Aankomst/Vertrek

Maaltijden en drankjes niet vermeld

Visum Laos (ca. 40 USD, bij aankomst), Cambodja (ca. 34 USD)

Optionele excursies

fooien

persoonlijke artikelen

Maaltijden

Maaltijden: 11×F, 2×M, 2×A

Gids

afwisselende Duitssprekende lokale gids (geen gids op vrije dagen)

Goed om te weten

Valuta

LAK

Kip

Laos

Klantbeoordelingen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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