Explore Highlights of the Andean Countries for 18 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Lo más destacado de los países andinos

País:

Chile

Vuelo:

Incluido

Favorito

Tour id:

237698

Compartir:

  • Operador:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Longitud:

    18 días

  • Tamaño del grupo:

    12 pax

  • Edad:

    5 to 85

  • Dificultad:

    Niveles de dificultad:
    • Relajante
    • Fácil
    • Moderado
    • Activo
    • Muy activo

Itinerario

En este emocionante viaje combinado por Chile, Bolivia y Perú, conocerás lo más destacado de los estados andinos: desde modernas metrópolis hasta extraños paisajes desérticos y gigantescos salares, pasando por el antiguo imperio inca.De Santiago de Chile al desierto de AtacamaDespués de empezar en la animada capital, Santiago de Chile, te dirigirás a San Pedro de Atacama, en el desierto más árido del mundo. No hace falta ser astronauta para maravillarse ante grotescos paisajes lunares y un increíble cielo estrellado. Del altiplano boliviano al lago TiticacaLas lagunas bordeadas de volcanes del altiplano boliviano parecen haber sido creadas por el pincel de un artista: las salpicaduras de color rojo rosado de innumerables flamencos salpican los tonos más intensos. Con el salar aparentemente interminable del Salar de Uyuni y el legendario lago Titicaca, descubrirás lo más destacado del paísSiguiendo el rastro de los incas en PerúPintorescas ruinas como las de Sillustani, Pisac y Ollantaytambo cuentan la singular historia de culturas de antaño. Como colofón del viaje, viajarás desde Cuzco, la antigua capital de los incas, a través del Valle Sagrado hasta Machu Picchu. Saborea el momento en que la vista del impresionante yacimiento inca se abra ante ti en medio de una exuberante selva verde y rodeado de preciosas montañas.

Programa del tour

Día 1

Llegada

Vuelo a Santiago de Chile. ¡Te esperamos en tu aventura sudamericana!
Día 2

Santiago de Chile

Llegada a Santiago de Chile y traslado al hotel. Por la tarde, harás un recorrido urbano (aprox. 4 horas) por esta vibrante ciudad de millones de habitantes. Entre otras cosas, explorarás el centro histórico con la famosa Plaza de Armas, la catedral, el palacio presidencial clasicista y el moderno distrito gubernamental. Después podrás disfrutar de una impresionante vista de la ciudad y de los Andes cercanos desde uno de los cerros: el Cerro San Cristóbal o el Cerro Santa Lucía. Pasa la noche en un hotel. (duración del viaje aprox. 30 min, 30 km).
Día 3

Desierto de Atacama

Traslado al aeropuerto y vuelo a Calama, en el árido norte de Chile. Aquí te recibirán y conducirás por el desierto de Atacama hasta San Pedro de Atacama (2400 m), un pueblo oasis de inusual colorido fundado en 1547. Las fortalezas de piedra de las montañas circundantes son prueba de una cultura paleolítica. Por la tarde, visita el místico Valle de la Luna, no lejos del pequeño pueblo. Una auténtica atracción, sobre todo al atardecer: las extrañas dunas de arena y los dentados picos rocosos brillan en espectaculares tonos rojos y dorados. Pasa la noche en el hotel. (Tiempo de viaje aprox. 2 horas, 120 km) Nota: Aquí y en el Altiplano boliviano, puede hacer mucho frío y viento en cuanto cae la tarde.
Día 4

Atacama

Hoy aprovecharás todo el día para conocer los tesoros paisajísticos del desierto más árido del mundo. Te sorprenderán los extraños paisajes del Salar de Atacama. Caminarás entre el cielo azul brillante, la sal reluciente y las impresionantes montañas del horizonte. Tu guía te contará más cosas sobre el fascinante ecosistema del desierto de sal: ¡es difícil creer que la vida pueda desarrollarse en esta zona inhóspita! Con un poco de suerte, puede que incluso veas flamencos en el Salar, cuyo delicado color rosa hace que la composición cromática sea perfecta. A continuación, continuarás tu recorrido hacia las lagunas de altura de Miscanti y Miñiques (4100 m). Es difícil cansarse de ver las lagunas azul celeste con el telón de fondo de los volcanes del mismo nombre. Por la tarde, puedes pasear por la tranquila ciudad de San Pedro y disfrutar de una comida en uno de sus encantadores restaurantes. Pernocta como el día anterior. (Tiempo de viaje aprox. 4 horas, 300 km).
Día 5

Campos de géiseres del cráter volcánico de El Tatio

Antes del amanecer, te diriges a los géiseres de El Tatio, a unos 4300 m. En el aire frío de la mañana al amanecer, cada géiser está coronado por una columna blanca de vapor que desaparece en cuanto el sol se eleva sobre las montañas. En un paseo matutino por este paisaje surrealista, formado por fumarolas, solfataras, fuentes termales, géiseres y volcanes de lodo, puede que incluso tengas la suerte de avistar a alguno de los animales locales en tu excursión matutina para buscar comida. De regreso hacia San Pedro, te detendrás en el pueblo de Machuca, donde las caravanas de llamas solían descansar de su viaje por el "Camino Inca". La tarde es libre: Visita la iglesia colonial, o te recomendamos un paseo hasta el poblado precolombino de Tulor, de unos 3000 años de antigüedad. Pasa la noche como el día anterior. (Tiempo de viaje aprox. 4 horas, 180 km).
Día 6

