Philippines dès $150 → Cap sur les îles

24 d
3 h
2 m
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Explore One World in One Country for 21 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Un monde dans un pays

Vol:

Non inclus

Favori

ID du circuit:

238020

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  • Opérateur:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Durée:

    21 days

  • Taille du groupe:

    14 pax

  • Âge:

    5 à 85

  • Difficulté:

    Niveaux de difficulté:
    • Relaxant
    • Facile
    • Modéré
    • Difficile
    • Très difficile

Itinéraire

Le vent frais porte le bruit des vagues sur la rive, tandis que vous vous détendez en écoutant les hippopotames pousser des grognements agréables depuis le bateau. L'instant d'après, deux rhinocéros traversent la savane poussiéreuse d'un pas tranquille - puissants, vigilants, sublimes. Puis vous plongerez dans les royaumes du Sud : à Eswatini, le cœur de l'Afrique bat au rythme des danseurs qui font voler la poussière au rythme de la tradition. Plus tard, les Basotho vous accueilleront avec le sourire tandis que leur mokorotlo flottera au vent - un chapeau plein de fierté et d'histoire, haut perché dans le "royaume dans le ciel". Ce n'est pas un rêve. C'est votre voyage au cœur de l'Afrique australe.Du parc national Kruger au CapSur la route du nord-est au sud-ouest, du parc national Kruger au cap de Bonne-Espérance, ce voyage mêle nature et culture, histoire et présent, rencontres et surprises en une mosaïque de couleurs époustouflante. Les noms des différentes étapes du voyage éveillent déjà l'envie de partir et les activités promettent des expériences inoubliables : Route panoramique, Route des jardins et Canyon de la rivière Blyde ; safaris, excursions en bateau, chasse au rhinocéros et une bière dans le plus haut pub d'Afrique. Vous serez en contact avec les éléphants du parc national d'Addo-Elephant, les magnifiques paysages côtiers du parc national de Tsitsikamma, les magnifiques routes de cols d'Afrique du Sud et enfin Le Cap, métropole et destination de rêve, entourée de vignobles de renommée mondiale. L'Afrique du Sud est un monde dans un pays et vous êtes en plein dedans !

Programme du circuit

Day 1

Jour 1 : Arrivée

The time has finally come: vacation. Only one night separates you from the continent of Africa. Enjoy your evening flight from Germany to Johannesburg.
Day 2

Jour 2 : Arrivée à Johannesburg

"Goeie môre!" - a warm good morning in Afrikaans. Welcome to Johannesburg, the vibrant metropolis in South Africa's capital region of Gauteng. Your transfer driver will be waiting for you here to take you safely through the maze of streets to your hotel. Would you like a bit of culture? The "Apartheid Museum" will leave you shaking your head and shocked at the same time and is now considered a memorial to humanity (optional). In the evening, you can indulge in anticipation with like-minded people as you meet your tour group at the hotel at 6 pm. Overnight stay at the hotel.
Day 3

Jour 3 : Johannesburg - Route des panoramas

Aujourd'hui, vous aurez une idée de l'immensité de l'Afrique du Sud, qui fait plus de trois fois la taille de l'Allemagne, en roulant vers l'est dans la province de Mpumalanga. Le paysage varié vous donne lentement une idée de ce qui vous attend au cours de votre aventure sud-africaine. Des montagnes impressionnantes, des cols spectaculaires, des vallées profondes ainsi que des rivières, des cascades et des forêts caractérisent le nord-est du pays. Votre destination est Graskop, une petite ville plutôt tranquille au début de la pittoresque route Panorama. Nuit à l'hôtel. (Durée du voyage : environ 4-5 heures, 385 km).
Day 4

Jour 4 : Route des panoramas

Il est préférable d'être un peu à l'abri du vertige lorsque vous regardez le Blyde River descendre à près de 1 000 mètres dans le canyon du même nom. En vous promenant vers les meilleurs endroits pour prendre des photos, votre cœur battra la chamade, car les vues sur le canyon de la Blyde River, le troisième plus grand canyon du monde, sont tout simplement magiques. Tom Bourke a également eu un peu de chance lorsqu'il a trouvé quelques miettes d'or, et l'endroit a été baptisé "Bourkes'Luck Potholes". Il s'agit de trous de boudin qui se sont formés au confluent de la Blyde et de la Treur. Une telle nature doit être assimilée et c'est pourquoi vous vous asseyez et laissez le paysage africain défiler devant vous. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet : environ 2h, 120 km).
Day 5

