Tortuguero - 14 Tage Erlebnis-Reise
Reiseroute
Wo gibts denn sowas? 1.000 Grüns und hunderte wilde Orchideen im Naturreservat Monteverde, den Quetzal mit seinen 1 Meter langen Schwanzfedern, die Feuerberge im Tenorio-Nationalpark, die knallbunten Pfeilgiftfröschchen im Tortuguero-Nationalpark, die 220 zwitschernden Vogelarten im Curú-Naturreservat, die türkiszarten Brandungslagunen? Das muss Costa Rica sein. Komm mit, wir fliegen los!
Tourprogramm
Los geht’s nach Costa Rica
Verpflegung
Eine kleine Stärkung im Hotel ist am Abend eingeschlossen.
Unterkunft
El Rodeo Estancia
Das El Rodeo Estancia liegt im Stadtteil Santa Ana/ San Antonio de Belen am Rande von San José. Die Anlage erinnert an eine Hacienda, die großzügigen Zimmer sind farbenfroh eingerichtet. Zur Entspannung nach deiner Ankunft in Costa Rica oder vor der Rückreise empfehlen wir einen Sprung in den Swimmingpool. Und hinterher ein saftiges Steak im rustikalen Restaurant.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 15 km.
Selva Bananito – Natur pur in der Südkaribik
Verpflegung
Die eingeschlossene Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
Selva Bananito Lodge
Die Selva Bananito Lodge liegt etwa eine Stunde Fahrzeit von Puerto Viejo entfernt im Landesinneren und ist umgeben von Tieflandregenwald. Die geräumigen und komfortablen Bungalows mit jeweils eigenem Bad sind im karibischen Stil auf Stelzen errichtet. Von der Veranda mit Hängematte hast du einen herrlichen Ausblick in die ursprüngliche Vegetation.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 210 km.
Da die Selva Bananito Lodge nicht über elektrischen Strom verfügt, stehen abends Laternen zur Verfügung. Die Lodge erreichst du mit Geländefahrzeugen.
Naturerlebnis Selva Bananito und Bäume pflanzen
Verpflegung
Frühstück, Mittag- und Abendessen sind im Preis enthalten.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Gehe am frühen Morgen auf Vogelbeobachtungstour. Der Preis beträgt ca. 20 US-$ pro Person Unternehme einen zwei- bis dreistündigen Ausritt über die Weiden der Finca in einer weitgehend unberührten Landschaft mit jahrhundertealten Bäumen. Das macht nicht nur Spaß, sondern gewährt dir außerdem einen Einblick, wie Landwirtschaft aussehen kann, wenn die Natur geschont wird. Die Reittour wird sowohl für Anfängerinnen und Anfänger als auch für erfahrene Reiterinnen und Reiter angeboten. Der Preis beträgt ca. 60 US-$ (ab 2 Personen). Erkunde auf einem 30-minütigen Rundflug im Tragschrauber die Gegend von oben. Bitte beachte, dass dieser Flug nur angeboten werden kann, wenn die Wetterverhältnisse es zulassen und einer der Piloten vor Ort ist. Der Preis beträgt je nach Flugdauer ca. 120- 240 US-$ pro Person.
Auf in den Tortuguero-Nationalpark
Verpflegung
Das Frühstück, Mittag- und Abendessen ist inklusive.
Unterkunft
Aninga Tortuguero Hotel & Spa
Die Aninga Lodge nahe des Tortuguero Nationalparks erreichst du per Boot. Nachhaltigkeit wird hier großgeschrieben: über 80% des Hotels befindet sich etwa 1,5m über dem Boden, um die Natur weniger zu belasten. Die schönen Stelzenbungalows sind liebevoll dekoriert und gemütlich eingerichtet. Durch die offenen Fenster kannst du rund um die Uhr dem Klang des Regenwaldes lauschen und mit etwas Glück tollt sogar eine Herde Brüllaffen an dir vorbei. Erfrische dich nach einem abwechslungsreichen Tag im Pool oder lass dich im Spa-Bereich der Lodge verwöhnen.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 170 km und wird teilweise im Boot zurückgelegt.
Das Ufer beim Ein- und Ausbooten ist im Sommer trocken, in der Regenzeit aber eventuell schlammig und schwieriger zu begehen. Bitte trage gutes Schuhwerk.
Gerade in der Hauptreisezeit sind die Busse und Boote mitunter sehr voll. Leider haben wir darauf keinen Einfluss.
Bootsfahrt im Tortuguero-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind heute Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Das Programm im Tortuguero-Nationalpark kann zeitlich etwas variieren. Die Bootstour in den Nationalpark kann auch schon am Ankunftstag am Nachmittag stattfinden.
Das Baden im Meer ist aufgrund der starken Strömungen nur stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.
