Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
8 h
44 m
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Explore Summer Special in the Splendor of Colors and Diversity at the Foot of the Karakorum for 17 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Sommer-Spezial zur Farbenpracht und Vielfalt zu Füßen des Karakorum

Land:

Pakistan

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238043

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    17 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Von den heißen Wüstenregionen im Westen über die unzähligen Kunst- und Kulturschätze der prachtvollen Städte hin zu den schneebedeckten Gipfeln von Hindukusch, Karakorum und Himalaya bietet Pakistan eine riesige Fülle von Sehens- und Erlebenswertem.Die Märchenwiese unterhalb des Nanga Parbat (8125 m)Diese Rundreise gibt Einblick in die vielfältigen Facetten und die kulturellen Unterschiede der einzelnen Regionen. Von der modernen Hauptstadt Islamabad, über das 2000 Jahre alte Taxila und entlang des Indus über die spektakuläre Südroute der antiken Seidenstraße gelangt man im Laufe der Reise tief hinein in die gigantische Bergwelt des pakistanischen Nordens. Die weltberühmte Märchenwiese direkt unterhalb des 8125 m hohen Nanga Parbat und das idyllisch zwischen gewaltigen 7000ern eingebettete Hunzaland ermöglichen Ihnen leichte und landschaftlich großartige Wanderungen.Sommer-Spezial mit mehr KarakorumBerühren Sie den Himmel auf der Fahrt über das Deosai Plateau (Nationalpark) und erspähen Sie vielleicht Murmeltiere. Skardu ist das Eingangstor zu den Bergriesen wie K2, Broad Peak und Gasherbrum und gewaltigen Gletschern.Im Frühling und Herbst zur Farbenpracht und Vielfalt zu Füßen des Karakorum mit Fahrt über die „Grand Trunk Road“, Stadtbesichtigung Lahore und skurriler Grenzschließzeremonie.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug von Deutschland nach Islamabad.
Tag 2

Stadtbesichtigung Islamabad und Basar in Rawalpindi

Ankunft am frühen Morgen in Islamabad. Im Hotel können Sie sich von der Anreise ausruhen. Die Hauptstadt Pakistans liegt zu Füßen der Margalla Hügel, welche geografisch zu den Ausläufern des westlichen Himalayas gehören. Das Besichtigungsprogramm zur Einstimmung umfasst die gigantische Faisal-Moschee, das Nationalmuseum in Lok Virsa, welches einen guten Einblick in die wechselhafte Geschichte, die zahlreichen Völker und das reiche Kulturgut Pakistans gibt, sowie einen Besuch beim Pakistan Monument. Im benachbarten Rawalpindi, welches im totalen Kontrast zur geplanten Stadt Islamabad steht, gehen Sie durch die Gassen des quirligen Raja Basar und sind mittendrin im pakistanischen Alltag. Der Ausblick von Daman-e-Koh rundet den Tag ab. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Über die Berge nach Skardu

Flug nach Skardu in den Karakorum. Die Stadt ist Ausgangspunkt aller Expedition entlang des Baltoro-Gletschers. Auf Sie warten einige Besichtigungen. Das Kharpocho-Fort, was auf Baltisch „König der Festungen“ bedeutet, ist ein faszinierender Ort zudem ein hervorragendes Beispiel für die Beherrschung alter Bautechniken und das absolute Kronjuwel der Stadt. Die Festungsanlage liegt 40 Meter über der Stadt und dem Indus. Sollte durch eine frühe Flugankunft noch Zeit an dem Tag zur Verfügung stehen, besichtigen Sie noch das Felsrelief des „Manthal Buddha“. Übernachtung im Hotel.
Tag 4