Jour 5 : Safari dans le parc national Kruger

De l'autruche au regard fidèle au springbok bondissant, du zèbre noir et blanc à l'hippopotame massif, il y en aura pour tous les goûts au cours de votre journée d'observation à travers le plus grand parc national d'Afrique du Sud. Vous admirerez les Big Five sans vitre, car vous serez dans un véhicule de safari ouvert. Le parc national Kruger est LE sanctuaire de la nature et de la faune sauvage en Afrique australe et a été déclaré zone protégée par Paul Kruger dès 1898. 20 000 km² de nature pure et vous êtes au cœur de l'action. Le soir, un dîner sous la voie lactée dans un boma traditionnel vous attend. Nuit comme la veille. (Durée du trajet en fonction des observations).
Day 6

Jour 6-7 : Parc national Kruger - Eswatini

Un paysage unique, de l'artisanat et du Coca-Cola, comment tout cela va de pair et ce qu'est la danse Umhlanga et les 15 femmes vous seront expliqués aujourd'hui par votre guide touristique. Vous serez invité dans le royaume d'Eswatini du roi Mswati III. C'est l'une des trois monarchies d'Afrique. Les habitants sont fiers de leur mode de vie traditionnel et de leur culture. Vous passerez deux nuits dans la réserve de Mlilwane. En plus d'une avifaune riche en espèces, il y a une variété d'autres espèces, par exemple des hippopotames, des girafes, des zèbres et diverses antilopes, que vous pourrez voir lors d'une promenade guidée dans l'après-midi. Le lendemain, vous visiterez la ferme du chef Umphakatsi. Vous vous entraînerez à moudre le maïs et à tresser des paniers. Un plat typique vous attend pour le déjeuner, que vous mangerez à la manière swazie, c'est-à-dire avec les mains. Vous reposez ensuite votre tête dans une hutte ronde traditionnelle. 2 nuits dans le camp de repos. (Durée du voyage : environ 3 heures, 190 km).
Day 7

Jour 8-9 : Eswatini - Réserve de chasse de Hluhluwe-iMfolozi - Parc de la zone humide d'iSimangaliso - Sainte-Lucie

Fancy a souvenir? You can get one at the Swazi craft market, of course. Back in South Africa, head towards the Elephant Coast to your accommodation not far from Lake St. Lucia. What sounds like a tongue twister is actually one of the oldest game reserves in Africa. You may not manage to explore the entire 96,000 hectares the next morning, but the sighting of white and black rhinos from your touring vehicle is almost guaranteed. The Hluhluwe-iMfolozi Game Reserve is known for its successful protection of these animals. The next tongue twister is already waiting, the iSimangaliso-Wetland Park. Declared a World Heritage Site in 1999, it means "miracle" in Zulu. And a miracle it is, too, when hippos, crocodiles, cormorants and herons frolic photogenically during the boat trip. 2 nights at the hotel. (Travel time day 8: approx. 4-5 hours, 340 km, travel time day 9: approx. 2-3 hours, 200 km).
Day 8

Jours 10-11 : Drakensberg - légendaire col de Sani au Lesotho

"Wall of upright spears" - that's what the Zulu call the Drakensberg. If that's not a promise of spectacular mountain scenery. On day 10, a top-class day trip to the legendary Sani Pass awaits you. The four-wheel drive vehicle takes you up the serpentine roads. You cross the border to the Kingdom of Lesotho - the southernmost landlocked country in the world. Due to its high altitude, it is also known as the "kingdom in the sky". With an abundance of natural beauty, flora, fauna and cultural heritage, it is another highlight of your trip. You can then enjoy a delicious beer and a culinary treat in the highest pub in Africa - at an altitude of 2874 meters. When the Basatho throw on their kobo, they do so with pride. Because it is not just any piece of clothing, but the pride of generations, a warming garment and the identity of their ancestors. With the mokorotlo, the traditional hat, they are perfectly dressed. A walk through one of the settlements gives you a first-hand insight. 2 nights in a lodge. (Travel time approx. 6 hours, 460 km).
Day 9

