Reiseroute
Wenn du dir einmal die Frage stellen möchtest: »Was soll jetzt eigentlich noch kommen?«, dann mach’ diese Reise. Das Beben deiner Gefühlswelt beginnt zwischen den 1.969 Zipfelmützen der Halong-Bucht und geht unter den zigtausend Lampions des Weltkulturerbes Hoi An in eine neue Runde. Das Mekong-Delta trägt zur Beruhigung deiner Nerven absolut nichts bei, und solltest du auf die Wunder Banteay Srei, Bayon, Angkor Thom und Angkor Wat hoffen, liegst du so wat von daneben. Unglaublich.
Tourprogramm
Und los geht’s!
Hanoi – willkommen in der Hauptstadt
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind das Frühstück und ein typisch vietnamesisches Abendessen in einem gemütlichen Restaurant.
Unterkunft
La Siesta Classic
Das La Siesta Classic im Altstadtviertel von Hanoi liegt nur einen Katzensprung vom »See des zurückgegebenen Schwertes«. Die Zimmer sind modern und mit viel Liebe zum Detail eingerichtet, das Service-Team ist freundlich und hat auch den einen oder anderen Geheimtipp für dich. Die Straße vor der Tür ist an Wochenenden für Verkehr gesperrt und verwandelt sich in eine charmante Fußgängerzone mit Marktständen und Kunsthandwerk. So macht das Schlendern durch das lebendige Viertel noch mehr Spaß.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 60 km mit dem Bus. Mit dem Moped bist du noch mal etwa 20 km unterwegs.
Dein Zimmer im Hotel in Hanoi kannst du erst gegen 14 Uhr beziehen. Ein früherer Check-in ist nicht möglich. Du kannst dich aber bereits nach dem Frühstück im Hotel frisch machen und dich umziehen.
Das Ho-Chi-Minh-Mausoleum ist montags geschlossen, sodass du das Gebäude nur von außen siehst.
Von Hanoi in die Bucht des untertauchenden Drachen
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind heute Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
Dschunke Treasure
Mit der Dschunke Treasure durch die Halong-Bucht zu kreuzen, ist ein erhabenes Gefühl. Weiß strahlt der Rumpf auf dem Wasser, wenn das Schiff an den stillen Nadelfelsen vorbeigleitet. Die Treasure ist der traditionellen Dschunkenform nachempfunden und bietet dir jeden Komfort: Du übernachtest an Bord in gemütlichen Zweibett-Kabinen mit je eigener Dusche und WC. Auf dem Sonnendeck warten Liegestühle, in denen du herrlich entspannen kannst, morgens beim Kaffee, abends mit einem Sundowner.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 170 km.
Du kannst nicht genug bekommen? Unsere zusätzliche Empfehlung:
Unternimm am späten Nachmittag eine kurze Kajaktour durch die Halong-Bucht und du siehst mit ein wenig Glück den Einheimischen beim Fischen zu. Die Kajaktour ist für dich kostenlos.
Unterwegs in der Halong-Bucht
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind heute das Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Unterkunft
Dschunke Treasure [Folge ÜN]
Die Dschunke Treasure bietet dir auch heute ein Bett auf dem Wasser.
Hinweise
Wichtiger Hinweis:
Die e-Arrival Card für die Einreise in Kambodscha ist ab heute freigeschaltet und es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Du erhältst dein Visum bei Ankunft in Siem Reap und füllst dazu die Arrival Card am Flughafen aus. 2. Sofern du bereits ein e-Visum hast, kannst du dich vor deinem Flug nach Siem Reap unter https://www.arrival.gov.kh/ registrieren und das Online-Formular ausfüllen, um die Einreise zu beschleunigen. Vor Ort am Flughafen ist das Ausfüllen ebenfalls möglich.
Von der Halong-Bucht nach Hanoi und Flug in die Hafenstadt Hoi An
Verpflegung
Das Frühstück für den ersten Hunger sowie ein frühes Mittagessen als Brunch sind im Preis enthalten und finden an Bord der Dschunke statt.
Unterkunft
La Siesta Hoi An Resort & Spa
Das La Siesta Hoi An Resort & Spa wird dich verzaubern mit dem Farbspiel der Laternen in seinen Gärten. Dazu dunkel schimmerndes Holz, Schnitzereien, tropisches Grün - in dieser Oase verschmelzen die Schönheit der Altstadt mit unaufdringlichem Komfort und außergewöhnlich freundlichem Service. Du hast die Wahl zwischen einem Süßwasser- und einem Salzwasserpool, zwischen moderner vietnamesischer Küche und europäisch-asiatischer Fusion und nicht zuletzt zwischen den vielen wohltuenden Behandlungen im hauseigenen Spa.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 250 km.
Halbtagesausflug zur Insel Cam Kim
Verpflegung
Das Frühstück und das Mittagessen sind im Preis enthalten.
Unterkunft
La Siesta Hoi An Resort & Spa [Folge ÜN]
Das La Siesta Hoi An Resort & Spa ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 40 km.
