Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

9 d
2 h
9 m
Reise ansehen
Explore From the Great to the Small Caucasus for 17 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Vom Großen in den Kleinen Kaukasus

Land:

Georgien

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

237792

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    18 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Zwischen Schwarzem und Kaspischem Meer erstreckt sich eine der ursprünglichsten und zugleich faszinierendsten Regionen der Welt: der Südkaukasus. In Georgien und Armenien treffen sich Geschichte, Natur und Spiritualität auf eindrucksvolle Weise – zwei Länder, tief verwurzelt im frühen Christentum, an der Schwelle zwischen Okzident und Orient. Kein Wunder, dass diese außergewöhnliche Länderkombination zu unseren beliebtesten Reisen zählt.Zwei Länder im Südkaukasus– eine Reise voller KontrasteDiese Reise verbindet die Höhepunkte beider Nationen zu einem unvergesslichen Erlebnis. Sie führt durch imposante Berglandschaften und ursprüngliche Täler, vorbei an uralten Klöstern und lebendigen Kulturen. Leichte Wanderungen durch grandiose Naturkulissen sorgen für aktive Erholung und eröffnen neue Perspektiven. Entdecken Sie die weißen Gipfel des Großen Kaukasus und die dramatischen Schluchten des Kleinen – und erleben Sie, wie unterschiedlich Georgien und Armenien trotz ihrer geografischen Nähe tatsächlich sind.Mythen und Legenden auf der SpurBegeben Sie sich auf eine Reise durch die sagenhafte Welt des Kaukasus: von den Weinhängen Kachetiens über den majestätischen Kasbek bis in das abgelegene, mystische Swanetien – und weiter ins leicht orientalisch geprägte Armenien mit seinen uralten Kirchen und geheimnisvollen Steinkreuzen. War es wirklich hier, wo die Arche Noah strandete? Wo Jason und die Argonauten das Goldene Vlies suchten? Und Prometheus das Feuer zu den Menschen brachte? Tauchen Sie ein in eine Welt, in der Legenden lebendig werden – und Natur, Kultur und Geschichte ein einzigartiges Reiseerlebnis schaffen.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug nach Tiflis. Transfer zum Hotel.
Tag 2

Auf Entdeckungstour durch Tiflis

Starten Sie Ihre Erkundungstour durch die charmante Altstadt mit einem Besuch der historischen Metechi-Kirche aus dem 13. Jahrhundert und dem beeindruckenden Reiterstandbild des Stadtgründers Wachtang Gorgassali. Vorbei an den berühmten Schwefelbädern geht es weiter zur majestätischen Nariqala-Festung, die seit dem 4. Jahrhundert hoch über der Stadt thront. Unterwegs entdecken Sie die Synagoge und die Sioni-Kathedrale, in der das legendäre Weinrebenkreuz der heiligen Nino aufbewahrt wird – der Frau, die Georgien zum Christentum führte. Ein weiteres Highlight ist die Antschischati-Kirche aus dem 6. Jahrhundert – die älteste Kirche Tiflis’. Am Abend laden wir Sie zu einem typisch georgischen Begrüßungsessen ein, um den Tag genussvoll ausklingen zu lassen. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Kachetien – Heimat des georgischen Weines

Sie fahren heute in die Provinz Kachetien. Ihre erste Station ist sogleich die vielleicht schönste Stadt Georgiens – Signagi. Sie ist von einer Verteidigungsmauer mit mehr als 20 Türmen umgeben ist, die vom König Erekle II im 18. Jh. erbaut wurde. Die engen verwinkelten Gassen mit dem 2-3 Stockwerke hohen Häusern, die im italienischen Stil erbaut und mit georgischen Ornamenten verziert sind, versprühen mediterranes Flair. Man glaubt beinahe in der Toskana unterwegs zu sein. Zum Mittag sind Sie bei einer Bauernfamilie eingeladen. Nachmittags besuchen Sie noch die Burganlage von Gremi und einen alten Weinkeller. Ihr Tagesziel ist Telawi. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3-4h, 210 km).
Tag 4

