Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

23 d
13 h
6 m
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Explore Highlights Jordan in Focus for 10 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Glanzlichter Jordanien im Fokus

Land:

Jordanien

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238368

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    10 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Eine Reise durch Jordanien im Zeichen der Fotografie: Von der Hauptstadt Amman und der römischen Ruinenstadt Jerash führt Sie Ihr fotografischer Streifzug durch Jordanien zunächst zu den farbenfrohen Mosaiken in Madaba und den leuchtendweißen Salzhügeln am Ufer des Toten Meeres, bevor Sie im Dana-Naturreservat Ausschau nach dem Wüstenfuchs halten. Ein fotogener Höhepunkt folgt dem nächsten, Sie werden begeistert sein von der legendären Felsenstadt Petra bei Kerzenschein, der Felsenschlucht as-Siq und dem „Schatzhaus des Pharaos“ wie von den in Gelb, Orange und Rot schimmernden Sand- und Sandsteinwelten des Wadi Rum. Gemeinsam mit Ihrem Fotoreiseleiter Nicolas van Ryk gehen Sie auf eine Entdeckungstour durch das Land der Nabatäer, welches Ihnen beinahe unerschöpfliche Natur- und Landschaftsmotive bietet und jedes Fotografen-Herz höher schlagen lässt. Am Golf von Akaba am Roten Meer lassen Sie die Reise ausklingen und Revue passieren.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise in Jordanien

Willkommen in Jordanien! Nach einem vierstündigen Flug werden Sie abends am Flughafen in Amman von Ihren Reiseleitern abgeholt. Visaformalitäten werden für Sie übernommen und alle verbleibenden Fragen zur Reise beantwortet. Bei einem Willkommensdrink im Hotel wird sicherstellt, dass Sie über das Programm der folgenden Tage informiert sind. Unser Hotel hat im siebten Stock ein Restaurant. Von hier aus können wir am folgenden Abend in der blauen Stunde Mischlichtaufnahmen vom modernen Amman machen. Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Stadttour Amman und Jerash

Nach dem Frühstück werden Sie Amman erkunden. Ihre Tour startet an der Zitadelle, wo Sie die Aussicht über das Häusermeer von Amman und das Amphitheater genießen. Die römischen und frühislamischen Ruinen des Herrscherpalastes zeugen davon, dass Amman als Philadelphia in der römisch-griechischen Epoche zur sogenannten Dekapolis gehörte. Sie besuchen das archäologische Museum mit rund 8000 Jahre alten Artefakten, die zu den ältesten Kulturgütern Jordaniens und der Menschheit gehören und natürlich fotografiert werden können. Anschließend fahren Sie nach Norden, um eine der großen römischen Städte im Nahen Osten zu besuchen. Die Stadt Gerasa, wurde zur Zeit von Alexander dem Großen gegründet, und war etwa tausend Jahre lang das Handelszentrum zwischen Damaskus und Petra. Die alten Straßen, das schöne ovale Forum, das Theater und auch die Tempel, Bäder und das Hippodrom sind gut erhalten. Sehenswert sind auch die byzantinischen Mosaikböden und das Tor zum Gedenken an den Besuch des Kaisers Hadrian. Ein fotografischer Ausflug in die römische Stadtgeschichte ist garantiert. Am frühen Abend erfolgt die Rückfahrt nach Amman. Vor Einbruch der Dunkelheit versammeln Sie sich mit Stativ auf der Dachterrasse unseres Hotels, um Mischlichtaufnahmen des Lichtermeers der jordanischen Hauptstadt erstellen zu können. Anschließend gehen Sie gemeinsam zum Abendessen in einem typischen jordanischen Lokal, welches auch Einheimische gerne aufsuchen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 3

