Filipinas desde $150 → Vámonos a las islas

24 d
4 h
7 m
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Explore Sunken Cities and Picturesque Bays on the Lycian Way for 14 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

A ciudades hundidas y a lo largo de pintorescas bahías por la Vía Licia

País:

Turquía

Vuelo:

Incluido

Favorito

Tour id:

238056

Compartir:

  • Operador:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Longitud:

    14 días

  • Tamaño del grupo:

    12 pax

  • Edad:

    5 to 85

  • Dificultad:

    Niveles de dificultad:
    • Relajante
    • Fácil
    • Moderado
    • Activo
    • Muy activo

Itinerario

Experimenta el sendero más antiguo, largo y variado de Turquía: la Vía Licia. El senderismo, los fantásticos baños en el mar y la cocina mediterránea nunca han estado tan cerca! Las etapas más bellas y emocionantes entre Fethiye y AntalyaA lo largo de más de 500 kilómetros, esta ruta de senderismo discurre más o menos por la costa y conecta de forma agradable los lugares históricos del antiguo Imperio Licio. Camina por las estribaciones de los montes Tauro, que caen abruptamente hacia el mar, por pequeños senderos de pastores a través de bosques de pinos, olivares y pequeñas aldeas, por un paisaje mágico que se ha librado en gran medida del turismo. Por el camino, te detendrás una y otra vez para darte un chapuzón en pequeñas bahías escondidas o para descubrir las ruinas grecoalíacas cubiertas de maleza.Excursión de un día en un confortable velero (goleta)Durante la excursión, pernoctarás casi exclusivamente en pensiones y pequeños hoteles. También obtendrás el valor de tu dinero con las delicias mediterráneas. La alternancia entre maravillosas caminatas de 4-7 horas y una excursión de medio día en un cómodo velero hacen de este viaje una empresa entretenida y polifacética.

Programa del tour

Día 1

Viaje individual a Antalya

Vuelas individualmente a Antalya. La mejor forma de ir del aeropuerto al hotel en el centro de la ciudad es en taxi o en el autobús del aeropuerto. En el centro de Antalya (Kaleici) puedes relajarte en el hotel o en uno de los románticos patios con pequeños cafés; aquí te sentirás lejos del ajetreo de la metrópoli. Las principales atracciones turísticas de la antigua Kaleici y sus alrededores son la Puerta de Adriano, con sus magníficas decoraciones, la mezquita Yivli Minare, el punto de referencia de Antalya con su minarete visible desde lejos, la Kesik Minare, el minarete demolido, la torre Hidirlik Kulesi, de unos 14 m de altura, y el antiguo puerto, con una vista tranquila y pintoresca tanto de día como de noche, con numerosos cafés y restaurantes que ofrecen la oportunidad de descansar y relajarse. Pasa la noche en el hotel.
Día 2

Viaje a Fethiye

In the morning, your tour guide will welcome you and discuss the tour. From Antalya, you will first drive over the highlands towards Fethiye, more precisely to Hisaronu/Belcegiz, the starting point of your first hike. This takes you to the small former Greek village of Kayakoy, which resembles a ghost town with its abandoned ruins. You hike further down to the famous turquoise-blue lagoon of Ölüdeniz, the blue paradise, one of the most photographed beaches along the Mediterranean coast. Enjoy the late afternoon on the beautiful beach before spending the night in the nearby village of Ovacik. Overnight stay at the hotel. (Driving time approx. 3h, 230 km, walking time approx. 2-3h, 200 m↑, 300 m↓, 8 km).
Día 3

