Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
8 h
46 m
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Explore Between Namibe Desert, Chela Mountains and Kunene River for 14 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Zwischen Namibe-Wüste, Chela-Bergen und Kunene

Land:

Angola

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238079

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    14 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Geduldig, gleichmäßig und rhythmisch bewegt Omukai die riesige Kalebasse, während sie lachend und feixend das neueste Dorfgetuschel kommentiert. Ohupa nennen die Mwila dieses große Gefäß, das an derben Lederriemen baumelnd, Frischmilch in Sauermilch und Butter verwandelt. Die Hirtenbauern der Mwila schätzen Milchprodukte, doch gerade die Butter hat für die Frauen noch eine gänzlich außerkulinarische Bedeutung. Ein Kranz von voluminösen, mit Perlen und Kaurischnecken verzierten Zöpfen schmückt Omukais Kopf – Zöpfe, die aus Butter, Mupeke-Öl und Lehm geformt wurden und ihren sozialen Status und Stolz widerspiegeln. Vor und zurück, vor und zurück, Omukai macht Butter… Butter für sich und ihre kleine Tochter, die schon bald die berühmten Zöpfe der Mwila tragen wird.Vom Huíla-Plateau in die Namibe-Wüste: Naturräume, Geschichte und ethnische Vielfalt im Süden AngolasAngola ist mit traumhaften Landschaften und sagenhaften Rohstoffen gesegnet, doch der wahre Reichtum des Landes besteht in der Vielfalt seiner Menschen. Nirgendwo gilt dies mehr als im äußersten Süden, wo die Chela-Berge steil zur Namibe-Wüste abfallen, bizarre Erosionsformationen auf wilde Atlantikwellen treffen und sich ein einmalig faszinierendes Kultur-Mosaik herausgebildet hat. Diese intensive Natur- und Kulturreise für Afrika-Kenner lässt Sie in die Naturräume, Historie und Kulturen Südangolas eintauchen und führt Sie von der Glitzermetropole Luanda in die Welt der Kuvale, Ngendelengo, Mwila, Himba und Hakaona. Die mehrheitlich viehzüchtenden ethnischen Gruppen leben in einer der unwirtlichsten Gegenden Angolas und halten noch immer ihre vielfältigen Sprachen, Rituale und kulturellen Ausdrucksformen am Leben.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Am späten Abend fliegen Sie von Frankfurt nach Luanda.
Tag 2

Ankunft in Luanda

„Bem vindo em Luanda!“ In den Mittagsstunden empfängt Sie Ihre Reiseleitung am Flughafen der angolanischen Hauptstadt und unterstützt Sie bei letzten Vorbereitungen für Ihre Angola-Rundreise (Geldtausch, SIM-Karte usw.). Nachdem Sie sich in Ihrem Hotel auf der Ilha do Cabo frisch gemacht haben, können Sie den Nachmittag auf der Strandflaniermeile der „Ilha“ genießen, die mit Copacabana-Flair und schicken Bars aufwartet. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Miradouro da Lua – Sklavereimuseum – Flug nach Lubango

Heute fahren Sie hinaus aus Luanda und bekommen einen Eindruck von den verschiedenen Lebensrealitäten der Stadt. Betuchte Wohnanlagen und Musseques liegen mitunter nur einen Steinwurf voneinander entfernt. Ihr Ziel ist das Naturphänomen Miradouro da Lua, eine farbenfrohe Erosionslandschaft, die Wind und Regen in die Küste gefressen haben. Zurück vom „Mond“ besuchen Sie das Sklaverei-Museum, wo Sie in die blutige Geschichte des transatlantischen Sklavenhandels eintauchen. Am Abend fliegen Sie in den Süden Angolas nach Lubango, die zweitgrößte Stadt Angolas. Das günstige Klima des Chela-Plateaus war den Portugiesen seit dem 17. Jh. bekannt, doch es sollte bis zum Ende des 19. Jh. dauern, bis man das Gebiet großflächig besetzte. 1885 ließen sich die ersten 222 Siedler aus Madeira nieder und gründeten Sá da Bandeira (Lubango). Übernachtung in der Lodge. (Fahrzeit ca. 3h, 140 km).
Tag 4