Jour 12-13 : Drakensberg - Côte sauvage

Over a cup of coffee, you gaze at the hills that supposedly inspired Tolkien to write The Lord of the Rings and lose yourself in reverie. But you don't want to stop dreaming today, so you set off through the Eastern Cape province to Qunu. As inconspicuous as the town may be, its former resident, Nelson Mandela, is famous. The Nobel Peace Prize winner and bearer of hope for South Africa experienced his happiest childhood days in the village of 200 souls and moved back here after the end of his political career. In the late afternoon, Crawfords Beach Lodge awaits you. By its own account, it is paradise on earth. So you can be excited and relax at the same time. In the picturesque lodge on the Indian Ocean, you will live timelessly... only the ebb and flow of the tide set the pace. Use the next day for your own explorations or simply for a day of swimming on the beach. 2 nights in a lodge. (Travel time approx. 7-8 hours, 570 km).
Day 10

Jour 14 : Côte sauvage - Parc national des éléphants d'Addo

Early in the morning, head south to the picturesque Addo Elephant National Park. But before that, you still have a spectacular stretch of road ahead of you, as 158 bends need to be conquered on the Zuurberg Pass. The construction phase for the almost 28 km long pass road began in 1849. You will be staying at the Zuurberg Mountain Village, a former sanatorium in the middle of the picturesque Zuurberg mountains. Every room breathes history, as the complex was built back in 1861. In the afternoon, you can really let off steam on 160 hectares and enjoy the views of the Addo-Elephant National Park. Your guide will take you on a hike through the mountain landscape. Overnight stay in a lodge. (Travel time approx. 4-5 hours, 330 km).
Day 11

Jour 15 : Excursion d'observation dans le parc national d'Addo-Elephant - parc national de Tsitsikamma

Quel est le point commun entre les éléphants et les bousiers ? Exact, ils sont les stars du parc national d'Addo-Elephant. Il y a plus de 600 géants gris et le scarabée pilleur utilise leurs restes. Il existe même des panneaux de signalisation spécifiques pour ce bousier incapable de voler, car l'Addo Dung Beetle a toujours la priorité et il se peut donc que votre véhicule de safari ouvert doive s'arrêter plusieurs fois pendant la chasse. Mais vous ne seriez pas en Afrique si le temps jouait un rôle important. Ainsi, buffles, lions, jackals, zèbres et autruches se mettent déjà en position. Ensuite, vous vous rendrez sur la célèbre Garden Route où vous passerez la nuit dans un hôtel original avec une brasserie et un restaurant des années 60 - confortable et bizarre, tout simplement très spécial. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet : environ 5-6h, 500 km).
Day 12

Jour 16 : Parc national de Tsitsikamma

Un petit bout de jardin d'Eden vous attend dans les prochains jours, car la pittoresque Garden Route s'étend le long de la côte sud du pays. Dans une petite partie de celle-ci, le parc national de Tsitsikamma, vous vous déplacerez aujourd'hui à pied. Selon vos envies, vous pourrez soit faire une courte randonnée sur la première partie du sentier de randonnée le plus connu d'Afrique du Sud, l'Otter Trail, soit traverser l'estuaire de la Storms River sur un pont suspendu spectaculaire. La dernière forêt vierge d'Afrique du Sud offre un panorama impressionnant avec sa ligne de côte abrupte et le jeu de couleurs de sa ceinture de terre verte contrastant avec le bleu profond de l'océan ! L'après-midi est consacré à la détente ou à une excursion optionnelle. D'ailleurs, vous serez les bienvenus le soir dans la brasserie de votre hébergement. Nuit comme la veille.
Day 13

Jour 17 : Parc national de Tsitsikamma - Knysna - Oudtshoorn

Espérons qu'après avoir dégusté une bière le soir, vous serez quand même en forme pour la prochaine aventure, car le joyau de la Garden Route, Knysna, vous appelle. La ville est située dans un cadre pittoresque au bord du lagon de Knysna et offre de magnifiques points de vue avec les rochers 'The Heads'. Le long de la Garden Route, avec les villes de Wilderness et George, vous passerez par les montagnes Outeniqua pour arriver dans le Petit Karoo, où les célèbres grottes de Cango Caves vous attendent. À Outshoorn, la capitale de l'autruche, les propriétaires d'une maison d'hôtes rurale de style cap-hollandais vous attendent aujourd'hui. Nuit à la guesthouse. (Durée du trajet : environ 3-4h, 220 km).
Day 14

