Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

19 d
17 h
32 m
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Explore Svanetia - South Caucasus Trekking Tour for 14 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Swanetien – Wanderparadies im Südkaukasus

Land:

Georgien

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

237812

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    14 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Eine Reise nach Swanetien gleicht einem Trip in die Vergangenheit. Noch immer ist dieses wunderbare Hochtal relativ beschwerlich zu erreichen, noch immer warten große Abenteuer in Transkaukasien – hoffentlich behält sich diese Region noch lange diesen unvergleichlichen Charme.Swanetien und seine heiligen GipfelInsbesondere im verborgenen Swanetien, der ursprünglichsten und bizarrsten Region Georgiens, werden Sie ein spannendes und zugleich anspruchsvolles Trekking bestreiten und dabei stets in urigen Gästehäusern in teils kleinen Gebirgsdörfern nächtigen. Ob im Angesicht der legendären Ushba (4710 m), der dominanten weißen Königin Tetnuldi (4858 m) oder zu Füßen des mächtigen Schchara (5068 m) – während der Wanderungen zwischen Swanen-Dörfern mit Wehrtürmen und Trutzburgen, die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählen, werden sie diese drei heiligen Gipfel der Swanen stets begleiten!Die schönsten Bergdörfer zwischen Mestia und UshguliEs ist eigentlich kaum zu glauben, dass es im höchsten Teil des Kaukasus solch idyllische Orte gibt. Das fantastische im Kaukasus sind die riesigen Bergwiesen mit unzähligen Arten an Blumen. Und diese Almen reichen bis ran an die noch immer gewaltigen Gletscher, denen Sie zum Greifen nah kommen. Dieses Trekking in Swanetien bietet täglich Superlative und spielt auf jeden Fall in der ersten Liga der Traumrouten weltweit. Wer nach den aktiven Tagen im Gebirge noch etwas Kultur möchte, dem bieten sich vielfältige Möglichkeiten, denn Georgien hat neben Traumgipfeln auch jede Menge Kultur zu bieten.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug nach Tiflis. Ankunft gegen Abend und Transfer in die Stadt. Übernachtung im Hotel. (Gegebenenfalls Ankunft am frühen Morgen des Folgetages – je nach Flugverbindung).
Tag 2

Stadtbesichtigung Tiflis

Ihre Reise durch Georgien startet mit einem Stadtrundgang durch die Hauptstadt. Die Tour beginnt mit der Besichtigung der Altstadt mit der Metechi-Kirche (13. Jh.) und dem Reiterstandbild des Stadtgründers Wachtang Gorgassali. Von hier haben Sie einen schönen Blick auf den Fluss Mtkwari (Kura), die Altstadt und die umliegenden Hügel. Es geht vorbei an den Schwefelbädern zur Narikala-Festung (4. Jh.), zur Synagoge und zur Sioni-Kathedrale, in der das Weinrebenkreuz der heiligen Missionarin Nino aufbewahrt wird. Die Antschischati-Kirche aus dem 6. Jh. ist die älteste Kirche der Stadt. Im Anschluss des gemeinsamen Rundgangs haben Sie noch Gelegenheit für eigene individuelle Erkundungen durch die Stadt. Abendessen in einem typisch georgischen Restaurant. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 3

Zugfahrt von Tiflis nach Zugdidi – Fahrt ins Bergdorf Betscho in Swanetien

Morgens Transfer zum Bahnhof und Zugfahrt nach Zugdidi, eine quirlige Stadt in der Provinz Megrelien im Westen Georgiens und zugleich Tor zum Hohen Kaukasus. Abholung vom Zug und Fahrt zunächst zum Mittagessen in die Stadt, wo Ihnen megrelische Spezialitäten serviert werden! Nun beginnt der aufregendste Teil Ihrer Reise. Sie fahren hinauf nach Swanetien in den hohen Kaukasus. Diese Bergregion Georgiens ist diejenige mit den höchsten Bergen und Gletschern und den ungewöhnlichsten Traditionen. Allein die aufregende Fahrt ins Hochgebirge wird Ihren Pulsschlag erhöhen. Am späten Nachmittag Ankunft im Dorf Betscho direkt unterhalb der Ushba (4700 m). Übernachtung im Gästehaus.
Tag 4

