Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

4 d
21 h
12 m
Reise ansehen

Tour id:

265860

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    25 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Top 5 Sehenswürdigkeiten sind gleich 5 Fähnchen auf Ihrer Bucketlist-Landkarte! Erleben Sie Kontraste zwischen pulsierenden Städten und unvergleichlichen Naturparadiesen. zwischen Moderne und uralter Hochkultur, zwischen sattgrünen Wäldern und eisblauen Gletschern – zwischen Nord und Süd und Ost und West.Big Five Südamerikas – Tierwelt und mehr auf LatinoSie denken, Afrika sei der einzige Kontinent mit sehenswerten Big Five? Unter den verlockendsten Attraktionen Südamerikas gibt es fünf, die wie unbezahlbare Edelsteine hervorstechen. Das schillernde Rio de Janeiro, die tosenden Iguazu-Wasserfälle, Patagonien mit seinem berühmten Perito-Moreno-Gletscher, die ehemalige Inka-Hauptstadt Machu Picchu und schließlich die Galapagos-Inseln, Darwins berühmtes Forschungsgebiet: das sind Südamerikas begehrteste Reiseziele – und alle für Sie in einer Reise kombiniert.Einzigartige Länderkombination & Galapagos-KreuzfahrtEntdecken Sie auf dieser 24-tägigen Rundreise durch Südamerika die faszinierende Stadt Rio de Janeiro am Fuße des Zuckerhuts, besuchen Sie die weltweit schönsten und größten Wasserfälle in Foz do Iguazu, sowohl von der brasilianischen als auch von der argentinischen Seite, bestaunen Sie den gewaltigen Perito-Moreno-Gletscher und den Torres-del-Paine-NP und gehen Sie in der sagenumwobene Stadt der alten Inka, Machu Picchu, auf Spurensuche einer Hochkultur. Als krönender Abschluss wartet auf den Galapagos-Inseln eine kleine Yacht auf Sie: auf einer 5-tägigen Kreuzfahrt lernen Sie die endemische Tierwelt des Insel-Archipels kennen, die schon Darwin in seinen historischen Aufzeichnungen genannt hat, und schnorcheln in der schönen Unterwasserwelt.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach Südamerika

Am Abend starten Sie per bequemen Nachtflug nach Brasilien.
Tag 2

Rio de Janeiro

Nach Ihrer Ankunft werden Sie in Empfang genommen und fahren zum Hotel, um Ihr Gepäck abzustellen. Nach einem kleinen Mittagessen starten Sie einen Stadtrundgang durch die Copacabana. Dabei lernen Sie die Geschichte des Viertels, seine historische und kulturelle Bedeutung für die Stadt sowie seine wichtigsten Sehenswürdigkeiten wie die Festung Copacabana und Beco das Garrafas, den Geburtsort des Bossa Nova, kennen. Nach dem Check-in steht Ihnen der restliche Tag zur freien Verfügung. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 30 km; Gehzeit ca. 3-4h).
Tag 3

Rio de Janeiro

Heute geht es zum Wahrzeichen der Stadt: Durch seine Höhe und sein außergewöhnliches Aussehen gehört der Zuckerhut zu den schönsten und bestgelegenen Aussichtsplätzen in Rio. Das berühmte Postkartenmotiv erreichen Sie bequem mit der Seilbahn. Vom Pao de Acucar blicken Sie auf verschiedene Strände in Rio und Niteroi, den Atlantischen Regenwald sowie einige historische Bauten, wie die Festung Santa Cruz und die Ilha Fiscal, die ehemalige Zollinsel. Am Nachmittag geht es für den Sonnenuntergang hinauf zum Corcovado (710 m). Mit einer Zahnradbahn fahren Sie gemütlich durch eine traumhafte Landschaft bis kurz unterhalb der Bergspitze und spazieren hinauf zur Christusstatue, einem der meist bewunderten und besuchten Denkmäler der Welt. Im Licht der untergehenden Sonne genießen Sie den grandiosen Ausblick: Copacabana, Ipanema, Jardim Botanico – ganz Rio de Janeiro breitet sich in seiner vollen Herrlichkeit vor Ihnen aus. Über allem wacht die Christusstatue und segnet, vom Corcovado herab, die Stadt, ihre Einwohner und ihre Besucher. Am Abend erwartet Sie ein leckeres Abendessen in einer typischen Churrascaria. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 4

