Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

9 d
3 h
8 m
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Explore Höhepunkte zwischen Machu Picchu und Galapagos for 19 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Höhepunkte zwischen Machu Picchu und Galapagos

Land:

Peru

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

284717

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    19 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Erfahren Sie im Heiligen Tal der Inka mehr über die Geheimnisse der Sonnenkönige. Staunen Sie mit eigenen Augen über die Perfektion der Inkatempel und die tiefgreifende Kultur, die bis heute in den Familien ihrer Nachfahren weiterlebt.Mythen der Inka, Königreich des Kondors und tiefblauer TiticacaseeZwischen den Terrassenfeldern des Colca-Tals begegnen Sie emsigen Bauern und gehen fast auf Tuchfühlung mit den mächtigen Schwingen der Kondore. Über Arequipa, die frühlingshafte Tuffsteinstadt am Fuße dreier Vulkane geht es hinauf in die Anden. Der Titicacasee erwartet Sie tiefblauem Wasser und leuchtenden Webstoffen. Doch zuvor werden Sie bei einem Kochkurs in die mittlerweile weltbekannte peruanische Küche eingeweiht. Bei einem Besuch der beeindruckenden Inka-Stätte Machu Picchu, aber auch in Sacsayhuaman, Pisac und Ollantaytambo tauchen Sie voll in die Mythen des faszinierenden Volkes ein. In Cusco werden Sie Zeuge, wie seit Jahrhunderten Inka- und Kolonialkultur miteinander verwoben werden – in Architektur, Religion und Gastronomie.Schnorcheln und Wandern bei Seelöwen, Riesenschildkröten und LeguanenNicht allzuweit entfernt liegt vor Ecuadors Küste ein biologisches Unikum: die weltberühmten Galapagosinseln. Possierliche Blaufußtölpel, elegante Fregattvögel, urig dreinschauende Echsen und gigantische Schildkröten kreuzen Ihren Weg hier – unbeeindruckt von der Anwesenheit der Zweibeiner. Traumhafte Sandstrände, groteske Vulkanformationen und Wälder aus riesigen Kakteen prägen die Inseln. Wandeln Sie hier auf den Spuren Darwins.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Am Abend Flug nach Peru.
Tag 2

Ankunft in Lima

Willkommen in Peru! Sie werden in Empfang genommen und zum Hotel gebracht, wo Sie sich frisch machen können. Am Vormittag erhalten Sie eine kurze Einführung zu Peru und unternehmen einen Stadtrundgang im historischen Zentrum (UNESCO-Weltkulturerbe). Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 25 km).
Tag 3

Flug nach Arequipa

Heute heißt Ihr Ziel Arequipa, die „Weiße Stadt". Sie fahren zum Flughafen Lima und landen schon kurz später am Fuß dreier mächtiger Vulkane (Chachani, Misti und Picchu Picchu). Hier liegt Arequipa wie in einer Oase inmitten des kargen Altiplano. Nach der Ankunft unternehmen Sie einen Stadtrundgang im historischen Zentrum (UNESCO-Weltkulturerbe) und besuchen den traditionellen Stadtmarkt San Camilo. Am Abend nehmen Sie an einem Kochkurs teil, um in die Geheimnisse der tollen peruanischen Küche eingeweiht zu werden. Zum Abschluss des Tages lassen Sie sich Ihr leckeres Menü schmecken – buen provecho! Übernachtung im Hotel.
Tag 4

Arequipa – Colca Canyon

Heute fahren Sie über das Altiplano, das steppenähnliche Hochland von Peru. Unterwegs werden Sie Lamas, Alpakas und Vicuñas sehen. Ihre Fahrt führt Sie auf den 4910 m hohen Patapampa-Pass, den höchsten Punkt Ihrer Reise. Danach fahren Sie abwärts ins landschaftlich beeindruckende Colca-Tal. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3,5h, 170 km).
Tag 5