Deosai Plateau – Hochplateau zwischen Himalaya und Karakorum

Das Deosai-Plateau ist bekannt für seine reiche Flora und Fauna in der alpinen Steppen-Region des Karakorum-Westtibetisches Plateaus. Alpine Bergblumenwiesen unter einem bewegten Himmel in beständigem Wechsel des Lichts. Im Frühsommer ist es mit einer Vielzahl von Wildblumen und Schmetterlingen übersät. Das zweithöchste Hochplateau der Welt ist Heimat von seltenen Himalaya-Braunbären und Murmeltieren, welche im Nationalpark den nötigen Schutz genießen. Entlang dem Satpara-Tal und einiger weiterer Flussläufe fahren Sie bis zum Sheosar-See (4150 m) – „Blinder See“ (Sheo – blind, Sar – See). Optional ist eine kleine Wanderung am See, sogar die Umrundung ist möglich. Bei dem Tagesausflug fahren Sie in Toyota Landcruisern. Übernachtung wie am Vortag. (optional Gehzeit ca. 2h, 4 km) (Fahrzeit ca. 6h, 140 km).
Tag 5

Skardu und Shigir-Tal

Das Shigar-Tal ist der Eingang ins Karakorum und entwässert neben dem mächtigen Baltoro und Biafo- Gletscher ein dutzend weitere Gletscher. Das Shigar-Fort (Festung) ist vor über 300 Jahren von einer Herrscher-Dynastie in Baltistan erbaut worden. Es beherbergt nach einer Restaurierung durch den Aga Khan-Trust nun ein Museum und ein Luxushotel. In den Dörfern besichtigen Sie alte Moscheen und Astana-Grabmonumente. Sie sind auch nah dran am dörflichen Leben und bekommen Einblicke ins tägliche Leben der Bevölkerung. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 6

Auf dem Karakorum Highway ins Hunzaland

Von Skardu folgt die mittlerweile asphaltierte Straße dem Indus für knapp 170 km bis zum Karakorum Highway (KKH). Entlang des KKH wird die Gebirgszenerie zunehmend atemberaubender. Am Rakaposhi-Viewpoint legen Sie eine Pause ein, während der Blick hinauf zum 7788 m hohen Gipfel geht. Das folgende Hunza-Tal ist von sechs- und siebentausend Meter hohen Eisriesen eingerahmt. und schließlich ist das hoch über dem Tal gelegene Karimabad (2450 m) erreicht – eine Augenweide inmitten der kargen Hochgebirgslandschaft. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 8h, 300 km).
Tag 7

Karimabad (2450 m) – Das Herz des Hunzalandes

Im beschaulichen Karimabad besichtigen Sie das 800 Jahre alte Fort Baltit, früher Sitz des Mir von Hunza und heute ein Museum. dann ist etwas Zeit um entlang der Basar-Straße zu gehen und in den engen Gassen durch den oberen Ortsteil zu gehen. Anschließend wandern Sie an einem der für das Hunzaland typischen Wasserkanäle entlang und bekommen einen Einblick in das Alltagsleben der Hunzukuc, den Bewohnern der Hunza-Tales. Die Hunza-Frauen bereiten Ihnen ein typisches Mittagessen mit typischen regionalen Speisen zu. Rückfahrt nach Karimabad. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h).
Tag 8

Karimabad (2450 m) – Hoper-Nagar (2820 m) – Altit (2400 m) – Duiker (2780 m)

Am Vormittag erkunden Sie die gegenüberliegende Talseite, die Gegend von Hopar-Nagar, wo Sie von einem Teehaus die gewaltige alpine Szenerie über dem geröllbedeckten Bualtar-Gletscher mit Blick auf die gewaltige Westwand des Spantik (7027 m) genießen können. Zurück im Hunzatal Talseite erkunden Sie auf der anderen Sie den Ortsteil Altit bei einem Spaziergang. Die wunderbaren alten Häuser wurden liebevoll mit traditionellen Handwerkstechniken restauriert. Sie besichtigen das Altit Fort und fahren anschließend steil hinauf zum Sommerdorf Duiker oberhalb von Karimabad. Von der schön gelegenen Ortschaft haben Sie einen unbeschreiblichen Blick auf den Rakaposhi (7788 m) und den Spantik im Sonnenuntergang. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, 50 km).
Tag 9

