Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
6 h
15 m
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Explore Desert Magic under the Starry Sky for 13 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Wüstenzauber unterm Sternenhimmel

Land:

Namibia

Flug:

Nicht enthalten

Favorite

Tour id:

238076

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    13 Tage

  • Gruppengröße:

    7 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Namibia in Perfektion – tauchen Sie in eine spannende Welt bestehend aus Wüsten, Meer, Salzebenen und Mondlandschaften ein.Auf in die NamibAusgehend von Windhoek mit seinem kolonialen Flair erwartet Sie eine Safari der Extraklasse. Sie besuchen die orangefarbenen Dünen des Sossusvlei, ein Wahrzeichen Namibias. Hier ist Gänsehautfeeling zum Sonnenaufgang garantiert! Mit dem Allradfahrzeug geht es bis an das Deadvlei, wo die bis zu 500 Jahre alten, abgestorbenen Akazienbäume vor den tiefroten Sanddünen ein malerisches Motiv abgeben. Wie wäre es danach mit etwas Geschichte und Kultur? In Swakopmund wandeln Sie auf den Spuren deutscher Kolonialgeschichte und können zu den Robben von Walvis Bay fahren – stilecht im Katamaran mit Sekt und frischen Austern. Sie wollten schon immer einmal auf einer echten Farm übernachten? Auf der Gästefarm Otjohotozu haben Sie die Möglichkeit dazu. Ganz in der Nähe finden Sie über 2500 Felsgravuren aus der Jungsteinzeit. Dann heißt es Zipper runter, denn nur der Reißverschluss der Zeltplane trennt Sie von der Landschaft Afrikas.Tiererlebnisse auf SafariAuf einer Pirsch folgen Sie den Spuren der seltenen Wüstenelefanten. Zeit für ausgiebige Tierbeobachtung gibt es dann auch im Etosha-Nationalpark. Ein riesiger weißer Spielplatz für Elefanten, Löwen, Giraffen und zahlreiche andere Wildtiere. Im Allradfahrzeug mit Fensterplatzgarantie versprechen wir Ihnen erstklassige Tiersichtungen. Am Abend geht es beim Blick auf das lodgeeigene Wasserloch spannend zu. Neben dem erstklassigen Reiseverlauf sind die Unterkünfte mit exzellenter Küche das i-Tüpfelchen auf Ihrer Safari.

Tourprogramm

Tag 1

Ankunft in Windhoek

Nach einem komfortablen Nachtflug landen Sie auf afrikanischem Boden. Das Abenteuer kann beginnen. Fürsorgliche Gastgeber begrüßen Sie in Namibia getreu dem Motto: unterwegs und doch zu Hause sein. Die kleine grüne Oase im Elegant Guesthouse ist Ausgangspunkt Ihrer Entdeckungen. Auf einer Stadtrundfahrt erleben Sie deutsche Kolonialgeschichte. Christuskirche, Tintenpalast und Kaiserstraße sind ebenso markant für die Hauptstadt wie Joe´s Beerhouse, wo Sie bei einem frisch gezapften Windhoek Lager und einem deftigen Gericht in geselliger Runde den Abend ausklingen lassen (optional). Alternativ bietet das Gästehaus einen ruhigen Rückzugsort, wo Sie sich von der Anreise erholen und Kraft für die kommenden Reisetage tanken können. Übernachtung im Gästehaus.
Tag 2

Windhoek – Kalahari

Durch das Khomas-Hochland fahren Sie in Richtung Mariental und verlassen schon bald die gepflasterten Straßen und das rege Treiben der Städte. Nächstes Ziel: die unendliche Weite Namibias, welche Sie während der gesamten Reise in Ihren Bann zieht. Unmerklich macht sich Entspannung breit, wenn Sie in die rote Dünenlandschaft der südlichen Kalahari eintauchen. Spätestens jetzt, wenn der afrikanische Sonnenball am Horizont glüht und alles um Sie herum in warmes Licht taucht, lassen Sie Ihren Alltag hinter sich und sind auch mental in Afrika angekommen. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 3,5h, 300 km).
Tag 3

