Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

6 d
4 h
4 m
Reise ansehen
Explore Mantas, Matapa and Marrabenta for 15 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Mantas, Matapa und Marrabenta

Land:

Mosambik

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

237934

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    15 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

„Füße in die Schlaufen und Hände ans Halteseil!“ lacht Skipper Antonio; dann gibt er Gas und fährt mit dem Schlauchboot über die Brandung aufs Meer hinaus. Gekonnt sucht er die Küste von Tofo und Praia da Rocha ab, bis sich ein Schatten im Wasser des Indiks abzeichnet. Jetzt muss es schnell gehen: „Flossen an, Brille auf und ohne viel Platschen ins Wasser!“ Was sich da bietet, ist schlicht grandios. Schimmernde Punkte auf dunkler Haut, anmutiges Gleiten – voller Eleganz dreht ein majestätischer Walhai seine Runden. Walhaie, Mantarochen, Meeresschildkröten – Die Gewässer vor Inhambane sind das Reich von Meeresriesen, doch Mosambik bietet mehr als fantastische Tauch- und Schnorchel-Reviere!Safaris & Naturschutz im Gorongosa-Nationalpark, Meeresriesen in Tofo und paradiesischer Bazaruto-ArchipelEinsame Tropenstrände, unberührte Safari-Gebiete und eine spannende luso-afrikanische Kulturgeschichte zum Beispiel. Die Reise beginnt in Maputo, der lebensfrohen Hauptstadt des Landes. In Ponta do Ouro gehen Sie auf Tuchfühlung mit den Meeresbewohnern und in Inhambane, dem „Land der guten Leute“, erwarten Sie endlose Kokoshaine und höchster Urlaubsgenuss. Kosten Sie Matapa, tanzen Sie zu Marrabenta-Rhythmen, versuchen Sie auf Ozeansafari einen Manta zu sichten und kreuzen Sie in der azurblauen Inselwelt von Bazaruto. Ihren Höhepunkt findet die Reise bei den Löwen, Elefanten und Wildhunden im berühmten Gorongosa-Nationalpark – eines der artenreichsten Wildgebiete der Welt und ein auferstandenes Safariparadies.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Am späten Abend fliegen Sie von Frankfurt nach Maputo in Mosambik.
Tag 2

Ankunft in Maputo – Ponta do Ouro

Lächelnd begrüßt Sie Ihre Reiseleitung am Flughafen Maputo und Sie fahren in den äußersten Süden Mosambiks nach Ponta do Ouro. Die Küste von Ponta do Ouro wird von wilden Stränden, hohen Dünen, Küstenwäldern und vorgelagerten Riffen geprägt. Der nahe Mosambikstrom hat hier ein einmaliges Ökosystem geschaffen, das vielfältigen Weich- und Hartkorallen, Rifffischarten sowie Rochen und Delfinen Lebensraum bietet. Buckelwale nutzen die warmen Gewässer als Kinderstube (ca. Juni bis November) und Leder- sowie unechte Karettschildkröten finden sich an den Stränden zur Eiablage ein (ca. Ende Oktober bis Dezember). Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 2h, 120 km).
Tag 3

Delfin-Begegnung – Safari im Maputo NP

Früh am Morgen brechen Sie zu einer mehrstündigen Tour auf, um das Verhalten der Großen Tümmlern zu erkunden. Wenn es die Meeresbedingungen und die Delfine zulassen, können Sie in eine Interaktion mit den Tieren treten und in ihrer Nähe schwimmen. Da die wilden Delfine zwar die Anwesenheit von Menschen in ihrem Lebensraum kennen, aber nicht speziell angelockt werden, kann nicht garantiert werden, dass die Kontaktaufnahme gelingt. Falls nicht, dann besteht bei entsprechendem Wetter die Möglichkeit, an einem der vorgelagerten Riffe zu schnorcheln. Zurück an Land gehen Sie am Nachmittag auf Safari im nahen Maputo-Nationalpark, wo unter anderem Impalas, Giraffen, Flusspferde und Elefanten leben. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 4