Über Gulmit (2470 m) und Passu (2520 m) an den Passu-Gletscher

Auf Ihrem Weiterweg nach Norden entlang des KKH in das Dorf Gulmit (2460 m) umfahren Sie den Attabad-See, der durch einen großen Erdrutsch 2010 entstanden ist. Früher war Gulmit der Sommersitz des Mir von Hunza, dessen ehemaliger Palast heute eine Ruine ist. Sie besuchen eine Frauen-Kooperative, welche eine Teppich-Weberei betreibt. Ein altes Haus (ca. 350 Jahre) ist nahezu original erhalten und kann nun als Museum besichtigt werden. Der Borith-See in der Nähe des Ghulkin-Gletschers steht für den späten Nachmittag auf dem Programm. Eine kleine spektakuläre Wanderung führt vom Borith-See zu Aussichtspunkten über dem Passu-Gletscher. Wer mag, kann sich dem kleinen Nervenkitzel der Überquerung einer luftigen und langen Hängebrücke über den Hunza-Fluss hingeben. Das Hotel heute liegt oberhalb mit Blick auf den See. Übernachtung im Hotel. (Gehzeit ca. 1-2h; Fahrzeit ca. 3h, 65 km).
Tag 10

Erkundungsfahrt in das Shimshal Valley

Auf der Fahrt nach Passu blicken Sie auf die Gletschertäler des Gulmit, Ghulkin und Passu Gletschers, den 7611 m hohen Shispare im Westen und die Felsen der Cathedrals im Norden. Entlang dieser Galerie von Gletscherzungen und zackigen Berggestalten, welche mit ihren Spitzen in die Wolken zu piksen scheinen, windet sich der KKH tiefer ins enger werdenden Tal hinein. Sie steigen in geländegängige Fahrzeuge um und biegen ins Shimshal Valley ab. Shimshal ist ein abgelegenes Dorf und nur über eine schmale Straße erreichbar, die sich vom Karakorum Highway (KKH) die Berge hinaufwindet. Shimshal ist bekannt für seine unberührte einsame Landschaft, seine lokale Kultur, seine gastfreundlichen Menschen und verspricht eine unvergessliche Reise in das Herz der Karakorum-Kette. Übernachtung wie Vortag. (Fahrzeit ca. 7-9h, 165 km).Hinweis: Sollten die Pistenverhältnisse die Fahrt nicht erlauben (Regen, Schnee oder Erdrutsch), dann erfolgt alternativ die Fahrt auf den Khunjerab-Pass (4693 m).
Tag 11

Gilgit am Karakorum Highway

Auf der Rückfahrt entlang des KKH ziehen nochmals die Sechs- und Siebentausender vorüber. An den lohnenden Plätzen legen Sie Fotostopps ein, bis Sie Gilgit, den Hauptort der Provinz Gilgit-Baltistan, erreicht haben. Sie besuchen Sie den britischen Friedhof und das riesige Buddha-Relief von Kargah Nalla. Ein kleiner Bummel über den Basar rundet den Tag ab. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6-7h, 250 km).
Tag 12

Wanderung zur Märchenwiese (3310 m)

Heute geht es zur weltberühmten Märchenwiese am Nanga Parbat. Von Gilgit fahren Sie auf dem KKH zunächst in südliche Richtung bis die Raikot Brücke den Indus überspannt. Sie passieren unterwegs den „Junction Point", den geografischen Knotenpunkt der drei höchsten Gebirge der Welt, Hindukusch, Karakorum und Himalaya und den Nanga Parbat-Viewpoint. Auf einer atemberaubenden Piste fahren Sie mit Geländewagen ins Dörfchen Tato (2570 m), das wie eine grüne Oase wirkt. Nach einer landschaftlich großartigen Wanderung auf einem soliden Pfad erreichen Sie die Märchenwiese (3320 m), einen idyllischen Platz. Besonders beeindruckend ist der Kontrast der prächtigen Kiefernwälder vor der gigantischen Eiswand des Nanga Parbat. Genießen Sie den tollen Panoramablick. Übernachtung in Holzbungalows oder Berghütte. (Fahrzeit ca. 6h, 200 km). (Gehzeit ca. 2,5-3h, 750 m↑, 6 km). Hinweis: Das Hauptgepäck verbleibt im Bus, der am Ausgangspunkt sicher abgestellt wird. Jeder Teilnehmer trägt lediglich seinen Tagesrucksack mit Sachen für zwei Tage.
Tag 13

Dem Nanga Parbat ganz nah!