Excursión costera por la montaña Babadag

Short drive to the official starting point of what is probably the most beautiful long-distance hiking trail in Turkey - the Lycian Way (Likya Yolu). Initially still on a wide gravel path, initially through shady pine forest, the path leads steadily uphill on the southern slope of the Babadag mountain with a view of the magnificent Ölüdeniz lagoon. As you climb higher step by step, paragliders make their rounds above you. Later, you follow the now narrow hiking trail and reach the small villages of Kozagac and Kirme, which have managed to retain their natural charm untouched and far away from mass tourism. A day with sensational panoramic views of the bright blue Mediterranean and pure nature! Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 4-5h, 630 m↑, 585 m↓, 13 km).
Día 4

El Valle de las Mariposas, de ensueño

A short drive takes you to Faralya, where you continue yesterday's tour and enjoy the view of the Butterfly Valley. Experience the plateau with its 300 m deep cliffs. Continue into fragrant pine forests and along the coast with fantastic views over the Mediterranean. An easy path along some terraced gardens takes you to the village of Kabak, where a beautiful bay invites you to swim. Overnight stay as on the previous day. (Distance 15 km, walking time approx. 4 h, 400 m↑, 440 m↓, 11 km).
Día 5

Antiguas ruinas y enormes dunas de Patara - Saribelen a Gokceoren

In the morning you say goodbye to Ovacik/Fethiye and drive to Gelemis, a quiet and tranquil place better known by its original name of Patara. You drive directly to the unique dune beach of Patara, a large dune area in front of the ancient town with an 18 km long fine sandy beach. Especially in the early morning hours, when the sun casts the first shadows over this natural spectacle, the place exerts a special fascination. Climb down over the dunes to the beach and take a refreshing dip. You will then visit the ruins of Patara - once one of the most important cities in Lycia. The remains of larger buildings can be seen on the site, a Roman triumphal arch with three passages, baths, a theater, a granary from Hadrian's time, two aqueducts, the main road (which is partly under water) and the foundations of the ancient lighthouse (which is currently being restored). From Patara, continue to the nearby village of Saribelen and start your hike here. This leads past bizarre rock formations into a sparsely populated, rugged low mountain landscape. Accompanied by a fantastic view of the sea below and through flora that blooms in spring, you begin your descent, passing an old Roman village and then reaching a stony path that leads you to the small village of Gokceoren, where your escort vehicle is already waiting for you. You will stay in Kas for two nights. Overnight stay in a hotel. (Driving time Ovacik - Patara approx. 1h, 75 km; walking time dunes - Patara approx. 1h, 3 km), (Hike Saribelen - Gokceoren approx. 4h, 120 m↑, 130 m↓, 10 km), (Driving time Gokceoren - Kas approx. 20 min., 15 km).
Día 6

Tiempo libre en la pintoresca Kas o en sus alrededores

El día de hoy en Kas es libre. El centro del antiguo pueblecito de pescadores, con sus típicas casas griegas, es un edificio protegido. Con sus estrechas callejuelas, numerosos cafés pequeños y coloridas tiendas, el pintoresco pueblo de la costa es el lugar perfecto para relajarse. Otra alternativa recomendada es la playa de Kaputas (accesible opcionalmente en minibús), una pequeña bahía paradisíaca bajo escarpados acantilados a lo largo de la famosa carretera costera. La playa de libro con guijarros blancos se extiende bajo un acantilado de 150 metros de altura. La transición de la playa de guijarros al mar brilla en los más bellos tonos turquesa, azul celeste y azul profundo. El agua cristalina y las magníficas condiciones son perfectas para pasar un relajante día junto al mar. Pernocta como el día anterior.
Día 7