Iguazu – brasilianische Seite der Fälle

Ein neuer Tag, ein neues Highlight auf Ihrer Bucket-List: Transfer zum Flughafen und Flug nach Foz do Iguazu abhängig von der Flugzeit ist heute evtl. kein Frühstück möglich). Es erwarten Sie die Iguazu-Wasserfälle, eines der sieben Weltwunder der Natur. Auf der brasilianischen Seite folgen Sie einem kleinen Wanderweg und haben fantastische Aussichten auf die fast drei Kilometer lange Front der Wasserfälle. Am Ende des Weges gelangen Sie zum „Teufelsschlund“, dem wohl beeindruckendsten Teil der 275 Wasserfälle. Mit der Fahrt in einem Panorama-Aufzug endet die Tour. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2h, 70 km; Gehzeit ca. 2-3h).
Tag 5

Iguazu

Heute kommen Sie auf der argentinischen Seite ganz nah an die einzelnen Fälle heran. Mehrere kleine Wanderwege führen zu spektakulären Aussichtspunkten. Auf einem Steg laufen Sie über den Rio Iguazu bis zu einer Plattform, die sich direkt am beeindruckenden „Teufelsschlund“, dem Garganta del Diablo befindet. Hier stürzen die tosenden Wassermassen ca. 80 m in die Tiefe. Wer die spektakulären Wasserfälle noch näher erleben will, geht auf eine Bootsfahrt an die Fälle. Auf Ihrem abendlichen Flug nach Buenos Aires können Sie die (be)rauschenden Eindrücke noch einmal Revue passieren lassen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1,5h, 60 km; Gehzeit ca. 3-4h).
Tag 6

Buenos Aires

Buenos Aires, das Klein-Paris Südamerikas, erwartet Sie mit schmuckem Flair, Tango und Kulinarik auf höchstem Niveau. Mit einem Fahrzeug und zu Fuß entdecken Sie die Metropole am Rio de la Plata, wobei ein Besuch in La Boca, dem Herz der Stadt, natürlich nicht fehlen darf. Der Nachmittag steht Ihnen für eigene Streifzüge durch die argentinische Hauptstadt zur Verfügung. Am Abend haben Sie optional die Möglichkeit eine der berühmten Tango-Shows zu besuchen. Übernachtung im Hotel.
Tag 7

Flug nach Calafate

Von der schillernden Hauptstadt des Tangos geht es heute in die Gletscherwelt Patagonien. Sie fliegen ins etwa 2500 km entfernte El Calafate, dem Tor zum berühmten Perito-Moreno-Gletscher. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 30 km).
Tag 8

Perito-Moreno-Gletscher

Mit dem Ausflug zum Perito-Moreno-Gletscher im Nationalpark Los Glaciares (UNESCO-Weltnaturerbe) steht ein absoluter Höhepunkt auf dem Programm. Der gigantische Gletscher gehört zu den wenigen, deren Größe noch stabil bleiben. Bestaunen Sie das Spektakel des Gletscherkalbens: Unter lautem Donnern stürzen ständig Eisbrocken ins türkisblaue Wasser. Anschließend unternehmen Sie eine ca. 1-stündige Bootsfahrt auf dem Lago Argentino, von wo aus Sie einen neuen Blickwinkel auf die Abbruchkante des Gletschers haben, die über Wasser teilweise mehr als 70 m in die Höhe ragt. Am Abend genießen Sie ein typisch patagonisches Asado (Barbeque). Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 150 km, Gehzeit ca. 2-3h).
Tag 9

