Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

43 d
19 h
59 m
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Explore Transcaucasus - Greetings from the Balcony of Europe for 20 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Transkaukasus – Grüße vom Balkon Europas (23 Destinationen)

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238062

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    20 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Einzigartig und besonders: Diese großartige Länderkombination mit der Besonderheit Nachitschewan wartet mit zahlreichen Höhepunkten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.Drei Wochen Kaukasus intensivAtemberaubende Natur, unterschiedlichste Kulturen und ausgesprochen gastfreundliche Menschen erwarten Sie in einer der wildesten und abenteuerlichsten Regionen am Rande Europas. Unserer großen Liebe und Verbundenheit zum Kaukasus setzen wir noch eins oben drauf und entführen Sie in eine noch nie dagewesene Natur- und Kulturreise zwischen Schwarzem und Kaspischem Meer. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie bei Familien zu Besuch sind und so das Leben sowie die vielfältigen Traditionen intensiv und hautnah kennenlernen.Nachitschewan und seine verwunschenen Gärten am Berg NoahAutonome Republik, Mikronation, Enklave oder Exklave? Das klingt nach Abenteuer – und das ist es auch! Abgetrennt vom Mutterland Aserbaidschan und damit schon nicht ganz so einfach zu erreichen, führen die Einheimischen ein nahezu autarkes Selbstversorgerleben. Doch dieser kleine Garten Eden ist etwas ganz Besonderes. Gelegen zu Füßen des biblischen Ararat wird diesem kleinen Landstrich eine ganz spezielle Aura verliehen. Gehören Sie zu der handverlesenen Anzahl an Touristen die wie einst Noah hier landen dürfen.Diese Reise ist ein bunter Mix aus drei großartigen Ländern im Südkaukasus, getoppt mit der Exklave Nachitschewan. Natur und Kultur, Wein und Salz, Religion und Moderne sowie Berge und Meer. Eine perfekte Rundreise für all diejenigen, die den Kaukasus in drei Wochen intensiv und umfassend erkunden möchten.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach Aserbaidschan

Flug nach Baku. Ankunft am Nachmittag oder Abend. Abholung vom Flughafen und Transfer in die Stadt ins Hotel. Am Abend erste Stippvisite in der Stadt: Baku by night! Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Qobustan-Nationalpark und Altstadt von Baku

Nach dem Frühstück fahren Sie hinaus in den Qobustan-Nationalpark, welcher für seine über 40.000 Jahre alten steinzeitlichen Felszeichnungen bekannt ist. Außerdem befinden sich in dieser Halbwüste mehr als die Hälfte aller Schlammvulkane der Welt! Rückfahrt nach Baku. Freuen Sie sich nach der Mittagspause auf die Altstadt von Baku, die auch unter dem Namen Itscheri Schecher bekannt ist! Zunächst verschaffen Sie sich einen Überblick über die Stadt, indem Sie die Treppen zum sogenannten Upland-Park hinaufsteigen. Von dieser Aussichtsterrasse haben Sie einen wunderbaren Blick über die Bucht und auch zu den berühmten Flammentürmen. Der Palast der Khane von Schirwan gehört zu den bekanntesten Bauwerken der Stadt. Das Bauwerk bzw. der gesamte Komplex befindet sich mitten in der Stadt auf einer Anhöhe. Auch der Jungfrauenturm gehört dazu. Begrüßungsessen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1,5h, 150 km).
Tag 3

