Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
4 h
7 m
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Explore Sunken Cities and Picturesque Bays on the Lycian Way for 14 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Zu versunkenen Städten und entlang malerischer Buchten am Lykischen Weg

Land:

Türkei

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238056

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    14 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Erleben Sie den ältesten, längsten und abwechslungsreichsten Trail Türkiyes – den Lykischen Weg. Wandern, traumhaftes Baden im Meer sowie mediterrane Kulinarik lagen noch nie so nah beieinander!Die schönsten und entdeckungsreichsten Etappen zwischen Fethiye und AntalyaAuf über 500 km führt diese Wanderroute mehr oder weniger entlang der Küste und verbindet auf angenehme Art und Weise die historischen Orte des ehemaligen Lykischen Reiches. Laufen Sie auf den steil ins Meer abfallenden Ausläufern des Taurus-Gebirges immer entlang kleiner Hirtenpfade durch Pinienwälder, Olivenhaine und kleine Dörfer, durch eine vom Tourismus bisher weitestgehend verschonte, zauberhafte Landschaft. Unterwegs machen Sie immer wieder Halt, um in kleinen versteckten Buchten ein Bad zu nehmen oder die überwachsenen griechisch-lykischen Ruinen näher zu entdecken.Tagestour mit einer komfortablen Segeljacht (Gulet)Während der Tour übernachten Sie fast ausschließlich in Pensionen und kleineren Hotels. Auch kulinarisch werden Sie bei mediterranen Köstlichkeiten voll auf Ihre Kosten kommen. Der Wechsel zwischen herrlichen Wanderungen von 4–7h und einem halbtägigen Ausflug mit einer komfortablen Segeljacht machen diese Reise zu einer kurzweiligen und facettenreichen Unternehmung.

Tourprogramm

Tag 1

Individuelle Anreise nach Antalya

Sie fliegen individuell nach Antalya. Vom Flughafen in die Altstadt zum Hotel kommen Sie am besten per Taxi oder mit Flughafenbussen. Im Stadtzentrum von Antalya (Kaleici) entspannen Sie im Hotel oder in einem der romantischen Innenhöfe mit kleinen Cafés – hier fühlt man sich weit weg vom Trubel der Millionenstadt. Hauptsehenswürdigkeiten im und um das alte Kaleici herum sind das Hadrianstor mit seinen prachtvollen Verzierungen, die Yivli-Minare-Moschee, das Wahrzeichen Antalyas mit ihrem weithin sichtbaren Minarett, die Kesik Minare, das abgebrochene Minarett, der ca. 14m hohe Hidirlik Kulesi-Turm und der alte Hafen, mit einem beschaulichen und malerischen Anblick sowohl bei Tag als auch bei Nacht, mit zahlreichen Cafés und Restaurants, die Möglichkeit zu Ruhe und Entspannung bieten. Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Fahrt nach Fethiye – Geisterstadt Kayakoy und die Bucht von Ölüdeniz

Am Morgen begrüßt Sie Ihr Reiseleiter und es erfolgt die Besprechung der Tour. Von Antalya fahren Sie zunächst über´s Hochland in Richtung Fethiye, genauer gesagt nach Hisaronu/Belcegiz, dem Ausgangspunkt Ihrer ersten Wanderung. Diese führt Sie in das kleine ehemalige griechische Dorf Kayakoy, welches mit seinen verlassenen Ruinen einer Geisterstadt ähnelt. Sie wandern weiter hinab zur berühmten türkisblauen Lagune von Ölüdeniz, dem blauen Paradies, einem der meist-fotografierten Strände entlang der Mittelmeerküste. Genießen Sie den späten Nachmittag an dem traumhaften Strand, bevor Sie die Nacht im nahegelegenen Dorf Ovacik verbringen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 230 km, Gehzeit ca. 2-3h, 200 m↑, 300 m↓, 8 km).
Tag 3

Küstentour entlang des Babadag-Berges

Kurze Fahrt zum offiziellen Ausgangspunkt des wohl schönsten Fernwanderweges der Türkei – dem Lykischen Weg (Likya Yolu). Zunächst noch auf breitem Schotterweg, anfangs durch schattigen Kiefernwald, führt der Weg am südlichen Hang des Babadag-Berges stetig bergan mit Blick auf die herrliche Lagune von Ölüdeniz. Während Sie Schritt für Schritt höhersteigen, drehen über Ihnen die Gleitschirmflieger ihre Runden. Später folgen Sie dem nun schmalen Wanderpfad und erreichen die kleinen Dörfer Kozagac und Kirme, die noch unberührt und weitab vom Massentourismus ihren natürlichen Charme bewahren konnten. Ein Tag mit sensationellen Panoramen auf das leuchtende Blau des Mittelmeeres und Natur pur! Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, 630 m↑, 585 m↓, 13 km).
Tag 4