Typisch costa-ricanisch
Verpflegung
Inklusive sind heute das Frühstück und ein Mittagessen.
Unterkunft
Lomas del Volcán Hotel
Das Hotel Lomas del Volcán liegt eingebettet im üppigen Grün unweit des mächtigen Vulkan Arenal. Die Bungalows aus Holz fügen sich harmonisch in die umliegende Natur ein. Am Swimmingpool oder Jacuzzi kann man den Klängen der Vogelwelt lauschen. Oder du vertrittst dir bei einem Spaziergang auf dem hoteleigenen Naturpfad die Beine und genießt den atemberaubenden Blick auf den Vulkan.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 190 km.
Die Aktivität des Vulkans Arenal unterliegt natürlichen Schwankungen. Aktuell ist der Arenal ungewöhnlich still. Daher ist nur selten austretende Lava zu sehen.
Farbenmeer im Tenorio-Nationalpark und Besuch einer ökologischen Finca
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten, ebenso das Mittagessen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 80 km.
Packe für die Wanderung im Tenorio Nationalpark festes Schuhwerk und Regensachen ein.
Vulkan Arenal und Kaffee bei Familie Bello
Verpflegung
Das Frühstück, sowie landestypische Köstlichkeiten bei Familie Bello zum Mittag und ein Abendessen sind inkludiert.
Unterkunft
Monteverde Country Lodge
Die Monteverde Country Lodge ist eine umweltfreundlich gebaute Anlage nahe der Monteverde Nebelwälder. Die freundlichen Zimmer sind in warmen Farben gehalten und verschiedene Holzmaterialien wurden bei der Einrichtung verarbeitet, die den Zimmern einen besonderen Charme verleihen. Genieße die Aussicht in den Garten oder lass dich im Restaurant bei traditionell costa-ricanischer Küche aus regionalen Produkten verwöhnen.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 130 km.
Packe für die Wanderung im Arenal Nationalpark festes Schuhwerk und Regensachen ein.
Mit deinem Besuch und dem Mittagessen bei der Familie Bello trägst du zur Verbesserung der Lebenssituation vor Ort bei, weil dem nachhaltigen Familienbetrieb so ein zusätzliches kleines Einkommen ermöglicht wird.
Hängebrücken und fliegende Mäuse im Naturreservat Monteverde
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 20 km.
Du begibst dich heute auf eine Wanderung im beeindruckenden Nebelwald von Monteverde, einem einzigartigen Naturreservat, nicht aber in einem der Privatreservate.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzlichen Empfehlungen:
Unternehme eine ca. zweistündige Abendwanderung durch den Nebelwald und beobachte nachtaktive Tiere. Preis ca. 35 USD pro Person (ab 2 Personen). Beginn: ca. 17:00 Uhr, Rückkehr ca. 19:00 Uhr. Oder besuche einen Schmetterlingsgarten, in dem viele farbenprächtige Falter aus nächster Nähe zu sehen sind. Preis ca. 25 USD pro Person. Oder nehme an einer Canopy-Tour teil - ein einmaliges Erlebnis. In einem Gurt sitzend saust du an einem Stahlseil durch den Nebelwald. Preis ca.90 USD pro Person.
Von Monteverde an die Pazifikküste
Verpflegung
Das Frühstück ist heute eingeschlossen.
Unterkunft
Tango Mar
Das Tango Mar liegt traumhaft schön auf der Nicoya-Halbinsel am Strand von Quizales, eingebettet in die tropische Vegetation. Vom Balkon deines großzügig geschnittenen Zimmers kannst du wunderbar dem Meeresrauschen zuhören. Mehrere Swimmingpools, eine Golfanlage, ein Spa und eine Strandbar, an der du bei Sonnenuntergang köstliche Cocktails genießen kannst, lassen Träume wahr werden.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 190 km.
Der Pazifik ist rau und manchmal herrscht ein hoher Wellengang mit entsprechender Strömung, die je nach Jahreszeit mal stärker, mal schwächer ist. Januar bis März herrschen eher starke Winde, dann ist der Wellengang tendenziell stärker. Magst du eher ruhige Gewässer, so empfehlen wir zum Baden die Hotelpools.
Curú-Naturreservat
Verpflegung
Das Frühstück ist heute im Preis eingeschlossen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 40 km.
