Explore On safari with kangaroos and dragons for 24 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Auf Safari mit Kängurus und Drachen

Land:

Australien

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

307061

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    24 Tage

  • Gruppengröße:

    10 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll
  • 19.06-12.07.26 scheduled icon
  • 31.07-23.08.26 scheduled icon
  • 04.09-27.09.26 scheduled icon
  • 16.10-08.11.26 scheduled icon

Reiseroute

Willkommen zum ultimativen Blockbuster, in dem Sie die Hauptrolle spielen! Die Kulisse: Australiens spektakuläre Ostküste und die wilden Inseln Indonesiens. Die Story beginnt in Sydney mit einer Stadttour zur ikonischen Oper und einem Abstecher in die Blue Mountains, wo nebelverhangene Schluchten und tosende Wasserfälle für die erste dramatische Szenerie sorgen.Naturparadies Australien: Nationalparks, Kängurus & das Great Barrier ReefWeiter geht es in den Lamington-Nationalpark, bunte Papageien um die Wette rufen. Auf K´gari, der größten Sandinsel der Welt, erwarten Sie glasklare Seen, endlose Dünen und abenteuerlustige Dingos. Im Eungella-Nationalpark könnte sich ein echter Star der Reise zeigen – das scheue Schnabeltier, eines der kuriosesten Tiere Australiens. Mit einer frischen Meeresbrise im Gesicht segeln Sie weiter nach Whitsunday Island, bevor das große Unterwasserabenteuer beginnt: Im Great Barrier Reef tummeln sich schillernde Fischschwärme, majestätische Meeresschildkröten und vielleicht sogar ein neugieriger Riffhai.Indonesien Abenteuer: Naturhighlights und KomodowaraneIn Indonesien kommt es zum Showdown! Der Mt. Batur bietet die spektakuläre Kulisse für einen dramatischen Sonnenaufgang, während im Komodo-Nationalpark echte Drachen auf Ihren Auftritt warten. Die urzeitlichen Komodowarane schreiten durch die Szenerie wie prähistorische Filmbösewichte – ein Anblick, den Sie so schnell nicht vergessen werden. Action, Spannung und tierische Stars in jeder Szene – und das Beste? Kein Drehbuch, nur pure Natur und echtes Abenteuer!

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug nach Sydney.
Tag 2

Ankunft in Sydney

G´Day – Willkommen in Australien! Fahrt zum Hotel. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Zwischen Großstadtflair und Strandidylle

Heute tauchen Sie ein in das pulsierende Herz Australiens! Ihr Tag beginnt mit einem Spaziergang durch den botanischen Garten, wo Kakadus lautstark ihre Rufe erschallen lassen und Flughunde in den Bäumen hängen. Am Macquarie’s Point genießen Sie den wohl berühmtesten Blick der Stadt: die imposante Harbour Bridge und das ikonische Opernhaus. Vorbei an den Szenevierteln Kings Cross und Double Bay erreichen Sie Bondi Beach – den legendären Stadtstrand, an dem Surfer die gewaltigen Pazifikwellen reiten und Spaziergänger entlang der Uferpromenade flanieren. Anschließend geht es mit der Fähre über die malerische Bucht von Port Jackson nach Manly. Schon die Überfahrt belohnt mit einem spektakulären Blick auf Sydneys Skyline. Dort angekommen, erwartet Sie entspannte Strandatmosphäre und ein Hauch von Surfer-Lifestyle. Den Abend lassen Sie stimmungsvoll im historischen Viertel The Rocks am Fuße der Harbour Bridge ausklingen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 4

Ausflug in die Blue Mountains

Die Blue Mountains verdanken ihren Namen dem feinen, bläulichen Dunst der ätherischen Öle, den die Eukalyptusbäume in die Luft abgeben – ein magischer Anblick über dem endlosen Gebirgszug. Auf Ihrer Erkundungstour erwarten Sie spektakuläre Naturschönheiten: die beeindruckenden Wentworth-Wasserfälle, die sich in Kaskaden in die Tiefe stürzen, und die berühmte Felsformation der Three Sisters, die majestätisch über dem Tal thronen. Ein Besuch im Aboriginal-Kulturzentrum bietet spannende Einblicke in die Traditionen der Ureinwohner, bevor Sie vom Aussichtspunkt Govetts Leap noch einmal den atemberaubenden Blick auf die zerklüftete Landschaft genießen. Nach einer Wanderung durch die unberührte Natur geht es zurück nach Sydney. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2,5h).
Tag 5