Kalahari – Namib-Wüste

Am frühen Morgen sollten Sie sich eine Rundfahrt zum Sonnenaufgang nicht entgehen lassen (optional). Erleben Sie, wie mit der aufgehenden Sonne die Wüste erwacht und die Landschaft in ein wunderschönes Licht getaucht wird. Begleitet werden Sie von einem lokalen Guide, der Ihnen die faszinierende Natur und Tierwelt der Kalahari näherbringt. Oder Sie nutzen die ruhige Umgebung, um im wohlverdienten Urlaub mal ein bisschen länger zu schlafen und ausgeruht in den Tag zu starten. Am späten Vormittag fahren Sie Richtung Westen nach Sesriem. Im Elegant Desert Camp genießen Sie die Stille der Namib-Wüste oder sind aktiv auf einem der gut ausgeschilderten Wanderwege unterwegs. Am Abend lockt eine Fahrt zum Sonnenuntergang (optional). Sobald das Naukluft-Gebirge violett im Abendlicht verglüht, heißt es Betten rausrollen für eine selige Nacht unter dem sagenhaften Sternenhimmel der Wüste. Bettzeug und Matratze – mehr ist nicht notwendig, um glücklich zu sein. Übernachtung im Tented Camp. (Fahrzeit ca. 4-5h, 300 km).
Tag 4

Namib-Wüste

Haben Sie letzte Nacht bereits von der ältesten Wüste der Welt geträumt? Dann fällt das zeitige Aufstehen leicht. Das erste Licht des Tages wirft dunkle Schatten entlang der vom Wind geformten Dünenkanten. Das Herz begeisterter Hobbyfotografen schlägt bei diesem Farbkontrast höher und es wächst die Sehnsucht, selbst auf eine der hunderte Meter hohen Dünen hinaufzuklettern. Ihr versierter Reiseleiter zeigt Ihnen die besten Plätze mit der schönsten Aussicht. Es geht aktiv weiter mit einer kleinen Wanderung durch den Sesriem-Canyon. Die Naturgewalten des Namib-Naukluft-Nationalparks, dem größten Naturschutzgebiet Afrikas, werden Sie beeindrucken. Am Nachmittag bleibt genug Zeit, in der traumhaften Lodge am Pool zu entspannen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3-4h, 200 km).
Tag 5

Namib-Wüste – Swakopmund

Unerreichbar ist eine Reise auf den Mond. Doch nicht für Sie, denn Sie stoppen in der Mondlandschaft kurz vor Swakopmund für eine Fotopause. Im Anschluss lockt Sie das beschauliche Küstenstädtchen Swakopmund. Mit gesunder Meeresluft in den Bronchien, dem Geschmack von Schwarzwälder Kirschtorte auf der Zunge und der heimischen Sprache im Ohr flanieren Sie wie auf einer deutschen Seebadpromenade. Die Kolonialarchitektur, die deutschen Straßennamen und zahlreiche Restaurants und Geschäfte sind Zeugen vergangener Zeiten. Gemütlichkeit und Lebensfreude, reiche Kultur und Kulinarik, dies und mehr bietet die Stadt am Atlantik. Sie übernachten in einem familiengeführten Gästehaus. Ein nachhaltiger Lebensstil und gesunde Ernährung werden hier großgeschrieben. Am Abend wählen Sie ein Restaurant ganz nach Ihrem Geschmack (optional). Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 6h, 400 km).
Tag 6

Swakopmund

Ihre Gastgeberfamilie Maritz bereitet Ihnen ein gesundes Frühstücksbuffet bestehend aus regionalen und biologischen Erzeugnissen. So starten Sie gut gestärkt in den Tag und in Ihr Wunschprogramm. Steht Ihnen der Sinn nach einem Stadtbummel und Shoppingtag? Auf einem Katamaran treffen die Wasserratten Ihrer Kleingruppe mit etwas Glück auf Delfine und andere Meerestiere. Fotoenthusiasten begeben sich bei der Wüstensafari auf die Spuren der „Little Five“. Oder folgen Sie dem Ruf nach Abenteuer und Adrenalin bei einer Quad-Tour durch die Wüste (alles optional)? Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Swakopmund – Besuch der San-Buschmänner – Erongo-Gebirge