Vom Kreuz des Kondors zum Titicacasee

Bereits früh am Morgen brechen Sie zum berühmten Cruz del Condor auf. Mit etwas Glück können Sie hier die riesigen Andenkondore aus nächster Nähe beobachten. Nicht selten fliegen die „Könige der Anden" direkt über Ihre Köpfe hinweg. Im Anschluss führt Sie eine gemütliche Wanderung zu einer Aussichtsplattform mit Blick in den Canyon. Sie verlassen dann die spektakuläre Canyon-Landschaft und fahren über das karge Andenhochland nach Puno am Titicacasee. Unterwegs treffen Sie immer wieder auf Lama- und Alpakaherden. Sie erreichen Puno und übernachten im Hotel. (Fahrzeit ca. 8h, 400 km).
Tag 6

Titicacasee

Ganztägiger Bootsausflug auf dem Titicacasee. Sie besuchen die schwimmenden Inseln der Uros und fahren anschließend auf dem höchsten schiffbaren See der Welt bis zur Insel Taquile. Auf der „Insel der strickenden Männer“ erfahren Sie, warum hier die Männer die Stricknadeln kreuzen und gehen auf eine Wanderung, bei der Sie das tolle Panorama über den Titicacasee begleitet. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 6h; Gehzeit ca. 2-3h).
Tag 7

Puno – Sillustani – Pisac

Ihr heutiges Ziel ist das Heilige Tal der Inka. Auf dem Weg besuchen Sie die Ruinenstätte von Sillustani, eine vor herrlicher Naturkulisse gelegene Grabstätte dreier Kulturen. Durch das malerische Andenhochland und vorbei an indigenen Dörfern und grasenden Alpakaherden geht die Fahrt. Am Abend Ankunft in Pisac und Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit mit Stopps ca. 9h, 390 km).
Tag 8

Pisac, Ollantaytambo und im Zug nach Machu Picchu

In Pisac besuchen Sie den bunten Markt und erklimmen den imposanten Ruinenkomplex oberhalb der Stadt, von wo aus sich Ihnen ein erstklassiger Blick über das Tal eröffnet. Im Anschluss fahren Sie nach Ollantaytambo. Der eindrucksvolle Sonnentempel war einer der ersten Rückzugsorte der Inka vor den Spaniern. Nach der Besichtigung der beeindruckenden Anlage fahren Sie mit dem Zug durch das Urubamba-Tal in Richtung Machu Picchu (UNESCO-Weltkulturerbe). Spät abends erreichen Sie Aguas Calientes, am Fuß der sagenumwobenen Inkazitadelle. So können Sie am nächsten Tag bei den ersten sein, die den steilen Berg hinauffahren, um Machu Picchu in den frühen Morgenstunden und fast noch vor dem großen Trubel erleben. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1,5h im Fahrzeug und 1,5h im Zug).
Tag 9

Machu Picchu (UNESCO) und in der Andenbahn nach Ollantaytambo

Am frühen Morgen bringt Sie ein Bus hinauf zur Ruinenstadt. Mit etwas Glück erleben Sie den Zauber mit, wenn sich der morgendliche Nebel lichtet und so der Blick auf die weltberühmte Inka-Stadt frei wird. Eine ausgiebige Führung durch die Anlage lässt Sie in der Zeit zurückreisen und die Geschichte hautnah erleben. Zurück am Fuß des Tals, fahren Sie am späten Nachmittag mit dem Zug zurück nach Ollantaytambo oder Poroy. Zunächst können Sie über die feuchtgrünen und flechtenbehangenen Steilwände staunen, durch die sich die spektakuläre Zugstrecke windet. Nach und nach sinkt die Luftfeuchtigkeit und sie verlassen den mystischen Bergnebelwald. Kilometer für Kilometer ändert sich die Szenerie und Sie kehren zurück in die beschauliche Welt des Heiligen Tals. Kleine Höfe und Felder säumen die Gleise, das Tal wird weiter und Sie erreichen Ollantaytambo. Von hier aus fahren Sie im Bus zurück nach Cusco. Übernachtung im Hotel.
Tag 10

Cusco

Heute entdecken Sie die ehemalige Hauptstadt des Inkareiches und ihre Umgebung. Während eines Stadtrundgangs besichtigen Sie einige der sehenswerten Bauten aus Inka- und Kolonialzeiten. Anschließend erkunden Sie zwei beeindruckende Ruinenanlagen in der Nähe von Cusco: Sacsayhuaman und Kenko. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 11