Sydney – Brisbane

Fahrt zum Flughafen und Flug nach Brisbane. Fahrt zum Hotel. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung, um die Stadt zu erkunden. Brisbane hat eine entspannte, sonnige Atmosphäre mit einer lebendigen Kunst- und Kulturszene entlang des Brisbane River. Schlendern Sie durch das hippe Viertel Fortitude Valley oder unternehmen eine Bootstour auf dem Fluss. Übernachtung im Hotel.
Tag 6

Ausflug zur Gold Coast und zum Lamington-Nationalpark

Sie fahren zur Gold Coast mit endlosen Sandstränden, erstklassigen Surfspots und einem weitverzweigten Netz aus Wasserwegen und Binnenkanälen. Doch nur wenige Kilometer entfernt eröffnet sich eine völlig andere Welt: der Lamington-Nationalpark, ein grünes Paradies voller dichter Regenwälder und seltener Vogelarten. Dieser zum UNESCO-Weltnaturerbe gehörende Park ist Teil der uralten Gondwana-Regenwälder Australiens und wurde bereits 1915 unter Schutz gestellt. Auf einer rund 2,5-stündigen Wanderung tauchen Sie in die faszinierende Wildnis ein – vorbei an moosbewachsenen Bäumen, rauschenden Wasserfällen und der beeindruckenden Vielfalt der heimischen Tierwelt. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Fahrt entlang der Sunshine Coast nach Maryborough

Sie fahren von Brisbane aus entlang der zauberhaften Sunshine Coast. Zwischendurch halten Sie an idyllischen Stränden und unternehmen einige Spaziergänge entlang der Küste. Zeit zum Baden bleibt selbstverständlich auch. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 250 km).
Tag 8

Inselabenteuer auf Fraser Island (K´gari)

Freuen Sie sich auf einen unvergesslichen Bootsausflug nach Fraser Island (ca. 4h), der größten Sandinsel der Welt. Die australischen Ureinwohner nennen sie „K’gari“ – das Paradies – und das aus gutem Grund: Endlose weiße Strände, von bunten Sandklippen durchzogen, mehr als 100 kristallklare Süßwasserseen und uralte Regenwälder machen die Insel zu einem Naturwunder. Gewaltige Dünen formen eine faszinierende Landschaft, die von einer artenreichen Flora und Fauna belebt wird. Während Ihres Aufenthalts genießen Sie Wassersportaktivitäten wie Schwimmen und Schnorcheln. Halten Sie die Augen offen: Mit etwas Glück erspähen Sie verspielte Delfine, elegante Meeresschildkröten und – in den Wintermonaten – beeindruckende Buckelwale auf ihrer Wanderung entlang der Küste. Rückkehr nach Maryborough und Übernachtung wie am Vortag.
Tag 9

Maryborough – Rockhampton

Sie fahren weiter nach Rockhampton. Der 1770 Beach ist noch ein echter Geheimtipp und liegt abseits der touristischen Pfade. Captain Cook landete genau hier im Jahr 1770, wodurch dieser seinen Namen erhielt. Sie wandern entlang der Küste und haben Zeit am Strand zu entspannen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 380 km).
Tag 10

Rockhampton – Eungella-Nationalpark

Auf Ihrer Fahrt zum Eungella-Nationalpark machen Sie einen Stopp im Naturschutzgebiet „Dugong Sanctuary“. Mit etwas Glück können Sie hier einen Dugong entdecken – den einzigen heute noch lebenden Vertreter der Gabelschwanzseekühe. Diese faszinierenden Meeresbewohner halten sich fast ausschließlich im Salzwasser auf und wirken mit ihrer sanften Art wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. An den Stränden der Region tummeln sich oft Kängurus. Am späten Nachmittag erreichen Sie den Nationalpark und haben Zeit zur freien Verfügung. Übernachtung im einfachen Gästehaus. (Fahrzeit ca. 4-5h, 420 km).
Tag 11

Wanderung im Eungella-Nationalpark

Bei einer Wanderung durch den Eungella-Nationalpark entdecken Sie die faszinierende Welt des subtropischen Nebelwaldes. Mit etwas Glück begegnen Sie dabei einem der seltensten und außergewöhnlichsten Tiere der Welt – dem Schnabeltier. Dieses einzigartige Geschöpf ist das einzige Säugetier, welches Eier legt. Eine Sichtung dieses faszinierenden Tieres in seiner natürlichen Umgebung wäre ein unvergessliches Erlebnis! Übernachtung wie am Vortag.
Tag 12

