Explore Visit to the Legendary Empire of the Khans and Equestrian Nomads for 22 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Zu Besuch im sagenhaften Großreich der Khane und Reiternomaden

Land:

Mongolei

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238003

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    22 Tage

  • Gruppengröße:

    11 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Entdecken Sie die Mongolei in ihrer atemberaubenden, landschaftlichen Vielfalt und der reichen kulturellen Tradition. Sie starten in Ulaanbaatar, der Hauptstadt der Mongolei, die am Puls des modernen Lebens liegt und reisen anschließend ins weite Land der Steppen, Wüsten und Nomaden.Grüner Norden, Schamanen und Dschingis Khan in KharakhorumAuf einer Reise voller Kontraste erleben Sie ein weites faszinierendes Land. Lockere Wanderungen und spannende Fahrten führen Sie zunächst hoch in den Norden zum größten See des Landes und weiter zu erloschenen Vulkanen sowie heißen Quellen. Über Bergpässe gelangen Sie in die von nomadischen Reitern und ihren Familien bewohnte Grassteppe. Unterwegs bestaunen Sie das Erdene-Dsuu-Kloster (UNESCO) in Kharakhorum, das buddhistische Zentrum des Landes. Hier versammelte einst Dschingis Khan seine Reiter und machte es zur Hauptstadt des alten Weltreichs.Stille der Gobi und flammende Klippen im AbendlichtIm totalen Kontrast zum fruchtbaren Norden steht die Wüste Gobi im Süden. Sie erklimmen die höchsten Sanddünen dieser schier unwirklichen Landschaft, wandern entlang der flammenden Klippen und durch die Geierschlucht, die so tief eingeschnitten ist, dass sich das Eis bis in den Sommer hält. Beobachten Sie wilde Kamele in der endlosen Weite und lernen Sie das Leben der Wüstennomaden kennen. Inmitten der einsamen Steppe übernachten Sie in für die Nomaden typischen Jurten und erleben unvergleichliche Sonnenuntergänge in den unendlichen Weiten. Am Ende der Reise haben Sie Gelegenheit die lebendige Hauptstadt Ulaanbaatar ausgiebig kennenzulernen.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug von Frankfurt nach Ulaanbaatar.
Tag 2

Ankunft in Ulaanbaatar – Stadtbesichtigung

Ankunft in Ulaanbaatar. Transfer zum Hotel im Stadtzentrum. Nach einem Frühstück im Hotel haben Sie Zeit sich etwas auszuruhen. Anschließend unternehmen Sie eine Stadtbesichtigung zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten wie den Sukhbaatar-Platz – das Herz von Ulaanbaatar, erkunden die buddhistischen Wurzeln der Mongolei im Kloster Gandan, genießen die Aussicht vom Zaisan-Denkmal und besuchen das Museum in Bogd Khaans Winterpalast oder das Nationalhistorische Museum. Am Abend lernen Sie Ihre Reisegruppe bei einem Begrüßungsessen in einem typisch mongolischen Restaurant mit traditioneller Tanz- und Musikaufführung kennen. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Kloster Aglag

Ihre Rundreise durch die Weiten der Mongolei beginnt. Nach ca. 2h Fahrt in Richtung Nordwesten machen Sie Halt und wandern zur imposanten Klosteranlage Aglag. Im Anschluss an die Besichtigung des Klosters fahren Sie noch etwas weiter zu Ihrem Jurtenlager, das umringt von Bäumen mitten im Wald liegt. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 2-3h, 130 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 4

Kloster Amarbayasgalant (UNESCO)

Ihr heutiges Tagesziel ist das Kloster Amarbayasgalant, welches zu den drei größten buddhistischen Zentren der Mongolei gehört und auf der vorläufigen UNESCO-Weltkulturerbeliste steht. Das Kloster wurde zwischen 1727 und 1738 vom Kaiser Mandschu erbaut und wurde mithilfe der UNESCO umfangreich restauriert. Heute stellt es ein kostbares Kulturerbe der mongolischen Buddhisten dar. Sie unternehmen eine Wanderung durch die grüne Landschaft bis zum Kloster und besichtigen die Anlage. Unterwegs begegnet Ihnen mit etwas Glück eins der vielen mongolischen Kamele oder Pferde. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 270 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 5

Vulkan Uran Togoo

Durch die endlos scheinende Steppe fahren Sie weiter zum erloschenen Vulkan Uran Togoo. Auf dem Weg passieren Sie Erdenet, die drittgrößte Stadt des Landes, und können mit hoher Wahrscheinlichkeit Nomadenfamilien mit Ihren Tieren und Jurten inmitten der grandiosen Landschaft beobachten. Am Nachmittag erreichen Sie den Vulkan und unternehmen eine gemütliche Wanderung. Wer möchte, kann bis zum Kraterrand hinauf wandern. Ein Blick in das Innere des Vulkans lohnt sich! Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 240 km; Gehzeit ca. 3-4h).
Tag 6

