Philippines dès $150 → Cap sur les îles

23 d
23 h
14 m
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Explore Great South Caucasus Round Trip Summer Special for 19 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Grand circuit du Caucase du Sud Spécial été

Pays:

Géorgie

Vol:

Inclus

Favori

ID du circuit:

238064

Partager:

  • Opérateur:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Durée:

    19 days

  • Taille du groupe:

    12 pax

  • Âge:

    5 à 85

  • Difficulté:

    Niveaux de difficulté:
    • Relaxant
    • Facile
    • Modéré
    • Difficile
    • Très difficile

Itinéraire

Au fil des années, la Géorgie est passée du statut de destination confidentielle à celui de l'une des destinations les plus populaires d'Eurasie. Les possibilités touristiques sont presque illimitées pour les amateurs de culture, de vin et d'alpinisme. Notre voyage à travers le Caucase vous fera découvrir les plus belles régions du pays.Voyage complet en Géorgie avec visite de la TouchétieLes innombrables monastères et églises pittoresques, nichés dans un cadre naturel magnifique, ainsi que les traditions profondes en matière de religion, de coutumes et de traditions vous prouveront une fois de plus que ce pays situé aux confins de l'Europe est injustement tombé dans l'oubli pendant de nombreuses années. Enfin, le vin extrêmement savoureux et la cuisine légendaire vous convaincront du charme et de la gaieté proverbiale des Grusiniens. Vous voyagerez confortablement et serez toujours logés dans des pensions typiques et des maisons d'hôtes privées. Vous découvrirez par vous-même que l'hospitalité en Géorgie n'est pas qu'un slogan publicitaire.Excellente cuisine géorgienne, monastères, églises et pressoirsCe voyage est vivement recommandé à ceux qui souhaitent voir beaucoup de choses en Géorgie et qui n'ont rien contre l'authenticité et une certaine dose d'aventure. Nos trois dates spéciales en été permettent de pénétrer dans la région cachée de la Touchétie, dans le Haut-Caucase, qui n'est accessible que quelques mois par an. Les forteresses et les tours de défense ont toujours été difficiles à prendre par les assaillants.

Programme du circuit

Day 1

Jour 1 : Arrivée

Vol à destination de Tbilissi. Arrivée en fin de journée et transfert en ville. Nuit à l'hôtel. (Le cas échéant, arrivée tôt le lendemain matin - selon la liaison aérienne).
Day 2

Jour 2 : Tbilissi - Visite de la ville

Après le petit déjeuner tardif, départ pour une visite guidée de Tbilissi, capitale de la Géorgie depuis le 5e siècle. Tout d'abord, visite de la vieille ville avec l'église Metechi (13ème siècle) et la statue équestre du fondateur de la ville Vakhtang Gorgassali. De là, vous aurez une belle vue sur la rivière Mtkwari, la vieille ville et les collines environnantes. En passant par les bains sulfureux, vous découvrirez la forteresse de Nariqala (IVe siècle), la synagogue et la cathédrale de Sioni, qui abrite la croix de vigne de sainte Nino - elle christianisa la Géorgie. L'église d'Anchichati, datant du 6ème siècle, est la plus ancienne église de la ville. Visite de la salle des trésors du musée historique (orfèvrerie de l'époque de la Toison d'or). Le soir, dîner de bienvenue dans un restaurant typiquement géorgien. Nuit comme la veille.
Day 3

Jour 3 : Kakhétie - La région viticole la plus connue du pays

Vous quitterez Tbilissi en direction de l'est et vous rendrez dans la région viticole la plus connue du pays. Vous commencerez par visiter le monastère de Bodbe. La petite ville pittoresque de Signagi se trouve à proximité. Cette petite ville, avec son anneau de fortification massif, a été construite par le roi Erekle II au 18ème siècle. En passant par Signagi, vous traverserez la magnifique vallée de l'Alasani, avec ses nombreux champs de vignes et ses allées de noyers. Après le déjeuner, vous ferez une dégustation de vin. D'excellents vins biologiques vous seront servis dans le petit village de Kondoli. Continuation vers Telavi et l'hôtel. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet : environ 4h, 200 km).
Day 4