Eungella-Nationalpark – Airlie Beach

Sie fahren nach Airlie Beach, ein lebendiges Küstenstädtchen, das als Tor zu den traumhaften Whitsunday Islands gilt. Nach Ihrer Ankunft erwartet Sie eine spannende 3- bis 4-stündige Radtour, bei der Sie die atemberaubende Landschaft der Region auf aktive Weise erkunden. Genießen Sie die frische Meeresbrise, während Sie entlang malerischer Küstenwege, durch üppige Natur und vorbei an versteckten Buchten radeln. Lassen Sie sich von der tropischen Atmosphäre und den spektakulären Ausblicken auf das türkisfarbene Meer verzaubern – ein perfekter Start für Ihr Abenteuer in Airlie Beach! Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2,5h, 170 km).
Tag 13

Whitsundays – Das Paradies ruft!

„Aye aye, Captain!“ – Ihr Segelabenteuer zu den atemberaubenden Whitsunday Islands beginnt! Sie sind herzlich eingeladen, sich aktiv zu beteiligen, der Crew beim Segeln zu helfen oder einfach nur zu entspannen und die Fahrt zu genießen. Sie gleiten an tropischen Inseln vorbei und erreichen Whitsunday Island, Heimat des berühmten Whitehaven Beach mit seinem strahlend weißen Quarzsand. Die traumhafte Landschaft aus türkisblauem Wasser, üppigem Grün und endlosen Stränden wird Sie verzaubern. Beim Schnorcheln erkunden Sie das beeindruckende UNESCO-Weltnaturerbe hautnah und tauchen ein in eine faszinierende Unterwasserwelt voller Leben. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 14

Airlie Beach – Mission Beach

Ihre Reise führt Sie weiter von Airlie Beach durch endlose Zuckerrohrfelder und vorbei an Townsville in das tropische „Far North Queensland“ nach Mission Beach. Entlang der malerischen Küste lernen Sie das Land und die Menschen im Norden Australiens kennen, während Sie die beeindruckende Landschaft genießen. In Mission Beach unternehmen Sie eine 1- bis 2-stündige Wanderung durch Regenwälder und entlang unberührter Strände – ein echtes Naturparadies, das Sie begeistern wird! Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 510 km).
Tag 15

Mission Beach – Atherton Table Lands – Daintree-Nationalpark

Im Hinterland von Cairns entdecken Sie die faszinierenden Atherton Tablelands und den Daintree-Nationalpark, ein UNESCO-Weltnaturerbe. Sie schwimmen unter Wasserfällen, bestaunen die berühmten Feigenbäume und besuchen die malerischen Kuranda- und Barwon-Wasserfälle. Der Tag ist geprägt von Wandern, Schwimmen und Staunen, bevor es weiter zum Cape Tribulation geht – ins Herz des Daintree-Nationalparks, Heimat eines der ältesten Regenwälder der Welt. Auf einer 2- bis 3-stündigen Wanderung erleben Sie die beeindruckende Biodiversität dieser einzigartigen Region. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 260 km; Gehzeit ca. 2-3h).
Tag 16

Great-Barrier-Reef

Sie erleben bei einer Bootstour das Beste, was das Great-Barrier-Reef zu bieten hat. Schnorcheln Sie vom Boot aus und entdecken Sie die faszinierende Unterwasserwelt mit Meeresschildkröten, bunten Korallen, tropischen Fischen und beeindruckenden Riesenmuscheln. Schnorchelausrüstung ist selbstverständlich an Bord vorhanden. Anschließend fahren Sie nach Cairns. Übernachtung im Hotel.
Tag 17

Cairns – Bali

Fahrt zum Flughafen und Flug nach Bali. Auf Bali erfolgt der Transfer zum Hotel in Sanur. Der Rest des Tages steht zu Ihrer freien Verfügung. Übernachtung im Hotel.
Tag 18

Sanur – Labuhan Bajo – Komodo-Nationalpark

Transfer zum Flughafen und Flug nach Labuhan Bajo, dem Tor zum Komodo-Nationalpark. Angekommen im Hafen von Labuhan Bajo, geht es mit dem Boot zur Insel Rinca. Auf Rinca, bekannt für Komodowarane, unternehmen Sie eine Wanderung mit einem Ranger, um die beeindruckenden Echsen zu beobachten. Am Nachmittag segeln Sie weiter und ankern bei Kalong Island. Genießen Sie das Panorama und beobachten Sie bei Dämmerung tausende Fledermäuse, die aus den Mangroven fliegen. Abendessen und Übernachtung an Bord.
Tag 19