Jour 18 : Oudtshoorn - Robertson - Le Cap

In the morning, the flightless ostrich is on your agenda on a tour of an ostrich farm. Along the longest wine route in the world, you'll go into raptures as pretty towns such as Barrydale and Montagu line the legendary Route 62. If Sauvignon Blanc, Chardonnay and Shiraz make your taste buds rejoice, then a wine tasting is the right place for you. You can also celebrate when you see Table Mountain in Cape Town without the fog and if it is still overcast, it still offers a spectacular motif for a selfie. Thanks to your hotel right in the city center, a stroll through the V&A Waterfront tourist mile is worthwhile. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 4-5 hours, 420 km).
Day 15

Jour 19 : Cap de Bonne Espérance

Vous vous sentirez comme Bartolomeu Diaz aujourd'hui, car la péninsule du Cap est à votre programme. Mais d'abord, vous voyagerez confortablement en autocar le long de la côte et des banlieues pittoresques telles que Clifton et Camps Bay jusqu'à Hout Bay. Là, vous pourrez faire une excursion en bateau jusqu'à l'île de Duiker (en option) pour observer les lions de mer. La route du col de Chapman's Peak Drive vous fera ensuite transpirer, car ses pentes sont raides. Mais ce n'est rien comparé aux inquiétudes qu'a dû avoir Diaz lorsqu'il a contourné le Cap pour la première fois en 1488. Ce n'est pas pour rien qu'il l'a appelé le "Cap des Tempêtes". Vous découvrirez exactement de quoi il s'agit et qui est le Hollandais Volant lors d'une visite guidée. Dans l'après-midi, l'ambiance devient animale pour la dernière fois : les manchots à lunettes de Boulders Beach vous attendent (entrée facultative). Nuitée comme le jour précédent. (Durée du voyage : environ 3 heures, 150 km).
Day 16

Jour 20 : Le Cap - Départ

Si vous le souhaitez, Lion's Head, Signal Hill, Robben Island et le City Bowl sont à vos pieds. Mais vous devez d'abord escalader la montagne de la Table. Le meilleur moyen est le téléphérique, qui vous emmène à une hauteur de plus de 1000 mètres en seulement 7 minutes (peut être réservé en option, si les conditions météorologiques le permettent). C'est avec ce moment fort en tête et des milliers de photos sur votre appareil que vous terminez votre voyage en Afrique du Sud. Faites vos adieux à votre guide et à la nation arc-en-ciel du Cap à l'aéroport en fanfare.
Day 17

Jour 21 : Arrivée en Allemagne

You land in Germany in the morning.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Détails du circuit

Hébergement

9 nuits : Hôtel

6 nuits : Lodge

3 nuits : Maison d'hôtes

Transport

tous les trajets et transferts en minibus ou camion de safari climatisé

journée complète de chasse dans le parc national de Kruger en véhicule de safari ouvert

excursion dans le parc national de Hluhluwe-iMfolozi

demi-journée d'observation dans le parc national d'Addo-Elephant en véhicule de safari ouvert

Excursion en bateau sur le lac Sainte-Lucie

Assurance

Insurance is not included. Travel insurance is required for this tour. Please make sure you are adequately covered.

Facultatif

Les autres activités et services ne sont pas inclus.

Vols

Vol de ligne de/à Francfort vers Johannesburg et retour de Cape Town avec Turkish Airlines ou une autre compagnie aérienne en classe économique (selon disponibilité ; supplément de vol possible)

Services supplémentaires

Transferts aéroports en fonction des dates de voyage

Excursion au col de Sani avec visite du plus haut pub d'Afrique et déjeuner

dégustation de vin chez Robertson

excursion d'une journée entière au Cap de Bonne Espérance

toutes les entrées selon le programme

Services supplémentaires

les repas et boissons non mentionnés

les activités et excursions optionnelles

Pourboires

Affaires personnelles

Repas

Repas : 18×F, 2×M, 1×M (LB), 5×A

Guide

Guide parlant français

Bon à savoir

Devise

ZAR

Rand

Afrique du Sud

Customer reviews

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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