Von Kachetien zum Kasbek

Morgens fahren Sie über den Gombori-Pass nach Tiflis. Nun nehmen Sie die Ausfahrt gen Norden und legen noch einen Abstecher ein, um das Dschwari-Kloster (UNESCO) und die aus dem 11. Jahrhundert stammende Swetizchoveli Kathedrale bei Mzcheta zu besichtigen. Auf der Georgischen Heerstraße geht es nun weiter über den Kreuzpass (2395 m) zum Gebirgsdorf Kasbegi (1700 m). Unterwegs Besuch der Wehrkirche Ananuri (17. Jh.). Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 5-6h, 250 km).
Tag 5

Am Prometheusberg Kasbek

Der ganze Tag steht für Erkundungen und Wanderungen rund um Kasbegi zur Verfügung. Lohnend ist in jedem Fall ein Ausflug zu Fuß in die Natur. Eine schöne Wanderung führt hinauf zur Dreifaltigkeitskirche „Zminda Zameba“ aus dem 14. Jahrhundert. Von der Kirche, auf immerhin 2180 m, hat man den vielleicht besten Blick hinüber zum Prometheusberg Kasbek (5047 m). Das Mittagessen findet bei einer Familie in Kasbegi statt. Wenn am Nachmittag noch Zeit ist, besuchen Sie die Gweleti-Wasserfälle. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h, 470 m↑↓).
Tag 6

Auf der alten Seidenstraße in die Region Kartli (Zentralgeorgien)

Entlang der alten Seidenstraße führt Sie Ihre Reise in die geschichtsträchtige Kartli-Region, in die Stadt Gori. Sie besuchen die faszinierende Höhlenstadt Uplisziche aus dem 1. Jahrtausend v. Chr., durch die einst ein Zweig der legendären Seidenstraße führte. Die gut erkennbare Stadtstruktur mit Straßen, einem antiken Theater und Palästen lässt das Leben vergangener Zeiten lebendig werden. In Gori, der Geburtsstadt Stalins, besichtigen Sie von außen sein Geburtshaus – ein bedeutendes Zeugnis sowjetischer Geschichte. Im Anschluss haben Sie Zeit zur freien Verfügung, um die Stadt individuell zu erkunden oder einfach das georgische Flair zu genießen. Die Übernachtung erfolgt in einem Hotel in Gori. (Fahrzeit ca. 3h, 210 km).
Tag 7

Auf besonderer Route ins Land des Goldenen Vlieses

Weiter geht es nach Westen, jedoch nehmen Sie den reizvollen Umweg abseits der klassischen Sehenswürdigkeiten. Sie erreichen zunächst den Ort Sachkhere. Sachkhere liegt nicht nur malerisch, umgeben von dichten Wäldern und Hügeln, sondern besitzt auch ein besonders bestaunenswertes Kloster. Eine etwa 40 Meter hohe Felssäule ragt in den Himmel und auf dieser befindet sich ein winziges Mönchskloster. Die luftige Behausung ist nur mittels einer alten eisernen Leiter erreichbar, die aber nur dem einsam lebenden Mönch selbst und ausgesuchten Geistlichen in der Benutzung erlaubt ist. Über den Bergbau in Georgien gibt es viel zu berichten. Chiatura steht heute für die spektakulären Seilbahnen, die im gebirgigen Stadtkern die höherliegenden Stadtviertel erschließen und die Menschen quer durch die Stadt befördern. Abenteuer pur! Wollen Sie auch mal damit über die Stadt gondeln? Ihre Fahrt geht weiter ins Land des Goldenen Vlieses, jenem kostbaren Fell des göttlichen Widders, der fliegen und sprechen konnte und später von den Argonauten entführt und nach Griechenland gebracht wurde. Gegen Abend erreichen Sie die zweitgrößte Stadt des Landes – Kutaissi. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3h, 185 km).
Tag 8