Maputo

Von Ponta do Ouro fahren Sie in die lebensfrohe Hauptstadt Maputo, wo Sie eine Tour im historischen Bairro Mafalala erwartet. Mafala ist ein Ort der Poesie und des Widerstandes, der viele mosambikanische Schriftsteller und Politiker geprägt hat. Tauchen Sie ein in die Geschichte des Unabhängigkeitskampfes und erleben Sie die Lebenswirklichkeit abseits der großen Avenidas. Am Nachmittag geht es mit einer Besichtigung der Baixa weiter, dem geschäftigen Herz Maputos. In der Festung, auf dem Mercado Central und im Bahnhof umgibt Sie der Hauch der kolonialen Vergangenheit. Gönnen Sie sich einen Cafezinho im alten Cafe Continental und erfahren Sie, wie sich Maputo vom Handelsposten zur modernen afrikanischen Metropole entwickelt hat. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 2h, 120 km).
Tag 5

Land der guten Leute

Heute fahren Sie an der Küste entlang gen Norden. Die Strecke führt durch das fruchtbare Schwemmland des Limpopo und durch Xai Xai, die Hauptstadt der Provinz Gaza. Gegen Mittag erreichen Sie das „Land der guten Leute“, wie schon Vasco da Gama die Region Inhambane genannt haben soll. Ausgedehnte Palmenwälder, das azurblaue Wasser der Poelela-Lagune sowie Kleinstädte wie Inharrime, in denen Piri-Piri, Kokosöl und Wildhonig feilgeboten werden, machen die Fahrt kurzweilig. Inhambane selbst wurde früh von portugiesischen Seefahrern angelaufen und war später ein Zentrum des Elfenbein- und Sklavenhandels. Am Nachmittag erkunden Sie die alten Straßen der Stadt, bevor Sie das nur wenige Kilometer entfernte Strand- und Aussteigeridyll Tofo erreichen. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 7-8h, 500 km).
Tag 6

Reich der Meeresriesen

Der Morgen beginnt mit einer Ozeansafari, einem Schnorchelabenteuer auf offener See. Der Star der Meeresfauna vor Tofo ist mit Sicherheit der größte Fisch der Welt – der neugierige, bis zu 12 m lange, planktonfressende Walhai. Mit etwas Glück gelingt Ihnen die Sichtung der sanften Riesen und vielleicht auch der restlichen „Tofo Big 5“ – Mantarochen, Meeresschildkröte, Delfin und Buckelwal. Von Juni bis Oktober nutzen Buckelwale die warmen Gewässer vor der Küste als Kinderstube und Sie haben gute Chancen, die anmutigen Riesen beim Springen und Flossenschlagen zu beobachten. Am Nachmittag geht es dann auf Community Tour ins Umland und Sie bekommen hautnahe Eindrücke vom Leben der lokalen Tonga-Bevölkerung. Erleben Sie den Alltag zwischen Land und Meer, stampfen Sie Maniokblätter und probieren Sie süßen Palmwein (Surra) und andere Köstlichkeiten des Landes. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Inhambane – Vilankulo

Heute setzen Sie Ihre abwechslungsreiche Fahrt durch die Provinz Inhambane fort. Zuvor stoppen Sie jedoch in Tofo bei einem kleinen Recyclingprojekt. Weitläufige Mango-, Cashew- und Kokoshaine und idyllische Dörfer prägen das Landschaftsbild und werden später von trockener Vegetation mit unzähligen Affenbrotbäumen abgelöst. Am Nachmittag erreichen Sie Vilankulo. Nur wenige Kilometer vom städtischen Treiben entfernt liegt Ihre Lodge an einem einsamen Strandabschnitt. Dort angekommen, können Sie am Pool entspannen und den Blick auf die vorgelagerten Bazaruto-Inseln genießen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 330 km).
Tag 8