Lagunas de colores en el Altiplano

Hoy cruzas la frontera chileno-boliviana a una altitud de 4500 m cerca de Hito Cajón. En un vehículo todoterreno, pasarás por las lagunas Verde y Blanca al pie del volcán Licancabur (5916 m), a través del paisaje surrealista del desierto de Salvador Dalí hasta la espectacular Laguna Colorada de la Reserva Nacional Eduardo Avaroa, coloreada de rojo por las algas y los minerales. Aquí, en el "Tíbet de los Andes", hay numerosas zonas desérticas con volcanes extintos, lagunas de colores y fuentes termales, que ofrecen numerosas oportunidades fotográficas durante el viaje. Los mejores motivos son probablemente los flamencos andinos de la Laguna Colorada, donde también pasarás la noche a unos 4200 m. Pernocta en una sencilla pensión. (Tiempo de viaje aprox. 5 horas, 200 km) Nota: Desde la frontera boliviana, viajarás en vehículos todoterreno durante los próximos días.
Día 7

Laguna Colorada - Salar de Uyuni

El segundo día en el altiplano de Bolivia te lleva más al norte, al desierto de Siloli. Estás en el desierto más alto del mundo: a lo largo de los años, el viento ha moldeado algunas rocas enormes hasta convertirlas en extrañas esculturas. Pasas junto al Árbol de la Piedra y lagunas que se alinean como un collar de perlas: Laguna Charkota, Laguna Hedionda y Laguna Cañapa son sólo algunos de sus nombres. Por la tarde, llegarás al pequeño pueblo de Tahua, en la orilla nororiental del Salar, donde podrás terminar el día en paz. Pasarás la noche en el hotel. (Tiempo de viaje aprox. 5 horas, 250 km).
Día 8

Salar de Uyuni

Hoy te espera un momento culminante de este viaje: Atravesarás el Salar de Uyuni, el mayor desierto de sal del mundo, con más de 10.000 kilómetros cuadrados. Los espejismos y los cristales de sal crean fascinantes ilusiones ópticas. Visitarás la isla de cactus Isla Incahuasi, que se encuentra en medio del salar y pone acentos de color con sus cactus gigantes. Esta pequeña isla estéril en medio de la nada blanca alberga cactus de hasta 12 m de altura y unos 1.200 años de antigüedad, y ofrece una magnífica vista panorámica de la extensión blanca y las montañas volcánicas nevadas que hay detrás. Pasa la noche en el hotel. (Tiempo de viaje aprox. 4 horas, 250 km) Nota: Debido a las condiciones meteorológicas, no podemos garantizar la visita a la isla Incahuasi.
Día 9

Uyuni - La Paz

Por la mañana, volarás de Uyuni a La Paz. Durante un breve recorrido turístico, aprenderás mucho sobre esta extraordinaria ciudad, situada entre los 3200 y los 4100 metros de altitud. Hay todo tipo de curiosidades en el famoso mercado de las brujas: Se venden hierbas y amuletos de la suerte, reflejo de las creencias tradicionales indias. Por supuesto, no querrás perderte un paseo en el Teleférico. La mayor red urbana de teleféricos del mundo ofrece una excelente forma de viajar por las empinadas laderas y proporciona unas vistas panorámicas espectaculares. Pasa la noche en un hotel.
Día 10

La Paz - Tiwanaku - Copacabana

El viaje de hoy te lleva a Copacabana, uno de los lugares de peregrinación cristiana más importantes de Sudamérica y situado directamente a orillas del lago Titicaca (a 3800 m). De camino, visitarás el yacimiento precolombino de Tiwanaku (Patrimonio de la Humanidad de la UNESCO). Se considera una de las culturas más antiguas del continente sudamericano, y el yacimiento es ahora uno de los lugares de excavación y ceremoniales más importantes de Bolivia. Pasa la noche en un hotel. (Tiempo de viaje aprox. 5-6 horas, 260 km).
Día 11

Lago Titicaca

Toma el barco hacia la Isla del Sol. De camino, haces una breve parada en la Isla de la Luna, donde desembarcas y visitas un interesante yacimiento arqueológico inca. Según la leyenda, se dice que el primer inca emergió aquí de las aguas del lago Titicaca, lo que convirtió a la Isla del Sol en el origen del imperio inca. Durante una excursión, podrás disfrutar de magníficas vistas de los picos nevados de la Cordillera Real, que se elevan sobre el lago azul celeste. Pasa la noche en una casa de huéspedes (tiempo de caminata aprox. 2-3 horas).
Día 12