Bergregion Swanetien

Heute geht es für Sie zum vielleicht schönsten Flecken Georgiens – nach Swanetien. Swanetien – das sind schneebedeckte Bergriesen, unberührte Wiesen, wilde Flüsse und Wasserfälle sowie mittelalterliche Wehrturmanlagen. Beeindruckend sind bis heute erhaltene Riten und Gepflogenheiten, ganz zu schweigen von der eigenen Sprache der Swanen, die mit Georgisch überhaupt nichts gemein hat. Am Nachmittag erreichen Sie Mestia (1400 m), das administrative Zentrum Swanetiens. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 4-5h, 300 km).
Tag 9

UNESCO-Welterbe im Hohen Kaukasus – Ushguli

Mit Geländewagen geht es hinauf nach Ushguli auf 2400 m. Ushguli gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und gilt als die höchste ganzjährig besiedelte Ortschaft Europas. In Ushguli selbst scheint die Zeit stehen geblieben zu sein. Besuch des Marien-Kirchenkomplexes und einiger sehr alter Wehrtürme. Während der Wanderung zum Turm der Königin Tamara machen Sie ein schönes Picknick im Freien. Von Ushguli bietet sich Ihnen der beste Blick auf die imposante Südwand des höchsten Berges des Landes – den Schchara (5201 m). Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 2h, 50 km, Gehzeit ca. 2h, 450 m↑↓, 6 km).
Tag 10

Wanderung zum Schchara-Gletscher

Herrliche Halbtageswanderung entlang des Oberlaufs des Enguri zum Fuße der Schchara (5201 m), dem höchsten Berg Georgiens. Diese Wanderung weist im Prinzip keine größeren Schwierigkeiten auf. Das Höhenniveau wird sehr langsam erhöht, auf der Distanz kaum merklich. Unterwegs Picknick. Die von uns angegebene Distanz ist die Maximalvariante, wenn Sie bis zur Gletschermoräne durchlaufen. Beim kleinen Café, kurz vor der Gletschermoräne werden Sie auf dem Rückweg von den Fahrzeugen abgeholt. In Abstimmung mit Reiseleiter und Gruppe kann die Strecke auch modifiziert werden. Verstehen Sie diese Wanderung sehr gern als Vorschlag unsererseits. Am Abend Rückfahrt nach Mestia und Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3h, 50 km, Gehzeit ca. 3h, 320 m↑, 10 km).
Tag 11

Rückfahrt nach Tiflis

Fahrt zurück nach Tiflis. Unterwegs Besuch eines Familienweingutes in Kaspi, wo der Winzer seit vielen Jahren wieder alte heimische Traubensorten anbaut und biologische Weine nach georgischer Methode herstellt. Zur Weinprobe werden kleine Snacks wie Nüsse, Obst oder Trockenobst gereicht. Ankunft in Tiflis am späten Nachmittag. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 8h, 480 km).
Tag 12

Armenien im Kleinen Kaukasus

Von Tiflis bis zur armenischen Grenze ist es nur eine gute Stunde Autofahrt. Die Szenerie wechselt plötzlich – weite Getreidefelder und Wiesen säumen die Straßen. Auch wird es spürbar heißer als in den Tagen im Gebirge. Nach den obligatorischen Grenzformalitäten, die manchmal etwas dauern können und der Verabschiedung Ihrer georgischen Begleiter, nimmt Sie die armenische Agentur in Empfang und los geht es zur Klosterstraße. Sie besuchen eines der bedeutendsten Klöster des Landes – „Haghpat“ (UNESCO-Weltkulturerbe). Von Haghpat (990 m) aus wandern Sie hinab in die Debed-Schlucht, wo das Fahrzeug Sie wieder aufnimmt. Weiterfahrt am Nachmittag nach Dilidschan. Die Debed-Schlucht ist charakteristisch für das Landschaftsbild in Armenien. Sanfte Hochflächen werden von tiefen Canyonsystemen zerschnitten. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, ca. 200 km, Gehzeit ca. 1-1,5h, 6 km).
Tag 13

Sewansee und Selim-Passstraße (2410 m)