Fahrt nach Chile

Mit dem Linienbus verlassen Sie Argentinien und fahren durch das endlos wirkende Hinterland, auch „Pampa“ genannt, nach Puerto Natales (je nach Abfahrtszeit steht heute kein Frühstück zur Verfügung). Nach dem Transfer ins Hotel steht Ihnen der Rest des Tages zur freien Verfügung. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 270 km).
Tag 10

Torres-del-Paine-NP

Der Torres-del-Paine-Nationalpark ist ohne Zweifel der Höhepunkt jeder Chile Reise. Dort, wo die patagonische Steppe und die steil aufragenden Gipfel der Südkordillere zusammentreffen, zeigt sich die Natur von ihrer wilden und atemberaubendsten Seite. Sie fahren durch eine Landschaft aus Seen, bizarren Bergformationen und schneebedeckten Gipfeln, vorbei am Lago Sarmiento zum Wasserfall Salto Grande, wo das Wasser laut brausend hinunterdonnert. Eine kurze Wanderung bringt Sie zum Aussichtspunkt, wo Sie einen herrlichen Blick auf den Lago Grey und den gleichnamigen Gletscher haben. Abends Rückfahrt nach Puerto Natales. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 4h, 200 km).
Tag 11

Patagoniens Fjorde und Gletscherwelt

Heute lernen Sie die patagonischen Fjorde und die gewaltigen Gletscher kennen. Vom Hafen in Puerto Natales fahren Sie durch den Ultima Esperanza Fjord mit dem Boot zu den Gletschern Balmaceda und Serrano. Genießen Sie die wunderschöne Landschaft mit den umliegenden Bergen und den zahlreichen Wasserfällen sowie die patagonische Fauna. Nachdem Sie den Balmaceda-Gletscher vom Boot aus bestaunt haben, geht es weiter zum Serrano-Gletscher: Hier unternehmen Sie eine Wanderung durch dichten Wald zur Front des Serrano Gletschers. Beim anschließenden Mittagessen auf einer Estancia genießen Sie als Aperitif einen Whisky mit tausendjährigem Gletscher-Eis. Am frühen Abend geht es zurück nach Puerto Natales. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 12

Flug nach Santiago de Chile und Stadtbesichtigung

Am Morgen Transfer zum Flughafen und Flug nach Santiago de Chile (abhängig von der Flugzeit ist heute evtl. kein Frühstück möglich). Am Nachmittag entdecken Sie das Zentrum Santiagos mit dem bekannten Plaza de Armas mit seiner schönen Kirche. Der herrliche Aussichtspunkt des Cerro Santa Lucia steht ebenso auf dem Programm wie ein Besuch des Stadtviertels Bellavista mit seinen zahlreichen Kneipen, Cafés und Künstlerläden. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2-3h, 50 km).
Tag 13

Santiago de Chile – Cusco

Sie verlassen und Chile und fliegen ins Reich der Inka nach Peru (abhängig von der Flugzeit ist heute evtl. kein Frühstück möglich). Willkommen in der alten Inkahauptstadt Cusco – damit erreichen Sie das nächste Länderfähnchen auf der Bucketlist und ein weiteres großes Highlight steht unmittelbar bevor. Abholung am Flughafen und Transfer zum Hotel. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 30 km).
Tag 14

Cusco

Der heutige Tag steht ganz im Zeichen von Cusco, der ehemaligen Hauptstadt des Inkareiches, die 1983 zur UNESCO-Welterbestätte ernannt wurde. Sie besichtigen das Stadtzentrum mit seinen zahlreichen Bauten und Kirchen aus der Inka- und Kolonialzeit. Die Ruinenanlagen von Sacsayhuaman und Kenko werden ebenso besucht. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 15

