Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
8 h
45 m
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Explore Waves, Wine and Wilderness for 15 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Wellen, Wein und Wildnis

Land:

Südafrika

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238045

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    15 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Frühe Morgenstunde, nur die Umrisse der Bäume sind im dunklen Blau des anbrechenden Tages erkennbar. Vögel zwitschern, es duftet nach Wildnis und Ihr Safari-Guide Jabulani erwartet Sie bereits vor dem offenen Geländewagen. „Lets go…“, mahnt er lachend zum Aufbruch, „…sonst legen sich die Elefanten wieder schlafen“. Punkt sechs verlassen Sie das Camp und Jabulani stoppt sogleich abrupt. Eine Gruppe Perlhühner stiebt aufgeregt über die Straße, etwas muss sie aufgeschreckt haben. Und tatsächlich… so, als ob ihr die Welt nichts anhaben kann, tritt eine junge Löwin aus dem Dickicht. Sie hasst das feuchte Savannengras der frühen Stunden und genießt ihren Morgenspaziergang auf der Sandpiste sichtlich.Südafrika mit Stil und Komfort: Traumküste an der Garden Route, Genuss in den Winelands und spannende Safaritage im Kruger NPDiese exklusive Südafrika-Rundreise mit charmanten Stadthotels und ausgewählten Lodges führt Sie in zwei Etappen zu den Höhepunkten der Regenbogennation. Der Auftakt ist in Kapstadt, wo Sie beim Blick vom Tafelberg und in der salzig klaren Luft am Kap die Freiheit atmen. Ob exotische Meeresfrüchte, traditioneller Braai oder hervorragende Weine – für Genuss ist immer gesorgt, wenn Sie sich von den Winelands entlang der tosenden Küste der Garden Route zum Tsitsikamma NP schlängeln. Ein kurzer Inlandsflug bringt Sie in den Norden des Landes, wo Sie der fantastischen Szenerie des Blyde-River-Canyon erliegen und zu intensiven Safaritagen im Kruger NP aufbrechen. Elefanten, Büffel, Antilopen und hungrige Schleichkatzen – gibt es ein spannenderes Finale?

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Ihre Reise an den Südzipfel Afrikas kann beginnen. Am Abend fliegen Sie von Deutschland mit Zwischenstopp nach Kapstadt.
Tag 2

Ankunft in Kapstadt – Aussicht vom Tafelberg

Mit den jazzigen Klängen von Miriam Makebas Pata Pata im Ohr eröffnet sich Ihnen der Blick auf den weltberühmten Tafelberg. Ihr gut gelaunter Reiseleiter ist ganz in seinem Element und zeigt auf dem Weg zur Seilbahnstation schon die ersten Sehenswürdigkeiten der Mother City, wie Kapstadt auch genannt wird. Sieben Minuten braucht die Gondel, um Sie auf 1085 Meter Höhe zu katapultieren (optional). Da sie sich um sich selbst dreht, sind tolle Ausblicke garantiert. An klaren Tagen haben Sie einen herrlichen Rundumblick auf die Stadt, den Ozean und die Bergspitzen der Kap-Halbinsel. Wenn die Silhouette des Tafelbergs dann in der Dämmerung versinkt, ist es Zeit für einen Besuch der Victoria & Alfred Waterfront. Hier spielt die Jazzkapelle, da tanzt eine Gruppe Jugendlicher zu traditionellen Rhythmen, dort knipst ein Pärchen Selfies vor dem Old Clock Tower und Sie sind mittendrin in Kapstadts Touristenmeile. Aufgrund der Top Lage des Hotels, ist die Waterfront fußläufig zu erreichen. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke: ca. 100 km)
Tag 3

Kaphalbinsel und das Kap der Guten Hoffnung

Der erste Streich des Tages ist der Besuch der sogenannten Holzbucht. Wo Jan van Riebeecks Siedler ihren Holzbedarf deckten, starten heute die Boote nach Duiker Island (optional), wo sich Robben hautnah beobachten lassen. Mit festem Boden unter den Füßen geht es dann zum Chapman`s Peak Drive, eine der schönsten Küstenstraßen der Welt, und anschließend zum weltberühmten Kap der Guten Hoffnung. Hoffnung auf eine gute Ankunft hatte der Portugiese Bartholomeu Diaz 1488 auch, als er sich als erster Europäer aufmachte, die Halbinsel zu umsegeln. Ihm blieb aber das Kap als „Kap der Stürme“ in Erinnerung. Windumtost erleben Sie den Leuchtturm am Kap und den populären Aussichtspunkt. Pinguine in Afrika? Aber sicher, denn am Boulders Strand in Simon‘s Town fühlen sie sich pudelwohl. Legere Wohlfühlatmosphäre spüren Sie dann im Restaurant – mit einem Glas Wein in der Hand, Sonnenbrille auf der Nase und einem leckeren Menü auf dem Teller. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 4