Museu Regional da Huíla – Besuch der San – Huíla-Mission

Der Morgen beginnt im Zentrum von Lubango mit einem Besuch des Regionalmuseums von Huíla. Dort finden Sie zahlreiche ethnographische Artefakte aus den Provinzen Namibe, Huíla und Cunene und Ihr Reiseleiter wird Ihnen anhand von Karten eine Einführung in die kulturelle Vielfalt der Region und die kommenden Tage geben. Nach Ihrem kurzen ‚Proseminar‘ brechen Sie in die Chomipapa-Hügel im Umland von Lubango auf, wo noch heute einige wenige San unter dominierenden bantusprachigen Gemeinschaften leben. Die San sind die ältesten Bewohner des südlichen Afrikas und leben heute, bis auf in wenigen Nischen, fast ausschließlich in der weiteren Kalahari-Region. Auf Ihrem Rückweg nach Lubango besuchen Sie die Mission von Huíla, dem Ort an dem die Portugiesen 1769 den Außenposten Alba Nova gründeten. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2h, 100 km).
Tag 5

Exkursion nach Chibia

Der heutige Tag ist ganz der Erkundung des Siedlungsgebietes der Mwila (Mumuila) gewidmet, der vielleicht ikonischsten ethnischen Gruppe Angolas. Von Lubango geht es in das Umland von Chibia, wo Sie den Marktflecken Mucuma und verschiedene Mwila-Siedlungen besuchen. Die Mwila gehören zur Sprachfamilie der Nyaneka-Khumbi und leben noch weitestgehend traditionell. Sie bauen Mais, Bohnen und Yams an, halten Rinder, Ziegen und Schafe und verkaufen nur gelegentlich Tiere auf dem Markt, um benötigte Sachen (Salz, Zucker, Decken usw.) zu erwerben. Vor allem die Mwhila-Frauen sind für ihre beeindruckenden Frisuren und ihren Perlenschmuck berühmt. Mit Baumrinde, Butter und einer Paste aus roter Erde formen sie vier bis sechs kompakte Zöpfe und mit ihren Halsreifen aus bunten Glas- und Tonperlen bringen sie ihren sozialen Status (Pubertät, Heirat usw.) zum Ausdruck. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 140 km).
Tag 6

Cahama – Besuch der Dimba – Otchinjau – Marktflecken Oncócua – Besuch der Twa

Heute brechen Sie zu einer dreitägigen Exkursion in die südlich gelegene Kunene-Provinz auf. Die Region ist die Heimat von verschiedenen Herero-sprachigen Gruppen wie den Himba, Dimba, Twa und Hakaona, die als halbnomadische Hirtenbauern die Trockensavannen des Gebietes bewirtschaften. Der Weg führt Sie über Cahama und Otchinjau nach Oncócua – unterwegs besuchen Sie die Dimba, deren Frauen für ihre Korbflechtkunst und ihren kugelrunden, perlengeschmückten Afro-Haarstil berühmt sind. Oncócua selbst ist ein wichtiger Marktflecken, wo sich alle Volksgruppen begegnen, Waren veräußern und Neuigkeiten austauschen. Hier erwartet Sie Ihr lokaler Experte, der Ihnen den Markt und den kulturellen Kosmos näherbringt und dann mit Ihnen ins Umland aufbricht. Die Nacht verbringen Sie bei den Twa, einer ethnischen Minderheit, die sich wie Himba kleidet, aber kein eigenes Vieh besitzt und vielmehr vom Feldbau sowie Jagen und Sammeln lebt. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 8h, 350 km).
Tag 7