Hirschsteine von Uushgiin Uvur

Die heutige Fahretappe führt Sie durch die nördliche Mongolei hinein in die wunderschöne Gebirgslandschaft der Provinz Khuvsgul. In der Provinzhauptstadt Murun besuchen den lokalen Markt und setzen anschließend Ihre Fahrt zu den berühmten Hirschsteinen von Uushgiin Uvur fort. Bei einer Wanderung durch den Komplex können Sie sowohl mehrere Grabhügel als auch die gut erhaltenen und bis zu 4 m hohen Hirschsteine erkunden. Die 14 antiken Megalithen sind verziert mit eingemeißelten Bildnissen von fliegenden Hirschen, Bögen und Schildern und wurden von Nomaden in der Bronzezeit um 1000 v. Chr. errichtet. Unweit der Anlage befindet sich Ihr Jurtenlager. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 5h, 300 km; Gehzeit ca. 1-2h).
Tag 7

Khuvsgul-See

Weiter in Richtung Norden gelangen Sie an den Khuvsgul-See. Die Mongolen verehren den kristallklaren See als „Dalai Eej“ (deutsch: Mutter-Meer). Das unter Naturschutz stehende Gewässer wird wegen seines klaren Wassers auch „die blaue Perle der Mongolei“ genannt. Bei einer Wanderung durch die herrliche Landschaft entdecken Sie zahlreiche Blumen und Heilkräuter in den Bergen und können am Ufer entlang spazieren. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 2-3h, 120 km).
Tag 8

Khuvsgul-See

Vom Ihrem Lager direkt am See aus können Sie einen der umliegenden Berggipfel erklimmen und das fantastische Panorama und die Landschaft genießen. Hartgesottene haben die Möglichkeit, ein Bad im kühlen See zu nehmen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 9

Durch die Steppe nach Ulziit Khishig

Sie verlassen den gebirgigen Norden und fahren zunächst über Bergpässe und später durch schier endlose Steppenlandschaften in Richtung Süden nach Ulziit Khishig. Unterwegs machen Sie einen Halt und unternehmen eine Wanderung durch die mit Blumen bedeckte Grassteppe in einem der weiten Täler. Am späten Nachmittag erreichen Sie Ihr Jurtenlager. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 240 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 10

Weißer See Terchiin Tsagaan Nuur

Das heutige Tagesziel ist einer der schönsten Seen des Landes, der Terchiin-Tsagaan-Nuur-See auf 2060 m Höhe. Der See wird auch „Weißer See“ genannt, da die Wasserfläche oft bis in den Mai hinein zugefroren ist. Diese wildromantische Bergregion besticht gleich mit zwei landschaftlichen Höhenpunkten: dem wunderschön gelegenen und fischreichen See und dem erloschenen Vulkan Khorgo an dessen östlichen Ufer. Ihr Jurtenlager liegt direkt am See und ist ein perfekter Ausganspunkt für Erkundungstouren in der Umgebung. Mit etwas Glück können Sie Hirsche, Wildschweine, Enten und Kormorane am Ufer sichten. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 230 km).
Tag 11

Weißer See Terchiin Tsagaan Nuur – Vulkan Khorgo

Auf einer Wanderung können Sie den Vulkan Khorgo besteigen und den Rundumblick genießen oder Sie unternehmen einen gemütlichen Spaziergang am See. Das kühle Nass lädt zu einem erfrischenden Bad ein. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 12

Heiße Quellen von Tsenkher

Ihre Reise führt Sie weiter zu den heißen Quellen von Tsenkher. Mit einer Temperatur von ca 86°C sprudelt das schwefelhaltige Wasser aus dem vulkaischen Boden. Am Nachmittag erreichen Sie Ihr Jurtenlager in der Nähe der Quellen und können am Abend ein heißes Bad mit heilenden Kräften umgeben von der grünen Landschaft genießen. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 220 km).
Tag 13

Kharakhorum – Kloster Erdene Dsuu

Ihr heutiges Ziel ist die einstige Hauptstadt des mongolischen Großreiches unter Dschingis Khan: Kharakhorum (oder Charchorin). Sie besichtigen das berühmte Kloster Erdene Dsuu, welches im Jahre 1586 auf Initiative des Awtai Sain Khan gegründet wurde und das älteste Zentrum des gelben Buddhismus in der Mongolei ist. Es besteht die Möglichkeit, an einer buddhistischen Zeremonie teilzunehmen. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 2-3h, 120 km).
Tag 14

