Welcome in Jaca by your English-speaking tour assistant, meeting of all guests and detailed information talk.
Overnight stay and dinner in a nice country hotel in Jaca.
Upon request, pick-up at Bilbao airport.
West-East longitudinal crossing of the Pyrenees chain on the most spectacular stages Ordesa y Monte Perdido National Park.
2-country border region: where Spain and France meet there are over 200 mountain peaks higher than 3000 meters. The Pyrenees are one of the most beautiful and lonely high mountain landscapes in Europe. Snow-capped peaks tower majestically above tranquil mountain lakes and tiny, dreamy mountain villages - here time seems to be forgotten, millions of stars shine in the nocturnal universe. Unique is the fauna and flora of the Pyrenees, you can find here the deepest gorges in Europe with bizarre rock formations and many species of plants and animals that are already extinct in many parts of Europe, such as the brown bear and grei bird species like imperial eagle, Egyptian vulture and bearded vulture.
The GR-11 is an 830km long long distance hiking trail along the Spanish side of the Pyrenees main ridge. Our mountain hike takes you through the central Pyrenees on the most spectacular stages. Discover on lonely paths the grandiose Atlantic-Mediterranean mountain world in the realm of snow-capped three-thousanders, lush green high pastures and endless clear mountain lakes. Ancient trade passes, smugglers' trails, mountain villages close to the border and historic refuges tell their story in the border area between France and Spain. An unforgettable, varied crossing on the Pyrenees south side, from west to east.
Crossing the main ridge of the Pyrenees, you will get to know the Atlantic north side, as well as the Mediterranean south side of the Pyrenees. During your hikes you will not only encounter exceptional natural beauty, but you will also come into contact with villages that will tell you about the life of the people, their culture and history.
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Overnight stay and dinner in a nice country hotel in Jaca.
Upon request, pick-up at Bilbao airport.
Short transfer to the starting point in Oza .Fantastic mountain panoramas in the French Pyrenees mountain range with a far view to the volcanic cone of Midi D'Ossau.
Dinner and overnight in the mountain hut Lizara.
Walking time: 6 - 7 hours, 21,0 Km, + 1200 m ascent, - 720 m descent
The new route between Lizara and Candanchú re-crosses some of the most forgotten valleys of this part of the Pyrenees. After crossing the impressive limestone mountains, the route passes Bozo, where one of the best views of the entire trip awaits you.
Dinner and overnight in a charming 2* mountain hotel.
In case of snow special attention must be paid to the mountain collision
Walking time: 7 - 8 hours, 19 km, + 1100 m in ascent, 1020 m in descent
You cross the Camino de Santiago - the Way of St. James - and hike up to the Canal Roya (1565m), across an idyllic plateau with small lakes and high moorland to the Ibones de Anayet (2.225m) - a former volcanic cone. Deep down, the Tena River flows surrounded by mountain peaks over 3,000m - you have arrived in the "Authentic Pyrenees"! Leisurely descent to Sallent de Gallego (1288m).
Dinner and overnight stay in a family 2*-Agroturismo.
Technically easy stage
Walking time: 7 - 8 hours, 21,0 Km, + 920 m in ascent, - 940 or 940 m in descent (fetch-transfer possible)
Today you will hike into the Ordesa Viñamale Nature Park / UNESCO Biosphere Reserve. The first three-thousand-meter peaks define the panorama between meandering streams and small mountain senns. Ascent through fabulous mountain forest to the very beautiful valley of Aguas Limpias. Before reaching the stage destination, the mountain hut Respomuso (2200m), you will pass the small chapel of the Snow Maiden. The mountain lakes Ibones de Arriel invite you to linger.
Dinner and overnight: mattress camp in the mountain hut Refugio de Respomuso - stage without luggage transfer
Walking time: 4 - 5 hours, 11,0 Km, + 850 m ascent, - 170 m descent
Technically easy stage.
Today's hiking stage is one of the most beautiful of the Transpirenaica! Surrounded by iridescent blue mountain lakes and towering proud three-thousand-meter peaks, the high Pyrenees show themselves in their most beautiful form. Crossing over the Collado de Teberai (2782m) - the second highest of the Pyrenees crossing! Summit option: Pico de Tebarray (2,916m). Descent through the Barranco de Piedrafita to the Balneario de Panticosa (1640m).