Jour 4 : Touchétie - un lieu derrière les nuages

Se rendre une fois en Touchétie est une expérience très particulière. Cette région n'est accessible que pendant quelques mois en été. L'une des excursions en haute montagne les plus spectaculaires au monde vous attend. En 4x4, vous monterez jusqu'au col d'Abano (2926 m) par des pistes parfois exposées et des virages et lacets audacieux, puis vous serez tout aussi impressionné par Omalo (2080 m). La vue est à la fois fantastique et effrayante. Les aigles et les faucons qui nichent sur les rochers près de la route volent à faible distance des véhicules. Vous vous installez dans votre maison d'hôtes et après le déjeuner, vous partez pour une première promenade vers les tours médiévales de Keselo à Omalo. Nuit à la maison d'hôtes. (Temps de trajet environ 4-5h, 75 km, temps de marche environ 1h, ↑↓100 m).
Day 5

Jour 5 : Excursion en Tchétchénie I

Aujourd'hui, vous visiterez quelques villages de montagne en Touchétie. Vous commencerez par vous rendre en 4x4 à Dartlo, peut-être le plus beau hameau de Touchétie. Petite randonnée jusqu'à Kvavlo, célèbre pour ses magnifiques maisons en pierre aux balcons sculptés et ses ruelles étroites. Ce village n'est habité qu'en été et surplombe la vallée. Retour à Omalo dans l'après-midi. Nuit comme la veille. (Temps de marche 1-2h, ↑↓330 m, 3 km).
Day 6

Jour 6 : Excursion en Tchétchénie II

The mountain villages of Schenako and Diklo impress with their beautiful architecture. Admire the houses and churches with their wonderful wood carvings. The village of Diklo consists of the newly built part and the old ruined settlement. The remains of the old Diklo tell stories from days long past, when brave inhabitants repeatedly had to defend themselves against raids from neighboring Dagestan. Over the years, the new settlement was built by storming the old part. First drive to Zhenako (get off in front of the village and start the hike). From Schenako you hike on to Diklo. Incidentally, Zhenako is home to the only Holy Trinity Church in the whole of Tusheti. Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 2h, 380 m/230 m↑↓, 6 km).
Day 7

Jour 7 : Retour avec arrêts à Tbilissi

Retour en Kakhétie. Dans la vallée d'Alasani, vous visiterez la célèbre cathédrale d'Alaverdi, que l'on aperçoit de loin dans la plaine. Elle est considérée comme la troisième plus grande église de Géorgie. Déjeuner à Telavi dans une famille kakhétie. Continuation vers Tbilissi. Temps libre en soirée. Nuit à l'hôtel. (Durée du trajet : environ 5-6h, 190 km).
Day 8

Jour 8 : De l'ancienne capitale Mtskheta à la montagne prométhéenne Kazbek

Today you drive into the Greater Caucasus via the Georgian Military Road. On the way you will visit the Dzhvari Monastery (UNESCO), which is enthroned on a rocky hill above Mtskheta, the former capital. The Svetitskhoveli Cathedral (11th century) is located directly in Mtskheta, the religious center of Georgia (UNESCO World Heritage Site). Then continue on the Georgian Military Road with a stop in Ananuri to Kasbegi. You will reach the village of Stepantsminda (also Kasbegi) and, if the weather conditions are good, you will have a view up to Mount Prometheus Kasbek, which at over 5000 m is not the highest peak in the Caucasus, but is certainly one of the most beautifully shaped. End the day with a cozy dinner. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 3-4 hours, 160 km).
Day 9

Jour 9 : Petite journée de randonnée dans le Caucase

Vous aurez toute la journée pour explorer cette magnifique vallée du Kazbek. Vous commencerez par monter à l'église de la Trinité "Zminda Zameba" datant du 14ème siècle (en option par véhicule). De l'église, située à 2180 m d'altitude, vous aurez peut-être la meilleure vue sur le Mont Prométhée Kazbek (5047 m). Les lumières du matin et du soir offrent de nombreuses possibilités de photos dans un cadre magnifique. L'après-midi, vous ferez une randonnée jusqu'aux chutes d'eau de Gweleti. Nuit comme la veille. (Temps de marche env. 3-4h, 435 m↑↓, 7 km ou 1-2h, 300 m↑↓, 4 km).
Day 10

