Explore California Beach & Sun for 15 days with MEIERS WELTREISEN and discover unforgettable experiences - Photo 2

California Beach & Sun

Pays:

États-Unis

Vol:

Non inclus

Favori

ID du circuit:

282290

Partager:

  • Opérateur:

    MEIERS WELTREISEN

  • Durée:

    15 days

  • Taille du groupe:

    50 pax

  • Âge:

    1 à 99

  • Difficulté:

    Niveaux de difficulté:
    • Relaxant
    • Facile
    • Modéré
    • Difficile
    • Très difficile
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Itinéraire

Veuillez noter : ce voyage s'adresse exclusivement aux clients francophones, car tous les documents de voyage sont fournis uniquement en allemand. La langue du guide est indépendante et, si un guide fait partie du circuit, elle est indiquée dans la section "Services inclus".
Autotour, voyage personnalisable

Programme du circuit

Day 1

Jour 1 : San Francisco - Sacramento

Après votre séjour individuel à San Francisco, vous prendrez votre voiture de location et traverserez le pont du Golden Gate pour vous rendre à Napa, où les amateurs de vin pourront visiter un vignoble ou faire un tour à bord du Napa Valley Wine Train. Vous arriverez à Sacramento, l'actuelle capitale de la Californie. En 1839, le capitaine John Sutter, un émigrant suisse, s'installa à cet endroit et fonda New Helvetia, une ville en plein essor. Lorsqu'un ouvrier de Sutter découvrit de l'or en construisant une scierie, la ruée vers l'or californienne éclata et coûta à Sutter ses terres et son existence. La vie de ce dernier a été adaptée par Luis Trenker dans le film "L'empereur de Californie". L'actuel Old Sacramento était le centre-ville pendant la ruée vers l'or ; de nombreux bâtiments de cette époque mouvementée ont été restaurés avec beaucoup de soin. Une nuit à Sacramento. Environ 185 km. Standard : Holiday Inn Sacramento Downtown-Arena (catégorie moyenne). Supérieur : Doubletree by Hilton Sacramento (classe moyenne supérieure).
Day 2

Jour 2 : Sacramento - Parc national de Yosemite

De Sacramento, vous vous rendrez au point culminant de votre voyage, le parc national de Yosemite. Admirez le spectacle grandiose de roches granitiques imposantes et de chutes d'eau atteignant 740 m de haut qu'offre cette vallée créée par les glaciers. 2 nuits dans le parc national de Yosemite. Environ 290 km. Standard : Yosemite View Lodge (classe moyenne). Supérieur : Tenaya Lodge (classe moyenne supérieure).
Day 3

Jour 3 : Parc national de Yosemite

Vous avez toute la journée pour explorer en détail l'immense parc national de Yosemite. Un grand nombre d'espèces animales et végétales originaires de Californie y trouvent un habitat protégé. Sur les plus de 3 000 kilomètres carrés du parc, la vallée de Yosemite est la partie la plus connue et est bien desservie pour les nombreux visiteurs. Depuis 1984, le parc national est inscrit au patrimoine mondial de l'UNESCO.
Day 4

Jour 4 : Parc national de Yosemite - Monterey

Votre itinéraire vous conduira aujourd'hui à Monterey. Sur votre route, vous aurez certainement l'occasion de voir Cannery Row (route côtière et quartier touristique), rendue célèbre par le roman "La route des sardines à l'huile" du prix Nobel de littérature John Steinbeck. Cette œuvre fait revivre l'époque où Monterey était considérée comme la capitale mondiale de la sardine. Vous emprunterez ensuite la célèbre 17 Mile Drive (payante) pour profiter de magnifiques vues panoramiques sur l'océan Pacifique. 2 nuits à Monterey. Environ 295 km. Standard : Casa Munras Garden Hotel & Spa (catégorie moyenne). Supérieur : Hyatt Regency Monterey Hotel & Spa (classe moyenne supérieure).
Day 5

Jour 5 : Carmel

Réjouissez-vous de visiter Carmel, une ville très appréciée des écrivains et des acteurs. La ville offre de belles plages et des vues imprenables sur l'océan Pacifique. Vous pourrez y faire du shopping ou vous promener sur la grande plage. Vous avez également la possibilité de visiter la mission de Carmel, en option. Cette magnifique église missionnaire, très bien conservée, a été fondée en 1770. Son architecture impressionnante vous donnera un aperçu historique de l'histoire coloniale espagnole.
Day 6

