Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

43 d
21 h
18 m
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Explore From Glacial Lagoons to the Guardians of the Lost City for 18 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Von Gletscherlagunen zu den Hütern der verlorenen Stadt

Land:

Kolumbien

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238006

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    18 Tage

  • Gruppengröße:

    10 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Der Geländewagen rumpelt über die Schotterpiste, vor uns eröffnet sich ein bezauberndes Panorama auf den Zuckerhut und die Kanzel des Teufels. Hinter uns: eine dichte Staubwolke. Voller Vorfreude erreichen wir den Ausgangspunkt unserer bevorstehenden Wanderung. Wir schnüren die Bergstiefel noch einmal fest und wandern entlang des plätschernden Gebirgsbachs und vorbei an den beeindruckenden Frailejones, der kolumbianischen Nationalblume, hinein in den Nationalpark El Cocuy.Kolumbiens Kultur und lebhafte Geschichte in pittoresker GestaltSie wollten schon immer mal eine Zeitreise unternehmen? Dann sind Sie hier genau richtig. Schlendern Sie durch die Straßen von Villa de Leyva, Barichara und Cartagena, die wie aus der Zeit gefallen zu sein scheinen. Weiß getünchte Fassaden, terracotta-farbene Dachziegel und ein Pferdegespann auf dem Kopfsteinpflaster: die perfekte Szenerie.Trekking vom Nationalpark El Cocuy zur verlorenen Stadt im KüstenregenwaldUnzählige Abenteurer machten sich auf die Suche nach dem sagenumwobenen Eldorado. Auch Sie folgen der Spur und wandern entlang der mythenbehafteten Laguna Guatavita. Mit dem Abstecher in den El Cocuy-Nationalpark, folgen Sie dem Ruf scharfkantiger Felsriesen, tiefblauer Bergseen und traumhafter Täler ins Trekkingmekka des Landes. Den Kontrast zur kargen Bergwelt bietet im Anschluss das außergewöhnliche Trekking zur Ciudad Perdida, die erst 1975 entdeckt wurde. Kommen Sie mit auf eine Wanderreise durch Kolumbien, die Ihre Sinne betören wird.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Abflug nach Südamerika mit Ankunft am Abend in der kolumbianischen Hauptstadt Bogota (2640 m). Sie werden in Empfang genommen und zur Unterkunft gebracht. Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Bogota

Nach einem stärkenden Frühstück gehen Sie eine außergewöhnliche Erkundungstour durch Bogota. Mit dem Fahrrad und zu Fuß entdecken Sie künstlerische Graffitis und erfahren mehr über das Streetart-Leben der Stadt. Auch die historischen Gebäude und das Goldmuseum dürfen natürlich nicht fehlen. Den krönenden Abschluss des Tages bietet dann die grandiose Aussicht vom Hausberg Monserrate (3150 m). Übernachtung wie am Vortag.
Tag 3

Auf der Suche nach dem Eldorado

Sie verlassen die trubelige Hauptstadt und fahren zur malerische Laguna Guatavita (3000 m), wo sich das sagenumwobene Eldorado befinden soll. Sehen Sie vielleicht das Gold am Grund der Lagune blitzen? Nach einer kleinen Wanderung fahren Sie weiter in Richtung Norden bis ins koloniale Kleinod von Villa de Leyva (2150 m). Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 200 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 4

Koloniale Perle und Fahrt ins Trekkingparadies

Sie haben die Möglichkeit die koloniale Perle auf eigene Faust zu erkunden. Bezaubernde Fotomotive warten mit weißgetünchten Häusern und künstlerischen Balkonen auf Sie. Am späten Vormittag treten Sie dann Weiterreise in Richtung der Sierra Nevada del Cocuy an, wo Sie am Abend im kleinen Ort El Cocuy (2750 m) ankommen. Übernachtung in einem Gästehaus. (Fahrzeit ca. 8h, 290 km).
Tag 5

Hoch oben zwischen Himmel und Erde

Nach einem kräftigenden Frühstück werden die Wanderstiefel geschnürt. Zunächst geht es mit den Geländefahrzeugen bis zum Ausgangspunkt (3800 m) der heutigen Wanderung. Beim Aufstieg wandern Sie in der für die Anden typischen Paramo-Gras-Landschaft. Mit dem Cerro Mahoma (4150 m) wartet als lohnendes Ziel ein Aussichtsberg par excellence mit traumhaften 360°-Ausblicken. Genießen Sie das grandiose Panorama des Cocuy-Massivs, das sich Ihnen eröffnet. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2h, 40 km; Gehzeit ca. 4 h, 350 m↑↓).
Tag 6

Durchs Tal der Frailejones

Der Tag beginnt sehr zeitig und Sie fahren zunächst bis in den Sektor La Esperanza auf etwa 3700 m, wo Sie pünktlich zum Sonnenaufgang eintreffen. Sie wandern durch das Tal der Frailejones, das durch die namensgebenden Korbblütler dominiert wird. Sie passieren die Lagune Grande (4500 m) und wandern weiter hinauf bis zum Gletscherrand des Pico Concavo (4700 m). Sie steigen ab und fahren zurück nach El Cocuy. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2h, 40 km; Gehzeit ca. 9h, 1030 m↑↓, 18 km).
Tag 7