Cusco auf eigene Faust erkunden

Genießen Sie heute einen freien Tag im Herz des sagenhaften Inkareiches, des Tahuantinsuyo. Schlendern Sie durch die Gassen, in denen sich Inkamauern und Kolonialgebäude aneinanderschmiegen. Genießen Sie den Ausblick über die vielen kleinen Plätze und Innenhöfe der kolonialen Stadt Cusco. Nehmen Sie Platz auf einem der leuchtendblauen Holzbalkone und schauen Sie bei einem Kaffee hinab auf das geschäftige Treiben auf der Plaza de Armas. Vielleicht lassen Sie den Abend dann bei einem Pisco Sour in einer der vielen Lokale ausklingen? Übernachtung wie am Vortag.
Tag 12

Cusco – Guayaquil

Noch vor Sonnenaufgang werden Sie zum Flughafen Cusco gebracht und fliegen nach Guayaquil, im Süden Ecuadors. Nutzen sie den Nachmittag, um den Malecon 2000 kennenzulernen und den Parque Seminario zu erkunden. In diesem öffentlichen Park im Zentrum der Stadt sehen Sie ein Denkmal für den Freiheitskämpfer Simón Bolívar sowie jede Menge Leguane. EIne Fußgängerzone verbindet den Parque Seminario mit der Kathedrale von Guayaquil. Übernachtung im Hotel.
Tag 13

Guayaquil – Galapagos

Heute steht wahrscheinlich der Höhepunkt der Reise für viele auf dem Programm: Sie fliegen über den pazifischen Ozean auf die Galapagos-Inseln! Nach Ihrer Ankunft auf dem kleinen Eiland Baltra setzen Sie auf die Nachbarinsel Santa Cruz über. Von hier fahren Sie von Norden nach Süden quer über die Insel Santa Cruz mit einem Stopp bei den „Los Gemelos", den Zwillingskratern und erhalten einige geologische Erklärungen und Informationen von Ihrem Naturführer. Die Krater sind von Farnen, meterhohen Miconia- Sträuchern und einem Scalesienwald umgeben. Bei einem Mittagessen auf einer Ranch können Sie auch schon die ersten Galapagos-Riesenschildkröten in freier Wildbahn beobachten. In der Hafenstadt Puerto Ayora angekommen, werden Sie in Ihr Hotel gebracht. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 60 km).
Tag 14

Santa Cruz – Bootsfahrt nach Isabela

Am Vormittag brechen Sie mit Ihrem Reiseleiter zu einem Halbtagesausflug in die Bahia von Santa Cruz auf den Galapagosinseln auf, eine einmalige Gelegenheit, die Küstenlandschaft und die Tierwelt der Insel zu entdecken. Sie genießen eine Bootsfahrt zu den atemberaubenden „Las Grietas“, einem natürlichen Pool, der ideal zum Schnorcheln ist. Hier kann man bunte Fische, Schildkröten und vielleicht sogar Haie beobachten. Der Besuch der „Playa de los Perros“ bietet die Möglichkeit, sich am Strand zu entspannen und die lokale Flora und Fauna zu erkunden. Diese Tour ist ideal für Naturliebhaber, die die Schönheit von Santa Cruz in kurzer Zeit erleben möchten. Nach einer kurzen Pause im Hafen geht es mit dem Schnellboot weiter zur Insel Isabela. Den Nachmittag können Sie am kilometerlangen weißen Sandstrand von Puerto Villamil ausklingen lassen. Übernachtung im Hotel.. Übernachtung im Hotel.
Tag 15

Wanderung zum Vulkan Sierra Negra, optional

Nach dem Frühstück fahren Sie zunächst bis Santo Tomas und wandern von dort aus auf einem kleinen Pfad (ca. 9 km) bis zum Kraterrand des Vulkans Sierra Negra (1490 m). Vom Kraterrand bietet sich Ihnen eine beeindruckende Aussicht auf die ca. 10x9 km weite Caldera. Sie folgen dem Pfad weiter vorbei an kleinen dampfenden Parasitärkegeln des aktiven Vulkans Chico. Auf Ihrer Wanderung können Sie Darwinfinken, Sumpfohreulen, Fliegenschnapper und Galapagos-Bussarde beobachten. Sie wandern die Strecke bis zum Eingang des Parks zurück und fahren dann mit dem Bus nach Puerto Villamil. Am Nachmittag haben Sie Zeit, das kleine Örtchen auf eigene Faust zu erkunden oder sich am Strand zu erholen. Optional können Sie heute auch den Schnorchelausflug Los Tuneles Cabo Rosa unternehmen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5h).
Tag 16

