Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

9 d
0 h
22 m
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Explore South Africa in Detail for 18 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Südafrika XXL

Land:

Südafrika

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

289939

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    21 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Wenn zwei Brüder sich so gut verstehen, dass sie zusammen die Geschicke folgender Generationen bestimmen, dann kann daraus etwas ganz Großes entstehen. Willkommen bei Van Loveren… eine Erfolgsgeschichte par excellence. Hier inmitten der üppigen Weinhänge von Robertson, wo rote Aloen und Lampionblumen den Straßenrand säumen, begann Hennie Retief 1937 mit dem Weinanbau. In den 90er Jahren ließen sich jeweils beide Söhne von der Begeisterung anstecken und gründeten 2000 die Marke „Four Cousins“, ein Siegeszug um die Welt begann.Südafrika von Nord nach Süd inklusive Kruger-Nationalpark, St. Lucia, Garden-Route und KapstadtSüdafrika XXL könnte die Überschrift für diese Reise sein, denn Sie besuchen nahezu alle Höhepunkte Südafrikas und die Geheimtipps noch dazu. Wandeln Sie auf „Oom“ Paul Krugers Spuren durch Pretoria und lassen Sie sich in „seinem“ Nationalpark von den „Big Five“ verzaubern, spicken Sie Ihr Telefon mit Selfies von den seltenen Breitmaulnashörnern des uMkhuze-Wildreservat und schwimmen Sie in den malerischen Pools Ihrer Lodges um die Wette. Erleben Sie Südafrika, wie es Touristen selten tun – bei einer Oldtimer-Weinprobe in Montagu oder bei einer entschleunigenden Wanderung im Robberg-Naturreservat. Schlemmen Sie aus dem Potjie und erfahren Sie, was es mit den Big 6-Rebsorten, Boerewors und Koeksisters auf sich hat. Die Rainbow-Nation wird sich Ihnen von der besten Seite präsentieren und Erinnerungen fürs Leben schaffen.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Ihre Reise an den südlichsten Zipfel Afrikas kann beginnen. Am Abend fliegen Sie von Deutschland mit Zwischenstopp nach Johannesburg.
Tag 2

Stadtbesichtigung von Pretoria

Pretoria findet man auf keiner touristischen Landkarte, das muss sich ändern, finden wir und laden Sie ein, die Verwaltungshauptstadt Südafrikas zu entdecken. Doch zunächst erreichen Sie den Flughafen von Johannesburg und lernen gleich Ihre Reiseleitung für die nächsten Tage kennen. Bei einer Stadtrundfahrt tauchen Sie ein in die bewegte Geschichte der Stadt und erkunden das Union Building mit der imposanten Mandela-Statue. Im Anschluss geht es zum Heiligtum der burisch-stämmigen Südafrikaner, zum Voortrekker Monument. „Oom“ Paul Kruger, der ehemalige Präsident der Burenrepublik Transvaal, hat das Land mit seiner Politik maßgeblich geprägt. Sein Wohnhaus darf daher bei einer Besichtigung nicht fehlen. Müde und voller Erwartung geht es danach ins Hotel, wo Ihnen ein leckeres Abendessen gereicht wird. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Pretoria – Ohrigstad

Vom Dschungel der Großstadt zieht es Sie in die Einsamkeit von Mpumalanga, genauer ins Lowveld zur Hannah Game Lodge. Auf 8000 ha tobt sich aus, was Rang und Namen hat. Von Tsessebe bis zur größten Antilope der Welt, der Elenantilope, von Springbock bis Büffel ist alles vorhanden. Am Abend wartet ein typischer Gaumenschmaus und der erste Tag in Südafrika klingt vielleicht mit einem guten Glas Rotwein aus. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4-5h, 330 km).
Tag 4

