Reiseroute
Du denkst an Veilchen? Zweiter Versuch. Die Berge sind’s. 30 Millionen Jahre alte Regenwälder im Schatten des Kilimanjaros. Die Massai leben hier und es ist die artenreichste Region der Welt: im Tarangire-Nationalpark die Elefanten, in der Serengeti die riesigen Großwildherden, im Ngorongoro-Krater die höchste Raubtierdichte Afrikas und im Lake-Manyara-Nationalpark so ziemlich alles, was flattert.
Tourprogramm
Los geht’s
Willkommen im Shu’mata Camp
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Kaffee und Gebäck nach der Ankunft und dem Abendessen.
Unterkunft
Shu’mata Camp
Das Shu’mata Camp liegt auf einem Hügel am Fuße des Kilimanjaro mit grandioser Aussicht auf die tansanische Steppe. Ein luxuriöses Camp wie zu Hemingways Zeiten: Die sieben großen ostafrikanischen Safarizelte sind liebevoll mit allen Details ausgestattet und verfügen über ein »open-air«-Badezimmer. Diese sind an jedem Zelt großräumig angebaut und bieten die Möglichkeit einer Dusche unterm Sternenhimmel. Mitten im Massai-Land erlebst du traumhafte Ausblicke, Tierbeobachtungen und Sonnenuntergangsromantik – ein kleines Paradies.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 80 km.
Erkundung des Kilimanjaro-Amboseli-Ökosystems
Verpflegung
Das Frühstück, Mittag- und Abendessen sind im Preis eingeschlossen.
Unterkunft
Shu’mata Camp [Folge ÜN]
Das Shu’mata Camp ist auch heute deine Unterkunft.
Tarangire-Nationalpark
Verpflegung
Das Frühstück, ein Picknick und das Abendessen sind im Preis eingeschlossen.
Unterkunft
Tarangire Simba Lodge
Die Tarangire Simba Lodge heißt dich herzlich am Rande des Tarangire-Nationalparks in der Nähe des Burungi-Sees willkommen. Von den großzügig geschnittenen Hauszelten mit Reetdächern und eigener Veranda hast du einen beeindruckenden Blick in die Umgebung. Das Wasserloch neben der Lodge lockt oft Zebras, Giraffen oder auch Elefanten an, die du mit ein bisschen Glück direkt von deinem Zelt oder der erhöhten Holzplattform beobachten kannst. An heißen Tagen sorgt ein Swimmingpool für Erfrischung.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 220 km.
Heutige Kulisse
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, einem Picknick und dem Abendessen.
Unterkunft
Ngorongoro Wildcamp
Mehr Natur als im Ngorongoro Wildcamp im Süden des berühmten Schutzgebietes geht nicht. Im zaunlosen Camp inmitten von Bäumen schläfst du in komfortablen Safarizelten auf Holzplattformen mit eigenem Bad. Der traumhafte Ausblick von deiner Veranda reicht bis zum Eyasi-See. Mit etwas Glück brauchst du den Blick aber gar nicht in die Ferne schweifen zu lassen, um Zebras, Giraffen und Honigdachse zu sehen, weil die Tiere nämlich oftmals auch direkt im Camp vorbeikommen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 185 km.
Traumhafter Ngorongoro-Krater
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, dem Mittagessen und dem Abendessen.
Unterkunft
Serengeti Wildebeest Camp
Das Serengeti Wildebeest Camp erwartet dich inmitten des Serengeti-Nationalparks. Traumhaft eingebettet in die Savanne, sind die zehn geräumigen Zelte liebevoll eingerichtet und mit jeweils zwei Betten und separatem Badezimmer mit WC und Dusche ausgestattet. Im Restaurantzelt werden dir regionale wie auch internationale Speisen serviert. Und mit einem kühlen Drink an der Bar lässt sich anschließend der einmalig schöne Sternenhimmel bewundern. Nachts kannst du vom Bett aus den geheimnisvollen Geräuschen der Natur lauschen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 200 km.