Runde von Ezeri zurück nach Betscho

Kurze Transferfahrt von Betscho nach Ezeri. Ihre erste Wanderung beginnt. Zunächst geht es durch ein Waldgebiet, doch nach ca. 2h wird es lichter und ein steiler Anstieg beginnt. Der Bak-Pass (2416 m) ist erreicht. Die Passhöhe bietet zwar keine Sitzgelegenheit, doch der herrliche Rundblick lädt trotzdem zum Verweilen ein. Die Szenerie wird vom Berg Maseri (4012 m) und natürlich vom Ushba-Südgipfel (4710 m) dominiert. Über Wiesen, durch Wälder und vorbei an Hirtenhäusern erreichen Sie den Gebirgsfluss Dolra und schließlich wieder das Dorf Betscho. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit 6-7h, 1200 m↑, 975 m↓, 15 km).
Tag 5

Wanderung zu mächtigen Wasserfällen am Fuße der Ushba (2200 m)

Die heutige Wanderung zum Fuße der Ushba beginnt im Prinzip im höher gelegenen Bergdorf Maseri/Schickhra. Es geht durchs wunderschöne Dolra-Tal bis heran an den Fuß dieses legendären Berges mit dem unvergleichlichen Doppelgipfel. Den Wegesrand säumen wildromantische Gebirgsbäche und etliche Wasserfälle. Kaukasus-Azaleen und viele andere Wildblumen breiten sich vor Ihnen aus. Die Tour ist in drei Etappen gegliedert und jeder Teilnehmer entscheidet selbst, ob er die Tour im vollen Umfang mitgeht. Rückkehr nach Betscho am Nachmittag. Bei vielen Wanderungen gibt es unterwegs oder am Ende der Etappen Imbissstände, die kühle Getränke und Snacks im Angebot haben. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca.4-5h, 550 m↑↓, 10 km).
Tag 6

Von Maseri nach Mestia über den Guli-Pass (2954 m)

Der heutige Tag ist ein sehr anstrengender und langer. Die Wanderung von Maseri bis oberhalb von Mestia zählt zu den Königsetappen im südlichen Kaukasus. Ushba-Fans kommen wiederum voll auf ihre Kosten. Der Weg führt direkt unterhalb der Ushba vorbei. Der höchste Punkt der Tour ist der Guli-Pass (2954m). Einige Bachquerungen sind zu meistern und teils führt der Weg über steilere Wegstellen in Geröll und loser Erde. Fantastische Panoramen lassen die Mühen vergessen. Nach einem guten Stück Abstieg erreichen Sie das Mestia-Kreuz mit der markanten Aussichtsplattform. Vor bzw. unter Ihnen liegt der administrative Hauptort Swanetiens – Mestia. Ebenso öffnet sich Ihnen der Blick hinüber zum Berg Tetnuldi (4858 m) und das zu seinen Füßen liegende Mulchura-Tal mit der Großgemeinde Mulachi, einem Ihrer anstehenden Ziele. Sie werden von Geländefahrzeugen abgeholt und fahren über Pisten hinunter nach Mestia. Hier lohnt in jedem Fall ein kleiner Rundgang, denn heutzutage treffen sich in den Cafés und Bars der Kleinstadt die Trekking- und Bergenthusiasten der Welt. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 7-8h, 1680 m↑, 800 m↓, 16 km).
Tag 7

Ins Mulchura-Tal nach Mulachi

Genusswandern! Sie starten von der Haustür weg und wandern zunächst noch ein Stück durch Mestia. Irgendwann lassen Sie die letzten Häuser hinter sich und der Pfad wird schmaler. Immer höher schrauben Sie hinauf und blicken schon wieder von oben auf Mestia zurück. Wiederum führt der Pfad über herrliche Blumenwiesen. Unterwegs haben Sie einen herrlichen Blick auf den Tschaladi-Gletscher, Mestia und natürlich zu den zwei Hörnern der Ushba. Immer wieder werden Sie stehen bleiben und die Landschaft betrachten und fotografieren – alles ist so imposant. Das ist der Kaukasus! Sie erreichen die Passhöhe und können sich bestimmt nicht entscheiden – schauen Sie zurück zur Ushba oder voraus zu Tetnuldi? Der beste Platz für eine Pause. Ein kleiner Kiosk versorgt hungrige und durstige Wanderer. Genießen Sie diesen Ort! Später steigen Sie hinab und passieren kleine Ortschaften der Großgemeinde Mulachi. In einem der kleinen Dörfchen befindet sich Ihr Gästehaus. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit 4-5h, 500 m↑, 350 m↓, 14 km).
Tag 8