Für die nächsten Tage ist die Stille Ihr bester Freund, denn Sie reisen ins Landesinnere in Richtung Erongo-Gebirge. Bereits aus weiter Ferne sichtbar weist Ihnen danach die 1.728 m hohe Spitzkoppe den Weg. Der Granitberg ragt wie eine Insel aus der flachen Umgebung empor. Das „Matterhorn Namibias“ gehört zu den beliebtesten Fotomotiven. Sie bestaunen das Naturwunder und fahren weiter zur Omandumba Gästefarm. Ein Tipp unserer Reiseexperten: Lassen Sie sich von den Ureinwohnern des Landes in die Geheimnisse der Naturmedizin, des Fährtenlesens und Feuermachens einweihen. Sie haben genug Zeit für einen „Bush-Walk“ mit den San, bei dem Sie Wissenswertes über die heimische Flora und Fauna lernen. Danach empfangen Sie die Gastgeber auf der Otjohotozu Guestfarm. Der „Platz der Ruhe“ ist hier nicht nur ein Name, sondern ein Versprechen. Sie können so richtig abschalten und die ländliche Abgeschiedenheit genießen. Folgen Sie Ihrer inneren Neugier und erkunden Sie die Umgebung zu Fuß oder tauchen Sie im Pool ab. Am Abend erleben Sie bei einer Sonnenuntergangsfahrt die Landschaft und die Tiere hautnah, das passende Getränk darf natürlich nicht fehlen. Übernachtung auf einer Gästefarm. (Fahrzeit ca. 4-5h, 270 km).
Tag 8

Erongo-Gebirge – Twyfelfontein – Malansrus

Sie durchqueren die atemberaubende Kulisse des Brandbergmassivs. Es lohnt sich ein Blick hinauf zum Königstein, der höchsten Erhebung Namibias (2.573 m), bevor Sie weiter gen Norden reisen. Bei Twyfelfontein besichtigen Sie die berühmten Felsgravuren, deren Alter auf mindestens 2.000 Jahre geschätzt wird. Freuen Sie sich darauf, diese wahren Kulturschätze Namibias zu entdecken. Im Damara Living Museum erfahren Sie, wie die Damara vor Jahrhunderten lebten und erhalten Einblick in ihre Handwerkskunst, ihre traditionellen Tänze und Gesänge. Zurück im Hier und Jetzt lassen Sie im Malansrus Tented Camp die Seele baumeln. Eine unübertreffliche Aussicht über das Aba Huab-Tal, herausragendes Essen – im Urlaub dürfen Sie sich richtig verwöhnen lassen! Übernachtung in einem Tented Camp. (Fahrzeit ca. 3-4h, 250 km).
Tag 9

Malansrus

Früh morgens, wenn die sagenumwobenen Wüstenelefanten Ihren Streifzug beginnen, folgen Sie den Spuren der Dickhäuter durch das unberührte Damaraland. Mit jedem Rascheln im Gebüsch steigt die Spannung, den Finger stets am Kameraauslöser. Auch wenn Wüstenelefanten etwas schmaler gebaut sind als ihre Artgenossen in der Savanne, so sind sie dennoch eine imposante Erscheinung. Mit etwas Glück haben Sie das Privileg, ein so kräftiges und doch vom Aussterben bedrohtes Tier in seinem natürlichen Lebensraum beobachten zu können. Diese intensive Begegnung lassen Sie in Ihrer Unterkunft Revue passieren und nutzen den freien Nachmittag zum Ruhen, Entspannen am Pool, Studieren der endemischen Pflanzenwelt und Fotografieren der herrlichen Aussicht. Die Mitarbeiter der Lodge erzählen Ihnen gern mehr über ihr Engagement zum Schutz der seltenen Wüstenelefanten, die im Damaraland noch einen sicheren Zufluchtsort finden. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 10

Malansrus – Etosha-Nationalpark

Das lang ersehnte Ziel ist einer der größten und beliebtesten Nationalparks in Afrika. Der Etosha-Nationalpark, übersetzt „großer Platz des trockenen weißen Wassers“, ist eine riesige Salzpfanne, welche man sogar aus dem Weltall sehen kann. Diese einzigartige Landschaft beheimatet eine unermessliche Artenvielfalt. Mit etwas Glück treffen Sie auf eine der großen Elefantenherden. Ihr erfahrener Safariguide weiß genau, zu welcher Zeit Sie die besten Tierbeobachtungen anstellen können und sucht die besten Spots für Ihre Bilder. Vom Großkatzenfan bis zum Hobbyornithologen kommen im Etosha sicher alle Safarifans auf ihre Kosten. Teilen Sie unseren Spezialisten vor Ort gerne Ihre persönlichen Interessen mit. Die nächsten Tage begeben Sie sich im Safarifahrzeug auf Pirsch zu den verschiedenen Wasserlöchern. Von Antilope bis Zebra kommt dort früher oder später jeder mal zum Trinken vorbei. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4-5h, 370 km).
Tag 11