Endlose Weite – Serengeti-Nationalpark
Verpflegung
Das Frühstück, Mittag- und Abendessen sind im Preis eingeschlossen.
Unterkunft
Serengeti Wildebeest Camp [Folge ÜN]
Das Serengeti Wildebeest Camp ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Heute bist du vormittags und nachmittags auf Pirschfahrt.
Falls du noch mehr erleben möchtest, haben wir folgende Empfehlung für dich:
Erlebe bei Sonnenaufgang eine Heißluftballonfahrt über der Serengeti mit anschließendem Sektfrühstück inmitten der Natur. Der Preis für die ca. einstündige Heißluftballonfahrt mit Frühstück beträgt 650 € pro Person. Bei der Fahrt nehmen auch andere internationale Gäste teil. Die Dauer und der Verlauf der Fahrt hängen vom Wetter und den Windverhältnissen ab. Diese optionale Aktivität findet alternativ zur Safari am frühen Morgen statt. Diesen Ausflug musst du bitte rechtzeitig vor Antritt deiner Reise bei Chamäleon vorbuchen.
Pirschfahrt im Serengeti-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, einem Picknick und dem Abendessen.
Unterkunft
Highview Coffee Lodge
Die Highview Coffee Lodge liegt auf einer Anhöhe in Karatu, eingebettet in einen großen Garten und eine weitläufige Plantage. Das Thema Kaffee begegnet dir hier überall auf diskrete Art und Weise, selbst in dem samtig-dunklen Braun der Einrichtung. Vier Bungalows bieten jeweils zwei Zimmer, private Terrassen und einen tollen Blick über das fruchtbare Farmland. Mach es dir bequem, lass das Panorama auf dich wirken. Und wenn es die Zeit erlaubt, genieße noch eine Massage im Spa, bevor du den Tag mit einer Tasse Kaffee oder einem Cocktail an der Poolbar ausklingen lässt.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 180 km.
Auf den Spuren des Kaffees bis nach Moshi
Verpflegung
Das Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Kochkurs sind im Preis enthalten.
Unterkunft
More Than A Drop
Das More Than A Drop ist Teil einer kleinen, privaten Hotelfachschule, die jungen Frauen die Möglichkeit gibt, eine Ausbildung zu machen und somit ihre Chance auf eine gute Zukunft zu sichern. Zur praktischen Erfahrung und zur Finanzierung des Projektes wurde das Gästehaus eröffnet. Hier wirst du herzlich von den Schülerinnen begrüßt und im Restaurant mit frischen Zutaten aus eigenem Anbau verwöhnt. Die Zimmer sind relativ einfach aber sehr liebevoll mit Farben und landestypischen Dekorationen gestaltet und mit Holzmöbeln ausgestattet. Von der Terrasse vor dem Haupthaus hast du einen bezaubernden Blick auf den Kilimanjaro, sofern er sich zeigt. Morgens ist die Chance am höchsten, vielleicht zeigt er sich dir während des Frühstücks auf der Terrasse im wunderschön angelegten Garten.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 230 km.
Mkomazi-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
Mkomazi Wilderness Retreat
Das Mkomazi Wilderness Retreat liegt idyllisch im Mkomazi-Nationalpark. Die Safarizelte verfügen über einen eigenen Balkon mit traumhaften Blick in den Park und den Kilimanjaro Berg am Horizont. Die Zelte sind ausgestattet mit eigenem Badezimmer mit Dusche und WC. Das Wasser wird über Solarenergie erwärmt. Nachts kannst du den Geräuschen der Natur lauschen. Im Hauptzelt findest du eine Lounge und eine Bar mit gemütlichen Sesseln und Literatur zum Stöbern. Im Restaurant werden dir internationale Gerichte serviert, oft auch vegetarische Küche. Am Ende des Tages lockt der Lagerfeuerplatz unter einem einzigartigen Sternenhimmel.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 130 km.
Spitzmaulnashörner und Wildhunde im Mkomazi Wildschutzgebiet
Verpflegung
Das Frühstück, Mittag- und Abendessen sind im Preis eingeschlossen.