A las ruinas de Apolonia

Hoy conducirás hasta el pequeño pueblo de Bayindir y emprenderás tu etapa de senderismo. Sigues un ancho camino de grava y al cabo de un rato ya puedes ver la bahía de Ufakdere en el horizonte. La ruta sigue descendiendo suavemente junto al mar hasta que pasas el pequeño y antiguo pueblo griego. La ruta sigue ahora paralela a la costa hasta que llegas a una pequeña granja en Gebzelli. Tras un corto tramo por terreno pedregoso y a lo largo de una pequeña bahía, pasas por un pinar y luego llegas a un mirador sobre la bahía de Iskele. Desde aquí, sigue la ruta de senderismo que lleva a lo largo de los restos de una torre de vigilancia hasta la bahía de Gemiler. Tras una larga pausa para comer y la oportunidad de bañarte en el mar, sube desde la bahía hasta los pastos de Gedikbasi y camina por un ancho sendero de grava hasta llegar a nuestro vehículo. En el pueblo de Bogazcik, tómate tu tiempo para disfrutar de un té turco antes de visitar las ruinas de Apolonia. La ciudad no es mencionada por ningún autor antiguo, pero columnas, tumbas y la necrópolis del norte atestiguan los orígenes licios del asentamiento. Tras visitar Apolonia, continúa hasta Ucagiz y pasa aquí la noche en una pequeña pensión familiar. (Distancia 40 km, tiempo de marcha aprox. 5 horas, 280 m↑, 160 m↓, 11 km).
Día 8

De Kilicli a Ucagiz pasando por las ruinas de Aperlai

El punto de partida de la excursión de hoy es el pequeño pueblo de Kilicli. Llegarás a las ruinas de Aperlai, que formó parte de la Liga Licia, a través de senderos muy trillados y caminos de pastores. Se conservan algunos sarcófagos y tumbas, partes de la muralla y el complejo portuario, algunos de los cuales ya se han hundido, pero aún pueden verse cimientos y muros en el agua. Sobre un terreno rocoso y a través de un pequeño tramo de bosque llegas al "Lugar de Ramazan". Ramazan es un pescador local que ha convertido su cabaña en una especie de casa de té. Te recomendamos que hagas aquí un largo descanso. Luego caminarás por senderos arenosos y rocosos, entre olivos y viejas casas de piedra, y seguirás la costa hasta llegar al pequeño pueblo costero de Ucagiz. Aquí volverás a pasar la noche. (duración del trayecto aprox. 20 min., 15 km), (duración de la caminata aprox. 5h, 65 m↑, 350 m↓, 12 km).
Día 9

Excursión en barco

En una típica goleta turca, un velero de madera a motor, disfrutarás de una excursión (aprox. 4 horas) por la hermosa costa mediterránea. En primer lugar, navegarás hasta la bahía lagunar de Aquarium. Este maravilloso lugar te invita a nadar y tomar el sol. Tu siguiente parada te llevará al antiguo astillero de Tersane, con sus ruinas submarinas de una iglesia bizantina. Sobre aguas cristalinas y con pintorescas vistas de la naturaleza, llegas a la isla de Kekova y a la antigua ciudad de Simena. Las ruinas de la ciudad hundida se reconocen en el agua cristalina. En la península, visitarás el castillo de Simena y completarás el día con un delicioso almuerzo a bordo. Regresa a Ucagiz a última hora de la tarde. Pernocta como el día anterior. (Distancia recorrida aprox. 35 km).
Día 10

La bahía de Gokkaya/Kapakli - antiguas ruinas de Myra - Adrasan

Tu excursión por la costa comienza cerca de Ucagiz. Desde Gokkaya, sigues pequeñas rutas de senderismo hasta los restos de una histórica fábrica de aceitunas de la época otomana. Caminas por senderos arenosos y a través de verdes prados hasta el pueblo de Kapakli. Luego sigues hasta la antigua Myra, conocida como lugar de peregrinación por San Nicolás de Myra, que procedía de allí. La antigua ciudad ya era importante en la época clásica y fue una de las seis mayores ciudades de la Liga Licia a partir del periodo helenístico. A última hora de la tarde llegarás a Adrasan, un pueblo poco poblado con una playa de arena fina de unos 2 kilómetros de longitud, tu base para las tres noches siguientes. Pasa la noche en un hotel. (Distancia recorrida 80 km, (tiempo de marcha aprox. 4h, 50 m↑↓, 8 km).
Día 11