Traumhaftes Schmetterlingstal

Eine kurze Fahrt bringt Sie nach Faralya, wo Sie die gestrige Tour fortsetzen und die Aussicht ins Schmetterlingstal genießen. Erleben Sie die Hochebene mit den ca. 300 m tiefen Felsklippen. Weiter geht es hinein in duftende Pinienwälder und entlang der Küste mit traumhaften Aussichten über das Mittelmeer. Auf leichtem Weg entlang einiger Terrassengärten gelangen Sie ins Dorf Kabak, wo eine herrliche Bucht zum Baden einlädt. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke 15 km, Gehzeit ca. 4h, 400 m↑, 440 m↓, 11 km).
Tag 5

Antike Ruinen und riesige Dünen von Patara – Saribelen nach Gokceoren

Am Morgen verabschieden Sie sich von Ovacik/Fethiye und fahren nach Gelemis, ein ruhiger und beschaulicher Ort, der besser bekannt ist unter seinem ursprünglichen Namen Patara. Sie fahren direkt zum einzigartigen Dünenstrand von Patara, ein der antiken Stadt vorgelagertes großes Dünengelände mit einem 18 km langen feinen Sandstrand. Besonders in den frühen Morgenstunden, wenn die Sonne die ersten Schatten über dieses Naturschauspiel wirft, übt der Ort eine besondere Faszination aus. Über die Dünen hinweg steigen Sie zum Strand hinab und können ein erfrischendes Bad nehmen. Anschließend besichtigen Sie die Ruinen von Patara – einst eine der wichtigsten Städte Lykiens. Im Gelände lassen sich die Überreste größerer Bauten erkennen, ein römischer Triumphbogen mit drei Durchgängen, Bäder, ein Theater, ein Getreidespeicher der Zeit Hadrians, zwei Aquädukte, die Hauptstraße (welche jedoch zum Teil unter Wasser steht) und Grundrisse des antiken Leuchtturms (dieser wird gerade restauriert). Von Patara aus fahren Sie weiter ins nahgelegene Dorf Saribelen und beginnen hier ihre Wanderung. Diese führt vorbei an bizarren Felsformationen in eine kaum besiedelte raue Mittelgebirgslandschaft. In Begleitung einer fantastischen Aussicht auf das Meer unter ihnen und durch eine im Frühjahr bunt blühende Flora, beginnen Sie ihren Abstieg, passieren dabei ein altes römisches Dorf und erreichen anschließend einen steinigen Weg der Sie in das kleinen Dorf Gokceoren führt, wo auch schon ihr Begleitfahrzeug auf Sie wartet. Ihr Quartier beziehen Sie für zwei Nächte in Kas. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit Ovacik – Patara ca. 1h, 75 km; Gehzeit Dünen – Patara ca. 1h, 3 km), (Wanderung Saribelen – Gokceoren ca. 4h, 120 m↑, 130 m↓, 10 km), (Fahrzeit Gokceoren – Kas ca. 20 min., 15 km).
Tag 6

Freizeit im malerischen Kas oder in der Umgebung

Der heutige Tag in Kas steht Ihnen zur freien Verfügung. Der Ortskern des ehemaligen kleinen Fischerdorfes mit seinen typischen griechischen Häusern steht unter Denkmalschutz. Mit seinen schmalen Gassen, zahlreichen kleinen Cafés und bunten Geschäften lädt das malerische Dorf an der Küste förmlich zum Entspannen ein. Eine weitere empfehlenswerte alternative ist der Strand von Kaputas (optional per Minibus erreichbar), eine kleine paradiesische Bucht unterhalb von steilen Klippen entlang der berühmten Küstenstraße. Der Bilderbuchstrand mit weißem Kiesel erstreckt sich unterhalb einer ca. 150 m hohen Steilwand. Der Übergang vom Kieselstrand zum Meer erstrahlt dabei in schönsten türkis-, azur- und tiefblauen Tönen. Das kristallklare Wasser und die tollen Bedingungen eignen sich perfekt für einen entspannten Tag am Meer. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Zu den Ruinen von Apollonia

