Explore The Highlights of Namibia for 15 days with Gebeco and discover unforgettable experiences - Photo 2

Die Höhepunkte Namibias

Land:

Namibia

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

297542

Aktie:

  • Operator:

    Gebeco

  • Länge:

    15 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    0 bis 0

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll
  • 20.07-03.08.26 scheduled icon
  • 03.08-17.08.26 scheduled icon
  • 31.08-14.09.26 scheduled icon
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  • 26.10-09.11.26 scheduled icon
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Reiseroute

Folgen Sie mir auf eine Reise voller beeindruckender Naturerlebnisse und besonderer Begegnungen ─ sowohl mit Menschen als auch mit Tieren. Ich führe Sie zu den Höhepunkten Namibias und zeige Ihnen, was dieses Land im Süden Afrikas ausmacht: die Weite der Kalahari und Namib, die Vielfalt der Kulturen und eine faszinierende Tierwelt! Ihr Uwe Müseler

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach Afrika

Heute Abend startet Ihr Flug nach Windhoek.
Tag 2

Windhoek: wilhelminisches Afrika

Willkommen in Windhoek. Über 500.000 Einwohner zählt die Hauptstadt Namibias, die von den Auasbergen im Süden, den Erosbergen im Nordosten und dem Khomas Hochland im Westen umrahmt wird. Am Flughafen werden Sie herzlich begrüßt. Anschließend fahren wir ins Hotel und haben Zeit, uns zu akklimatisieren. Oder haben Sie Lust auf erste Erkundungen in Windhoek? Ihre Reiseleitung gibt gerne Tipps.
Tag 3

Von Windhoek in die Kalahari-Wüste

Auf einer Stadtrundfahrt fällt uns schnell auf: Vieles in Windhoek erinnert noch an die deutsche Kolonialzeit. Als Kontrast dazu der Stadtteil Katutura, in dem vorwiegend die bantusprachige Bevölkerungsgruppe lebt. Hier besuchen wir die Penduka-Fraueninitiative. Im Selbsthilfeprojekt lernen hilfsbedürftige Frauen verschiedene Handarbeiten wie Nähen oder Flechten, damit Sie mit dem Verkauf ihrer eigenen Produkte ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wir verlassen die Zivilisation und machen uns Richtung Süden auf in die Weiten der namibischen Landschaft. Unser erstes Ziel ist Rehoboth. Der biblische Name verrät es, der Ort entstand wie so viele namibische Städte als Missionsstation. Eine Naturrundfahrt mit lokalem Guide in die roten Dünen der Kalahari stimmt uns auf Afrika ein. Uns begegnen Springböcke, Oryx-Antilopen, Strauße und vielleicht sogar Giraffen. Bei einem Sundowner-Getränk genießen wir den Sonnenuntergang. 350 km (F, A)
Tag 4

Von der Kalahari-Wüste zum Fish River Canyon

Erster Stopp ─ Keetmanshoop. Das Verwaltungszentrum Südnamibias hat ebenfalls christliche Wurzeln. Der Name erinnert an Johann Keetmann, der einst das Geld für eine solide Kirche spendete. Im nahen Köcherbaumwald treffen wir dann auf eine ungewöhnliche Ansammlung der Baumaloen. Normalerweise stehen die bis zu fünf Meter hohen Pflanzen einzeln in der Landschaft, hier haben sich mehr als 250 Exemplare zusammengefunden. Dann der Fish River Canyon: Highlight des Tages oder schon der Reise? Sie entscheiden! Auf jeden Fall bietet der Spaziergang entlang des Randes des zweitgrößten Schluchtensystems weltweit genug Stoff für einen ganzen Fotoabend! 430 km (F, A)
Tag 5

Vom Fish River Canyon nach Lüderitz

Wir fangen heute an bei Aus, einem kleinen Ort auf unserem Weg nach Lüderitz. An das raue Klima mussten sich die Wildpferde über Generationen hinweg gewöhnen. Mit etwas Glück können wir sie bei einer Wasserstelle beobachten. 125 Kilometer weiter östlich dann Lüderitz, die Keimzelle der alten deutschen Kolonie Südwestafrika: auf Granit gebaut, dem stürmischen Atlantik ausgeliefert und vom morgendlichen Küstennebel gekühlt. Wir besuchen die Felsenkirche, das Wahrzeichen der Stadt und genießen den Blick über die alte Diamanten-Hochburg. 420 km (F, A)
Tag 6