Kapstadt

Kapstadt hat viele Geschichten zu erzählen: vom Stützpunkt der Ostindien-Kompanie zum Mekka für Einwanderer bis zum traurigen Schauplatz der Apartheid. Einigen davon widmen Sie sich heute. Sie entdecken die quirlige „Mother City“ während einer ausführlichen Stadtrundfahrt. Dabei wartet der Companys Garden, der im 17. Jahrhundert als Gemüsegarten angelegt wurde, das bunte Kapmalaien-Viertel „Bo-Kaap“, das Castle of Good Hope sowie ein Besuch auf dem Greenmarket Square. Der 1710 angelegte Marktplatz entzückt mit Häusern im Art-déco-Stil. Als quirligen Szenetreff zeigt sich die V&A Waterfront, für die Sie heute ausführlich Zeit haben. Das Museum Zeitz MOCAA für zeitgenössische afrikanische Kunst gehört zu den besonderen Tipps (optional). Wer auf Mandelas Spuren wandeln möchte, kann das auf Robben Island tun (optional). Übernachtung wie am Vortag.
Tag 5

Fahrt ins Weinland und nach Hermanus

Es duftet nach Sonne, Rosen, Lavendel und bunten Strelitzien und sieht nach hübsch herausgeputzten Häuschen im kapholländischen Stil aus. Die Rede ist vom malerischen Weinanbaugebiet rund um Stellenbosch. Gouverneur Simon van der Stel, ein kenntnisreicher Weinfreund, gründete Stellenbosch, wo er den Siedlern den Anbau und die Verarbeitung von Wein beibrachte. Doch er dürfte nicht nur Augen für den edlen Traubensaft gehabt haben, sondern auch für die traumhafte Landschaft aus fruchtbaren Tälern, Gebirgspässen und dem nahen Atlantik. Sie wandeln auf seinen Spuren durch Stellenbosch, bevor Sie eines der traumhaft gelegenen Weingüter ansteuern und dort die edlen Tropfen probieren. Über den Sir Lowry's Pass reisen Sie nach Hermanus, wo Sie sich wahrhaft königlich betten, denn das Windsor Hotel ist seit 120 Jahren eine Institution in Hermanus. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke: ca. 100 km, Fahrzeit: ca. 2h)
Tag 6

Bootsfahrt in der Walsaison und entlang der Südküste nach Knysna

Vielleicht haben Sie bis in den Morgengrauen Zakes Mda's bewegendes Buch „Der Walrufer“ gelesen? Jedenfalls erwachen Sie bei wohlklingendem Meeresrauschen im Ohr. Südliche Glattwale, Buckelwale oder Bartenwale – was sich von Juli bis November vor der Küste tummelt, brachte Hermanus den Beinamen „Walhauptstadt der Welt“ ein. Seit 1992 bläst der sogenannte Walrufer dann auch mächtig ins Horn, wenn die Riesen der Meere zu sehen sind. Wie wäre es mit einer Bootsfahrt (optional) direkt hinein ins spritzige Vergnügen? Doch auch außerhalb der Wal-Saison ist das Städtchen durchaus sehenswert. Der Klippenpfad schlängelt sich entlang der zerklüfteten Küste und bietet malerische Ausblicke. Entspannt und gemütlich geht es in Knysna, dem Zentrum der Garden-Route zu. Die Knysna Heads, zwei Sandsteinfelsen, erheben sich eindrucksvoll aus der türkisblauen Lagune und wachen über alle Shopping-Begeisterten, Ruhe-Suchenden und Badegäste. Hoch hinauf schlängelt sich die Straße, an deren Ende ein eindrucksvolles Panorama auf Sie wartet. Im Anschluss bummeln Sie entlang der malerischen Waterfront und genießen Sie in einem der Restaurants fangfrischen Fisch – die Top-Lage Ihres Hotels macht es möglich. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke: ca. 450 km, Fahrzeit: ca. 5,5h)
Tag 7