Isla del Sol - Copacabana - Puno

Vuelve en barco a Copacabana y disfruta de tiempo libre. ¿Por qué no haces una visita a la impresionante iglesia o subes a la montaña local "Calvario"? Tu guía turístico te acompañará a la estación de autobuses, desde donde el cómodo autobús público te llevará al otro lado de la frontera, en Kasani, hasta Puno. Aquí te recogerá un conductor de traslado y te llevará al hotel. Pasarás la noche en el hotel. (Tiempo de viaje aprox. 3 horas, 150 km).
Día 13

Puno - Sillustani - Pisac

El destino de hoy es el Valle Sagrado de los Incas. De camino, visitarás las ruinas de Sillustani, un lugar de enterramiento de tres culturas con un magnífico telón de fondo natural. El viaje continúa a través de las pintorescas tierras altas andinas, pasando por pueblos indígenas y rebaños de alpacas pastando. Por la tarde llegarás a Pisac, en el Valle Sagrado. Pasarás la noche en un hotel. (Tiempo de viaje con paradas aprox. 9 horas, 390 km).
Día 14

Pisac, Ollantaytambo y en tren a Machu Picchu

En Pisac, visitarás el colorido mercado y subirás al imponente complejo de ruinas que hay sobre la ciudad, desde donde tendrás una vista de primera sobre el valle. A continuación viajarás a Ollantaytambo. El impresionante Templo del Sol fue uno de los primeros refugios de los incas frente a los españoles. Tras visitar el impresionante complejo, viajarás en tren por el valle del Urubamba hacia Machu Picchu (Patrimonio de la Humanidad de la UNESCO). A última hora de la tarde llegarás a Aguas Calientes, al pie de la legendaria ciudadela inca. Pasarás la noche en un hotel. (Duración aproximada del viaje: 1,5 horas en vehículo y 1,5 horas en tren).
Día 15

Machu Picchu (UNESCO) y en ferrocarril andino a Ollantaytambo

Por la mañana, un autobús te llevará hasta la ciudad en ruinas. Con un poco de suerte, experimentarás la magia cuando la niebla matutina se disipe y la vista de la mundialmente famosa ciudad inca se vuelva clara. Una extensa visita guiada al lugar te permitirá viajar atrás en el tiempo y vivir la historia en primera persona. De vuelta al pie del valle, tomarás el tren de regreso a Ollantaytambo o Poroy a última hora de la tarde. Al principio podrás maravillarte ante los húmedos acantilados verdes y cubiertos de líquenes por los que serpentea la espectacular ruta del tren. Poco a poco, la humedad desciende y abandonas el místico bosque nuboso de montaña. El paisaje cambia kilómetro a kilómetro y vuelves al tranquilo mundo del Valle Sagrado. Pequeñas granjas y campos bordean las vías, el valle se ensancha y llegas a Ollantaytambo. Desde aquí viajas de vuelta a Cuzco en autocar. Pasa la noche en un hotel. (duración del viaje aprox. 2,5 horas, 120 km).
Día 16

Cusco

Hoy descubrirás la antigua capital del Imperio Inca y sus alrededores. Durante un recorrido por la ciudad, visitarás algunos de los interesantes edificios de la época inca y colonial. A continuación explorarás dos impresionantes ruinas cercanas a Cuzco: Sacsayhuaman y Kenko. Pasa la noche como el día anterior.
Día 17

Cusco - Salida

Tendrás la mañana libre para explorar por última vez la ciudad y comprar recuerdos, antes de que te lleven al aeropuerto para regresar a casa. Opcionalmente, puedes quedarte otro día en Cuzco y visitar la Montaña del Arco Iris. Pregúntanos.
Día 18

Llegada a Alemania

Tras una serie de impresiones y experiencias a lo largo de los Andes, llegarás a tu aeropuerto de salida. Te deseamos un buen viaje de vuelta a casa.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Detalles del tour

Alojamiento

14 noches: Hotel

1 noche: Casa de huéspedes

Transporte

Todos los viajes en vehículos privados

Viaje en tren con el ferrocarril andino hasta Aguas Calientes y vuelta

Paseo en barco por el lago Titicaca

Viaje en teleférico en La Paz

Opcional

Vuelos

Vuelo regular desde/hacia Frankfurt a Santiago de Chile y regreso desde Cusco con Iberia/LATAM u otra compañía aérea en Clase Turista

Vuelos nacionales Santiago de Chile - Calama y Uyuni - La Paz en Clase Turista

Servicios adicionales

Autobús Copacabana - Puno

Entrada para el festival Inti-Raymi (fecha 08.06. - 26.06.2026)

Todas las entradas según el programa

Servicios adicionales

Comidas y bebidas no mencionadas

Excursiones y actividades opcionales

propinas

objetos personales

Comidas

Guía

Bueno saber

Divisa

CLP

Chilean Peso

Chile

Enchufes y adaptadores

/img/types/type_12.png

Plug type L

Opiniones de clientes

Overall

4

Itinerary

4

Guía

3

Transport

4

Accommodation

4

Food

4

Operador

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
Inicio
Buscar
Perfil