Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

43 d
20 h
17 m
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Explore From Etosha National Park to Fish River Canyon for 21 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Vom Etosha-Nationalpark zum Fish-River-Canyon

Land:

Namibia

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238075

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    21 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Düne 7… einer der höchsten Sandberge der Welt in der ältesten Wüste der Erde. Fish River Canyon… zweitgrößter Canyon des Planeten und eindrucksvolles Fenster in Jahrmillionen von Erdgeschichte. Etosha… scheinbar unwirtlich heiße Salzpfanne und doch Lebensraum für Oryx-Antilopen, Elefanten und seltene Spitzmaulnashörner. Twyfelfontein… Künstler-Workshop und Freilichtgalerie unserer Vorfahren mit tausenden Felszeichnungen und Gravuren für die Ewigkeit. Nullkommanichts… Grad der Lichtverschmutzung in der Namib und Kalahari, zwei der besten Adressen für den Blick in die Weite des Alls. „Eish!“… Namlish und Südwesterdeutsch für „Oh mein Gott!“, Ausdruck der Überraschung und des Staunens.Ganz Namibia von Nord bis Süd mit Komfort und hervorragenden Landeskennern erleben„Eish!“ sollten Sie sich merken, denn Namibia ist ein Land der Superlative, das zu jeder Jahreszeit begeistert und Sie unablässig überraschen wird. Diese detailverliebte Rundreise vereint die weltberühmten Attraktionen des Landes mit zahlreichen Geheimtipps und bietet Ihnen die Möglichkeit ganz Namibia kennenzulernen, vom Etosha-Nationalpark im Norden bis zum Fish-River-Canyon im äußersten Süden. Nur wenige Kilometer außerhalb von Windhoek wird der Horizont weit und sagen sich Löwe und Wüstenelefant gute Nacht. Außergewöhnliche Lodges, Gin & Tonic zum Sonnenuntergang, Grillfleisch über knisterndem Kameldornholz und spannende Geschichten und Räuberpistolen Ihres schelmischen Guides am Lagerfeuer – mehr Namibia geht nicht.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Endlich ist es soweit: Urlaub. Nur eine Nacht trennt Sie vom Sehnsuchtskontinent Afrika. Genießen Sie Ihren Flug am Abend von Deutschland nach Windhoek.
Tag 2

Ankunft in Windhoek

Goeie middag!… einen „Guten Tag und willkommen in Namibia!“ Reiben Sie sich den Schlafsand aus den Augen! Oder sind das vielleicht schon die ersten Körnchen der Namib? Am frühen Nachmittag landen Sie in Windhoek, wo Sie Ihr Deutsch sprechender Reiseleiter herzlich begrüßt. Bestimmt haben Sie schon Hunger? Hunger auf Sonne, auf blauen Himmel und auf einen Kaffee in Windhoeks Innenstadt? Sie fahren ins Stadtzentrum, um bei einem Nachmittagsspaziergang die koloniale Vergangenheit zu erkunden und den modernen, multikulturellen Puls der namibischen Hauptstadt zu spüren. Spazieren Sie von der Independence Avenue zur Alten Feste und zur Christuskirche! Wandeln Sie genüsslich durch die Parlamentsgärten (Tintenpalast) und knipsen Sie am Independence Memorial ein Selfie mit Sam Nujoma, dem ersten Präsidenten Namibias! Am Abend erleben Sie namibische Gaumenfreuden im Joe`s Beerhouse. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 1h, 50 km).
Tag 3

Okahandja – AfriCat

Namibia bedeutet vor allem eins, Ruhe. Sie verlassen die hektische Großstadt im komfortablen Reisefahrzeug und fahren gen Norden nach Okahandja, wo Sie sich auf dem großen Holzschnitzermarkt umsehen können. Ihr nächstes Tagesziel ist die AfriCat-Stiftung, die sich für die Erhaltung bedrohter Tierarten wie Leopard, braune Hyäne und Pangolin einsetzt. Ein Mitarbeiter gibt wertvolle Informationen über die Arbeit der Stiftung. Sie besuchen das Pflegezentrum und lernen die dort lebenden Geparden kennen. Ab 2026 besuchen Sie den CCF, den Cheetah Conservation Fund. Geschäftiges Treiben kündigt Ihr nächstes Tagesziel an – doch es sind nicht die Menschen, die zahlreich sind, es sind die Geparden des CCF. Die Stiftung hat sich der Rettung des schnellsten Landtieres der Welt verschrieben. Sie erhalten eine ausführliche Einweisung und einen Blick hinter die Kulissen der Arbeit und Rehabilitation der bedrohten Tierart.Anschließend reisen Sie weiter zur Waterberg Wilderness Lodge. Entspannen Sie am schönen Pool und erspähen Sie die ersten Tiere, die im eigenen Wildreservat leben! Am Nachmittag lohnt sich eine Pirsch zu den seltenen Nashörnern, die mit einem malerischen Sonnenuntergang ausklingt (optional). Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 3h, 300 km).
Tag 4

