Philippines from $150 → Let’s Go to the Islands

4 d
21 h
9 m
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Explore South America's Big Five for 25 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

South America's Big Five

Country:

Brazil

Flight:

Included

Favorite

Tour id:

265860

Share:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Length:

    25 days

  • Group size:

    12 pax

  • Age:

    5 to 85

  • Difficulty:

    Difficulty levels:
    • Relaxing
    • Easy
    • Moderate
    • Serious
    • Heart-pumping

Itinerary

Top 5 sights are 5 flags on your bucket list map! Experience the contrasts between vibrant cities and incomparable natural paradises, between modernity and ancient civilization, between lush green forests and icy blue glaciers - between north and south and east and west.South America's Big Five - wildlife and more on LatinoYou think Africa is the only continent with a Big Five worth seeing? Among South America's most enticing attractions, there are five that stand out like priceless gems. The dazzling Rio de Janeiro, the thundering Iguazu Falls, Patagonia with its famous Perito Moreno Glacier, the former Inca capital Machu Picchu and finally the Galapagos Islands, Darwin's famous research area: these are South America's most sought-after destinations - and all combined for you in one trip.Unique combination of countries & Galapagos cruiseOn this 24-day round trip through South America, discover the fascinating city of Rio de Janeiro at the foot of the Sugarloaf Mountain, visit the world's largest and most beautiful waterfalls in Foz do Iguazu, both from the Brazilian and Argentinian side, marvel at the mighty Perito Moreno Glacier and the Torres del Paine NP and go in search of traces of an advanced civilization in the legendary city of the ancient Incas, Machu Picchu. As a crowning finale, a small yacht awaits you on the Galapagos Islands: on a 5-day cruise, you will get to know the endemic wildlife of the island archipelago, which Darwin already mentioned in his historical records, and snorkel in the beautiful underwater world.

Tour program

Day 1

Arrival in South America

In the evening you take off on a comfortable overnight flight to Brazil.
Day 2

Rio de Janeiro

On arrival, you will be met and taken to the hotel to drop off your luggage. After a light lunch, you will set off on a city tour of Copacabana. You will learn about the history of the district, its historical and cultural significance for the city and its most important sights such as the Copacabana fortress and Beco das Garrafas, the birthplace of Bossa Nova. After check-in, the rest of the day is at leisure. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 1h, 30 km; walking time approx. 3-4h).
Day 3

Rio de Janeiro

Today we head to the city's landmark: due to its height and extraordinary appearance, Sugar Loaf Mountain is one of the most beautiful and best-located viewing points in Rio. You can easily reach the famous postcard motif by cable car. From Pao de Acucar, you can look out over various beaches in Rio and Niteroi, the Atlantic rainforest and some historic buildings, such as the Santa Cruz fortress and Ilha Fiscal, the former customs island. In the afternoon, you will head up to Corcovado (710 m) for the sunset. Take a leisurely ride on a cogwheel train through a dreamlike landscape to just below the top of the mountain and walk up to the statue of Christ, one of the most admired and visited monuments in the world. Enjoy the magnificent view in the light of the setting sun: Copacabana, Ipanema, Jardim Botanico - the whole of Rio de Janeiro spreads out before you in all its glory. The statue of Christ watches over everything and blesses the city, its inhabitants and its visitors from Corcovado. In the evening, a delicious dinner awaits you in a typical churrascaria. Overnight stay as on the previous day.
Day 4

Iguazu - Brazilian side of the falls

A new day, a new highlight on your bucket list: transfer to the airport and flight to Foz do Iguazu (depending on the flight time, breakfast may not be possible today). The Iguazu Falls, one of the seven wonders of the natural world, await you. On the Brazilian side, you follow a small hiking trail and have fantastic views of the almost three-kilometre-long front of the waterfalls. At the end of the trail, you will reach the "Devil's Throat", probably the most impressive part of the 275 waterfalls. The tour ends with a ride in a panoramic elevator. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 2 hours, 70 km; walking time approx. 2-3 hours).
Day 5

Iguazu

Today you can get very close to the individual falls on the Argentinian side. Several small hiking trails lead to spectacular viewpoints. You walk on a footbridge over the Rio Iguazu to a platform located directly at the impressive "Devil's Throat", the Garganta del Diablo. Here, the thundering masses of water plunge some 80 meters into the depths. If you want to experience the spectacular waterfalls even closer, take a boat trip to the falls. On your evening flight back to Buenos Aires, you can reflect on the (exhilarating) impressions. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 1.5 hours, 60 km; walking time approx. 3-4 hours).
Day 6

Buenos Aires

Buenos Aires, the Little Paris of South America, awaits you with its elegant flair, tango and top-class cuisine. You will discover the metropolis on the Rio de la Plata by car and on foot, including a visit to La Boca, the heart of the city. The afternoon is free for you to explore the Argentinian capital on your own. In the evening, you have the option of attending one of the famous tango shows. Overnight stay at the hotel.
Day 7