Heute besichtigen Sie die hübsche Ortschaft Dilidschan. Bei den Einheimischen wird diese Gegend auch als „Schweiz Armeniens“ bezeichnet. In Serpentinen geht es hinauf zum Meer der Armenier – dem Sewansee auf 1900 m Höhe. Vom Nordufer gelangen Sie zur Sewan-Halbinsel und besuchen das Kloster Sewanavank. Weiterhin stoppen Sie in Noratus, einem Friedhof mit der größten Anzahl an Chatschkaren (Kreuzsteinen) in Armenien. Mittagessen unweit von Noratus. Sie fahren hinauf Richtung Selim-Pass (2410 m). Unterhalb des Passes besichtigen Sie die Selim-Karawanserei (14. Jh). Das ehemalige Gästehaus zählt zu den am besten erhaltenen Karawansereien der Seidenstraße. Übernachtung im Gästehaus oder Hotel in der Nähe der Ortschaft Yeghegnadzor. (Fahrzeit ca. 2-3h, 160 km).
Tag 14

Ins Ararattal

Der Tag beginnt mit der Besichtigung des Klosters Noravank, welches am Ende einer engen Schlucht auf einem Felsen thront. Bevor Sie Jerewan erreichen, stoppen Sie in Chor Virap. Kein anderes Kloster Armeniens wird häufiger abgebildet, an keinem anderen Ort scheint der Ararat so zum Greifen nah wie hier. Genießen Sie den fantastischen Blick zum biblischen Berg, der sich zum Leidwesen der Armenier heute auf türkischem Territorium befindet. Übernachtung im Hotel in Jerewan. (Fahrzeit ca. 3-4h, 260 km).
Tag 15

Jerewan und Umgebung

Nachdem Sie sich vom langen Fahrtag etwas erholt haben, fahren Sie 20 km aus der Stadt in Richtung Westen nach Echmiadzin. Vom 2.-4. Jh. Hauptstadt Armeniens ist sie noch heute der Sitz des Katholikos der Armenier, des geistlichen Oberhauptes der Armenisch-Apostolischen Kirche. Die Kathedrale von Echmiadzin ist die erste offizielle christliche Kirche der Welt. Auf dem Rückweg stoppen Sie noch in Zvartnots, dem Ort der Erbauung einer wunderbaren dreistöckigen Rundkirche, die aber leider schon wenige Jahrzehnte nach ihrer Erbauung einem Erdbeben zum Opfer fiel. Nach der Besichtigung von Eschmiadzin besuchen Sie die weltbekannte Brandy-Destille der Stadt, gelegen in einer alten Festung mit tiefen Kellern und dunklen Verliesen, wo Sie an einer Verkostung teilnehmen und viel über die Geschichte des armenischen Brandys erfahren. Dann begeben Sie sich auf einen Stadtrundgang. Zunächst geht es zu einem Aussichtspunkt über die Stadt, von wo aus man sich bestens orientieren kann. Ein fantastisches Bild: im Vordergrund die Stadt, dahinter der Ararat! Weiter geht es zu den Kaskaden, dem Opernhaus und dem Stadtpark, wo Sie eine Kaffeepause einlegen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2h, 100 km).Optional bei genügend Zeitbudget: Die Bibliothek von Matenadaran mit einer der größten und wertvollsten Handschriftensammlungen der Welt; das Museum des umstrittenen armenischen Ausnahmekünstlers und Kinoregisseurs Sergei „Kinorebell“ Paradschanov; der Denkmalkomplex Zizernakaberd in Jerewan zum Gedenken der Opfer des Völkermords an den Armeniern 1915.
Tag 16