Erkundung des Oncócua-Umlandes – Besuch der Himba und Hakaona

Nach der Verabschiedung von Ihren Twa-Gastgebern brechen zu den Himba auf, die Ihnen vielleicht aus dem namibischen Kaokoveld bekannt sind. Die Himba sind überwiegend Viehzüchter, die Fettschwanzschafe und Ziegen halten, aber ihren Reichtum in der Anzahl ihrer Rinder messen. Mitglieder einer Großfamilie leben in einem Onganda, einer Art kreisförmigen Familiendorf mit Vieh-Kraal und heiligem Ahnenfeuer im Zentrum. Insbesondere Himba-Frauen tragen noch heute ihre traditionelle Lederkleidung, die sie, genau wie ihre Haut und Haare, mit ockerroter Otjize-Paste einreiben und pflegen. Am Nachmittag besuchen Sie die Hakaona, wo Sie auch die Nacht verbringen werden. Die Hakaona sind als schwarze Himba bekannt und kümmern sich oft als Zeichen sozialer Unterwerfung um die Herden der Himba. Hakaona-Männer sind angesehene traditionelle Ärzte und die Frauen werden als hervorragende Kunsthandwerker geschätzt. Sie stellen Armbänder und Fußkettchen aus Kuhhörnern her, die mit feinen geometrischen Mustern oder Tierformen verziert sind. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 2h, 80 km).
Tag 8

Rückfahrt nach Lubango – Besuch der Gambue – Sonnenuntergang am Cristo Rei

Wachen Sie mit dem Geruch schwelender Feuer auf und genießen Sie die geschäftige Morgenstimmung im Hakaona-Dorf. Am frühen Vormittag machen Sie sich auf den langen Rückweg nach Lubango und besuchen unterwegs eine Siedlung der Gambue. Die Gambue teilen viele Traditionen mit den sprachlich und ethnisch verwandten Mwila und Handa und die verheirateten Frauen sind für ihre massiven Vilanda-Halsreifen bekannt. Am Nachmittag erreichen Sie Lubango, wo Sie auf dem Stadtberg mit der großen Cristo-Rei-Statue und dem „Lubango“-Hollywood-Schriftzug den Sonnenuntergang genießen. Die Statue von 1957 ist 28 m hoch und eine der beliebtesten inländischen Touristenattraktionen und Pilgerstätten. So wie in Lissabon und Rio de Janeiro breitet der Cristo-Rei von Lubango seine Arme schützend über die Stadt und seine Bewohner aus. Übernachtung in der Lodge. (Fahrzeit ca. 8h, 350 km).
Tag 9

Humpata – Serra-da-Leba-Pass – Moçâmedes

Heute geht es steil abwärts, bei Ihrer Fahrt vom Hochland zurück zur Atlantikküste. In Humpata begeben Sie sich auf die Ochsenwagenspur der Dorslandtrekker, südafrikanische Siedler, die einst durch die Kalahari bis nach Angola zogen. Danach erwartet Sie ein wahres Ingenieurskunstwerk – die 1915 erbaute Serra-de-Leba-Passstraße, die mit engen Windungen auf nur wenigen Kilometern 800 Höhenmeter überbrückt. Am Fuß des Chela-Massivs ändert sich schlagartig das Klima und Sie finden sich in einer heißen Trockensavanne und Halbwüste wieder. Sie rasten in der kleinen Oase Ilha do Mungongo und erreichen dann Moçâmedes, eine angenehme Hafenstadt mit Seepromenade. Die Bucht von Moçâmedes wurde schon 1485 vom portugiesischen Seefahrer Diego Cão ‚entdeckt‘. Bei einem Bummel können Sie die Ruine des futuristischen Cine Estudio Namibe besichtigen und danach an einer Strandbar den Sonnenuntergang genießen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 240 km).
Tag 10

Virei – Felsgravuren von Tchitundo Hulo – Besuch der Kuvale

Heute dringen Sie tief in die Trockensavanne des Hinterlandes ein und kommen in das Land der halbnomadisch lebenden Kuvale (Mucubal). Die Kuvale sind Viehzüchter, bauen zeitweilige Siedlungen und vor allem in Dürreperioden müssen die jungen Männer weite Strecken zurücklegen, um ausreichend Weidegrund und Wasser für Ihre Tiere zu finden. Über den Marktflecken Virei mit seinem Ahnenfriedhof geht es zu den Hügeln von Tchitundo-Hulo, wo Sie die bis zu 20.000 Jahre alten, geometrisch-symbolischen Felsgravuren früher Jäger und Sammler erkunden. Achten Sie bitte auf den Weg und berühren Sie nicht die Gravuren. Den restlichen Tag und die Nacht verbringen Sie in einer Kuvale-Siedlung. Lernen Sie die Kultur der Kuvale in all ihren Facetten kennen und erfahren Sie, wie sich diese ‚Lebenskünstler‘ in diesem lebenswidrigen Terrain behaupten. Übernachtung im Zelt. (Gehzeit ca. 1h, 2 km; Fahrzeit ca. 2-3h, 150 km).
Tag 11