Etosha-Nationalpark

„Morgenstund hat Gold im Mund“ – und so geht es heute sehr zeitig los. Nach einem Frühstück zum Sonnenaufgang starten Sie mit neuer Energie in Ihren nächsten Safaritag. Entlang der Salzpfanne beobachten Sie Herden von Impalas, Gnus, Oryx-Antilopen und Zebras, welche das schier endlose weiße Land durchwandern. Umgeben von Ruhe und viel Natur halten Sie inne und staunen über die Vielfalt des Lebens in dieser scheinbar unwirtlichen Region. Am Nachmittag fahren Sie durch das Van Lindequist Tor zu einer besonders exquisiten Unterkunft, welche Ihnen dank direkter Lage zum Etosha-Nationalpark weitere Tierbeobachtungen ermöglicht. Luxus trifft auf Wildnis, die hier zum Greifen nah ist. Es erwarten Sie Naturverbundenheit und Lagerfeuerromantik, ein Freiluft-Abendessen mit Zikadenkonzert, komfortable Hauszelte mit viel Privatsphäre und ein erfrischender Pool für wohltuende Bewegung nach einem erlebnisreichen Safaritag. Übernachtung im Tented Camp. (Fahrstrecke ca. 150 km, je nach Sichtungen).
Tag 12

Etosha-Nationalpark – Otjiwarongo – Waterberg

Knirschender Sand, schweres Schnaufen und vielleicht ein lautes Tröten? Der Tag erwacht im Etosha-Nationalpark, die Elefanten sind schon auf Nahrungssuche und Sie erleben eine morgendliche Safari. Nachmittags erreichen Sie die Waterberg Guestfarm. Von hier aus genießen Sie eine sagenhafte Aussicht zum geschichtsträchtigen Waterberg. Gestalten Sie sich Ihre Auszeit am Nachmittag ganz nach Ihren Bedürfnissen. Relaxen Sie im Pool oder erkunden Sie zu Fuß die Umgebung. Am Abend sitzen Sie beim Lagerfeuer und zählen die Sterne der Milchstraße. Übernachtung auf einer Gästefarm. (Fahrzeit ca. 4-5h, 350 km).
Tag 13

Waterberg – Windhoek

Auf dem Weg zurück nach Windhoek läuft im Kopf noch mal der ganze Film ab. Sie haben Grenzen überschritten und neue Horizonte gewonnen, Abenteuer erlebt und in der Weite Namibias noch mehr zu sich selbst gefunden. Bei einem Stopp auf dem Craft Center in Windhoek können Sie schöne Holzschnitzereien erwerben, die Sie zuhause an besondere Orte, liebevolle Gastgeber und die wilden Tiere Afrikas erinnert. Gleichzeitig unterstützen Sie mit dem Kauf der Handwerkskunst die lokalen Gemeinden, welche auf diese Weise am Tourismus teilhaben. Entsprechend Ihrer individuellen Pläne für die Heim- oder Weiterreise bringt Sie Ihr Reiseleiter zum Flughafen oder zu Ihrer gewünschten Unterkunft. Bis zum nächsten Mal, Namibia! (Fahrzeit ca. 4h, 300 km).

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

5 Ü: Tented Camp (geräumiges Hauszelt mit eigenem Bad)

4 Ü: Gästehaus

3 Ü: Lodge

Transport

alle Fahrten im Allradfahrzeug mit Fensterplatzgarantie

Flughafentransfer entsprechend des Reisetermins

zwei halbtägige und eine ganztägige Pirschfahrt im Etosha-Nationalpark

Versicherung

Insurance is not included. Travel insurance is required for this tour. Please make sure you are adequately covered.

Optional Extras

Other activities and services are not included. 

Flüge

Flights are not included. 

Weitere Leistungen

Visum Namibia (ca. 80 EUR)

An- und Abreise

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Mahlzeiten

Reiseführer

Deutsch oder Englisch sprechende Reiseleitung (je nach Termin)

Gut zu wissen

Währung

NAD

Namibia Dollar

Namibia

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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