Höhlenkloster Geghard und Sonnentempel von Garni

Nach einem frühen Frühstück brechen Sie auf zum Höhlenkloster Geghard, einem der bedeutendsten Wallfahrtsorte Armeniens. Der beeindruckende Klosterkomplex aus dem 7. bis 12. Jahrhundert liegt malerisch auf etwa 1800 m Höhe und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Einer Legende nach wurde hier einst die Speerspitze aufbewahrt, mit der Jesus am Kreuz verletzt wurde. Teile der Kirche sind direkt in den Fels gehauen und vermitteln eine ganz besondere Atmosphäre. Von Geghard aus beginnen Sie Ihre Wanderung in Richtung Garni. Der Weg führt Sie über Hochweiden, sanfte Berghänge und entlang der spektakulären Felsformationen des Garni-Canyons. Bereits aus der Ferne sehen Sie den eindrucksvollen Sonnentempel von Garni auf etwa 1300 m Höhe – ein seltener Zeuge heidnischer Baukunst, der aus dem 1. Jahrhundert stammt und ebenfalls unter dem Schutz der UNESCO steht. Nach der Besichtigung des Tempels fahren Sie weiter in ein kleines Dorf. Dort erwartet Sie nicht nur ein landestypisches Mittagessen, sondern auch ein Besuch in einer traditionellen armenischen Bäckerei, in der das berühmte Lawasch-Fladenbrot gebacken wird – natürlich mit Verkostung. Am Nachmittag Rückfahrt nach Jerewan und Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 2-3h, 90 km, Gehzeit ca. 3-4h, 10 km).
Tag 17

Freizeit oder 2 Ausflugsoptionen

Für alle, die nicht zum Berg möchten, steht der Tag in Jerewan zur freien Verfügung. Eine der beiden Optionen ist für diesen Tag ist optional zubuchbar, Zahlung der beiden Ausflüge erfolgt vor Ort (ca. 70-100 EUR, je nach TN-Zahl, ab 2 Personen). Eine Reservierung ist bei Buchung erforderlich.Option 1 – Aragats-Besteigung: Für die Gipfelstürmer beginnt der Tag zeitig am Morgen mit der Fahrt zum Aragats-Hochland, um am Kari-See (3200 m) mit der Bergwanderung zum Südgipfel des Aragats (3900 m) zu beginnen. Nach ca. 4-5h stehen Sie auf dem Südgipfel des Aragats und genießen die Ausblicke „hinüber“ zum Ararat und hinein in die Kraterlandschaft dieses beeindruckenden Berges. (Zahlung erfolgt vor Ort. Reservierung bei Buchung erforderlich). Dauer des Ausflugs circa 8 Stunden mit An – und Abreise inklusive englischsprechendem Bergführer, Transfer, Picknick und 2 Flaschen Wasser. Hinweis: Das Picknick als Mittags-Lunchbox ist nur für die Teilnehmer der Aragats-Besteigung vorgesehen. (Fahrzeit ca. 2-3h, 120 km, Gehzeit ca. 6-7h, 800 m↑↓, 8 km).Option 2 – Ausflug zu Klöstern am Fuße des Aragats: Alternativ können Sie einen privaten Ausflug zu Klosteranlagen rund um den Aragats vor Ort buchen. Sie fahren zunächst zur Festungsanlage von Amberd im Aragats-Hochland (lohnender Fotostopp), außerdem besuchen Sie den Buchstabenpark zu Ehren des Heiligen Mesrop Maschtoz, der das Armenische Alphabet erfunden hat. Und auch die Klöster Saghmossavank und Mughni sowie die Kirche St. Karmvorar in Aschtarak liegen auf Ihrer Route. Dauer des Ausfluges circa 4 Stunden mit An- und Abreise inklusive deutschsprechender Reiseleitung, Transfer und 1 Flasche Wasser.Am Abend kommen wieder alle zusammen und genießen ein kaukasisches Abschiedsessen in einem armenischen Restaurant. Wunderbare Tage liegen hinter ihnen – es gibt viel zu erzählen.
Tag 18

Heimreise

Transfer zum Flughafen und Heimreise.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

11 Ü: Hotel

6 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Optional Extras

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Tiflis und zurück von Jerewan mit LOT Polish Airlines oder Lufthansa/Austrian Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Besteigung des Aragats bzw. der Tagesausflug zu Kirchen und Klöstern am vorletzten Tag

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Wein- und Brandyverkostungen laut Programm

alle Eintritte laut Programm

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 16×F, 4×M, 5×M (LB), 12×A

Reiseführer

wechselnde Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

GEL

Lari

Georgien

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
Startseite
Suchen
Profil