Willkommen in Nachitschewan

Flug nach Nachitschewan am Morgen. Abholung vom Flughafen. Nach dem Check-in und einer kurzen Erholung erkunden Sie die gleichnamige Hauptstadt der Autonomen Republik Nachitschewan. Dieses kleine Land liegt abgetrennt von Aserbaidschan, zwischen dem Iran, der Türkei und Armenien. Sie besuchen einen der wichtigsten Orte auf dem Territorium – das Grab des Propheten Noah. Dieser ist der Bibel nach hier mit der Arche am Berg Ararat gelandet. In der Übersetzung bedeutet Nachitschewan soviel wie Ort der Landung. Die nahegelegene Festung „Nachitschewan-Qala“ ist ebenso sehenswert. Bei klarer Sicht kann von vielen Aussichtspunkten in Nachitschewan der Ararat erspäht werden. Noch am Vormittag erfolgt die Besichtigung des Momina-Khatun-Mausoleums aus dem 12. Jh. Dieses Grabmal gilt als ein großartiges Denkmal der nationalen und als Perle der östlichen Architektur generell.Besichtigung des Hauses des Khans: Dieses im östlichen Baustil des 18. und 19. Jahrhunderts errichtete Haus diente dem Herrscher von Nachitschewan, Rahim Khan, als Wohnsitz. Von der prächtigen Parkanlage mit seinen unzähligen Rosen bietet sich ein spektakulärer Blick auf die Stadt, in die Arazebene und zum Ararat.Besichtigung des Yusif Ibn Kuseyir-Grabes, welches eine hohe Ingenieurskunst aufweist. Das Grabmal von Yusif Kuseyir oglu ist das einzige Monument unter den turmförmigen Gräbern Aserbaidschans, bei dem die pyramidenförmige Abdeckung in den letzten 800 Jahren unzerstört geblieben ist. Am Nachmittag geht es raus aus der Stadt gen Norden ins historische Dorf Garabaghlar zu den Ruinen einer alten Stadtanlage, die einst Tausende Häuser und unglaubliche 70 Moscheen hatte. Sie fahren zurück nach Duzdag, eine der ältesten Salzminen der Welt. Bereits am Eingang der Anlage können Sie den Salzduft ausmachen. Für die Behandlung von Atemwegskrankheiten hat sich dieser Ort einen Namen gemacht. Übernachtung im Hotel.
Tag 4

Ein Steinwurf zum Iran – Über Culfa nach Ordubad

Heute fahren Sie mit dem Zug. Auf einer landschaftlich reizvollen Trasse fahren Sie nach Culfa. Auf iranischer Seite der Grenzstadt befindet sich das namensgleiche Jolfa. Dort steigen Sie wieder in ein Fahrzeug um und setzen die Fahrt auf einer herrlichen Strecke direkt an der aserbaidschanisch-iranischen Grenze fort. Ordubad ist für seine blühenden Gärten und seinen Reichtum an Früchten bekannt. Vor allem Granatäpfel, Melonen und besonders schmackhafte Aprikosen wachsen hier. Von Ordubad geht der Blick auch unweigerlich auf die schneebedeckten Gipfel des Iran. Sie besichtigen Ordubad und haben hier auch Mittagspause. Am Nachmittag fahren Sie zurück, legen aber einen Stopp bei den Geothermalquellen von Daridagh ein. Ein weiterer Abstecher führt nach Gulistan. Das dortige Mausoleum befindet sich genau an der Grenze. Die letzte Besichtigung des Tages gilt der Ashuba-Khaf-Höhle. Angeblich entstammt hier die Legende von den Sieben Schläfern. In ihr wird beschrieben, wie sieben junge Männer auf der Flucht vor einer Glaubensverfolgung Schutz in einer Höhle suchten und dort, von Gott behütet, in einen mehrere Jahrhunderte andauernden Schlaf verfielen. Rückfahrt nach Nachitschewan City. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3-4h, 180 km).
Tag 5