Im Schatten des Tetnuldi (4858 m) nach Adischi

Die Gemeinde Mulachi mit ihren kleinen Dorfeinheiten zählt zu den prächtigsten in ganz Swanetien. Die Wehrtürme sind sehr gut erhalten und geben den Dörfern den so typischen swanetischen Anstrich. Für Sie heißt es leider Abschied nehmen. Der dominierende Blickfang des Tages ist der Tetnuldi (4858 m). Für viele ist der formschöne Gipfel der schönste im georgischen Kaukasus. Der vergletscherte Süd-Westgrat strahlt eine unheimliche Ästhetik aus und sticht gleißend aus dem Grün der Bergalmen heraus. Gleich hinter dem Ortsteil Chvabiani schlängelt sich der Bergpfad inmitten von Azaleen steil hinauf. In einem Waldstück wird es nochmals steiler und rutschig bis eine ebene Terrasse erreicht ist, wo kleine Cafés zu einer Rast einladen. Sie haben es nicht eilig. Der Rundumblick ist einfach zu schön, um schnell weiterzumarschieren. Über Wiesen und teils mannshohe Staudengewächse geht es leicht abwärts. Bald sehen Sie die ersten Türme des versteckten Dörfchens Adischi. Eine Lawine des Tetnuldi hat vor vielen Jahren das Dorf fast gänzlich zerstört – damals wurde es aufgegeben und sich selbst überlassen. Doch mutige Swanen kehrten irgendwann zurück und bauten es Stück für Stück wieder auf. Fast jedes Gehöft betreibt ein Gästehaus. Adischi ist ein Ort der Stille und Abgeschiedenheit. Ihre Gastgeber können Ihnen hier zwar nur eingeschränkten Komfort bieten, dafür ist Adischi der urigste Ort auf der gesamten Route. Kleiner Tipp: sollten noch Kraftreserven vorhanden sein, dann kann über einen längeren Grashang ein prima Aussichtspunkt für den Sonnenuntergang erreicht werden. Der Moment, wo die untergehende Sonne die Gletscher des Tetnuldi in orange-rot färbt, ist unvergleichlich. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 5-6h, 1070 m↑, 530 m↓, 13 km).
Tag 9

Berg- und Gletscherparade auf dem Weg nach Iprari

Die heutige Etappe ist recht lang und hat im Mittelteil den größten Anspruch. Die ersten fünf Kilometer geht es gemächlich durch das grüne Hochtal Adischtschala, wobei Sie sich zusehends dem mächtigen Adishi-Gletscher nähern. Das Flussbett wird breiter und Sie kommen an die Stelle, wo Sie mit Pferden über den Fluss setzen. Auf der anderen Seite gewinnen Sie durch hohe Staudengewächse schnell wieder an Höhe und erreichen einen fantastischen Aussichtspunkt, von wo der gigantische Gletscher zum Greifen nah erscheint. Immer wieder kracht und poltert es im Gletscherbruch. Gänsehautfeeling! Weiter oben lösen Rhododendron-Matten die dichten Erlenbüsche und Stauden ab und der Pass Tschchutnieri (2722 m) ist erreicht. Die Parade der großen Gipfel des georgischen Kaukasus erreicht hier ihren Höhepunkt: Tetnuldi (4858 m), Katintau (4979 m), (Dschanga (5051 m), Pik Shota Rustaveli (4859 m) und natürlich Schchara (5201 m). Der Schachra (dritthöchster Gipfel des Kaukasus) selbst ist eine mehrgipfelige Fels- und Gletscherwand, deren Hauptkamm die Grenze zu Russland bildet. Der Westgipfel (5068 m) wird oftmals Georgien zugesprochen. In Serpentinen führt der Pfad dann hinab ins nächste große Tal – Khaldeschala. Das erste Dörfchen nach Adishi ist Khalde, was lange unbewohnt war. Auch hier setzte eine Rückbesiedelung ein und auch ein Gästehaus wurde eröffnet. Nun ist es nicht mehr weit bis Iprari, was Sie auf einem Fahrweg nach 18 Kilometern erreichen. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 6-7h, 760 m↑, 950 m↓, 18 km).
Tag 10

