Reiseroute
Auge in Auge mit den letzten Silberrücken des Dschungels, das vergisst du nie. Aber 15 Tage am Stück hält das auch kein Gorilla aus. Also geben wir noch den Hügel der Antilopen, Schimpansen-Trekking im Kibale-Nationalpark, die Breitmaulnashörner im Ziwa-Schutzgebiet, ein paarhundert eigenwillige Geflügelarten im Biosphärenreservat des Queen-Elizabeth-Nationalparks und auf dem Victoria-Nil die Krokodile und Flusspferde dazu. Im Boot, versteht sich, anders ist an die ja kein Rankommen.
Tourprogramm
Los geht`s!
Unterkunft
The Boma Hotel
The Boma Hotel ist nur wenige Minuten vom Flughafen Richtung Entebbe und ruhig gelegen. Erstmal die Beine hochlegen und entspannen. Die gemütlichen Zimmer sind mit handgefertigten Holzmöbeln aus der Region ausgestattet und bieten einen Blick in die üppige Gartenanlage. Schnapp dir ein Buch aus der hauseigenen Bibliothek und entspanne dich am Pool oder beobachte die vielen Vögel, die sich hier genauso wohlfühlen wie du. Umweltschutz und soziale Verantwortung werden hier großgeschrieben: Es gibt eine Solaranlage auf dem Dach, einen Regenwassertank zur Bewässerung des tropischen Gartens und alle Erledigungen werden, soweit möglich, mit dem Fahrrad getätigt.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 5 km.
Bei Flügen mit Brussels Airlines machst du einen kurzen Zwischenstopp in Kigali (Ruanda), bitte bleibe im Flugzeug sitzen.
Erste Einblicke in Kampala
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück.
Unterkunft
Cassia Lodge
Die Cassia Lodge erwartet dich hoch oben auf der Kuppe des Buziga Hills mit einem traumhaften Blick über die quirlige Metropole Kampala und den Victoriasee. Das Hotelteam bereitet dir einen herzlichen Empfang. Du übernachtest in einem der komfortablen Zimmer, die im Safaristil eingerichtet sind und über einen eigenen Balkon verfügen. Erfrische dich nach einem erlebnisreichen Tag im Swimmingpool und genieße bei Sonnenuntergang vom Restaurant und der Bar aus das fantastische Panorama.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 140 km.
Dickhäuter ganz nah im Ziwa-Nashorn-Schutzgebiet
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind Frühstück und Abendessen.
Unterkunft
Paraa Safari Lodge
Die Paraa Safari Lodge liegt mitten im Murchison-Falls-Nationalpark mit Blick auf den Nil. Ein ausgezeichneter Ort, um das wahre Afrika zu entdecken. Die Zimmer sind in warmen Naturfarben gehalten und sehr gemütlich. Eine kleine Veranda lädt ein zur Entspannung nach einem aufregenden Tag. Oder du springst zur Abkühlung in den Pool und genießt beim Baden den Blick auf den Fluss.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 350 km.
In deiner Unterkunft steht zwischen 11:30 Uhr und 14:30 Uhr sowie 16:00 Uhr und 18:00 Uhr kein Strom zur Verfügung.
Auf Safari im Murchison-Falls-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind heute Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
Paraa Safari Lodge [Folge ÜN]
Die Paraa Safari Lodge ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst 50 bis 100 km.
Fort Portal
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus dem Frühstück, einer Lunchbox und dem Abendessen.
Unterkunft
Kluges Gästefarm
Kluges Gästefarm liegt zwischen Papyruswald und tropischem Regenwald in den Ausläufern des Ruwenzori-Gebirges und wird von dem ugandisch-deutschen Ehepaar Mariam und Stefan Kluge geleitet. Das Essen ist hier besonders frisch und lecker, denn Gemüse und Obst kommen aus dem hauseigenen Garten. Du übernachtest in einem der Bungalows mit Blick auf die Ruwenzori-Berge. Aber vorher empfehlen wir noch eine Erfrischung in einem der beiden Pools.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 400 km.
Schimpansen im Kibale-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind heute das Frühstück und ein traditionelles Mittagessen, ebenso das Abendessen ist inkludiert.
Unterkunft
Kluges Gästefarm [Folge ÜN]
Kluges Gästefarm ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 100 km.
Für die Schimpansen-Wanderung empfehlen wir feste Wander- oder Trekkingschuhe und ausreichend Wasser.
Zum Schutz der Schimpansen trage während der Wanderung bitte eine Mund-Nasenbedeckung. (Es muss nicht zwingend eine FFP2-Maske sein.)