Tintoreras – Puerto Ayora

Mit einer kurzen Bootsfahrt steuern Sie heute die Lavaformationen Las Tintoreras vor der Küste Isabelas an, gehen auf eine kleine Wanderung durch eine bizarre Lavalandschaft und können im seichten Wasser der Bucht schnorcheln. Die Wahrscheinlichkeit hier Galapagos-Pinguine zu sehen ist groß. Die Galapagosinseln sind der nördlichste Punkt der Welt, an dem es Pinguine in ihrem natürlichen Umfeld zu sehen gibt. Aber auch Meeresschildkröten, Papageifische, Kaiserfische und Rochen schwimmen mit Ihnen mit etwas Glück um die Wette. Lassen Sie sich von einer bunten Unterwasserwelt verzaubern! Am Nachmittag bringt Sie ein Schnellboot in etwa 2,5 Stunden von Isabela zur Nachbarinsel Santa Cruz und Sie können die entspannte Atmosphäre des kleinen Ortes genießen. Übernachtung im Hotel.
Tag 17

Galapagos individuell erleben, optional

Heute bietet sich am Vormittag ein Spaziergang zur Tortuga-Bucht mit ihrem weißen Sandstrand an, die Sie über einen kleinen Wanderweg von Puerto Ayora aus erreichen. Oder Sie besuchen Muelle de los Pescadores: Der Anlegeplatz der kleinen Fischerboote ist Treffpunkt vieler Seelöwen und Pelikane. Es ist ein tolles Schauspiel, hier zuzuschauen wie die Tiere hoffnungsvoll warten, um ein kleines Stückchen Fisch zu ergattern. Optional: Heute haben Sie die Möglichkeit, einen Bootsausflug zu einer vom Menschen weitgehend unberührten Insel zu unternehmen. Ziel des Ausflugs ist eine dieser drei Inseln: Plaza Sur, von einem Sesuvien-Teppich überzogen und von gelben Landleguanen bewohnt. Oder Seymour Norte, in deren Silberbüschen Prachtfregattvögel nisten. Oder Santa Fe, die Heimat der endemischen Drusenköpfe. Bitte geben Sie bei Buchung an, ob Sie diesen Inselausflug dazubuchen möchten. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 18

Galapagos – Abreise

Am Vormittag werden Sie zum Flughafen nach Baltra gebracht, von wo aus Sie den Rückflug auf den Kontinent antreten. Auf dem Festland gelandet, checken Sie auch gleich für Ihren internationalen Flug ein und es heißt „Hasta luego“. (Fahrzeit ca. 1h, 60 km).
Tag 19

Ankunft in Deutschland

In Erinnerungen schwelgend erreichen Sie Ihren Ausgangsflughafen. Willkommen zurück.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

16 Ü: Hotel

Transport

alle Fahrten in privaten und öffentlichen Fahrzeugen oder Shuttlebooten

Zugfahrt mit der Andenbahn nach/von Aguas Calientes

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Lima und zurück von Guayaquil mit LATAM oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class (nach Verfügbarkeit; Flugzuschlag möglich)

Inneramerikanische Flüge Lima – Arequipa, Cusco – Guayaquil, Guayaquil – Baltra – Guayaquil in Economy Class

Weitere Leistungen

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

ggf. Flughafengebühren im Reiseland

optionale Ausflüge

Nationalparkgebühr Galapagos-Nationalpark (200 USD)

Migrationskarte Galapagos (20 USD)

Steggebühr Insel Isabela, Galapagos (10 USD)

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 16×F, 2×M, 1×A

Reiseführer

wechselnde Deutsch sprechende Reiseleitung (Peru)

wechselnde Englisch sprechende Reiseleitung (Ecuador)

Gut zu wissen

Währung

PEN

Sol

Peru

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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