Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
4 h
53 m
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Explore In the Kingdom of Sa'ud for 14 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Im Königreich der Sa'ud

Flug:

Inbegriffen

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Tour id:

238022

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    14 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

„YKM“ ein Nobler vom Stamm der „MN“ hat im Monat „KHL“ Opfer gebracht und Gott war ihm wohlgesonnen… erläutert unser archäologischer Guide Saad die dadanitische Inschrift am Jebel Ikmah. Wer war „YKM“? War er ein Stammesführer oder Kaufmann? Wir wissen es nicht. Wir wissen nur, dass er im Reich Lihyan lebte, das vor 2500 Jahren die Weihrauchstraße vom Jemen bis zum Mittelmeer kontrollierte. Das heutige Saudi-Arabien hat im Lauf der Geschichte viele Reiche kommen und gehen sehen. Lihyaniten, Nabatäer, Umayyaden, Osmanen… heute ist es das Königreich der Sa‘ud und mit seiner tiefen Geschichte, seinem lebendigen Glauben und seinen traumhaften Wüsten- und Berglandschaften eines der spannendsten Länder der arabischen Welt.Von Dammam über Al-Ula und die heilige Stadt Medina bis nach DschiddaDiese Entdeckerreise führt Sie auf Wüsten-, Wadi- und Weihrauchpfaden einmal über die Arabische Halbinsel – von Dammam bis nach Dschidda am Roten Meer. Trotz Millionen von muslimischen Pilgern auf der Hadsch jedes Jahr, verschloss sich Saudi-Arabien lange Zeit Reisenden. Mit der Öffnung des Landes hat sich das geändert und nun ist jeder eingeladen die Kultur- und Naturschätze des Landes zu entdecken.Sandmeer der Nefud-Wüste, Naturwunder Wadi Disah und Felsgravuren von JubbahDurchqueren Sie mit uns die Nefud-Wüste und bestaunen Sie das Naturwunder Wadi Disah. Erkunden Sie Felsgravuren in Jubbah und antike Nabatäer-Gräber in Al-Ula. Und lernen Sie in der Lehmsiedlung Ushaiqir, in der heiligen Stadt Medina und in der Glitzermetropole Riad das alte und neue Arabien kennen.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise und Ankunft in Dammam

Flug von Frankfurt nach Dammam. Ihre DIAMIR-Reiseleitung lächelt Ihnen am Flughafen entgegen und begrüßt Sie herzlich im Königreich Saudi-Arabien. Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Stadtrundfahrt in Dammam – Oasenstadt Al Hofuf – Al-Asfar-See

Nach einer kurzen Stadtrundfahrt in Dammam verlassen Sie die schiitisch geprägte Metropole am Persischen Golf und fahren nach Al Hofuf. Al Hofuf liegt in einer ausgedehnten Palmenoase und zählt zu den weltweit führenden Dattelproduzenten. Bei einer Stadtbesichtigung besuchen Sie den Ibrahim-Palast aus dem 16. Jahrhundert, den berühmten Al-Qaisariya-Suk und den Jebel Qara mit seinen einmaligen Kalksteinhöhlen. Am späten Nachmittag brechen Sie in die Dünen und Sabchas der Al-Ahsa-Wüste auf und genießen den Sonnenuntergang am „Gelben See“ Al-Asfar. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2,5h, 170 km).
Tag 3

Zugfahrt nach Riad – Diriyah – Edge of the World

Früh am Morgen (ca. 06:00) nehmen Sie den Zug von Al Hofuf nach Riad (Dauer ca. 2,5h). Gigantische Malls, unabhängige Galerien, Künstlerkollektive, hippe Cafés oder moderne Architektur findet man in Riad genauso wie in Paris oder London. Erleben Sie die Stadt, die nach Jahren der Bevormundung seine eigenen Wege geht. Im Stadtteil Diriyah sind noch traditionelle Lehmhäuser des alten Riad erhalten, der Keimzelle der heutigen Hauptstadt. Am Nachmittag fahren Sie zum Edge of the World, einem dramatischen Cliff das hunderte Meter abfällt, wo Sie den Sonnenuntergang genießen können. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 200 km).
Tag 4

Stadtbesichtigung Riad

Heute begeben Sie sich auf eine Erkundung der saudischen Hauptstadt. Im Nationalmuseum erhalten Sie Einblicke in die Historie der arabischen Zivilisation und im Masmak-Fort begegnet Ihnen die Familiengeschichte der Al-Sa‘ud hautnah. (Das Fort ist leider gegenwärtig geschlossen.) König Abdulaziz nahm das Fort 1902 ein und machte es zum Geburtsort des modernen Königreichs. Eine Stadttour durch Riad wäre heute nicht mehr ohne die „neuen Sehenswürdigkeiten“ denkbar. Ein Besuch des KAFD (der Central Business District) wird Sie in die Welt von Morgen entführen. Wenn die Zeit es zulässt, nehmen Sie die Metro, um die futuristische Architektur der KAFD- Metrostation bestaunen zu können. Aber auch die “Boulevard-Stadt" mit ihren riesigen Malls, Cafés und Vergnügungsparks wird Sie begeistern. Am Ende des Tages lohnt der Blick von einem der Wolkenkratzer auf die glitzernde Skyline (optional). Übernachtung wie am Vortag.
Tag 5