Citytour Madaba – Mount Nebo – Bethany – Totes Meer

Am frühen Morgen fahren Sie nach Madaba. Die kleine Stadt liegt westlich von Amman und ist berühmt für die Mosaikkarte des Heiligen Landes, die auf dem Boden der byzantinischen Georgs-Kirche gefunden wurde. Die circa 560 nach Christus erstellte Karte zeigt in erstaunlich vielen akkuraten Details die gesamte Region. Vom Fisch im Jordan bis hin zu den Straßen von Jerusalem bietet sie einen eindrucksvollen Einblick in die Welt der ersten christlichen Pilger, die das späte römische Palästina bereisten. Dieses Mosaik müssen Sie fotografieren. Genießen Sie auch das Flair von Madaba, während Sie über die Märkte schlendern, oder setzen Sie sich in ein Café, um köstlichen arabischen Kaffee und ein leckeres Stück Gebäck zu probieren. Beste Situationen für Straßenfotografie. Nur ein kleines Stück entfernt liegt der Mount Nebo, ein Berg von dem aus Sie einen sehr schönen Blick und Panoramaaufnahmen auf das Tote Meer haben können. An klaren Tagen können Sie die Stadt Jericho oder sogar Jerusalem sehen. Für viele Christen und Juden ist dieser Berg der Ort, an dem Moses in Sichtweite des Gelobten Landes starb, nachdem er sein Volk aus der Sklaverei in Ägypten befreite. Aus diesem Grund wurde der Ort zu einem Wallfahrtsort. Zur gleichen Zeit fertigten Handwerker die Mosaikböden die in den vergangenen 80 Jahren in der Region rund um den Mount Nebo ausgegraben wurden. Nach dem Besuch des Hügels fahren Sie zu einem weiteren Wallfahrtsort. Es ist die Taufstelle Bethanien auf jordanischer Seite. Hier wurde Jesus von Johannes getauft und damit ist dieser Ort theologisch gesehen der wichtigste Wallfahrtsort der Christenheit noch vor dem Geburtsort Bethlehem, dem Kreuzigungsort Jerusalem oder Pilgerstätten in Rom und Santiago de Compostela. Im Jahr 2000 wurden hier die Ruinen einer orthodoxen Kirche mit Taufkirche und Inschriften aus dem vierten Jahrhundert nach Christus entdeckt. Hier machen Sie Fotos an einer der spannendsten Stelle des Christentums. Weiter geht die Fahrt zum Toten Meer. Schwimmen können Sie allerdings nicht wirklich, denn es ist äußerst mühevoll sich in dem warmen und 28-Prozent-salzhaltigen Wasser fortzubewegen. Dennoch ist es eine unvergessliche Erfahrung, mühelos auf dem Wasser zu treiben und interessante Erinnerungsfotos zu machen. Das Tote Meer liegt etwa 430 Meter unter dem Meeresspiegel und ist damit der tiefste Punkt der Erdoberfläche. Der mineralhaltige Schlamm aus dem Toten Meer war schon in der Antike für seine heilenden Eigenschaften bekannt. In Europa kostet der Schlamm ein Vermögen, in Jordanien haben Sie aber die Möglichkeit, selbst den Schlamm vom Meeresgrund zu schöpfen und sich von seinen positiven Eigenschaften zu überzeugen. Mit seinem blauen Wasser, dem weißen salzkrustigen Ufer und der roten Wüste im Hintergrund ist das Tote Meer auch ein besonders schönes Fotomotiv. Übernachtung in einem Hotel am Toten Meer.
Tag 4

Wadi Mujib – Dana-Naturreservat

Morgens haben Sie noch einmal die Möglichkeit, im Toten Meer zu baden. Nach dem Frühstück fahren Sie in das Mujib-Naturreservat. Dort wandern Sie durch eine wilde Schlucht durchströmt von einem Wildwasserfluss, den Sie durchwaten können. Hier machen Sie außergewöhnliche Fels- und Wildwasseraufnahmen. Sie erleben eine der spektakulärsten Wildwassertouren, bei der Sie auch ihre Kamera sicher verwahren können. Diese vier Stunden Outdoor-Abenteuer in der Mujib-Schlucht werden Sie genießen. Anschließend geht es mit dem Bus weiter nach Dana. Unterwegs gibt es eine Kaffeepause mit Aussicht auf die Gebirgslandschaft. Jetzt wird Ihnen klar, dass sie fast 2000 Meter Höhenunterschied vom Toten Meer aus gesehen überwunden haben. Dieser Ort ist ein Besonderer. Das merken Sie schon bei Ihrer Ankunft. Hinter den bewässerten Gärten des Dorfes befindet sich eine Wildnis voller Sandstein, die von Wind geformt wurde und in dem sich zahlreiche Höhlen verstecken. Im Westen hingegen geht die Dana-Schlucht in die Sanddünen des Great-Rift-Valleys über. Das Dana-Naturreservat umfasst vier verschiedene Vegetationszonen, weshalb eine erstaunliche Vielfalt an Tieren und Pflanzen hier einen Lebensraum findet. Bei einem Spaziergang durch das historische Dorf Dana werden Sie die wunderschöne Landschaft auf eigene Faust oder zusammen in der geführten Gruppe erkunden. Mit Ihrem Aufenthalt hier helfen Sie dabei, dieses traumhafte Ökosystem zu erhalten und die Menschen vor Ort zu unterstützen. Das alles sind gute Voraussetzungen für Tele- und Landschaftsfotografie, die Sie beim Sonnenuntergang vertiefen. Übernachtung in einer dörflichen Tourismus- und Infrastrukturinitiative mit 3-Sterne-Niveau im Dorf Dana.
Tag 5

