Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

4 d
20 h
5 m
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Explore Inuit, Icebergs and Northern Lights for 15 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Inuit, Eisberge und Nordlichter

Land:

Grönland

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

237640

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    15 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Erleben Sie die faszinierende Landschaft Südgrönlands, wo einige der steilsten und beeindruckendsten Granitsteilwände der Welt stehen – nicht umsonst wird die Gegend auch „Patagonien der Arktis“ genannt. Gleichzeitig ist in den geschützten Tälern eine überraschend vielfältige Flora zu finden und mit etwas Glück beobachten Sie Robben, Wale oder Rentiere.Zu Wasser, Eis und LandUmgeben von Eisbergen und Gletschern wandern Sie in den schönsten Tälern, erklimmen kleinere Aussichtsberge und kommen im Zodiac ganz nah an die gigantischen Gletscherfronten heran. In kleineren, abgelegenen Siedlungen werden Sie Zeuge des noch immer von Traditionen bestimmten Lebens der Inuit und erfahren Näheres über die Kultur und Geschichte dieses Volkes.Grönland-RomantikSie übernachten in einfachen Gästehäusern, großzügigen Zweipersonen-Zelten oder in komfortablen Domos – bequemen Vierpersonen-Zelten mit richtigen Betten. Abends sitzen Sie im Lager zusammen, kochen gemeinsam, hören Geschichten vom Leben im Süden Grönlands und halten Ausschau nach den geheimnisvollen Schleiern des Nordlichts…

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach Qaqortoq

Individuelle Anreise nach Keflavík, Island am Vortag. Flug von Keflavik nach Qaqortoq. Die Hauptstadt von Südgrönland, wurde 1775 gegründet und zählt heute fast 3000 Einwohner. Bekannt ist die Stadt für ihre bunten Häuser und die atemberaubenden Ausblicke auf die Fjorde. Erste Übernachtung im Gästehaus.
Tag 2

Saarloq und Uunartoq-Heißquellen

Per Boot geht es heute durch die äußeren Schären in Richtung des Dorfes Saarloq, ein malerisches, fast verlassenes Dorf, wo Sie einen kurzen Zwischenstopp zum Erkunden einlegen. Am Nachmittag brechen Sie auf nach Uunartoq, durch ein komplexes Fjordsystem, welches an Schottland erinnert – nur dass hier Eisberge die Umgebung prägen. Am Nachmittag haben Sie Zeit zur freien Verfügung, um ein entspannendes Bad in den warmen Quellen von Uunartoq zu genießen. Die kristallklaren, 38 Grad warmen Quellen Südgrönlands, vor etwa 1000 Jahren von den Wikingern entdeckt, sind der einzige Ort in Grönland, an dem man in natürlichen Thermalquellen baden kann. Viele Einheimische aus dem ganzen Land kommen hierher, um zu campen und die wohltuenden Gewässer zu genießen, während nur 500 Meter entfernt Eisberge im Fjord treiben. Sie übernachten auf der Insel Uunartoq, im Uunartoq Camp in Zelten.
Tag 3

Tasermiut-Fjord und See Tasersuatsiaq

Transfer zum Tasermiut-Fjord, einem abgelegenen und atemberaubenden Ort an der Südspitze Grönlands, den nur wenige Reisende erreichen. Sie erreichen Tasiusaq mit einem RIB-Boot, ein malerisches Inuit-Dorf mit etwa 80 Einwohnern. Dort erinnern tragische historische Stätten daran, wie hart das Leben in dieser Region vor Jahrzehnten war. Die spektakuläre Landschaft wird von beeindruckenden Bergen eingerahmt. Nach dem Besuch des Dorfes setzen Sie die Bootsfahrt zum Kuusuaq River Camp fort, einem wunderschönen Platz, umgeben von unberührter arktischer Natur. Von hier aus brechen Sie zu Ihrer Wanderung auf. Die Wanderung bietet atemberaubende Ausblicke auf die umliegenden Berge und die Tundra. Mit etwas Glück können Sie arktische Wildtiere beobachten oder mehr über die Gletscher- und Kulturgeschichte der Gegend erfahren. Übernachtung im Kuusuaq River Camp. (Gehzeit ca. 4h, 175 m↑↓, 11 km).
Tag 4