Lehmarchitektur in Uschaiqir – Buraida

Sie verlassen Riad Richtung Nordwesten und fahren nach Uschaiqir, eine der ältesten Siedlungen der Region und ein ehemals bedeutender Pilgerort. Uschaiqir zeichnet sich durch die gut erhaltene, traditionelle Najd-Architektur aus und gilt als einer der attraktivsten Orte des Landes. Alte Obstgärten, Moscheen in Lehmbauweise und historische Brunnen lassen Sie in frühere Zeiten eintauchen. Im Anschluss geht es weiter nach Buraida in der Quasim-Region, wo noch immer viel Datteln, Zitronen und Orangen angebaut werden. Im wunderschön restaurierten Suk können Sie am Abend einen Tee trinken und Kontakte knüpfen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 380 km).
Tag 6

Kamelmarkt von Buraida – Ha'il

Am Morgen fahren Sie ins nahe Buraida, wo jeden Tag ab 6 Uhr der berühmteste Kamelmarkt des Landes stattfindet. Tausende Kamele, Ziegen, Schafe sowie allerlei Zubehör wechseln hier die Besitzer. Nach dem Besuch des Marktes verlassen Sie die Qasim-Region und fahren weiter durch die Wüste Richtung Ha‘il. Unterwegs passieren Sie die vorislamische Ausgrabungsstätte Faid, die einstmals an der Karawanenroute ins Zweistromland lag. Danach kommen Sie durch die Oasen von Al-Quasim und nachdem der Hutaymah-Krater vorbeigezogen ist, können Sie bereits den Djebel Aja an der Stadtgrenze von Ha’il erkennen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 300 km).
Tag 7

Felsgravuren von Jubbah – Nefud-Wüste – Sakaka

Heute besuchen Sie zunächst die Sandsteinfelsen von Jubbah, die für ihre neolithischen Felsgravuren berühmt sind. Vom 10. bis 6. Jahrtausend v. Chr. war die Region deutlich feuchter und glich der heutigen afrikanischen Savanne. Die Tiere die einstmals hier lebten, wurden im Stein verewigt und so findet man Darstellungen von Auerochsen, Geparden und Löwen. Nach der Besichtigung fahren Sie weiter in die Al-Jawf-Region und durchqueren dabei die Nefud-Wüste mit ihren unberechenbaren Winden und starker Dünenbildung. Ihr Tagesziel ist die Stadt Sakaka im Schatten der 900 Jahre alten Festung Za‘bal. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 380 km).
Tag 8

Rajajil-Steinsäulen – Marid-Festung – Tabuk

Der Tag beginnt an den vermutlich 6000 Jahre alten, bis zu 3 Meter hohen Rajajil-Steinsäulen. Laut Archäologen ist es ein sakraler Ort bronzezeitlicher Hirten und Bauern, ganz ähnlich wie Stonehenge. Danach geht es ins nahe Dumat Al-Jandal, wo Sie die Marid-Festung besuchen, die bereits im 3. Jh. Erwähnung fand, weil die palmyrische Königin Zenobia sie nicht erobern konnte. Im Anschluss fahren Sie nach Tabuk. Der frühere Rastplatz für Pilger aus der Levante und Ägypten wird für seine vielfältige Küche gerühmt und auf dem Twaheen-Suk finden Sie noch heute gemusterte Zeltdecken aus Ziegenhaar. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 460 km).
Tag 9

Zauberhaftes Wadi Disah – Al-Ula – Elefantenfelsen

Heute erwartet Sie eine der schönsten Berglandschaften und Oasen Saudi-Arabiens. Das Wadi Disah in den Quaraqir-Bergen ist ein wahrhaftes Naturwunder. Durch einen 15 Kilometer langen Canyon aus schroffen Sandsteinformationen schlängelt sich ein Fluss, dessen kristallklares Wasser eine grüne Insel aus Schilf und Palmen schafft. Kein Wunder, dass die paradiesische Szenerie auch bei saudischen Familien als Traumziel gilt und man einmal im Leben die frische Luft des Tals genießen möchte. Durch eine abwechslungsreiche Wüstenlandschaft fahren Sie weiter nach Al-Ula, eine historische Oase an der alten Weihrauchstraße, die einst vom Jemen in die Levante führte. In der Antike entstanden hier gleich zwei mächtige Königreiche. Vom 7. Jh. v. Chr. das Reich Lihyan, dessen Hauptort Dadan war. Um das Jahr 24 v. Chr. begann dann das Nabatäer-Reich zu blühen, das ein Monopol auf den Weihrauch-, Myrrhe- und Gewürzhandel hatte und Hegra (heute Mada’in Salih) zu seiner zweiten Hauptstadt nach Petra machte. Nach Ankunft können Sie die Umgebung des Wüstencamps erkunden und am Abend erwartet Sie der kuriose Elefantenfelsen. Übernachtung im Bungalow. (Fahrzeit ca. 5h, 340 km).
Tag 10