Letzter Tag in Hoi An – Saigon erwartet dich bereits!
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten.
Unterkunft
Eden Star Saigon Hotel
Das Eden Star Saigon Hotel liegt im quirligen Zentrum der Stadt, nur wenige Gehminuten entfernt von Cafés, Restaurants, Geschäften und dem abwechslungsreichen Ben-Thanh-Markt. Die gemütlichen Zimmer sind im französisch-vietnamesischen Stil eingerichtet. Nimm ein frisches Bad im Swimmingpool auf der Dachterrasse mit tollem Blick auf die Stadt und entspanne dich an der Poolbar oder im Spa-Bereich.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 40 km.
Von Saigon nach Cai Be im Mekong-Delta
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen.
Unterkunft
Mekong Riverside Resort
Das Mekong Riverside Resort liegt idyllisch mitten in einem tropischen Garten und direkt am Fluss in der Nähe von Cai Be. Die klimatisierten Bungalows auf Stelzen sind gemütlich eingerichtet und haben alle einen Balkon mit Blick auf einen künstlich angelegten See und den Garten. Entspannende Stunden versprechen der große Swimmingpool sowie ein Spa-Bereich. Lasse dich von den köstlichen vietnamesischen und internationalen Speisen im Restaurant des Resorts überzeugen und gönne dir einen Drink an einer der Bars.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 110 km mit dem Bus. Du bist etwa 1 Stunde mit dem Fahrrad unterwegs.
Wir empfehlen dir, für die Nacht im Mekong-Delta eine kleine Reisetasche nur mit den nötigsten Dingen zu packen. Das Hauptgepäck kann sicher im Hotel in Saigon verwahrt werden.
Von Cai Be zurück nach Saigon
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind Frühstück und Mittagessen und ein etwas anderes Abendessen.
Unterkunft
Eden Star Saigon Hotel
Das Eden Star Saigon Hotel liegt im quirligen Zentrum der Stadt, nur wenige Gehminuten entfernt von Cafés, Restaurants, Geschäften und dem abwechslungsreichen Ben-Thanh-Markt. Die gemütlichen Zimmer sind im französisch-vietnamesischen Stil eingerichtet. Nimm ein frisches Bad im Swimmingpool auf der Dachterrasse mit tollem Blick auf die Stadt und entspanne dich an der Poolbar oder im Spa-Bereich.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 170 km.
Die Fahrer und Fahrerinnen auf der Vespa-Tour sind sehr erfahren und fahren sehr vorsichtig. Du musst keine Angst haben. Du sitzt jeweils zu zweit auf einem Motorroller, jeweils ein Gast hinter einem vietnamesischen Fahrer bzw. einer Fahrerin. Lass dir diesen Ausflug nicht entgehen, er ist für jede Altersklasse geeignet und ein einmaliges Erlebnis.
Auf Wiedersehen Vietnam, hallo Kambodscha!
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten.
Unterkunft
Montra Nivesha
Das Montra Nivesha ist eines der dem Tempel Angkor Wat am nächsten gelegenen Hotels in Siem Reap. Es liegt in der Nähe des Flusses, und auch der Nachtmarkt von Siem Reap ist nur ca. 2 Kilometer entfernt. Die klimatisierten Zimmer des Boutiquehotels sind hochwertig ausgestattet und verfügen jeweils über ein großzügiges Bad. Zum Hotel gehören eine wunderschöne Außenanlage mit Swimmingpool, ein Restaurant mit sehr guter Khmer-Küche, eine Bar mit großer Getränkeauswahl und eine gemütliche Lounge.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 70 km.
Tempel von Angkor
Verpflegung
Das Frühstück und das Abendessen sind im Preis enthalten.
Unterkunft
Montra Nivesha [Folge ÜN]
Das Montra Nivesha ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 160 km.
Tempel von Angkor und Tonle Sap
Verpflegung
Das Frühstück, das Mittagessen und das Abendessen bei einer kambodschanischen Familie im Dorf Chreav sind im Preis enthalten.
Unterkunft
Montra Nivesha [Folge ÜN]
Das Montra Nivesha ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 90 km mit dem Bus. Du fährst etwa 10 km mit dem Fahrrad.
Sollte dir das Fahrradfahren zu anstrengend sein, kannst du im Vorfeld entscheiden, ob du die Strecke lieber mit dem Bus fahren möchtest.
Tempel von Angkor
Verpflegung
Die eingeschlossenen Mahlzeiten sind das Frühstück und das Abschiedsabendessen.
Unterkunft
Montra Nivesha [Folge ÜN]
Das Montra Nivesha ist auch heute deine Unterkunft.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 20 km.
Bitte trage beim Besuch von Angkor Wat angemessene Kleidung wie T-Shirts, die die Schultern bedecken und Hosen bzw. Röcke, die über die Knie gehen.
Siem Reap und Abflug
Verpflegung
Das Frühstück ist im Preis enthalten.
Hinweise
Die Fahrstrecke umfasst ca. 30 km.
