Reiseroute
In Kapstadt ist noch nicht viel mit Garden Route. Da tobt der Atlantik ums Cape of Good Hope und die Landschaft ist noch dramatischer als ein Abend an der Victoria & Alfred Waterfront. Seelenruhe dagegen in den Wineyards von Stellenbosch, in der Straußenheimat Oudtshoorn, der blauen Lagune von Knysna, den feinsandigen Himmelbetten der Plettenberg Bay und dem schönsten Nationalpark der Garden Route, im Tsitsikamma. In Reserve: 650 Elefanten im Addo und die Big Five im Kariega Game Reserve.
Tourprogramm
Die Reise beginnt
Atemberaubendes Kapstadt
Unterkunft
The Three Boutique Hotel
The Three Boutique Hotel liegt im Stadtteil Oranjezicht am Fuße des majestätischen Tafelbergs. Gastgeberin Desiree und ihr Team umsorgen ihre Gäste sehr persönlich. Die 18 Zimmer sind großzügig und modern eingerichtet. Ein kleiner Swimmingpool steht zur Erfrischung bereit. Der Name »The Three« nimmt Bezug auf den besonderen Blick von der Dachterrasse auf den Tafelberg, den Lion’s Head und den Devil’s Peak. Lass dir von hier oben nicht den Sonnenuntergang über der Atlantikküste Kapstadts entgehen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 60 km.
Die jährlichen Wartungsarbeiten an der Tafelberg-Seilbahn erfolgen gewöhnlich von Mitte Juli bis Mitte August. Daher entfällt in diesem Zeitraum der Ausflug auf den Tafelberg. Stattdessen fährst du auf den benachbarten Signal Hill, von dem du eine fantastische Aussicht über Kapstadt und auf den Tafelberg hast. Gegebenenfalls verschieben sich die Wartungsarbeiten wetterbedingt um einige Tage.
Einmal rund ums Kap der Guten Hoffnung
Verpflegung
Das Frühstück ist inkludiert.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 150 km.
Von Kapstadt in die Weinbaugebiete
Verpflegung
Das Frühstück und das Mittagessen sind im Preis enthalten. Das Mittagessen bereitest du gemeinsam mit deinen Gastgebern zu.
Unterkunft
L’Avenir Country Lodge
Die L’Avenir Country Lodge liegt etwas außerhalb von Stellenbosch am Fuße der Simonsberge und bietet eine wunderbare Aussicht auf die Weinbaugebiete. L’Avenir befindet sich auf dem Gelände einer Weinfarm, und neben einem grünen Garten mit Swimmingpool gibt es insgesamt elf elegant eingerichtete Zimmer mit kleinem Patio. Gastgeberin Elmarie versucht, ihren Gästen jeden Wunsch von den Augen abzulesen. Das herzliche Team kredenzt dir auf der Terrasse oder am Feuer die hauseigenen Weine.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 70 km.
Kleine Karoo und Oudtshoorn
Verpflegung
Das Frühstück, ein leichtes Mittagsessen sowie eine Weinprobe sind eingeschlossen. Zur Weinprobe werden Snacks gereicht.
Unterkunft
De Denne Country Guest House
Das De Denne Country Guest House begrüßt dich am Stadtrand von Oudtshoorn direkt auf einer Straußenfarm. Das Gelände ist sehr großzügig, bietet dir viel Natur und einen einmaligen Panoramablick auf die Berge Oliphant und Swartberg. Deine Unterkunft ist rustikal eingerichtet und wird durch moderne Akzente aufgewertet. Die warmen Erdtöne erinnern an die südafrikanische Savanne. Jedes Zimmer verfügt über eine eigene Terrasse, auf der du die Weite der Karoo genießen kannst. Nach einem aufregenden Tag hast du die Möglichkeit, den Außenpool zu nutzen, den Sonnenuntergang an der Bar zu genießen oder dich im hauseigenen Restaurant mit einheimischen Köstlichkeiten verwöhnen zu lassen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 430 km.