Jour 6 : Monterey - Santa Barbara

Prenez l'autoroute 1 et ne manquez pas la visite du château de Hearst, un monument impressionnant construit par le magnat de la presse Randolph Hearst et rempli d'objets d'art d'une valeur inestimable provenant du monde entier. La construction du château s'est étalée sur près de 30 ans et divise souvent les visiteurs européens, certains le considérant comme du kitsch et d'autres comme de l'art. Faites-vous votre propre idée ! Nous nous rendons ensuite à Santa Barbara, qui a été reconstruite dans le style espagnol après un tremblement de terre en 1925. En visitant la "capitale de la Riviera californienne", vous aurez l'impression de vous retrouver sur la côte méditerranéenne européenne. Une nuit à Santa Barbara. Environ 370 km. Standard : Best Western Plus Santa Barbara (classe moyenne). Supérieur : Hilton Santa Barbara Beachfront Resort (classe moyenne supérieure).
Day 7

Jour 7 : Santa Barbara - Los Angeles

Les amateurs de shopping seront comblés par le Camarillo Outlet aujourd'hui. Vous passerez ensuite par les pittoresques villes côtières de Malibu et Santa Monica avant de rejoindre la deuxième plus grande agglomération des États-Unis. 2 nuits à Los Angeles. Environ 160 km. Standard : Holiday Inn Los Angeles - LAX Airport by IHG (catégorie moyenne). Supérieur : Hilton Checkers Los Angeles (classe moyenne supérieure).
Day 8

Jour 8 : Los Angeles

Découvrez la métropole de Los Angeles. Cette ville dynamique est connue dans le monde entier pour sa culture variée et son influence sur le divertissement et la technologie. De nombreuses attractions vous attendent aujourd'hui : les attractions de l'industrie cinématographique à Hollywood, le monde merveilleux des studios Universal, le Beverly Hills mondain des stars du cinéma et de la télévision, le légendaire bateau de croisière Queen Mary, transformé en hôtel et en musée, ancré dans le port de Long Beach, le front de mer de Venice Beach, l'incomparable collection d'art du Getty Center et bien d'autres choses encore (toutes facultatives).
Day 9

Jour 9 : Parc national de Joshua Tree - Palm Springs

Aujourd'hui, vous aurez l'occasion de visiter le parc national de Joshua Tree, nommé d'après les arbres de Joshua, qui constituent le plus grand sanctuaire de cette espèce. En contrepoint du parc national, la station balnéaire de Palm Springs, de renommée internationale, est une destination populaire pour le week-end. De nombreux hôtels haut de gamme, des maisons de vacances et des appartements coûteux se trouvent ici, au nord du désert de Sonora. Les sources minérales attirent de nombreux visiteurs depuis la fin du 19e siècle. De nombreux films hollywoodiens célèbres ont été tournés ici. D'innombrables terrains de golf et des magasins exclusifs font de cet endroit le "terrain de jeu" des riches. 2 nuits à Palm Springs. Environ 385 km. Standard : Courtyard by Marriott Palm Springs (classe moyenne). Supérieur : Riviera Resort & Spa Palm Springs (classe moyenne supérieure).
Day 10

Jour 10 : Parc d'État du Mont San Jacinto

Depuis Palm Springs, vous pouvez faire une magnifique excursion au Mount San Jacinto State Park. Cette région sauvage à couper le souffle s'étend sur 5 665 hectares à l'ouest de Palm Springs et comprend le deuxième plus haut sommet de Californie du Sud. Vous y trouverez des forêts subalpines, de nombreux sentiers de randonnée - dont une section du célèbre Pacific Crest Trail - et des pistes de ski de fond qui attirent les amoureux de la nature tout au long de l'année. Une façon particulièrement confortable de prendre de la hauteur est de monter à bord du Palm Springs Aerial Tramway. Pendant le trajet, vous profiterez d'une vue pittoresque sur le parc.
Day 11