Tasermiut-Gletscher

Sie navigieren zum Tasermiut-Gletscher entlang des wunderschönen und abgelegenen gleichnamigen Fjords, der für seine beeindruckenden Berge und anspruchsvollen Felswände bekannt ist. Diese Gegend beherbergt einige der besten „Big Walls“ der Kletterwelt und gilt als eines der zehn Wunder der Arktis. Während der Fahrt entdecken Sie drei beeindruckende Berge – Ketil, Ulamertorssuaq – und erreichen die Grenze des Gletschers, der in nur etwa drei Kilometern einen Abfall von 1400 Metern vom Plateau bis zum Fjord aufweist. Dadurch entsteht ein spektakulärer, mächtiger Eiswasserfall. Übernachtung im Lager unterhalb des riesigen Ulamertorssuaq – einer der größten und steilsten Felswände der Welt, die sogar „El Capitan“ in Yosemite übertrifft. Das Lager bietet zudem einen fantastischen Blick auf die Westwand des Ulamertorssuaq, wenn die letzten Sonnenstrahlen den Felsen beim Sonnenuntergang in warmes Licht tauchen. Übernachtung im Zelt, im Tasermiut Camp.
Tag 5

Tasermiut-Fjord und Wanderung zum Nalumasortoq

Heute unternehmen Sie eine Wanderung zum beeindruckenden Granitmassiv Nalumasortoq. Von hier aus können Sie ebenso die Südwand des Ketil als auch die Nordseite des Ulamertorsuaq neben zahlreichen unbenannten Gipfeln betrachten. Nachmittags haben Sie Zeit zum Angeln oder zum Miesmuscheln, Beeren und Pilze sammeln. Bei gutem Wetter erleben Sie am Abend ein fantastischer Sonnenuntergang mit Blick auf die Westwand des Ulamertorsuaq. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 8h, 425 m↑↓, 11 km).
Tag 6

Ulamertorssuaq Wanderung

Heue wandern Sie bis zur Basis der Ulamertorssuaq-Wand, einem Berg von außergewöhnlicher Schönheit mit majestätischen Felsformationen und Gletschern. Die Wanderung führt Sie durch abwechslungsreiches, alpines Gelände und bietet spektakuläre Ausblicke auf die umliegenden Berge und das Fjordland. Der 1843 Meter hohe Gipfel thront majestätisch über der Landschaft und beeindruckt durch seine markante, steile Westseite. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, 450 m↑↓, 7,5 km).
Tag 7

Nanortalik

Zodiacfahrt nach Nanortalik, der südlichsten Stadt des Landes und mit 2300 Einwohnern die zweitgrößte Siedlung. Besuchen Sie das sehr sehenswerte Museum über Kultur und Traditionen der Inuit! Nachmittag und Abend stehen Ihnen zur freien Verfügung, nutzen Sie die Möglichkeit zu einem geführten Rundgang durch die Stadt und in die nähere Umgebung (optional). Übernachtung im Gästehaus.
Tag 8

Alluitsup Paa – Igaliku – Qassiarsuk

Mit dem Boot geht es nach Alluitsup Paa, einem kleinen Jäger- und Fischerort am offenen Meer. Anschließend setzen Sie die Fahrt zum Viking Pass fort, einem engen Durchgang zwischen zwei Fjorden, der von den Wikingern historisch als wichtige Verbindung genutzt wurde, wenn im Winter das Meer zufror. Mithilfe eines ausgeklügelten Flaschenzugsystems konnten sie Waren sicher und effizient über diese eisbedeckte Passage transportieren. Dieser besondere Ort verbindet faszinierende Wikinger-Geschichte mit der unberührten Schönheit der arktischen Wildnis und zeigt die Einfallsreichtum und Widerstandskraft der frühen Siedler Grönlands. Danach fahren Sie weiter nach Itilleq, wo Sie vom Boot aussteigen und Ihren Weg entlang des Königswegs (King’s Way) beginnen — ein malerischer und historischer Pfad, der Sie zur Siedlung Igaliku führt. In Igaliku besichtigen Sie die Ruinen von Gardar, der religiösen Hauptstadt des Wikinger-Grönlands und einst Sitz des norwegischen Bischofs – die größte und bedeutendste Hofanlage des mittelalterlichen Grönlands.Anschließend setzen Sie Ihre Reise in Richtung Qassiarsuk fort, der Hauptstadt Südgrönlands und oft als schönster Ort Grönlands bezeichnet. Spaziergang durch das Städtchen mit den farbenfrohen Gebäuden und verschiedenen Steinskulpturen. Der Abend steht für Besuche im Museum, in den Pelzläden, der Kirche oder des einzigen Brunnen Grönlands zur freien Verfügung. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 3h, 200 m↑, 100 m↓, 9,5 km).
Tag 9