Waterberg – Etosha-Nationalpark

Waterberg – bitteres Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte und Schicksalsberg der Herero. Am Vormittag erfahren Sie, was es mit der Schlacht am Waterberg 1904 auf sich hatte, und erkunden den Soldatenfriedhof am Fuß des Berges. Doch nicht nur geschichtlich, sondern auch landschaftlich hat der Waterberg-Plateau-Park einiges zu bieten. Wilde Feigenbäume, Feuerlilien und Korallenbäume, Leoparden, Nashörner, Büffel, seltene Kapgeier, Steinböcke und Rappenantilopen präsentieren sich in all ihrer Pracht. Wer möchte, kann sich den atemberaubenden Blick vom Hochplateau auf die üppige Vegetation erwandern. Ihre zauberhafte Lodge am Südtor des Etosha-Nationalparks erreichen Sie am Abend. Diese ist nicht nur gut gelegen, sondern bietet auch eine ausgezeichnete Küche. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4,5h, 270 km).
Tag 5

Safari im Etosha-Nationalpark

Was macht diese Reise so einzigartig? Richtig, Sie sind mittendrin statt nur dabei. Mittendrin in Afrikas berauschender Tierwelt, mittendrin im Kampf ums Fressen und Gefressen werden, mittendrin in gespannter Stille – den Finger immer am Auslöser Ihrer Kamera. Damit Ihnen auch die besten Bilder gelingen, sind Sie den ganzen Tag im offenen Allradfahrzeug im Etosha-Nationalpark unterwegs. Der „große weiße Platz", wie die Ovambo sagen, gehört zu den größten Schutzgebieten weltweit. In der Mittagszeit, in der sich auch die Tiere ausruhen, heißt es auch für Sie „Siesta“ und Sie lassen die Seele und die Füße am Pool baumeln. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke ca. 150 km, je nach Sichtungen).
Tag 6

Safari im Etosha-Nationalpark

Den ganzen Tag durchstreifen Sie das Wildschutzgebiet auf der Suche nach Löwen, Elefanten, dem Eland (der größten Antilope), dem Damara-Dikdik (der kleinsten Antilope), Giraffen und weiteren Tieren. Unterwegs sind Sie im Herzstück des Parks, entlang der riesigen weiten Salzpfanne sowie an zahlreichen Wasserlöchern. Hier sammeln sich die Herden und stillen ihren Durst. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie den Augenblick und das Gefühl, mitten in Afrika zu sein. Spätestens zum Sonnenuntergang geht es zur Lodge. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke ca. 150 km, je nach Sichtungen).
Tag 7

Besuch der Himba – Damaraland – Ugab-Tal

Was haben die Himba mit den Herero zu tun? Wieviel Zöpfe trägt ein unverheirateter junger Mann? Wieso sind Butter und Ocker der Renner im Beautysalon der Himbafrauen? Wieso brennt ein Feuer zwischen Vieh-Kraal und Haupthaus in einem Himbagehöft? Bei der Lösung dieser Rätsel hilft Ihnen gerne Ihr Reiseleiter. Bei einer geführten Tour durch das Himba-Dorf erfahren Sie Wissenswertes über die Kultur und Lebensweise der „Roten Nomaden“. Weiter geht Ihre Fahrt durch die wildromantische Landschaft des Damaralandes mit afrikanischer Savanne, sandigen Trockenflüssen und imposanten Granitfelsen. Eingebettet in ein Tal mit imposanten Tafelbergen liegt die Felsformation der Vingerklip und die gleichnamige Lodge. Sie unternehmen eine kurze Wanderung und genießen die Stille beim anschließenden Sundowner. Zurück in der Lodge bieten zwei Swimmingpools eine willkommene Erfrischung. Das Abendessen nehmen Sie in luftiger Höhe direkt auf dem Plateau der Lodge ein. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4,5h, 300 km).
Tag 8