Bazaruto NP

Auf einer ganztägigen Bootstour erkunden Sie die atemberaubende Inselwelt des Bazaruto-Nationalparks, die Heimat der mysteriösen Dugongs (Seekühe). Nach ca. 20 Kilometern Bootsfahrt erreichen Sie die Insel Santa Carolina (Paradise Island), wo Sie eines der besten Schnorchelreviere Südmosambiks mit bunten Korallen, Meeresschildkröten und unzähligen tropischen Rifffischarten erwartet. Erkunden Sie die Unterwasserwelt, schlendern Sie an Land durch die Ruinen des verfallenen Art-déco-Hotels und genießen Sie ein opulentes Inselpicknick. Danach geht es weiter nach Ponta Dundo an der Südspitze der Hauptinsel Bazaruto. Dort können Sie die gewaltigen Sanddünen erklimmen und den Blick über das vogelreiche innere Marschland Bazarutos schweifen lassen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 9

Fahrt ins Zentrum des Landes – Moribane-Wälder

Früh am Morgen beginnen Sie Ihre lange Fahrt ins Innere Zentralmosambiks. Während der Fahrt überqueren Sie den Rio Save und Buzi und haben die Gelegenheit, Eindrücke von den Dörfern und der traditionellen Lebensweise der lokalen Ndau-Bevölkerung zu gewinnen. Am späten Nachmittag erreichen Sie das Moribane-Waldreservat in der Pufferzone der Chimanimani-Berge. Dort befindet sich das einfache Ndzou Eco-Camp, das Teil eines wegweisenden Naturschutz-, Ressourcennutzungs- und Tourismusprojektes ist. Der chiShona-Begriff Ndzou bedeutet Elefant und verweist auf die grauen Riesen, die in den dichten Wäldern des Reservats leben. Übernachtung im Camp. (Fahrzeit ca. 8-9h, 350 km).
Tag 10

Waldwanderung – Safari im Gorongosa NP

Am frühen Morgen unternehmen Sie eine Wanderung in den lianendurchzogenen Feuchtwäldern Moribanes. Dabei betreten Sie eine Welt mysteriöser Lichtspiele und können sich von der Pflanzen-, Vogel- und Insektenvielfalt verzaubern lassen. Zurück im Ndzou-Camp fahren Sie durch eine fantastische Inselberg-Landschaft nach Chimoio und weiter zum Gorongosa-Nationalpark. Der Gorongosa-Park wird von Biologen als einer der ökologisch reichsten Nationalparks der Welt angesehen. Das Cheringoma-Plateau als letzter Ausläufer des afrikanischen Grabenbruchs, der Urema-See und seine Schwemmebenen, die Grassavannen sowie die weiten Wälder aus Fieberakazien und Ilala-Palmen bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Tierarten. Anbetracht der jüngeren Vergangenheit wirkt das wie ein Wunder. In den Bürgerkriegsjahren wurden die Tierbestände des Parks stark reduziert, konnten jedoch durch enormen Einsatz neu aufgebaut werden. Bei Ihrer Safari am Nachmittag erleben Sie was passiert, wenn man der Natur Raum gibt, um sich neu zu entfalten. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 3-4h, 220 km).
Tag 11

Naturschutz hautnah

Mit dem ersten Tageslicht fahren Sie in den Busch hinaus und erleben die unvergessliche Morgenstimmung im Park. Ein Weckkonzert von Vogelgezwitscher begleitet Sie und die ersten Sonnenstrahlen sind ein Traum für Fotografen. In den Schwemmebenen stehen große Wasserböcke im schwindenden Nebel und riesige Paviangruppen verlassen die Sicherheit der Bäume, um in der Savanne auf Nahrungssuche zu gehen. Ihr Guide versucht die Elefanten zu finden, die sich nachts Schneisen durchs Gehölz geschlagen haben und mit etwas Glück begegnen Sie Löwen, die von der nächtlichen Jagd heimkehren und sich nun einen geeigneten Ruheplatz suchen. Nach der Safari genießen Sie Ihr Frühstück und Entspannen im Chitengo Camp, bevor Sie am Nachmittag zu einer weiteren aufregenden Safari aufbrechen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 12

