Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

23 d
19 h
17 m
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Explore In the Kingdom of the Proteas for 16 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Im Königreich der Proteen (12 Destinationen)

Land:

Südafrika

Flug:

Nicht enthalten

Favorite

Tour id:

238084

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    16 Tage

  • Gruppengröße:

    10 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Golden-grün leuchten die Pinotage-Reben in der Morgensonne und Jungwinzer Stefan prüft mit Kennerblick die Weinstöcke. Stefan ist ein Künstler, der Trauben in Gaumenfreuden verwandelt und immer ein Auge für die Schönheit seines Weingutes hat. In Franschhoek am Fuß der Helderberge pflegt er die Gärten, das strahlendweiße Farmhaus und eine Weinbautradition, die einst von Hugenotten ans Kap getragen wurde. Schon vor dem Wein ließ das milde, sonnenverwöhnte Klima an Afrikas Südspitze das vielfältigste Florenreich der Welt sprießen – den Fynbos. Candelabra-Lilien und Silberbäume sorgen für ein farbiges Blütenmeer und über allem thront Königin Protea mit ihrer zartrosa Krone.Mit Ruhe und Genuss von Kapstadt über die Garden Route zu den „Big Five“ im Addo Elephant NPAuf dieser Kleingruppenreise mit schmucken Boutique-Hotels können Sie die Westkap-Provinz in aller Gelassenheit erleben. Im multikulturellen Kapstadt stürzen Sie sich ins urbane Getümmel und probieren kap-malaiisches Bobotie direkt aus der Auflaufform einer afrikanischen Mama. Im Weinland verfallen Sie dem Charme kap-holländischer Gutshäuser und verwöhnen Ihre Zunge mit erstklassigen Weinen. An der zerklüfteten Küste der Garden-Route beobachten Sie Wale und wandern im Tsitsikamma-Nationalpark. Als wäre das alles nicht schon genug, geben sich im Addo-Elephant-Nationalpark Löwe, Elefant und Co. ein Stelldichein, bevor die Reise in Port Elizabeth endet.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Endlich ist es soweit: Urlaub. Nur eine Nacht trennt Sie vom Sehnsuchtskontinent Afrika. Ihr Verwöhnprogramm beginnt schon mit Ihrem Flug am Nachmittag.
Tag 2

Ankunft in Kapstadt

Goeie môre! Guten Morgen und willkommen in Südafrika. Jazzige Rhythmen erschallen schon am Flughafen und Ihr Transferfahrer trommelt zum Takt, wenn er Sie ins Stadtzentrum von Kapstadt chauffiert. Während der Fahrt erhalten Sie bereits einen ersten Eindruck davon, was Sie in den nächsten Tagen erwartet – Natur, Kultur und ganz viel Lebensfreude. Sie haben Zeit in Ruhe anzukommen, bevor Sie gemeinsam mit den anderen Gästen und Ihrem Reiseleiter die ersten südafrikanischen Köstlichkeiten probieren (optional). Sie übernachten direkt am Fuß des Lionshead in Kapstadt, ruhig und doch zentral gelegen. Übernachtung im Gästehaus.
Tag 3

Kapstadt

Blauer Himmel? Sonne? Kein Wind? Dann los auf den Tafelberg – Kapstadts Wahrzeichen. Sieben Minuten braucht die Gondel, um Sie auf 1085 Meter Höhe zu bringen. Da sie sich um sich selbst dreht, sind tolle Ausblick garantiert. An klaren Tagen haben Sie einen herrlichen Rundumblick auf die Stadt, den Ozean und die Bergspitzen der Kap-Halbinsel. Kapstadt hat viele Geschichten zu erzählen: vom Stützpunkt der Ostindien-Kompanie zum Mekka für Einwanderer bis zum traurigen Schauplatz der Apartheid. Einigen davon widmen Sie sich heute. Sie entdecken die quirlige „Mother city“ während einer Stadtrundfahrt. Neben dem Bo-Kaap sehen Sie u.a. auch die Company Gardens. Besonderer Fokus liegt auf dem District Six mit seiner wechselvollen Geschichte. Als quirligen Szenetreff zeigt sich die V&A Waterfront, für die Sie am Abend ausführlich Zeit haben. Das Museum Zeitz MOCAA für zeitgenössische afrikanische Kunst gehört zu den besonderen Tipps (optional). Übernachtung wie am Vortag.
Tag 4