Entlang der Panorama-Route

Der Blyde-Fluss hat in den nördlichen Drakensbergen ganze Arbeit geleistet und sich so tief in die Landschaft gefressen, dass man nur staunen kann. Nicht umsonst heißt der Landstrich verheißungsvoll Panorama-Route und bietet Abstecher zu sehenswerten Orten entlang des 16 km langen und 800 m tiefen Blyde-River-Canyon. Warum der Aussichtspunkt God`s Window so genannt wird, werden Sie schnell selbst erfahren, denn bei gutem Wetter können Sie bis in den Kruger-Nationalpark spähen. Übrigens brach an dieser Stelle vor 150 Mio. Jahren der Urkontinent Gondwana auseinander. Die Mittagspause unternehmen Sie in Graskop bei Harrie´s, der es mit seinen Pannekoek zu lokaler Berühmtheit brachte (optional). Über die Bourke`s Luck Potholes, von den zwei ankommenden Flüssen eigenwillig geformte Strudellöcher, geht es zum Aussichtspunkt der Three Rondavels. Üppiges grün überzieht die Landschaft und die wie Strohhütten aussehenden Hügel, 700 m senkrecht unter Ihnen schlängelt sich der Blyde-Fluss dahin. Nach diesem Feuerwerk der Eindrücke, freuen Sie sich auf Ihre Lodge, die noch dazu so nah am Kruger-Nationalpark liegt, dass Sie nachts dem Löwengebrüll lauschen können. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4h, 260 km).
Tag 5

Safari im Kruger-Nationalpark

Heute erwartet Sie gleich das nächste Feuerwerk. Diesmal ein tierisches, denn der Kruger-Nationalpark, Heimat der „Big Five“, erwartet Sie auf einer ganztägigen Safari. Stellen Sie sich Rheinland-Pfalz mit 148 Säugetierarten, 505 Vogel- und 118 Reptilienarten vor, denn genau so groß ist der Kruger-Nationalpark. Sie dürfen also den Fotoapparat bereithalten, denn einige der 13.000 Elefanten, 1700 Löwen und 160.000 Impalas sollten sich schon blicken lassen. Damit Sie nichts von den besten Fotografien trennt, erleben Sie die Fahrt im offenen Safarifahrzeug. Am Abend geht es dann weiter mit der Natur in Hülle und Fülle, denn Ihre Lodge liegt ganz naturnah mitten im Busch. Stilecht speisen Sie am Abend unter freiem Himmel in einer Boma, wo auch im traditionellen Potjie gekocht wird. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit je nach Sichtungen).
Tag 6

Fußpirsch im Greater Kruger-Nationalpark – Königreich Eswatini

Die kühle Morgenluft streicht über das Fell des Königs der Tiere, mit anmutigen Schritten sucht er sich seinen Weg durchs Unterholz. Sie stehen in sicherer Entfernung mit Gänsehaut und Herzklopfen und beobachten das stattliche Tier, denn der frühe Morgen ist die beste Zeit, um Löwen und Leoparden zu finden und zu beobachten. Ihr Guide an Ihrer Seite kennt die Situation, er hat sie schon unzählige Male erlebt und Ihnen bleibt ein unfassbarer Augenblick auf Ewig im Gedächtnis. Zurück im Hier und Jetzt treten Sie Ihren Weg zum König der Swasis an, genauer gesagt, geht es nach Swasiland, pardon Eswatini im Süden des Kruger-Nationalparks. Als eine der letzten absoluten Monarchien weltweit bestimmt Mswati III. die Geschicke des Landes. Genau hier hat sich Ruth Buck ein Kleinod geschaffen und beherbergt liebevoll ihre Gäste. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3-4h, 200 km).
Tag 7

Eswatini – Mkuze

Dass die Bürger Eswatinis hauptsächlich von der Landwirtschaft leben, erkennen Sie bei der Fahrt durch das landschaftlich reizvolle Königreich. Ein Stopp auf dem Swasi-Kerzenmarkt darf nicht fehlen. Die Reise geht gen Süden, vorbei am Jozini-See zum legendären Ghost Mountain. Hier inmitten der Lebombo-Berge hat sich Familie Rutherfoord ein herrliches Kleinod geschaffen und lässt Ihre Gäste an dem Zauber der Natur gern teilhaben. Wer möchte, kann sich im Spa verwöhnen lassen oder Sie genießen eine unvergessliche Wanderung mit einem Zulu. Über das Leben und die Bräuche hier auf dem Land erhalten Sie umfassend Einblick, während Sie magische Ausblicke genießen. Am Abend geht es dann in der Boma gesellig zu, denn die Südafrikaner lieben Braai, das traditionelle Grillen. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 3-4h, 250 km).
Tag 8