Wieder zu Hause
Stornorichtlinien
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.
EINFACH ANRUFEN.
+49 30 347996-0
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Chamäleon Reisen GmbH (nachfolgend: Chamäleon) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Chamäleon zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Chamäleon dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Chamäleon vor, an das Chamäleon für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Chamäleon ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Chamäleon den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Für einzelne Reiseleistungen, für die Chamäleon kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen fällig werden. Hierüber informiert Chamäleon den Reisekunden vor Vertragsabschluss.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Chamäleon nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chamäleon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Chamäleon ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Chamäleon zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Gemäß den Bestimmungen der §§ 651f und g BGB behält sich Chamäleon vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Chamäleon den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Chamäleon vom Reisekunden verlangen.
b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Chamäleon gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Chamäleon verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Chamäleon den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Chamäleon eine solche anbietet.
3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Chamäleon zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Chamäleon informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Chamäleon kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Chamäleon bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Chamäleon bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Chamäleon kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 30%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 70 %
des Reisepreises.
– bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 20 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 35%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 65 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 75 %
des Reisepreises.
Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Eintrittskarten) und muss Chamäleon diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Chamäleon nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5. Rücktritt durch Chamäleon (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1 Chamäleon kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Chamäleon von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Chamäleon zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Chamäleon oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Chamäleon dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Chamäleon keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Chamäleon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Chamäleon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Chamäleon nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Chamäleon; für solche Leistungen übernimmt Chamäleon keine Haftung.
7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Chamäleon ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Chamäleon oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Chamäleon wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
9. Beistandspflicht von Chamäleon
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Chamäleon ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Chamäleon unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Chamäleon unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Chamäleon kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Chamäleon steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist Chamäleon vorvertraglich hin. Der Reisekunde sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.
11.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Chamäleon bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chamäleon, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chamäleon verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.
Sobald Chamäleon Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Chamäleon den Reisekunden über den Wechsel informieren. Chamäleon muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Chamäleon findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Chamäleon im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Gerichtsstand von Chamäleon ist der Firmensitz in Berlin.
13.3 Für Klagen von Chamäleon gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Chamäleon maßgebend.
13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Chamäleon anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
14. Schlichtungsverfahren
Chamäleon nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Chamäleon den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Mai 2022.
16. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Chamäleon wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Chamäleon und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: chamaeleon-reisen.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Chamäleon dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.
17. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Chamäleon Reisen GmbH:
Pannwitzstraße 5, 13403 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 347996-0
Fax +49 30 347996-11
E-Mail: [email protected]
Website: chamaeleon-reisen.de
Registergericht AG Charlottenburg, HRB 70147
Geschäftsführer: Ingo Lies
Details zur Tour
Unterkunft
12 Übernachtungen in Hotels und Resorts sowie auf einer Dschunke
Saigon bei Nacht mit der Vespa
Unterkunft
- La Siesta Classic Tag 1
- Dschunke Treasure Tag 2
- Dschunke Treasure [Folge ÜN] Tag 3
- La Siesta Hoi An Resort & Spa Tag 4
- La Siesta Hoi An Resort & Spa [Folge ÜN] Tag 5
- Eden Star Saigon Hotel Tag 6
- Mekong Riverside Resort Tag 7
- Eden Star Saigon Hotel Tag 8
- Montra Nivesha Tag 9
- Montra Nivesha [Folge ÜN] Tag 10
- Montra Nivesha [Folge ÜN] Tag 11
- Montra Nivesha [Folge ÜN] Tag 12
Transport
Rail&Fly in der 1. Klasse der DB zum Flughafen und zurück (https://www.bahnanreise.de/geltungsbereich)
3-tägige Fahrt auf einer Dschunke in der Halong-Bucht
Mopedtour in Hanoi, Jeep-Tour in Hoi An, Fahrten per Motorboot, Rudersampan und Fahrrad im Mekong-Delta, Fahrradtour in der Tempelstadt Angkor
Flüge
Linienflug mit Vietnam Airlines nach Hanoi und zurück von Siem Reap (Buchungsklasse N)
Inlandsflüge mit Vietnam Airlines von Hanoi nach Da Nang und von Da Nang nach Saigon
Preis inklusive Linienflug ab/bis Frankfurt
Weitere Leistungen
Erlebnis-Reise mit höchstens 12 Gästen
Regionalflug von Saigon nach Siem Reap
Reiseminibus mit Klimaanlage
Moderne Khmer-Zirkusvorstellung in Siem Reap
Eintrittsgelder
140 m² Regenwald auf deinen Namen
Weitere Leistungen
Zubringerflüge nach/von Frankfurt: ab 200 €
Mahlzeiten
Täglich Frühstück, 6 x Mittagessen, 1 x Brunch, 8 x Abendessen
Reiseführer
Garantierte Durchführung aller Termine
Wasserpuppentheater-Aufführung in Hanoi
Deutsch sprechende einheimische Reiseleitung
Gut zu wissen
Währung
Dong
Vietnam
Stecker und Adapter