Qassiarsuk, Tasiusaq und Sermilik – die „Bucht der Eisberge“

Qassiarsuk ist ein Dorf mit etwa 40 Einwohnern, überwiegend Bauern und beherbergt die Statue des berühmten norwegischen Entdeckers Leif Erikson. Er war der erste bekannte Europäer, der das nordamerikanische Festland (ausgenommen Grönland) entdeckte – noch vor Christoph Kolumbus. Er war der Sohn von Erik dem Roten, dem Gründer von Brattahlid, der ersten norwegischen Siedlung in Grönland. Sie unternehmen eine Wanderung zur Tasiusaq-Farm durch die Tundra und entlang mehrerer Seen. Dort leben nur sieben Menschen in bemerkenswerter Abgeschiedenheit am Ufer des Sermilik-Fjords, der fast immer von Eisbergen blockiert ist, die vom Eqaloruutsit-Gletscher herabtreiben. Optional unternehmen Sie einen Kajakausflug in der „Bucht der Eisberge“ (Dauer ca. 2h, vor Ort zu zahlen). Bei dieser Meereskajaktour für Anfänger fahren wir zwischen Eisbergen und Treibeis an einem der sichersten und schönsten Orte ganz Grönlands. Übernachtung im Hostel. (Gehzeit ca. 4-5h, 375 m↑, 200 m↓, 13 km).
Tag 10

Qoorooq-Gletscher

Sie beginnen mit Ihrer Wanderung zurück nach Qassiarsuk, dem Ort, an dem Erik der Rote im Jahr 985 die Kolonisierung Grönlands begann. Diese nordische und grönländische Kernregion der Landwirtschaft wurde 2017 unter dem Titel Kujataa Greenland: A Norse and Inuit farming landscape on the Edge of the Ice Cap in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Das Gebiet um Qassiarsuk und Tasiusaq stellt das umfassendste und reichhaltigste Beispiel sowohl nordischer als auch grönländischer Landwirtschaftsgeschichte dar. Es enthält Ruinen großer, auf Viehzucht basierender nordischer Höfe und ihrer zahlreichen Nebensiedlungen – darunter nicht zuletzt Brattahlid, der Hof von Erik dem Roten. Am Nachmittag unternehmen Sie einen Bootsausflug zum Qoorooq-Fjord, um einen der wahrscheinlich spektakulärsten Gletscher Südgrönlands zu sehen. Sie nähern sich den Eisbergen, soweit wie eben möglich, bis die Eisdichte so groß ist, dass ein Weiterkommen nicht mehr möglich ist. Ein wundervoller Anblick, wie das Eis um Sie herum treibt. Übernachtung im Hostel.
Tag 11

Narsarsuaq – Das Arboretum – Gletscheraussicht – Qaleraliq

Sie überqueren den Fjord mit einem Zodiac-Boot nach Narsarsuaq und spazieren durch eine Siedlung mit bedeutender Geschichte – einst Standort eines wichtigen Luftwaffenstützpunkts während des Zweiten Weltkriegs. Sie unternehmen einen Ausflug zum Höhenrücken (The Ridge). Die Wanderung beginnt in Narsarsuaq und führt zunächst durch das Arboretum. Beim Aufstieg genießen Sie wunderschöne Ausblicke auf das Blumental und den umliegenden Fjord. Oben angekommen, erwartet Sie vom Höhenrücken aus ein atemberaubendes Panorama auf den Kiatut-Gletscher und die treibenden Eisberge. Das grönländische Arboretum ist einer der größten und nördlichsten botanischen Gärten der Welt. Es erstreckt sich über etwa 150 Hektar und umfasst rund 110 Baumarten aus etwa 600 verschiedenen Herkunftsgebieten. Am Nachmittag brechen Sie zum Qaleraliq-Camp auf und fahren mit dem Boot entlang des Tunulliarfik-Fjords, umgeben von zahlreichen treibenden Eisbergen. Sie erreichen ein gemütliches und stimmungsvolles Camp, das direkt an einem Sandstrand liegt – im Kontrast dazu steht der beeindruckende Ausblick auf die drei Gletscherfronten des Qaleraliq-Gletschers. Sie verbringen die Nacht im Camp und haben die Möglichkeit, mit allen Sinnen die unvergessliche Szenerie sowie das donnernde Krachen der herabbrechenden Eismassen (Seracs) zu erleben. Unterbringung in festen Domo-Zelten im Qaleraliq Camp.
Tag 12