Wunder der Namibe-Wüste – Tômbua – Moçâmedes

Der heutige Tage ist ganz der Erkundung der Namibe-Wüste gewidmet. Von Tchitundo Hulo fahren Sie über Virei ins Namibe-Reservat, wo Sie Erosionsformationen wie die Colinas do Curoca und die Lagoa dos Arcos besuchen und Bekanntschaft mit dem Methusalem der Wüste machen, der bis zu 1000 Jahre alten Welwitschia-Mirabilis-Pflanze. Die Lagoa dos Arcos ist eine Frischwasseroase mitten im trockenen Nirgendwo, die von den massiven Sandsteinbögen einer erodierten Felsklippe gerahmt wird und ein fantastisches Fotomotiv abgibt. Am Nachmittag geht es weiter in den Fischerort Tômbua am Atlantik (früher Porto Alexandre). Besuchen Sie die kleine Kapelle auf den Klippen, sehen Sie wie nördlich der Stadt Salz gewonnen wird und gewinnen Sie Einblicke in den Alltag der Fischer. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 350 km).
Tag 12

Besuch der Ngendelengo – Tunda-Vala-Felsriss – Flug nach Luanda

Heute sagen Sie der Namibe-Wüste „Tchau!“ und schlängeln sich entlang der Moçâmedes-Bahnlinie zurück ins Hochland. Zunächst erwartet Sie ein Besuch der Ngendelengo, einer kleinen ethnischen Gruppe an den Hängen der Chela-Berge. Die Frauen der Ngendelengo sind für ihre Dutt-Frisuren bekannt und die Ngendelengo-Häuser erinnern an den Baustil auf indonesischen Inseln. Die Häuser sind auf Baumstämmen errichtet und haben einen unteren Raum für ältere Generationen und ein oberes Kammerlager für die Jüngeren. Ihr Mittagspicknick nehmen Sie an einem veritablen Naturwunder ein, dem Felsspalt von Tunda-Vala. Der Riss an der Kante des Chela-Massivs ist 130 m breit, unglaubliche 1000 m tief und bietet einen schwindelerregenden Blick in die Weite des Tieflandes. Nachdem Sie sich satt gesehen haben, fahren Sie weiter nach Lubango und fliegen zurück nach Luanda. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 260 km).
Tag 13

Luanda – Abreise

Am Morgen brechen Sie zu einem Spaziergang durch das historische Zentrum Luandas auf. Sie besuchen die Festung São Miguel de Luanda und das Nationalmuseum für Anthropologie. Über die Rua dos Mercadores, eine der ältesten Straßen der Stadt, kommen Sie zur Kathedrale Nossa Senhora dos Remédios und zum kuriosen Palácio de Ferro, einer Tropenvilla aus der Werkstatt von Gustave Eiffel, die wohl ursprünglich nach Madagaskar transportiert werden sollte. Am Nachmittag heißt es leider Abschied nehmen! Ihre Reiseleitung verabschiedet Sie am Internationalen Flughafen von Luanda.
Tag 14

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Morgen in Deutschland.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

4 Ü: Hotel

4 Ü: Lodge

3 Ü: Zelt

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Luanda und zurück mit Emirates oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflüge Luanda – Lubango, Lubango – Luanda

Weitere Leistungen

Campingausrüstung (außer Schlafsack) und Koch während der Campingtage

Trinkwasser

Alle Ausflüge laut Programm

Alle Eintritte und Nationalparkgebühren laut Programm

Weitere Leistungen

Nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 11×F, 9×M (LB), 5×A

Reiseführer

Englisch sprechende, lokale Experten-Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

AOA

Kwanza

Angola

Stecker und Adapter

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Steckertyp C

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Steckertyp E

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Steckertyp F

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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