Kaphalbinsel mit Kap der Guten Hoffnung – Stellenbosch

Nach zwei entspannten Nächten in Kapstadt geht es weiter, denn das weltberühmte Kap der Guten Hoffnung steht auf dem Programm. Hoffnung auf eine gute Ankunft hatte der Portugiese Bartholomeu Diaz 1488 auch, als er sich als erster Europäer aufmachte, um die Halbinsel zu umsegeln. Ihm blieb aber das Kap als „Kap der Stürme“ in Erinnerung. Windumtost erleben Sie den Leuchtturm am Kap und den populären Aussichtspunkt. Die zahlreichen Pflanzen, wie Bukkosträucher, Zuckerbüsche, Nadelkissen und Milkwood-Bäume, begründen den UNESCO Welterbetitel für das Kap Florenreich. Pinguine in Afrika? Aber sicher, denn am Boulders Strand in Simon`s Town fühlen sie sich pudelwohl. Pudelwohl fühlen auch Sie sich als Gast in Südafrikas bedeutendster Weinregion in Stellenbosch. Auf einem Weingut erwarten Sie am Abend südafrikanische Gaumenfreuden (optional). Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3h, 150 km).
Tag 5

Stellenbosch – Weinprobe in Franschhoek

Was es mit Oom Samie se Winkel, Moederkerk und Eikestad auf sich hat, erfahren Sie in der zweitältesten von Europäern gegründeten Siedlung an der südafrikanischen Küste, Stellenbosch. Das Umland ist eingebettet in eine Berglandschaft mit fruchtbaren Tälern und von Weinanbaugebieten geprägt. Über den traumhaften Helshoogte-Pass ist es nur ein Katzensprung nach Franschhoek. Bummeln Sie durch das kleine Städtchen, das voll von Cafés, Restaurants, Galerien und Kunstgeschäften ist, und genießen Sie das französische Flair. Ganz in der Nähe läuft Ihnen bei Pinotage, Cabernet Sauvignon und Merlot sicher schon das Wasser im Mund zusammen. Zu Gast sind Sie auf einem idyllischen Weingut, um bei einer ausführlichen Weinprobe die verschiedenen Sorten zu verkosten. Langsam machen Sie sich dann wieder auf den Rückweg nach Stellenbosch. Unterwegs stoppen Sie für eine weitere Weinprobe und lassen erstklassige Weine auf sich wirken. Das Abendessen können Sie in einem der Restaurants in der Stadt einnehmen (optional). Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, 80 km).
Tag 6

Helderberge – Hermanus

Nach dem Frühstück führt die Reise zu einer für die Kapregion typischen Farm, die am Fuße der Helderberge liegt. Hier unternehmen Sie eine leichte Wanderung. Im Anschluss reisen Sie in den malerischen Küstenort Hermanus. Südliche Glatt- und Buckelwale – was sich von Juli bis November vor der Küste tummelt, brachte Hermanus den Beinamen „Walhauptstadt der Welt“ ein. Seit 1992 bläst der sogenannte Walrufer dann auch mächtig ins Horn, wenn die Riesen der Meere zu sehen sind. Doch auch außerhalb der Wal-Saison ist das Städtchen durchaus sehenswert. Der Klippenpfad schlängelt sich entlang der zerklüfteten Küste und bietet malerische Ausblicke. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 2h, 100 km)
Tag 7

Hermanus

Sie erwachen bei sanftem Meeresrauschen – was gibt es Schöneres? Wie wäre es mit einer Bootsfahrt (optional) direkt hinein ins spritzige Vergnügen? In der Walsaison schwimmen die gigantischen Südkaper fast bis zum Boot heran. Von Dezember bis Juli unternehmen Sie einen Ausflug zum Fernkloof-Naturreservat, um die Schönheit von Hermanus intensiv zu erleben. Wie es im Himmel aussieht zeigt Ihnen am Nachmittag Ihr Reiseleiter bei einer Fahrt durch das Hemel-en-Aarde-Valley, dem Himmel-und-Erde-Tal. Wer jedoch lieber entspannen möchte, kann dies gerne an den Traumstränden von Hermanus tun. Für das Abendessen empfehlen wir Ihnen eines der hervorragenden Fischrestaurants in Hermanus (optional). Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, 60 km).
Tag 8