Safari im uMkhuze-Wildreservat

Die Hügel und Berge des uMkhuze-Wildreservats bieten fabelhafte Ausblicke auf die Savanne und die wildtierreiche Gegend. Hier sind Sie zu Gast, um sich auf 40.000 ha so richtig auszutoben, und das Beste – es gibt viel weniger Gleichgesinnte – sie haben die Tierwelt also fast für sich allein. Doch nicht nur die „Big Five“ lassen Sie staunen, es ist auch die vielfältige Landschaft aus Akazien-Savannen mit den markanten, weit ausladenden Schirmakazien. Außerdem gibt es einen 1400 ha umfassenden Urwald aus wilden Feigenbäumen. Berauscht von der Fülle der Flora und Fauna haben Sie glücklicherweise Ihren Reiseleiter dabei, der Sie auf Breitmaul- und Spitzmaul-Nashörner, Büffel, Elefanten, Giraffen, Warzenschweine und die über 420 Vogelarten, zum Teil sehr seltene, hinweist. Der Nachmittag steht Ihnen zum Entspannen zur freien Verfügung. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit je nach Sichtungen).
Tag 9

Im iSimangaliso-Wetland-Park

Zum nächsten Zungenbrecher geht es heute, der iSimangaliso-Wetland-Park steht nicht umsonst auf der Liste der Weltnaturerbe. Von der Savanne bis zum Mangrovensumpf bietet der Park auf 3300 km² alles auf, was Rang und Namen hat. Vor allem die Flusspferde und Krokodile sorgen heute für Abwechslung, denn bei einer Bootsfahrt haben Sie ausgiebig Zeit zum Fotografieren. Am Abend gibt es wieder traditionelle Gaumenfreuden, diesmal Bobotie, eines der Lieblingsgerichte der Südafrikaner. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 1-2h, 100 km).
Tag 10

St. Lucia – Umdloti

Immer gen Süden führt Sie Ihre Reise durch KwaZulu-Natal mit dem Zielort Umdloti. Hier finden Sie einen der schönsten Badestrände Südafrikas. Also rein ins spritzige Vergnügen, denn schließlich haben Sie Urlaub. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung und das Beste: das Gästehaus liegt direkt am Strand. Am Abend heißt es relaxen – gönnen Sie sich ein Glas Chenin Blanc und genießen Sie hervorragende Fischgerichte in einem der zahllosen Restaurants (optional). Übernachtung im Gästehaus.
Tag 11

Valley of 1000 hills – Flug nach Port Elizabeth

Ob es wirklich Eintausend Hügel sind, die sich da zwischen Durban und Pietermaritzburg erstrecken – wer weiß? Sicher ist jedoch, dass Sie die Schönheit der Landschaft aus dem majestätischen Grün und dem Blau des Himmels beeindrucken wird. Die Geschichte hinter der Zauberfassade ist aber nicht minder interessant, denn hier kämpften Buren, Briten und Zulus blutig um die Vorherrschaft. Von KwaZulu-Natal fliegen Sie am Nachmittag in die Ostkap-Provinz, nach Port Elizabeth, wo schon Ihr neuer Reiseleiter auf Sie wartet. Wenn es die Zeit erlaubt, unternehmen Sie eine orientierende Stadtrundfahrt durch „PE“ und sehen den Markplatz mit dem schmucken Rathaus und das Donkin Reserve am alten Leuchtturm. Die Umgebung ist von alten viktorianischen Kirchen, frisch renovierten Cottages auf der Donkin Street und einem Leuchtturm der einst die Schiffe in die Algoa Bay führte, geprägt. Generalleutnant Sir Rufane Donkin errichtete zu Ehren seiner verstorbenen Ehefrau eine Pyramide am alten Leuchtturm und benannte die Stadt kurzerhand in Port Elizabeth um. Übernachtung im Hotel.
Tag 12