Overnight in a beautiful 4* hotel in the Balneario de Panticosa - enjoy a relaxing bath in the springs of Panticosa.
Technically demanding stage. Into summer, remnants of old snow at the crossing may require the use of light crampons and ice axes. The route can be bypassed.
Walking time: 6 - 7 hours, 13.0 km, + 710 m in the ascent, - 1270 m in the descent.
Towering, wild mountain peaks, interspersed with small mountain lakes and "ibones" characterize this lonely and indescribably beautiful hiking stage. The GR-11 ends today in Bujaruelo, one of the most beautiful and pristine Pyrenean valleys with vast, untouched forests. You will hike in the headwaters of the Ara River, here is the terrain of the bearded vultures that majestically circle the mountain peaks with a wing span of over 2 meters. In the evening transfer to Torla - entrance to the National Park Ordesa y Monte Perdido.
2x dinner and overnight in a cozy 3* hotel in Torla.
Walking time: 8 - 9 hours, 21,0 Km, + 910 m ascent, - 1210 m descent
Technically demanding stage. Descent partly over boulder terrain. Until summer, remnants of old snow may require the use of light crampons and ice axes. The route can be bypassed.
Day to relax. Use the day to explore the area or simply unwind at the hotel.
Free time at your disposal.
The National Park is part of the World Natural Heritage of the Pyrenees-Monte Perdido since 1997. In addition, since 1977 it is also partially part of the Ordesa-Viñamala Biosphere Reserve. The Ordesa y Monte Perdido National Park surprises its visitors with its beautiful and rugged landscape around the great mountain of Monte Perdido. The numerous different ecosystems have both Atlantic and Mediterranean influences, which is why the flora and fauna are particularly rich and varied. The dominant element of the terrain is the massif of Monte Perdido (3355 meters) with the peaks of Las Tres Sorores, from which the valleys of Ordesa, Pineta, Añisclo and Escuaín can be seen. Ancient glacial basins and gorges characterize the mountains.
Transfer to Ordesa y Monte Perdido National Park. Airy, secured mountain trail to the Refugio de Goriz.
Dinner and overnight stay: mattress camp in the Refugio de Goriz mountain hut - stage without luggage transfer.
Walking time: 7 - 8 hours, 21,0 Km, + 1180 m ascent, - 330 m descent
Technically demanding stage. After rain / thunderstorm danger of slipping. Chain-secured mountain trail.
Alternative: circular hike - on easy trails you will reach the Cola del Caballo waterfall known as "ponytail", the Gradas de Soaso cascades and the La Garganta viewpoint overlooking the gorge. In the evening transfer to Ainsa, hotel overnight.
The hike through the Añisclo Canyon leads through one of the most magnificent landscapes in the Aragonese Pyrenees. Especially from a bird's eye view, the deeply cut canyon impresses - one of the largest and deepest gorges in Europe! The deep glacial canyon is flanked by numerous waterfalls and pristine mountain forests. The glacier landscape, the largely untouched nature, flora and fauna are unique in the entire Pyrenees region. A truly "royal stage" over the Collade de Añisclo (2453m)!
Dinner and overnight stay in a mountain hut or with extra charge in the traditional Parador Nacional of Bielsa - magnificently situated in the National Park.
Walking time: 8 - 9 hours, 16,0 Km, + 1140 m ascent, - 1950 m descent
Demanding, steep descent at the end of the stage (1200hm). Easier alternative route possible.
First, leisurely hike through an old beech forest and ascent to the pasture plateaus LLanos de La Larri (1575) - the view of the Circo de Pineta glacier basin is magnificent. Continue to the crossing Collado de las Coronetas (2156m) and descend to Parzán (1130m).
Dinner and overnight in a rural hostal.
Walking time: 7 - 8 hours, 18,0 Km, + 880 m in ascent, - 1050 m in descent.
Technically easy hiking stage.
Today you will leave Parzán and the karst mountains of the Monte Perdido massif. Along old mule and shepherd trails, centuries-old cattle trails of transhumance, you will hike into Gistaín Valley. The landscape is characterized by lush pasture plateaus, sparse mountain forests and gnarled black pine. On the way, small shepherds' huts, flocks of sheep and cattle. Crossing over the Collado de Urdiceto (2314m) and descent to the Gistaín Valley (Valle de Chistau - 1540m) with the Zinquenta River. Another ascent to Es Plans and the Refugio de Biados (1760m).