Von Lüderitz in die Sossusvlei-Region

Uns erwartet zunächst eine Geisterstadt. Die Natur holt sich Kolmannskuppe langsam zurück. Schon bis zum zweiten Stock sind viele Häuser vom Sand geschluckt worden, in denen noch vor 100 Jahren die Diamantenjäger lebten. Wir fahren weiter durch wunderschöne Landschaften zu unserer Unterkunft. 450 km (F, A)
Tag 7

Sossusvlei-Region und Sesriem Canyon

Auf ins Sossusvlei: eine riesige abflusslose Lehmbodensenke, umgeben von turmhohen Dünen. Wir machen uns in den kühlen Morgenstunden auf den Weg, wechseln zwischendurch auf wüstentaugliche Fahrzeuge, und sind rechtzeitig da, um das grandiose Farbspiel von Sonne und Schatten auf den höchsten Sanddünen der Welt zu bewundern. Wer wagt den Aufstieg? Das Deadvlei mit seinen abgestorbenen Kameldornbäumen gleicht einer surrealen Filmkulisse. Dann gehen wir bei einer leichten Wanderung dem Sesriem Canyon auf den Grund. Einen Kilometer lang und 30 Meter tief ist die Kalksteinschlucht, die vor vier bis zwei Millionen Jahren entstanden ist. 300 km (F, A)
Tag 8

Von der Namib-Wüste nach Swakopmund

Eine Tagesreise durch die pralle Natur der Namib! Es geht westwärts, durch den Naukluftpark bis zur Küste, über den Ghaub- und den spektakulären Kuiseb-Pass entlang bizarrer Felsformationen, dann durch die endlos scheinende Steinwüste der Vornamib. Im Dunst des Küstennebels sehen wir die kleine Hafenstadt Walvis Bay und besuchen eine geschützte Lagune, in der sich häufig Flamingos und europäische Zugvögel tummeln. Schließlich ist unser Tagesziel Swakopmund erreicht. Wir verschaffen uns einen ersten Überblick. 330 km (F)
Tag 9

Swakopmund: ein Stück Deutschland

Wir machen uns auf die Suche nach einem lebenden Fossil. Bis zu 2.000 Jahre soll die Welwitschia Mirabilis alt werden, die in der Wüste auf kargem Boden gedeiht. Am Nachmittag haben Sie noch Gelegenheit, um Swakopmund für sich zu entdecken. Benötigen Sie noch das eine oder andere Mitbringsel? Dann empfehlen wir Ihnen einen Bummel über den Holzschnitzermarkt in der Nähe des Leuchtturms. Hier finden Sie die typischen handgefertigten Holzskulpturen. (F)
Tag 10

Von Swakopmund ins Damaraland

Heute fahren wir durch das Land der Damara, die neben den San die ältesten Bewohner des Gebietes des heutigen Namibias sind. Viel von ihrer ursprünglichen Lebensweise ist verloren gegangen. Im "Living Museum der Damara" haben wir die Gelegenheit, über und vielleicht auch von dieser archaischen Kultur zu lernen. Danach besuchen wir die Felsgravuren der San bei Twyfelfontein, die zum Welterbe der UNESCO zählen. 450 km (F, A)
Tag 11

Vom Damaraland zum Etoscha-Nationalpark

Bereit für die Tierwelt des Etoscha-Nationalparks? Dann nichts wie los zu einer Pirschfahrt im Reisefahrzeug durch das mehr als 20.000 Quadratkilometer große Schutzgebiet. Auch verwöhnte Safariexperten kommen hier auf ihre Kosten. Springböcke, Impalas, Zebras und Gnus, Elefanten und Giraffen, Löwen und Spitzmaulnashörner: Wohl dem, der seine Kameraakkus morgens noch geprüft hat! 250 km (F, A)
Tag 12

Tierherden in offener Steppe

Fehlen Ihnen noch Tiere in der Fotosammlung? Dann bekommen Sie heute eine zweite Chance. Am Vormittag und Nachmittag begeben wir uns mit erfahrenen Rangern im offenen Geländewagen auf die Pirsch im Etoscha-Nationalpark. Freuen Sie sich auf die faszinierende Vielfalt an Tieren und halten Sie Ihre Kamera bereit. 200 km (F, A)
Tag 13

Vom Etoscha-Nationalpark nach Okahandja

Heute fahren wir durch das Land der Herero wieder nach Süden. Wir hören von der wechselhaften Geschichte dieses Volkes. Unser Ziel liegt dann ganz in der Nähe von Windhoek. Wer Lust hat kann bei der Lodge optional noch eine Pirschfahrt buchen und mit etwas Glück Nashörner sehen. Bei einem letzten gemeinsamen Abendessen lassen wir unsere Reiseerlebnisse Revue passieren. 400 km (F, A)
Tag 14

Rückreise oder Anschlussurlaub

So langsam müssen wir uns von den Menschen, der grandiosen Natur und den Tieren Namibias verabschieden. Zur verabredeten Zeit treffen wir uns und fahren zum Flughafen. Wenn Sie sich nicht für einige Tage Anschlussurlaub entschieden haben, fliegen Sie nach Hause. 80 km (F)
Tag 15

Willkommen zu Hause

Morgens Ankunft und individuelle Heimreise.

Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(F=Frühstück, A=Abendessen)

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer als Kunden („Kunde“/„Reisender“), und der Gebeco GmbH & Co. KG („Gebeco“) als Reiseveranstalter.

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Stand: 07.2024

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Allgemeine Reisebedingungen und Hinweise

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Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen als Kunden und der Gebeco GmbH & Co. KG („Gebeco“) als Reiseveranstalter.

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1. Vertragsschluss und Reiseunterlagen

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1.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde (m/w/d) Gebeco

Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co KG („Gebeco“) verbindlich den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise sowie auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen an. Der Auftrag erfolgt durch den Kunden auch für alle von ihm mitbenannten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

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1.2 Bei allen Online-Buchungen gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von Gebeco erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen (Button „Ihre Angaben prüfen“). Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er den Buchungsauftrag zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche „Reise zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entstehen kann. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme des Auftrages darstellt, sondern lediglich den Eingang desselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

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1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Gebeco zustande, über die Gebeco den Kunden mit der Reisebestätigung direkt oder über das Reisebüro informiert. Die Reisebestätigung wird dem Kunden als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt (in Papier nur gem. Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

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1.4 Reisebüros und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Gebeco nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Gebeco herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von Gebeco nicht verbindlich.

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1.5 Der Kunde hat Gebeco unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Voucher) nicht spätestens 7 Tage vor Reisebeginn oder in dem von Gebeco genannten Zeitraum erhalten hat oder wenn die Unterlagen oder Flugtickets falsche Angaben, etwa bezüglich der personenbezogenen Daten des Kundens (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum), enthalten. Falsch geschriebene Namen oder Namen, die nicht dem Identitätsnachweis des Kundens entsprechen, können dazu führen, dass eine Fluggesellschaft den Transport des Kunden verweigert.

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1.6 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung

Gebeco weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.


2. Zahlung

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2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird, sofort fällig und zu zahlen. Der Betrag für die Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Die Restzahlung des Reisepreises ist drei Wochen vor Reisebeginn fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann und der Nachweis der Insolvenzabsicherung durch den Sicherungsschein vorliegt. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb der Frist von drei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis unter den genannten Voraussetzungen fällig und zu zahlen. Durch die dem Sicherungsschein zugrundeliegende Insolvenzversicherung sind sämtliche Zahlungen des Kunden für die Pauschalreise gegen Insolvenz abgesichert.

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2.2 Die Prämie für eine vermittelte Reiseversicherung wird in voller Höhe mit der Anzahlung fällig und wird auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen.

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2.3 Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Gebeco zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Gebeco berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6.2 oder 6.3 zu belasten.

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2.4 Für die Zahlung des Kunden im SEPA-Lastschriftverfahren ist erforderlich, dass der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) nach der Vorlage von Gebeco erteilt und insbesondere seine Bankverbindung und seine Adresse gegenüber Gebeco oder dem buchenden Reisebüro nennt und seine Einwilligung zum Einzug im Lastschriftverfahren gibt. Als Vorabinformation des Kunden („Pre-Notification“) gilt im Zweifel die Reisebestätigung als Vertragsdokument. Zwischen Gebeco und dem Kunden wird eine Frist von zwei Tagen für die Vorabinformation vereinbart. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten und, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht, die Restzahlung nach ihrer Fälligkeit nach Ziff. 2.1 ab 18 Tage vor Reiseantritt, stets unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation.

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2.5 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Gebeco diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von Gebeco vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und Gebeco ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten, und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.

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2.6 Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziff. 6.2 und 6.3) oder Umbuchungsentgelte (Ziff. 6.4) sind nach Zugang einer Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

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3. Reiseversicherungen


Gebeco vermittelt dem Kunden auf Wunsch für seine Reise Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich der Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. Ebenso sollte der Kunde seinen Reisekrankenversicherungsschutz auf Deckungsschutz im Ausland mit Versicherung des Rücktransportes aus dem Ausland bei Unfall oder Krankheit, überprüfen.