Heute fahren Sie ins kleine Dorf Bayindir und brechen zu Ihrer Wanderetappe auf. Sie folgen einer breiten Schotterstraße und erblicken nach einer Weile am Horizont auch schon die Bucht von Ufakdere. Im leichten bergab geht es entlang des Meeres bis Sie das kleine ehemals griechische Dorf passieren. Weiter geht es jetzt parallel zur Küste bis Sie eine kleine Farm in Gebzelli erreichen. Nach einem kurzen Teilabschnitt über steiniges Terrain und entlang einer kleinen Bucht passieren Sie einen Kiefernwald und erreichen anschließend einen Aussichtspunkt über der Bucht von Iskele. Von hier aus folgen Sie dem Wanderweg der entlang der Überreste eines Wachturms zur Bucht von Gemiler führt. Nach einer ausgiebigen Mittagspause und der Gelegenheit im Meer zu schwimmen, steigen Sie von der Bucht aus zu den Weiden von Gedikbasi hinauf und wandern über einen breiten Kiesweg bis Sie unser Fahrzeug erreichen. Im Dorf Bogazcik nehmen Sie sich Zeit einen türkischen Tee zu trinken, bevor Sie sich den Ruinen von Apollonia widmen. Die Stadt wird von keinem antiken Autor erwähnt, aber Säulen, Gräber und die Nekropole im Norden zeugen von einem lykischen Ursprung der Siedlung. Nach der Besichtigung Apollonias fahren Sie weiter nach Ucagiz und verbringen hier die Nacht in einer kleinen Familiengeführten Pension. (Fahrstrecke 40 km, Gehzeit ca. 5h, 280 m↑, 160 m↓, 11 km).
Tag 8

Von Kilicli nach Ucagiz über die Ruinen von Aperlai

Ausgangspunkt Ihrer heutigen Wanderung ist das kleine Dorf Kilicli. Über gut ausgetretene Wander- und Hirtenwege erreichen Sie die Ruinen von Aperlai, früher Teil des lykischen Bundes. Erhalten sind einige Sarkophage und Grabstätten, Teile der Stadtmauer und die Hafenanlage, teilweise bereits versunken, jedoch sind Fundamente und Mauern im Wasser zu erkennen. Über etwas felsiges Gelände und durch einen kleinen Waldabschnitt erreichen Sie ‘Ramazans Platz‘. Ramazan ist ein ansässiger Fischer, der seine Hütte in eine Art Teehaus umfunktioniert hat. Auch wir empfehlen Ihnen hier eine ausgiebige Pause. Anschließend wandern Sie teils über sandige und felsige Pfade, an Olivenbäumen und alten Steinhäusern vorbei und folgen der Küste bis Sie das kleine Küstendorf Ucagiz erreichen. Hier verbringen Sie wiederum die Nacht. (Fahrzeit ca. 20 min., 15 km), (Gehzeit ca. 5h, 65 m↑, 350 m↓, 12 km).
Tag 9

Bootstour

Auf einem typisch türkischen Gulet, einem Motorsegler aus Holz, genießen Sie einen Ausflug (ca. 4h) entlang der traumhaften Mittelmeerküste. Zunächst fahren Sie zur lagunenartigen Bucht von Aquarium. Dieses wunderbare Plätzchen lädt zum Schwimmen und Sonnenbaden ein. Ihr nächster Halt führt Sie zur antiken Schiffswerft von Tersane mit seinen unter Wasser befindlichen Ruinen einer byzantinischen Kirche. Über kristallklares Wasser und mit malerischen Aussichten auf die Natur gelangen Sie zur Insel Kekova und zur ehemaligen Stadt von Simena. Im glasklaren Wasser erkennt man die Ruinen der versunkenen Stadt. Auf der Halbinsel besuchen Sie die Simena Burg und runden den Tag mit einem schönen Mittagessen an Bord ab. Rückkehr nach Ucagiz am späten Nachmittag. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke ca. 35 km).
Tag 10