Jour 11 : Palm Springs - San Diego

Visitez l'un des 40 excellents domaines viticoles de la Temecula Valley et dégustez un zinfandel soigné. La Californie est réputée pour ses vins de Zinfandel, qui se distinguent par leur fruité intense et leurs notes épicées. 2 nuits à San Diego. Environ 200 km. Standard : Best Western Plus Bayside Inn (catégorie moyenne). Supérieur : Westgate Hotel San Diego (classe moyenne supérieure).
Day 12

Jour 12 : San Diego

Que vous souhaitiez vous détendre à San Diego ou profiter des nombreuses possibilités qui s'offrent à vous, profitez du climat parfait de cette région. San Diego est réputée pour ses longues plages de sable fin et pour son zoo de renommée mondiale, le parc safari du zoo de San Diego, LEGOLAND California et le parc Balboa avec sa multitude de musées.
Day 13

Jour 13 : San Diego - Newport Beach

Aujourd'hui, nous reprenons la route côtière vers le nord jusqu'à Newport Beach. En chemin, visitez la mission San Juan Capistrano, fondée en 1776. Avec son architecture coloniale espagnole, elle est très appréciée des touristes qui souhaitent découvrir le passé multiculturel de la Californie. 2 nuits à Newport Beach. Environ 145 km/155 km. Standard : Holiday Inn Express Newport Beach by IHG (catégorie moyenne). Supérieur : Hyatt Regency Newport Beach (classe moyenne supérieure).
Day 14

Jour 14 : Newport Beach

Dans la pittoresque ville côtière de Newport Beach, le port joue un rôle central et comprend 2 plans d'eau. Upper Newport Bay, une réserve écologique entourée d'un sentier de randonnée de 16 kilomètres, et Lower Newport Bay, avec de superbes restaurants et boutiques. Huntington Beach est connue comme la "Surf City USA". Le Huntington Beach International Surfing Museum et le Huntington Beach Pier, où se déroulent de nombreux événements de surf, valent le détour. Le temps chaud et l'ensoleillement tout au long de l'année sont parfaits pour les activités de plein air comme les feux de camp romantiques sur la plage, le volley-ball, le vélo, le stand-up paddleboard, le surf sur plus de 15 kilomètres de plage et bien plus encore.
Day 15

Jour 15 : Newport Beach - Los Angeles

L'autotour se termine par le retour à Los Angeles et la restitution de votre voiture de location réservée séparément. Possibilité d'extension individuelle. Environ 70 km.

Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025

Inhalt

Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH ............................................................... 2

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende.......................................................2

2. Bezahlung / Reiseunterlagen....................................................................................................3

DERTOUR KLASSIK- UND KULTUR-EVENTS und DERTOUR SPORTS..........................................................3

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn ......................................................................................4

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten .............................................................4

5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer.............................................................................................5

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung ....................................................................................5

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl.........................................................6

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ............................................................................6

9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände......................6

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden..........................................................................................7

11. Beschränkung der Haftung ......................................................................................................8

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung..............8

13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen..................................................................................8

14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See ........................................8

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens .........................8

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ..................................................................................9

17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.) ...........................................................................9

18. Datenschutz ..........................................................................................................................9

19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4) ...................................................................9

Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden Stornobedingungen der einzelnen

Kataloge: ..........................................................................................................................11

MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2025 - 31.03.2026).........................11

MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2025 - 31.03.2026) ..........................................................11

MEIERS WELTREISEN AFRIKA · ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026).......................................................12

MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026) ......................................................................12

MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026) ....................................................13

MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026) ...................................................................13

MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTELAMERIKA · SÜDAMERIKA (01.11.2025 - 31.10.2026)....................14

MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2026 - 31.03.2027).........................14

MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027) ..........................................................14

MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD.............................................................................15

Abweichende Entschädigungspauschalen ............................................................................................15

Veranstalter ....................................................................................................................................15

Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen

und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt).

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der

Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die

nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit

Ausnahme der Ziffern 4.2, 5.2, 7, 9, 11 und 16.1 entsprechende Anwendung. Besonderheiten,

die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich

geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf

einzelne Flugbeförderungsleistungen.

Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben

Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.)

gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden

Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler

und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt,

Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten

Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder

im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns

herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch

Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.

b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung

vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche

und gesonderte Erklärung übernommen haben.

c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues

Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der

Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die

Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns

innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der

Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die

Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7

EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien

ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax

erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages

verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder

unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben

entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht,

die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem

angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch

auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der

Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von

Geschäftsräumen erfolgte.


1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für

den Vertragsabschluss:

a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung

erläutert.

b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten

Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren

Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind

angegeben.

d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum

späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit

vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem

Weg (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen

Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.

h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften

Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons

"zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am

Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem

Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f)

oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum

Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch

nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich

nutzen.

1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die

angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe,

Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht

besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das

Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über

Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei

denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende

Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung / Reiseunterlagen

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur

fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der

Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher

und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung

des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die

Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und

unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei

Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines

Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte

Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.

DERTOUR KLASSIK- UND KULTUR-EVENTS und DERTOUR SPORTS

Sofern Sie Eintrittskarten, Startnummern für die Teilnahme an Sportveranstaltungen o.ä.

(nachfolgend „Ticket“ genannt) als Einzelleistung buchen, d.h. wenn die Buchung des Tickets nicht

Teil einer Pauschalreise iSd. § 651a BGB ist, ist der Preis für das Ticket sofort nach Erhalt der

Bestätigung in voller Höhe fällig und zahlbar.


2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Belastung Ihres

Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.

2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten

Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen

bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren

Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt,

nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß

Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten.

2.4 Die Reiseunterlagen werden, sofern die An- und Restzahlung entsprechend den vereinbarten

Zahlungsfälligkeiten geleistet worden sind, grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei

kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der

Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler,

über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie

direkt.

Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am

gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt.

Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR

15 je Vorgang erhoben.

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt

des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu

und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen

unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem

Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder

Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder

der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind

Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten

angemessenen Frist

• entweder die Änderung anzunehmen

• oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten

• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten

haben.

Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht.

Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren möchten, können Sie entweder der Vertragsänderung

zustimmen, die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen oder unentgeltlich vom

Vertrag zurücktreten.

Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als

angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen

mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise

bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend §

651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns

gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt

auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften

Datenträger zu erklären.


4.2 Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurück oder treten Sie die Pauschalreise

nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine

angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder

soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände

auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort

erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht

unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn

alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 Treten Sie vor Reisebeginn von der einzelnen Reiseleistung zurück oder treten Sie die

einzelne Reiseleistung nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können

wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist.

4.4 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der

Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von

Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen

pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die

Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser

Reisebedingungen.

4.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene

Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

4.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell

berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als die

Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter

Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige

Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.

4.7 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir

unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer

5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere

hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der

Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich -

vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt

Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im

Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine

Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem

ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten

Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende

Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt.

Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,

unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in

diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften

Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem

Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung

ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der

Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch

auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den

gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages

berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die

Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche

Aufwendungen handelt.


7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder

behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die

Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter

Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die

Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem

Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung

der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich

zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden

Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den

Reisepreis zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer

Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die

sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige

Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen

wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den

Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.

9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher

Umstände

Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende

vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten

Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

[…]

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung

verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,

außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die

Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie

nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch

dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden

wären.

(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag

zurücktreten:

1.[…]

2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der

Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach

Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten

Reisepreis.

(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises

verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem

Rücktritt zu leisten.“


10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen

Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben,

rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten

haben.

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf

es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie

verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und

eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,

stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §

651n BGB zu.

Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu

geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige

Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur

Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen

Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.

Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das

Reiseziel und die Reisedaten an.

Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen

gebucht haben, zur Kenntnis bringen.

Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch

nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art,

sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur

Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine

sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen

zum Abhilfeverlangen

(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im

Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen

unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen

sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler

Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die

Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen,

nach Aushändigung zu erstatten.

(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns,

unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich

anzuzeigen.

10.5 Beförderungsbeschränkungen

Wir bitten um Verständnis, dass schwangere Reisende aus Sicherheitsgründen in aller Regel lediglich

bis zur 23. Schwangerschaftswoche auf unseren Schiffsreisen teilnehmen können. Für Flugreisen gilt

diese Regelung bis zur 35. Schwangerschaftswoche.

