Philippines dès $150 → Cap sur les îles

24 d
4 h
7 m
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Explore Sunken Cities and Picturesque Bays on the Lycian Way for 14 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Vers des villes englouties et le long de baies pittoresques sur la route lycienne

Pays:

Turquie

Vol:

Inclus

Favori

ID du circuit:

238056

Partager:

  • Opérateur:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Durée:

    14 days

  • Taille du groupe:

    12 pax

  • Âge:

    5 à 85

  • Difficulté:

    Niveaux de difficulté:
    • Relaxant
    • Facile
    • Modéré
    • Difficile
    • Très difficile

Itinéraire

Découvrez le plus ancien, le plus long et le plus varié des sentiers turcs - le sentier lycien. Les étapes les plus belles et les plus riches en découvertes entre Fethiye et AntalyaSur plus de 500 km, cet itinéraire de randonnée longe plus ou moins la côte et relie de manière agréable les sites historiques de l'ancien empire lycien. Marchez sur les contreforts du Taurus qui tombent à pic dans la mer, toujours le long de petits sentiers de bergers, à travers des forêts de pins, des oliveraies et de petits villages, dans un paysage enchanteur jusqu'ici largement épargné par le tourisme. En cours de route, vous vous arrêterez régulièrement pour vous baigner dans de petites criques cachées ou pour découvrir de plus près les ruines gréco-lycéennes recouvertes de végétation.Excursion d'une journée à bord d'un confortable voilier (goélette)Pendant l'excursion, vous dormirez presque exclusivement dans des pensions et de petits hôtels. Vous pourrez également profiter de la gastronomie méditerranéenne. L'alternance de magnifiques randonnées de 4 à 7 heures et d'une excursion d'une demi-journée à bord d'un confortable voilier font de ce voyage une entreprise divertissante et aux multiples facettes.

Programme du circuit

Day 1

Jour 1 : Arrivée individuelle à Antalya

Vous prenez un vol individuel pour Antalya. Pour vous rendre de l'aéroport à votre hôtel dans la vieille ville, le mieux est de prendre un taxi ou les bus de l'aéroport. Dans le centre-ville d'Antalya (Kaleici), détendez-vous à l'hôtel ou dans l'une des cours intérieures romantiques avec de petits cafés - ici, on se sent loin de l'agitation de la mégapole. Les principales attractions dans et autour du vieux Kaleici sont la porte d'Hadrien avec ses magnifiques décorations, la mosquée Yivli Minare, le symbole d'Antalya avec son minaret visible de loin, le Kesik Minare, le minaret démoli, la tour Hidirlik Kulesi d'environ 14 mètres de haut et le vieux port, avec une vue contemplative et pittoresque de jour comme de nuit, avec de nombreux cafés et restaurants qui offrent la possibilité de se reposer et de se détendre. Nuit à l'hôtel.
Day 2

Jour 2 : Voyage vers Fethiye - ville fantôme de Kayakoy et la baie d'Ölüdeniz

In the morning, your tour guide will welcome you and discuss the tour. From Antalya, you will first drive over the highlands towards Fethiye, more precisely to Hisaronu/Belcegiz, the starting point of your first hike. This takes you to the small former Greek village of Kayakoy, which resembles a ghost town with its abandoned ruins. You hike further down to the famous turquoise-blue lagoon of Ölüdeniz, the blue paradise, one of the most photographed beaches along the Mediterranean coast. Enjoy the late afternoon on the beautiful beach before spending the night in the nearby village of Ovacik. Overnight stay at the hotel. (Driving time approx. 3h, 230 km, walking time approx. 2-3h, 200 m↑, 300 m↓, 8 km).
Day 3

Jour 3 : Tour de la côte le long de la montagne Babadag

Short drive to the official starting point of what is probably the most beautiful long-distance hiking trail in Turkey - the Lycian Way (Likya Yolu). Initially still on a wide gravel path, initially through shady pine forest, the path leads steadily uphill on the southern slope of the Babadag mountain with a view of the magnificent Ölüdeniz lagoon. As you climb higher step by step, paragliders make their rounds above you. Later, you follow the now narrow hiking trail and reach the small villages of Kozagac and Kirme, which have managed to retain their natural charm untouched and far away from mass tourism. A day with sensational panoramic views of the bright blue Mediterranean and pure nature! Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 4-5h, 630 m↑, 585 m↓, 13 km).
Day 4