Die Bucht von Gokkaya/Kapakli – antike Ruinen von Myra – Adrasan

In der Nähe von Ucagiz beginnt Ihre Wanderung entlang der Küste. Von Gokkaya aus geht es auf kleinen Wanderpfaden bis zu den Resten einer historischen Olivenfabrik aus osmanischer Zeit. Sie wandern über sandige Wege und durch grüne Weiden hinauf in das Dorf Kapakli. Anschließend fahren Sie weiter zum antiken Myra, bekannt als Wallfahrtsort wegen des von dort stammenden Nikolaus von Myra. Die antike Stadt war schon in klassischer Zeit von Bedeutung und ab der Zeit des Hellenismus eine der sechs größten Städte des Lykischen Bundes. Am späten Nachmittag erreichen Sie Adrasan, eine zersiedeltes Dorf mit einem ca. 2 km langen feinen Sandstrand – Ihr Aufenthaltsort für die nächsten drei Nächte. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke 80 km, (Gehzeit ca. 4h, 50 m↑↓, 8 km).
Tag 11

Der alte Leuchtturm am Kap Gelidonya

Der heutige Abschnitt des Lykischen Weges gehört zu den Schönsten überhaupt. Die zurückliegenden Tage waren etwas einfacher, diese Etappe gehört zu den längeren – aber die Mühen lohnen sich. Die atemberaubende Steilküste, duftende Pinien und Kiefern, Kräuter und Bergblumen säumen den Weg. Fast immer in Sichtweite des Meeres geht es entlang einer faszinierend wilden Küste zum Kap Gelidonya. Vom Leuchtturm haben Sie eine wunderschöne Aussicht auf die vorgelagerten Inseln und die Bucht. Anschließend erreichen Sie über stabile Schotterweg das kleine Dorf Karaöz. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrtstrecke ca. 15 km, Gehzeit ca. 6h, 500 m↑, 500 m↓, 18 km).
Tag 12

Über das antike Olympos & Musa Dag (Berg Moses) nach Adrasan

Ihre Wanderoute führt Sie zunächst nach Olympos, einst bedeutende Stadt des Lykischen Bundes. Übriggeblieben sind aus jener Zeit Reste eines Tempels, die Nekropole mit zahlreichen Gräbern mit Inschriften, Besiedlungsreste und Sarkophage. Sie lassen die letzten Ruinen hinter sich und tauchen ein in ein riesiges Waldgebiet. Der Weg windet sich immer höher hinauf. Ab und an können Sie Felstürme und auch das Meer durch die dichten Büsche erblicken. Dann lichtet sich das Gipfelplateau und Sie erreichen eine kleine Passhöhe und schließlich die Alm des Mosesberges. Ein schöner Platz zum Verweilen. Hier haben Sie einen wunderbaren Rundumblick. Vorbei an mächtigen Pinien, Lorbeerbäumen, Zitrusgewächsen und bizarren Felsformationen erreichen Sie schließlich die ersten Häuser von Adrasan. Für all jene, die einen besonderen Blick über die Bucht genießen möchten, bietet sich ein Abstecher zur Ruine der Kalesi von Adrasan (Festung). Sie wandern entlang des Strandes von Adrasan bis zum Hotel. (Gehzeit ca. 6-7h, 660 m↑, 650↓, 18 km).
Tag 13

Die Flammen des Chimaira

Fahrt in das nahegelegene Dorf Cirali. Einst Piratenhochburg, heute bekannt für seinen Ökotourismus. Eingebettet in Orangen- und Zitronenhainen ist das malerische Dorf durch seine Meeresschildkröten und seinem silbrigen Kieselstrand bekannt. Sie starten heute am Fuße des „brennenden Berges“. Hier bestaunen Sie den Tempel des Hephaistos und die Feuer von Chimaira. Es handelt sich um brennendes Erdgas, das an mehreren Stellen aus Spalten austritt. Später erreichen Sie die fließenden Wasser von Ulupinar. Herrliche Küstenfahrt zurück nach Antalya ins schöne Hotel inmitten der Altstadt. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke ca. 80km, Gehzeit ca. 3h, 390 m↑, 120 m↓, 11 km).
Tag 14

Individuelle Heimreise von Antalya

Am besten bestellen Sie über Ihr Hotel einen Taxitransfer zum Flughafen. Haben andere Teilnehmer ähnliche Flugzeiten, so können die Fahrtkosten, die überschaubar sind, natürlich geteilt werden. Wir wünschen eine angenehme Heimreise.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

10 Ü: Hotel

3 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten und Transfers laut Programm

Flüge

Weitere Leistungen

1 Ausflug mit komfortabler Segeljacht (Gulet) ca. 4h

Gepäcktransport zwischen den Unterkünften

alle Eintritte für Museen, historische Plätze und Besichtigungen

Weitere Leistungen

An-/Abreise inkl. Flughafentransfers

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Reiseführer

Gut zu wissen

Währung

Türkei

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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