Oudtshoorn und Straußenfarm
Verpflegung
Das Frühstück und ein traditionelles Karoo-Abendessen sind inkludiert. Am Abend wird ein köstliches Braai mit zartem Straußenfleisch zubereitet. Wir würden es einen Grillabend nennen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 90 km.
An der Führung in den Cango-Höhlen nehmen außer dir evtl. auch andere Gäste teil.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Nimm am frühen Morgen an einer von einem Ranger geführten Erdmännchen-Safari in der Kleinen Karoo teil. Im Morgengrauen bist du stiller Augenzeuge, wenn die munteren Tierchen erwachen und sich aus ihren Erdlöchern wagen. Du startest vor Sonnenaufgang von deiner Unterkunft zu dieser einzigartigen Safari und kehrst nach etwa zweieinhalb Stunden zurück. Bei kühlen Temperaturen und bei Regen wird die Safari nicht angeboten. Der Preis inklusive Transfers beträgt ca. 725 ZAR pro Person.
Von Oudtshoorn an die Garden Route bis nach Plettenberg Bay
Verpflegung
Das Frühstück ist inkludiert.
Unterkunft
Fynbos Ridge Country House
Das Fynbos Ridge Country House liegt nur wenige Minuten Fahrzeit zu den wunderschönen Stränden von Plettenberg Bay entfernt. Inmitten reicher Vegetation und mit Blick auf die malerischen Hügel übernachten die Gäste in einem traditionellen und familiengeführten Gästehaus im kapholländischen Stil. Auf dem Anwesen gibt es über 85 verschiedene Vogelarten und unterschiedlichste Proteen, für welche die Garden Route u.a. so berühmt ist. Die gemütlichen Zimmer sind nach den Blumen der Gegend benannt und tragen klangvolle Namen, wie Felicia oder Polygala. Den besten Blick auf die Landschaft hast du vermutlich vom Swimmingpool im Garten.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 190 km.
Für die Wanderung in Wilderness empfehlen wir feste Schuhe, eine Kopfbedeckung, Sonnencreme sowie ausreichend Wasser. Der Weg ist überwiegend schattig und von guter Beschaffenheit, mit teilweise Treppen und Stufen.
Robberg-Naturschutzpark und Plettenberg Bay
Verpflegung
Das Frühstück ist inkludiert.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 20 km.
Die Wanderung im Robberg-Naturschutzpark erfordert gute Kondition. Sie führt teilweise an steil abfallenden Klippen entlang, und es sind einige Steigungen zu bewältigen, deshalb solltest du schwindelfrei sein. Wir empfehlen feste Schuhe, eine Kopfbedeckung und Sonnencreme sowie ausreichend Wasser.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzlichen Empfehlungen:
Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. November legen wir dir die Walbeobachtungsfahrt »Close Encounter« ans Herz. Auf der etwa 90-minütigen Bootsfahrt kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit Wale aus einer Entfernung von bis zu 50 Metern beobachten. Allerdings gibt es keine Garantie für die Sichtung der Tiere. Der Preis beträgt 1.100 ZAR (2026: 1.250 ZAR) pro Person. Die Durchführung ist wetterabhängig. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 30. Juni besteht die Möglichkeit, an der Meerestierbeobachtungsfahrt »Marine Encounter« teilzunehmen. Da zu dieser Jahreszeit kaum Wale zu sehen sind, richtet sich das Augenmerk während der zweistündigen Bootsfahrt auf die übrigen Meeresbewohner wie z.B. Delfine, Haie und Seerobben. Allerdings gibt es keine Garantie für die Sichtung der Tiere. Der Preis beträgt 750 ZAR (2026: 800 ZAR) pro Person. Die Durchführung ist wetterabhängig.
Entlang der Garden Route und weiter zum Addo-Elephant-Nationalpark
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind Frühstück und Abendessen.