Festung Alinja und Batabad

Sie fahren heute an einen besonderen Platz nach Alinja Gala – dem Machu Picchu Aserbaidschans und des Kaukasus. Wie die geheimnisvolle Stadt der Inka liegt die aserbaidschanische Festung Alinja an einem Berghang und erhebt sich stufenförmig nach oben. Gemächlich und mit viel Zeit können Sie die 1500 Stufen zur Festung aufsteigen. Es lohnt sich, denn von oben haben Sie einen grandiosen Blick, unter anderem auf den Ilandag. Es ist aber auch wunderschön, sich am Fuße der Festung auf eine Bank zu setzen und den Blick über die beeindruckende Umgebung schweifen zu lassen. Anschließend besichtigen Sie den architektonischen Komplex Khanegah, der aus einem Grabmal, einer Moschee und anderen Gebäuden aus dem 12. Jahrhundert besteht. Am Nachmittag fahren Sie nach Batabat zu einem nahezu unbewohnten Plateau in der Region Shahbuz. Eine wunderschöne Landschaft mit Wäldern und Bergen sowie Seen mit schwimmenden Inseln und Quellen mit eiskaltem, klarem Wasser erwartet Sie – Kontrastprogramm! Rückkehr nach Nachitschewan. Wenn noch Zeit bleibt, Besichtigung des Geschichts- und des Teppichmuseums. Abschiedsessen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2-3h, 140 km, Auf- und Abstieg zur/von der Festung je ca. 1500 Stufen)
Tag 6

Zurück ins Mutterland – Ausflug nach Absheron

Am Morgen heißt es Abschied nehmen von Nachitschewan. Diese wunderbare Stippvisite in der Exklave wird Sie noch eine Weile beschäftigen. Sie fliegen zurück nach Baku. Sogleich fahren auf die Halbinsel Absheron. Bewundern Sie dort den flammenden Berg – Yanardag, wo Erdgas an die Oberfläche tritt und seit Ewigkeiten lodert. Dies führte dazu, dass zahlreiche Feueranbeter von diesem Platz angelockt wurden. Ein wichtiger Tempel der Feueranbeter war Ateshgah, der Hort des Feuers. Dieser wurde von Hindupilgern im 18. Jahrhundert erbaut. Im Mittelalter war Baku von Festungsanlagen und Beobachtungstürmen umgeben. Heutzutage können Sie einige davon in den Vororten der Hauptstadt finden. Rückfahrt nach Baku. Übernachtung im bekannten Hotel. (Fahrzeit ca. 1-2h, 70 km).
Tag 7

Aserbaidschans Norden

Nach einem zeitigen Frühstück fahren Sie nach Guba. Der Norden des Landes ist einer der malerischsten Orte, reich an Wäldern, Wasserfällen und Bergdörfern. Unterwegs machen Sie einen lohnenden Abstecher in die vielfarbigen Berge von Khizi. Ein weiteres Naturwunder des Landes. Angekommen in Guba, besichtigen Sie das Hammam von Tschuchur (14. Jh.), das Badehaus, das der Kaukasus-Reisende Alexander Dumas besuchte und in seinen Memoiren „Impressionen aus Kaukasien“ beschrieb. Der Ort ist auch berühmt für seine handgewebten Teppiche – ein kleiner Blick hinter die Kulissen bringt Ihnen die Kunst näher. Am Abend Rückkehr nach Baku. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 4-5h, 240 km).
Tag 8

Wunderbares Sheki – den Ostkaukasus erleben

Heute geht es beizeiten los, dann bis Sheki im Nordwesten sind es ca. 340 km. Und es gibt unterwegs einiges zu besichtigen. Auf dem Weg dorthin besuchen Sie das Dorf Maraza, in dem sich das Diribaba-Mausoleum aus dem 15. Jahrhundert befindet, ein Schrein, der teilweise in einen riesigen Felsen hineingebaut wurde. In Shamakhi besuchen Sie die alte Juma-Moschee, eine der ersten im Kaukasus überhaupt. Bevor Sie Sheki erreichen, besuchen Sie eine alte albanische Kirche im Dorf Nij, der christlichen Gemeinde der Udiner, die ihre Sprache und Traditionen über Jahrhunderte bewahrt haben. Anschließend lernen Sie die jüdische Gemeinde in der Region Oghuz kennen. Sheki im Norden des Landes gilt als eine der schönsten Städte Aserbaidschans. Kulturelle Schätze, jahrhundertealtes Kunsthandwerk, Festivals und Musik sind hier zuhause! Und das mitten in den Bergen. Hier bleiben Sie für drei Nächte. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, 340 km).
Tag 9