Jour 4 : Vallée des papillons de rêve

A short drive takes you to Faralya, where you continue yesterday's tour and enjoy the view of the Butterfly Valley. Experience the plateau with its 300 m deep cliffs. Continue into fragrant pine forests and along the coast with fantastic views over the Mediterranean. An easy path along some terraced gardens takes you to the village of Kabak, where a beautiful bay invites you to swim. Overnight stay as on the previous day. (Distance 15 km, walking time approx. 4 h, 400 m↑, 440 m↓, 11 km).
Day 5

Jour 5 : Ruines antiques et immenses dunes de Patara - Saribelen à Gokceoren

In the morning you say goodbye to Ovacik/Fethiye and drive to Gelemis, a quiet and tranquil place better known by its original name of Patara. You drive directly to the unique dune beach of Patara, a large dune area in front of the ancient town with an 18 km long fine sandy beach. Especially in the early morning hours, when the sun casts the first shadows over this natural spectacle, the place exerts a special fascination. Climb down over the dunes to the beach and take a refreshing dip. You will then visit the ruins of Patara - once one of the most important cities in Lycia. The remains of larger buildings can be seen on the site, a Roman triumphal arch with three passages, baths, a theater, a granary from Hadrian's time, two aqueducts, the main road (which is partly under water) and the foundations of the ancient lighthouse (which is currently being restored). From Patara, continue to the nearby village of Saribelen and start your hike here. This leads past bizarre rock formations into a sparsely populated, rugged low mountain landscape. Accompanied by a fantastic view of the sea below and through flora that blooms in spring, you begin your descent, passing an old Roman village and then reaching a stony path that leads you to the small village of Gokceoren, where your escort vehicle is already waiting for you. You will stay in Kas for two nights. Overnight stay in a hotel. (Driving time Ovacik - Patara approx. 1h, 75 km; walking time dunes - Patara approx. 1h, 3 km), (Hike Saribelen - Gokceoren approx. 4h, 120 m↑, 130 m↓, 10 km), (Driving time Gokceoren - Kas approx. 20 min., 15 km).
Day 6

Jour 6 : Temps libre dans la pittoresque ville de Kas ou dans les environs

Aujourd'hui, vous êtes libre de passer la journée à Kas. Le centre de l'ancien petit village de pêcheurs, avec ses maisons grecques typiques, est classé monument historique. Avec ses ruelles étroites, ses nombreux petits cafés et ses boutiques colorées, ce village pittoresque de la côte est une véritable invitation à la détente. Une autre alternative recommandée est la plage de Kaputas (accessible en minibus en option), une petite baie paradisiaque située en dessous de falaises abruptes le long de la célèbre route côtière. La plage de galets blancs, digne d'un livre d'images, s'étend sous une falaise d'environ 150 m de haut. La transition entre la plage de galets et la mer se fait dans les plus belles nuances de turquoise, d'azur et de bleu profond. L'eau cristalline et les conditions exceptionnelles sont parfaites pour une journée de détente en mer. Nuit comme la veille.
Day 7