Exkursion in die Gorongosa-Berge

An klaren Tagen können Sie bereits aus der Ebene des Nationalparks die Silhouette der Gorongosa-Berge erspähen. Der Mount Gogogo (1863 m) und die anderen Gipfel des isolierten Granitmassivs sind lebenswichtig für die Menschen, Tiere und Pflanzen der Gorongosa-Region. Wie eine Art Wasserfänger halten die Berge die Wolken des Indischen Ozeans fest und lassen Flüsse wie den Vunduzi entspringen. Bei einer ganztägigen Exkursion erkunden Sie diese Bergwelt. Sie fahren durch kleine Siedlungen, queren zu Fuß Felder und dichten Bergwald und begeben sich zu den Murombodzi-Fällen, wo Sie in den natürlichen Pools baden können. Nach einem Picknick besuchen Sie das Gorongosa-Kaffeeprojekt und treffen Machambeiros, die im Schatten des Waldes Kaffeesträucher anbauen und damit nicht nur ihr Leben verbessern, sondern auch dem Holzeinschlag in der Region Einhalt gebieten. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 1-2h; Fahrzeit ca. 5-6h, 170 km).
Tag 13

Safari im Gorongosa NP (optional) – Stadtbesichtigung in Beira

Am Morgen besteht die Möglichkeit einer letzten Safari (optional) bevor Sie nach Beira in die drittgrößte Stadt Mosambiks fahren. Zahlreiche Exportgüter wie Steinkohle, Tropenhölzer, Garnelen oder Baumwolle gehen aus Beiras Hafen in alle Welt. Im Handel mit Rohstoffen liegt auch der Ursprung der Stadt, dem Sie auf dem Praça do Município mit seinen Gründerzeitbauten nachspüren. Außerdem erwartet Sie der Stadtstrand Estoril, der nur einen Steinwurf vom Hotel entfernt liegt und zum Flanieren einlädt. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, 210 km).
Tag 14

Abreise

Até à próxima Moçambique… heute heißt es leider Abschied nehmen! Nach dem Frühstück können Sie noch ein wenig entspannen bevor Sie Ihre Reiseleitung gegen Mittag am Internationalen Flughafen von Beira verabschiedet.
Tag 15

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Morgen in Deutschland.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

5 Ü: Gästehaus

4 Ü: Lodge

2 Ü: Hotel

1 Ü: Gästehaus (Gemeinschaftsbad)

Transport

alle Fahrten und Transfers in privaten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Maputo und zurück von Beira mit Ethiopian Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

zusätzlich wechselnde, lokale Guides

Delfin-Tour mit Schnorcheln in Ponta do Ouro

Safari im Maputo-Nationalpark

Ozeansafari in Praia do Tofo

Mafalala Tour in Maputo und Community Tour in Inhambane

Ganztägige Boots- und Schnorcheltour mit Inselpicknick im Bazaruto-Archipel

Wanderung im Moribane-Waldschutzgebiet

3 Safaris im offenen Geländewagen im Gorongosa-Nationalpark

Ganztägige Exkursion und Kaffeeprojekt in den Gorongosa-Bergen

alle Eintritte und Nationalparkgebühren laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 12×F, 1×M (LB), 4×A

Reiseführer

Deutsch sprechende, lokale Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

Mosambik

Stecker und Adapter

/img/types/type_3.png

Steckertyp C

/img/types/type_4.png

Steckertyp D

/img/types/type_5.png

Steckertyp E

/img/types/type_6.png

Steckertyp F

/img/types/type_13.png

Steckertyp M

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
Startseite
Suchen
Profil