Petra mit allen Sinnen

Ihre Reise geht weiter nach Petra. Diamir bietet Ihnen hier mehr Zeit als alle anderen Reiseanbieter. Sie können in aller Ruhe die zahlreichen Ausgrabungen erkunden und Fotowanderungen unternehmen. Sie haben für Sie ein Drei-Tages-Ticket reserviert und Sie erleben „Petra bei Nacht“ für faszinierende Mischlichtaufnahmen. Vielleicht haben Sie die Stadt bereits als Drehort in einigen Filmen wie „Indiana Jones“ gesehen. Um in die Stadt zu gelangen, müssen Sie zunächst durch eine enge Schlucht gehen, die sich über einen Kilometer durch den roten Sandstein schlängelt. Kaum in der Stadt angekommen, werden Sie ins Staunen versetzt. Vor Ihnen befindet sich die detailreiche Fassade des Schatzhauses, die vor circa 2000 Jahren in den Sandstein gehauen wurde. Aber glauben Sie nicht, dass das schon alles war, denn das Schatzhaus ist erst der Anfang von dem, was Petra zu bieten hat. Die ganze Stadt ist eine große archäologische Stätte, Weltkulturerbe und gehört zu den Weltwundern der Moderne. Das Meiste ist noch nicht einmal ausgegraben. Gebaut wurde die Stadt von den Nabatäern, einem arabischen Stamm, welcher zunächst in Zelten wohnte. Allerdings begannen sie schnell den lukrativen Handel der antiken Welt zu dominieren – den Handel mit Weihrauch. Sie benutzten das Geld nicht nur, um die Felsenstadt Petra aufzubauen, sondern sie erschufen sich damit ein eigenes Reich, welches sich vom Roten Meer bis nach Damaskus erstreckte. Architektonisch orientierten sie sich an den Ländern rund um das Mittelmeer, wie beispielsweise Ägypten oder Griechenland. Dies kann man noch heute an den Ruinen sehen. Egal, ob die byzantinische Kirche, das Schatzhaus, das Kloster, das römische Theater, der Tempel des geflügelten Löwen oder das Gartengrab, jede einzelne Fundstätte ist ein Kunstwerk für sich. Sie erleben Petra zu Fuß über Stock, Stufen und Steine, aber alles gut zu Fuß machbar oder per mietbarem Lastesel. Nach ersten Erkundungen starten Sie eine Wanderung zum „Kloster-Tempel“, weil dieser am Nachmittag von der schräg stehenden Sonne überflutet wird. Der Blick über die faszinierende Landschaft ist überwältigend. Übernachtung im Hotel in Petra.
Tag 6

Fotowanderung und Petra bei Nacht

Sie haben einen weiteren Tag zur eigenen und begleiteten freien Verfügung, um die facettenreiche Stadt Petra mit der Kamera noch genauer kennenzulernen. Sie wandern durch die gebirgige Felslandschaft hinauf zum Aussichtpunkt, um von dort in luftiger Höhe das „Schatzhaus“ ablichten zu können. Am frühen Abend werden Sie für zwei Stunden Petra für uns allein haben, denn Sie bleiben in der Tempelanlage ohne Touristen bis erneut Besucher für das Lichtspektakel „Petra bei Nacht“ eingelassen werden. Die Fassade des Schatzhauses wird von hunderten von Kerzen beleuchtet und von traditioneller Musik akustisch in Szene gesetzt. Vergessen Sie das Stativ nicht, nehmen Sie Platz, genießen Sie einen Tee und lauschen Sie den Geschichten und der wohlklingenden Musik der Einheimischen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Petra, die Dritte und Wadi Rum

Am dritten Petra-Tag haben Sie bis zum Mittag noch einmal die Möglichkeit, das weitläufige Gelände von Petra zu erkunden. Eine Wanderung abseits der eingetretenen Pfade führt uns zum sogenannten „Opferplatz“. Von hier aus können Sie die gesamte Anlage in luftiger Höhe bestaunen und haben den Anstieg kaum bemerkt. Zurück geht es über gut ausgebaute Stufen noch einmal am Schatzhaus vorbei. Dann verlassen Sie Petra und fahren in Richtung Wadi Rum. Hier treffen Sie Ihren Beduinen-Guide. Sie werden auf den Howeitat-Stamm treffen. Sie fahren in die spektakulär-fotogene Wüstenlandschaft und erkunden begleitet die Berge und Sanddünen rund um Wadi Rum. Immer wieder halten Sie an, um die Aussicht oder die Inschriften in den Felsen zu bestaunen und zu fotografieren. Weiterhin begeben Sie sich zu den roten Dünen, wo Sie Ihre Schuhe ausziehen und den warmen weichen Sand unter Ihren Füßen spüren können. Am späten Nachmittag erreichen Sie Ihr Camp im Herzen des Naturschutzgebietes. Hier können Sie sich entspannen und den Sonnenuntergang mit eindrucksvollen Landschaftsaufnahmen fotografieren. Anschließend erleben Sie ein typisches Beduinenessen mit Fleisch und Gemüse, das im heißen Wüstenboden gegart wird. Wenn Sie noch nicht allzu müde vom abenteuerreichen Tag sind, können Sie am Feuer bleiben, mit Ihren beduinischen Gastgebern reden, lustige Geschichten austauschen und den klaren Sternenhimmel mit Langzeitbelichtungen aufnehmen. Sie übernachten im Beduinen-Camp in einem eigenen traditionellen Zelt aus Ziegenhaar, das Sie natürlich auch verschließen können.
Tag 8