Kleine Karoo

Zweifelsohne hat auch das Hinterland Südafrikas viel zu bieten: Ihr erstes Ziel ist das Städtchen Swellendam, das in traumhaft schöner Umgebung eingebettet liegt. Hier unternehmen Sie einen historischen Rundgang, um die kapholländische und viktorianische Architektur zu bestaunen und in alte Zeiten einzutauchen. Weiter geht es über den beeindruckenden Tradouw-Pass in die Kleine Karoo, eine Halbwüste in Südafrikas Hochebene, die ebenso für ihre endemischen Pflanzen bekannt ist. Den kleinen Ort Barrydale erreichen Sie zur Mittagszeit – ideal für einen Stopp in einem hübschen Bistro (optional). Durch wunderschöne Landschaften entlang der malerischen Route 62 führt Ihre Reise Sie schließlich nach Oudtshoorn. In der Thabile Lodge, Ihrer heutigen Unterkunft, essen Sie zu Abend. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4h, 360 km).
Tag 9

Swartbergpass und Prince Albert

Der Pionier des Straußenbaus, Thomas Bain, war in den 1880er Jahren für den Bau des atemberaubenden Swartbergpasses zuständig, welcher sich auf einer Höhe von 1568 m durch die Karoo windet. Die unasphaltierte Straße zählt zu den spektakulärsten Pässen Südafrikas, Grund genug sich dafür ausführlich Zeit zu nehmen. Am Fuß des Swartbergpasses ist der verträumte Ort Prince Albert mit seinen historischen Gebäuden und gastfreundlichen Einheimischen Ihr Ziel. Hier haben Sie Zeit, durch die netten Geschäfte und Galerien zu bummeln. Durch die malerische Meiringspoort-Schlucht, eine enge Schlucht entlang des Groot Rivers mitten durch die Swartberge, geht es schließlich nach De Rust. Steile Gebirgswände mit imposanten Felsformationen säumen Ihren Weg. Wenn Sie möchten, hält Ihr Guide unterwegs gerne für einen Spaziergang zum Meiringspoort-Wasserfall. Über das kleine Örtchen De Rust kehren Sie zur Lodge zurück. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 4,5h, 200 km).
Tag 10

Cango Caves – Wilderness

Ein Besuch der Tropfsteinhöhle „Cango Caves“ ist ebenfalls empfehlenswert. Teile dieses beeindruckenden Höhlensystems dienten den San schon vor mehr als 10.000 Jahren als Wohnort. Heute kann man auf unterschiedlichen Routen die Höhlen besuchen und ihre sehenswerten Tropfsteinformationen bestaunen. Der Besuch einer Straußenfarm darf natürlich in Oudtshoorn, der Straußenhauptstadt, nicht fehlen. Über den Outeniqua-Pass reisen Sie nach Wilderness. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 1,5h, 100 km).
Tag 11

Wilderness

Heute beginnt Ihre Zeit an der Garden Route. Zunächst steigen Sie zunächst in Kanus und paddeln den klaren, sich schlängelnden Touw River entlang. Ziel ist das Hinterland von Wilderness. An einer Anlegestelle werden die Kanus an Land gezogen und Sie legen die letzten zwei Kilometer bis zu einem kleinen Wasserfall zu Fuß zurück. Je nach Tagestemperatur lädt der Wasserfall zu einer erfrischenden Abkühlung ein! Danach geht es wieder zu den Kanus, entspannt paddeln Sie zur Ausgangsstelle zurück. Den restlichen Tag verbringen Sie, wie Ihnen der Sinn steht. Entspannen Sie am Strand oder machen Sie es sich im Gästehaus gemütlich. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2h, 120 km).
Tag 12