Der Weg durch das Bigodi Wetland Reserve ist teilweise durch Holzbohlen verstärkt. Bei Feuchtigkeit kann es daher recht rutschig werden. Auch hier empfehlen wir festes Schuhwerk mit ausreichend Profil.
Die Wanderung findet aufgrund der Fahrzeit und -strecke in Kombination mit der Schimpansen-Wanderung statt. Dein Guide begleitet dich auf der Fahrt zu der Wanderung, nimmt aber nicht an dieser teil, denn hierfür sind ausgebildete Rangerinnen und Ranger vorgesehen. Wenn du nur die Wanderung im Bigodi Wetland Reserve machst und auf die Schimpansen-Wanderung verzichten möchtest, kannst du ein zusätzliches Fahrzeug für den Transfer mieten. Die Kosten für das angemietete Fahrzeug betragen ab 50 USD pro Person.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Nimm am Vormittag an einer Schimpansen-Wanderung im Kibale-Nationalpark teil. Der Preis beträgt bis Ende 2026 250 €, ab 01.01.2027 300 € pro Person. Diesen Ausflug musst du, wenn du Interesse daran hast, bereits mit der Anmeldung deiner Reise bei Chamäleon buchen.
Wandern in den Mondbergen
Verpflegung
Das Frühstück, Mittagessen und das Abendessen sind im Preis enthalten.
Unterkunft
Marafiki Safari Lodge
Die Marafiki Safari Lodge empfängt dich auf einer Anhöhe am Rande des Queen Elizabeth-Nationalparks. Das Haupthaus sowie die Gästeunterkünfte wurden mithilfe von Handwerksbetrieben aus den umliegenden Gemeinden errichtet und bestehen aus umweltfreundlichen und lokalen Materialien. Du übernachtest entweder in einem der gemütlichen Cottages oder großzügigen Bandas. Von deiner privaten Terrasse aus kannst du den Blick auf den Nationalpark und den Lake George genießen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 200 km.
Die Wanderung beginnt auf etwa 1.600 Metern Höhe. Wir empfehlen wasserdichte Trekkingschuhe, da du mitunter Gewässer durchqueren wirst. Es ist ein gewisses Maß an Trittsicherheit, Kondition und Schwindelfreiheit erforderlich.
Queen-Elizabeth-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück und Abendessen.
Unterkunft
Marafiki Safari Lodge [Folge ÜN]
Die Marafiki Safari Lodge ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst 100 bis 150 km.
An der Bootstour nehmen auch andere, internationale Gäste teil. Die Geräuschkulisse ist aufgrund der Motoren recht lebhaft. Bitte hab Verständnis dafür, dass deine Reiseleitung daher nicht alles, was der lokale Guide auf dem Boot erzählt, sofort übersetzen kann. Du kannst natürlich alle deine Fragen im Anschluss an die Bootsfahrt loswerden.
Queen-Elizabeth-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück und Abendessen.
Unterkunft
Marafiki Safari Lodge [Folge ÜN]
Die Marafiki Safari Lodge ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst 100 bis 150 km.
Kleinstadtleben in Bushenyi
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück und Mittag- und Abendessen. Mittags wird dir Matoke, ein ugandisches Nationalgericht aus Kochbananen, serviert.
Unterkunft
Chameleon Hill Lodge
Die Chameleon Hill Lodge liegt südlich vom Bwindi-Nationalpark am Lake Mutanda. Die Unterkunft fällt besonders durch ihre bunten Farben und verschiedenen Formen auf und macht durch diese Vielfalt ihrem Namen alle Ehre. Dein buntes Chalet ist gemütlich eingerichtet und verfügt über einen eigenen kleinen Garten mit Veranda. Sowohl von der grünen Gartenanlage der Lodge als auch von der Dusche mit Panoramafenster hast du einen atemberaubenden Blick auf den See mit den dahinterliegenden Vulkanen. Probiere die Spezialitäten des Hauses: Brot aus dem Holzofen, selbstgemachtes Müsli und Obst und Gemüse aus eigenem Anbau.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 270 km.
Auf zu den Gorillas im Bwindi-Impenetrable-Nationalpark!
Verpflegung
Das Frühstück, eine Lunchbox für das Gorilla-Tracking sowie das Abendessen sind im Preis enthalten.
Unterkunft
Chameleon Hill Lodge [Folge ÜN]
Die Chameleon Hill Lodge ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 50 km.
Die zwei- bis sechsstündige Gorilla-Wanderung durch das dichte Unterholz kann wegen der Höhenlage (bis 2.000 Meter) recht anstrengend sein. Für die mittelschwere Wanderung empfehlen wir feste Wander- oder Trekkingschuhe und Walkingstöcke.
Zum Schutz der Gorillas trage während der Wanderung bitte eine Mund-Nasenbedeckung. (Es muss nicht zwingend eine FFP2-Maske sein.)