Der König des Cocuy-Massivs

Der finale Streich im Nationalpark El Cocuy steht auf dem Programm. Mit den Geländewagen geht es in den Sektor Los Ritas Cubas bis zur Berghütte Kanwara (4000 m). Sie schnüren die Stiefel und beginnen den Aufstieg zum Gletscherrand (5000 m) des Ritacuba Blanco, der mit 5410 m das Dach der Bergkette bildet (keine Besteigung). Sie genießen das traumhafte Panorama, welches sich Ihnen bietet und treten anschließend den Rückweg zur Berghütte an. Rückfahrt nach El Cocuy. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2,5h, 60 km; Gehzeit ca. 7-8h, 1040 m↑↓, 14 km).
Tag 8

Fahrt nach Barichara

Sie verlassen das kolumbianische Eldorado der Trekker und gehen auf eine abwechslungsreiche Fahrt bis nach Barichara (1280 m). Der kleine Ort, ein beschauliches Juwel, wurde 1978 zum nationalen Kulturerbe ernannt und wird auch Sie mit seinem Charme verzaubern. Übernachtung in einem Gästehaus. (Fahrzeit ca. 9h, 300 km).
Tag 9

Auf dem Camino Real nach Guane

Nach einem stärkenden Frühstück begeben Sie sich auf den königlichen Weg (Camino Real) nach Guane, der im 18. Jahrhundert auf Betreiben eines deutschen Siedlers angelegt wurde. Nach einem Bummel durch das pittoreske Guane geht es mit einer typischen Chiva zurück nach Barichara. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Schlendern Sie durch Barichara und genießen Sie einen köstlichen Kaffee oder die lokale Spezialität: Hormigas Culonas (geröstete Ameisen). Auch ein Abstecher nach San Gil, um dort bspw. einen optionalen Rafting- oder Paragliding-Ausflug zu unternehmen, bietet sich an. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h, 60 m↓, 6 km).
Tag 10

Vom Chicamocha Canyon in die Karibik

Sie verlassen das filmreiche Städtchen und fahren zunächst zu einem Aussichtspunkt, von wo aus Sie eine atemberaubende Aussicht auf den Chicamocha Canyon haben. Die Fahrt geht anschließend weiter bis nach Bucaramanga, wo Sie am Flughafen einchecken und nach Santa Marta an die Karibikküste fliegen. Eine kurze Fahrt bringt Sie anschließend zu Ihrer Unterkunft. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3,5h, 130 km).
Tag 11

Trekking zur Ciudad Perdida

Am Morgen fahren Sie zunächst nach Machetepelao (ca. 3h). Von hier aus beginnt das Trekking durch den Küstenregenwald bis zur verlorenen Stadt. Machen Sie sich gefasst auf ein unvergessliches 4-tägiges Trekking, das Sie durch exotische Flora und Fauna, über Hängebrücken und vorbei an rauschenden Wasserfällen immer tiefer hinein in den beinahe unberührten Urwald führt, Die Sierra Nevada de Santa Marta stellt das höchste Küstengebirge der Welt dar. Vom höchsten Punkt, dem Pico Bolivar mit 5775 m, bis zum Meer sind es gerade einmal 42 km Luftlinie. Die Sierra Nevada umfasst alle auf dieser Erde vorkommenden Vegetations- und Klimazonen. Dazu gehören tropischer Nebelwald, feuchte und weniger feuchte Vorgebirgswälder, feuchter Bergwald, Regentundra und ewiger Schnee. Das äußerst artenreiche Gebiet weckt unter Wissenschaftlern, Naturliebhabern, Wanderern und Bergsteigern gleichermaßen Interesse. Die Sierra ist zudem die Heimat verschiedener indigener Gruppen, wie der Arhuacos und Kogis, die hier teilweise noch ohne Kontakt zur modernen Zivilisation leben. Das Abenteuer mit insgesamt 42 km Trekkingstrecke (Hin- und Rückfahrt) beginnt mit einem 3-stündigen Landtransfer von Santa Marta in die kleine Stadt Machetepelao, wo Sie nach dem Mittagessen zur ersten Station in Adams Lager wandern (Basislager). Übernachtung in einfachem Camp. (Gehzeit ca. 3h, 50 m↑, 8 km).
Tag 12

Adams Camp – Rumualdos Camp

Am frühen Morgen, nach dem Frühstück, wandern Sie vom Camp Adam zum Camp Rumualdo, das auf 900 m liegt. Auf dem Weg passieren Sie das indigene Dorf Mutanyi, wo der Guide interessante Aspekte über die Geschichte und das tägliche Leben der mehr als 3.000 indigenen Nachkommen der Tayrona, die zu den dort lebenden Gemeinden Arhuaco, Kogui, Wiwa und Kakuamo gehören, die sich das Land teilen. Nach dem Mittagessen, können Sie ein entspannendes Bad im Buritaca Fluss genießen oder die Berglandschaft bei einer Tasse Kaffee aus lokalem Anbau, betrachten. Während Sie aufsteigen, werden die menschliche Ansiedlungen immer weniger und dadurch die Landschaft immer unberührter und atemberaubender. Sie werden auch mehr Chancen haben, Tierarten wie Kolibris, Schmetterlinge, kleine Säugetiere und Reptilien zu beobachten. Übernachtung in einfachem Camp. (Gehzeit ca. 8h, 500 m↑, 15 km).
Tag 13