In die Bergwelt des Ostkaukasus

Abfahrt in den Norden in die Region Gakh. Die alte Kirche Kurmuk ist hoch oben auf einer Klippe gelegen. Heute leben in Gakh ethnische Minderheiten, wie Ingiloy und Tsakhur, von denen die meisten Christen sind. Erkunden Sie das Dörfchen Ilisu. Genießen Sie die Aussicht von der Festung Sumukh gala. Es handelt sich um ein dreistöckiges Gebäude, ein Beispiel für Verteidigungstürme aus dem 17. Jahrhundert, als Ilisu ein unabhängiges Sultanat war. Die berühmte Ulu-Brücke aus dem 18. Jahrhundert werden Sie ebenso besichtigen. Im Dorf Lekit besichtigen Sie die Ruinen eines alten albanischen Tempelkomplexes „Sieben Kirchen“. Rückfahrt nach Sheki. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 200 km, Gehzeit ca. 1h, 4 km).
Tag 10

Georgien – Wein, Lebenslust und hohe Schneegipfel

Sie fahren morgens bis an die Grenze von Lagodekhi und reisen weiter nach Georgien. Brisant insofern Sie jetzt in ein tief christliches Land eintauchen. Sie erreichen die Region Kachetien, das bekannteste Weinanbaugebiet Georgiens. Zugleich ist Kachetien auch die größte Provinz des Landes. Sie liegt überaus idyllisch im Tal des Alasani und wird von hohen Gipfeln des Kaukasus flankiert – was für eine großartige Landschaft! Auf einsamen Landstraßen und schier endlosen Walnussbaumalleen bekommen Sie eine Vorstellung von der Dimension und dem Stolz der Georgier auf ihren Wein. Natürlich soll eine zünftige Verkostung nicht fehlen. Auf Ihrer ausgedehnten Tour durch die Weinregion Georgiens besuchen Sie später ein Schmuckstück sakraler Baukunst – die Kathedrale von Alawerdi aus dem 11. Jahrhundert. Der größte Kirchbau der Provinz ist schon von weithin zu erblicken. Umgeben von Weinfeldern ist der Besuch der Klosteranlagen ein Muss einer jeden Reise durch Kachetien. An­schließend Fahrt nach Telavi. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 210 km).
Tag 11

Über die georgische Heerstraße nach Stepantsminda

Am Vormittag besuchen Sie ein familiengeführtes Weingut. Diese privaten Winzer produzieren nur überschaubare Mengen an Wein aus dem Kvevri, die dafür aber umso hochwertiger sind. Schmecken Sie schon die Unterschiede zwischen althergebrachter Methode und moderner Kelterei? Anschließend reisen Sie auf der legendären Georgischen Heerstraße weiter gen Norden in die Provinzen Mtiuleti und Khevi. Diese historische Straße ist der ehemalige Karawanenweg und zugleich militärisch bedeutsame Verbindung durch den Kaukasus zum Orient. Bevor Sie Kasbegi erreichen, machen Sie einige Fotostopps an interessanten Sehenswürdigkeiten an der Heerstraße, so zum Beispiel am Komplex der Wehrkirche Ananuri. Auf einer Anhöhe, umgeben von der idyllischen Bergwelt bietet sich ein überwältigender Blick, der zusammen mit dem riesigen Stausee für ganz besondere Fotomotive sorgt. Später erreichen Sie Kasbegi – offizielle Bezeichnung Stepantsminda – eine kleine Stadt inmitten der atemberaubenden Bergkulisse des Kaukasus. Mit etwas Glück können Sie vom Tal aus schon den Prometheus-Berg Kasbek ausmachen. Abendessen bei einer georgischen Familie. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 5h, 240 km).
Tag 12