Jour 10 : Sur l'ancienne route de la soie vers le sud

We head back south on the army road. You pass Gori, the birthplace of Stalin. A visit to the cave city of Uphlisziche from the 1st century BC, along which a branch of the legendary Silk Road passed, is particularly beautiful. The ancient city structure with its idiosyncratic street system, theaters and various palaces is still clearly recognizable today. After the sightseeing tour, you can enjoy a picnic lunch by the river. You then continue through a region characterized by agriculture until you enter the charming mountain world along the Borjomi National Park and reach Akhaltsikhe. Overnight stay in a guesthouse. (Travel time approx. 5-6 hours, 340 km).
Day 11

Jour 11 : La ville troglodyte de Wardsia

Visite de la ville troglodyte de Vardsia (XIIe siècle), creusée dans la roche. Elle a été construite par l'homme à l'âge d'or de la Géorgie au 12ème siècle. Vous y trouverez des pièces artistiquement décorées de magnifiques fresques, reliées par de longs couloirs d'où l'eau glacée s'écoule de la roche nue. Les ruines du château de Kertvisi (10e siècle) vous invitent également à faire une petite halte au bord de la route. De retour en ville, vous aurez la possibilité de visiter la forteresse de Rabati. Aujourd'hui, la forteresse a été restaurée. Outre les murs et les tours de la forteresse, une fontaine russe, la mosquée et un déambulatoire persan, entre autres, brillent d'un nouvel éclat. Retour à la maison d'hôtes en soirée. Nuit comme la veille. (Durée du trajet 2-3h, 125 km).
Day 12

Jour 12 : Pays de la Toison d'or

Today you travel to the second largest city in the country - Kutaisi. You are in western Georgia in the province of Imereti, the "Land of the Golden Fleece". Once you arrive in Kutaisi, you will start with a short tour of the city, including a visit to the market and the opportunity to stroll around or simply watch the hustle and bustle on the main square. Later, you will drive to the Prometheus karst cave not far from the city. Around 1000 steps lead up and down through 6 of 22 halls with breathtaking stalactites and stalagmites. Overnight stay in the guest house. (Travel time approx. 3-4 hours, 250 km).
Day 13

Jour 13 : Svanétie cachée

Le matin, vous aurez encore le temps de visiter Koutaïssi. Plus tard, vous partirez pour ce qui est peut-être le plus bel endroit de Géorgie - la Svanétie. En route vers les montagnes, vous ne pourrez pas manquer le barrage d'Enguri (le plus grand barrage de l'ex-Union soviétique). La route de montagne serpente de manière spectaculaire à travers un canyon sauvage le long de l'Enguri. La Svanétie, ce sont des montagnes enneigées, des prairies de montagne intactes, des rivières de montagne sauvages et des cascades, ainsi que des tours médiévales. Les rites et coutumes qui y sont conservés sont impressionnants, sans parler de la langue des Svans, qui n'a rien à voir avec le géorgien. En fin de journée, vous atteindrez Mestia (1400 m), le centre administratif de la Svanétie. Vous passerez la nuit dans la maison d'hôtes où vous passerez les prochains jours. Un dîner commun est servi chaque soir à la maison d'hôtes. (Durée du trajet environ 5-6h, 300 km).
Day 14

Jour 14 : Petite journée de randonnée dans le Caucase

Pour vous changer les idées après les longs trajets, vous ferez aujourd'hui une randonnée jusqu'au glacier Tchaladi. Avant de partir à pied, petit trajet en voiture à travers la vallée du même nom. La randonnée peut être légèrement modifiée en accord avec le guide. Vous serez de retour à Mestia au plus tard dans l'après-midi et aurez le temps d'explorer la ville, d'acheter des souvenirs ou de vous détendre dans l'un des bars ou cafés. Nuit comme la veille. (Temps de marche environ 2h, 5 km, 370m↑↓).
Day 15