Robberg-Naturreservat – Knysna Lagune und Bootsfahrt

Für alle, die sich ein bisschen bewegen möchten, ist heute der perfekte Tag, denn Sie erkunden das Robberg-Naturreservat in Plettenberg Bay zu Fuß. Je nach Wunsch gehen Sie Wege von 2 km bis 9 km Länge. Die Sicht auf den tosenden Indischen Ozean, auf Robbenkolonien und mit etwas Glück und der richtigen Jahreszeit auch auf Wale und Delfine ist einmalig. Als Belohnung lockt im Anschluss ein Kaffee auf der blitzsauberen Promenade des Städtchens? Zeit bleibt heute genug. Wenn die Sonne langsam über dem Horizont schwebt und der Tag sich dem Ende neigt, geben Sie ihm einen krönenden Abschluss. Zu Gast sind Sie auf einer Bootsfahrt in Knysna zum Sonnenuntergang. Wenn die Augen sich an der malerischen Landschaft satt gesehen haben, stillen Sie auch Ihren Appetit, denn es werden leichte Snacks gereicht. Ein Glas des prickelnden südafrikanischen Sekts erfreut Ihren Gaumen, bevor Sie langsam wieder das Ufer erreichen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 8

Besuch im Tsitsikamma-Nationalpark und Fahrt nach Port Elizabeth

Wenn junge Kormorane auf Jagd gehen und die niedlichen Klippschliefer durch Gebüsch huschen, wenn Sie wie Robinson Crusoe auf einer Hängebrücke schaukeln und die Gelbholz- und Fieberbäume von Lianen und Moosen ummantelt sind, dann befinden Sie sich im letzten Urwald Südafrikas. Tsitsikamma, „der Platz des großen Wassers“, wird der Ort liebevoll von den Khoi-khoi genannt. Sie haben ausreichend Zeit für eine Wanderung, bevor Sie die uralten Baumriesen, wie den Big Tree, besuchen. Genießen Sie das beeindruckende Panorama der steil abfallenden Küstenlinie und das Farbenspiel des grünen Landgürtels im Kontrast zum tiefblauen Ozean! Wie ein Zungenbrecher mutet Ihr nächstes Ziel an: Gqeberha, wie Port Elizabeth seit 2021 offiziell heißt. Mit fantastischem Blick über die Nelson Mandela Bucht beschließen Sie den heutigen Tag und beenden Ihren Besuch an der malerischen Garden-Route. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke: ca. 330 km, Fahrzeit: ca. 4h)
Tag 9

Port Elizabeth – Flug nach Johannesburg – Fahrt nach Sabie

Von der quirligen Garden-Route hinein in die Wildnis – bei dieser Südafrika-Rundreise sind Kontraste garantiert. Per Flieger reisen Sie von Port Elizabeth nach Johannesburg und treffen dort Ihren Reiseleiter, der Sie die nächsten Tag duch sein Südafrika führt. Ziel ist die 8000 Hektar große Hannah Game Lodge, die mit 28 verschiedenen Säugetieren und 250 verschiedenen Vogelarten auf Sie wartet. Darf es am späten Nachmittag ein gutes Buch am Pool sein oder doch lieber ein schwerer Rotwein am Kamin? Übernachtung in der Lodge. (Fahrstrecke: ca. 360 km, Fahrzeit: ca. 5h)
Tag 10

Die Panorama-Route entlang

Der liebe Gott hat es besonders gut, wenn er aus dem Fenster schaut. Staunend tun Sie es ihm am God`s Window gleich und blicken hinunter in die 1000 Meter tiefer gelegene Ebene des Lowvelds. Nun werden Sie verstehen, warum Sie sich einen ganzen Tag der Panorama-Route widmen, auf der Sie unter anderem den Blyde-River-Canyon besichtigen – einem der großen Naturwunder Afrikas. Lassen Sie sich auch einen Blick auf die 33 km lange Felsschlucht nicht entgehen. Sie beginnt an den Bourke‘s Luck Potholes, die im Verlauf von Jahrtausenden durch Felswaschungen entstanden sind, und endet an den Three Rondavels. Sie fahren danach nach Graskop, wo Sie der gläserne Fahrstuhl hinab in eine bewaldete Zauberwelt führt. Das dazugehörige Restaurant hat eine fantastische Aussicht über die Schlucht. Rückfahrt zum Hotel am späten Nachmittag. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke: ca. 120 km, reine Fahrzeit: ca. 2h)
Tag 11