Wanderung zur Dreifaltigkeitskirche am Kasbek

Lohnend ist in jedem Fall ein Ausflug in die Natur. Eine schöne Wanderung führt hinauf zur Dreifaltigkeitskirche von Gergeti „Zminda Zameba“ mit den bemerkenswerten Wandmalereien aus dem 14. Jahrhundert (Gehzeit ca. 3-4h). Von der Kirche, auf immerhin 2180 m, bietet sich einer der schönsten Ausblicke hinüber zum Prometheusberg Kasbek (5047 m), der hier zum Greifen nah ist. Optional organisieren wir für Sie eine Geländewagenfahrt zur Dreifaltigkeitskirche. Später sind Sie bei einer georgischen Familie eingeladen! Hier werden Sie das berühmte georgische Chinkali und/oder Khachapuri gemeinsam zubereiten und anschließend im Kreise der Familie probieren. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3h, 420 m↑↓, 12 km).
Tag 13

Uphlisziche, Mzcheta, guter Wein und die Hauptstadt

Auf der Heerstraße geht es zurück nach Süden. Kurze Stippvisite in Gori. Weiterhin Besuch der Höhlenstadt Uphlisziche aus dem 1. Jh. v. Chr., an der ein Zweig der legendären Seidenstraße vorbeiführte. Die altertümliche Stadtstruktur mit ihrem eigenwilligen Straßensystem, den Theatern und verschiedenen Palästen ist noch heute gut erkennbar. Heute können Sie sich Zeit nehmen, denn der Weg bis Mzcheta und Tiflis ist nicht mehr weit. Bei einem Familienweingut machen Sie Mittagspause. Der Winzer keltert seit vielen Jahren alte heimische Traubensorten und erzeugt biologische Weine nach althergebrachter Methode. Es geht weiter nach Mzcheta. Die alte Hauptstadt des Kartli-Iberia-Königreiches, die seit dem 3. Jh. v. Chr. als politisches und kulturelles Zentrum bekannt ist. Sie besuchen das Kloster Dschwari (Jvari) aus dem 6. Jh., das sich durch harmonische Proportionen auszeichnet und die hohen Errungenschaften der Architektur des frühen georgischen Mittelalters widerspiegelt. Zusammen mit der Kathedrale von Svetitskhoveli aus dem 11. Jh. gehören die Bauwerke zum UNESCO-Welterbe. Sie erreichen Tiflis und haben den Abend zur freien Verfügung. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 275 km).
Tag 14

Tiflis zu Fuß erkunden

Nach einem ausgiebigen Frühstück tauchen Sie in die turbulente Geschichte der georgischen Hauptstadt Tiflis (auch Tiflisgenannt) ein. Die Stadt ist ein Patchwork-Teppich aus historischen und neuen Stad pittoreske Altstadt, die mit ihren engen Gassen, gemütlichen Cafés und Läden zum Verweilen einlädt. Im historischen Viertel befindet sich auch die Metechi-Kirche – eines der ältesten Denkmäler der Stadt und die Festung Narikala, die per Seilbahn zu erreichen ist und den schönsten Rundumblick bietet. Ein Wahrzeichen der Stadt ist auch das berühmte Bäderviertel. Die heilende Wirkung der warmen Quellen wird schon seit Jahrhunderten von den Bewohnern genutzt und spiegelt sich auch im Stadtnamen wider, denn Tiflis bedeutet so viel wie „warme Quellen. Besichtigen Sie auch die Sioni-Kathedrale und die Anchiskhati-Basilika – eine der ältesten Sakralgebäude Georgiens. Heute beim Abendessen haben Sie die Möglichkeit, traditionelle georgische Musik zu genießen. Die Stimmführung und Harmonie des georgischen Gesangs sind weltweit einzigartig! Übernachtung wie am Vortag.
Tag 15