Heiliges Tal

Eine abwechslungsreiche Fahrt bringt Sie am Morgen ins Heilige Tal nach Pisac. Vom imposanten Ruinenkomplex oberhalb der Stadt bietet sich Ihnen ein atemberaubender Blick auf das Tal. Auf dem farbenfrohen Markt finden Sie sicher das ein oder andere Mitbringsel, bevor Sie nach Ollantaytambo fahren. Hier besuchen Sie den eindrucksvollen Sonnentempel, der für seine mächtigen, aufrechtstehenden Steinquader berühmt ist. Am Abend fahren Sie anschließend mit dem Zug nach Aguas Calientes, dem Tor nach Machu Picchu. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2,5h, 100 km).
Tag 16

Machu Picchu (UNESCO-Weltkulturerbe)

Ein Bus fährt Sie am Morgen über unzählige Serpentinen hinauf, zum über dem Tal thronenden Ruinenkomplex. Hier tauchen Sie in die Geschichte des Ortes ein und lassen sich von der Mystik längst vergangener Zeiten anstecken. Am Nachmittag geht es mit Zug und Bus zurück nach Cusco. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2,5h, 120 km).
Tag 17

Flug nach Quito

Sie verabschieden sich und fahren zum Flughafen (abhängig von der Flugzeit ist heute evtl. kein Frühstück möglich). Entlang der Andenkordilliere und über majestätische Berge fliegen Sie über Lima weiter nach Quito. Nach der Ankunft werden Sie in Empfang genommen und fahren zum Hotel. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2h, 60 km).
Tag 18

Quito

Bei einem Rundgang durch die UNESCO-Weltkulturerbestadt Quito erfahren Sie viel über ihre turbulente Geschichte und entdecken koloniale Gebäude und beeindruckende Kirchen. Anschließend fahren Sie zum Äquatordenkmal „Mitad del Mundo“. Hier können Sie mit einem Bein auf der Nord- und mit dem anderen Bein auf der Südhalbkugel stehen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1,5h, 80 km).
Tag 19

Wanderung am aktiven Vulkan Cotopaxi

Nach schillernden Metropolen, tosenden Wasserfällen und der Welt des ewigen Eises wartet heute die nächste Facette der schier unendlich vielfältigen Landschaft auf Sie: Sie unternehmen einen Ausflug zu einem der höchsten, aktiven Vulkane unserer Erde, dem Cotopaxi (5897 m). Im gleichnamigen Nationalpark werden Sie zuerst das Informationszentrum besuchen, das Ihnen die Eruptionsgeschichte dieses majestätischen Kolosses erläutern wird. Bei einer Wanderung auf etwa 3600 Höhenmetern entdecken Sie im Anschluss die typische Vegetation des Hochparamo mit seinen Lagunen, lernen die Flora des Andenhochlandes kennen und halten Ausschau nach dem König der Lüfte, dem Kondor. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 4h, 180 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 20

Flug auf die Galapagos-Inseln

Heute geht es los: Sie folgen den Spuren Darwins nach Galapagos! Auf der Insel Baltra, dem Tor zu den fantastischen Galapagos-Inseln, schiffen auf der Yacht Bonita ein, Ihrer schwimmenden Unterkunft für die nächsten vier Nächte. Am Nachmittag unternehmen Sie bereits die erste Exkursion. Ziel: South Plaza. Auf der größeren der beiden Zwillingsinseln werden Sie lauthals von einer Seelöwenkolonie und zahlreichen Vögeln begrüßt. Deutlich ruhiger lassen es hingegen die Galapagos-Landleguane angehen. Garniert wird die Szenerie durch die rötliche Sesuvium-Vegetation und dem Opuntia-Kakteenwald. Übernachtung an Bord. (Fahrzeit ca. 1h, 30 km; Gehzeit ca. 1-2h, 1,5 km).
Tag 21