Kloster Ongi

Sie setzten Ihre Reise fort und fahren weiter zu den versteckten Ruinen des Klosters Ongi, das am gleichnamigen Ongi-Fluss liegt. Das Kloster war ein Zentrum für die Ausbildung in Medizin, Philosophie, Astrologie und der tantrischen Schule. Einst lebten über 500 buddhistische Mönche in der Anlage. Während der religiösen Verfolgungen in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das Kloster weitgehend zerstört und viele der dort lebenden Mönche verloren ihr Leben. Auf einer Wanderung besichtigen Sie die Klosterruinen und deren Umgebung. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 240 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 15

Flammende Klippen von Bayanzag

Ein besonderes Naturschauspiel erwartet Sie heute in Bayanzag. Die rot glühenden Sandklippen sind aufgrund ihrer färbung auch als „flammende Klippen“ bekannt. Hier wurden viele Dinosaurier-Fossilien gefunden, was diese Gegend unter Paläontologen weltberühmt machte. Bei einer Wanderung erkunden Sie diese spannende Landschaft in der Südmongolei. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 3h, 150 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 16

Wüste Gobi – Khongor-Sanddünen

Die Khongor-Sanddünen in der Wüste Gobi sind die wohl beeindruckendsten Sandmassen des Nationalparks Gobi. Mit einer Fläche von sage und schreibe mehr als 900 km² gehören sie zu den flächenmäßig größten sandigen Gebieten der Mongolei und sind zweifellos eine der spektakulärsten Sehenswürdigkeiten des Landes. Der Wind weht stets von Norden nach Süden, weshalb sie bis zu 300 m hoch werden. Die Mongolen nennen sie aufgrund der wehenden Töne auch die „singenden Dünen“. Um die Mittagszeit erreichen Sie Ihr Jurtenlager an den Dünen. Wenn am Abend die Sonne langsam untergeht und die Temperaturen langsam sinken, beginnen Sie frisch gestärkt mit dem Aufstieg auf die höchste Düne Khongoriin Els, von der Sie einen atemberaubenden Blick über die Wüste haben und einen magischen Sonnenuntergang bestaunen können. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 3h, 150 km).
Tag 17

Wüste Gobi – Kamelreiten

Es erwartet Sie ein weiterer Tag in der beeindruckenden Landschaft der Wüste Gobi. Es besteht die Möglichkeit, die Dünen bei einem Kamelritt zu erkunden und aus einer anderen Perspektive kennenzulernen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 18

Geierschlucht Yoliin Am

Bereits am frühen Morgen brechen Sie zur legendären Geierschlucht in der Region Süd-Gobi auf. Die beeindruckende Schlucht liegt am östlichen Ende des Altai-Gebirges auf einer Höhe von 2800 m über dem Meeresspiegel. Bei einer Wanderung durch das Tal können Sie die steil aufragenden Felswände bestaunen. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4h, 200 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 19

Weiße Stupa Tsagaan Suvarga

Nach dem Frühstück fahren Sie weiter in die Region Mittel-Gobi nach Tsagaan Suvarga, das für seine auffallenden Felsformationen bekannt ist. Aufgrund der markanten Färbung der Felsen werden sie „Weiße und Rote Stupa“ genannt. Sie wandern durch das Gebiet der „Weißen Stupa“, die von Wind und Wasser geformt und über 60 m hoch und 400 m breit ist. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 220 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 20

Granitfelsenberg Baga Gazriin Chuluu

Fahrt nach Baga Gazriin Chuluu, einem massiven Granitfelsenberg auf 1768 m Höhe. Die Steine wachsen hier steil aus der sonst flachen Landschaft. Mit etwas Glück bekommen Sie seltene Tierarten wie Steinböcke, Wildschafe, Murmeltiere und Geier zu sehen. Hier genießen Sie eine schöne Wanderung durch diese wunderbare Naturschönheit mit bizarr geformten Felsformationen. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrzeit ca. 4-5h, 230 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 21

Rückfahrt nach Ulaanbaatar

Rückreise nach Ulaanbaatar. Am Abend gewinnen Sie bei einem Konzert Einblicke in die traditionelle mongolische Musik. Sie lernen den Klang der mongolischen Pferdekopfgeige und den Kehlkopfgesang kennen. Gemeinsames Abschiedsabendessen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 270 km).
Tag 22

Abreise

Transfer zum Flughafen. Rückflug nach Hause.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

18 Ü: Jurte (Gemeinschafts-WC/Dusche)

2 Ü: Hotel

Transport

alle Transfers und Fahrten laut Programm in Allradfahrzeugen

Optional Extras

optionale Ausflüge

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Ulaanbaatar und zurück mit Miat oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

alle Eintritte laut Programm

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 20×F, 18×M, 20×A

Reiseführer

Deutsch sprechende, lokale Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

MNT

Tugrik

Mongolei

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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