Armenien ruft – Kirchen, Klöster, Kreuzsteinkult

So langsam verabschieden Sie sich von Georgien. Bis zur armenischen Grenze in Sadachlo ist es nur eine gute Fahrstunde. Der Süden von Georgien ist nur leicht hügelig im Vergleich zu den Höhen Gebirges und es wird zunehmend wärmer. In Armenien ändert sich das Landschaftsbild schlagartig. Sie fahren hinein in die tiefe Schlucht des Debed. In einem der wenigen Waldgebiete Armeniens mit seinen unzugänglichen Dörfern verbergen sich bedeutendste Klöster und Bildungsstätten des Mittelalters. Sie folgen der „Klosterstraße“ bis zu einem Hochplateau mit herrlicher Aussicht. Dort oben befindet sich das Kloster Haghpat. Es gehört zweifelsohne zu den bedeutendsten Kirchenanlagen des Landes. Eine kurze Wanderung führt Sie später zur Freskenkirche von Kobayr. Gerade in Armenien werden Ihnen auch viele Überreste und Ruinen alter Industrieanlagen aus Sowjetzeiten auffallen. Sie erzählen noch heute interessante Geschichten aus längst vergangenen Tagen. Ihr heutiges Ziel ist Gyumri, die zweitgrößte Stadt Armeniens. Bevor Sie Gyumri erreichen, erhaschen Sie auch einen Blick auf den höchsten Gebirgsstock Armeniens. Sie fahren direkt vorbei am viergipfligen Vulkanmassiv des Aragats (4090 m). Nach einer ersten Stippvisite auf dem Hauptplatz von Gyumri ist es dann auch schon Abend geworden. Gyumri und die kleine Ortschaft Spitak am Aragats sind unmittelbar verbunden mit dem schrecklichen Erdbeben im Dezember 1988. Es starben unmittelbar 25.000 Menschen und über 1 Mio. wurde obdachlos. Zum ersten Mal gab es Hilfe aus dem Westen für die Sowjetunion, was während des Kalten Krieges absolut unüblich war. Übernachtung im Hotel. (Gehzeit ca. 40min). (Fahrzeit ca. 5-6h, 230 km).
Tag 16

Arpisee-Naturschutzgebiet

Natur pur im malerischen Arpisee-Nationalpark, einer von vieren in Armenien. Es geht in den äußersten Nordwesten der Provinz Schirak ins Dreiländereck Georgien, Türkei und Armenien. Über 150 Jahre alte Bäume und eine exotische Flora und Fauna erwartet Sie. Vor allem die zahlreichen Vogelarten sind sehr gut vom Uferbereich zu beobachten. Genießen Sie zur Mittagszeit ein landestypisches Picknick inmitten der unberührten Natur. Auf einem ausgedehnten Spaziergang erkunden Sie den Uferbereich des Sees. Zum Abendessen sind Sie Armeniens berühmtesten Fischrestaurant zu Gast. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h, 100 m↑↓, 5 km). (Fahrzeit ca. 2-3h, 100 km).
Tag 17

Der ewige Sewan

Bevor Sie heute gen Osten aufbrechen, geht es noch einmal kurz ganz nach Westen. Die Marmorkirche Marmaschen liegt in einem malerischen Tal des Achurjan, eines Nebenflusses des Aras wenige Kilometer von der türkischen Grenze entfernt. Mit Dilidschan erwartet Sie am Vormittag einer der schönsten Flecken des Landes. Nicht umsonst spricht man von der Schweiz Armeniens. Bei Lydia und ihrer Familie sind Sie zu Gast und probieren typisch armenische Bio-Gerichte. Der Nachmittag steht im Zeichen des Sewansees. Er gehört zu einem der größten Seen im gesamten Kaukasus in einer sagenhaften Höhe von 1900 m. Die Sewan-Halbinsel, einst Verbannungsort des armenischen Adels ist einen Besuch wert. Leider wurde der Wasserspiegel in den letzten 150 Jahren dermaßen abgesenkt, dass es nun eine Landverbindung zur einstigen Insel gibt. Dass der Wasserspiegel allerdings wieder zunimmt, stellt man fest man die vielen Häuschen im Wasser in Ufernähe sieht – die hat sich der Sewan bereits wiedergeholt. Ihre Unterkunft liegt am weniger frequentierten Nordostufer. Übernachtung im Hotel.
Tag 18