Garden-Route

Die wunderschöne Garden-Route steht im Beliebtheits-Ranking ganz oben und so sind Sie heute zu Gast an Südafrikas schönstem Küstenabschnitt. Der Platz des Wassers, so die Übersetzung für Tsitsikamma-Nationalpark, bietet dabei fast 80 km zerklüftete Küstenlinie, Bergpanoramen mit unwirtlichen Tälern, große Wälder mit imposanten Yellowwood-Bäumen und tiefen Schluchten und Flüssen, die sich ihren Weg zum Meer bahnen. Ein kurzer Spaziergang bringt Sie zu den berühmten Hängebrücken, die sich über den Storm-Fluss spannen. Sie sind zu Gast in einem der letzten Urwälder Afrikas und statten auch dem Big Tree einen Besuch ab. Nach so viel üppiger Landschaft geht die Fahrt nach Knysna. Hier wartet Ihre wunderschöne Lodge, unweit der Knysna Heads. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 3h, 300 km).
Tag 13

Wanderung im Robberg-Naturreservat – Knysna

Für alle, die sich ein bisschen bewegen möchten, ist heute der perfekte Tag, denn Sie erkunden das Robberg-Naturreservat in „Plet“ per pedes. Es stehen verschiedene Wege von 2 km bis 9 km Länge zur Wahl. Die Sicht auf den tosenden Indischen Ozean, auf Robbenkolonien und mit etwas Glück und der richtigen Jahreszeit auch auf Wale und Delfine ist einmalig. Knysna, die Perle der Garden-Route und touristisches Zentrum, steht am Nachmittag im Fokus. Im hübschen Ortskern finden sich Boutiquen, Restaurants und Cafés mit sagenhaftem Blick auf die Lagune, die das Leben in Knysna so angenehm macht. Zurück im Hotel entspannen Sie beim sagenhaften Sonnenuntergang und einem Picknick im Garten des Hotels. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2h, 80 km; Gehzeit ca. 2h, 6km).
Tag 14

Tag 14-15: Erkundung am südlichsten Punkt Afrikas

Dort, wo sich die Ozeane zum tosenden Schlagabtausch treffen und die Gezeiten ihr wildes Spiel treiben, sind Sie die nächsten beiden Tage zu Gast. Mit Superlativen wird in den nächsten beiden Tagen nicht gegeizt, denn Sie erkunden die südlichste Spitze des Afrikanischen Kontinents, wo der Indische auf den Atlantischen Ozean trifft. Das Selfie am zweitältesten Leuchtturm Südafrikas darf natürlich nicht fehlen. Bei einem kurzen Spaziergang entdecken Sie dann auch den südlichsten Punkt Afrikas und haben Zeit an der Gedenktafel. 140 Schiffe haben den Weg in die Heimat nicht geschafft und liegen hier vor den Rauen Klippen, umtost vom Meer. Sicher ein interessantes Fotomotiv. Mit etwas Glück sehen Sie am Strand von Struisbaai einige der zahmen Stechrochen. Hier wartet mit 14 km übrigens der längste, ununterbrochene Sandstrand Südafrikas. Unerschrockene stürzen sich sicher in die Fluten. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4-5h, 380 km).
Tag 16

Auf der Route 62 nach Montagu

Sie sagen der Abgeschiedenheit Adieu, um gleich darauf erneut Geheimtipps kennenzulernen. Erster Anlaufpunkt ist Swellendam, die drittälteste Stadt Südafrikas und Augenweide mit ihren viktorianischen und kapholländischen Gebäuden. Zu Gast sind Sie in der Region Overberg mit fruchtbare, sanft gewellten Hügeln, dem Bergmassiv der Langeberge und dem malerischen Breede-Fluss. Der spektakuläre Tradouw-Pass gilt als einer der schönsten Bergpässe Südafrikas, es bleibt Zeit für einen Fotostopp. Rote und gelbe Cannas, Bougainvilleas, Weinberge gesäumt von roten Rosen und Jacaranda gesäumte Straßen – das alles ist die legendäre Route 62. Diese steht ihrer großen Schwester in den USA in nichts nach, besser noch: hier können Sie Wein verschiedenster Rebsorten genießen und nach Herzenslust schlemmen. Bei Joubert & Tradauw erwartet Sie sogleich ein kulinarisches Highlight beim Mittagessen. Da das Auge bekanntlich mit isst, ist auch der Garten wunderschön angelegt. Wer möchte, kann die Weine im Alte-Welt-Stil verkosten, denn Winzer Meyer Joubert legt Wert auf traditionelle Methoden (optional). Nächstes Ziel ist Montagu, ein hübsches Städtchen und Tor zur Kleinen Karoo, einer Hochebene im Süden der Swartberge. Zahlreiche Künstler und Kunsthandwerker machen das besondere Flair Montagus aus. Wer es zu schätzen weiß, der wird das Montagu Country Hotel lieben. PJ Basson und seine Frau Colene haben mit viel Hingabe das Art-Deco-Hotel komplettiert und einen Großteil der Möbel handverlesen ausgesucht. Sie spiegeln wahlweise den viktorianischen oder den Art-Deco-Stil wieder. Das vorzügliche Abendessen können Sie im Charlestons Restaurant im Hotel einnehmen (optional). (Fahrzeit ca. 2-3h, 230 km).
Tag 17