Twyfelfontein – Besuch der Damara – Brandberg – Uis

Ein Blick hinter die Kulissen verspricht das „Lebende Museum“ der Damara, das erste traditionelle Damara-Projekt in Namibia und das einzige seiner Art. Nirgendwo anders hat man die Möglichkeit, in dieser Form etwas über die traditionelle Kultur der Damara zu erfahren. Zusammen mit den Buschleuten gelten die Damara als die „Ureinwohner“ Namibias. Szenenwechsel: karg erscheint das Land, rostrot flimmern die Berge und reflektieren die Hitze. Hier soll sich eines der größten Kunstwerke des südlichen Afrikas befinden? Aber ja, es heißt Twyfelfontein und beherbergt über 2500 Felsgravuren und Felsmalereien. Picasso wäre beeindruckt und so ist nicht nur der „Tanzende Kudu“ eine Augenweide. Mit Ihrem Reiseleiter besichtigen Sie auf einer ca. 2-stündigen Wanderung einen Teil der historischen Funde. Anschließend reisen Sie nach Uis. Das Brandbergmassiv, mit Namibias höchstem Gipfel, schimmert im Abendlicht und Kerstin und Anton heißen Sie im Gästehaus herzlich Willkommen. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 5-6h, 320 km).
Tag 9

Uis

Anton, ein ausgesprochener Elefantenkenner, ist der Ansprechpartner für das heutige Abenteuer – eine Pirschfahrt im Allradfahrzeug, auf der Suche nach den in Namibia heimischen Wüstenelefanten. Die Population zieht auf einer Fläche so groß wie Niedersachsen zwischen Huab- und Ugab-Trockenfluss umher. Der majestätische Brandberg, ein Lagerfeuer in der Höhle, Felszeichnungen, das Gebrüll der Wüstenlöwen in weiter Ferne, klarer Sternenhimmel und eine Herde lautloser Wüstenelefanten – so muss sich Namibia vor 10.000 Jahren angefühlt haben. Heute ein Abenteuer ohne Risiko. Am Nachmittag geht es entspannend zu, denn es lockt der Pool Ihrer schönen Unterkunft. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke je nach Sichtung).
Tag 10

Besuch der San – Swakopmund

Neues erfahren und dabei noch Gutes tun? Bei dem Besuch des San-Dorfes geht beides. Sie erfahren mehr über das ursprüngliche Leben und den Spagat zwischen Tradition und Moderne. Man hat sich zum Ziel gesetzt, die jahrhundertealte Kultur der San zu bewahren und deren Volk in der heutigen Zeit zu unterstützen. Im Anschluss können Sie sich auf der Fahrt nach Swakopmund zurücklehnen. Schnuppern Sie schon die salzige Meeresluft? Hier am Atlantik weht ein anderer Wind, da der kalte Benguelastrom für ein kühleres Klima sorgt. Da wundert es nicht warum viele Namibier Swakopmund gern als Sommerfrische nutzen. Die nächsten zwei Nächte verbringen Sie im zentral gelegenen Hotel. Entdecken Sie zahlreiche Kolonialbauten, die nach wie vor das Stadtbild prägen, schlemmen Sie im Café Anton eine üppige Schwarzwälder Kirschtorte oder lassen Sie sich auf der Seebrücke den Wind um die Nase wehen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 280 km).
Tag 11

Swakopmund

Der gesamte Tag steht Ihnen für die Erkundung des kleinen Küstenstädtchens zur Verfügung. Bei einem Spaziergang entdecken Sie viele schöne Gebäude aus der deutschen Kolonialzeit, genießen die Ruhe am einsamen Atlantikstrand oder bestaunen die Kunst auf dem Holzschnitzermarkt in der Nähe des Leuchtturms. Viele Einwohner sprechen Deutsch und die zahlreichen Promenaden, Palmenalleen und Parkanlagen verleihen Swakopmund eine entspannte Atmosphäre. Auch das Umland hat viel zu bieten. Es besteht die Möglichkeit zu einem Ausflug nach Walvis Bay. Dort bietet sich Ihnen die Gelegenheit, an einer Rundfahrt mit einem Katamaran durch den Hafen und die Lagune teilzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, Delfine, Robben, Pelikane, Flamingos und zahlreiche Meeresvögel zu beobachten. Mit dem Leuchtturm am Pelican Point im Hintergrund, ergibt dies eine wunderbare Kulisse für gelungene Tierfotos. Von Juni bis November ist die Saison der Wale und mit etwas Glück sehen Sie die imposanten Riesen. An Bord werden frische Atlantikaustern und südafrikanischer Sekt angeboten. Ein weiterer empfehlenswerter Ausflug geht in die Namib-Wüste. Bei einer geführten Tour lernen Sie die faszinierende Vielfalt von kleinen Tieren in der Wüste kennenzulernen. Der Reiseleiter folgt den Spuren der Wüstenbewohner und spürt diese auf. Besonders herausragend sind die sogenannten Little Five (alle Aktivitäten optional und vor Reiseantritt buchbar). Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, 100 km).
Tag 12