Flight to Calafate

From the dazzling capital of tango, today you travel to the glacier world of Patagonia. You fly to El Calafate, about 2500 km away, the gateway to the famous Perito Moreno Glacier. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 1h, 30 km).
Day 8

Perito Moreno Glacier

The excursion to the Perito Moreno Glacier in Los Glaciares National Park (UNESCO World Heritage Site) is an absolute highlight on the program. The gigantic glacier is one of the few whose size remains stable. Marvel at the spectacle of the glacier calving: chunks of ice constantly tumble into the turquoise-blue water with a loud roar. You will then take a 1-hour boat trip on Lago Argentino, from where you will have a new perspective of the glacier's edge, which rises more than 70 m above the water in places. In the evening, you will enjoy a typical Patagonian asado (barbeque). Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 3 hours, 150 km, walking time approx. 2-3 hours).
Day 9

Drive to Chile

You leave Argentina by bus and travel through the seemingly endless hinterland, also known as the "pampas", to Puerto Natales (depending on departure time, breakfast may not be available today). After the transfer to the hotel, you have the rest of the day at leisure. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 5-6 hours, 270 km).
Day 10

Torres del Paine NP

The Torres del Paine National Park is without doubt the highlight of any trip to Chile. Where the Patagonian steppe and the steep peaks of the Southern Cordillera meet, nature shows its wildest and most breathtaking side. You drive through a landscape of lakes, bizarre mountain formations and snow-capped peaks, past Lago Sarmiento to the Salto Grande waterfall, where the water thunders down with a loud roar. A short hike takes you to the viewpoint, where you have a magnificent view of Lago Grey and the glacier of the same name. Return to Puerto Natales in the evening. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 4 hours, 200 km).
Day 11

Patagonia's fjords and glaciers

Today you will get to know the Patagonian fjords and the mighty glaciers. From the harbor in Puerto Natales, you will travel by boat through the Ultima Esperanza Fjord to the Balmaceda and Serrano glaciers. Enjoy the beautiful landscape with the surrounding mountains and numerous waterfalls as well as the Patagonian fauna. After marveling at the Balmaceda Glacier from the boat, you will continue to the Serrano Glacier: here you will go on a hike through dense forest to the front of the Serrano Glacier. Afterwards, you will have lunch at an estancia and enjoy a whisky with thousand-year-old glacier ice as an aperitif. Return to Puerto Natales in the early evening. Overnight stay as on the previous day.
Day 12

Flight to Santiago de Chile and city tour

In the morning, transfer to the airport and flight to Santiago de Chile (depending on the flight time, breakfast may not be possible today). In the afternoon, discover the center of Santiago with the famous Plaza de Armas and its beautiful church. The magnificent viewpoint of Cerro Santa Lucia is also on the program, as is a visit to the Bellavista district with its numerous pubs, cafés and artists' stores. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 2-3 hours, 50 km).
Day 13

Santiago de Chile - Cusco

You leave Chile and fly to the realm of the Incas in Peru (depending on the flight time, breakfast may not be possible today). Welcome to the ancient Inca capital of Cusco - this is the next country flag on your bucket list and another major highlight is just around the corner. Pick up at the airport and transfer to the hotel. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 1h, 30 km).
Day 14

Cusco

Today is all about Cusco, the former capital of the Inca Empire, which was declared a UNESCO World Heritage Site in 1983. You will visit the city center with its numerous buildings and churches from the Inca and colonial periods. The ruins of Sacsayhuaman and Kenko are also visited. Overnight stay as on the previous day.
Day 15

Sacred Valley

A varied drive takes you to the Sacred Valley of Pisac in the morning. From the imposing complex of ruins above the town, you have a breathtaking view of the valley. You are sure to find a souvenir or two at the colorful market before driving to Ollantaytambo. Here you will visit the impressive Temple of the Sun, which is famous for its mighty upright stone blocks. In the evening, you will then travel by train to Aguas Calientes, the gateway to Machu Picchu. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 2.5 hours, 100 km).
Day 16

Machu Picchu (UNESCO World Heritage Site)

In the morning, a bus takes you up countless hairpin bends to the complex of ruins towering above the valley. Here you can immerse yourself in the history of the place and soak up the mysticism of times long past. In the afternoon, return to Cusco by train and bus. Overnight stay in a hotel. (Travel time approx. 2.5 hours, 120 km).
Day 17

Flight to Quito

You say goodbye and drive to the airport (depending on the flight time, breakfast may not be possible today). You will fly along the Andes Cordillera and over majestic mountains via Lima to Quito. On arrival, you will be met and transferred to the hotel. Overnight stay at the hotel. (Travel time approx. 2 hours, 60 km).
Day 18