Erkundung der Route 62 oder Spritztour mit dem Cadillac

Nach einem gemütlichen Frühstück erkunden Sie heute das kleine Dorf Montagu. Montagu spricht alle Sinne an … ob es die Geräusche sind, der Geschmack von köstlichen Pfirsichen, Aprikosen, Äpfeln, Birnen und gutem Essen, das süße Aroma von Moschusnadeln und frischer Bergluft, die warmen Sonnenstrahlen oder der Duft von Rosen … Montagu ist ein Kleinod und ein noch unentdeckter Schatz. Sie beginnen den Tag mit einem Spaziergang durch das Dorf, der mit einem Ausflug zu den Montagu-Gärten endet. Der Montagu Natur Garten ist 12 ha groß und bietet malerische Wanderwege, von denen aus man den Garten und die beeindruckende natürliche Umgebung betrachten kann. Ein 1,7 km langer Rundwanderweg zum Gipfel des Bessiekop bietet einen Panoramablick auf die Stadt und die umliegenden Berge. Am westlichen Eingang zur Kleinen Karoo gelegen, beherbergt er die Flora von drei Regionen des Westkaps – Sukkulenten-Karoo, Fynbos und Renosterveld. Die Fauna des Gartens umfasst Schildkröten, Stachelschweine, Hasen und Dassies, während die Vogelwelt bunte Sonnenvögel, Eisvögel, Weber, Ibisse, Reiher, Gänse und Reiher umfasst. Nach so viel Natur darf ein edler Tropfen nicht fehlen und so sind Sie in einem der bekanntesten Weingüter Südafrikas zu Gast. Bei Van Loveren werden Sie u.a. mit Chardonnay, Shiraz und Cabernet Sauvignon verwöhnt – die Grundlage dafür bietet ein Mittagessen in Christina´s Bistro. Beschwingt und mit viel Wissen über die Big 6-Rebsorten machen Sie sich auf den Rückweg nach Montagu. Mit den heißen Quellen von Avalon wartet noch ein spritziges Vergnügen auf Sie. Wer die Route 62 stilecht in einem typisch amerikanischen Cadillac erkunden will, kann auf Spritztour durch das Robertson-Tal gehen. Eine Weinprobe und ausführliche Erläuterungen inklusive. Pünktlich zum Mittagessen sind Sie dann zurück bei der Gruppe (optional, ca. 80 €). Übernachtung wie am Vortag.
Tag 18

Wein at it´s best

Durch das Robertson Weintal und vorbei am Theewaterskloof Staudamm, der ganz Kapstadt mit Wasser versorgt, geht es über den Mont Rochelle nach Franschhoek. Malerisch breitet sich das Tal vor Ihnen aus, bevor Sie schon die ersten Weingüter passieren. Das französische Eck, 1688 von den Hugenotten gegründet, erwartet Sie malerischen Gärten umgeben von endlosen Weinanbauflächen, schroffen Bergformationen, hübschen Galerien und noch hübscheren Geschäften, leckeren Cafés und französischen Bistros. Perfekt also für einen kleinen Bummel durch das Stadtzentrum. Die Anfänge der Weinbaukultur reichen bis in das 17.Jahrhundert zurück, wie wären die Einwanderer von damals wohl erstaunt, wie sich alles entwickelt hat. Das Motto der Reise wird selbstverständlich erneut aufgegriffen und so sind Sie zu Gast in einem versteckten Juwel. Nash, Koch und Sommelier, wird Ihnen bei einer Weinprobe mit Leidenschaft und Charisma seine Genusswelt zu Füßen legen. Auf dem Weg nach Stellenbosch begeistert Sie die Landschaft, bevor Sie Ihr Weg nach Kapstadt führt. Die Mothercity ist nicht umsonst der Hotspot im südlichen Afrika und so stürzen Sie sich am Abend ins Getümmel und besuchen die Victoria und Alfred Waterfront. Das Ausgehviertel überrascht mit zahlreichen Restaurants und Geschäften und dem Ausblick auf den pulsierenden Hafen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 220 km).
Tag 19