Dinner and overnight stay: mattress camp in the Refugio de Biados mountain hut - stage without luggage transfer
Walking time: 7 - 8 hours, 22,0 km, + 1580 m ascent, - 1000 m descent
alternative - The first part of the hike will be done comfortably with the 4x4 support vehicle.
Walking time: 5 hours, 8,0 Km, + 850 m ascent, - 1000 m descent
Crossing over the Puerto de Chistau (2592m) with its incredible 360° panoramic view. You will continue hiking through the Estós Valley towards Benasque, one of the legendary mountaineering villages of the Pyrenees.
Dinner Overnight in a 3* hotel in Benasque.
Walking time: 8 - 9 hours, 21,0 Km, + 910 m ascent, - 1360 m descent
Technically easy hiking stage.
The last hiking stage demands everything again - strength, concentration and endurance - you will be rewarded with again an impressive, varied mountain landscape, the mountain panorama unique. You can see the highest mountains of the Pyrenees: Aneto (3404m), Maladeta, Tempestades, Ballibierna. Meandering waters and small mountain lakes glisten between lush green high pastures, sparse black pine and huge granite boulders. Through the Vallibierna valley you hike to the mountain lakes in the high valley. The end of the valley becomes a bit challenging, high alpine transition (2,710m), partly boulder terrain.
Finish, dinner and overnight at the Refugio de Llauset (2426m).
Walking time: 8 hours, 17,0 Km, + 1500 m ascent, - 360 m descent
alternative - The first part of the hike will be done comfortably with the 4x4 support vehicle to the mountain hut Coronas-Colado.
Walking time: 5-6 hours, 10,0 Km, + 820 m ascent, - 360 m descent
After a leisurely breakfast approx. 1-hour, technically easy descent.
Transfer back to the starting point of the hike.
Alternative:
Continue your hike in the Catalan Pyrenees and through the "National Park of Mountain Lakes" Aigüestortes i Estany de St. Maurici.
Reisebedingungen der Firma Abanico Reisen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Abanico Individuell Reisen, Inhaber M. Baur-Martinez, nachfolgend „ABANICO“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -
m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / VERPFLICHTUNG DES BUCHENDEN
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ABANICO den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ABANICO für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ABANICO nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt desReisevertr ages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von ABANICO
herausgegeben werden, sind für ABANICO und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ABANICO gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ABANICO den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ABANICO beim Kunden z ustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ABANICO dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von ABANICO vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ABANICO vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ABANICO die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. BEZAHLUNG
2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ABANICO zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ABANICO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. PREISERHÖHUNG
3.1 ABANICO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
3.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ABANICO nicht vorhersehbar waren.
3.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ABANICO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ABANICO vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ABANICO vom Kunden verlangen.
3.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber ABANICO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ABANICO verteuert hat.
3.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ABANICO den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von ABANICO über die Preiserhöhung gegenüber ABANICO geltend zu machen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNOKOSTEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ABANICO unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ABANICO den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ABANICO, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 ABANICO hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
· bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
· ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
· ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
· ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ABANICO nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5 ABANICO behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ABANICO nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ABANICO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. UMBUCHUNGEN
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ABANICO bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4. EUR 25,- pro Umbuchungsvorgang.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ABANICO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
7.1 ABANICO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ABANICO muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) ABANICO hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
c) ABANICO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von ABANICO später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ABANICO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ABANICO dieser gegenüber geltend zu machen.
7.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
8.1 ABANICO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2 Kündigt ABANICO, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ABANICO wie folgt konkretisiert
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ABANICO (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ABANICO wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ABANICO nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ABANICO anzuerkennen.
9.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ABANICO erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ABANICO oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ABANICO oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ABANICO für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3 ABANICO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
10.4 ABANICO haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
11.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ABANICO unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.3 Die Frist gemäß Ziff. 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
12. VERJÄHRUNG
12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
13.1 ABANICO wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ABANICO nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 ABANICO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ABANICO eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ABANICO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2 Der Kunde kann ABANICO nur an dessen Sitz verklagen.
14.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ABANICO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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