Nabatäer-Gräber von Mada‘in Salih – Löwengräber der Lihyaniten – Jebel Ikmah

Der heutige Tag ist eine Zeitreise in das Reich der Lihyaniten- und der Nabatäer. Zunächst besuchen Sie die archäologischen Stätten von Mada‘in Salih, wo Sie vor allem die Nekropole von Hegra mit ihren eindrucksvollen Felsengräbern begeistern wird. Danach besichtigen Sie die Zeugnisse des alten Dadan am Rand des Wadi Al-Ula. Hier befinden sich die sogenannten Löwengräber der Lihyaniten und an den Felswänden des Jebel Ikmah sind zahlreiche dadanitische Gebets- und Opferinschriften erhalten. Diese geben uns nicht nur Auskunft über den damaligen Glauben, sondern auch über die Ursprünge der heutigen arabischen Sprache. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 11

Al-Ula – Medina

Der Weg führt weiter gen Süden in die heilige Stadt Medina. In der „erleuchteten Stadt“ erwartet Sie die Moschee des Propheten, eine der wichtigsten Pilgerstätten des Islam. Ihre riesige grüne Kuppel wölbt sich über die Gräber des Propheten Mohammed und der islamischen Führer Abu Bakr und Omar. Zum Sonnenuntergang lohnt ein Spaziergang am Berg Uhud. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 330 km).
Tag 12

Mit dem Schnellzug nach Dschidda – Stadtbesichtigung

Früh am Morgen fahren Sie mit dem hochmodernen Schnellzug „Haramain“ von Medina weiter in die in die Hafenstadt Dschidda am Roten Meer. Die Metropole wird oft das „Tor nach Mekka“ genannt und seit Jahrhunderten von Pilgern, Händlern und Abenteurern besucht. Zunächst besuchen Sie die historische Altstadt Al-Balad, die durch ihre gut erhaltenen osmanischen Gebäude besticht. Aus Korallensteinen gebaut und mit schönen Holzverzierungen versehen, strahlen die Häuser ein einmaliges Flair aus. Das schönste und bekannteste ist das Nasif-Haus, das in den 1850er Jahren von einer der einflussreichsten Händlerfamilien erbaut wurde. Bummeln Sie ein wenig, schauen Sie auf dem alten Goldmarkt vorbei und statten Sie der Ukash-Moschee einen Besuch ab. Am Nachmittag besuchen Sie das Haus der islamischen Künste, das erste Kunstmuseum dieser Art in Saudi-Arabien. Bei einem Abendspaziergang an der beliebten Seepromenade Corniche können Sie sich dem kosmopolitischen Flair Dschiddas hingeben. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2h, 480 km).
Tag 13

Auf eigene Faust durch Dschidda – Heimreise

Nutzen Sie den Tag und entdecken Sie Dschidda auf eigene Faust. Besuchen Sie die schwimmende Moschee Al-Rahma, schlendern Sie über den Fischmarkt, oder tauchen Sie in der Al Tayebat International City noch einmal in die islamische Kunst- und Kulturgeschichte ein. Sie können aber auch einfach entspannen und die erlebnisreichen Tage bei einem traditionellen Subia (Malzgetränk) oder erfrischendem Tamarindensaft Revue passieren lassen. Am späten Nachmittag verabschiedet Sie Ihre DIAMIR-Reiseleitung am Flughafen in Dschidda, Sie fliegen zurück nach Riad und treten von dort die Heimreise an. Tageszimmer.
Tag 14

Ankunft

In den Morgenstunden landen Sie in Deutschland.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

12 Ü: Hotel

Transport

Zugfahrt von Hofuf nach Riad & von Medina nach Dschidda in der 2. Klasse

2h Fahrt im Geländewagen im Wadi Disah

Alle Fahrten in klimatisierten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Dammam und zurück von Dschidda mit Lufthansa oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflug Dschidda – Riad in Economy Class

Weitere Leistungen

Alle Eintritte laut Programm

Tageszimmer am Abreisetag

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Visum Saudi-Arabien (ca. 90 EUR)

optionale Ausflüge, Eintritte, NP-Gebühren, Permits etc.

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 12×F, 1×M (LB), 11×A

Reiseführer

Deutsch sprechende, lokale Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

SAR

Saudi Riyal

Saudi Arabien

Stecker und Adapter

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Steckertyp G

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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