Panorama-Route – Kruger-Nationalpark

1500 Löwen, 13.000 Elefanten, 2000 Leoparden, Büffel im Hunderterpack und Sie mittendrin. Vorhang auf für den Auftritt der „Big Five“– Elefant, Löwe, Nashorn, Büffel und Leopard. Nachdem Sie die malerische Panorama-Route verlassen haben, ist der 1898 gegründete Kruger-Nationalpark Ihr Ziel. Direkt los geht es mit einer Safari im offenen Allradfahrzeug, bei der Sie weder Glas noch Metall von der Tierwelt Afrikas trennt. Beim letzten Licht des Tages fahren Sie dann Richtung Parkausgang und freuen sich schon auf ein üppiges Menü „open air“ unterm Sternenzelt. Schöner kann ein Tag nicht zu Ende gehen. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke: ca. 120 km, Fahrzeit: ca. 2h)
Tag 12

Auf Safari im Kruger-Nationalpark

Mit Schlafsand in den Augen starten Sie auf Ihre ganztägige Safari. Blinzelt Sie dort etwa ebenso verschlafen ein Löwenjunges an? Spielt da im Gras nicht eine Hyäne? Zeigt dort das Flusspferd seine riesigen Zähne beim Gähnen? Wenn die Tierwelt Afrikas erwacht, sollten Sie nicht lange Zögern und mit Fernglas und Teleobjektiv die besten Fotos erhaschen. Das Schutzgebiet des Kruger-Nationalparks wurde vom damaligen Präsidenten Paul Kruger zum Schutz der Wildnis gegründet. Und weil Tierbeobachtung hungrig macht, frühstücken Sie direkt im Nationalpark. Sie verbringen den ganzen Tag im offenen Safarifahrzeug und begeben sich auf die Suche nach Elefanten, Kaffernbüffel, Steppenzebras, Löwen, Leoparden, Breitmaulnashörnern und anderen Tieren des afrikanischen Buschs. Im goldenen Schein der untergehenden Sonne nehmen Sie dann Ihr Abendessen ein. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 13

Auf Safari im Kruger-Nationalpark

Im offenen Allradfahrzeug geht es heute erneut auf eine ganztägige Safari im südlichen und fruchtbarsten Teil des Kruger-Nationalparks. Genießen Sie noch einmal die faszinierende Tierwelt, denn hier sind gute Sichtungschancen nahezu garantiert. Am späten Nachmittag haben Sie Zeit zum Relaxen und können die Eindrücke Ihrer Südafrika-Rundreise Revue passieren lassen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke: ca. 160 km)
Tag 14

Rückfahrt nach Johannesburg und Abreise

Dieser Morgen beginnt trotz Abreisestimmung entspannt. Nach dem Frühstück heißt es „Totsiens – auf Wiedersehen“ und Sie werden zum Flughafen Johannesburg gebracht, wo Sie am Abend Ihren Rückflug antreten. (Fahrstrecke: ca. 500 km, Fahrzeit: ca. 6h)
Tag 15

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Morgen in Deutschland. Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise mit vielen spannenden Erlebnissen im Gepäck.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

10 Ü: Hotel

2 Ü: Lodge

Transport

alle Fahrten im klimatisierten Minibus

Bootsfahrt in Knysna inklusive Snacks

eine halbtägige Pirschfahrt im offenen Allradfahrzeug im Kruger-Nationalpark

zwei ganztägige Pirschfahrten im offenen Allradfahrzeug im Kruger-Nationalpark

Versicherung

Insurance is not included. Travel insurance is required for this tour. Please make sure you are adequately covered.

Optional Extras

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Kapstadt und zurück von Johannesburg mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflug Port Elizabeth – Johannesburg in Economy Class

Weitere Leistungen

Flughafentransfers entsprechend des Reisetermins

halbtägige Wanderung im Robberg-Naturreservat

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 12×F, 1×M, 6×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

ZAR

Rand

Südafrika

Kundenrezensionen

Operator

4.4

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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