Der Tag steht für Erkundungen in der Umgebung der Märchenwiese zur Verfügung. Eine Wanderung mit prächtigen Ausblicken führt Sie in Richtung Nanga-Parbat-Basislager noch näher an den Eisriesen heran (ab Beyal-Aussichtspunkt anspruchsvoll!). Von diesem Basislager (ca. 4000 m) begannen alle Besteigungsversuche ab 1934 bis im Juli 1953 Hermann Buhl im Alleingang den Gipfel erreichte. Es lohnt schon der halbe Weg dahin, denn oberhalb des „Beyal Camps“ haben Sie einen prächtigen Blick in die riesige Eis- und Felswand der Raikhot-Flanke! Wer keine Lust zum Wandern hat, bleibt auf der Märchenwiese und genießt den Tag zu Füßen des neunthöchsten Gipfels unserer Erde. Übernachtung wie am Vortag. (Beyal Camp: Gehzeit ca. 3-4h, 330 m↑↓, 8 km; Basislager: Gehzeit ca. 7-8h, 840 m↑↓, 17 km)
Tag 14

Über den Babusar-Pass ins Kaghan-Tal

Sie wandern hinab nach Tato und dann weiter mit den Jeeps in das Indus-Tal zurück. Dem KKH folgend passieren Sie einige uralte, buddhistische Felsgravuren. Über den Babusar-Pass erreichen Sie Naran im Kaghan-Tal, eine landschaftlich großartige Route. Sollte der Babusar-Pass witterungsbedingt nicht befahrbar sein/gesperrt, erfolgt die weitere Fahrt Richtung Süden entlang des Indus bis Besham. Unterwegs sehen Sie u. a. die uralten, buddhistischen Felsgravuren von Shatyal am Indus-Ufer, die von der einstigen Bedeutung der Seidenstraße in dieser Region zeugen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit über Babusar-Pass ca. 7h, 175 km; Fahrzeit übers Indus-Tal ca. 8-9h, 275 km;).
Tag 15

Ausflug in die buddhistische Vergangenheit

Auf der Weiterfahrt nach Islamabad besichtigen Sie bedeutende buddhistischen Ausgrabungsstätten in Taxila, Nach der Einstimmung im Museum können Sie bei Besichtigungen die Größe des einstigen Gandhara-Reiches erleben. Fahrt nach Islamabad. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6-7h, 265 km).
Tag 16

Peshawar – die Hauptstadt der Pashtunen

Peshawar hat eine mehr als 2000jährige Geschichte und war einst ein wichtiger Handelsplatz zwischen dem indischen Subkontinent, Zentralasien und natürlich Afghanistan. Sie besichtigen das sehenswerte Peshawar Museum mit seinen Ghandara-Skulpturen. Die Mahabat-Khan-Moschee ist die einzige Moschee aus der Mogulzeit in Peshawar. Sie ist ein klassisches Beispiel für die Architektur mit einem zentralen offenen Hof und einer Gebetshalle, die von drei kannelierten Kuppeln überdacht wird. Im Herzen der Stadt erstreckt sich die romantische „Straße der Geschichtenerzähler“ – der Qissa Khawani Bazar. Heute sind die Geschichtenerzähler verschwunden, jedoch die unvergleichliche Atmosphäre ist geblieben. Rückfahrt nach Islamabad und Abschiedsessen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 6h, 370 km).
Tag 17

Heimreise

Transfer zum Flughafen. Rückflug am frühen Morgen nach Deutschland, wo Sie noch am selben Tag ankommen.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

13 Ü: Hotel

2 Ü: Hütte

Transport

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Islamabad und zurück mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflug Islamabad-Skardu in Economy Class

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Visum (kostenlos)

optionale, nicht im Reiseverlauf genannte Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

alle Eintritte und Gebühren laut Programm

1 ,5 Liter Trinkwasser pro Person/Tag

Mahlzeiten

Reiseführer

Gut zu wissen

Währung

PKR

Pakistan Rupee

Pakistan

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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