Unterkunft
Mkomazi Wilderness Retreat [Folge ÜN]
Das Mkomazi Wilderness Retreat ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Du bist heute halbtags auf Pirschfahrt im Wildschutzgebiet unterwegs.
Falls du noch mehr erleben möchtest, haben wir folgende Empfehlung für dich:
Du möchtest nachmittags lieber noch aktiv sein, anstatt im Camp zu faulenzen? Dann wird dich sicher ein ca. einstündiger Spaziergang durch die idyllische Hügellandschaft rund um Dein Camp anlachen. Sprich bei Interesse gerne einfach deine Reiseleitung an. Der Preis für diese Aktivität hängt von der Anzahl der Teilnehmenden ab.
Usambara-Berge
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, dem Mittagessen und einem Abendessen.
Unterkunft
Irente View Cliff Lodge
Irente View Cliff Lodge befindet sich unweit des bekannten Aussichtspunktes, dem Irente Viewpoint, und nur wenige Minuten von Lushoto entfernt. Die relativ einfach eingerichteten Zimmer mit eigenem Badezimmer sind auf verschiedenen Anhöhen auf dem Lodgegelände zu finden und punkten durch ihre tolle Aussicht. Die traumhafte Lage der Lodge mit Panoramablick in die Ebene lädt zum Verweilen ein. Ob auf der Terrasse oder im Garten, lasse die Blicke in die Ferne schweifen und genieße die Ausblicke bis zum Sonnenuntergang. Anschließend kannst du den Tag im Restaurant ausklingen lassen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 180 km.
Die etwa zweistündige Wanderung am Nachmittag ist an sich nicht sehr anspruchsvoll. Du legst aber beim Ab- und Aufstieg zum Wasserfall den einen oder anderen Höhenmeter zurück. Wir empfehlen festes Schuhwerk.
Erkundung der Usambara-Berge und Lushoto
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, Mittag- und dem Abendessen.
Unterkunft
Irente View Cliff Lodge [Folge ÜN]
Die Irente View Cliff Lodge ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die heutige Wanderung dauert in etwa 4 Stunden und führt dich durch die schöne Berglandschaft der Usambara-Berge. Wir empfehlen dir festes Schuhwerk.
Paradies in Bagamoyo
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
Travellers Lodge
Die Travellers Lodge in Bagamoyo liegt traumhaft in einer Bucht an der Swahili-Küste. Eine familiengeführte Lodge mit einem weitläufigen, tropischen Garten, der zum Verweilen einlädt. Im Restaurant und an der Bar kannst du dich mit lokalen sowie internationalen Köstlichkeiten und kühlen Drinks verwöhnen lassen. Die geräumigen Zimmer punkten mit einer privaten Veranda mit Strandblick, meist sogar mit Dhaus, einheimischen Segelschiffen im Hintergrund.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 300 km.
Auf Wiedersehen, Tansania
Verpflegung
Das Frühstück und ein Picknick sind im Preis inbegriffen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 80 km.
Willkommen zurück in der Heimat
Stornorichtlinien
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.
EINFACH ANRUFEN.
+49 30 347996-0
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Chamäleon Reisen GmbH (nachfolgend: Chamäleon) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Chamäleon zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Chamäleon dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Chamäleon vor, an das Chamäleon für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Chamäleon ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Chamäleon den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Für einzelne Reiseleistungen, für die Chamäleon kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Chamäleon den Reisekunden vor Vertragsabschluss.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Chamäleon nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chamäleon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Chamäleon ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Chamäleon zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Gemäß den Bestimmungen der §§ 651f und g BGB behält sich Chamäleon vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Chamäleon den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Chamäleon vom Reisekunden verlangen.
b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Chamäleon gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Chamäleon verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Chamäleon den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Chamäleon eine solche anbietet.
3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Chamäleon zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Chamäleon informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Chamäleon kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Chamäleon bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Chamäleon bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Chamäleon kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 30%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 70 %
des Reisepreises.
– bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 35%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 65 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 75 %
des Reisepreises.
Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Eintrittskarten) und muss Chamäleon diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Chamäleon nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5. Rücktritt durch Chamäleon (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1 Chamäleon kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Chamäleon von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Chamäleon zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Chamäleon oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Chamäleon dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Chamäleon keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Chamäleon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Chamäleon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Chamäleon nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Chamäleon; für solche Leistungen übernimmt Chamäleon keine Haftung.
7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Chamäleon ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Chamäleon oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Chamäleon wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
9. Beistandspflicht von Chamäleon
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Chamäleon ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Chamäleon unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Chamäleon unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Chamäleon kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Chamäleon steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Chamäleon vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.
11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Chamäleon bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chamäleon, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chamäleon verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.
Sobald Chamäleon Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Chamäleon den Reisekunden über den Wechsel informieren. Chamäleon muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Chamäleon findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Chamäleon im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Gerichtsstand von Chamäleon ist der Firmensitz in Berlin.
13.3 Für Klagen von Chamäleon gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Chamäleon maßgebend.
13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Chamäleon anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
14. Schlichtungsverfahren
Chamäleon nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Chamäleon den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Mai 2022.
16. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Chamäleon wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Chamäleon und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: chamaeleon-reisen.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Chamäleon dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.
17. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Chamäleon Reisen GmbH:
Pannwitzstraße 5, 13403 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 347996-0
Fax +49 30 347996-11
E-Mail: [email protected]
Website: chamaeleon-reisen.de
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 70147
Geschäftsführer: Ingo Lies
Details zur Tour
Unterkunft
13 Übernachtungen in Lodges, Zeltcamps und einem Gästehaus
Unterkunft
- Shu’mata Camp Tag 1
- Shu’mata Camp [Folge ÜN] Tag 2
- Tarangire Simba Lodge Tag 3
- Ngorongoro Wildcamp Tag 4
- Serengeti Wildebeest Camp Tag 5
- Serengeti Wildebeest Camp [Folge ÜN] Tag 6
- Highview Coffee Lodge Tag 7
- More Than A Drop Tag 8
- Mkomazi Wilderness Retreat Tag 9
- Mkomazi Wilderness Retreat [Folge ÜN] Tag 10
- Irente View Cliff Lodge Tag 11
- Irente View Cliff Lodge [Folge ÜN] Tag 12
- Travellers Lodge Tag 13
Transport
Rail&Fly in der 1. Klasse der DB zum Flughafen und zurück (https://www.bahnanreise.de/geltungsbereich)
Transfers im Reiseland
Versicherung
Optional Extras
Flüge
Linienflug mit Ethiopian Airlines zum Flughafen Kilimanjaro und zurück von Daressalam (Buchungsklasse T)
Preis inklusive Linienflug ab/bis Frankfurt
Weitere Leistungen
Erlebnisreise mit höchstens 12 Gästen
Geländewagen mit Hubdach und garantiertem Fensterplatz
2 Safaris im offenen Geländewagen durch das Amboseli-Ökosystem
9 Safaris im Geländewagen durch den Tarangire-Nationalpark, Lake-Manyara-Nationalpark, den Ngorongoro-Krater, die Serengeti und den Mkomazi-Nationalpark
1 Safari zu Fuß beim Shu’mata Camp
2 Wanderungen in den Usambara-Bergen
Zu Besuch bei den Wildhunden und Nashörnern im Mkomazi-Wildreservat
Sightseeing und Marktbesuch in Lushoto
Kaffeetour am Fuße des Mount Meru mit lokalem Mittagessen
Kochkurs mit den Schülerinnen von More Than A Drop
Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
Kauf und Schutz von 90 m² Regenwald in deinem Namen
Weitere Leistungen
Heißluftballonfahrt über der Serengeti: 650 €
Zubringerflüge nach/ von Frankfurt: ab 400 €
Mahlzeiten
Täglich Frühstück, 9 x Mittagessen, 4 x Picknick, 13 x Abendessen
Gut zu wissen
Währung
Tanzanian Shilling
Tansania
Stecker und Adapter