Chor Virap vor dem Ararat

Es geht heute beizeiten los. Sie lassen den riesigen Hochgebirgssee hinter sich. Die Straße schraubt sich noch einmal höher und sie befinden sich plötzlich in einem kargen und menschenleeren Hochland. Die Passhöhe von Selim auf 2500 m lässt Sie mit etwas Glück vielleicht bis zum Ararat blicken. Direkt unterhalb des Passes befindet sich ein Relikt der Seidenstraße – die aus dem 14. Jahrhundert stammende Selim-Karawanserei. Sie zählt zu den am besten erhaltenen antiken Rasthäusern der gesamten Seidenstraße. Nun geht es in tollkühnen Serpentinen hinab in die Weinregion Armeniens, nach Vayots Dzor. Sie besichtigen das in der engen und rot schimmernden Schlucht Amaghu gelegene Kloster Noravank. Unweit davon befindet sich ein Bauernhof mit einem rustikalen Weinkeller. Mittagessen und Weinverkostung der verschiedenen armenischen Hausweinsorten beim Bauern, wo Sie gleichzeitig viel über das ländliche Leben erfahren. Dort wird für Sie ebenfalls das armenische Brot Lawasch gebacken. Sie können sich auch gern selbst mal an dieser Kunst probieren. Vielleicht unbemerkt, aber real, Sie fahren nun unweit der Grenze zu Nachitschewan, hinein in die Araratebene, wo Noah einst nach seinem Abstieg vom Berge Ararat die erste Weinrebe gepflanzt haben soll. Einen Steinwurf sind Sie entfernt, wo Sie anfangs bereits waren. Der Kreis Ihrer Kaukasusreise scheint sich hier zu schließen. Am Kloster Chor Virap ist es vollbracht – der Ararat mutet zum Greifen nah. Was für ein Moment für die Ewigkeit! Es gibt wohl in ganz Armenien kein Fotomotiv was öfter abgedruckt wird als dieses Kirchlein mit dem mächtigen Schneegipfel. Hoffen wir, dass sich auch für die Armenier irgendwann wieder die Tore zu ihrem heiligen Berg öffnen werden. Von Eindrücken überwältigt, erreichen Sie am Abend Jerewan, die alles dominierende Metropole. Übernachtung im Hotel.
Tag 19

Jerewan erleben

Ganz bewusst haben wir den ganzen Tag für Jerewan eingeplant. Die statt ist würdig ausführlich unter die Lupe genommen zu werden. Tipp: gehen Sie zum Sonnenaufgang hinauf zu den Kaskaden, um von dort den besten Blick zum Ararat zu erhaschen. Sie sehen den Republikplatz, die Kaskaden, das Opernhaus und viele andere historische Gebäude. Unter dem Architekten Alexander Tamanjan erwachten alte Steinmetztraditionen und  so wurde beispielweise der Platz der Republik zum Vorzeigefenster eines neuen, selbstbewussten Landes. Fast am Ende Ihres Aufenthaltes in Armenien tauchen Sie noch einmal ein in ein dunkles Kapitel armenischer Geschichte. Sie besuchen die Genozid-Gedenkstätte Zizernakaberd (das Schwalbennest), welche über der Stadt thront. Mit dem Besuch der großen Cognacfabrik mit Verkostung beschließen Sie den Rundgang. Anschließend Freizeit. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 20

Rückreise nach Deutschland

Fahrt zum Flughafen und Rückflug.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

17 Ü: Hotel

2 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Baku und zurück von Jerewan mit Lufthansa und/oder Pegasus Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

2 Inlandsflüge: Baku – Nachitschewan – Baku in Economy Class

Weitere Leistungen

E-Visum für Aserbaidschan (ab 24 USD)

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Wein- und Brandyverkostungen laut Programm

alle Eintritte laut Programm

eine Flasche Mineralwasser pro Tag

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 19×F, 5×M, 1×M (LB), 8×A

Reiseführer

3.-6. Tag Englisch sprechende Reiseleitung

Bis auf Nachitschewan wechselnde Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

Aserbaidschan

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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