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4. Leistungen von Gebeco


Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen von Gebeco ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Reise im Prospekt, den dort genannten Serviceinformationen zur Reise und der individuellen Reisebestätigung an den Kunden. Wird von Gebeco ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Gebeco ausschließlich aus dem konkret erstellten Angebot in Verbindung mit der Reisebestätigung.

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5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

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5.1 Gebeco behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Gebeco den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

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5.2 Da Ziff. 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Gebeco führt.

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5.3 Gebeco behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Dies kann etwa der Fall sein bei Flugzeitenänderungen durch die Fluggesellschaft um bis zu 3 Stunden, erforderlichen Routenänderungen, auch von Flugstrecken, den Austausch einer Fluggesellschaft, in zumutbarem Umfang, insbesondere auch wegen des Streiks von Beförderungsunternehmen, notwendige Änderungen von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Erweiterung oder Verkleinerung von Gruppen in zumutbarem Umfang oder dem Austausch von Leistungsträgern bei Ausfall derselben in zumutbarem Umfang, auch bei Personenänderungen (Austausch Reiseleiter/in bei Erkrankung oder Verhinderung). Gebeco hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

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5.4 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Gebeco sie nicht einseitig vornehmen, aber dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Gebeco bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Gebeco die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 1 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. Gebeco kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Gebeco bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von Gebeco nach dieser Ziffer bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als vom Kunden angenommen.

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5.5 Gebeco kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten, über die Gebeco den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

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6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

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6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Gebeco oder bei dem Reisebüro, über das die Reise gebucht wurde. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären.

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6.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Gebeco vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Gebeco hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem vertraglichen Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Gebeco und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen: 


Bei Pauschalreisen (mit Veranstalterflug / ohne Flug)

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bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 65 %

ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 80 %

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Bei Pauschalreisen (mit Flug zu Sondertarifen – wie ausgewiesen)

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bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 %

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 %

ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75 %

ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 90 %

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Bei Schiffsreisen / Kreuzfahrten / Spezialbahnreisen

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bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %

ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %

ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 90 %

Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass Gebeco ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

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6.3 Gebeco behält sich vor, anstelle der in Ziff. 6.2 genannten Entschädigungspauschalen die Höhe der Entschädigung anhand der im Einzelfall ihr tatsächlich entstandenen Kosten, wie etwa Stornierungskosten für Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Agenturen vor Ort) oder Kosten für Vermittler, konkret zu berechnen und diese Entschädigung, die ggf. höher als die in Ziff. 6.2 genannte Pauschale ausfällt, vom Kunden zu fordern. Dabei wird Gebeco ersparte Aufwendungen sowie Ersparnisse durch eine etwaige, anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigen und kann die geforderte Entschädigung konkret beziffern und belegen.

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6.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart, jeweils innerhalb der gebuchten Saison) besteht nicht. Sollte Gebeco auf Wunsch des Kunden kulanterweise dennoch eine Umbuchung vornehmen, so behält sich Gebeco vor, die durch die Umbuchung tatsächlich entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen oder pauschal ein Umbuchungsentgelt von € 75,00 pro Person zu erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass Gebeco kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist. Umbuchungen sind nach Vertragsschluss nur bis zum 60. Tag vor Reisebeginn, danach nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den in Ziff. 6.1 bis 6.3 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

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6.5 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Gebeco nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Gebeco kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Gebeco als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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6.6 Erfolgt der Rücktritt des Kunden nach Ziff. 5.4 wegen eines Angebots über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.4 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.

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7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

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Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Gebeco ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten oder ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.


8. Rücktritt des Reiseveranstalters

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8.1 Gebeco kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von Gebeco bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Gebeco ist berechtigt, die Reise auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.

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8.2 Gebeco kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Gebeco aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist.

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8.3 Tritt Gebeco vom Reisevertrag zurück, so werden dem Kunden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstattet.

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9. Obliegenheiten des Kunden und Gewährleistung, Anzeigen des Kunden

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9.1 Mängelanzeige: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Dies kann gegenüber der örtlichen Reiseleitung, gegenüber der Agentur von Gebeco im Reiseland oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer geschehen, ggf. auch über das vermittelnde Reisebüro. Die Kontakt- und Notfallnummer befindet sich in der Reisebestätigung und in den Reiseunterlagen. Soweit Gebeco infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 dieses Absatzes nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

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9.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Gebeco gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

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9.3 Abhilfe: Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Gebeco den Reisemangel zu beseitigen. Gebeco kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Gebeco kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Gebeco die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Gebeco Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

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9.4 Ersatzleistungen: Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Gebeco die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist.