Sonne, Sand und Meer oder optional Schnorcheln auf der Insel Tortuga
Verpflegung
Das Frühstück ist eingeschlossen, ebenso das Abschiedsabendessen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Unternehme eine Bootstour zur beliebten Isla Tortuga. An Bord liegt für jeden Gast eine Schnorchelausrüstung bereit, um Nemo & Co. im seichten warmen Wasser vor der Insel zu beobachten. Mittags wirst du unter Palmen mit Sandwiches und Früchten bewirtet. Am Nachmittag geht es mit dem Boot wieder die Küste entlang zurück zum Hotel. Der Preis beträgt pro Person ca. 90 US-$, die Mindestteilnehmerzahl 4. Der Ausflug ist englischsprachig geführt. Du hast auch die Möglichkeit, während deiner Bootstour zusätzlich einen Abstecher im Curú-Naturreservat einzulegen. Ansonsten sind der Ausflug und die inkludierten Leistungen identisch. Der Preis beträgt pro Person ca. 105 US-$, die Mindestteilnehmerzahl 4. Der Ausflug ist englischsprachig geführt. Bitte teile deiner Reiseleitung bis zum Vortag mit, ob du einen dieser Ausflüge buchen möchtest.
Zurück nach San José und Adiós Costa Rica
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 160 km, inkl. der Fährfahrt von der Nicoya-Halbinsel nach Puntarenas.
Ankunft zu Hause
Stornorichtlinien
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.
EINFACH ANRUFEN.
+49 30 347996-0
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Chamäleon Reisen GmbH (nachfolgend: Chamäleon) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Chamäleon zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Chamäleon dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Chamäleon vor, an das Chamäleon für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Chamäleon ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Chamäleon den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Für einzelne Reiseleistungen, für die Chamäleon kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Chamäleon den Reisekunden vor Vertragsabschluss.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Chamäleon nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chamäleon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Chamäleon ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Chamäleon zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Gemäß den Bestimmungen der §§ 651f und g BGB behält sich Chamäleon vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Chamäleon den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Chamäleon vom Reisekunden verlangen.
b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Chamäleon gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Chamäleon verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Chamäleon den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Chamäleon eine solche anbietet.
3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Chamäleon zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Chamäleon informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Chamäleon kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Chamäleon bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Chamäleon bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Chamäleon kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 30%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 70 %
des Reisepreises.
– bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 35%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 65 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 75 %
des Reisepreises.
Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Eintrittskarten) und muss Chamäleon diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Chamäleon nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5. Rücktritt durch Chamäleon (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1 Chamäleon kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Chamäleon von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Chamäleon zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Chamäleon oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Chamäleon dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Chamäleon keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Chamäleon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Chamäleon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Chamäleon nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Chamäleon; für solche Leistungen übernimmt Chamäleon keine Haftung.
7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Chamäleon ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Chamäleon oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Chamäleon wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
9. Beistandspflicht von Chamäleon
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Chamäleon ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Chamäleon unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Chamäleon unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Chamäleon kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Chamäleon steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Chamäleon vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.
11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Chamäleon bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chamäleon, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chamäleon verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.
Sobald Chamäleon Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Chamäleon den Reisekunden über den Wechsel informieren. Chamäleon muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Chamäleon findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Chamäleon im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Gerichtsstand von Chamäleon ist der Firmensitz in Berlin.
13.3 Für Klagen von Chamäleon gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Chamäleon maßgebend.
13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Chamäleon anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
14. Schlichtungsverfahren
Chamäleon nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Chamäleon den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Mai 2022.
16. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Chamäleon wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Chamäleon und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: chamaeleon-reisen.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Chamäleon dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.
17. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Chamäleon Reisen GmbH:
Pannwitzstraße 5, 13403 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 347996-0
Fax +49 30 347996-11
E-Mail: [email protected]
Website: chamaeleon-reisen.de
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 70147
Geschäftsführer: Ingo Lies
Details zur Tour
Unterkunft
12 Übernachtungen in Hotels und Lodges
Unterkunft
- El Rodeo Estancia Tag 1
- Selva Bananito Lodge Tag 2
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 3
- Aninga Tortuguero Hotel & Spa Tag 4
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 5
- Lomas del Volcán Hotel Tag 6
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 7
- Monteverde Country Lodge Tag 8
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 9
- Tango Mar Tag 10
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 11
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 12
Transport
Rail&Fly in der 1.Klasse der DB um Flughafen und zurück (https://www.bahnanreise.de/geltungsbereich)
Fährüberfahrt von der Halbinsel Nicoya
Bootsfahrt im Tortuguero-Nationalpark
Versicherung
Flüge
Linienflug mit Lufthansa nach San José und zurück (Buchungsklasse W)
Preis inklusive Linienflug ab/bis Frankfurt
Weitere Leistungen
Zubringerflüge nach/von Frankfurt: ab 200 €
Weitere Leistungen
Erlebnis-Reise mit höchstens 12 Gästen
Reiseminibus mit Klimaanlage
Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
226 m² Regenwald auf deinen Namen
Mahlzeiten
Täglich Frühstück, 6 x Mittagessen, 2 x Snack, 6 x Abendessen
Reiseführer
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Deutsch sprechende einheimische Reiseleitung
Gut zu wissen
Währung
Costa Rican Colon
Costa Rica