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Nimm heute an der Gorilla-Wanderung im Bwindi-Impenetrable-Nationalpark teil. Der Preis für dieses eindrucksvolle Erlebnis beträgt 800 € pro Person. Diesen Ausflug musst du, wenn du Interesse daran hast, bereits mit der Anmeldung deiner Reise bei Chamäleon buchen.
Bwindi-Impenetrable-Nationalpark
Verpflegung
Das Frühstück und das Abendessen sind im Preis eingeschlossen.
Unterkunft
Chameleon Hill Lodge [Folge ÜN]
Die Chameleon Hill Lodge ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke richtet sich nach der von dir gewählten optionalen Aktivität.
Wir weisen dich darauf hin, dass du nicht unbedingt von deiner Reiseleitung zum Startpunkt der Goldmeerkatzen-Wanderung im Mgahinga-Nationalpark gefahren wirst. Sollten deine Mitreisenden parallel eine Gorilla-Wanderung im Bwindi-Nationalpark gebucht haben, werden sie von der Reiseleitung dorthin begleitet. In diesem Fall muss ein zusätzliches Fahrzeug für den Transfer zum Ausgangspunkt der Goldmeerkatzen-Wanderung für dich angemietet werden. Die Kosten für das angemietete Fahrzeug betragen ca. 230 US-$ für bis zu 4 Personen und sind vor Ort zu zahlen. Je nach Teilnehmerzahl errechnet sich der Preis pro Person.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Nimm heute an der Gorilla-Wanderung im Bwindi-Impenetrable-Nationalpark teil. Der Preis für dieses eindrucksvolle Erlebnis beträgt 800 € pro Person. Diesen Ausflug musst du, wenn du Interesse daran hast, bereits mit der Anmeldung deiner Reise bei Chamäleon buchen. Oder begib dich während einer ca. fünf- bis sechsstündigen Wanderung (englischsprachig) auf die Suche nach den seltenen Goldmeerkatzen. Der Preis beträgt ca. 90 US-$ pro Person. Außerdem bietet deine Unterkunft viele weitere Aktivitäten an. Frage einfach an der Rezeption.
Lake-Mburo-Nationalpark
Verpflegung
Das Frühstück und das Abendessen sind im Preis enthalten.
Unterkunft
Rwakobo Rock Lodge
Auf einem erhöhten Felsen, vor den Toren des Lake Mburo-Nationalparks empfängt dich die familiengeführte Rwakobo Rock Lodge. Nach einem erlebnisreichen Tag erwarten dich Zimmer in einzeln stehenden Strohdachhütten oder in einem größeren Gebäude mit insgesamt fünf Zimmern, liebevoll eingerichtet mit rustikalen Holzmöbeln. Genieße auf dem gesamten Gelände den Blick in die atemberaubende, grüne Landschaft. Das Restaurant ist auf einem Granitfelsen gelegen – mit etwas Glück spazieren hier Zebras, Impalas oder Buschböcke vorbei, während du die Spezialitäten des Hauses probierst.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 260 km.
Zurück nach Entebbe und zum Victoriasee
Verpflegung
Das Frühstück und das gemeinsame Abschiedsessen sind im Preis eingeschlossen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 230 km.
In Entebbe steht ein Tageszimmer im The Boma Hotel für dich bereit, damit du dich vor dem Heimflug etwas ausruhen und erfrischen kannst.
Ankunft zu Hause
Stornorichtlinien
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.
EINFACH ANRUFEN.
+49 30 347996-0
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Chamäleon Reisen GmbH (nachfolgend: Chamäleon) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Chamäleon zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Chamäleon dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Chamäleon vor, an das Chamäleon für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Chamäleon ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Chamäleon den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Für einzelne Reiseleistungen, für die Chamäleon kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Chamäleon den Reisekunden vor Vertragsabschluss.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Chamäleon nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chamäleon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Chamäleon ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Chamäleon zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Gemäß den Bestimmungen der §§ 651f und g BGB behält sich Chamäleon vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Chamäleon den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Chamäleon vom Reisekunden verlangen.
b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Chamäleon gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Chamäleon verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Chamäleon den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Chamäleon eine solche anbietet.
3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Chamäleon zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Chamäleon informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Chamäleon kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Chamäleon bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Chamäleon bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Chamäleon kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 30%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 70 %
des Reisepreises.
– bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 35%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 65 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 75 %
des Reisepreises.
Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Eintrittskarten) und muss Chamäleon diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Chamäleon nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5. Rücktritt durch Chamäleon (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1 Chamäleon kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Chamäleon von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Chamäleon zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Chamäleon oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Chamäleon dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Chamäleon keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Chamäleon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Chamäleon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Chamäleon nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Chamäleon; für solche Leistungen übernimmt Chamäleon keine Haftung.