Burda Rock Felsenbrücke im Fokus

Während Sie in aller Ruhe aufwachen, erwärmen Ihre Guides bereits das Wasser über dem Feuer. Sie werden nach einem Frühstück wieder mit dem Allrad-Cruiser in die Wüste fahren, um unter anderem die auf natürliche Weise entstandene Felsenbrücke von Burda zu fotografieren und zu besteigen. Erfolgsbilder von der nicht allzu anstrengenden Besteigung bekommen Sie vom Reiseleiter mitgeliefert. Nach dem Mittagessen und einer schattigen Pause im Camp starten Sie erneut eine Tour zu den schillernden Farben der Wüste mit ihren mondähnlichen Landschaftsformen. Anschließend begeben Sie sich wieder auf den Weg ins Camp. Nach dem Abendessen gibt es neben der Lagerfeuerromantik unter freiem Himmel noch die Möglichkeit für Abendaufnahmen oder Sternenfotografie bei Nacht. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 9

Wüstenarches – Star-Wars-Set – Akaba

Nach dem Frühstück besuchen Sie, die außerhalb des offiziellen Wadi-Rum-Naturparks gelegene spektakuläre Wüstenlandschaft mit zwei riesigen Felsbögen namens Alkharazeh. Anschließend fahren Sie an den Drehort der jüngsten Star-Wars-Episode 9 und besuchen einen historischen Bahnhof mit Zug der legendären Wüstenbahn. Ein Ritt mit einem Kamel ist ebenfalls möglich. Anschließend werden Sie nach Akaba gebracht. Nach dem Bezug des Hotels können sie alleine oder begleitet eine Fototour durch Akaba unternehmen, Souvenirs, Gewürze oder frisch gerösteten Kaffee kaufen. Abends besuchen Sie gemeinsam ein einheimisches, touristenbefreites Restaurant für das Abschlussessen. Hier können Sie noch einmal die gesamte jordanische Küche mit sehr gut zubereitetem Lamm, Fisch, Huhn, Rind oder vegetarisch-vegan mit Humus, Falafel, Fladenbrot, Gemüse und Salaten im Freien genießen mit Ausblick auf die Moschee von Akaba und das Meer. Übernachtung im Hotel in Akaba.
Tag 10

Abreise

Je nach Ihrer Abflugzeit werden Sie zum Flughafen gebracht und fliegen über Amman zurück nach Hause. Wer individuell verlängern möchte, kann die Zeit nutzen für Strandbesichtigungen, Schnorchel- oder Glasbodenboot-Touren im Roten Meer. Das Wasser hier ist klar und einige der schönsten Korallenriffe der Welt werden hier bei einem Sprung ins erfrischende Wasser sichtbar. Dadurch ist Akaba ein beliebtes Ziel für Wassersportler. Aber auch die Stadt selbst ist ein lebhafter Ort mit einer schönen Aussicht auf das Rote Meer und lädt zu einem Besuch ein.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

6 Ü: Hotel

2 Ü: Zelt fertig aufgestellt und mit festen Betten

1 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Amman und zurück mit Royal Air Jordanian oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflug Aqaba – Amman in Economy Class

Weitere Leistungen

DIAMIR-Fotoreiseleitung durch Nicolas van Ryk (Olympus-Visionary)

lokaler Wüstenführer im Wadi Rum

alle Nationalparkgebühren laut Programm

alle Eintritte laut Programm

Umfangreiches Leihequipment von Olympus

Visum (kostenfrei bei Einreise)

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge, Eintritte, NP-Gebühren, Permits etc.

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 9×F, 2×M, 3×A

Reiseführer

DIAMIR-Reiseleitung Hendrik van Ryk

Deutsch sprechende, lokale Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

JOD

Jordanian Dinar

Jordanien

Stecker und Adapter

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Steckertyp G

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Steckertyp J

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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