Ciudad Perdida

Der dritte Trekkingtag bringt Sie am frühen Morgen zur verlorenen Stadt, wo Sie den magischen Moment des Sonnenaufgangs über den Ruinen erleben. Die Ciudad Perdida ist eine der herausragendsten archäologischen Stätten des Kontinents. Sie liegt auf einer Höhe von ca. 900 – 1300 m, inmitten dichten Urwaldes. Der größte Teil der Stadt wurde zwischen dem 11. und 16. Jahrhundert erbaut. Es handelt sich dabei um das ehemalige Zentrum der Tairona-Indigenen, die in dieser Zeit mehr als 200 weitere terrassenartig angelegte Siedlungszentren über die Sierra Nevada verteilt anlegten und mit einem aufwändigen Wegenetz verbanden. Die Vorfahren der noch heute in diesem Gebiet lebenden Indigenen waren hoch entwickelt, was sie auch in ihrem Kunsthandwerk ausdrückten. Feiner Goldschmuck und mühevoll gearbeitete Keramiken lassen sich heute vorwiegend im Goldmuseum in Bogota bestaunen. Übernachtung im einfachen Camp. (Gehzeit ca. 4h, 300 m↑ 900↓, 9 km).
Tag 14

Auf Anstrengung folgt Entspannung

Die letzte Tagesetappe führt Sie zurück zum Ausgangspunkt des Trekkings. Von hier bringt Sie ein Geländewagen wieder hinab an die Karibikküste. Nach den Anstrengungen der Trekkingtour heißt es nun: Entspannung pur im Tayrona-Nationalpark. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 1h, 25 km; Gehzeit ca. 7h, 300↑ 900 m↓, 16 km).
Tag 15

Tayrona-Nationalpark

Während einer leichten Wanderung erkunden Sie heute den wunderschönen Tayrona-Nationalpark. Durch dichten Dschungel geht bis zu den weißen, palmengesäumten Karibikstränden von Arrecifes. Genießen Sie die Kulisse, die der Vorstellung vom Paradies wohl ziemlich nahekommt. Am Cabo San Juan del Guia besteht später auch die Möglichkeit zum Schnorcheln. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3h).
Tag 16

Entlang der Küste bis nach Cartagena

Sie verlassen das paradiesische Kleinod und fahren entlang der Karibikküste zum krönenden Abschluss dieser Kolumbien Reise. Cartagena, die Perle der Karibik erwartet Sie. Vom Kloster La Popa genießen Sie zunächst einen atemberaubenden Blick über die ganze Stadt. Von dort aus geht es weiter zu der größten Festungsanlage, die von den Spaniern in Südamerika errichtet wurde: Castillo San Felipe de Barajas. Sie besuchen die Festung inklusive einiger Tunnel und der Statue von Don Blas de Lezo. Anschließend geht es zurück ins Stadtzentrum, um die wichtigsten Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel den offiziellen Eingang in die ummauerte Stadt mit dem Uhrenturm (Torre del Reloj) zu besichtigen. Dahinter befindet sich das Monument von Don Pedro de Heredia, dem Gründer von Cartagena de Indias (1533). Sie schlendern durch die engen, farbenfrohen Gassen, vorbei an wundervollen Plätzen, Parks und Kirchen. Und ganz nebenbei erfahren Sie mehr von der Gründung Cartagenas und den interessanten Geschichten voller Legenden und Piraten. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5h, 270 km; Gehzeit ca. 3h).
Tag 17

Cartagena auf Ihre Weise – Abreise

Nach dem Frühstück haben Sie die Möglichkeit, Kolumbiens koloniales Juwel auf eigene Faust weiter zu erkunden und den unvergleichlichen Charme Cartagenas aufzusaugen. Je nach Abflugzeit werden Sie zum Flughafen gebracht und treten die Heimreise an. (Fahrzeit ca. 30min, 15 km).Sie haben noch nicht genug von der Schönheit Kolumbiens? Wie wäre es mit einem Badeaufenthalt auf den traumhaften Karibikinseln der Islas del Rosario. Gern lassen wir Ihnen ein Angebot zukommen.
Tag 18

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Vormittag in Deutschland. Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise mit vielen spannenden Erlebnissen im Gepäck.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

7 Ü: Hotel

4 Ü: Gästehaus

3 Ü: Hütte im MBZ (Gemeinschaftsbad)

2 Ü: Lodge

Transport

Alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Bogota und zurück von Cartagena mit KLM oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflug Bucaramanga – Santa Marta

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Alle Eintritte laut Programm

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 16×F, 4×M, 6×M (LB), 4×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

COP

Colombian Peso

Kolumbien

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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