Auf einsamen Bergpfaden nach Ushguli

Ihr Tagesziel ist Ushguli, eine der ältesten Siedlungen in Swanetien. Auch Ushguli gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und gilt als die höchste ganzjährig besiedelte Ortschaft Europas. Sie steigen zunächst bis zur Hauptstraße nach Lakhori ab. Hier vereinigen sich die Gletscherflüsse Enguri und Khaldeschala. In Davberi überqueren Sie den Fluss über eine uralte Steinbrücke und steigen in einem schweißtreibenden Akt den Berghang hinauf. Auf einem herrlichen Panorama-Weg geht es dann in einem ständigen Auf und Ab in Richtung Ushguli, was Sie nach dem Mittag erreichen. Optional kann am Nachmittag noch eine Wanderung bis zum Tamara-Turm unternommen werden. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 4-5h, 770 m↑, 500 m↓ 15 km bzw. zum Tamara-Turm weitere 2h, 250 m↑↓, 4 km).
Tag 11

Halbtageswanderung von Ushguli zum Hausberg Guro (2980 m)

Ihre vorletzte Wanderetappe. Direkt vom Gästehaus beginnt die Wanderung zum Berg Guro (2980 m). Dieser Panoramagipfel ist besonders lohnenswert, denn er bietet Ihnen bei guten Sichtverhältnissen einmal mehr die ganze Bandbreite der herausragenden Gipfel des zentralen Kaukasus: Schchara (5201 m), Dychtau (5204 m), Gistola (4860 m), Tetnuldi (4858 m und Ushba (4737 m) und viele mehr. Nach einer ausgiebigen Gipfelrast Rückkehr nach Ushguli. Optional (gegen Aufpreis vor Ort) können Sie am Nachmittag noch einen Ausflug zum Gletscher des Schchara unternehmen oder einfach das Dorf Ushguli ausgiebig erkunden, denn es gibt hier neben zwei Museen und einer Kapelle noch andere schöne Dinge zu entdecken. Abendessen und Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, 870 m↑↓, 9 km).
Tag 12

Finale am Gorvashi-Pass (2900 m)

Die letzte Etappe startet ebenfalls direkt vom Gästehaus. Und es soll noch einmal hoch hinaus gehen. Im kleinen Ortsteil von Ushguli, in Murkmeli, führt der Weg entlang eines Baches und steigt stetig an, bis ein Plateau erreicht ist. Nach ca. 4,5 Kilometern erreichen Sie den Gvibari-Pass (2972 m). Immer wieder gehen die Blicke nach hinten, wo immer mehr Gipfel hervortreten. Zunächst nur die imposante Schchara (5201 m), später folgen Tetnuldi, Ushba und sogar der König des Kaukasus, der Elbrus (5642 m) kann vom Pass erspäht werden – vorausgesetzt das Wetter passt! Gen Osten blicken Sie vom Pass zu Koshtantau, Ailama und Tsurungali. Auf gutem Weg mit tollen Aussichten erreichen Sie schließlich den Gorvashi-Pass (2900 m). Später steigen Sie wieder ab nach Ushguli und treten am Nachmittag die Fahrt nach den Lentechi an. Die Fahrtroute führt über den Sagaro-Pass (2623 m) – ein Gebirgspiste, die derzeit befestigt und ausgebaut wird. Übernachtung im Gästehaus. (Gehzeit ca. 6h, 750 m↑↓, 13 km, Fahrzeit ca. 2-3h, 75 km).
Tag 13

Rückfahrt nach Tiflis

Rückfahrt nach Tiflis mit Ankunft am späten Nachmittag. Freizeit. Übernachtung im Hotel.
Tag 14

Heimreise

Transfer zum Flughafen und Heimflug oder Anschlussprogramm.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

7 Ü: Gästehaus (Gemeinschaftsbad)

3 Ü: Hotel

3 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Optional Extras

optionale Ausflüge und Besichtigungen; 

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Tiflis und zurück mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Besichtigungen

Snacks für die Wanderetappen

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Zugticket Tiflis – Zugdidi im Großraum-Abteil in 2. Klasse

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 13×F, 1×M, 9×M (LB), 12×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

GEL

Lari

Georgien

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
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Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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