Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

7 d
15 h
13 m
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Explore Waterfalls, cocoa barons and Princes' Island for 15 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Wasserfälle, Kakaobarone und Prinzeninsel

Land:

Schweiz

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

286531

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    15 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

„Olá!“ schallt es durch das Tropengrün und mit leuchtenden Augen an einer orangesüßen Papaya lutschend, eilt uns Pepe entgegen. Nur wenige Sekunden später kommen João, Josefina und andere Naseweise die verwitterten Stufen des alten Herrenhauses hinuntergehüpft und wollen mit breitem Lächeln wissen, ob wir uns im Dschungel verloren haben. Dort, wo sich früher das Ächzen und Stöhnen versklavter Menschen aus Angola und den Kapverden mit dem Geschwätz und Kristallgeklirr der Plantagengesellschaft mischten, spielen heute Pepe und seine Freunde Verstecken in den Gemächern. Pepes Familie lebt vom Kakaoanbau und wie viele Nachkommen der ehemals Verschleppten, wohnt sie noch heute auf der alten Roça, einem Plantagengut mit dem einst ein Kakao- und Kaffeebaron seinen Reichtum mehrte.Dschungelpfade und alte Plantagengüter auf São Tomé und 3 Tage Entdeckung von PríncipeKommen Sie mit uns zum Äquator im Golf von Guinea und erkunden Sie zu Fuß die spektakuläre Natur und herzliche Kultur der Tropeninsel São Tomé. Vom historischen São Tomé Stadt geht es rund um das grüne Eiland mit seinen Regenwäldern und palmengesäumten Traumstränden. Auf moderaten und niveauvollen Wanderungen entdecken Sie Naturwunder wie den Obô-Naturpark, den Basaltmonolithen Pico Cão Grande und die Bombaim- und Angolares-Wasserfälle. São Tomé war einst der größte Kakaoproduzent der Welt und noch heute können Sie auf alten, verfallenen Roças und beim Besuch einer Bio-Kakao-Kooperative der Bedeutung des braunen Goldes nachspüren. Tänzeln Sie auf der Äquatorlinie auf der Ilhéu das Rólas, genießen Sie den Traumstrand von Inhame und entdecken Sie am Ende 3 Tage das Inselparadies und UNESCO-Biosphärenreservat Príncipe.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach São Tomé

Individuelle Anreise nach São Tomé. Am Flughafen werden Sie schon freudig erwartet und ein Transfer bringt Sie zum Hotel. Nachdem Sie sich frisch gemacht haben, heißt es Gaumen kitzeln. In einem typischen Restaurant im Herzen der Stadt können Sie zum ersten Mal in die tropische Küche der Insel eintauchen. Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Wanderung vom Bombaim-Wasserfall zur Roça Agua Izé – São João dos Angolares

Nach einer kurzen Einweisung in die kommenden Tage geht es von der Hauptstadt ins Herz der Insel. Am Bombaim-Wasserfall beginnt Ihre erste Wanderung, die über Kakaoplantagen und kleine Dörfer wie Claudino Faro zur Roça Agua Izé an der Ostküste führt. Das große koloniale Plantagengut ist der Ort, an dem der Kakao auf São Tomé eingeführt wurde. Nach einer Besichtigung geht es weiter zum Boca do Inferno, wo der Ozean wild durch schwarze Basaltfelsen strömt. Dem Höllenschlund entronnen, erreichen Sie den Strand der Sieben Wellen. Hier wird ausgiebig gerastet, bevor Sie zur Roça São João dos Angolares weiterfahren. Dort erwartet Sie am Abend ein köstliches Diner in „herrschaftlichen“ Ambiente. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 5-6h, 140 m↑, 350 m↓).
Tag 3

Wanderung und Entdeckungstour um São João dos Angolares

Heute erkunden Sie die Region São João dos Angolares, die Hauptstadt des Distrikts Caué, einer Fischerregion mit traditionell eigener Identität. Von der Roça São João aus fahren Sie durch die Kakaoplantagen zu den Roças Soledade und Fraternidade, die auf Hügeln liegen und einen herrlichen Blick auf die Südregion und den Basaltmonolithen Pico Cão Grande bieten. Ihr Ausflug endet am unverwechselbaren Strand von São Pedro, der mit seinem schwarzen Sand zwischen Fluss und Meer liegt. Hier bieten üppige Kokospalmenhaine einen natürlichen Schutz für Fischerboote. Noch ein Tipp für diesen schönen Tag: Vogelbeobachter sollten ihr Fernglas nicht vergessen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, 380 m↑, 380 m↓).
Tag 4