Bitte setzen Sie sich mit uns frühestmöglich in Verbindung, um die für Ihre Reise geltenden

Bestimmungen abzuklären.


11. Beschränkung der Haftung

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft

herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen

Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis

beschränkt.

11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche nach

internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von

den Beschränkungen unberührt.

11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit

Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der

Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und

Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet

wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt

ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über

Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen.

Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über

diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger

wird empfohlen.

12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung

teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen

wurden, vorsorglich auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, die zum 20.07.2025 eingestellt wird. Beschwerden können

dort bereits jetzt nicht mehr eingereicht werden.

13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen

Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner

Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen

verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes

oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem

Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei

Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG)

Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung

von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen

und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter:

https://www.kataloge.dertouristik.info/services/rund-umsreisen/Zusatzinformation.html?to80k=kreuzfahrten

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden

Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden

Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft

noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu

nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche

Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die

zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel

informieren.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“)

ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-airsafety-list_de

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie

gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen

für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss.

16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen und gültigen Reisedokumente, eventuell

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich

Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die

Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht,

unzureichend oder falsch informiert haben.

16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die

jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei

denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine ReiserücktrittsVersicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor

Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können

zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des

speziellen RundumSorglos-Schutzes der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2,

81737 München. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts- Versicherung einen umfassenden

Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

18. Datenschutz

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit

dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren

personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen. Wenn Sie bei der

Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare

Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen

nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als

die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder

Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie

dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.

19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4)

Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem

Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere

Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die

Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und

anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den

Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen.

Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:

19.1 Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind

a) soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt:

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;

ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 35%;

ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 45%;

ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 55%;

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%;

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.

b) Flüge mit British Airways und Iberia zu Zielen in Europa und in Nord- und Südamerika sowie in

O, Q, T, I Klasse, Flüge mit Icelandair, Luxair zu Zielen außerhalb Europas, Skandinavian Airlines,

Fiji Airways, ITA, Royal Jordanian, SKY express, Vueling, Turkish Airlines in U, W Klasse und

American Airlines in O, Q, T, I Klasse

nach Festbuchung 95%.

c) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis „Stornogebühren nach Festbuchung 95%“) mit

Lufthansa, Air Canada, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, United Airlines und

Eurowings/Discover Airlines ab Österreich und der Schweiz sowie Flüge mit TAP ab der

Schweiz nach Portugal

nach Festbuchung 95%.

d) Sonderflugtarife (gekennzeichnet durch den Hinweis „Sonderflugtarif“) z.B. mit Air China, Air

Europa, American Airlines, Air France, British Airways, Delta, Iberia, KLM, Qatar Airways, Emirates,

Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP, United Airlines

nach Festbuchung 95%.

19.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind

a) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis „tagesaktueller Flugpreis“) mit Eurowings/Discover

Airlines, Tuifly, Lufthansa, Austrian Airlines, Alaska Airlines, Air Montenegro, Bangkok Airways,

British Airways, Aegean Airlines, Brussels Airlines, Caribbean Airlines, Intercaribbean Airways,

Hawaiian Airlines, Swiss/Edelweiss, Air Europa, Malaysian, Turkish Airlines, Air France, Qatar

Airways, Emirates, Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP und Windward

Island Airways

nach Festbuchung 95%.

b) Flüge mit Condor zu Sonderflugtarifen (gekennzeichnet durch den Hinweis „tagesaktueller

Sonderflugtarif“)

nach Festbuchung 95%.

19.3. Hotels, Rundreisen, Kurzreisen, Transfers und Ausflüge, Aktivprogramme,

Sonderprogramme, Sonderleistungen, Fly-In-Safaris, Autotouren, Busreisen, Eintrittskarten,

Kreuzfahrten, Nilkreuzfahrten, Sprachschulen, Fähren einschließlich Fährpauschalangeboten,

Drifters, Pakete, TouristCards, DERTOUR-Bahnfahrkarten (ausgenommen „BahnSpar“-Tarife)

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

Am Anreisetag 100% des Reisepreises für DERTOUR-Bahnfahrkarten. „Bahn Spar“-Tarife: Nach

Festbuchung erfolgt keine Erstattung.