Ein Tag im Zeichen der Schildkröte

Nach Ihrer ersten Nacht an Bord starten Sie nach dem Frühstück zu einem Ausflug in die Black Turtle Cove. Die Mangroven-Bucht ist nur mit dem Beiboot erreichbar und ideal, um Meeresschildkröten, Haie und Rochen in den flachen Gewässern zu beobachten. Nach dem Mittagessen an Bord und einer gemütlichen Siesta gehen Sie an Land und erkunden das Hochland von Santa Cruz. Die Könige der Scalesien-Wälder sind die mächtigen und urtümlich dreinschauenden Riesenschildkröten. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 1-2h, 1,5 km).
Tag 22

Die Perle des Nordens

Willkommen im Paradies für Vogelbeobachter! Große Kolonien von verschiedenen Tölpeln, Möwen und Fregattvögeln nennen den Strand von der Darwin-Bucht ihr Zuhause und brüten in Büschen oder auf dem warmen Sandboden. Aber auch Seelöwen und Meeresleguane säumen den Weg. Anschließend haben Sie die Möglichkeit – mit Flossen, Schnorchel und Taucherbrille ausgestattet – in dem seichten Gewässer in Strandnähe oder entlang der Klippen zu schnorcheln, um die Unterwasserwelt zu entdecken. Die Klippen sind außerdem ein idealer Ort für Sturmschwalben. Auch Galapagos-Pelzrobben sind in den schattigen Bereichen anzutreffen. Am Nachmittag steigen Sie die Prinz Philips Stufen am südlichen Teil der Insel hinauf und erkunden über einen schmalen Pfad den oberen Teil der Insel. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2-3h, 3 km).
Tag 23

Instagramable

Der morgendliche Weckruf lässt Sie in den Tag starten. Mit dem Beiboot geht es zur Insel Santiago in die Sullivan-Bucht, an der sich die Geologie und damit der Ursprung der Inseln hervorragend nachvollziehen lässt. Diese Mondlandschaft ist ein außergewöhnlicher Kontrast zum sonstigen Artenreichtum des Galapagos-Archipels. Am Nachmittag nimmt dann der berühmte Pinnacle Rock von Bartolome die Hauptrolle ein. Vom Aussichtspunkt aus eröffnet sich ein traumhaftes Panorama für Sie. Halten Sie die Kamera bereit. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2-3h, 4 km).
Tag 24

Seymour

Der letzte morgendliche Ausflug Ihrer Galapagos-Kreuzfahrt führt Sie nach Seymour. Die Insel ist Heimat großer Kolonien von Prachtfregattvögeln und tollpatschigen Blaufußtölpeln. Im Landesinneren laben sich Landleguane (Galapagos-Drusenköpfe) an den Früchten der Kakteen, während ihre im Wasser lebenden Artgenossen sich auf den Felsen am Meer sonnen. Mit prall gefüllten Speicherkarten und überwältigt von der einzigartigen Natur auf diesem Kontinent werden Sie zum Flughafen von Baltra gebracht und treten Ihre Heimreise an. (Gehzeit ca. 1h, 1,5 km).
Tag 25

Ankunft in Deutschland

3 Wochen, 5 Länder. Es gibt viel zu verarbeiten und viele abwechslungsreiche Bilder zu bestaunen. Da vergeht die Heimreise wie im Flug.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

18 Ü: Hotel

4 Ü: Schiff in gebuchter Kabinenkategorie

Transport

Galapagos-Kreuzfahrt mit einer Yacht

Zugfahrt mit der Andenbahn nach Aguas Calientes und zurück

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Rio de Janeiro und zurück von Galapagos mit LATAM oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Flüge Rio de Janeiro – Foz do Iguazu, Puerto Iguazu – Buenos Aires, Buenos Aires – El Calafate, Puerto Natales – Santiago, Santiago – Cusco, Cusco – Lima – Quito, Quito – Baltra in Economy Class

Weitere Leistungen

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Migrationskarte Galapagos (20 USD)

Nationalparkgebühr Galapagos-Nationalpark (200 USD)

optionale Ausflüge

Trinkgelder

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 22×F, 6×M, 7×A

Reiseführer

wechselnde Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

BRL

Brazilian Real

Brasilien

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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