Unterkunft
Longhill Lodge
In der Longhill Lodge wirst du vom freundlichen Team um Managerin Dannielle Rieck herzlich willkommen geheißen. Die Unterkunft besticht durch die Nähe zum beliebten Addo-Elephant-Nationalpark. Freu dich auf deine modern eingerichtete Unterkunft, in der Komfort und Entspannung großgeschrieben werden. Die Lodge befindet sich auf der höchsten Erhebung des Longhill Private Game Reserve. Mit ein wenig Glück kannst du Springböcke, Giraffen und andere Wildtiere aus nächster Nähe beobachten. An lauen afrikanischen Abenden lädt die Terrasse dazu ein, sich von Geräuschkulisse und Sternenhimmel verzaubern zu lassen.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 360 km.
Ins Reich der Elefanten
Verpflegung
Frühstück und Abendessen sind eingeschlossen.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Hinweise
Die Fahrstrecke beträgt ca. 30 km zzgl. Fahrten im Park.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzlichen Empfehlungen:
Geh’ morgens im Addo-Elephant-Nationalpark auf Pirsch! Die etwa fünfstündige Safari im offenen Geländewagen solltest du nicht verpassen, denn sie verspricht beste Sicht bei der Suche nach den sanften Riesen. Unterwegs werden Getränke gereicht und ein Picknick-Lunch ist ebenfalls inkludiert. Die Safari wird von englischsprachigen Rangern geführt und findet alternativ zu der in deiner Reise eingeschlossenen Safari im Reiseminibus statt. Der Preis beträgt pro Person 2.000 ZAR.
Strände von Kenton-on-Sea und Pirschfahrt im Kariega Game Reserve
Verpflegung
Frühstück, Mittag- und Abendessen sind im Preis enthalten. Während deines Aufenthalts auf Kariega sind zudem die Getränke kostenlos.
Unterkunft
Kariega Homestead
Die Kariega Homestead liegt im Herzen des Kariega Game Reserve. Die exklusiv für Chamäleon-Gäste reservierte Unterkunft bietet mit einem gemütlichen Wohn- und Essbereich die Annehmlichkeiten der eigenen vier Wände, während sich das gut gelaunte Team deines Gastgeberpaars Temba und Lingani in der Küche um dein leibliches Wohl kümmert. Die sieben Zimmer verfügen jeweils über eine kleine Terrasse zum üppig bepflanzten Garten, wo ein Swimmingpool für Erfrischung an heißen Tagen sorgt. Die Lounge mit Kamin sowie eine Bar erwarten dich abends zu geselligen Stunden.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 130 km.
Auf Safari im Kariega Game Reserve
Verpflegung
Frühstück, Mittag- und Abendessen sind im Preis enthalten. Nach Sonnenuntergang wartet ein traditionell in der Boma zubereitetes Abendessen auf dich, bei dem du deinen letzten Tag in Südafrika ausklingen lässt.
Unterkunft
FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN]
Du übernachtest in derselben Unterkunft wie am Vortag.
Kariega Game Reserve und Abflug
Verpflegung
Das Frühstück ist inkludiert.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 140 km.
Wieder zu Hause
Stornorichtlinien
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.
EINFACH ANRUFEN.
+49 30 347996-0
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Chamäleon Reisen GmbH (nachfolgend: Chamäleon) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Chamäleon zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Chamäleon dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Chamäleon vor, an das Chamäleon für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Chamäleon ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Chamäleon den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Für einzelne Reiseleistungen, für die Chamäleon kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Chamäleon den Reisekunden vor Vertragsabschluss.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Chamäleon nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chamäleon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Chamäleon ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Chamäleon zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Gemäß den Bestimmungen der §§ 651f und g BGB behält sich Chamäleon vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Chamäleon den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Chamäleon vom Reisekunden verlangen.
b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Chamäleon gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Chamäleon verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Chamäleon den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Chamäleon eine solche anbietet.
3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Chamäleon zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Chamäleon informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Chamäleon kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Chamäleon bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Chamäleon bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Chamäleon kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 30%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 70 %
des Reisepreises.
– bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 35%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 65 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 75 %
des Reisepreises.
Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Eintrittskarten) und muss Chamäleon diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Chamäleon nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5. Rücktritt durch Chamäleon (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1 Chamäleon kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Chamäleon von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Chamäleon zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Chamäleon oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Chamäleon dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Chamäleon keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Chamäleon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Chamäleon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Chamäleon nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Chamäleon; für solche Leistungen übernimmt Chamäleon keine Haftung.
7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Chamäleon ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Chamäleon oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Chamäleon wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
9. Beistandspflicht von Chamäleon
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Chamäleon ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Chamäleon unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Chamäleon unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Chamäleon kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Chamäleon steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Chamäleon vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.
11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Chamäleon bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chamäleon, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chamäleon verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.
Sobald Chamäleon Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Chamäleon den Reisekunden über den Wechsel informieren. Chamäleon muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Chamäleon findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Chamäleon im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Gerichtsstand von Chamäleon ist der Firmensitz in Berlin.
13.3 Für Klagen von Chamäleon gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Chamäleon maßgebend.
13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Chamäleon anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
14. Schlichtungsverfahren
Chamäleon nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Chamäleon den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Mai 2022.
16. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Chamäleon wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Chamäleon und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: chamaeleon-reisen.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Chamäleon dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.
17. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Chamäleon Reisen GmbH:
Pannwitzstraße 5, 13403 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 347996-0
Fax +49 30 347996-11
E-Mail: [email protected]
Website: chamaeleon-reisen.de
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 70147
Geschäftsführer: Ingo Lies
Details zur Tour
Unterkunft
11 Übernachtungen in Lodges, Hotels, Gästehäusern und in einer exklusiven Lodge im Kariega Game Reserve
Unterkunft
- The Three Boutique Hotel Tag 1
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 2
- L’Avenir Country Lodge Tag 3
- De Denne Country Guest House Tag 4
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 5
- Fynbos Ridge Country House Tag 6
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 7
- Longhill Lodge Tag 8
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 9
- Kariega Homestead Tag 10
- FOLGEÜBERNACHTUNG [Folge ÜN] Tag 11
Transport
Rail&Fly in der 1. Klasse der DB zum Flughafen und zurück (https://www.bahnanreise.de/geltungsbereich)
1 Safari im Addo-Elephant-NP; 2 Safaris im offenen Geländewagen, 1 kombinierte Safari im offenen Geländewagen und zu Fuß sowie 1 kombinierte Safari im offenen Geländewagen und per Boot jeweils im Kariega Game Reserve; 1 Safari im offenen Geländewagen im Longhill Private Game Reserve; 1 Bootsfahrt nach Duiker Island
Flüge
Linienflug mit Lufthansa nach Kapstadt und zurück von Johannesburg (Buchungsklasse L)
Preis inklusive Linienflug ab/bis Frankfurt
Weitere Leistungen
Abflughafen: DE ab 100 € / AT ab 200 € / CH ab 200 €
Sitzplatzreservierung auf dem Langstreckenflug: ab 110 €
Linienflug in der Premium Economy Class: auf Anfrage
Linienflug in der Business Class: auf Anfrage
Weitere Leistungen
Erlebnis-Reise mit höchstens 12 Gästen
Inlandsflug von Gqeberha (ehemals Port Elizabeth) nach Johannesburg
Reiseminibus mit Klimaanlage
1 Weinprobe
Kochkurs in Kapstadt
Besuch in der T-Bag-Design-Werkstatt
Eindrücke sammeln in der Township Qolweni
Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
185 m² Regenwald auf deinen Namen
Mahlzeiten
Täglich Frühstück, 4 x Mittagessen, 5 x Abendessen
Reiseführer
Garantierte Durchführung aller Termine
Deutsch sprechende einheimische Reiseleitung
Gut zu wissen
Währung
Rand
Südafrika