19.4 Ferienwohnungen, Apartments, Hütten, Wohnmobile, Camper, Hausboote, Ferienhäuser und

Boote

bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20% pro Wohneinheit

bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% pro Wohneinheit

ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85% pro Wohneinheit

19.5 Hotel-Buchungen mit Flextarif

bis 1 Tag vor Reisebeginn kostenfrei;

ab dem Anreisetag 85% des Reisepreises.

19.6 Hotel-Buchungen mit Spartarif

nach Festbuchung 85% des Reisepreises.

19.7 Schiffsreisen

bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;

vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;

vom 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;

ab dem 1.Tag vor Einschiffungsdatum 90% des Reisepreises

19.8 Mietwagen

Bis 24 Stunden vor Anmietung fallen keine Stornierungsgebühren an. Ab 24 Stunden vor

Anmietung betragen die Stornierungsgebühren 95%.

19.9 Wohn-/Campmobile

bis 45. Tage vor Reiseantritt 20%;

vom 44. Tag bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%;

vom 34. Tag bis 25. Tag vor Reiseantritt 70%;

vom 24. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 80%;

ab 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

19.10 Motorräder

Einzelmiete

bis 31. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren

vom 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%

vom 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Gruppenmiete ab 6 Motorrädern

Bis 61. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren

Vom 60. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%

vom 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

19.11 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Ausflüge, Besichtigungstouren und

Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.

Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden

Stornobedingungen der einzelnen Kataloge:

MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2025 - 31.03.2026)

19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Kurzreisen, Fähren, Inlandsflüge Französisch Polynesien,

Transfers und Ausflüge (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13 und 19.14)

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Zugreisen, Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien,

Premium Resorts & Lodges, Schiffsreisen Französisch Polynesien

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 59. Tag 50%;

ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.

19.14 Katamarantouren mit Dreamyachtcharter in der Südsee

bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%;

ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%;

ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75%;

ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90%.

MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2025 - 31.03.2026)

19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Transfers, Ausflüge, Fähren, Hochzeitspakete

(jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13, 19.14 und 19.15)

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Alle Alaska-, Yukon-Angebote, Zugreisen, Motorradreisen, Wohnmobilreisen, Kurzreisen

„Knight Inlet Lodge“, „Farewell Harbour Lodge“, „Romantische Privatinsel für Zwei“, „Algonquin

mit den Kanu-Lodge“, Hotel „Wickaninnish Inn“, „Echo Valley Ranch & Spa“, „Cathedral Mountain

Lodge“, „Ten-ee-ah Lodge“, „Arowhon Pines“, Ausflüge zur Bären- und Walbeobachtung, „Sorrel

River Ranch“, „Mammoth Mountain Inn“, „Hale Pau Hana Resort“, Oahu Strandhochzeit,

Ferienwohnungen USA, „Naturereignis Rocky Mountains“, „USA Rocky Mountains & Rocky

Mountaineer“, Parks Canada Discovery Pass

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 59. Tag 50%;

ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.

19.14 Gruppenreisen „Kanadas Traum auf Schienen“, „Auf dem Seeweg nach Alaska“, Westkanada

& die Inside Passage“, „Lockruf des Goldes“, „Erlebnis Eisbären mit Tundra Buggy Lodge“ & „Auf

den Spuren der Eisbären“, Kurzreisen „Great Bear Adventure“, „Heli-Hiking in den Rocky

Mountains“, „Glamping mit Walen & Bären“, „Orca Camp hautnah“, „Orca Camp Family Adventure“

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises.

19.15 Eintrittskarten, „America the Beautiful“-Nationalparkpass, innerhawaiianische Flüge

bis zum Anreisetag 95%.

MEIERS WELTREISEN AFRIKA · ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026)

19.12 Apartments, Privatreisen, Autoreisen

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Namibia Flugsafari

45 Tage vor Reiseantritt 15%;

44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;

29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;

21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;

14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;

am Anreisetag 90% des Reisepreises.