Namib-Naukluft-Nationalpark

Welwitschia Mirabilis – was so bezaubernd klingt ist in Wirklichkeit schon alt, sehr alt. Denn die Pflanzen können bis zu 1000 Jahre alt werden. Sie sehen einige der Exemplare auf Ihrem Weg durch den Namib-Naukluft-Nationalpark. Nachdem Sie an der berühmtesten Tankstelle Namibias in Solitaire Halt gemacht haben, geht es weiter Richtung Süden. Hier erwartet Sie ein komfortabler Aufenthalt unweit des weltbekannten Sossusvlei. Das Elegant Desert Camp liegt inmitten einer schier unendlich scheinenden Wüstenlandschaft. Der Sonnenauf- und Sonnenuntergang ist in der Namib besonders eindrucksvoll, Fotografen finden hier perfekte Lichtverhältnisse und wunderschöne Fotomotive. Das Abendessen erwartet Sie unter freiem Himmel in der Boma, Lagerfeuerromantik inklusive. Übernachtung im Tented Camp. (Fahrzeit ca. 5-6h, 360 km).
Tag 13

Sossusvlei – Deadvlei – Sesriem-Canyon

Sind Sie bereit für eine Wüstensafari der Extraklasse? Zeitiges Aufstehen sichert dabei nicht nur gute Plätze, sondern auch die schönsten Ausblicke. Wenn die Sonne sich malerisch über die Dünen mogelt und die endlosen Sandberge in ein mystisches Licht taucht, dann ist es Zeit einen Moment inne zu halten und den Augenblick zu genießen. Sie haben die Möglichkeit die höchsten Dünen der Welt zu erklimmen und werden mit dem Blick auf ein Meer aus Sand belohnt. Im Deadvlei erwartet Sie eine bizarre Landschaft aus trockenen Ästen abgestorbener Kameldornbäume, die in den Himmel ragen. Bei der Rückfahrt besuchen Sie den 30 Meter tiefen Sesriem-Canyon und unternehmen eine kurze Wanderung durch die enge schattige Schlucht. Ruckelnd windet sich das offene Allradfahrzeug bei der optionalen Sundowner-Fahrt über die Dünen. Die Landschaft hier sieht schon wieder ganz anders aus und Ihre heutige Wüstensafari findet ihren Abschluss. Hier wird Ihnen bewusst, warum sie UNESCO-Weltnaturerbe sind. Damit die Kehle nicht trocken bleibt, wird Ihnen ein eiskalter Gin Tonic kredenzt. Stilvoller kann man Wüste nicht erleben. Sobald das Naukluft-Gebirge violett im Abendlicht verglüht, heißt es Betten auf die Terrasse rausrollen für eine selige Nacht unter dem sagenhaften Sternenhimmel der Namib. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3-4h, 200 km).
Tag 14

Namib-Wüste – Aus

Durch die einsame Landschaft der Namib reisen Sie Richtung Südwesten in die Region um Helmeringhausen. Es ist das typische Gebiet der Wüstenpferde, auf deren Herkunft, Verhalten und Zukunft wird am Nachmittag näher eingegangen. Danach reisen Sie in die Gegend um Lüderitz, genauer nach Aus. Das kleine Städtchen wurde 1905 von den deutschen Kolonialtruppen zunächst als Bahnhofsstation gegründet und florierte in den folgenden Jahren. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 6h, 360 km).
Tag 15

Kolmannskuppe – Lüderitz

Was macht die Badewanne im Sandmeer, was hat es mit dem Kühlschrank in der Wüste auf sich und warum gibt es eine Schmalspurbahn in so kargem Gebiet? Die Antworten finden Sie in Kolmannskuppe, Paradies auf Zeit und heutige Geisterstadt. Aufgrund eines Diamantenfundes entwickelte sich die Stadt damals schnell zu einer Siedlung mit gut ausgebauter Infrastruktur. Nachdem der Diamantenabbau eingestellt wurde, zerfielen die Häuser und die Wüste übernahm die Oberhand. Heute zieht der Wüstensand durch die Ruinen und verleiht dem Ort einen nostalgisch gespenstischen Charme. Sie unternehmen eine ausführliche Besichtigung. Danach geht es weiter zur Atlantikküste nach Lüderitz, dem „Open Air Jugendstil-Museum“ im Süden Namibias. Bummeln Sie ein wenig durch die farbenfrohe Stadt mit zahlreichen Gebäuden aus der deutschen Kolonialzeit. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 250 km).
Tag 16