Jour 15 : Excursion à Ushguli

Nous montons en 4x4 jusqu'à Ushguli, à 2200 m d'altitude. Ushguli est classée au patrimoine mondial de l'UNESCO et est considérée comme la plus haute localité d'Europe habitée toute l'année. À Ushguli même, le temps semble s'être arrêté. Visite du complexe de l'église Sainte-Marie et de quelques très anciennes tours de défense. Depuis Ushguli, vous aurez la meilleure vue sur l'imposante face sud de la plus haute montagne du pays - le Chkhara (5200 m). Vous ferez une randonnée en direction de l'immense glacier de Chkhara. Pique-nique en cours de route. Une excursion pour les gourmands et les amoureux de la nature, car les prairies de montagne sont parsemées de fleurs sauvages les plus diverses. À Ushguli, vous aurez le temps de prendre un café/thé et un gâteau ou une bière bien méritée pour vous désaltérer. Nuit comme la veille. (Temps de trajet environ 4h, 90 km, temps de marche environ 3h).
Day 16

Jour 16 : Temps libre à Mestia - des possibilités presque infinies

Aujourd'hui, profitez d'une journée libre à votre guise ! Visitez le joli musée de Mestia, visitez l'une des tours de défense, flânez dans les différentes boutiques de souvenirs, montez en téléphérique ou faites votre propre petite randonnée, par exemple vers la Croix de Mestia. Il y a tant de choses à voir et à faire à Mestia et dans ses environs. Votre guide sera ravi de vous aider à planifier votre journée. Vous vous retrouverez le soir pour dîner ensemble. Nuit comme la veille.
Day 17

Jour 17 : La côte de la mer Noire

Aujourd'hui, vous quittez le haut Caucase pour rejoindre le niveau de la mer. Batoumi, la capitale de la province d'Adjarie sur la côte de la mer Noire, est votre destination. Depuis la ville de Poti, le deuxième port le plus important de Géorgie, vous longerez la côte. De là, vous avez toujours une vue sur le Caucase, qui se présente à l'horizon dans un décor magnifique. Vous sentez le climat méditerranéen ? Faites un tour dans le célèbre jardin botanique. Vous y découvrirez plus de 5 000 espèces de plantes, qui contrastent avec les journées passées dans les montagnes. A voir absolument ! Nuit à l'hôtel à Batoumi. (Durée du trajet : environ 4-5h, 300 km).
Day 18

Jour 18 : Batoumi, la métropole de la mer Noire

Au cours de votre visite de la perle blanche de la Géorgie, vous découvrirez les places et les bâtiments les plus importants. Vous remarquerez tout de suite que beaucoup d'argent a été investi dans la structure de la ville ces dernières années. Batoumi s'est véritablement fait belle pour ses hôtes et se présente dans toute sa splendeur après des décennies de grisaille. La promenade bordée de palmiers, qui semble s'étendre à l'infini, invite à la flânerie. L'après-midi, vous pourrez flâner dans les rues à votre guise. Le soir, la ville s'éveille à la vie. Les lumières des gratte-ciel et les "fontaines dansantes" enchantent le paysage urbain. Le soir, dîner de clôture en commun. Nuit comme la veille.
Day 19

Jour 19 : Retour à la maison

Transfert matinal à l'aéroport et retour chez vous.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Détails du circuit

Hébergement

8 N : Maison d'hôtes

7 nuits : hôtel

3 nuits : maison d'hôtes (salle de bain commune)

Transport

Vols

Vol de ligne de/à Francfort vers Tbilissi et retour de Batoumi avec Turkish Airlines ou une autre compagnie aérienne en classe économique

Services supplémentaires

Guide de randonnée lors des excursions dans le Caucase

dégustation de vin le 3e jour

toutes les entrées selon le programme

Services supplémentaires

les repas et boissons non mentionnés

excursions et visites optionnelles

Tour en téléphérique en Svanétie (env. 5 EUR)

Pourboires

Affaires personnelles

Repas

Repas : 17×F, 4×M, 4×M (LB), 15×A

Guide

Bon à savoir

Devise

GEL

Lari

Géorgie

Customer reviews

Operator

4.1

Faq Tour

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