El viejo faro del cabo Gelidonya

El tramo de hoy de la Vía Licia es uno de los más bellos de todos. Los días anteriores fueron algo más fáciles, esta etapa es una de las más largas, pero el esfuerzo merece la pena. Los impresionantes acantilados, los fragantes pinos y pinos piñoneros, las hierbas y las flores de montaña bordean el camino. Casi siempre a la vista del mar, la ruta conduce por una costa fascinantemente salvaje hasta el cabo Gelidonya. Desde el faro, tienes una vista maravillosa de las islas mar adentro y de la bahía. Después llegarás al pequeño pueblo de Karaöz por un camino de grava estable. Pasa la noche como el día anterior. (Distancia recorrida aprox. 15 km, tiempo de marcha aprox. 6 h, 500 m↑, 500 m↓, 18 km).
Día 12

Vía la antigua Olympos y Musa Dag (Monte Moisés) a Adrasan

Tu ruta de senderismo te lleva primero a Olympos, que fue una importante ciudad de la Liga Licia. Se conservan restos de un templo, la necrópolis con numerosas tumbas con inscripciones, restos de asentamientos y sarcófagos de la época. Dejas atrás las últimas ruinas y entras en una enorme zona boscosa. El camino serpentea cada vez más alto. De vez en cuando puedes ver torres rocosas y el mar a través de los densos arbustos. Luego la meseta de la cumbre se adelgaza y llegas a un pequeño paso y, finalmente, a los pastos de montaña del Mosesberg. Un lugar encantador para detenerse. Aquí tienes una maravillosa vista panorámica. Pasando poderosos pinos, laureles, cítricos y extrañas formaciones rocosas, llegas finalmente a las primeras casas de Adrasan. Para todos aquellos que quieran disfrutar de una vista especial sobre la bahía, se recomienda dar un rodeo hasta las ruinas de la Kalesi de Adrasan (fortaleza). Camina por la playa de Adrasan hasta el hotel. (Tiempo de marcha aprox. 6-7 horas, 660 m↑, 650↓, 18 km).
Día 13

Las llamas del Chimaira

Conduce hasta el cercano pueblo de Cirali. Antaño bastión de piratas, ahora es conocido por su ecoturismo. Enclavado entre naranjos y limoneros, el pintoresco pueblo es famoso por sus tortugas marinas y su playa de guijarros plateados. Hoy empezarás al pie de la "montaña ardiente". Aquí podrás maravillarte con el Templo de Hefesto y los fuegos de Chimaira. Se trata de gas natural ardiente que emerge de fisuras en varios lugares. Más tarde llegarás a las aguas fluyentes de Ulupinar. Maravilloso trayecto costero de vuelta a Antalya hasta el hermoso hotel en el centro del casco antiguo. Pasa la noche en el hotel. (Distancia en coche aprox. 80 km, tiempo a pie aprox. 3 h, 390 m↑, 120 m↓, 11 km).
Día 14

Viaje individual a casa desde Antalya

Lo mejor es reservar un traslado en taxi al aeropuerto a través de tu hotel. Si otros participantes tienen horarios de vuelo similares, los gastos de viaje, que son asumibles, pueden, por supuesto, compartirse. Te deseamos un buen viaje de vuelta a casa.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Detalles del tour

Alojamiento

10 noches: Hotel

3 noches: Casa de huéspedes

Transporte

todos los viajes y traslados según el programa

Vuelos

Servicios adicionales

1 excursión en cómodo velero (goleta) aprox. 4h

Transporte de equipaje entre los alojamientos

Todas las entradas a museos, lugares históricos y visitas turísticas

Servicios adicionales

Llegada/salida con traslados al aeropuerto incluidos

Comidas y bebidas no mencionadas

Excursiones y actividades opcionales

Propinas

Gastos personales

Comidas

Guía

Bueno saber

Divisa

Turquía

Opiniones de clientes

Operador

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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