Wanderung mit bester Aussicht auf den Pico Cão Grande – Praia Inhame

Heute folgen Sie einer Route abseits der beliebten Wanderwege, die entlang der Ostküste bis in den Süden der Insel führt. Unterwegs passieren Sie Dschungelgebiete, die Roça Ribeira Peixe und den Traumstrand Praia Grande. Zudem erwartet Sie erneut ein spektakulärer Blick auf den berühmten Pico Cão Grande, der sich 664 m aus den umliegenden Ölpalmenplantagen erhebt. Ihr Tagesziel ist der Praia Inhame an der Südspitze São Tomés. Übernachtung in der Lodge. (Gehzeit ca. 3-4h, 270 m↑, 270 m↓).
Tag 5

Wanderung am Äquator auf der vorgelagerten Taubeninsel

Am Morgen fahren Sie mit dem Boot zur Ilhéu das Rólas (Taubeninsel), die genau am Äquator liegt. Sie besuchen das Denkmal, das die Äquatorlinie markiert und erkunden bei einer Wanderung den wildesten Teil der Insel. Im Anschluss essen Sie mit den Fischern am Strand zu Mittag und dann heißt es sich in die 'Wellen zu stürzen. Baden Sie an einem der kleinen Strände der Insel oder am Strand Ihrer Lodge. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2-3h, 50 m↑, 50 m↓).
Tag 6

Freizeit und Entspannung am Praia Inhame

Nach den vielen Eindrücken der letzten Tage und den zurückgelegten Wanderkilometern steht Ihnen der heutige Tag zum ausgiebigen Baden, Schnorcheln oder für einen Ausflug in den nahegelegenen Fischerort Porto Alegre zur Verfügung. Spätestens zum Sonnenuntergang sollten Sie jedoch wieder in der Unterkunft sein, damit Sie die Show der Flughunde nicht verpassen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Mangroven-Tour – Schildkrötenschutz am Praia Jalé – Wanderung auf dem Trilho Homem da Capa (Coat Man Trail)

Heute wandern Sie zunächst vom Praia Inhame zum Bootsableger in Malanza und unternehmen eine Tour durch das größte Mangrovenreservat des Landes. Nachdem Sie die Artenvielfalt der Mangroven erkundet haben, geht es weiter zum Jalé-Strand, der ein bedeutender Nistplatz für Meeresschildkröten ist. Nach dem Mittagessen am Praia Jalé wandern Sie am Praia Piscina und Ponta do Homem da Capa vorbei nach Morro Chapa, wo Sie ein wunderschöner Blick hinüber zur Taubeninsel erwartet. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5-6h, 250 m↑, 250 m↓).
Tag 8

Wanderung durch den Obô-Naturpark zum Praia Pipa – Bootsfahrt nach Neves

Die heutige Wanderung führt Sie vom Praia Jalé über den Praia Vanha und das Innere der Insel nach Santo António de Mussacavu und Praia Pipa. Dabei durchqueren Sie den Obô-Naturpark und genießen erneut tolle Ausblicke auf den Pico Cão Grande and Cão Pequeno. In Pipa angekommen, besteigen Sie ein Boot, genießen die Meeresbrise und erreichen die Westküste entlang die Mucumbli Ecolodge. Übernachtung in der Lodge. (Gehzeit ca. 6-7h, 550 m↑, 550↓).
Tag 9

Unterwegs auf der Kakao-Route

Heute erhalten Sie seltene Einblicke in den Anbau von Bio-Kakao. Doch zunächst geht es in das wunderschöne Tal des Rio Contador mit seiner üppigen Flora und Vogelwelt. Durch eine Reihe von Tunneln aus der Kolonialzeit, die heute von Fledermäusen bewohnt werden, kommen Sie zum malerischen Angolar-Wasserfall. Dieser stürzt sich in einem natürlichen Amphitheater aus Fels in die Tiefe. Vom Sprühnebel erfrischt, erreichen Sie das Örtchen Generosa, dessen Bevölkerung hauptsächlich von den Kapverden stammt. Hier besteigen Sie den Monte Careca, der Ihnen einen herrlichen Blick auf die Westküste und die Stadt Neves bietet. Die Wanderung endet am Monte Forte, wo die Bio-Kakao-Kooperative CECAB sitzt und Sie die Kakaoverarbeitung kennenlernen. Ein Teil des Gewinns aus dem Kakaoanbau fließt in Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Kakaopflanzer. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5-6h, 120 m↑, 690 m↓).
Tag 10