19.14 Safaris in Kenia, Tansania und Uganda; Lodges, Safaris und Flugsafaris, Aktivreisen in

Südafrika und Namibia

bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;

41. bis 30.Tag vor Reiseantritt 25%;

29. bis 22.Tag vor Reiseantritt 30%;

21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50%;

14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;

ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

19.15 Game Reserves/Lodges Südafrika

bis 76 Tage vor Reiseantritt 20%;

75. bis 61. Tag vor Reiseantritt 25%;

60. bis 46. Tag vor Reiseantritt 75%;

45. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;

ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

19.16 Botswana, Sambia und Simbabwe Lodges und Safaris

bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%;

44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;

29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%;

ab 21 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.

19.17 Zugreisen ROVOS Rail

bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%;

ab 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.

19.18 Inlandsflüge in Oman und Afrika, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden:

nach Festbuchung 100% des Flugpreises.

MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026)

19.12 Apartments, Ferienwohnungen, Privatreisen, Autoreisen, Reisen für Selbstfahrer,

Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Hotels in Goa und Kerala, Hotels in Singapur, Hotels in Malaysia

bis zum 90 Tag vor Reiseantritt 25%;

ab dem 89. Tag 45%;

ab dem 41. Tag 80%;

ab 10. Tag 90% des Reisepreises.

19.14 Katamaran Kreuzfahrten in Thailand, Heritage Line – Mekong hautnah, Rundreisen in Bhutan

bis zum 94.Tag vor Reiseantritt 20%;

ab dem 93. Tag 50%;

ab dem 63. Tag 75%;

ab 33. Tag 95% des Reisepreises.

19.15 Alle Flüge innerhalb Asiens nach Festbuchung

100% des Reisepreises.

MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026)

19.12 Apartments, Ferienwohnungen, Gruppenreisen,

Privatreisen, Reisen

für Selbstfahrer, Schiffsreisen, Segeltörns,

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen

vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;

ab dem 6. Tag vor Hochzeitstermin 100% des Paketpreises.

MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026)

19.12 Privatreisen, Autoreisen, Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Innerkaribische Flüge

Bei innerkaribischen Flügen, z. B.mit Divi Divi Air, Bahamas Air oder Winair gelten teilweise

gesonderte Stornobedingungen gemäß System.

19.14 Rundreisen, Ausflüge, Mietwagen sowie Casas Particulares, und Flexipass in Kuba

bis 46 Tage vor Reiseantritt EUR 60;

vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 10%;

vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25%;

vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40%;

vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 60%;

vom 2. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;

ab 24 Stunden vor Reiseantritt 95% des Reisepreises.

19.15 Schiffsreisen

a) Katamarane

bis 90 Tage vor Einschiffung 25%;

vom 89. bis 60. Tag vor Einschiffung 50%;

vom 59. bis 30. Tag vor Einschiffung 75%;

ab 29 Tage vor Einschiffung 100% des Reisepreises.

b) Star Clippers

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%;

ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%;

ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%;

ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%;

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%;

ab Einschiffung oder Nichtantritt 95% des Reisepreises.

c) Saling Classics

bis 120 Tage vor Reisebeginn 30% ;

ab dem 119. Tag vor Reisebeginn 60% ;

ab 30 Tage vor Reisebeginn 90% des Passagepreises.

d) Kreuzfahrten

Das Umbuchungsentgelt beträgt in der Regel 100,00 € pro Person. Umbuchungen,

Namensänderungen sind nur bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach werden Änderungen

als Stornierung (lt. den Rücktrittspauschalen) und Neubuchung behandelt.

MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTELAMERIKA · SÜDAMERIKA (01.11.2025 -

31.10.2026)

19.12 Rundreisen „Andenmystik & Colca Canyon mit Komfort erleben“, „Andenmystik mit Komfort

erleben“, „Ecuador auténtico“, „Inkazentren, Kolonialpracht & einzigartige Naturschauspiele“,

„Farbenfrohes Ecuador Intensiv“ und Kurzreisen „Galápagos Island Hopping“, „Ausflüge rund

um Santa Cruz“ und Kreuzfahrt „M/V Legend“ auf den Galápagos-Inseln sowie Inlandsflüge

zwischen Ecuador Festland und Galápagos

bis 61 Tage vor Reiseantritt 50%;

ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

19.13 Schiffsreisen, Kurzreise „Sacha Lodge“ in Ecuador

bis 33 Tage vor Reiseantritt 25%;

ab dem 32. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

19.14 Kurzreise „Scalesia Lodge“, Anakonda Flusskreuzfahrt

bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%;

ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

19.15 Karnevalspakete Rio de Janeiro

nach Festbuchung 90% des Reisepreises.