Jour 7 : Vers les ruines d'Apollonia

Aujourd'hui, vous vous rendez dans le petit village de Bayindir et partez pour votre étape de randonnée. Vous suivez une large route de terre et, au bout d'un moment, vous apercevez la baie d'Ufakdere à l'horizon. Vous descendez légèrement le long de la mer jusqu'à ce que vous passiez le petit village grec. Vous continuez maintenant parallèlement à la côte jusqu'à ce que vous atteigniez une petite ferme à Gebzelli. Après une courte section sur un terrain rocailleux et le long d'une petite baie, vous traverserez une forêt de pins avant d'atteindre un point de vue sur la baie d'Iskele. De là, suivez le sentier qui longe les vestiges d'une tour de guet jusqu'à la baie de Gemiler. Après une bonne pause déjeuner et l'occasion de vous baigner dans la mer, montez de la baie vers les pâturages de Gedikbasi et marchez sur un large chemin de gravier jusqu'à ce que vous rejoigniez notre véhicule. Dans le village de Bogazcik, prenez le temps de boire un thé turc avant de vous consacrer aux ruines d'Apollonia. La ville n'est mentionnée par aucun auteur antique, mais les colonnes, les tombes et la nécropole au nord témoignent de l'origine lycienne de l'agglomération. Après la visite d'Apollonia, vous continuerez vers Ucagiz où vous passerez la nuit dans une petite pension familiale. (Distance parcourue 40 km, temps de marche environ 5h, 280 m↑, 160 m↓, 11 km).
Day 8

Jour 8 : De Kilicli à Ucagiz via les ruines d'Aperlai

Le point de départ de votre randonnée d'aujourd'hui est le petit village de Kilicli. En empruntant des sentiers de randonnée et de bergers bien tracés, vous atteindrez les ruines d'Aperlai, qui faisait autrefois partie de la Ligue lycienne. Quelques sarcophages et tombes ont été conservés, ainsi que des parties des remparts et du port, en partie immergés, mais dont les fondations et les murs sont visibles dans l'eau. En traversant un terrain un peu rocailleux et un petit bois, vous atteindrez la "place de Ramazan". Ramazan est un pêcheur local qui a transformé sa cabane en une sorte de salon de thé. Nous vous recommandons également de faire une longue pause ici. Ensuite, vous marcherez en partie sur des sentiers sablonneux et rocheux, passerez devant des oliviers et de vieilles maisons en pierre et suivrez la côte jusqu'à ce que vous atteigniez le petit village côtier d'Ucagiz. Vous y passerez à nouveau la nuit. (Temps de trajet env. 20 min, 15 km), (Temps de marche env. 5h, 65 m↑, 350 m↓, 12 km).
Day 9

Jour 9 : Excursion en bateau : baie de Kekova (Simena) - île de Tersane

Sur une goélette typiquement turque, un voilier à moteur en bois, vous profiterez d'une excursion (environ 4h) le long de la magnifique côte méditerranéenne. Vous vous rendez tout d'abord dans la baie d'Aquarium, semblable à un lagon. Cet endroit merveilleux vous invite à la baignade et au bain de soleil. Votre prochain arrêt vous conduira à l'ancien chantier naval de Tersane, avec les ruines sous-marines d'une église byzantine. En traversant des eaux cristallines et en profitant de vues pittoresques sur la nature, vous atteindrez l'île de Kekova et l'ancienne ville de Simena. Dans l'eau limpide, vous apercevrez les ruines de la ville engloutie. Sur la péninsule, vous visiterez le château de Simena et terminerez la journée par un bon déjeuner à bord. Retour à Ucagiz en fin d'après-midi. Nuit comme la veille. (trajet d'environ 35 km).
Day 10

Jour 10 : Baie de Gokkaya/Kapakli - Ruines antiques de Myra - Adrasan

C'est près d'Ucagiz que commence votre randonnée le long de la côte. Depuis Gokkaya, vous empruntez de petits sentiers jusqu'aux vestiges d'une usine d'olives historique datant de l'époque ottomane. Vous montez par des chemins sablonneux et des pâturages verdoyants jusqu'au village de Kapakli. Vous continuerez ensuite vers l'ancienne Myra, connue comme lieu de pèlerinage en raison de la présence de Nicolas de Myre, originaire de cette ville. La ville antique était déjà importante à l'époque classique et, à partir de l'époque hellénistique, l'une des six plus grandes villes de la Ligue lycienne. En fin d'après-midi, vous arriverez à Adrasan, un village dispersé avec une plage de sable fin d'environ 2 km de long - votre lieu de séjour pour les trois prochaines nuits. Nuit à l'hôtel. (Distance parcourue 80 km, (temps de marche environ 4h, 50 m↑↓, 8 km).
Day 11