Auf versteckten Roças auf den Spuren der Kakaobarone

Auf der Insel gibt es eine Reihe von Roças, die wohl bekannt und bei Touristen beliebt sind, aber es gibt noch viele weitere, die so versteckt in den Hügeln liegen, dass nur eine Handvoll Saotomenses von ihnen weiß. Heute entdecken Sie Schätze wie die Roça Ribeira Palma und Rosema, wandern durch alte Kakaoplantagen und genießen erneut den herrlichen Blick auf die Stadt Neves. Der Rückweg zur Lodge führt Sie am Strand entlang. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5-6h, 450 m↑, 450 m↓).
Tag 11

Flug zur Insel Príncipe – Strandwanderung am Praia Banana, Burra und Bombom

Früh am Morgen geht es zum Flughafen in São Tomé und Sie fliegen zur Nachbarinsel Príncipe. In Anbetracht der Bedeutung, die dieses Gebiet für die Fortpflanzung von Meeresschildkröten, Seevögeln, Walen usw. hat, wurde die Insel und ihr Meeresraum zum UNESCO-Biosphärenreservat erklärt. Nachdem Sie auf Príncipe angekommen sind, können Sie in Ihrer Unterkunft entspannen. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Wanderung an den tropischen Stränden Banana, Burra und Bombom. Übernachtung im Gästehaus.
Tag 12

Exkursion zum Obô-Naturpark von Príncipe – Santo António – Roça Sundy

Heute geht es auf eine Exkursion in die Nord- und Ostregion von Príncipe, wo Sie eine kurze Wanderung im hiesigen Obô-Naturpark zum Oquê-Pipi-Wasserfall führt. Nach einer Mittagsrast im Örtchen Santo António fahren Sie weiter zur Roça Sundy, eine der größten Kakaoplantagen auf der Insel. Wichtiger als der Kakao ist aber diesmal die Tatsache, dass Sie sich genau am selben Ort wie Sir Arthur Eddington befinden, der Astrophysiker der 1919 die Relativitätstheorie von Albert Einstein bestätigte. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 13

São Joaquim – Baía das Agulhas – Upcycling-Projekt in Porto Real

Heute fahren Sie zunächst nach São Joaquim an der Westküste, um den atemberaubenden Blick auf die Baía das Agulhas (Bucht der Spitzen) zu genießen. Hier unternehmen Sie eine angenehme, ca. 2-3-stündige Wanderung nach São Joaquina, die eine tolle Aussicht auf die Bucht von Santo António bietet. In Porto Real lernen Sie dann ein Frauen-Upcycling-Projekt kennen, in dem altes Glas in handwerkliche Gegenstände verwandelt wird. Nach einer kleinen Mittagsrast in Santo António, erkunden Sie die kleinste Hauptstadt der Welt. Sie besuchen den lokalen Markt, die Kirche, das Gemeindezentrum und beenden die Tour an der Küste. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 14

Flug nach São Tomé – Freizeit am Praia dos Tamarindos

Am Vormittag fliegen Sie zurück nach São Tomé, wo Sie den restlichen Tag entspannt am Strand von Tamarindos verbringen. Wenn Sie möchten, können Sie optional einen Bootsausflug zur Ilhéu das Cabras (Ziegeninsel) unternehmen und mit etwas Glück Delfine (ganzjährig) und Wale (August bis Oktober) beobachten. Übernachtung im Gästehaus.
Tag 15

Stadtführung in São Tomé – Abreise

Am heutigen Tag heißt es Abschied nehmen, doch bevor es soweit ist, werden Sie noch ausgiebig die Geschichte und das Leben in der Stadt São Tomé erkunden. Bei einem geführten Stadtrundgang sehen Sie das Nationalmuseum in der Festung São Sebastião, den lebhaften Stadtmark, die Kathedrale und die farbenfrohen Häuser aus der Kolonialzeit. Zudem sollten Sie sich im Café eine heiße oder kalte Schokolade gönnen und noch einige Köstlichkeiten für daheim shoppen. Rechtzeitig zu Ihrem Flug bringt Sie ein Transfer zum Flughafen.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

7 Ü: Lodge

6 Ü: Gästehaus

1 Ü: Hotel

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen und Booten

Flüge

Inlandsflüge São Tomé – Príncipe – São Tomé in Economy Class

Weitere Leistungen

wechselnde lokale Guides

alle Eintritte und Nationalparkgebühren laut Programm

Kurtaxe (2,10 EUR p.P. und Tag)

Weitere Leistungen

An-/Abreise

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Visum São Tomé (kostenfrei bis 15 Tage, sonst ca. 60 EUR)

Einreisesteuer (20 EUR pro Person)

optionale Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 14×F, 2×M, 6×M (LB), 13×A

Reiseführer

Deutsch sprechende, lokale Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

CHF

Swiss Franc

Schweiz

Stecker und Adapter

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Steckertyp J

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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