Quito

On a tour of the UNESCO World Heritage city of Quito, you will learn a lot about its turbulent history and discover colonial buildings and impressive churches. You will then travel to the "Mitad del Mundo" equator monument. Here you can stand with one foot on the northern hemisphere and the other on the southern hemisphere. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 1.5 hours, 80 km).
Day 19

Hike at the active volcano Cotopaxi

After dazzling metropolises, thundering waterfalls and the world of eternal ice, the next facet of the almost infinitely diverse landscape awaits you today: you will go on an excursion to one of the highest active volcanoes on earth, Cotopaxi (5897 m). In the national park of the same name, you will first visit the information center, which will explain the eruption history of this majestic colossus. On a hike at an altitude of around 3600 m, you will then discover the typical vegetation of the high paramo with its lagoons, get to know the flora of the Andean highlands and keep an eye out for the king of the skies, the condor. Overnight stay as on the previous day. (Travel time approx. 4 hours, 180 km; walking time approx. 2 hours).
Day 20

Flight to the Galapagos Islands

Today you follow in the footsteps of Darwin to Galapagos! On the island of Baltra, the gateway to the fantastic Galapagos Islands, you embark on the yacht Bonita, your floating accommodation for the next four nights. The first excursion begins in the afternoon. Destination: South Plaza. On the larger of the two twin islands, you will be greeted by a colony of sea lions and numerous birds. The Galapagos land iguanas, on the other hand, are much quieter. The scenery is enhanced by the reddish sesuvium vegetation and the Opuntia cactus forest. Overnight stay on board. (Travel time approx. 1h, 30 km; walking time approx. 1-2h, 1.5 km).
Day 21

A day under the sign of the turtle

After your first night on board, you will set off after breakfast on an excursion to Black Turtle Cove. The mangrove bay is only accessible by dinghy and is ideal for observing sea turtles, sharks and rays in the shallow waters. After lunch on board and a leisurely siesta, you go ashore and explore the highlands of Santa Cruz. The kings of the Scalesia forests are the mighty and ancient-looking giant tortoises. Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 1-2 hours, 1.5 km).
Day 22

The pearl of the north

Welcome to a birdwatcher's paradise! Large colonies of various gannets, gulls and frigate birds call the beach of Darwin Bay their home and breed in bushes or on the warm sandy ground. Sea lions and marine iguanas also line the path. Afterwards you have the opportunity - equipped with fins, snorkel and diving goggles - to snorkel in the shallow waters near the beach or along the cliffs to discover the underwater world. The cliffs are also an ideal place for storm petrels. Galapagos fur seals can also be found in the shady areas. In the afternoon, climb up the Prince Philips Steps on the southern part of the island and explore the upper part of the island via a narrow path. Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 2-3 hours, 3 km).
Day 23

Instagrammable

The morning wake-up call is the perfect start to the day. The dinghy takes you to the island of Santiago in Sullivan Bay, where the geology and thus the origin of the islands can be perfectly traced. This lunar landscape is an extraordinary contrast to the other biodiversity of the Galapagos archipelago. In the afternoon, the famous Pinnacle Rock of Bartolome takes center stage. From the viewpoint, you can enjoy a fantastic panorama. Have your camera ready. Overnight stay as on the previous day. (Walking time approx. 2-3 hours, 4 km).
Day 24

Seymour

The last morning excursion of your Galapagos cruise takes you to Seymour. The island is home to large colonies of magnificent frigate birds and clumsy blue-footed boobies. Inland, land iguanas (Galapagos drusheads) feast on the fruits of the cacti, while their aquatic counterparts sunbathe on the rocks by the sea. With bulging memory cards and overwhelmed by the unique nature on this continent, you will be taken to Baltra airport and start your journey home. (Walking time approx. 1h, 1.5 km).
Day 25

Arrival in Germany

3 weeks, 5 countries. There is a lot to process and many varied pictures to marvel at. The journey home flies by.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Tour Details

Accommodation

18 nights: Hotel

4 nights: ship in booked cabin category

Transport

Galapagos cruise on a yacht

Train ride with the Andean Railway to Aguas Calientes and back

all trips in private vehicles

Flights

Scheduled flight from/to Frankfurt to Rio de Janeiro and back from Galapagos with LATAM or another airline in Economy Class

Flights Rio de Janeiro - Foz do Iguazu, Puerto Iguazu - Buenos Aires, Buenos Aires - El Calafate, Puerto Natales - Santiago, Santiago - Cusco, Cusco - Lima - Quito, Quito - Baltra in Economy Class

Additional Services

all entrance fees according to the program

Additional Services

Meals and drinks not mentioned

Galapagos migration card (20 USD)

Galapagos National Park fee (200 USD)

Optional excursions

gratuities

Meals

Meals: 22×F, 6×M, 7×A

Guide

alternating German speaking tour guide

Good to know

Currency

BRL

Brazilian Real

Brazil

Customer reviews

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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