Besichtigung des Fish-River-Canyon

Weiter Richtung Süden kommen Sie zum zweitgrößten Canyon der Welt, dem Fish-River-Canyon. 160 km lang, bis zu 27 km breit und 500 m tief – schwindelerregend ist der Ausblick auf die gewaltige Schlucht, die sich durch die felsige Landschaft windet. Sie unternehmen eine leichte Wanderung am Ostrand und es ergeben sich immer wieder malerische Fotomotive. Übernachten werden Sie stilvoll im Canyon Village. Die hübschen Reetdachhäuser sind nicht nur ein schönes Fotomotiv, sondern auch ein Garant für guten Schlaf. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4-5h, 350 km).
Tag 17

Köcherbaumwald – Kalahari

Der Tag beginnt gesellig. Nach einem üppigen Frühstück erwartet Sie eine Spirituosenprobe in der Naute Kristall Kellerei, wo Sie allerlei über den Weinanbau in Namibia erfahren und einige der wohlschmeckenden Tropfen probieren. Danach geht es weiter und entlang des Weges machen Sie eine seltsame Entdeckung. Wie gelbe Blumensträuße ragen merkwürdige Bäume aus der Steinwüste. Doch keine Angst, es ist nicht der Wein. Sie befinden sich im Köcherbaumwald. Die Äste dieser fotogenen Aloen-Art sollen die Buschmänner in früheren Zeiten als Pfeilköcher verwendet haben – daher der Name. Vorbei an der Felslandschaft „Giants Playground“, dem Spielplatz der Riesen, geht es über Mariental in die Kalahari. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 6h, 490 km).
Tag 18

Kalahari

Mit Andacht reisen – so könnte das Motto des heutigen Tages lauten. Wer könnte Ihnen die Wüste besser erklären als ein Sohn des Landes? Bei einer Wanderung mit einem lokalen San lernen Sie die Kalahari hautnah und intensiv kennen. Im letzten Sonnenlicht des Tages können Sie dann eine Pirschfahrt (optional) durch das golden schimmernde, wogende Gras und die roten Dünen der Kalahari unternehmen und mit etwas Glück Springböcke, Oryx-Antilopen und Strauße beobachten. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 19

Fahrt nach Windhoek

Den Vormittag können Sie mit Ruhe beginnen. Nach dem Frühstück reisen Sie durch die Ausläufer der Kalahari nach Windhoek und übernachten noch einmal im Elegant Guesthouse. Am Nachmittag bleibt Zeit zum Einkaufen für letzte Souvenirs. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 4h, 250 km).
Tag 20

Abreise

Gegen Mittag werden Sie zum Flughafen Windhoek gefahren. Anschließend erfolgt Ihr Heimflug. Totsiens in Namibia. (Fahrzeit ca. 0,5h, 50 km).
Tag 21

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Morgen in Deutschland.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

10 Ü: Lodge

4 Ü: Gästehaus

2 Ü: Hotel

2 Ü: Tented Camp (geräumiges Hauszelt mit eigenem Bad)

Transport

alle Fahrten in klimatisierten Fahrzeugen

ganztägige Pirschfahrt im Etosha NP im offenen Allradfahrzeug

ganztägige Pirschfahrt im Etosha NP im Reisefahrzeug

Versicherung

Insurance is not included. Travel insurance is required for this tour. Please make sure you are adequately covered.

Optional Extras

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Windhoek und zurück mit Ethiopian Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

Visum Namibia (ca. 80 EUR)

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

wechselnde lokale Guides

Weinverkostung in der Naute-Kristallkellerei

Ausflug zu den Wüstenelefanten

Besuch bei den Himba, San und Damara

alle Eintritte laut Programm

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 18×F, 15×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung (bis 19. Tag)

Gut zu wissen

Währung

NAD

Namibia Dollar

Namibia

Kundenrezensionen

Gesamtbewertung

5

Reiseroute

5

Führung

5

Transport

4

Unterkunft

5

Essen

5

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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