19.16 Inlandsflüge, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden:

nach Festbuchung 100% des Flugpreises.

MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2026 - 31.03.2027)

19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Kurzreisen, Fähren, Inlandsflüge Französisch Polynesien,

Transfers und Ausflüge (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13 und 19.14)

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien, Premium Resorts

& Lodges, Schiffsreisen Französisch Polynesien

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 59. Tag 50%;

ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.

19.14 Katamarantouren mit Dreamyachtcharter in der Südsee

bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%;

ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%;

ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75%;

ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90%.

19.15 Zugreisen, Longitude 131

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%

ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises

MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027)

19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Transfers, Ausflüge, Fähren, Hochzeitspakete (jeweilige

Ausnahmen: siehe 19.13, 19.4 und 19.5)

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 41. Tag 35%;

ab dem 29. Tag 45%;

ab dem 21. Tag 55%;

ab dem 14. Tag 75%;

ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.

19.13 Alle Alaska-, Yukon-Angebote, Zugreisen, Motorradreisen, Wohnmobilreisen, Kurzreisen

„Knight Inlet Lodge“, „Farewell Harbour Lodge“, „Romantische Privatinsel für Zwei“, „Algonquin mit

den Kanu-Lodge“, Hotel „Wickaninnish Inn“, „Echo Valley Ranch & Spa“, „Cathedral Mountain

Lodge“, „Ten-ee-ah Lodge“, „Arowhon Pines“, Ausflüge zur Bären und Walbeobachtung, „Hale

Pau Hana Resort“, Oahu Strandhochzeit, Ferienwohnungen USA, „Naturereignis Rocky Mountains“,

„USA Rockies & Canyon Spirit“, Parks Canada Discovery Pass

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 59. Tag 50%;

ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.

19.14 Gruppenreisen „Kanadas Traum auf Schienen“, „Auf dem Seeweg nach Alaska“,

„Westkanada: Naturwunder, Kulturen und Küstenwelten“, „Westkanada & die Inside Passage“,

„Lockruf des Goldes“, „Erlebnis Eisbären mit Tundra Buggy Lodge“ & „Auf den Spuren der

Eisbären“, Kurzreisen „Great Bear Adventure“, „Heli-Hiking in den Rocky Mountains“, „Glamping

mit Walen & Bären“, „Orca Camp hautnah“, „Orca Camp Family Adventure“

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%;

ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises.

19.15 Eintrittskarten, „America the Beautiful“-Nationalparkpass, innerhawaiianische Flüge

bis zum Anreisetag 95%.

MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD

19.12 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-Buchungen:

bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%

ab dem 41. Tag 35%

ab dem 29. Tag 40%

ab dem 21. Tag 50%

ab dem 14. Tag 70%

ab dem 6. Tag 80% des Reisepreises

Abweichende Entschädigungspauschalen

Von den hier aufgeführten Entschädigungspauschalen abweichende gesonderte

Stornobedingungen sind bei dem jeweiligen Produkt in der EDV hinterlegt und werden

bei Buchung bzw. auf der Reisebestätigung entsprechend ausgewiesen.

Veranstalter

MEIERS WELTREISEN · Eine Marke der DERTOUR Deutschland GmbH

Humboldtstraße 140-144

51149 Köln

Telefon +49 69 9588-00

Sitz: Köln

Amtsgericht: Köln HRB 53152

USt-IdNr.: DE811177889

Geschäftsführer Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Britta Fischer, Matthias Lange, Stefan Römheld,

Sven Schikarsky, Mark Tantz

Détails du circuit

Hébergement

14 nuits dans les hôtels de catégorie moyenne supérieure mentionnés ou équivalents (US1X)

Services supplémentaires

Voyage en voiture selon l'itinéraire

Guide de voyage

Itinéraire personnalisé

Circuit/libre choix de la voiture de location, Circuit/prolongations individuelles, Circuit/plusieurs catégories d'hôtels au choix, Circuit/peu de changements d'hôtels

Bon à savoir

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États-Unis

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4.4

Faq Tour

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You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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