Knysna – Robberg-Nature-Reserve – Tsitsikamma-Nationalpark

Die Knysna Heads, zwei Sandsteinfelsen, erheben sich eindrucksvoll aus der türkisblauen gleichnamigen Lagune und wachen über alle Shopping-Begeisterten, Ruhe-Suchenden und Badegäste. Hoch hinauf schlängelt sich dabei die Straße, an deren Ende ein eindrucksvolles Panorama auf Sie wartet. Wie wäre es im Anschluss mit einem Kaffee an der blitzsauberen Promenade von Knysna, dem Zentrum der Garden-Route? Zeit bleibt heute genug. Im mondänen Badeort Plettenberg Bay wartet das Robberg-Naturreservat auf Sie – DIE Adresse für Robben und Seevögel. Während einer traumhaften Wanderung genießen Sie herrliche Ausblicke auf das tosende Meer und die malerische Bucht. Am späten Nachmittag erreichen Sie Ihre Unterkunft in der Nähe des Tsitsikamma-Nationalparks. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 2h, 150 km; Gehzeit ca. 1h).
Tag 13

Wanderung im Tsitsikamma-Nationalpark – Addo-Elephant-Nationalpark

Wenn junge Kormorane auf Jagd gehen und die niedlichen Klippschliefer durch das Gebüsch huschen, wenn Sie wie Tarzan auf einer Hangebrücke schaukeln und die Gelbholz- und Fieberbäume von Lianen und Moosen ummantelt sind, dann befinden Sie sich im letzten Urwald Südafrikas. Tsitsikamma, „der Platz des großen Wassers“, wird der Ort liebevoll vom indigenen Volk der Khoi-khoi genannt. Sie haben ausreichend Zeit für eine Wanderung. Genießen Sie das beeindruckende Panorama der steil abfallenden Küstenlinie und das Farbenspiel des grünen Landgürtels im Kontrast zum tiefblauen Ozean! Im Anschluss reisen Sie weiter über Port Elizabeth und das Ende der Garde-Route zum Addo-Elephant-Nationalpark. Im Laufe des Nachmittags erreichen Sie schließlich die schöne De Old Drift Guest Farm, wo Sie in gemütlicher Atmosphäre entspannen können. Vielleicht träumen Sie heute Nacht von den großen Elefantenherden, auf die Sie hoffentlich morgen treffen werden… Übernachtung auf einer Gästefarm. (Fahrzeit ca. 4,5h, 250 km).
Tag 14

Safari im Addo-Elephant-Nationalpark

Was wie eine Erfolgsgeschichte aus dem Bilderbuch klingt, ist harte Arbeit. Denn aus dem Park mit lediglich 11 verbliebenen Elefanten ist heute ein Paradies mit mehr als 600 Dickhäutern geworden. Der Addo-Elephant-Nationalpark kann sich seit einigen Jahren zu den „Big-Five-Parks“ zählen. Erst vor ein paar Jahren wurden hier erfolgreich Löwen angesiedelt. Sie unternehmen eine ausgiebige Pirschfahrt im offenen Safarifahrzeug. Mit spannenden Tiererlebnissen im Gepäck kehren Sie gegen Mittag zur Gästefarm zurück. Wer möchte, kann am Nachmittag noch einmal auf Pirsch durch den Nationalpark gehen. Auch der Abend hält ein Highlight für Sie bereit. Während Ihr Guide nach typisch südafrikanischer Tradition über offenem Feuer für Sie grillt, können Sie die schönsten Erlebnisse der vergangenen Tage noch einmal gemeinsam Revue passieren lassen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrtstrecke je nach Sichtung)
Tag 15

Abreise

Mit eindrucksvollen Erlebnissen von Kapstadt, der Garden-Route und den Elefanten vom Addo-Elephant-Nationalpark geht Ihre schöne Reise zu Ende. Am späten Vormittag werden Sie zum Flughafen gebracht und treten anschließend Ihren Rückflug an. (Fahrzeit ca. 1,5h, 80 km)
Tag 16

Ankunft

Gegen Mittag landen Sie mit tollen Erinnerungen im Gepäck.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

11 Ü: Gästehaus

2 Ü: Lodge

Transport

Versicherung

Insurance is not included. Travel insurance is required for this tour. Please make sure you are adequately covered.

Optional Extras

Other activities and services are not included. 

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Kapstadt und zurück von Port Elizabeth mit Emirates oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class (nach Verfügbarkeit; Flugzuschlag möglich)

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 13×F, 1×M (LB), 4×A

Reiseführer

Gut zu wissen

Währung

ZAR

Rand

Südafrika

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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