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9.5 Fristsetzung vor Kündigung: Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Gebeco eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Gebeco verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Gebeco hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

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9.6 Schadensminderungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.

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9.7 Rechtzeitiges Erscheinen: Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In und die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung von Rail & Fly-Tickets hat der Kunde ebenfalls die Mitwirkungspflicht, bei allen nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass er eine Bahnanfahrt auswählt, die ihm erlaubt, mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit seines Fluges am Flughafen einzutreffen, so dass er rechtzeitig am Check-In-Schalter erscheinen, die Sicherheitskontrollen oder sonstige Kontrollen, wie etwa Gesundheitskontrollen, passieren und den Flug am Gate antreten kann.

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9.8 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Reise, wenn erforderlich unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route durch ggf. ungewohnte klimatische Verhältnisse mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und seinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist.

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10. Haftung und Haftungsbeschränkungen

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10.1 Die vertragliche Haftung von Gebeco für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

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10.2 Die in 10.1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen oder nach sonstigen internationalen Übereinkommen gegeben sind.

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10.3 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.4.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Der Beförderer haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstigen Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

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10.4 Reiseleiter oder Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für Gebeco anzuerkennen.

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11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

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Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet Gebeco, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss Gebeco diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht, ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Die Liste der Fluggesellschaft mit einem Flugverbot in der EU, ist unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.

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12.Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

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12.1 Gebeco informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

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12.2 Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis, soweit für die Einreise ausreichend, für die gesamte Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein. Der Kunde hat auch die im Einreiseland nötigen gesundheitlichen Nachweise bei der Einreise im Handgepäck bei sich zu führen.

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12.3 Gebeco haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, sondern nur, wenn Gebeco gegen eigene Pflichten verstoßen und die entstandene Verzögerung zu vertreten hat.

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13. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

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13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Gebeco den Kunden in ihrer Datenschutzerklärung auf ihrer Website und in ihrem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identifizieren, wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Katalogbestellung oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Gebeco unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Den Datenschutzbeauftragten erreicht er unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“.

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13.2 Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen.

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14. Allgemeine Bestimmungen und Hinweise

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14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Gebeco findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Gebeco vereinbart.

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14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

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14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Gebeco nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist gesetzlich hierzu nicht verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

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Reiseveranstalter: Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co KG („Gebeco GmbH & Co KG“), 24118 Kiel, Holzkoppelweg 19, Komplementärin: Gebeco Verwaltungsgesellschaft mbH, Geschäftsführer: Ury Steinweg, Thomas Bohlander, Michael Knapp, Registergericht: AG Kiel, HRA 3964, Telefon 0431/5446-0 · Fax 0431/5446-111, E-Mail: [email protected], www.gebeco.de; USt.-ID: DE134848762; Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland, Hopfenstr. 6, 80355 München; räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gebeco vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: [email protected], www.versicherungsombudsmann.de

Details zur Tour

Unterkunft

12 Übernachtungen (Bad oder Dusche/WC) in Hotels/Lodges

Transport

Rundreise/Ausflüge im landestypischen Klein- bzw. Reisebus (teilklimatisiert)

Transfers am An- und Abreisetag

Stadtrundfahrt durch Windhoek

Sundowner-Fahrt in der Kalahari

Pirschfahrt im Reisefahrzeug im Etoscha-Nationalpark

Zwei Pirschfahrten im offenen Geländewagen im Etoscha-Nationalpark mit lokalem Ranger

Flüge

Zug zum Flug 1. Klasse

Flüge mit renommierter Fluggesellschaft in der Economy-Class ab/bis Frankfurt bis/ab Windhoek (ggf. zzgl. Flugaufpreis)

Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren

Weitere Leistungen

Penduka-Projekt in Katutura

Besichtigung des Köcherbaumwaldes

Eindrucksvoller Fish River Canyon

Stadtbesichtigung in Lüderitz

Geisterstadt Kolmannskuppe

Sossusvlei und Sesriem Canyon

Stadtbesichtigung in Swakopmund

UNESCO-Weltkulturerbe: Felszeichnungen bei Twyfelfontein

Lebendes Museum der Damara

Alle Eintrittsgelder und Nationalparkgebühren

Mahlzeiten

12x Frühstück, 9x Abendessen

Reiseführer

Deutsch sprechende qualifizierte Gebeco Studienreiseleitung (ggf. Driverguide)

Reiseliteratur zur Auswahl

Gut zu wissen

Währung

NAD

Namibia Dollar

Namibia

Kundenrezensionen

Operator

4.5

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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