Kap der Guten Hoffnung – Boulders Beach – Tafelberg

Was für ein Morgen … schnuppern Sie schon die salzige Seeluft, die Ihnen am Kap in die Nase kriecht und den Wind, der Ihnen die Haare zerzaust? Heute ist es Zeit für das Kap der Guten Hoffnung, jene sagenumwobene Landspitze, die Bartolomeu Diaz 1488 auf dem Seeweg nach Indien entdeckte. Allerdings taufte er das Kap „Kap der Stürme“, denn gefährliche orkanartige Winde, häufiger Nebel und die rauen Klippen wurden mehr als 3000 Schiffen zum Verhängnis. Der Leuchtturm an der Kapspitze lässt sich gut zu Fuß oder per Magnetbahn, dem Flying Dutchman, erklimmen. Von hier sind es nur 9575 km bis Berlin – doch keine Angst, an zu Hause brauchen Sie noch nicht zu denken, denn zunächst steht noch ein Fotostopp an Südafrikas südwestlichstem Punkt an. Das nächste Festland heißt also Antarktis. Arktisch geht es weiter, denn Sie fahren zum einzigen Ort auf der Welt, wo Sie Pinguinen ganz nah kommen können. Am Boulders Beach gibt es um die 2000 der possierlichen Tierchen. Nachdem Sie genug Zeit für ein Selfie hatten, wird der Tag mit dem Besuch des Tafelbergs gekrönt (optional). Übernachtung wie am Vortag.
Tag 20

Hope Kapstadt-Stiftung – Abreise

Sie durften Südafrika von seiner besten Seite kennenlernen, haben geschlemmt und genossen, sich satt gesehen an den zahlreichen Naturschönheiten und die herzliche Gastfreundschaft erlebt. Doch jede Medaille hat eine Kehrseite und so geben wir Ihnen einen Einblick in das Leben der weniger Begünstigten. Wer Südafrika kennen möchte, der sollte auch ein Township besucht haben. Wir nehmen Sie also mit zu einem DIAMIR-Herzensprojekt, welches wir schon seit vielen Jahren unterstützen, die Hope Kapstadt-Stiftung. Dabei besuchen Sie das Gemeindezentrum im Township Delft „The Nex – Indawo Yethu“ – der Platz wo alle zusammenkommen. Die Tour beinhaltet eine ausführliche Besichtigung und endet mit einem kap-malaiischen Mittagessen, welches selbstverständlich aus den Töpfen einer lokalen Köchin der Delfter Gemeinde kommt. Ein Ausflug, der mit Geld nicht zu bezahlen ist. Wehmütig, mit zahlreichen Erinnerungen im Gepäck geht es danach zum Flughafen und Sie kehren Afrika den Rücken – Vorerst !
Tag 21

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Morgen in Deutschland. Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise mit vielen spannenden Erlebnissen im Gepäck.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

9 Ü: Lodge

6 Ü: Hotel

3 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten im klimatisierten Minibus

Bootsfahrt in St. Lucia

ganztägige Pirschfahrt im offenen Allradfahrzeug im Kruger-Nationalpark

halbtägige Pirschfahrt im offenen Allradfahrzeug im uMkhuze-Wildreservat

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Johannesburg und zurück von Kapstadt mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class (nach Verfügbarkeit; Flugzuschlag möglich)

Inlandsflug Durban – Port Elizabeth in Economy Class

Weitere Leistungen

Flughafentransfers entsprechend des Reisetermins

Fußpirsch im Greater Kruger-Nationalpark

halbtägige Wanderung im Robberg-Naturreservat

Zulu Kulturwanderung

2 Weinproben

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 18×F, 3×M, 9×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

ZAR

Rand

Südafrika

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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