Blick auf das Inlandeis

Sie unternehmen heute eine Wanderung durch ein einzigartiges, wüstenähnliches Sandtal, das Sie in eine überraschend kontrastreiche Landschaft führt – in die grüne und üppige Tundra. Nachdem Sie einen See passiert haben, steigen Sie auf einen etwa 400 Meter hohen Berg. Von dort aus genießen Sie einen faszinierenden Blick auf den Tasersuatsiaq-See, einen der größten Seen Südgrönlands. Der Gipfel bietet außerdem einen besonderen Aussichtspunkt auf das Inlandeis, den riesigen grönländischen Eisschild. Von hier aus können Sie den Blick schweifen lassen über das endlose Eis bis zur Nordküste der Insel und weiter in Richtung Arktischer Ozean. Auch die sogenannten Nunataks – Felsformationen, die wie Inseln aus dem Eisschild ragen – sind von hier aus sichtbar. Mit etwas Glück können Sie unterwegs Pilze und Blaubeeren sammeln oder vielleicht sogar Karibus beobachten, die in dieser Gegend zahlreich vorkommen. Abstieg zum Camp. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5h, 500 m↑, 410 m↓, 15 km).
Tag 13

Gletscherfronten und Exkursion auf dem Eis

Per Zodiac geht es entlang der imposanten Gletscherfronten und Sie bewundern dabei die Schönheit ihrer senkrechten Eiswände sowie die zahlreichen treibenden Eisberge, die sich über mehr als zehn Kilometer bis hinab zum Meer erstrecken. Diese Gletscherfront war früher eine einzige zusammenhängende Eiswand – doch der dramatische Fortschritt des Klimawandels hat sie in drei separate Gletscherfronten aufgespalten. Von hier aus beginnt Ihre Exkursion auf dem Gletscher: Eine eindrucksvolle Wanderung mit Steigeisen, organisiert so, dass sie für alle Reisenden geeignet ist. Sie begehen einen der ältesten Eismassen der Erde und entdecken Gletscherspalten, Schmelzwasserrinnen, Seracs und andere beeindruckende Eisformationen, die dem Gletscher eine labyrinthartige Struktur verleihen. Ein erfahrener Bergführer sorgt für die passende Ausrüstung und die Sicherheit der gesamten Gruppe – und teilt sein Wissen über die besonderen Eigenschaften der Gletscher im Süden Grönlands. Eine einzigartige, aufregende und außergewöhnliche Erfahrung, die sowohl Erstbesucher als auch erfahrene Gletscherfreunde begeistert. Einer der beeindruckendsten Ausflüge und ein absolutes Highlight in ganz Grönland. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3-4h, 220 m↑, 150 m↓, 3 km).
Tag 14

Narsaq

Bootstransfer nach Narsaq, der zweitgrößten Stadt Südgrönlands mit etwa 1700 Einwohnern. Am Abend haben Sie freie Zeit, um auf eigene Faust das Museum, eine Werkstatt für lokale Handwerkskunst, den Fischmarkt, die Kirche zu erkunden oder im Hotel Narsaq zu Abend zu essen beziehungsweise bei einem Getränk mit den Einheimischen ins Gespräch zu kommen. Während der Bootsfahrt halten Sie Ausschau nach Walen, die man hier gelegentlich zwischen den Eisbergen beobachten kann. Wenn die Zeit es erlaubt, unternehmen Sie noch eine kurze Wanderung. Übernachtung im Hostel.
Tag 15

Heimreise

Transfer nach Qaqortoq. Diese Stadt wird als die charmanteste und attraktivste in ganz Grönland beschrieben. Sie haben Zeit für einen kleinen Ausflug durch die Stadt, bei dem Sie die Schönheit der bunten Häuser, die beeindruckenden Landschaften und einige der etwa dreißig verschiedenen Fels-Skulpturen entdecken, die in der ganzen Stadt verteilt sind. Erkunden Sie auf eigene Faust das Museum, die Pelzläden, den traditionellen Kajak-Club, die Kirche sowie den einzigen Brunnen des Landes. Rückflug nach Keflavik. Individuelle Heim- oder Weiterreise.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

6 Ü: Gästehaus im MBZ (Gemeinschaftsbad)

5 Ü: Zelt

3 Ü: Zelt (auf Campingliege)

Transport

alle Fahrten in Kleinfahrzeugen und Booten

Optional Extras

optionale Ausflüge und Aktivitäten;

Flüge

Linienflug ab/an Keflavik nach Qaqortoq und zurück in Economy Class

Weitere Leistungen

Flughafengebühr (ca. 280 EUR)

Camping- und Zodiacausrüstung exkl. Schlafsack

Museumseintritt in Nanortalik

Geführte Besichtigung der Rekonstruktionen von Brattahlid

Weitere Leistungen

An-/Abreise

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten (Kajaktour: 85 EUR)

Eintritte

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 14×F, 13×M (LB), 13×A

Reiseführer

Englisch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

DKK

Danish Krone

Grönland

Stecker und Adapter

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Steckertyp K

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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