Jour 11 : Le vieux phare du cap Gelidonya

Le tronçon d'aujourd'hui de la voie lycienne est l'un des plus beaux de tous. Les jours précédents étaient un peu plus faciles, cette étape est l'une des plus longues - mais l'effort en vaut la peine. Les falaises à couper le souffle, les pins et les pins odorants, les herbes et les fleurs de montagne bordent le chemin. Presque toujours en vue de la mer, l'itinéraire longe une côte sauvage fascinante jusqu'au cap Gelidonya. Depuis le phare, vous avez une vue magnifique sur les îles au large et sur la baie. Vous atteindrez ensuite le petit village de Karaöz par un chemin de gravier stable. Nuitée comme le jour précédent. (Distance d'environ 15 km, temps de marche d'environ 6 h, 500 m↑, 500 m↓, 18 km).
Day 12

Jour 12 : Via l'antique Olympos & Musa Dag (Mont Moïse) vers Adrasan

Votre itinéraire de randonnée vous mènera tout d'abord à Olympos, autrefois une ville importante de la Ligue lycienne. Il reste de cette époque les vestiges d'un temple, la nécropole avec de nombreuses tombes avec des inscriptions, des restes d'habitations et des sarcophages. Vous laissez les dernières ruines derrière vous et vous vous enfoncez dans une vaste zone forestière. Le chemin serpente de plus en plus haut. De temps en temps, vous apercevez des tours rocheuses et même la mer à travers les épais buissons. Puis le plateau du sommet s'éclaircit et vous atteignez un petit col et enfin l'alpage du Mont Moïse. C'est un endroit agréable pour se reposer. Ici, vous avez une vue panoramique magnifique. Vous passerez devant d'imposants pins, des lauriers, des agrumes et d'étranges formations rocheuses avant d'atteindre les premières maisons d'Adrasan. Pour ceux qui souhaitent profiter d'une vue particulière sur la baie, un détour par les ruines de la Kalesi d'Adrasan (forteresse) s'impose. Vous marcherez le long de la plage d'Adrasan jusqu'à l'hôtel. (Temps de marche environ 6-7h, 660 m↑, 650↓, 18 km).
Day 13

Jour 13 : Les flammes de la Chimaira

Départ pour le village voisin de Cirali. Ancien bastion des pirates, il est aujourd'hui connu pour son écotourisme. Niché au milieu des orangers et des citronniers, ce village pittoresque est connu pour ses tortues de mer et sa plage de galets argentés. Vous commencez aujourd'hui au pied de la "montagne ardente". Vous y admirerez le temple d'Héphaïstos et les feux de Chimaira. Il s'agit de gaz naturel enflammé qui s'échappe de fissures à plusieurs endroits. Plus tard, vous atteindrez les eaux courantes d'Ulupinar. Magnifique trajet côtier de retour à Antalya dans un bel hôtel au cœur de la vieille ville. Nuit à l'hôtel. (Distance en voiture environ 80km, temps de marche environ 3h, 390 m↑, 120 m↓, 11 km).
Day 14

Jour 14 : Voyage individuel au départ d'Antalya

Il est préférable de réserver un transfert en taxi vers l'aéroport via votre hôtel. Si d'autres participants ont des horaires de vol similaires, les frais de voyage, qui sont gérables, peuvent bien sûr être partagés. Nous vous souhaitons un bon voyage de retour.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Détails du circuit

Hébergement

10 nuits : hôtel

3 nuits : Maison d'hôtes

Transport

tous les trajets et transferts selon le programme

Vols

Services supplémentaires

1 excursion en voilier confortable (goélette) env. 4h

transport des bagages entre les hébergements

toutes les entrées pour les musées, les sites historiques et les visites

Services supplémentaires

Arrivée/départ, transferts aéroport inclus

repas et boissons non mentionnés

les excursions et activités optionnelles

pourboires

Affaires personnelles

Repas

Guide

Bon à savoir

Devise

Turquie

Customer reviews

Operator

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Faq Tour

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