7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Chamäleon ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Chamäleon oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Chamäleon wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
9. Beistandspflicht von Chamäleon
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Chamäleon ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Chamäleon unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Chamäleon unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Chamäleon kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Chamäleon steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Chamäleon vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.
11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Chamäleon bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chamäleon, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chamäleon verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.
Sobald Chamäleon Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Chamäleon den Reisekunden über den Wechsel informieren. Chamäleon muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Chamäleon findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Chamäleon im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Gerichtsstand von Chamäleon ist der Firmensitz in Berlin.
13.3 Für Klagen von Chamäleon gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Chamäleon maßgebend.
13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Chamäleon anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
14. Schlichtungsverfahren
Chamäleon nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Chamäleon den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Mai 2022.
16. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Chamäleon wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Chamäleon und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: chamaeleon-reisen.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Chamäleon dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.
17. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Chamäleon Reisen GmbH:
Pannwitzstraße 5, 13403 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 347996-0
Fax +49 30 347996-11
E-Mail: [email protected]
Website: chamaeleon-reisen.de
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 70147
Geschäftsführer: Ingo Lies
Details zur Tour
Unterkunft
13 Übernachtungen in Lodges, einem Hotel und einer Gästefarm
Unterkunft
- The Boma Hotel Tag 1
- Cassia Lodge Tag 2
- Paraa Safari Lodge Tag 3
- Paraa Safari Lodge [Folge ÜN] Tag 4
- Kluges Gästefarm Tag 5
- Kluges Gästefarm [Folge ÜN] Tag 6
- Marafiki Safari Lodge Tag 7
- Marafiki Safari Lodge [Folge ÜN] Tag 8
- Marafiki Safari Lodge [Folge ÜN] Tag 9
- Chameleon Hill Lodge Tag 10
- Chameleon Hill Lodge [Folge ÜN] Tag 11
- Chameleon Hill Lodge [Folge ÜN] Tag 12
- Rwakobo Rock Lodge Tag 13
Transport
Rail&Fly in der 1. Klasse der DB zum Flughafen und zurück (https://www.bahnanreise.de/geltungsbereich)
Transfers im Reiseland
2 Bootsfahrten auf dem Victoria-Nil und auf dem Kazinga-Kanal
Versicherung
Optional Extras
Flüge
Linienflug mit Brussels Airlines nach Entebbe und zurück (Buchungsklasse S/K)
Preise inklusive Linienflug ab/bis Frankfurt
Weitere Leistungen
Gorilla-Wanderung im Bwindi-Impenetrable-NP: 800 €
Schimpansen-Wanderung im Kibale-NP: 2026: 250 € / 2027: 300 €
Anderer Abflughafen als Frankfurt: ab 100 €
Für die Einreise nach Uganda ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.
Für die Schimpansen-Wanderung an Tag 6 sowie für die Gorilla-Wanderung an den Tagen 11 und 12 müssen im Vorfeld der Reise Permits gesichert werden. Bitte teile uns bereits bei der Buchung mit, an welchen Wanderungen du teilnehmen möchtest. Der Preis für diese optionalen Aktivitäten ist zusätzlich zur üblichen Anzahlung zu bezahlen und im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig. Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Um die Gorillas zu schützen, dürfen Kranke, auch wenn sie nur einen Schnupfen haben, und Kinder unter 15 Jahren nicht an den Gorilla-Wanderungen teilnehmen.
Weitere Leistungen
Erlebnisreise mit höchstens 12 Gästen
Geländewagen mit Hubdach und garantiertem Fensterplatz
Tageszimmer am Abreisetag
4 Safaris im Geländewagen durch den Murchison-Falls-Nationalpark, den Queen-Elizabeth-Nationalpark und den Lake-Mburo-Nationalpark
2 Safaris zu Fuß im Ziwa-Nashorn-Schutzgebiet und im Lake-Mburo-Nationalpark
2 Wanderungen im Bigodi-Wetland-Reserve und im Ruwenzori-Gebirge
Besuch der Social Innovation Academy
Kaffeegenuss bei einer Frauen-Kooperative
Bananenbierverkostung auf einer Plantage
Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
Kauf und Schutz von 111 m² Regenwald in deinem Namen
Mahlzeiten
Täglich Frühstück, 5 x Mittagessen, 2 x Picknick, 11 x Abendessen
Reiseführer
Garantierte Durchführung aller Termine
Deutsch sprechende einheimische Reiseleitung
Gut zu wissen
Währung
Uganda Shilling
Uganda
Stecker und Adapter