Erkundungstour durch den Komodo-Nationalpark

Sie verbringen den Tag an Bord Ihres Schiffes im zauberhaften Komodo-Nationalpark. Auf der gleichnamigen Insel entdecken Sie Komodowarane und mit etwas Glück Schweine, Hirsche und Büffel. Nach dem Mittagessen an Bord erreichen Sie den Pink Beach, dessen rosafarbener Sand durch die Mischung von roten Korallen und Sand entsteht. Schnorcheln Sie im klaren Wasser und entdecken Sie bunte Fische und, mit etwas Glück, Meeresschildkröten. Am Nachmittag geht es weiter zum Manta Point, wo Sie mit den riesigen Manta-Rochen schnorcheln können. Der Tag endet mit einer Fahrt zur Insel Gili Laba. Übernachtung an Bord.
Tag 20

Rückkehr nach Labuhan Bajo

Am frühen Morgen brechen Sie auf, um den Aussichtspunkt auf Laba Island zu erreichen und den atemberaubenden Sonnenaufgang zu erleben. Von hier aus genießen Sie einen Panoramablick auf den Komodo-Nationalpark, mit seinen hügeligen Inseln und türkisblauem Meer. Anschließend haben Sie die Gelegenheit, rund um Laba Island zu schnorcheln und die sagenhafte Unterwasserwelt zu entdecken. Falls die Zeit es zulässt, machen Sie einen Zwischenstopp auf dem Weg zurück nach Labuhan Bajo bei Kanawa Island, einem weiteren paradiesischen Ort. Nach der Rückkehr nach Labuhan Bajo werden Sie zu Ihrem Hotel gebracht, wo Sie den Rest des Tages in aller Ruhe genießen können. Übernachtung im Hotel.
Tag 21

Labuhan Bajo – Bali – Kintamani

Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Fahrt zum Flughafen und Flug nach Bali. Auf Bali angekommen fahren Sie nach Kintamani. Übernachtung im Hotel.
Tag 22

Sonnenaufgang am Mt. Batur

Der heutige Tag beginnt sehr früh! Am Fuße des Mt. Batur beginnt Ihre Wanderung zum Kraterrand. Nach der etwa 2-stündigen Wanderung werden Sie mit einem fantastischen Sonnenaufgang belohnt. Nach einem einfachen Frühstück beginnen Sie mit dem Abstieg und genießen die Aussicht im Tageslicht. Am Fuße des Vulkans entspannen Sie sich in den nahegelegenen heißen Quellen und lassen die Anstrengungen hinter sich. Danach besuchen Sie den Kehen-Tempel und genießen ein erfrischendes Bad im Tibumana-Wasserfall. Zum Abschluss fahren Sie zu Ihrem Hotel in Sanur, wo Ihnen der Rest des Tages zur freien Verfügung steht. Übernachtung im Hotel.
Tag 23

Abreise aus Bali

Ihre Australien und Indonesien Rundreise geht zu Ende. Genießen Sie die letzten Stunden am Strand oder schlendern durch Sanur, um ein paar Souvenirs zu erstehen. Je nach Abflugzeit Fahrt zum Flughafen und Rückreise.
Tag 24

Heimreise

Ankunft in Deutschland.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

17 Ü: Hotel

2 Ü: Gästehaus (Gemeinschaftsbad)

2 Ü: Schiff in Doppel-Kabine

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen und Booten

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Sydney und zurück von Denpasar mit Qatar Airways oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflüge Sydney – Brisbane, Bali – Labuhan Bajo und Labuhan Bajo – Bali in Economy Class

Weitere Leistungen

Regionalflug Cairns – Bali in Economy Class

Stadttour durch Sydney

Ausflug in die Blue Mountains ab/an Sydney

Ausflug nach Fraser Island

Segeltour zur Whitsunday Island

Bootstour im Great-Barrier-Reef

3 Tage Bootstour durch den Komodo-Nationalpark

Waran-Permit im Komodo-Nationalpark

Wanderung zum Sonnenaufgang am Mt. Batur

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Visum (ca. 70 USD/EUR bei Einreise)

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 6×F, 2×M, 2×A

Reiseführer

wechselnde Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

$

Australian Dollar

Australien

Stecker und Adapter

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Steckertyp I

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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